-
Technisches
Gebiet
-
Diese
Erfindung betrifft ein Verfahren und einen Testsatz zum Entnehmen
und Aufbewahren einer Mehrzahl an biologischen Proben zur späteren Identifizierung
individueller Proben. Es ist insbesondere geeignet für das Entnehmen
und Aufbewahren von DNA-Quellen, beispielsweise von Blut. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform
kann es in einem System zum Zurückverfolgen
von Fleischproben zu dem Kadaver, von dem das Fleisch stammte, verwendet
werden.
-
Stand der
Technik
-
US 5,092,466 beschreibt
ein sehr kompliziertes Aufbewahrungssystem zur Aufbewahrung von sehr
großen
Anzahlen an Proben von Proteingenprodukten oder Hybridomazellen.
Die Proben werden auf einem porösen
Medium wie einem Filterpapier aufgenommen. Die Proben werden dann
lyophilisiert und in einem luftdichten Päckchen deponiert. Dieses Päckchen wird
dann auf eine Filmrolle mit einer geeigneten Identifikation wie
einem Barcode verschweißt.
Die Probe kann aus dem Film herausgedrückt werden. Der Film kann auf
die gleiche Weise wie eine normale Filmrolle gespalten werden. Dies
ist ein sehr bequemes System zur Aufbewahrung von Millionen von
Proben in einem wieder entnehmbaren kompakten Aufbewahrungssystem.
-
US 5,460,057 beschreibt
ein Verfahren und eine Vorrichtung, die insbesondere an die Handhabung
von Blutproben angepasst ist. Dies beinhaltet auch die Verwendung
von Filterpapier, um die Proben aufzunehmen. Das Filterpapier ist
an einem Identifikationsetikett befestigt. Wenn die Proben analysiert
werden sollen, wird per Druck ein kleiner Anteil der Probe auf das
Filterpapier herausgedrückt
und dann analysiert.
-
Ein
geeignetes Filterpapiermedium zum Absorbieren und Aufbewahren von
DNA-Proben ist in dem US-Patent 5,496,562 beschrieben. Dies ist
eine feste Matrix, die mit einer Verbindung oder Zusammensetzung
imprägniert
ist, die vor dem Abbau der DNA schützt, die in der Matrix enthalten
ist oder auf der Matrix absorbiert ist. Die beanspruchte Matrix
ist eine Matrix auf Cellulosebasis. Die imprägnierte DNA stabilisierende
Zusammensetzung besteht aus einer schwachen Base, einem Chelatisierungsmittel,
einem ionischen Tensid oder Reinigungsmittel und wahlweise Harnsäure oder
einem Uratsalz.
-
Andere
DNA Aufbewahrungsmatrizen sind in den US-Patenten 5,756,126; 5,807,527;
5,972,360; 5,976,572 und 5,985,327 beschrieben. Ähnliche DNA Aufbewahrungsmatrizen
sind in der WO 90/03959 und der
AU
691,114 beschrieben.
-
EP 0741 296A betrifft
eine Prätransfusionskarte,
die entwickelt wurde, um die Verträglichkeit von Spender- und
Empfängerblut
zu bestimmen.
-
US 2,734,503 beschreibt
einen Verband mit einem polymeren elastischen Rücken, auf dem ein anhaftender
Polsterverband aufgelegt ist, wobei eine Seite der Rückenverstärkung mit
einem Klebstoff bedeckt ist.
-
FR 2621690A betrifft
eine Vorrichtung, die dafür
vorgesehen ist, als ein Träger
für Proben,
insbesondere biologische Proben, zu fungieren.
-
Aus
dem oben beschriebenen Stand der Technik sind Systeme zur Identifizierung,
Aufbewahrung und Wiedergewinnung von DNA-Proben unter Laborbedingungen bekannt.
Wenn Proben von einer großen
Anzahl an Tieren aus einem Rennen oder einem Stall oder von sich
bewegenden Kadavern auf der Schlachtkette eines Tierschlachthauses
entnommen werden sollen, wird eine schnelle und genaue Probenentnahme
benötigt.
-
Es
ist eine Aufgabe dieser Erfindung diesem Wunsch entgegenzukommen
oder zumindest der Öffentlichkeit
eine nützliche
Wahl anzubieten.
