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DE60022924T2 - Innenteil einer Fahrzeugtür, korrespondierende Tür und Verfahren für den Zusammenbau einer solchen Tür - Google Patents

Innenteil einer Fahrzeugtür, korrespondierende Tür und Verfahren für den Zusammenbau einer solchen Tür Download PDF

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DE60022924T2
DE60022924T2 DE2000622924 DE60022924T DE60022924T2 DE 60022924 T2 DE60022924 T2 DE 60022924T2 DE 2000622924 DE2000622924 DE 2000622924 DE 60022924 T DE60022924 T DE 60022924T DE 60022924 T2 DE60022924 T2 DE 60022924T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
lining
plate
car door
functional element
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE2000622924
Other languages
English (en)
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DE60022924D1 (de
Inventor
Jean-Pierre Praud
Laurent Arquevaux
Christophe Hesse
Philippe Delire
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Faurecia Interieur Industrie SAS
Inteva Products France SAS
Original Assignee
ArvinMeritor Light Vehicle Systems France SA
SAI Automotive Allibert Industrie SNC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by ArvinMeritor Light Vehicle Systems France SA, SAI Automotive Allibert Industrie SNC filed Critical ArvinMeritor Light Vehicle Systems France SA
Publication of DE60022924D1 publication Critical patent/DE60022924D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60022924T2 publication Critical patent/DE60022924T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/0412Lower door structure
    • B60J5/0416Assembly panels to be installed in doors as a module with components, e.g. lock or window lifter, attached thereto
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2201/00Constructional elements; Accessories therefor
    • E05Y2201/60Suspension or transmission members; Accessories therefor
    • E05Y2201/622Suspension or transmission members elements
    • E05Y2201/684Rails; Tracks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2600/00Mounting or coupling arrangements for elements provided for in this subclass
    • E05Y2600/10Adjustable

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)
  • Automobile Manufacture Line, Endless Track Vehicle, Trailer (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft das Gebiet von Fahrzeugtüren, insbesondere von leichten Fahrzeugen.
  • Die gegenwärtigen Fahrzeugtüren weisen gewöhnlich eine äußere Wagentürplatte, in typischerweise aus Blech, und eine innere Auskleidung auf, die im allgemeinen eine Ummantelung hat.
  • Funktionselemente, die für die Funktion der Wagentür geeignet sind, sind zwischen der äußeren Platte und ihrer inneren Auskleidung angeordnet.
  • Diese Funktionselemente weisen im allgemeinen mindestens eine Scheibenhebeschiene zum Heben oder Absenken der Wagentürscheibe und ein Wagentürschloß sowie diverse andere Teile (elektrische Verbinder, Scheibenführung, ...) auf.
  • Es wurde schon vorgeschlagen, diese Funktionselemente ganz oder teilweise mit der inneren Wagentürauskleidung zu integrieren.
  • So weist die innere Auskleidung der Fahrzeugtür, auf welche sich die Erfindung bezieht, auf:
    • – eine steife Trägerplatte,
    • – und Funktionselemente, die für die Funktion der Wagentür geeignet sind.
  • Bei diesem Typ des "integrierten" Teils stellt sich ein Problem, welches die Art betrifft, in welcher die Funktionselemente an der Trägerplatte montiert werden müssen, um:
    • – ein relativ leichtes und zuverlässiges Positionieren der Funktionselemente in ihrer Funktionsbetriebsposition an der Tür sicherzustellen (wenn die verschiedenen Teile, die sie bilden, bereits untereinander zusammengebaut sind),
    • – eine gleichermaßen verhältnismäßig leichte und zuverlässige Montage der inneren Auskleidung gegenüber der äußeren Platte der Wagentür vor ihrer Aufnahme sicherzustellen,
    • – die zwei vorherigen Tätigkeiten den allgemeinen Montagezyklen des Fahrzeuges und insbesondere dem Vorbereitungszyklus der Wagentür zu integrieren. Eine solche innere Auskleidung ist aus dem Dokument US-5,819,473 bekannt.
  • Um diese Integration der Funktionselemente in der inneren Wagentürauskleidung zu erleichtern, sieht ein erstes Merkmal der Erfindung vor, daß mindestens einige dieser Funktionselemente mit der Trägerplatte der Auskleidung beweglich durch Verbindungs- und Führungsmittel verbunden sind, welche die betreffenden Funktionselemente entlang einer Bewegung lenken, die bezüglich der Trägerplatte zwischen einer ersten Vormontageposition, die dazu bestimmt ist, das Positionieren der Auskleidung im wesentlichen gegen eine äußere Wagentürplatte zu gestatten, und einer zweiten Position für die Betriebsposition geführt wird.
  • Auf diese Weise kann das betreffende Funktionselement zwischen verschiedenen Positionen angeordnet werden, je nachdem, ob man es mit der Auskleidung zu der Stelle des Zu sammenbaus des Fahrzeugkonstrukteurs transportiert, oder ob der Bedienungsmann an dieser Stelle des Zusammenbaus dieses Funktionselement in der Wagentür anordnet (zur selben Zeit wie er dort die Auskleidung plaziert), wobei das Funktionselement dann in seine Betriebsposition gebracht wird, indem es der Bewegung folgt, die bezüglich der Trägerplatte der Auskleidung geführt wird.
  • Immer in Verbindung damit, die Kosten und die Geschwindigkeit, die Leichtigkeit und die Zuverlässigkeit der Montage der Funktionselemente zu meistern, betrifft ein anderes Problem, das die Erfindung in Betracht zieht, das Positionieren der betreffenden Funktionselemente in der Tiefe gegenüber der Trägerplatte (und allgemeiner der inneren Auskleidung) und/oder der äußeren Platte der Wagentür.
