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Die
Erfindung betrifft das Gebiet von Fahrzeugtüren, insbesondere von leichten
Fahrzeugen.
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Die
gegenwärtigen
Fahrzeugtüren
weisen gewöhnlich
eine äußere Wagentürplatte,
in typischerweise aus Blech, und eine innere Auskleidung auf, die
im allgemeinen eine Ummantelung hat.
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Funktionselemente,
die für
die Funktion der Wagentür
geeignet sind, sind zwischen der äußeren Platte und ihrer inneren
Auskleidung angeordnet.
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Diese
Funktionselemente weisen im allgemeinen mindestens eine Scheibenhebeschiene
zum Heben oder Absenken der Wagentürscheibe und ein Wagentürschloß sowie
diverse andere Teile (elektrische Verbinder, Scheibenführung, ...)
auf.
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Es
wurde schon vorgeschlagen, diese Funktionselemente ganz oder teilweise
mit der inneren Wagentürauskleidung
zu integrieren.
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So
weist die innere Auskleidung der Fahrzeugtür, auf welche sich die Erfindung
bezieht, auf:
- – eine steife Trägerplatte,
- – und
Funktionselemente, die für
die Funktion der Wagentür
geeignet sind.
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Bei
diesem Typ des "integrierten" Teils stellt sich
ein Problem, welches die Art betrifft, in welcher die Funktionselemente
an der Trägerplatte
montiert werden müssen,
um:
- – ein
relativ leichtes und zuverlässiges
Positionieren der Funktionselemente in ihrer Funktionsbetriebsposition
an der Tür
sicherzustellen (wenn die verschiedenen Teile, die sie bilden, bereits
untereinander zusammengebaut sind),
- – eine
gleichermaßen
verhältnismäßig leichte
und zuverlässige
Montage der inneren Auskleidung gegenüber der äußeren Platte der Wagentür vor ihrer
Aufnahme sicherzustellen,
- – die
zwei vorherigen Tätigkeiten
den allgemeinen Montagezyklen des Fahrzeuges und insbesondere dem
Vorbereitungszyklus der Wagentür
zu integrieren. Eine solche innere Auskleidung ist aus dem Dokument
US-5,819,473 bekannt.
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Um
diese Integration der Funktionselemente in der inneren Wagentürauskleidung
zu erleichtern, sieht ein erstes Merkmal der Erfindung vor, daß mindestens
einige dieser Funktionselemente mit der Trägerplatte der Auskleidung beweglich
durch Verbindungs- und Führungsmittel
verbunden sind, welche die betreffenden Funktionselemente entlang
einer Bewegung lenken, die bezüglich
der Trägerplatte zwischen
einer ersten Vormontageposition, die dazu bestimmt ist, das Positionieren
der Auskleidung im wesentlichen gegen eine äußere Wagentürplatte zu gestatten, und einer
zweiten Position für
die Betriebsposition geführt
wird.
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Auf
diese Weise kann das betreffende Funktionselement zwischen verschiedenen
Positionen angeordnet werden, je nachdem, ob man es mit der Auskleidung
zu der Stelle des Zu sammenbaus des Fahrzeugkonstrukteurs transportiert,
oder ob der Bedienungsmann an dieser Stelle des Zusammenbaus dieses
Funktionselement in der Wagentür
anordnet (zur selben Zeit wie er dort die Auskleidung plaziert), wobei
das Funktionselement dann in seine Betriebsposition gebracht wird,
indem es der Bewegung folgt, die bezüglich der Trägerplatte
der Auskleidung geführt
wird.
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Immer
in Verbindung damit, die Kosten und die Geschwindigkeit, die Leichtigkeit
und die Zuverlässigkeit
der Montage der Funktionselemente zu meistern, betrifft ein anderes
Problem, das die Erfindung in Betracht zieht, das Positionieren
der betreffenden Funktionselemente in der Tiefe gegenüber der
Trägerplatte
(und allgemeiner der inneren Auskleidung) und/oder der äußeren Platte
der Wagentür.
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Dies
hat dazu geführt,
daß die
zuvor genannten Verbindungs- und Führungsmittel der betreffenden
Funktionselemente vorzugsweise mindestens einen in der Trägerplatte
integrierten und bezüglich
einer Oberfläche
derselben abgesetzten (hervorstehend oder zurückgesetzt) Träger aufweisen,
wobei dieser Träger
eine Führungszone
integriert, um die Funktionselemente bezüglich der Trägerplatte
entlang der vorgesehenen "geführten Bewegung" zu lenken.
