DE60019153T2 - Vorrichtung zum schützen der nerven nach einer chirurgischen behandlung - Google Patents
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Description
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zum Schutz von Nerven nach einen chirurgischen Eingriff.
- Der technische Sektor der Erfindung ist das Gebiet der Herstellung von in den menschlichen Körper implantierbaren chirurgischen Vorrichtungen.
- Eine der hauptsächlichen Anwendungen der Erfindung ist die Herstellung einer Schutzvorrichtung für den Nervus medianus und die Beugesehnen der Hand in Höhe der Tunnelzone des Handgelenks, welche den Karpaltunnel bildet und durch dessen Knochen (Karpalknochen) und das entsprechende anteriore Ringband begrenzt wird.
- Personen, die im Prinzip wiederholte Handgriffe durchführen müssen, können Entzündungen des Synovialgewebes, das die Sehnen umgibt, mit fibroser Synovitisproliferation erleiden. Die Sehnen werden dadurch eingefasst, und das Innenvolumen des Kanal vergrößert sich, so dass die Finger nach einer bestimmten Zeit durch Kompression des Nervus medianus unempfindlich werden und keine Durchführung einer manuelle Arbeit mehr durchgeführt werden kann. Eine der chirurgischen Lösungen, auf die man heutzutage zurückgreift und die zur Linderung dieser Entzündung am wirksamsten ist, ist die Behandlung des Karpaltunnelsyndroms, indem das Band chirurgisch eröffnet wird, um Druck von dem Karpaltunnel zu nehmen und das gebildete Synovialgewebe abzunehmen: mehr als 60000 Operationen dieses Typs werden in Frankreich jedes Jahr durchgeführt, die für jede Person eine mindestens zweimonatige Arbeitspause herbeiführen, bevor sie den vollständigen Gebrauch ihrer Hand wiedererlangen kann.
- Jedoch können aufgrund der Eröffnung des transversalen Ringbandes, dessen so durchgeschnittene Kanten lose zurückbleiben, die Beugesehnen der Finger den Karpaltunnel verlassen, und der Nervus medianus ist nicht geschützt; der Patient kann somit seine Hand nicht sehr schnell benutzen, und trotz ergriffener Vorsichtsmaßnahmen zählt man 5% Rezidive.
- Um diesem Nachteil zu begegnen, verwenden Chirurgen verschiedene Verfahren, wie einen partiellen Schnitt einer der Kanten des Bandes, um sie zu verlagern und an der anderen Kante zu befestigen, mit dem Risiko des Zerreißens dieses Bandes, das tatsächlich bereits geschwächt ist.
- In der Tat gibt es bis heute keine zufriedenstellende Antwort auf die postoperativen Probleme, die durch Eröffnen des Bandes geschaffen werden, und dies ungeachtet der betreffenden Tunnelzone, sei es am Handgelenk, wie es am häufigsten der Fall ist, oder andernorts, wie am Ellenbogen oder am Knöchel.
- Erfindungsgemäß ist eine Lösung der gestellten Probleme eine Vorrichtung zum Schutz von Nerven und/oder Sehnen, die sich in einer beliebigen Tunnelzone des menschlichen Körpers befinden, die normalerweise durch ein Band verschlossen ist und die bei einem chirurgischen Eingriff eröffnet wurde. Erfindungsgemäß umfasst die Vorrichtung mindestens eine steife oder semi-steife Platte, die dazu bestimmt ist, zwischen die geschnittenen Ränder des Bandes eingesetzt zu werden, nachdem während des chirurgischen Eingriffs ein Schnitt durchgeführt wurde, und bei der eine Seite eine Gleitoberfläche und die andere Seite eine Haftoberfläche trägt.
- Unter "semi-steifer Platte" wird verstanden, dass diese eine, insbesondere schuppenförmige, Gestalt annehmen kann, wenn sie in dem Fall, wenn die Platte aus synthetischem Material hergestellt wird, insbesondere durch Formen hergestellt worden ist. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass die Platte eine gewisse Elastizität aufweist, d.h. Verformungen erleiden kann, insbesondere bei ihrer Implantation, und dann ihre ursprüngliche Form wieder annehmen kann.