  • Dies hat dazu geführt, daß die zuvor genannten Verbindungs- und Führungsmittel der betreffenden Funktionselemente vorzugsweise mindestens einen in der Trägerplatte integrierten und bezüglich einer Oberfläche derselben abgesetzten (hervorstehend oder zurückgesetzt) Träger aufweisen, wobei dieser Träger eine Führungszone integriert, um die Funktionselemente bezüglich der Trägerplatte entlang der vorgesehenen "geführten Bewegung" zu lenken.
  • In Verbindung mit den zuvor genannten Fragen der Kosten und der Leichtigkeit/Zuverlässigkeit der Herstellung und der Montage sowie für den Erhalt einiger besonderer mechanischer Merkmale sieht ein zusätzliches Merkmal der Erfindung vor, daß die Trägerplatte und also die Stütze in vorteilhafter Weise exklusiv oder im wesentlichen ein synthetisches Material, wie z.B. mindestens ein Kunststoffmaterial (welches also vorzugsweise ein Metall oder eine metallische Legierung ist), aufweist.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform einer Wagentürauskleidung nach der Erfindung sind ganz besonders zwei Funktionselemente betroffen: eine Scheibenhebeschiene und ein Schloß (und/oder ihr Wagentürschloß).
  • Unter diesen Bedingungen:
    • – sieht, die Scheibenhebeschiene betreffend, eine erste Ausführungsform vor, daß diese über eine Drehachse mit einer Rippe verbunden ist, die aus der Allgemeinebene der Trägerplatte hervorspringt, wobei sie in Drehung um diesen Ständer beweglich ist,
    • – das Schloß und/oder ihr Wagentürschloß betreffend, ist vorgesehen, daß sie in vorteilhafter Weise in einem Führungsschlitten angeordnet sind, der mit der Trägerplatte verbunden ist, um vorzugsweise zwischen einer Vormontageposition und einer Betriebsposition (oder Befestigungsposition) zu gleiten,
    • – erneut die Scheibenhebeschiene betreffend, sieht eine andere Ausführungsform vor, daß diese an einem verformbaren Parallelogramm befestigt sein könnte, das mit der Trägerplatte verbunden ist, wobei so die wunschgemäße Annäherung oder Entfernung der Schiene gegenüber der Trägerplatte mindestens lokal erlaubt wird.
  • Unter Anlehnung an dieses letzte Merkmal ist übrigens nach einem anderen Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß die Verbindungs- und Führungsmittel des betreffenden Funktionselementes Mittel aufweisen könnten, die zwischen zwei extremen Positionen verformbar sind, um die Bewegung des Elementes zwischen diesen Positionen zu führen.
  • Da ein anderes Bemühen der Erfindung in der Verbesserung des mechanischen Widerstandes des Aufbaus der Auskleidung sowie der Wagentür in ihrer Gesamtheit bei günstigem Kräfteverbrauch besteht, faßt ein zusätzliches Merkmal der vorliegenden Erfindung günstig ins Auge, daß die Auskleidung sowie die betreffenden Funktionselemente Befestigungsdurchgänge für eine Befestigung dieser Elemente und/oder der Auskleidung an der äußeren Wagentürplatte aufweisen.
  • Man bemerkt übrigens, daß die Erfindung ebenfalls eine Fahrzeugtür in ihrer Gesamtheit mit der Besonderheit betrifft, daß diese Fahrzeugtür in vorteilhafter Weise aufweist:
    • – eine äußere Wagentürplatte, in typischer Weise aus Blech (es könnte sich aber auch um ein anderes Material, wie z.B. ein Kunststoffmaterial oder ein "Verbund"-Material, handeln),
    • – eine innere Wagentürauskleidung, die ganz oder teilweise hier zuvor genannte Merkmale wieder aufnimmt und in typischer Weise im wesentlichen aus Kunststoffmaterial ist, wobei diese Auskleidung an der äußeren Wagentürplatte durch erste hinzugefügte Befestigungsmittel befestigt ist, und wobei mindestens einige der Funktionsmittel ebenfalls an der Wagentürplatte durch die ersten hinzugefügten Befestigungsmittel und/oder durch die zweiten hinzugefügten Befestigungsmittel befestigt sind.
  • Mit einer solchen Führung, die mindestens für einige Funktionselemente gegenüber der Trägerplatte der Auskleidung vorgesehen ist, ist es übrigens möglich, sie zwischen einer ersten Vormontageposition und einer zweiten Befestigungsposition zu führen, in welcher die vorbestimmten Befestigungszonen an der äußeren Wagentürplatte und an ihren Funktionselementen zusammenfallen.
  • So kann man wirkungsvoll vorsehen, daß dieses oder jenes Funktionselement seine erste Vormontageposition bei dem Ausrüster und während des Transportes zwischen dem Ausrüster und dem Fahrzeugkonstrukteur einnehmen könnte, wo der Bedienungsmann an der Stelle des Zusammenbaus der Wagentür das Funktionselement (also einer vorgeschriebenen Bewegung folgend) in seine zweite Befestigungsposition bringt, in welcher er das Funktionselement und die äußere Wagentürplatte zusammenbauen kann.
  • Man bemerkt, daß bei Verbindung mit diesem Funktionselement/äußere Wagentürplatte diese zwei Teile in vorteilhafter Weise ferner komplementäre Indexierungsmittel für ein relativ eindeutiges Positionieren hinsichtlich ihrer relativen Befestigung aufweisen.