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In
Verbindung mit den zuvor genannten Fragen der Kosten und der Leichtigkeit/Zuverlässigkeit der
Herstellung und der Montage sowie für den Erhalt einiger besonderer
mechanischer Merkmale sieht ein zusätzliches Merkmal der Erfindung
vor, daß die
Trägerplatte
und also die Stütze
in vorteilhafter Weise exklusiv oder im wesentlichen ein synthetisches
Material, wie z.B. mindestens ein Kunststoffmaterial (welches also
vorzugsweise ein Metall oder eine metallische Legierung ist), aufweist.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform
einer Wagentürauskleidung
nach der Erfindung sind ganz besonders zwei Funktionselemente betroffen: eine
Scheibenhebeschiene und ein Schloß (und/oder ihr Wagentürschloß).
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Unter
diesen Bedingungen:
- – sieht, die Scheibenhebeschiene
betreffend, eine erste Ausführungsform
vor, daß diese über eine Drehachse
mit einer Rippe verbunden ist, die aus der Allgemeinebene der Trägerplatte
hervorspringt, wobei sie in Drehung um diesen Ständer beweglich ist,
- – das
Schloß und/oder
ihr Wagentürschloß betreffend,
ist vorgesehen, daß sie
in vorteilhafter Weise in einem Führungsschlitten angeordnet
sind, der mit der Trägerplatte
verbunden ist, um vorzugsweise zwischen einer Vormontageposition und
einer Betriebsposition (oder Befestigungsposition) zu gleiten,
- – erneut
die Scheibenhebeschiene betreffend, sieht eine andere Ausführungsform
vor, daß diese an
einem verformbaren Parallelogramm befestigt sein könnte, das
mit der Trägerplatte
verbunden ist, wobei so die wunschgemäße Annäherung oder Entfernung der
Schiene gegenüber
der Trägerplatte
mindestens lokal erlaubt wird.
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Unter
Anlehnung an dieses letzte Merkmal ist übrigens nach einem anderen
Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß die Verbindungs- und Führungsmittel
des betreffenden Funktionselementes Mittel aufweisen könnten, die
zwischen zwei extremen Positionen verformbar sind, um die Bewegung des
Elementes zwischen diesen Positionen zu führen.
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Da
ein anderes Bemühen
der Erfindung in der Verbesserung des mechanischen Widerstandes des
Aufbaus der Auskleidung sowie der Wagentür in ihrer Gesamtheit bei günstigem
Kräfteverbrauch
besteht, faßt
ein zusätzliches
Merkmal der vorliegenden Erfindung günstig ins Auge, daß die Auskleidung
sowie die betreffenden Funktionselemente Befestigungsdurchgänge für eine Befestigung
dieser Elemente und/oder der Auskleidung an der äußeren Wagentürplatte
aufweisen.
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Man
bemerkt übrigens,
daß die
Erfindung ebenfalls eine Fahrzeugtür in ihrer Gesamtheit mit der
Besonderheit betrifft, daß diese
Fahrzeugtür
in vorteilhafter Weise aufweist:
- – eine äußere Wagentürplatte,
in typischer Weise aus Blech (es könnte sich aber auch um ein
anderes Material, wie z.B. ein Kunststoffmaterial oder ein "Verbund"-Material, handeln),
- – eine
innere Wagentürauskleidung,
die ganz oder teilweise hier zuvor genannte Merkmale wieder aufnimmt
und in typischer Weise im wesentlichen aus Kunststoffmaterial ist,
wobei diese Auskleidung an der äußeren Wagentürplatte
durch erste hinzugefügte
Befestigungsmittel befestigt ist, und wobei mindestens einige der
Funktionsmittel ebenfalls an der Wagentürplatte durch die ersten hinzugefügten Befestigungsmittel
und/oder durch die zweiten hinzugefügten Befestigungsmittel befestigt
sind.
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Mit
einer solchen Führung,
die mindestens für
einige Funktionselemente gegenüber
der Trägerplatte
der Auskleidung vorgesehen ist, ist es übrigens möglich, sie zwischen einer ersten
Vormontageposition und einer zweiten Befestigungsposition zu führen, in
welcher die vorbestimmten Befestigungszonen an der äußeren Wagentürplatte
und an ihren Funktionselementen zusammenfallen.
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So
kann man wirkungsvoll vorsehen, daß dieses oder jenes Funktionselement
seine erste Vormontageposition bei dem Ausrüster und während des Transportes zwischen
dem Ausrüster
und dem Fahrzeugkonstrukteur einnehmen könnte, wo der Bedienungsmann
an der Stelle des Zusammenbaus der Wagentür das Funktionselement (also
einer vorgeschriebenen Bewegung folgend) in seine zweite Befestigungsposition
bringt, in welcher er das Funktionselement und die äußere Wagentürplatte
zusammenbauen kann.