- Unter "Gleitoberfläche" wird eine glatte Oberfläche, insbesondere ohne Rauheit oder Vorsprung, mit einem kleinen Reibungskoeffizienten derart, dass die Bewegung des Nervs und der Sehnen in Bezug auf die Platte nicht behindert wird, verstanden.
- Unter "Haftoberfläche" wird eine Oberfläche verstanden, die eine Struktur und/oder eine Rauheit, insbesondere eine Porosität, derart aufweist, dass die Wiederansiedlung biologischer Gewebe, insbesondere durchtrennter Bänder, durch Anlocken von Fibroblasten, die diese Oberfläche rekolonisieren können, begünstigt wird.
- Um das Einsetzen der Platte zwischen die geschnittenen Ränder des Bandes nach einem Schnitt zu ermöglichen, muss die Platte vorteilhafterweise eine Form sowie Abmessungen besitzen, die jeweils an die Implantationsstelle, d.h. an die Form der Tunnelzone und des durchgeführten Schnittes, angepasst sind.
- Insbesondere müssen die Abmessungen der Platte deren Insertion zwischen die geschnittenen Ränder des Bandes gestatten. Vorzugsweise stimmen die Länge und die Breite mit der Öffnung des Bandes und insbesondere mit dem Abstand, der diese Ränder nach dem Schnitt trennt, überein, wobei die Länge der Platte somit gleich derjenigen der Öffnung ist.
- Vorzugsweise entspricht die Form der Platte der anatomischen Form der Tunnelzone an der Insertionsstelle. Sie kann insbesondere eine ebene oder gewölbte Form besitzen.
- Wenn die Platte eine gewölbte Form hat, befindet sich die Gleitoberfläche auf ihrer konkaven Seite und die Haftoberfläche auf ihrer konvexen Seite.
- Bei einer Ausführungsform hat die Platte eine gewölbte Form, wobei mindestens zwei in Querrichtung zu den Seiten parallele gekrümmte Seiten den geschnittenen Rändern oder Kanten des Bandes entsprechen.
- Für einen besonders an die Tunnelzone des Handgelenks angepassten Schutz hat die Platte eine dachziegelartige Gestalt, d.h. die Form einer zylindrischen Kuppel mit zwei parallelen geraden Seiten in Längsrichtung, welche den geschnittenen Rändern des Bandes entsprechen, und zwei parallelen gekrümmten Seiten in Querrichtung.
- Die Platte kann auch dachziegelförmig in einer kegelstumpfartigen Form mit nur den zwei parallelen gekrümmten Seiten sein.
- Für eine Anpassung an andere Tunnelzonen, beispielsweise am Ellenbogen, muss diese gebogene Platte nicht die Form einer zylindrischen Kuppel, sondern eine doppelt gekrümmte Rotationsfläche, d.h. mit 4 gekrümmten Seiten, von denen jeweils zwei zueinander parallel sind, aufweisen, damit sie dem Profil des Kanalverlaufs folgt.
- Bei einer besonderen Ausführungsform legen die vier Winkel der Platte ein Rechteck fest, dessen Länge kleiner ist als die Größe des Schnitts und dessen Verhältnis Breite/Länge 1/4 bis 3/4, vorzugsweise 1/3 bis 2/3 beträgt.
- Insbesondere hat diese Platte eine Länge von 10 bis 25 mm und eine Breite von 3 bis 15 mm.
- Ebenso hat diese Platte vorzugsweise eine Dicke, die praktisch gleich der Dicke des geschnittenen Bandes ist.
- Die erfindungsgemäße Platte wird mit Biomaterialien, d.h. mit Materialien, die in den menschlichen Körper ohne das Risiko einer Abstoßung implantiert werden können, hergestellt. Die Biomaterialien sind dem Fachmann auf dem Gebiet der Chirurgie bekannt.