  • Insbesondere nach einem komplementären Merkmal der Erfindung weisen diese komplementären Indexierungsmittel in vorteilhafter Weise Einsteck- und Aufnahmehaltemittel vor, die entsprechend auf der Platte und dem betreffenden Funktionselement angeordnet sind, wo bei die Einsteckmittel in den Aufnahmemitteln (in der zweiten Befestigungsposition) in Eingriff kommen und sich in diesen blockieren, um die äußere Platte und das betreffende Funktionselement zwischen sich zurückzuhalten.
  • Außer dem eben dargestellten betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Zusammenbau zwischen einem Funktionselement und einer äußeren Fahrzeugplatte, wobei dieses Verfahren insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, daß:
    • – man in einer Vormontageposition das Funktionselement mit der Trägerplatte der Wagentürauskleidung auf bewegliche Weise mittels Verbindungs- und Führungsmitteln verbindet,
    • – man dieses Funktionselement in eine erste Vormontageposition bringt, die dazu bestimmt ist, das Positionieren der Auskleidung im wesentlichen gegen die äußere Platte zu erlauben,
    • – man die Türauskleidung an eine Zusammenbaustelle bringt, wobei die Türauskleidung ihre Trägerplatte via das Funktionselement aufweist,
    • – man dort die Trägerplatte im wesentlichen gegen die äußere Wagentürplatte anordnet, und
    • – man das Funktionselement in einer zweiten Position, Betriebsfunktion, anordnet, wobei die Bewegung zwischen den zwei Positionen durch die geeigneten Verbindungs- und Führungsmittel geführt wird, und
    • – man die Auskleidung und gegebenenfalls das Funktionselement an der äußeren Platte befestigt.
  • Es wird nun eine genauere Beschreibung der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gegeben, in welchen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Wagentürauskleidung nach der Erfindung ist;
  • 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II der 1 ist, wobei ferner eine äußere Platte gezeigt ist, gegen welche die Auskleidung der 1 angeordnet wurde;
  • 3 die Wagentürplatte der 2 in Vorderansicht (Innenseite) mit einer Fensterhebeschiene in zwei verschiedenen Positionen zeigt;
  • 4 eine in Einzelteile aufgelöste schematische Ansicht einer Ausführungsvariante einer Wagentürauskleidung nach der Erfindung ist;
  • 5 in vergrößerter Ansicht die Einzelheit V der 3 ohne die Schiene zeigt;
  • 6 in vergrößerter Ansicht einen oberen Teil der Schiene der 3 zeigt, bevor sie gegenüber der Einzelheit V angeordnet ist;
  • 7 in vergrößerter Ansicht einen unteren Teil der Schiene der 3 zeigt, bevor sie gegenüber der Einzelheit VIII angeordnet ist;
  • 8 in vergrößerter Ansicht die Einzelheit VIII der 3 ohne die Schiene zeigt;
  • 9 schematisch eine andere Ausführungsvariante einer inneren Wagentürauskleidung nach der Erfindung zeigt;
  • 10 einen schematischen Schnitt entlang der Linie X-X der 9 zeigt; und
  • 11 einen schematischen Schnitt entlang der Linie XI-XI der 9 ist.
  • In 1 sieht man zunächst eine Türauskleidung 1 schematisch dargestellt, die geeignet ist, z.B. an der äußeren Wagentürplatte 3 montiert zu werden, welche in den 2 und 3 dargestellt ist, derart, daß sie mit ihr sowie mit verschiedenen mechanischen und/oder elektrischen oder elektronischen Funktionselementen (wie z.B. einem in seiner Gesamtheit mit 5 bezeichneten Scheibenhebemechanismus und einen in seiner Gesamtheit mit 7 in 1 bezeichneten Schloß) eine vollständige Wagentür bildet, die teilweise in 3 gezeigt und in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnet ist.
  • Die Türauskleidung 1 der 1 weist eine Hauptträgerplatte 9 aus Kunststoffmaterial auf, die als Träger oder Stütze (mindestens vorübergehend) für mindestens einige der Funktionselemente der Wagentür, wie z.B. die Scheibenhebeschiene 11 mit ihrer Steuerung 13, welche mit einem Elektromotor 15 versehen ist, oder das Schloß 7 dient.
  • Die Trägerplatte 9 ist im vorliegenden Fall aus steifem Kunststoffmaterial, wie z.B. Polypropylen.
  • Diese Trägerplatte nimmt den wesentlichen Teil der Oberfläche der inneren Auskleidung der Tür 1 ein, und, wie man in 2 sehen kann, weist sie im Querschnitt eine Form mit deutlichen Reliefs auf, die der äußeren Form angepaßt sind, welche die Auskleidung 1 auf der Seite des Fahrgastraumes 14 des Fahrzeuges aufweisen muß.
  • So weist die Trägerplatte 9 sowohl einen extremen oberen ausgebauchten Teil 16 auf, welcher der Tür "Volumen" gibt, als auch einen tiefen Wulst 17 im wesentlichen auf mittlerer Höhe, der als Stütze für den Unterarm des in dem Fahrgastraum sitzenden Insassen dienen kann, und eine innere Vertiefung 19 für die Bildung einer Zone leeren Raums 21, die hier mit einer hinzugefügten Kunststoffwand 23 verbunden ist, welche bei 25 und 27 mit der Trägerplatte verbunden ist.
  • Wie man bei Vergleich der 1 und 2 sieht, weist die Trägerplatte 9 ebenfalls zwischen ihrer oberen Verdickung 16 und ihrem Wulst 17 einen länglichen Ausschnitt 29 auf, welcher den Zugang in das Innere der Wagentür erlaubt.