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Man
bemerkt, daß bei
Verbindung mit diesem Funktionselement/äußere Wagentürplatte diese zwei Teile in
vorteilhafter Weise ferner komplementäre Indexierungsmittel für ein relativ
eindeutiges Positionieren hinsichtlich ihrer relativen Befestigung
aufweisen.
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Insbesondere
nach einem komplementären Merkmal
der Erfindung weisen diese komplementären Indexierungsmittel in vorteilhafter
Weise Einsteck- und Aufnahmehaltemittel vor, die entsprechend auf
der Platte und dem betreffenden Funktionselement angeordnet sind,
wo bei die Einsteckmittel in den Aufnahmemitteln (in der zweiten
Befestigungsposition) in Eingriff kommen und sich in diesen blockieren,
um die äußere Platte
und das betreffende Funktionselement zwischen sich zurückzuhalten.
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Außer dem
eben dargestellten betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum
Zusammenbau zwischen einem Funktionselement und einer äußeren Fahrzeugplatte,
wobei dieses Verfahren insbesondere dadurch gekennzeichnet ist,
daß:
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- – man
in einer Vormontageposition das Funktionselement mit der Trägerplatte
der Wagentürauskleidung
auf bewegliche Weise mittels Verbindungs- und Führungsmitteln verbindet,
- – man
dieses Funktionselement in eine erste Vormontageposition bringt,
die dazu bestimmt ist, das Positionieren der Auskleidung im wesentlichen gegen
die äußere Platte
zu erlauben,
- – man
die Türauskleidung
an eine Zusammenbaustelle bringt, wobei die Türauskleidung ihre Trägerplatte
via das Funktionselement aufweist,
- – man
dort die Trägerplatte
im wesentlichen gegen die äußere Wagentürplatte
anordnet, und
- – man
das Funktionselement in einer zweiten Position, Betriebsfunktion,
anordnet, wobei die Bewegung zwischen den zwei Positionen durch
die geeigneten Verbindungs- und Führungsmittel geführt wird,
und
- – man
die Auskleidung und gegebenenfalls das Funktionselement an der äußeren Platte
befestigt.
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Es
wird nun eine genauere Beschreibung der Erfindung unter Bezugnahme
auf die beigefügten Zeichnungen
gegeben, in welchen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform
einer Wagentürauskleidung
nach der Erfindung ist;
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2 eine
schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II der 1 ist,
wobei ferner eine äußere Platte
gezeigt ist, gegen welche die Auskleidung der 1 angeordnet
wurde;
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3 die
Wagentürplatte
der 2 in Vorderansicht (Innenseite) mit einer Fensterhebeschiene
in zwei verschiedenen Positionen zeigt;
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4 eine
in Einzelteile aufgelöste
schematische Ansicht einer Ausführungsvariante
einer Wagentürauskleidung
nach der Erfindung ist;
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5 in
vergrößerter Ansicht
die Einzelheit V der 3 ohne die Schiene zeigt;
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6 in
vergrößerter Ansicht
einen oberen Teil der Schiene der 3 zeigt,
bevor sie gegenüber der
Einzelheit V angeordnet ist;
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7 in
vergrößerter Ansicht
einen unteren Teil der Schiene der 3 zeigt,
bevor sie gegenüber der
Einzelheit VIII angeordnet ist;
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8 in
vergrößerter Ansicht
die Einzelheit VIII der 3 ohne die Schiene zeigt;
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9 schematisch
eine andere Ausführungsvariante
einer inneren Wagentürauskleidung nach
der Erfindung zeigt;
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10 einen
schematischen Schnitt entlang der Linie X-X der 9 zeigt;
und
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11 einen
schematischen Schnitt entlang der Linie XI-XI der 9 ist.
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In 1 sieht
man zunächst
eine Türauskleidung 1 schematisch
dargestellt, die geeignet ist, z.B. an der äußeren Wagentürplatte 3 montiert
zu werden, welche in den 2 und 3 dargestellt
ist, derart, daß sie
mit ihr sowie mit verschiedenen mechanischen und/oder elektrischen
oder elektronischen Funktionselementen (wie z.B. einem in seiner Gesamtheit
mit 5 bezeichneten Scheibenhebemechanismus und einen in
seiner Gesamtheit mit 7 in 1 bezeichneten
Schloß)
eine vollständige
Wagentür
bildet, die teilweise in 3 gezeigt und in ihrer Gesamtheit
mit 10 bezeichnet ist.