- Damit man diese Kontinuität nach dem Einsetzen beibehalten kann, hat die Platte
10 eine ausreichende Steifheit, dass sie ihre, insbesondere gewölbte, Form von alleine behält. Diese Steifheit kann mit einem Material, wie Metall, das einen Teil der Platte, insbesondere ihre Gleitoberfläche, ausmachen kann, oder mit einem synthetischen Elastomermaterial, wie Silikon oder Polyurethan, erhalten werden, wobei seine Dicke dann vorzugsweise in der Größenordnung von 1 bis 3 mm liegen muss, um der Platte eine ausreichende Steifheit zu verleihen. - Damit die gewünschten Ergebnisse erzielt werden, wird die Platte
10 vorzugsweise aus zwei Schichten von Biomaterialien mit unterschiedlichen Gleit- und Hafteigenschaften hergestellt, die miteinander vereinigt werden und von denen jeweils eine die Gleitoberfläche bzw. die Haftoberfläche bildet. - Die verwendeten Biomaterialien können resorbierbar sein, wie Polymilchsäure- und Polyglycolsäure-Polymere und -Copolymere, insbesondere besteht das Biomaterial, das der Haftoberfläche
101 entspricht, die an der Wiederherstellung von Geweben beteiligt ist, welche den Verschluss des Karpalkanals nach der Wiederbesiedlung gewährleisten, vorteilhafterweise aus einem resorbierbaren Material. - Vorteilhafterweise ist die Rauheit Ra der Gleitoberfläche kleiner als 4 Mikron, insbesondere 0,5 bis 4 Mikron, vorzugsweise kleiner als 3,2 Mikron, noch stärker bevorzugt kleiner als 0,8 Mikron. Die Rauheit Ra ist dem Fachmann bekannt: sie entspricht einer arithmetischen Durchschnittsabweichung der Vertiefungen und Vorwölbungen der Oberfläche, bezogen auf eine Mittellinie.
- Vorzugsweise ist die Rauheit der Haftoberfläche durch eine Rauheit Rt von mindestens 50 Mikron, vorzugsweise mindestens 100 Mikron, definiert. Die Rauheit Rt entspricht der maximalen Gesamtabweichung zwischen der Spitze der Vorwölbungen und dem Boden der Vertiefungen der Oberflächenstruktur.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform wird die Gleitoberfläche aus einem biokompatiblen Elastomermaterial, insbesondere aus Polyurethan oder Silikon, hergestellt.
- Ebenso wird die Haftoberfläche vorteilhafterweise aus einem biokompatiblen Polymermaterial mit mikroporöser Struktur, insbesondere mit faseriger Struktur, wie einem Material aus Polyesterfasern, hergestellt. Die mikroporöse Struktur trägt Poren, deren mittlere Größe vorzugsweise 50 bis 600 Mikron beträgt.
- Vorteilhafterweise besteht die Platte aus Elastomer, insbesondere aus Silikon oder Polyurethan, das auf einer Seite mit einem Geflecht von Fäden aus Fasern eines biokompatiblen Polymers, insbesondere Polyester, beschichtet ist, das auf der Seite verankert ist. Unter Geflecht wird hier ein Multifilamentgewebe aus synthetischen Fasern mit durchbrochenen Maschen verstanden.
- Bei einer Ausführungsform umfasst die Platte 5 bis 40 Gew.-% mikroporöses Material, insbesondere Polyester in Form eines Geflechts, und 60 bis 95 Gew.-% biokompatibles Elastomer, insbesondere Silikon, wobei insgesamt 100% erhalten werden.
- Vorzugsweise wird die Platte aus resorbierbare(m/n) Material(ien) hergestellt.
- Um die Beibehaltung der Platte in der Öffnung des Bandes zu gewährleisten, kann diese mindestens vier Löcher, die dazu bestimmt sind, das Vernähen mit den Rändern des Bandes zu gewährleisten, oder mindestens vier Haken umfassen, die dazu bestimmt sind, in den Rändern des Bandes verankert zu werden.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform, welche das Verschnüren der Platte gestattet, umfasst die Platte schräge Löcher, d.h. deren Achse geneigt ist.