  • In dem betrachteten Beispiel ist die Öffnung 29 mit einer hinzugefügten Verkleidungsplatte (oder Medaillon) 31 bedeckt, die (gegebenenfalls abnehmbar) an der Trägerplatte 9 z.B. durch Klammern (nicht dargestellt) befestigt ist.
  • Außer dem Medaillon 31 und der Trägerplatte 9 weist die Türauskleidung 1 eine dekorative Verkleidungsfolie 33 auf, welche ganz oder teilweise die Trägerplatte 9 auf der Seite des Fahrgastraumes 14 bedeckt (sichtbare Seite vom Inneren des Fahrzeugs aus).
  • Im vorliegenden Fall bedeckt die dekorative Verkleidung 31 die Trägerplatte 9 zwischen ihren Zonen 16 und 17.
  • Es handelt sich um ein abgeformtes Gewebe auf der Trägerplatte. Als Alternative könnte es sich um eine andere Verkleidung, wie z.B. Leder, weiche Kunststoffolie ..., mit oder ohne Zwischenanordnung einer Schaumschicht handeln, wobei die besagte Verkleidung z.B. an der Platte 9 geklebt (oder auf jede andere geeignete Weise befestigt) sein könnte.
  • Wie man in den 1 und 3 sieht, kann eine solche innere Auskleidung 1 quer durch Umfangsöffnungen 35 durch Klammern 36 an der äußeren Türplatte 3 befestigt sein, die sich in typischer Weise als ein Kasten darstellen und ein äußeres Blech 37 aufweisen kann, das örtlich mit einem inneren Blech 39 dubliert ist, wie die 3 zeigt, wo man übrigens feststellen kann, daß das innere Blech 39 eine sehr große zentrale Öffnung 41 aufweist.
  • Es sei bemerkt, daß nichts daran hindert, daß die äußere Wagentürplatte 3 aus einem anderen Metall, insbesondere ja sogar aus einem Kunststoffmaterial oder einem Verbundmaterial bestehen kann.
  • Eine alternative Ausführungsform einer Türauskleidung wurde in 4 dargestellt und in ihrer Gesamtheit mit 20 bezeichnet.
  • In dieser Figur kann man feststellen, daß die Trägerplatte 43 im wesentlichen flach ist und an der Form der Verkleidung 20 nicht teil hat, wobei diese Funktion der hinzugefügten Verkleidungsplatte 44 zugedacht ist.
  • Die Trägerplatte 43 erstreckt sich auf etwa der oberen Hälfte der Höhe der Verkleidungsplatte 44.
  • Die Platte 43 ist metallisch (Stahl), obwohl sie aus Kunststoffmaterial oder aus Verbundmaterial (auf der Basis von Holz, Glasfasern, ...) bestehen könnte.
  • An dieser Platte 43 sollen der Scheibenhebemechanismus 45, der mit seiner Scheibenhebegleitschiene (oder Schiene) 47 ausgestattet ist, der Scheibenhebemotor 48, der innere Wagentürgriff 49, das Schloß 51 und die innere Dichtung 53 befestigt werden.
  • Die Verkleidungsplatte 44 ist durch einen steifen Einsatz 400 (aus Kunststoffmaterial) gebildet, der auf der sichtbaren Seite der Platte durch eine ästhetische Verkleidung 410, durch jede geeignete Technik (Abformen, Kleben, ...., mit oder ohne Dazwischenlegen einer Schaumschicht) bedeckt ist.
  • Ein Lautsprecher 55 mit seinem Gitter 57 und ein Betätigungsknopf für den Scheibenhebemechanismus 59 sind an der Verkleidungsplatte 44 befestigt.
  • Ferner sind die Platten 43 und 44 aneinander durch jedes geeignete Mittel (nicht dargestellt), wie z.B. gewöhnliche Umfangsklammern, befestigt und im allgemeinen abnehmbar.
  • Eine Dichtigkeitsverbindung 61 ist zwischen den zwei Platten angeordnet.
  • Dies zeigt, daß sich die in der Türauskleidung der Erfindung vorgesehene Trägerplatte auf verschiedene Weisen darstellen kann, verschiedene Funktionen, verschiedene Formen, verschiedene Abmessungen haben kann, aus unterschiedlichen Materialien bestehen kann und in der dekorativen Platte der Auskleidung integriert sein kann oder auch nicht.
  • Im folgenden kommt man nicht auf die Ausführungsform der 4 zurück, obwohl die Montagemerkmale der Funktionselemente, die jetzt beschrieben werden, auf sie angewandt werden könnten.
  • Man interessiert sich nun für die 1, um zu bemerken, daß der Scheibenheber 11, der hier durch eine im wesentlichen gerade Schiene gebildet ist, entlang welcher ein Führungsschlitten 63 beweglich ist, an der Trägerplatte 9 mittels eines Querarmes 65 angebracht ist, der um eine Achse 67 senkrecht zur Allgemeinebene 9a der Trägerplatte 9 schwenkend derart befestigt ist (z.B. durch eine Schraube), daß die Schiene 11 um 67 in einer zu der Ebene 9a parallelen Ebene drehen kann.
  • Die Teile 11 und 65 sind metallische Teile. Es könnte sich um Kunststoffteile oder Verbundteile handeln.
  • In dem Beispiel ist der Arm 65 an dem freien Ende einer Rippe in Form eines Ständers 69 montiert, der von der Oberfläche 9b der Trägerplatte 9 hervorsteht, mit welcher der Ständer 69 integriert ist (aus einem einzigen Teil geformt).