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Die
Türauskleidung 1 der 1 weist
eine Hauptträgerplatte 9 aus
Kunststoffmaterial auf, die als Träger oder Stütze (mindestens vorübergehend) für mindestens
einige der Funktionselemente der Wagentür, wie z.B. die Scheibenhebeschiene 11 mit ihrer
Steuerung 13, welche mit einem Elektromotor 15 versehen
ist, oder das Schloß 7 dient.
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Die
Trägerplatte 9 ist
im vorliegenden Fall aus steifem Kunststoffmaterial, wie z.B. Polypropylen.
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Diese
Trägerplatte
nimmt den wesentlichen Teil der Oberfläche der inneren Auskleidung
der Tür 1 ein,
und, wie man in 2 sehen kann, weist sie im Querschnitt
eine Form mit deutlichen Reliefs auf, die der äußeren Form angepaßt sind,
welche die Auskleidung 1 auf der Seite des Fahrgastraumes 14 des Fahrzeuges
aufweisen muß.
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So
weist die Trägerplatte 9 sowohl
einen extremen oberen ausgebauchten Teil 16 auf, welcher der
Tür "Volumen" gibt, als auch einen
tiefen Wulst 17 im wesentlichen auf mittlerer Höhe, der
als Stütze
für den
Unterarm des in dem Fahrgastraum sitzenden Insassen dienen kann,
und eine innere Vertiefung 19 für die Bildung einer Zone leeren
Raums 21, die hier mit einer hinzugefügten Kunststoffwand 23 verbunden
ist, welche bei 25 und 27 mit der Trägerplatte
verbunden ist.
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Wie
man bei Vergleich der 1 und 2 sieht,
weist die Trägerplatte 9 ebenfalls
zwischen ihrer oberen Verdickung 16 und ihrem Wulst 17 einen länglichen
Ausschnitt 29 auf, welcher den Zugang in das Innere der
Wagentür
erlaubt.
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In
dem betrachteten Beispiel ist die Öffnung 29 mit einer
hinzugefügten
Verkleidungsplatte (oder Medaillon) 31 bedeckt, die (gegebenenfalls
abnehmbar) an der Trägerplatte 9 z.B.
durch Klammern (nicht dargestellt) befestigt ist.
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Außer dem
Medaillon 31 und der Trägerplatte 9 weist
die Türauskleidung 1 eine
dekorative Verkleidungsfolie 33 auf, welche ganz oder teilweise
die Trägerplatte 9 auf
der Seite des Fahrgastraumes 14 bedeckt (sichtbare Seite
vom Inneren des Fahrzeugs aus).
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Im
vorliegenden Fall bedeckt die dekorative Verkleidung 31 die
Trägerplatte 9 zwischen
ihren Zonen 16 und 17.
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Es
handelt sich um ein abgeformtes Gewebe auf der Trägerplatte.
Als Alternative könnte
es sich um eine andere Verkleidung, wie z.B. Leder, weiche Kunststoffolie
..., mit oder ohne Zwischenanordnung einer Schaumschicht handeln,
wobei die besagte Verkleidung z.B. an der Platte 9 geklebt
(oder auf jede andere geeignete Weise befestigt) sein könnte.
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Wie
man in den 1 und 3 sieht,
kann eine solche innere Auskleidung 1 quer durch Umfangsöffnungen 35 durch
Klammern 36 an der äußeren Türplatte 3 befestigt
sein, die sich in typischer Weise als ein Kasten darstellen und
ein äußeres Blech 37 aufweisen
kann, das örtlich
mit einem inneren Blech 39 dubliert ist, wie die 3 zeigt,
wo man übrigens
feststellen kann, daß das
innere Blech 39 eine sehr große zentrale Öffnung 41 aufweist.
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Es
sei bemerkt, daß nichts
daran hindert, daß die äußere Wagentürplatte 3 aus
einem anderen Metall, insbesondere ja sogar aus einem Kunststoffmaterial
oder einem Verbundmaterial bestehen kann.
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Eine
alternative Ausführungsform
einer Türauskleidung
wurde in 4 dargestellt und in ihrer Gesamtheit
mit 20 bezeichnet.
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In
dieser Figur kann man feststellen, daß die Trägerplatte 43 im wesentlichen
flach ist und an der Form der Verkleidung 20 nicht teil
hat, wobei diese Funktion der hinzugefügten Verkleidungsplatte 44 zugedacht
ist.
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Die
Trägerplatte 43 erstreckt
sich auf etwa der oberen Hälfte
der Höhe
der Verkleidungsplatte 44.