- Die Platte kann auch mithilfe von Mitteln, wie Klammern, mit den Rändern des Bandes vereinigt werden.
- Das Ergebnis ist eine neue Vorrichtung zum Schutz von Nerven und/oder Sehnen, die sich in einer beliebigen Tunnelzone des menschlichen Körpers befinden, wie dem Handgelenk, die aber in jeder anderen Tunnelzone angewendet werden kann; diese Vorrichtung löst die bestehenden Probleme, weil sie einerseits die Kontinuität des Ringbandes aufrecht erhält, das somit umso schneller verheilen kann, und andererseits während dieser Heilung verhindert, dass die in der Tunnelzone befindlichen Nerven und Sehnen diese verlassen; außerdem gestattet die Seite, welche die Gleitoberfläche trägt und zur Tunnelzone hin gerichtet ist, eine freie Bewegung der Nerven, die sich dort befinden, während die gegenüberliegende Seite, die der Haftoberfläche entspricht und die nach oben, also zur Haut hin gerichtet ist, somit eine schnellere Wiederbesiedlung der Gewebe und somit eine Heilung gestattet.
- So erhält man dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung gleichzeitig einen Verschluss der Tunnelzone, den Schutz der Nerven und Sehnen, die Stabilisierung der Kanten des Bandes und die Beibehaltung des Volumens der Tunnelzone; daher beobachtet man eine erhebliche Verringerung der Wiederherstellungsdauer, viel kürzer als die zweimonatige Pause, die heutzutage notwendig ist, mit einer Verringerung der Rezidive und des Schmerzes, der von den Patienten erlitten werden muss.
- Andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Licht der folgenden eingehenden Beschreibung deutlich.
- Die Beschreibung und die nachstehenden Figuren stellen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar, haben jedoch keinerlei beschränkenden Charakter; andere Ausführungen sind im Rahmen der Reichweite und des Umfangs der vorliegenden Erfindung möglich, insbesondere für Anwendungen in anderen Tunnelzonen des menschlichen Körpers, während das in
1 beschriebene Beispiel, das die hauptsächliche Anwendung der vorliegenden Erfindung darstellt, die Handchirurgie betrifft. -
1 ist ein transversaler Schnitt der Handgelenksregion. -
2 ist eine vereinfachte Ansicht eines transversalen Schnitts eines Handgelenks vor einem chirurgischen Eingriff, in dessen Verlauf die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Schutz der Nerven verwendet werden kann. -
3 ist eine teilweise Schnittansicht des Handgelenks der1 nach einem chirurgischen Eingriff, aber ohne die erfindungsgemäße Vorrichtung. - Die
4A und4B zeigen eine Schnittansicht bzw. eine Aufsicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. -
5 ist eine teilweise Schnittansicht, die derjenigen der2 , jedoch nach dem Einsetzen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, entspricht. - Die
6a und6b zeigen eine Vorrichtung, die ausgehend von einem Geflecht mit faseriger Struktur, das an der Oberfläche eines Elastomers verankert wird, hergestellt wird. -
7 zeigt eine Vorrichtung mit geneigten Löchern, die ihre Verschnürung mit den Nahtelementen gestatten. - Gemäß den
1 und2 bestimmen die Knochen des Handgelenks oder Karpalknochen4 mit dem anterioren Ringband1 der Handwurzel eine Tunnelzone13 fest, durch die der Nervus medianus2 und die Beugesehnen3 hindurchgehen. - Die Beugesehnen
3 werden durch eine interne digito-karpale Scheide14 geschützt. Die Tunnelzone13 ist von den verschiedenen Knochen des Handgelenks4 umgeben, die ihrerseits von den Streckersehnen des Handgelenks15 umgeben sind. - Eine Entzündung des Synovialgewebes, welches die Sehnen