-
Obwohl
die vorliegende Erfindung für
den Schlachtbereich ausgedacht wurde, ist sie nicht darauf beschränkt und
kann in jedem System verwendet werden, bei dem biologische Proben
von einer Mehrzahl an individuellen Quellen entnommen, aufbewahrt
und anschließend
individuell zu ihren ursprünglichen
Quellen zurückverfolgt
werden müssen.
-
Zusammenfassung
der Erfindung
-
Dementsprechend
kann allgemein gesagt werden, dass die Erfindung in einem Verfahren
zur Aufnahme und Aufbewahrung einer biologischen DNA-Probe zur späteren Identifizierung
der Quelle der Probe besteht, mit den Schritten:
Bereitstellen
eines Probenstreifens, wovon eine Fläche einen Absorptionsbereich,
der mit einer DNA-stabilisierenden Zusammensetzung getränkt ist,
und einen Adhäsionsbereich
aufweist, und wovon die andere Fläche den Probenbereich bedeckt
und schützt,
Aufnehmen
einer biologischen DNA-Probe auf dem Absorptionsbereich,
Bereitstellen
eines Nachweissubstrates mit einem Oberflächenbereich zum Aufnehmen des
Probenstreifens, Auflegen des Probenstreifens, der die biologische
DNA-Probe enthält,
auf das Substrat, so dass der Absorptionsbereich zwischen der Außenfläche des
Streifens und des Substrates eingehüllt wird,
Kennzeichnen
jedes Substrates und/oder Probenstreifens mit Kennzeichen entweder
vor, während oder
nach der Stufe des Auflegens, um die Quelle der biologischen DNA-Probe,
die auf dem Probenentnahmestreifen aufgenommen ist, zu identifizieren, und
Aufbewahren
des verbundenen gekennzeichneten Substrates/-Streifen.
-
Vorzugsweise
ist die biologische DNA-Probe Blut, Lymphe oder Speichel.
-
Vorzugsweise
ist die biologische Probe einem Tierkadaver entnommen.
-
In
einer Ausführungsform
ist das Nachweissubstrat ein Kadaveretikett.
-
Alternativ
stammt die biologische Probe von einem lebenden Tier.
-
In
einer anderen Ausführungsform
ist das Substrat ein Beschreibungsdokument.
-
Vorzugsweise
wird das Verfahren innerhalb eines Systems verwendet, um die Herkunft
von Fleisch oder anderen Nahrungsmitteln aufzuspüren.
-
Vorzugsweise
wird der gekennzeichnete verbundene Substrat/Streifen in trockener
Lagerung aufbewahrt.
-
Vorzugsweise
erfolgt die Kennzeichnung auf dem Nachweissubstrat bevor der Probenstreifen
daran befestigt wird.
-
Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung besteht allgemein ausgedrückt in einem Testsatz zur Aufbewahrung
und zum Nachweis biologischer DNA-Proben mit:
einem Probenstreifen,
der im Wesentlichen besteht aus:
einem Deckblatt, wovon eine
Seite den Probenbereich bedeckt und schützt,
einer Klebstoffschicht,
die die andere Fläche
des Deckblattes bedeckt und daran angeklebt ist,
einem Absorptionsbereich,
der mit einer DNA-stabilisierenden Zusammensetzung getränkt ist
und an die Adhäsionsschicht
auf dem Deckblatt angeklebt ist, wobei der Bereich, der durch den
Absorptionsbereich bedeckt wird, begrenzt ist, um eine ausreichende
Fläche
an exponiertem Klebstoff freizulassen, damit das Deckblatt an das
Substrat mit dem Absorptionsbereich dazwischengeklebt werden kann,
und
einem Substrat, an das der Probenstreifen mittels des Klebstoffes
befestigt werden kann, und das Substrat in der Lage ist, gedruckte
Kennzeichen aufzunehmen, um die Quelle der Probe zu identifizieren.
-
Noch
vorteilhafter ist die Probe Blut, Lymphe oder Speichel.
-
Vorzugsweise
ist der Klebstoff in der Lage, auch gefroren die Anhaftung beizubehalten.
-
Vorzugsweise
ist der Klebstoff ein lebensmittelunbedenklicher Klebstoff.