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Die
Platte 43 ist metallisch (Stahl), obwohl sie aus Kunststoffmaterial
oder aus Verbundmaterial (auf der Basis von Holz, Glasfasern, ...)
bestehen könnte.
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An
dieser Platte 43 sollen der Scheibenhebemechanismus 45,
der mit seiner Scheibenhebegleitschiene (oder Schiene) 47 ausgestattet
ist, der Scheibenhebemotor 48, der innere Wagentürgriff 49, das
Schloß 51 und
die innere Dichtung 53 befestigt werden.
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Die
Verkleidungsplatte 44 ist durch einen steifen Einsatz 400 (aus
Kunststoffmaterial) gebildet, der auf der sichtbaren Seite der Platte
durch eine ästhetische
Verkleidung 410, durch jede geeignete Technik (Abformen,
Kleben, ...., mit oder ohne Dazwischenlegen einer Schaumschicht)
bedeckt ist.
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Ein
Lautsprecher 55 mit seinem Gitter 57 und ein Betätigungsknopf
für den
Scheibenhebemechanismus 59 sind an der Verkleidungsplatte 44 befestigt.
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Ferner
sind die Platten 43 und 44 aneinander durch jedes
geeignete Mittel (nicht dargestellt), wie z.B. gewöhnliche
Umfangsklammern, befestigt und im allgemeinen abnehmbar.
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Eine
Dichtigkeitsverbindung 61 ist zwischen den zwei Platten
angeordnet.
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Dies
zeigt, daß sich
die in der Türauskleidung
der Erfindung vorgesehene Trägerplatte
auf verschiedene Weisen darstellen kann, verschiedene Funktionen,
verschiedene Formen, verschiedene Abmessungen haben kann, aus unterschiedlichen
Materialien bestehen kann und in der dekorativen Platte der Auskleidung
integriert sein kann oder auch nicht.
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Im
folgenden kommt man nicht auf die Ausführungsform der 4 zurück, obwohl
die Montagemerkmale der Funktionselemente, die jetzt beschrieben
werden, auf sie angewandt werden könnten.
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Man
interessiert sich nun für
die 1, um zu bemerken, daß der Scheibenheber 11,
der hier durch eine im wesentlichen gerade Schiene gebildet ist,
entlang welcher ein Führungsschlitten 63 beweglich
ist, an der Trägerplatte 9 mittels
eines Querarmes 65 angebracht ist, der um eine Achse 67 senkrecht zur
Allgemeinebene 9a der Trägerplatte 9 schwenkend
derart befestigt ist (z.B. durch eine Schraube), daß die Schiene 11 um 67 in
einer zu der Ebene 9a parallelen Ebene drehen kann.
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Die
Teile 11 und 65 sind metallische Teile. Es könnte sich
um Kunststoffteile oder Verbundteile handeln.
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In
dem Beispiel ist der Arm 65 an dem freien Ende einer Rippe
in Form eines Ständers 69 montiert,
der von der Oberfläche 9b der
Trägerplatte 9 hervorsteht,
mit welcher der Ständer 69 integriert
ist (aus einem einzigen Teil geformt).
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So
wird der Ausschlag der Schiene 11 durch ihren Drehradius
um die Achse 67 geführt.
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Nachdem
insbesondere die Steuerung 13 und der Elektromotor 15 mit
der zugehörigen
Verkabelung 71 befestigt wurden, kann der betreffende Fahrzeugausstatter
die Schiene 11, wie zuvor angezeigt, montieren und ist
so schon in der Lage, dem Fahrzeugkonstrukteur eine Auskleidung 1 mit "integrierten" Funktionselementen
zu liefern, dadurch, daß sie
an der Trägerplatte 9 vorbefestigt
und bereit sind, an die äußere Wagentürplatte
angefügt
zu werden.
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Zur
Sicherheit des Transportes und der Beförderung vor dem Zusammenbau
bei dem Konstrukteur steht im vorliegenden Fall ein Nocken 73 aus
einem Schaumblock zur Schlagabsorption 75 hervor, der ebenfalls
(z.B. geklebt) an der Trägerplatte 9 befestigt
ist.
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Der
zwischen der Schiene 11 und einem der Kabel 71 angeordnete
Nocken 73 blockiert im wesentlichen die Drehung der Schiene
in einer "eingezogenen" Position im Inneren
des Schutzumfanges der Trägerplatte 9,
selbstverständlich
auf freisetzbare Weise.
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In 3 erscheint
von der Trägerplatte
und ihren hinzugefügten
Funktionselementen nur die Schiene 11 jeweils in ihrer
ersten Vormontageposition (Position der 1), als
strichpunktierte Linie dargestellt und in ihrer Befestigungsposition
als durchgezogener Strich dargestellt.