3 umgibt, kann eine Synovitis5 (der Beuger) hervorrufen, die bei ihrer Entwicklung die Sehnen3 abschnürt und den Nervus medianus2 komprimiert. Um diese Zone zu dekomprimieren, kann man also ausgehend von einer Öffnung in der Haut6 , die sich oberhalb befindet, das Band1 durchscheiden7 , um einerseits das Volumen der Tunnelzone13 zu erhöhen und andererseits das Synovialgewebe5 durch eine derartige direkte Intervention abzunehmen. - Nach diesem Eingriff können die Kanten
11 und12 des Bandes, die offen und lose verbleiben, das Austreten8 der Sehnen3 und gegebenenfalls auch des Nervs2 durch die Öffnung71 gestatten, die so klaffend belassen wird, wie in3 dargestellt. - Um diesen Nachteil sowie die vorstehend erläuterten zu vermeiden, umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Schutz von Nerven
2 und/oder Sehnen3 mindestens eine Platte10 , deren Form und Abmessungen, insbesondere die Breite, mit dem Abstand, der die Ränder11 der Kanten11 und12 des Bandes1 nach dem Schnitt7 voneinander trennt, übereinstimmen und deren eine Seite102 eine Gleitoberfläche und deren andere Seite101 eine Haftoberfläche umfasst. - Damit sie zwischen die zwei Bandkanten
11 und12 eingesetzt und die Kontinuität des Bandes1 wiederhergestellt werden kann, entsprechen die Abmessungen der Platte10 vorzugsweise höchstens gerade denjenigen der Öffnung71 des Bandes1 , und ihre Dicke ist praktisch gleich derjenigen des Bandes1 . - Unter Berücksichtigung der Öffnung, die von vornherein gemäß einer geraden Linie durchgeführt wird, hat die Platte
10 somit eine rechtwinklige Form, und damit eine bessere Kontinuität in der Form des Bandes gewährleistet und das Volumen des Karpaltunnels13 wiederhergestellt wird, hat die Platte10 eine gewölbte Form mit zwei parallelen gekrümmten Seiten in Querrichtung zu den Seiten, die den geschnittenen Rändern11 des Bandes1 entsprechen, was ihr somit eine "Dachziegel"-Form verleiht. - Geeigneterweise hat die Platte eine dachziegelartige Form des Typs einer zylindrischen Kuppel mit einer Länge der beiden parallelen geraden Seiten von 10 bis 25 mm und einer Krümmung der beiden transversalen gekrümmten parallelen Seiten in einem Kreisbogen oder in eiförmiger Gestalt, die einen Biegeradius von 5 bis 10 mm, insbesondere 7 mm, und Sehnenlängen, die diesen Krümmungen entsprechen, von 5 bis 15 mm besitzt. Insbesondere werden Platten mit einer Länge von 12 und 15 mm und einer Breite von 5, 6, 7 und 8 mm hergestellt.
- Platten mit diesen Abmessungen (zylindrische Kuppeln) können sich an alle Typen von Patienten und alle Typen der Inzision anpassen, wobei selbstverständlich ist, dass sogar bei größeren Inzisionen eine Platte, die kleiner ist als die Inzision, dennoch die gewünschte Schutzfunktion erfüllen kann.
- Um die in den
6 dargestellten Gleit- und Haftoberflächen zu bilden, wurden nicht resorbierbare Materialien, wie Silikon für die Gleitoberfläche bzw. biokompatible Polymere in Form einer faserigen Struktur, wie Polyesterterephthalat-Fasern, für die Haftoberfläche, verwendet. - Bei der Ausführungsform der
6 wird die Platte aus einer Silikonschicht16 hergestellt, an deren Oberfläche auf einer Seite, die somit die Haftoberfläche bildet, ein Geflecht17 von Fasern aus Polyester, insbesondere aus PET, verankert ist, dessen faserige Struktur eine Porosität aufweist, die durch eine mittlere Porengröße zwischen 50 und 600 Mikron gekennzeichnet ist. Das Geflecht aus Polyester-Polymerfasern wird auf die Oberfläche der Silikonplatte während ihrer Bildung aufgebracht und ist nach der vollständigen Polymerisation des Silikons an ihrer Oberfläche verankert. - Es ist nicht die derart auf der Oberfläche des Silikons auf einer seiner Seiten geschaffene Makrostruktur, die dieser Seite Hafteigenschaften verleiht, sondern die Rauheit oder Mikroporosität des Materials mit faseriger Struktur, welches das Geflecht bildet.