-
Vorzugsweise
ist das Absorptionsblatt DNA-Probenpapier.
-
Vorzugsweise
ist das Filterpapier behandelt, um die DNA in einem stabilen Zustand
zu halten.
-
Vorzugsweise
ist der Probenstreifen mit dem Klebstoff versehen, und das Probenblatt
ist mit der Fläche
nach unten auf einem Blatt einer Vorratsrolle angeordnet, dessen
Oberfläche
ein geringes Haftvermögen
aufweist, um ein rasches Entfernen des Probenstreifens zu ermöglichen.
-
Vorzugsweise
weist das Deckblatt Bohrungen entlang des Außenrandes des Probenblattes auf.
-
In
einer Ausführungsform
ist das Substrat ein Kadaveretikett.
-
In
einer anderen Ausführungsform
ist das Substrat eine Seite eines Beschreibungsdokumentes.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
ist ein erster Teil des Probenstreifens an das Substrat angeklebt
oder damit integral und ein zweiter Teil von dem Substrat abgewandt,
wobei ein Ab löseblatt
lösbar
an dem zweiten Teil des Probenstreifens angeklebt ist, und das Substrat
angepasst ist, den zweiten Teil aufzunehmen und daran angeklebt
zu werden, wenn das Ablöseblatt
entfernt worden ist und der zweite Teil darauf gelegt wird.
-
Es
kann auch gesagt werden, dass die Erfindung in einem Verfahren wie
oben definiert besteht, die eine Verwendung einer Ausführungsform
mit einem alternativen Testsatz umfasst, mit Entfernen des Ablöseblattes,
Auflegen des Probe absorbierenden Blattes auf die DNA-Quelle und
Ankleben des zweiten Teils des Probenstreifens an das Substrat.
-
Kurze Beschreibung
der Zeichnung
-
1 ist
ein schematisches Diagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
-
2 ist
ein schematisches Diagramm wie das Verfahren und der Testsatz der
Erfindung in einem Prozess zum Rückverfolgen
von DNA-Proben von Exemplaren zu ihrem Kadaverursprung verwendet
werden kann.
-
3 ist
die Schnittansicht III-III in 4.
-
4 ist
eine ebene Aufsicht eines Probenstreifens gemäß der Erfindung auf einer Vorratsrolle, die
von einem Rollspender ausgegeben wird.
-
5 ist
eine ebene Aufsicht eines Kadaveretiketts.
-
6 ist
eine ebene Ansicht einer offenen Seite einer Ausführungsform
eines Beschreibungsdokumentes, in diesem Beispiel ein Tierpass.
-
Genaue Beschreibung der
Erfindung
-
Probennahme und Aufbewahrung
-
Dargestellt
in 1 ist ein Tierkadaver 10, der an einem
Trägerhaken 12 entlang
einer Schlachtkette in einem Schlachthof hängt. An dem Haken 12 befestigt
ist ein Kadaveretikett 30, welches unten genauer beschrieben
wird. Das Kadaveretikett 30 kann auch an dem Bein des Kadavers
auf eine Weise befestigt werden, die dem Fachmann gut bekannt ist.
-
Auf
dem Hals 14 des Kadavers 10 befindet sich die
aufzunehmende Blut- oder Lymphprobe 16. Ein Arbeiter, der
neben der Kette steht, wird einen Probenstreifen 20 von
der Vorratsrolle 28 entfernen, die von einem Spender 27 abgegeben
wird (unten mit Bezug auf 4 beschrieben).
Der Arbeiter legt die Fläche
des Probenstreifens 20 auf die Probe 16 auf, so
dass die Probe 16 auf dem Absorptionsblatt 26 des
Probenstreifens 20 absorbiert wird. Dann befestigt der
Arbeiter den Probenstreifen 20 an dem Kadaveretikett 30 und
das Kadaveretikett 30 durchläuft weiter das Verfahren, bei
dem der Kadaver in Fleischscheiben geschnitten, verpackt und vertrieben
wird. Die Kadaveretiketten 30 mit den befestigten Proben
werden in Bündeln
zusammengefasst und in Etikettbehältern 32 aufbewahrt.