  • So wird der Ausschlag der Schiene 11 durch ihren Drehradius um die Achse 67 geführt.
  • Nachdem insbesondere die Steuerung 13 und der Elektromotor 15 mit der zugehörigen Verkabelung 71 befestigt wurden, kann der betreffende Fahrzeugausstatter die Schiene 11, wie zuvor angezeigt, montieren und ist so schon in der Lage, dem Fahrzeugkonstrukteur eine Auskleidung 1 mit "integrierten" Funktionselementen zu liefern, dadurch, daß sie an der Trägerplatte 9 vorbefestigt und bereit sind, an die äußere Wagentürplatte angefügt zu werden.
  • Zur Sicherheit des Transportes und der Beförderung vor dem Zusammenbau bei dem Konstrukteur steht im vorliegenden Fall ein Nocken 73 aus einem Schaumblock zur Schlagabsorption 75 hervor, der ebenfalls (z.B. geklebt) an der Trägerplatte 9 befestigt ist.
  • Der zwischen der Schiene 11 und einem der Kabel 71 angeordnete Nocken 73 blockiert im wesentlichen die Drehung der Schiene in einer "eingezogenen" Position im Inneren des Schutzumfanges der Trägerplatte 9, selbstverständlich auf freisetzbare Weise.
  • In 3 erscheint von der Trägerplatte und ihren hinzugefügten Funktionselementen nur die Schiene 11 jeweils in ihrer ersten Vormontageposition (Position der 1), als strichpunktierte Linie dargestellt und in ihrer Befestigungsposition als durchgezogener Strich dargestellt.
  • In ihrer Vormontageposition ist die Schiene 11 bezüglich der Vertikalen um einen Winkel geneigt, der etwa zwischen 45° und 90° betragen kann.
  • Im Gegensatz dazu ist die Schiene 11 in ihrer Befestigungsposition (durchgezogene Linie in 3) aufgerichtet, bis sie im wesentlichen vertikal ist, nachdem sie um die Achse 67 geschwenkt wurde.
  • In dieser zweiten Position ist die Schiene zur Benutzung bereit, d.h., daß sie eine geeignete Position zum korrekten Heben und Senken der Scheibe (nicht dargestellt) einnimmt.
  • Es sei bemerkt, daß diese Drehung der Schiene 11 im vorliegenden Fall erlaubt, die Schiene in das Innere der Öffnung 41 der Platte 3 gehenzulassen, wobei so den zwei Befestigungszonen der Schiene, obere 77 bzw. untere 79 erlaubt wird, hinter den komplementären Befestigungszonen obere 81 bzw. untere 83 des inneren Bleches 39 (5 und 8) in Eingriff zu kommen.
  • Tatsächlich kann man in 3 sehen, daß die Scheibenhebeschiene 11, wenn sie beinahe horizontal in ihrer Vormontageposition ist (gestrichelte Linie), in die Öffnung 41 gehen kann, was in ihrer aufgerichteten Befestigungsposition nicht der Fall ist.
  • Um die Schiene 11 in ihrer aufgerichteten Position einzurichten und zu halten, weist die Zone 81 der inneren Platte des Kastens 39 eine Indexieröffnung 85 in Form eines "T" (5) auf, in welcher ein vorstehender Pion 87 in Eingriff kommt, der sich senkrecht zu einer Oberfläche gegenüber der Schiene (6) aufrichtet.
  • Der Pion 87 weist selbst auch eine Form als "T" auf, um durch seinen Riegel 87a hinter den Seitenwänden des schmalen Teils 85a der Öffnung 85 zu blockieren, wobei so die Schiene sowohl in Drehung um ihre Achse 87 als auch in Neigung bezüglich der Ebene 9a (im vorliegenden Fall nicht autorisierte Neigung) zurückgehalten wird.
  • Am unteren Teil weist die Schiene übrigens einen zweiten hervorstehenden Pion 89 auf (ohne erweiterten Kopf, siehe 7), der eng in einem länglichen Loch 91 (8) der Platte 39 aufgenommen wird, das in der Zone 83 ausgespart ist, wodurch so auf komplementäre Weise die Drehung der Schiene blockiert wird.
  • Es sei bemerkt, daß ein Gleiten dieser Schiene 11 an der Stelle ihrer Drehachse 67 (z.B. über eine Rille 93, die in dem Verbindungsriegel 65 ausgespart ist) erlaubt ist, um ihren Eingriff hinter den Seitenwänden der Öffnung 85 zu gestatten.
  • So in Eingriff und indexiert ist die Schiene an der Platte 39 durch Schrauben (96, 98) befestigt, welche in die komplementären Öffnungen der Schiene (96a, 98a; 3) und der Platte (95a bzw. 97a, 5 und 8) eindringen.
  • Es könnten andere Indexier- und/oder Befestigungsmittel vorgesehen sein.
  • Es sei bemerkt, daß die Öffnung 29 mindestens die obere Schraubung erleichtert.
  • So ist die Schiene 11 gleichzeitig an der inneren Auskleidung der Tür (Trägerplatte 9) und an der äußeren Platte 3 (hinter dem Blech 39) befestigt. Gegebenenfalls könnte zum Schluß nur die zweite Befestigung bestehen.
  • Die 9 bis 11 zeigen schematisch eine andere Montage der Scheibenhebeschiene.