- Bei der Ausführungsform der
6 wurde eine Platte mit einer Dicke von Silikon von 1,5 mm hergestellt, die mit einem Geflecht von Polyesterfasern von 0,5 mm Dicke beschichtet wurde, wobei die Platte 6% Polyester und 94% Silikon umfasste. - Die Platte der
6 wird ausgehend von einem PET-Geflecht erhalten. Multifilamentgewebe aus Polyesterfasern mit durchbrochenen Maschen, wie ein Strickgewebe16 , sind dem Fachmann bekannt. Sie werden in der Chirurgie in Form einer Strickware mit durchbrochenen Maschen verwendet, die aus Polyethylenterephthalat (PET) hergestellt wird. Diese Maschenstrickwaren sind geschmeidig und werden als solche als biegsame Implantate zur Wiederherstellung von Wänden verwendet. In bestimmten Fällen werden die Polyesterfäden mit Silikon imprägniert, aber die Struktur als Maschenstrickware bleibt erhalten. Die Rauheit der Oberfläche aufgrund der Mikroporosität der faserigen Struktur wird jedoch nicht beibehalten. - Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform sind die Polyesterfäden nicht in ihrer Gesamtheit mit Silikon imprägniert und behalten eine Mikroporosität auf einer ihrer Seiten bei, die nicht mit Silikon beschichtet ist.
- Tatsächlich kann eine Platte gemäß den
6 wie folgt erhalten werden: das Geflecht aus PET-Fasern wird am Boden einer Form mit gewölbter Gestalt in der gewünschten Form für diese Platte abgelagert. Man spritzt die Elastomerverbindung, insbesondere Silikon, unter Niederdruck ein, um die Form zu füllen, ohne das PET-Geflecht vollständig zu umhüllen. Durch die teilweise Umhüllung des Geflechtes kann die zur Form hin zeigende Seite, die nicht mit Silikon beschichtet ist, beibehalten werden, wobei gleichzeitig das Geflecht auf der Silikonoberfläche nach der Polymerisation des Letzteren verankert ist. - Die Platte
10 kann auch ebenfalls aus einem einzigen Material hergestellt werden, bei dem man die beiden Seiten, die obere, zur Haut6 gerichtete und die untere, zur Tunnelzone13 gerichtete, behandelt, um die gewünschte Haft- bzw. Gleitoberfläche zu erhalten. - Wenn eine Platte aus Metall verwendet wird, wie vorstehend erwähnt, kann die Haftoberfläche durch Behandeln der Metalloberfläche auf eine Weise, dass dieser eine Mikrostruktur oder Rauheit, insbesondere mit einem Rt-Wert von mindestens 50 Mikron, vorzugsweise mindestens 100 Mikron, verliehen wird, erhalten werden.
- Um die Befestigung der Platte
10 zwischen den Kanten11 des geschnittenen Bandes zu gewährleisten, kann diese Platte entweder mindestens vier zu den Gleit- und Haftoberflächen senkrechte Löcher18 , die dazu bestimmt sind, das Vernähen12 mit den Rändern11 des Bandes1 zu gewährleisten, wie in6b dargestellt, oder mindestens vier Haken9 umfassen, die dazu bestimmt sind, direkt an den Rändern11 des Bandes1 verankert zu werden, wie in den4 dargestellt; diese Platte kann auch mindestens vier Löcher18 umfassen, die (nicht senkrecht) zu den Gleit- und Haftoberflächen geneigt sind. Durch die Neigung lassen sich die Spannungen verringern, die von den Nahtelementen übertragen werden, die somit wie in7 dargestellt verschnürt werden können. - Die Neigung kann je nach der Dicke und der Breite der Platte variabel sein. Der Neigungswinkel ist derart, dass das untere Ende der Löcher sich näher an dem zu der Platte benachbarten Seitenrand befindet als das obere Ende.