Für eine
Langzeitaufbewahrung werden die Kadaveretiketten 30 mit
befestigten Probenstreifen 20 getrocknet und in wasserdampfdurchlässigen Behältern überführt. Diese werden
in einer trockenen Umgebung entweder gefroren (Kaltlager 34)
oder bei Raumtemperatur gelagert.
-
An
einer Stelle in der Schlachtkette, dort bevor die DNA-Probennahme durchgeführt wird,
wurde das Kadaveretikett 30 mit Identifikationskennzeichen etikettiert,
wie einer Bar-Codierung,
um den speziellen Kadaver 10 zu identifizieren.
-
Ein
eindeutiger Code könnte
auf den DNA-Probenstreifen 20 wahlweise zur Zeit der anfänglichen
Herstellung oder während
der Ausgabe des Streifens 20 durch den Spender 27 aufgedruckt werden.
-
DNA-Rückverfolgung
-
Der
Zweck der Aufbewahrung von DNA-Proben 16 mit Aufzeichnungen
der individuellen Quellen von den Proben aus Kadaveretiketten 30 ist
es zu ermöglichen,
Fleischscheiben zurückzuverfolgen.
-
Bezug
nehmend auf 2 wird, wenn ein positiver Nachweis
mit der Quelle von einer Fleischscheibe 38 durchgeführt werden
muss, eine Probe von der Scheibe entnommen und einer genetischen Analyse
unterzogen. Zur gleichen Zeit wird das Kadaveretikett, welche die
DNA-Probe von der verdächtigen
Quelle der Fleischprobe verwahrt, ebenfalls einer DNA-Analyse auf
Gelen 36 unterzogen. Die hier dargestellten Elektrophoresegele
A und B zeigen, dass eine Übereinstimmung
zwischen der Fleischscheibe 38 und dem Kadaver 10 besteht.
-
Probenstreifen
-
Der
Aufbau des Probenstreifens ist in den 3 und 4 dargestellt.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Deckblatt 22 ein klarer Polystyrolfilm, der von
der Firma Dow Chemical Company unter dem Markennamen "Opticite" verkauft wird.
-
Die
Dicke beträgt
0,076 mm. Dieses Produkt entspricht den Vorschriften der US Food
and Drug Administration (FPA) und kann daher mit Fleischkadavern
in Berührung
kommen, die für
den menschlichen Verzehr vorgesehen sind.
-
Der
Klebstoff 24, der an dem Deckblatt 22 befestigt
ist, ist "550"-Klebstoff, verkauft
von Green Bay Packaging Inc of Green Bay, Wisconsin, USA. Er ist
zur Verwendung in einer kalten Umgebung vorgesehen. Er kann bei
Temperaturen oberhalb –15°C aufgetragen
werden. Die minimale Temperatur, um eine Klebefähigkeit zu behalten beträgt –49°C.
-
Das
Absorptionsblatt 26 auf dem Probenstreifen 20 ist
vorzugsweise ausgewählt
aus zwei Arten von absorbierendem Papier:
- a)
natürliche
Cellulose, wie oben in Bezug auf US 5,496,562 beschrieben,
imprägniert.
Diese wird als "FTA"-Papier von Whatman
PLC verkauft, und
- b) unbeschichtetes Lintbaumwollpapier, hergestellt von Schleicher
und Schuell Inc unter dem Markennamen "SNS 903".
-
Beide
Papierarten sind geeignet für
den direkten Kontakt mit fettigen und wässrigen Nahrungsmitteln. Das
letztere Produkt ist eine medizinische Vorrichtung der Klasse 11,
die von der FDA aufgeführt
wird. Der Gewichtsbereich beträgt
185 bis 210 gsm.
-
Wie
in den 3 und 4 dargestellt, wird der Probenstreifen 20 an
der Abzugsseite der Vorratsrolle 28 angeklebt, die aus
einem Spender 27 ausgegeben wird. Der Spender ist vorzugsweise
einer, der die Vorratsrolle zurückhält, während ein Streifen
angehoben wird und dann eine weitere Länge der Vorratsrolle mit einem
befestigten Probenstreifen 20 freigibt.