  • In diesem Beispiel handelt es sich um zwei Scheibenhebeschienen 99 und 101, die nur durch ihre Längsachse in strichpunktierter Linie schematisch dargestellt sind. Die mit 9' be zeichnete Trägerplatte der Schichtauskleidung 1' weist eine leicht unterschiedliche Form von dieser der 3 auf.
  • Eine große Öffnung 103 ist dort am oberen Teil ausgespart. Sie muß zum Schluß durch ein hinzugefügtes "dekoratives Medaillon" bedeckt sein, das dazu vorgesehen ist, an der Stelle der Befestigungsöffnungen 105 befestigt zu werden.
  • Als dünne strichpunktierte Linie mit doppeltem Punkt wurden einige Konturen der äußeren Platte 3' und insbesondere der großen Öffnungen 107, 109 dargestellt, die quer durch die innere Wand des Kastens 39' der Platte ausgespart sind, um das Einführen der Schienen 99, 101 zu erlauben, wobei hierfür die folgenden Merkmale vorgesehen sind.
  • Anfangs ist jede Schiene 99, 101 an der Auskleidung 1' zuerst zu ihrer Basis hin durch eine Scharnierkrempe (bei 111 insbesondere für die Schiene 101 der 10 schematisch dargestellt) derart befestigt, daß die betreffende Schiene sich bezüglich der allgemeinen vertikal angenommenen Ebene 9'a der Trägerplatte 9' schräg neigen könnte (siehe 10, mit AR bezeichnete Position).
  • Die Krempe 111 ist ferner bezüglich der Ebene 9'a über eine Rippe 112 abgesetzt, welche mit der Trägerplatte 9' aus nur einem Stück geformt ist.
  • In der Position AR befindet sich der hohe Teil jeder Schiene weiter im Abstand von der Trägerplatte als der niedrige derart, daß man diesen hohen Teil der Schiene leichter quer durch die Öffnungen 107 und 109 der Wand 39' in Eingriff bringen kann.
  • Danach wird der niedrige Teil der Schienen quer durch diese selben Öffnungen in Eingriff gebracht. Die Schienen werden anschließend seitlich versetzt, um in ihre Position der 9 zu gelangen.
  • Inzwischen wurden die Schienen in ihre Betriebsposition "vorn" umgebogen (mit AVT in 10 für die Schiene 101 dann in durchgezogener Linie dargestellt).
  • Man versteht, daß die Krempen 111 mit Filmscharnier die Bewegung der Schienen zwischen ihrer Vor- und Rückposition erlauben.
  • Um jedoch die Bewegung der Schienen zu führen und praktisch zu indexieren, sind sie in dem Beispiel ferner jede (z.B. durch mit 113, 113' schematisch dargestellte Schrauben) an einem Mittel 115, 117 befestigt, welches zwischen zwei extremen Positionen, von der Kunststoffträgerplatte 9' entfernt bzw. angenähert (siehe 11), verformbar ist.
  • In dem Beispiel der 11 bestehen diese Mittel 115, 117 jedes aus einem verformbaren Parallelogramm, welches als durchgezogene Linie in seiner entfalteten Position (von der Trägerplatte 9' entfernt) und in strichpunktierter Linie in seiner flachgedrückten Position (der Platte angenähert) dargestellt ist.
  • Die Schwenkbarkeit jedes Parallelogramms wird durch ein Filmscharnier sichergestellt, wobei das ganze aus streckbarem, weichem Kunststoffmaterial hergestellt ist, vorzugsweise aus einem einzigen Stück mit der Trägerplatte 9' geformt.
  • In Hinblick darauf wird mindestens örtlich eine Herstellung aus zwei Materialien der Platte 9' vorgeschlagen, wobei das Material "des Kerns" der Platte ein steifes Kunststoffmaterial sein kann, während das äußere Material "Haut" weicheres Material sein kann, welches für die Herstellung der Parallelogramme 115, 117 verwendbar ist.
  • Die zwei Parallelogramme können im wesentlichen auf derselben Höhe z.B. beinahe auf der mittleren Höhe der Platte angeordnet sein (siehe die schematische Markierung 117 in 10).
  • Sind die Schienen, sich korrekt in dem Türkasten 3' in Eingriff befindend, geeignet, in ihre vordere Position (AVT) bereits umgebogen, wird jede an der inneren Platte 39' des Kastens quer durch Öffnungen (nicht dargestellt), welche in der Auskleidung 1' vorgesehen sind, und mittels geeigneter Befestigungsmitteln (insbesondere Schrauben) befestigt.
  • Wie schon dargestellt wurde, können andere "Funktionselemente" der Tür als Scheibenhebesysteme durch die Erfindung in Betracht gezogen werden.
  • Dies ist insbesondere der Fall des Schlosses 7, das in den 1 und 9 schematisch dargestellt ist.
  • Es handelt sich hierum ein Blockschloß/Türschloß, das sich an die seitliche rückwärtige Scheibe 119 der äußeren Platte der Wagentür 3' (siehe 9) in dem in dieser Figur dargestellten Beispiel anpaßt.
  • Traditionell ist dieses Schloß einzig an einer Blechplatte, wie z.B. 3', befestigt.
  • Im vorliegenden Fall ist sie an der betreffenden Auskleidungsschicht vormontiert, wie im vorliegenden Fall die Auskleidung 1' in 9 oder 1 in 1.
  • Ferner ist sie in Translation nach einer Achse 121 im wesentlichen horizontal gegenüber der betreffenden Trägerplatte (9 oder 9') beweglich.
  • Hierfür ist das Schloß 7 mit einer Gleitschiene 127 versehen, die es, wie in dem Beispiel dargestellt ist, axial auf einer Seite nach Art eines hervorragenden Armes verlängern kann.