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In
ihrer Vormontageposition ist die Schiene 11 bezüglich der
Vertikalen um einen Winkel geneigt, der etwa zwischen 45° und 90° betragen
kann.
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Im
Gegensatz dazu ist die Schiene 11 in ihrer Befestigungsposition
(durchgezogene Linie in 3) aufgerichtet, bis sie im
wesentlichen vertikal ist, nachdem sie um die Achse 67 geschwenkt
wurde.
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In
dieser zweiten Position ist die Schiene zur Benutzung bereit, d.h.,
daß sie
eine geeignete Position zum korrekten Heben und Senken der Scheibe (nicht
dargestellt) einnimmt.
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Es
sei bemerkt, daß diese
Drehung der Schiene 11 im vorliegenden Fall erlaubt, die
Schiene in das Innere der Öffnung 41 der
Platte 3 gehenzulassen, wobei so den zwei Befestigungszonen
der Schiene, obere 77 bzw. untere 79 erlaubt wird,
hinter den komplementären
Befestigungszonen obere 81 bzw. untere 83 des
inneren Bleches 39 (5 und 8)
in Eingriff zu kommen.
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Tatsächlich kann
man in 3 sehen, daß die
Scheibenhebeschiene 11, wenn sie beinahe horizontal in
ihrer Vormontageposition ist (gestrichelte Linie), in die Öffnung 41 gehen
kann, was in ihrer aufgerichteten Befestigungsposition nicht der
Fall ist.
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Um
die Schiene 11 in ihrer aufgerichteten Position einzurichten
und zu halten, weist die Zone 81 der inneren Platte des
Kastens 39 eine Indexieröffnung 85 in Form
eines "T" (5)
auf, in welcher ein vorstehender Pion 87 in Eingriff kommt,
der sich senkrecht zu einer Oberfläche gegenüber der Schiene (6)
aufrichtet.
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Der
Pion 87 weist selbst auch eine Form als "T" auf, um durch seinen Riegel 87a hinter
den Seitenwänden
des schmalen Teils 85a der Öffnung 85 zu blockieren,
wobei so die Schiene sowohl in Drehung um ihre Achse 87 als
auch in Neigung bezüglich der
Ebene 9a (im vorliegenden Fall nicht autorisierte Neigung)
zurückgehalten
wird.
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Am
unteren Teil weist die Schiene übrigens einen
zweiten hervorstehenden Pion 89 auf (ohne erweiterten Kopf,
siehe 7), der eng in einem länglichen Loch 91 (8)
der Platte 39 aufgenommen wird, das in der Zone 83 ausgespart
ist, wodurch so auf komplementäre
Weise die Drehung der Schiene blockiert wird.
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Es
sei bemerkt, daß ein
Gleiten dieser Schiene 11 an der Stelle ihrer Drehachse 67 (z.B. über eine Rille 93,
die in dem Verbindungsriegel 65 ausgespart ist) erlaubt
ist, um ihren Eingriff hinter den Seitenwänden der Öffnung 85 zu gestatten.
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So
in Eingriff und indexiert ist die Schiene an der Platte 39 durch
Schrauben (96, 98) befestigt, welche in die komplementären Öffnungen
der Schiene (96a, 98a; 3) und der
Platte (95a bzw. 97a, 5 und 8)
eindringen.
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Es
könnten
andere Indexier- und/oder Befestigungsmittel vorgesehen sein.
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Es
sei bemerkt, daß die Öffnung 29 mindestens
die obere Schraubung erleichtert.
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So
ist die Schiene 11 gleichzeitig an der inneren Auskleidung
der Tür
(Trägerplatte 9)
und an der äußeren Platte 3 (hinter
dem Blech 39) befestigt. Gegebenenfalls könnte zum
Schluß nur
die zweite Befestigung bestehen.
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Die 9 bis 11 zeigen
schematisch eine andere Montage der Scheibenhebeschiene.
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In
diesem Beispiel handelt es sich um zwei Scheibenhebeschienen 99 und 101,
die nur durch ihre Längsachse
in strichpunktierter Linie schematisch dargestellt sind. Die mit 9' be zeichnete
Trägerplatte
der Schichtauskleidung 1' weist
eine leicht unterschiedliche Form von dieser der 3 auf.
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Eine
große Öffnung 103 ist
dort am oberen Teil ausgespart. Sie muß zum Schluß durch ein hinzugefügtes "dekoratives Medaillon" bedeckt sein, das
dazu vorgesehen ist, an der Stelle der Befestigungsöffnungen 105 befestigt
zu werden.