-
Die
Vorratsrolle ist ein 70 gsm verdichtetes Kraftblatt, das üblicherweise
in der Selbstklebstoffindustrie verwendet werden. Sie weist eine
lösungsmittelfreie
Silikonablösebeschichtung
auf der Seite auf, an der der Probenstreifen 20 befestigt
wird, um den Streifen bei Bedarf abzulösen.
-
Durch
das Deckblatt 22 ist eine Reihe von Bohrungen 25 vorgesehen.
Diese befinden sich an beiden Rändern
des Absorptionsblattes 26.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist das absorbierende Blatt 26 eine Ausrichtung auf.
Ein Ende ist für
die Handhabung vorgesehen und das andere Ende dort, wo die Probe 16 wie
gezeigt aufgenommen wird. Die Ausrichtung kann dadurch angezeigt
werden, indem das Deckblatt 22 an dem Probenende durchsichtig
und lichtdurchlässig
oder an dem Handhabungsende lichtundurchlässig gemacht wird.
-
Eine
andere alternative Weise der Verwendung eines Probenstreifens 20 wird
mit Bezug auf 4 beschrieben. In dieser Alternative
wird der Probenstreifen 20 entlang der Linie XY gefaltet.
Die Vorratsrolle 28 wird von dem rechten Ende zu der Linie XY
abgezogen und der exponierte Abschnitt auf das Kadaveretikett 30 aufgetragen.
Die verbleibende Hälfte
wird zurückgefaltet,
wobei das Stück
der Vorratsrolle 28 an Ort und Stelle verbleibt. Wenn einem Kadaver
eine Probe entnommen werden soll, wird die Vorratsrolle 28 entfernt
und die Probe durch einen Arbeiter entnommen, der das Kadaveretikett 30 hält. Der
Abschnitt des Probenstreifens 20 zur Linken der Li nie XY
mit einer entnommenen Probe 16, wird dann zurückgefaltet,
um an dem Kadaveretikett 30 befestigt zu werden.
-
In
einer weiteren Alternative ist der Abschnitt des Probenstreifens 20 rechts
der Linie X-Y integral mit einem Substrat. In einer derartigen Ausführungsform
würden
das absorbierende Blatt. 26 und die Klebstoffschicht 24 auf
dem Abschnitt des Deckblattes 22 nicht vorliegen, das mit
dem Substrat 28 integral ist.
-
Wenn
eine Genanalyse einer Probe 16 von einem Probenstreifen 20,
wie mit Bezug auf 2 beschrieben, durchgeführt werden
muss, ist das übliche
Verfahren das Kadaveretikett 30 mit dem daran befestigten
Probenstreifen 20 in einen Stempel einzusetzen, und die
Probe 16, auf der die Analyse durchgeführt wird, herauszudrücken. Als
eine Alternative hierzu ist es möglich,
das absorbierende Blatt vollständig
zu entfernen, indem es entlang der Durchbohrungen 25 abgezogen
wird.
-
Kadaveretikett
-
Ein
Kadaveretikett 30 ist in 5 dargestellt. Es
besteht aus einem Kopfabschnitt 33, einem Halsabschnitt 35 und
einem Körperabschnitt 31.
Ein Loch 29 wird durch den Kopf- und Halsabschnitt geschnitten,
um es dem Etikett zu erlauben, auf dem Haken aufgehängt zu werden,
wo der Kadaver aufgehängt werden
soll oder auf das Bein des Kadavers selbst. Der Körperabschnitt 31 dient
dazu, den Probenstreifen abzunehmen und auch dazu, mit der Information bedruckt
zu werden, die die Quelle des Kadavers 10 identifiziert.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Kadaveretikett 30 ein weißes Polypropylen-Grundblatt,
das auf einer Seite mit einer thermischen Beschichtung beschichtet
ist, mit der die Identifikationsinformation erzeugt wird. Die Wärme abbildende
Beschichtung ist mit einer zusätzlichen
Umweltschutzbeschichtung geschützt,
die der thermischen Beschichtung eine Beständigkeit gegenüber Öl, Wasser,
Wärme,
Licht und Weichmachern verleiht. Die Darstellung ist schwarz.