  • Die Gleitschiene 127 ist geeignet, in einer Schiene zur Gleitführung 125 mit im wesentlichen horizontaler Gleitachse in Eingriff zu kommen.
  • Die Schiene 125 (siehe 1, 2, 9 und 10) kann metallisch und an der inneren Seite der Trägerplatte angefügt sein (z.B. geschraubt oder genietet).
  • Sie kann auch wie im vorliegenden Fall aus steifem Kunststoffmaterial hergestellt sein, aus einem einzigen Stück mit der Trägerplatte geformt, gegenüber welcher sie in dem in 10 dargestellten Beispiel an dem Ende einer Abstandsrippe 129 vorspringend angeordnet ist.
  • Es versteht sich, daß wenn die Trägerplatte eine andere Form hat, die Schiene 125 bezüglich der allgemeinen Oberfläche der Platte vertieft versetzt sein könnte, wobei es wesentlich ist, das Positionieren "in Tiefe" des Schlosses im vorliegend betrachteten Fall anzunehmen.
  • Vorzugsweise weist die Schiene 125 einen doppelten Rand 125a auf, um die Gleitschiene 127 zurückzuhalten, wenn diese bereits in der Schiene in Eingriff gekommen ist.
  • Auf diese Weise kann der Kraftfahrzeugausrüster das Schloß an der Auskleidung vormontieren, welche er dem Konstrukteur liefert.
  • In dieser "Vormontage"-Position kann sich die Gleitschiene 127 in rückwärtigem Anschlag am Boden der Schiene befinden, wo sie also seitlich durch die Ränder 125a gehalten wird, wobei ein Verbindungsmittel erlauben kann, ferner ihr Gleiten entlang der Schiene zu vermeiden.
  • Bei dem Kraftfahrzeugkonstrukteur angelangt, kann der betreffende Bedienungsmann im Augenblick des Zusammenbaus zwischen der Auskleidungsschicht und dem "Blech" der Wagentür das Schloß 7 entlang der Achse 121 (nach Rückzug des Verbindungsmittels) gleiten lassen, um es in seine Befestigungsposition auf diesem Wagentürblech an der hierfür vorgesehenen vorbestimmten Stelle (nicht dargestellt) zu bringen.
  • Das Schloß ist also so in seinem Betriebszustand gleichzeitig mit der äußeren Platte der Wagentür und der inneren Auskleidungsschicht verbunden, wobei es in seiner Bewegung zur Verschiebung aus seiner Vormontageposition (wo es einzig mit der inneren Verkleidung der Wagentür verbunden ist) zu seiner Betriebsposition an der äußeren Platte geführt wird.
  • Im Folgenden bemerkt man, daß getrennte Befestigungsmittel vorgesehen wurden, um einerseits die innere Auskleidungsschicht mit der äußeren Wagentürplatte und andererseits mit diesem oder jenem Element an derselben äußeren Wagentürplatte zu befestigen. Als Alternative könnten mindestens einige dieser relativen Befestigungsmittel gemeinsam sein (z.B. können Schrauben ausreichend lang sein, um quer hindurchzugehen und also die Gesamtheit, die innere Auskleidung, das betreffende Funktionselement und die äußere Platte zu befestigen).
  • Es sei bemerkt, daß man als "Einsteck- und Aufnahme"-Halteelemente, die entsprechend auf der äußeren Wagentürplatte und auf einem solchen Funktionselement angeordnet sind, um ein Indexieren sicherzustellen, selbstverständlich andere als die zuvor genannten Mittel ins Auge fassen könnte (z.B. solche wie 85/87 oder auch 125/127). Wenn z.B. eine Bewegung, die zu einer Drehung und einer Translation gehört, nötig wäre, könnte man sich so eine Verbindung vorstellen, die z.B. durch ein System mit Bajonett indexiert und geführt wird.

Claims (14)

  1. Innere Wagentürauskleidung (1, 1') eines Kraftfahrzeuges mit: – einer steifen Trägerplatte (9, 9'), – Funktionselementen (7, 11, 45, 51, 99, 101), die für die Funktion der Wagentür geeignet sind, z.B. mindestens eine Scheibenhebeschiene (11, 99, 111), um die Scheibe der Wagentür zu heben oder abzusenken, und ein Wagentürschloß (7), dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige der Funktionselemente (7, 11, 45, 51, 99, 101) mit der Trägerplatte (9, 9') durch Verbindungs- und Führungsmittel (65, 67, 111, 115, 117, 125, 127) beweglich verbunden sind, welche das (die) Funktionselement(e) entlang einer Bewegung lenken, die bezüglich der Trägerplatte zwischen einer ersten Vormontageposition, die dazu bestimmt ist, das Positionieren der Auskleidung im wesentlichen gegen eine äußere Platte der Wagentür (3, 3') zu gestatten, und einer zweiten Position für die Betriebsfunktion geführt wird.
  2. Auskleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungs- und Führungsmittel (65, 67, 111, 115, 117, 125, 127) mindestens einen Träger (69, 112, 129) aufweisen, der in der Trägerplatte integriert und mit Vorsprung oder mit Rücksprung bezüglich einer Allgemeinfläche derselben (9a, 9'a) abgesetzt ist, wobei dieser Träger eine Führungszone (67, 111, 125) integriert, um das betreffende Funktionselement bezüglich der Trägerplatte entlang der geführten Bewegung zu lenken.
  3. Auskleidung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte und der Träger im wesentlichen oder exklusiv ein synthetisches Material, wie zum Beispiel mindestens ein Kunststoffmaterial, aufweisen.