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Als
dünne strichpunktierte
Linie mit doppeltem Punkt wurden einige Konturen der äußeren Platte 3' und insbesondere
der großen Öffnungen 107, 109 dargestellt,
die quer durch die innere Wand des Kastens 39' der Platte
ausgespart sind, um das Einführen
der Schienen 99, 101 zu erlauben, wobei hierfür die folgenden
Merkmale vorgesehen sind.
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Anfangs
ist jede Schiene 99, 101 an der Auskleidung 1' zuerst zu ihrer
Basis hin durch eine Scharnierkrempe (bei 111 insbesondere
für die Schiene 101 der 10 schematisch
dargestellt) derart befestigt, daß die betreffende Schiene sich
bezüglich
der allgemeinen vertikal angenommenen Ebene 9'a der Trägerplatte 9' schräg neigen
könnte (siehe 10,
mit AR bezeichnete Position).
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Die
Krempe 111 ist ferner bezüglich der Ebene 9'a über eine
Rippe 112 abgesetzt, welche mit der Trägerplatte 9' aus nur einem
Stück geformt
ist.
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In
der Position AR befindet sich der hohe Teil jeder Schiene weiter
im Abstand von der Trägerplatte als
der niedrige derart, daß man
diesen hohen Teil der Schiene leichter quer durch die Öffnungen 107 und 109 der
Wand 39' in
Eingriff bringen kann.
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Danach
wird der niedrige Teil der Schienen quer durch diese selben Öffnungen
in Eingriff gebracht. Die Schienen werden anschließend seitlich versetzt,
um in ihre Position der 9 zu gelangen.
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Inzwischen
wurden die Schienen in ihre Betriebsposition "vorn" umgebogen
(mit AVT in 10 für die Schiene 101 dann
in durchgezogener Linie dargestellt).
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Man
versteht, daß die
Krempen 111 mit Filmscharnier die Bewegung der Schienen
zwischen ihrer Vor- und Rückposition
erlauben.
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Um
jedoch die Bewegung der Schienen zu führen und praktisch zu indexieren,
sind sie in dem Beispiel ferner jede (z.B. durch mit 113, 113' schematisch
dargestellte Schrauben) an einem Mittel 115, 117 befestigt,
welches zwischen zwei extremen Positionen, von der Kunststoffträgerplatte 9' entfernt bzw. angenähert (siehe 11),
verformbar ist.
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In
dem Beispiel der 11 bestehen diese Mittel 115, 117 jedes
aus einem verformbaren Parallelogramm, welches als durchgezogene
Linie in seiner entfalteten Position (von der Trägerplatte 9' entfernt) und
in strichpunktierter Linie in seiner flachgedrückten Position (der Platte
angenähert)
dargestellt ist.
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Die
Schwenkbarkeit jedes Parallelogramms wird durch ein Filmscharnier
sichergestellt, wobei das ganze aus streckbarem, weichem Kunststoffmaterial hergestellt
ist, vorzugsweise aus einem einzigen Stück mit der Trägerplatte 9' geformt.
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In
Hinblick darauf wird mindestens örtlich eine
Herstellung aus zwei Materialien der Platte 9' vorgeschlagen,
wobei das Material "des
Kerns" der Platte
ein steifes Kunststoffmaterial sein kann, während das äußere Material "Haut" weicheres Material sein
kann, welches für
die Herstellung der Parallelogramme 115, 117 verwendbar
ist.
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Die
zwei Parallelogramme können
im wesentlichen auf derselben Höhe
z.B. beinahe auf der mittleren Höhe
der Platte angeordnet sein (siehe die schematische Markierung 117 in 10).
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Sind
die Schienen, sich korrekt in dem Türkasten 3' in Eingriff
befindend, geeignet, in ihre vordere Position (AVT) bereits umgebogen,
wird jede an der inneren Platte 39' des Kastens quer durch Öffnungen
(nicht dargestellt), welche in der Auskleidung 1' vorgesehen
sind, und mittels geeigneter Befestigungsmitteln (insbesondere Schrauben)
befestigt.
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Wie
schon dargestellt wurde, können
andere "Funktionselemente" der Tür als Scheibenhebesysteme
durch die Erfindung in Betracht gezogen werden.
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Dies
ist insbesondere der Fall des Schlosses 7, das in den 1 und 9 schematisch
dargestellt ist.
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Es
handelt sich hierum ein Blockschloß/Türschloß, das sich an die seitliche
rückwärtige Scheibe 119 der äußeren Platte
der Wagentür 3' (siehe 9) in
dem in dieser Figur dargestellten Beispiel anpaßt.