-
Beschreibungsdokumente
-
Eine
andere Verwendung des Verfahrens der Erfindung ist es, einen positiven
Nachweis auf einem Dokument bereitzustellen, das ein oder mehrere
Tiere beschreibt. Derartige Dokumente werden in dieser Beschreibung
als "Beschreibungsdokumente" bezeichnet. Ein
Beschreibungsdokument kann eine einzelne Seite, ein Aktendeckel,
ein Schnellhefter oder ein Buch sein. Es wird ein geschriebenes
Zahlen- oder Buchstabenkennzeichen und einen Probenstreifen mit
einer Probe, die an einer Seite des Dokumentes befestigt ist, enthalten,
wobei die Seite ein Substrat ist. Übliche Beispiele, bei denen
ein Beschreibungsdokument verwendet wird, beinhalten: Tiererfassungs-
oder Lizenzierungssysteme, in Gesundheitskontrollprogrammen, Verkaufsrechungen, Anmeldeformular
für einen
Wettbewerb; während
der Bewegung oder dem Import und Export von Tieren oder Produkten
von Tieren (Tierpass). Wenn ein Zweifel über die Dokumentation besteht,
dann wird eine DNA-Probe von dem Tier entnommen und mit der DNA-Probe
in dem Beschreibungsdokument verglichen, welches in Verbindung mit
diesem Tier hergestellt wurde.
-
In 6 ist
ein Beschreibungsdokument in Form eines Tierpasses 40 dargestellt.
Das Deckblatt 42 trägt
die übliche
Information. Das Probenblatt 44 dient als Substratfunktion ähnlich dem
des Kadaveretiketts in der in den 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform.
Der Probenstreifen 20 mit der DNA-Probe 16 wird
an die Probenseite 44 des Passes geklebt. Es kann aus einem
Material ähnlich
dem des Kadaveretiketts 30 gefertigt sein.
-
Zu
dem Zeitpunkt, da der Pass ausgestellt wird, kann auf dem Probenstreifen 20 eine
Blutprobe entnommen werden, der dann an der Passprobenseite 44 zur
dauerhaften Aufzeichnung befestigt wird. Die Seite kann mit einem
klaren Plastikmaterial zur zusätzlichen
Sicherheit und für
eine längere
Aufbewahrungsdauer laminiert werden.
-
Beispiel 1: Aufnahme,
Aufbewahrung und Rückverfolgung
einer DNA-Probe von einem Kadaver
-
Die
Proben wurden aufgenommen durch Auftragen eines Blutvolumens vom
Hals eines Kadavers auf einen DNA-Probenstreifen 20. Der DNA-Probenstreifen
wurde dann durch einen Permanentkleber 24 an dem Kadaveridentifikationsetikett 30 befestigt,
das von dem Kadaver 10 hängt. Dieses Verfahren wurde
verwendet, um allen Kadavern eine Probe zu entnehmen, die für einen
Versand von 10 metrischen Tonnen von Fleisch, das eine Rückverfolgung
erfordert, verarbeitet wurde. Die Kadaveridentifikationsetiketten 30 mit
befestigten DNA-Probenstreifen 20 wurden in Pappschachteln
aufbewahrt, die etwa 1000 Etiketten in abgezählten Bündeln von etwa 30 Etiketten
enthalten. Die Etiketten in jedem Bündel wurden fest in der Reihenfolge
des Abschneidens gebunden. Die Schachteln an DNA-Proben wurden in
ein Inventarsystem eingegeben und bei –20°C aufbewahrt. DNA-Analyse dieser
aufgewahrten Etikettproben wurde verwendet, um Fleisch vom Markt
zurückzuverfolgen.
-
Eine
Rückverfolgung
wurde von drei Abschnitten von Marktfleisch gewünscht. Proben des Fleisches
wurden entnommen, indem das Fleisch aufgeschnitten wurde und eine
FTA®-Karte
(Flinders Technologies PTY Ltd) in den Schnitt eingesetzt wur de,
dann der Schnitt dicht verschlossen wurde, bis die FTA-Karte gesättigt war.