  4. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Scheibenhebeschiene (11) über eine Drehachse (67) mit einer Rippe (69, 112) verbunden ist, die aus der Allgemeinebene (9a, 9'a) der Trägerplatte (9, 9') hervorspringt, wobei sie in Drehung um oder bezüglich dieser Rippe beweglich ist.
  5. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verschlußvorrichtung und/oder ihre Türverschlußvorrichtung (7) in einer Gleitführung (125) angeordnet sind, welche mit der Trägerplatte (9') verbunden ist.
  6. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie ebenso wie die betreffenden Funktionselemente Befestigungsdurchgänge (29, 30, 35, ...) für eine Befestigung dieser Elemente und/oder der Auskleidung an einer äußeren Platte der Wagentür (3, 3'), wie zum Beispiel einer Blechplatte, aufweist.
  7. Auskleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungs- und Führungsmittel Mittel (115, 117) aufweisen, die zwischen zwei extremen Positionen verformbar sind, um die Bewegung der betreffenden Funktionselemente zwischen diesen zwei Positionen zu führen.
  8. Auskleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Scheibenhebeschiene (99, 101) an einem verformbaren Parallelogramm (115, 117) befestigt ist, das mit der Trägerplatte (9') verbunden ist.
  9. Auskleidung nach den Ansprüchen 3 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß das verformbare Parallelogramm (115, 117) aus Kunststoffmaterial besteht, das streckbarer ist als das Hauptkunststoffmaterial der Trägerplatte (9'), wobei dieses streckbarere Material lokal das Hauptkunststoffmaterial der Trägerplatte mindestens in der Nähe der Positionierungszone des (der) Parallelogramms (Parallelogramme) bedeckt.
  10. Kraftfahrzeugwarentür mit: – einer äußeren Türplatte (3, 3'), wie zum Beispiel einer Blechplatte, – einer inneren Wagentürauskleidung (1, 1') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wie zum Beispiel einer Auskleidung im wesentlichen aus Kunststoffmaterial, und – einer inneren Auskleidung (1, 1'), die mit der äußeren Wagentürplatte (3, 3') durch erste hinzugefügte Befestigungsmittel (36) befestigt ist, und wobei mindestens einige der Funktionselemente (11) an der äußeren Wagentürplatte durch diese ersten hinzugefügten Befestigungsmittel und/oder durch zweite hinzugefügte Befestigungsmittel (96, 98) befestigt sind.
  11. Wagentür nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüber der äußeren Wagentürplatte mindestens einige der Funktionselemente (7, 11, 99, 101) entlang ihrer geführten Bewegung zwischen einer ersten Vormontageposition und einer zweiten Befestigungsposition beweglich sind, in welcher die vorbestimmten Befestigungszonen (81 und 87) auf der äußeren Wagentürplatte (3, 39) und auf diesen Funktionselementen (11) zusammenfallen.
  12. Wagentür nach Anspruch 10 oder Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige der Funktionselemente (11) und die äußere Wagentürplatte (3) komplementäre Indexierungsmittel (85a, 87a) für ein eindeutiges Positionieren dieser Funktionselemente gegenüber der äußeren Platte entlang der geführten Bewegung hinsichtlich ihrer Befestigung aufweisen.
  13. Wagentür nach Anspruch 11 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die komplementären Indexierungsmittel Einsteck(87a)- und Aufnahme(85a)-Haltemittel aufweisen, die entsprechend auf dem betreffenden Funktionselement (11) und auf der äußeren Wagentürplatte (3, 39) angeordnet sind, wobei die Einsteckmittel (87a) in den Aufnahmemitteln (85a) in der zweiten Befestigungsposition in Eingriff kommen und sich blockieren, um die äußere Platte und das Funktionselement in sich zurückzuhalten.
  14. Verfahren zum Zusammenbau eines Funktionselementes (7, 11, 99, 101) einer Kraftfahrzeugtür, wie zum Beispiel einer Scheibenhebeschiene (11, 99, 101) und/oder einer Verschlußvorrichtung (7), und einer inneren Auskleidung (1, 1') einer solchen Wagentür auf einer äußeren Platte (3, 3') dieser Wagentür, wie zum Beispiel einer Blechplatte, welche einen Kasten (39, 41) bestimmt, dadurch gekennzeichnet, daß: – man in einer Vormontageposition das Funktionselement (7, 11, 99, 101) mit einer Trägerplatte (9, 9') verbindet, mit der die innere Auskleidung der Wagentür versehen ist, wobei eine bewegliche Verbindung mittels Verbindungs- und Führungsmitteln (67, 125, 111, 115, 117) sichergestellt ist, – man dieses Funktionselement in eine erste Vormontageposition bringt, die dazu bestimmt ist, das Positionieren der inneren Auskleidung im wesentlichen gegen die äußere Platte (3, 3') zu erlauben, – man die Wagentürauskleidung (1, 1'), welche ihre Trägerplatte aufweist, die mit dem Funktionselement verbunden ist, an eine Stelle für den Zusammenbau bringt, – man dort die Trägerplatte (9, 9') im wesentlichen gegen die äußere Wagentürplatte (3, 3') anordnet und das Funktionselement in einer zweiten Position, Betriebsfunktion, plaziert, wobei die Bewegung zwischen den zwei Positionen durch die Verbindungs- und Führungsmittel geführt wird, – und man die innere Auskleidung (1, 1') und gegebenenfalls das betreffende Funktionselement mit der äußeren Platte (3, 3') befestigt.
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