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Traditionell
ist dieses Schloß einzig
an einer Blechplatte, wie z.B. 3', befestigt.
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Im
vorliegenden Fall ist sie an der betreffenden Auskleidungsschicht
vormontiert, wie im vorliegenden Fall die Auskleidung 1' in 9 oder 1 in 1.
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Ferner
ist sie in Translation nach einer Achse 121 im wesentlichen
horizontal gegenüber
der betreffenden Trägerplatte
(9 oder 9')
beweglich.
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Hierfür ist das
Schloß 7 mit
einer Gleitschiene 127 versehen, die es, wie in dem Beispiel
dargestellt ist, axial auf einer Seite nach Art eines hervorragenden
Armes verlängern
kann.
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Die
Gleitschiene 127 ist geeignet, in einer Schiene zur Gleitführung 125 mit
im wesentlichen horizontaler Gleitachse in Eingriff zu kommen.
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Die
Schiene 125 (siehe 1, 2, 9 und 10)
kann metallisch und an der inneren Seite der Trägerplatte angefügt sein
(z.B. geschraubt oder genietet).
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Sie
kann auch wie im vorliegenden Fall aus steifem Kunststoffmaterial
hergestellt sein, aus einem einzigen Stück mit der Trägerplatte
geformt, gegenüber
welcher sie in dem in 10 dargestellten Beispiel an
dem Ende einer Abstandsrippe 129 vorspringend angeordnet
ist.
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Es
versteht sich, daß wenn
die Trägerplatte eine
andere Form hat, die Schiene 125 bezüglich der allgemeinen Oberfläche der
Platte vertieft versetzt sein könnte,
wobei es wesentlich ist, das Positionieren "in Tiefe" des Schlosses im vorliegend betrachteten
Fall anzunehmen.
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Vorzugsweise
weist die Schiene 125 einen doppelten Rand 125a auf,
um die Gleitschiene 127 zurückzuhalten, wenn diese bereits
in der Schiene in Eingriff gekommen ist.
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Auf
diese Weise kann der Kraftfahrzeugausrüster das Schloß an der
Auskleidung vormontieren, welche er dem Konstrukteur liefert.
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In
dieser "Vormontage"-Position kann sich die
Gleitschiene 127 in rückwärtigem Anschlag
am Boden der Schiene befinden, wo sie also seitlich durch die Ränder 125a gehalten
wird, wobei ein Verbindungsmittel erlauben kann, ferner ihr Gleiten
entlang der Schiene zu vermeiden.
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Bei
dem Kraftfahrzeugkonstrukteur angelangt, kann der betreffende Bedienungsmann
im Augenblick des Zusammenbaus zwischen der Auskleidungsschicht
und dem "Blech" der Wagentür das Schloß 7 entlang
der Achse 121 (nach Rückzug
des Verbindungsmittels) gleiten lassen, um es in seine Befestigungsposition
auf diesem Wagentürblech
an der hierfür
vorgesehenen vorbestimmten Stelle (nicht dargestellt) zu bringen.
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Das
Schloß ist
also so in seinem Betriebszustand gleichzeitig mit der äußeren Platte
der Wagentür
und der inneren Auskleidungsschicht verbunden, wobei es in seiner
Bewegung zur Verschiebung aus seiner Vormontageposition (wo es einzig
mit der inneren Verkleidung der Wagentür verbunden ist) zu seiner
Betriebsposition an der äußeren Platte
geführt wird.
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Im
Folgenden bemerkt man, daß getrennte Befestigungsmittel
vorgesehen wurden, um einerseits die innere Auskleidungsschicht
mit der äußeren Wagentürplatte
und andererseits mit diesem oder jenem Element an derselben äußeren Wagentürplatte zu
befestigen. Als Alternative könnten
mindestens einige dieser relativen Befestigungsmittel gemeinsam sein
(z.B. können
Schrauben ausreichend lang sein, um quer hindurchzugehen und also
die Gesamtheit, die innere Auskleidung, das betreffende Funktionselement
und die äußere Platte
zu befestigen).
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Es
sei bemerkt, daß man
als "Einsteck- und Aufnahme"-Halteelemente, die
entsprechend auf der äußeren Wagentürplatte
und auf einem solchen Funktionselement angeordnet sind, um ein Indexieren
sicherzustellen, selbstverständlich
andere als die zuvor genannten Mittel ins Auge fassen könnte (z.B. solche
wie 85/87 oder auch 125/127). Wenn z.B. eine Bewegung, die zu einer
Drehung und einer Translation gehört, nötig wäre, könnte man sich so eine Verbindung
vorstellen, die z.B. durch ein System mit Bajonett indexiert und
geführt
wird.