Die FTA-Karte wurde dann luftgetrocknet und an ein Labor zur Analyse
geschickt. Einmal erhalten, wurde ein Abdruck mit 1.2 mm Durchmesser
von jedem Blutfleck unter Verwendung eines HARRIS MICRO-PUNCHTM (Shunderson Communications) entfernt und
in ein getrenntes bar-codiertes oder anderweitig eindeutig identifiziertes
Rohr oder Behälters
eingebracht. Die Identifizierung des Behälters und der Fleischprobe
wurden in eine Tabellenkalkulation oder Datenbank eingegeben. Diese
Daten wurden zu einem späteren
Zeitpunkt verwendet, um das DNA-Profil mit der Probenidentifizierung
in Verbindung zu bringen. Sowohl die FTA-Karte und das Harris MICRO-PUNCH
wurden von dem Großhändler Life
Technologien, Inc., Gathersburg, MD, USA, erhalten.
-
Informationen über Datum
und Zeitpunkt der Herstellung sowie Verpackung des Fleisches wurden zu
der Etikettaufbewahrungseinrichtung geliefert. Die richtige Schachtel
an aufbewahrten Kadaveretiketten wurde identifiziert und zu dem
Labor gesandt. Ein Abdruck mit 1,2 mm Durchmesser von dem Blutfleck, der
an jedem relevanten Etikett befestigt ist, wurde unter Verwendung
eines HARRIS MICRO-PUNCHTM (Shunderson Communications)
entfernt und in ein getrenntes bar-cordiertes (oder anderweitig
eindeutig identifiziertes) Rohr oder Behälter eingebracht. Die Identifikation
des Behälters
und des Kadaveretiketts wurden in eine Tabellenkalkulation oder
Datenbank eingegeben und für
eine spätere
Verwendung, wie das in Verbindung Bringen des DNA-Profils mit der Kadaverinformation,
aufbewahrt.
-
Beispiel 2: DNA-Analyse
-
Abdrucke
von der FTA®-Karte
und von dem Probenstreifen 20 wurden alle wie folgt gewaschen. Unter
Verwendung einer Biomek 2000 Automated Workstation (Beckman Instruments,
USA), wurden 160 μl
aliquote Teile an FTATM PURIFICATION REAGENT
(Flinders Technologies PTY Ltd, geliefert von Life Technologies
Gibco-BRL), in jede
einzelne Bohrung dispensiert. Das Reagenz wurde für 5 Min
bei Raumtemperatur stehengelassen. Nach der 5 Min Inkubation wurde
das nicht in den Abdruck eingesickerte Reagenz entfernt. Die obigen
Schritte wurden zusätzlich
zweimal wiederholt, auf insgesamt drei Waschvorgänge mit dem FTATM Purification
Reagent. Nachdem das FTATM Purification
Reagent zum dritten Mal entfernt wurde, wurden 160 μl an TE (10
mM Tris-HCl, pH
8.0, 0.1 mM EDTA) in jede einzelne Bohrung dispensiert und vermischt.
Die Mischungen wurden für
5 Min bei Raumtemperatur stehengelassen. Nach den 5 Min Inkubation
wurde das meiste des TE angesaugt. Zusätzliche 160 μl an TE-Puffer
wurden hinzugefügt.
Nachdem der letzte TE-Puffer entfernt wurde, wurden 160 μl 96% Ethanol
hinzugefügt,
für 5 Min
inkubiert und angesaugt.
-
Der
FTA Papierabdruck wurde vollständig luftgetrocknet
(etwa 2 Stunden bei Raumtemperatur). Alternativ wurde das Trocknen
durch Bebrüten
der Platte an Abdrucken bei 60°C
für 30
Min beschleunigt.
-
Die
gewaschenen Abdrucke wurden mit der Polymerase-Kettenreaktion analysiert.
-
Die
resultierenden Proben von dem Fleischprobenabdruck und dem Kadaverprobenabdruck wurden
auf getrennte Bahnen von ABI 377 Gel (36 cm Platte) aufgetragen;
Versuchsmodul GS 36C/2400 (Applied Biosystems Inc.).
-
Die
Ausgabe des ABI377 wurde unter Verwendung von Genescan und Genotyper
Software (Applied Biosystems Inc.) analysiert. Die Ergebnisse von
jeder einzelnen Kadaveretikettprobe wurden mit dem Profil von der
Fleischprobe verglichen. Identische Profile innerhalb der Toleranz
des Analysensystems (plus oder minus 1 bp) werden als "Übereinstimmung" ausgewählt. Die
Wahrscheinlichkeit, dass diese Übereinstimmung
zufällig
aufgetreten sein könnte, wurde
unter Verwendung von Standardverfahren und Allel-Frequenzdaten,
die von den anderen zu diesem Zeitpunkt analysierten Tieren abgeleitet
wurden, berechnet. Eine einzelne übereinstimmende Kadaveretikettprobe
wurde für
jede einzelne Fleischprobe identifiziert. In jedem Fall war die
Wahrscheinlichkeit dafür,
dass eine DNA-Übereinstimmung
mit einem Kadaveretikett von einem anderen Tier auftreten könnte, geringer
als ein zu einer Million Tests.
-
Die
DNA-Verbindung zwischen der Fleischprobe vom Marktplatz und der
aufbewahrten Kadaverprobe wurde verwendet, um Information, die ursprünglich nur
mit dem Kadaver in Zusammenhang stand, mit dem Spender der Probe
der Fleischscheibe, in Verbindung zu bringen. Die Daten beinhalten Ursprungsbauernhof,
Bauernhof- und Transportqualitätszusicherungsdaten,
Gewicht und Güteklasse des
Kadavers.
-
Andere Anwendungen
-
Obwohl
das Verfahren der Erfindung in Bezug auf eine DNA-Probenahme beschrieben
wurde, sind andere potenzielle Analysen, die an den genommenen Proben
unter Verwendung des DNA-Probenstreifens
vorgenommen werden können:
- 1) Qualitative oder quantitative Analyse von
Mikroben oder von Mikroben hergestellten Produkten,
- 2) Genotypisierung oder DNA-Sequenzierung von DNA oder RNA,
beispielsweise für
Zwecke der Tieridentifikation, Abstammungsprüfung, Arten- oder Stammesidentifikation,
oder Prüfung
des Vorliegens oder Abwesenheit eines spezifischen Genes oder einer
Mutation, und
- 3) Quantitative oder qualitative Analyse von Proteinen.
-
Das
Verfahren und der Testssatz der Erfindung können in jeder beliebigen Anwendung
verwendet werden, die eine schnelle Probenahme von einem Fluid von
Pflanzen- oder Tiergewebe für
diagnostische oder Vergleichszwecke erfordert und wobei eine klare
Identifikation der Probe von höchster Bedeutung
ist.
-
Mögliche Anwendungen
beinhalten das Sammeln von Proben von lebenden Tieren einschließlich Menschen,
toten Tieren/Menschen oder Gewebe. Proben können Blut, Speichel, Schleim, Plasma,
Körperflüssigkeit
wie Milch und zerkleinertes oder homogenisiertes Gewebe wie Muskeln
beinhalten. Der Probenstreifen mit der Probe wird an ein vorher
bestehendes oder ein üblicherweise
gedrucktes Beschreibungsdokument geklebt, welches das Tier oder
den Menschen betrifft (einschließlich einem Buch, Pass, Fotografie,
Karte, Etikett, Schein – jegliches
Format für
gedrucktes Material).
-
Wenn
beispielsweise Tiere etikettiert oder behandelt werden, wird eine
Blutprobe durch Tränken
des DNA-Probenstreifens 20 mit ein oder zwei Bluttropfen
entnommen. Der Probenstreifen wird dann dauerhaft an das Substrat 30 in
der Form einer Karte, Buches oder Passes oder Fotografie, angeklebt,
welches alle Details betreffend des Tieretiketts (z.B.: Farbe, Anzahl,
Radio- oder andere elektromagnetische Frequenzemission auflistet).
Diese Information kann vorher bestehen oder könnte lediglich vor oder während der
Entnahme der Probe gedruckt werden.
-
Das
Verfahren und der Testsatz dieser Erfindung könnte auch auf die gleiche Weise
verwendet werden, um den pflanzlichen Ursprung von Materialien zurückzuverfolgen.
Die zurückzuverfolgenden Pflanzenprodukte
könnten
Saft, Fruchtsaft oder zerkleinertes oder homogenisiertes Pflanzengewebe sein.
-
Andere
Variationen und Veränderungen
innerhalb des Umfanges der Ansprüche
sind für
den Fachmann offensichtlich.