Claims (21)
- Vorrichtung zum Schutz von Nerven (
2 ) und/oder Sehnen (3 ), die sich in einer Tunnelzone (13 ) des menschlichen Körpers befinden, die normalerweise durch ein Band (1 ) verschlossen ist und die durch einen chirurgischen Eingriff eröffnet wurde, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine steife oder semi-steife Platte (10 ) umfasst, die dazu bestimmt ist, zwischen die Ränder (11 ) des Bandes (1 ) nach einem Schnitt (7 ) eingesetzt zu werden, und bei der eine Seite (102 ) eine Gleitseite und die andere Seite (101 ) eine Haftseite trägt. - Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte eine gewölbte Form mit einer Gleitoberfläche auf ihrer konkaven Seite und eine Haftoberfläche auf ihrer konvexen Seite aufweist.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
10 ) praktisch die gleiche Dicke hat wie das Band (1 ) an der Stelle des Eingriffs. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen der Platte (
10 ) denjenigen der Öffnung (7 ) des Bandes (1 ) entsprechen, wobei die Länge der Platte höchstens gleich derjenigen des Schnitts ist. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
10 ) eine gewölbte Form hat, wobei mindestens zwei in Querrichtung zu den Seiten parallele gekrümmte Seiten den geschnittenen Rändern (11 ) des Bandes (1 ) entsprechen. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
10 ) eine dachziegelartige Form hat, die einem Abschnitt der zylindrischen Oberfläche entspricht, die zwei parallele gerade Seiten und zwei parallele gekrümmte Seiten umfasst. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte eine gewölbte Form mit vier gekrümmten Seiten hat, von denen jeweils zwei parallel sind.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Winkel der Platte ein Rechteck definieren, dessen Länge kleiner ist als die Größe des Schnitts und dessen Verhältnis Breite/Länge 1/4 bis 3/4, vorzugsweise 1/3 bis 2/3 beträgt.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte aus resorbierbare(m/n) Material(ien) hergestellt wird.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
10 ) aus zwei Schichten von Biomaterialien hergestellt wird, die miteinander vereinigt sind und von denen jede der Gleitoberfläche (102 ) bzw. der Haftoberfläche (101 ) entspricht. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitoberfläche aus einer biokompatiblen Elastomerverbindung hergestellt wird und die Haftoberfläche ein biokompatibles Polymermaterial mit mikroporöser Struktur umfasst.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauheit Ra der Gleitoberfläche kleiner als 3,2 Mikron, vorzugsweise 0,8 Mikron, ist.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauheit Rt der Haftoberfläche größer als 50 Mikron ist.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Rauheit Ra der Gleitoberfläche kleiner als 3,2 Mikron, vorzugsweise kleiner als 0,8 Mikron, ist und die Haftoberfläche ein Material mit mikroporöser Struktur umfasst, das Poren mit einem mittleren Durchmesser von 50 bis 600 Mikron trägt.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitoberfläche (
102 ) aus Silikon besteht und die Haftoberfläche (101 ) Polyester umfasst. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
10 ) aus Silikon besteht, wobei ein Geflecht aus Polyesterfasern auf einer ihrer Seiten verankert ist. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte 5 bis 10 Gew.-% mikroporöses Material und 60 bis 95 Gew.-% Elastomerverbindung umfasst, wobei diese beiden Bestandteile insgesamt 100 ausmachen.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 12 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte aus Metall oder Verbundmaterial hergestellt ist, dessen eine Seite glatt ist und der Gleitoberfläche entspricht und dessen andere Seite eine raue Struktur aufweist, die der Haftoberfläche entspricht.
- Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
10 ) mindestens vier Löcher umfasst, die dazu bestimmt sind, das Vernähen (12 ) mit den Rändern (11 ) des Bandes (1 ) zu gewährleisten. - Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
10 ) mindestens vier Haken (9 ) trägt, die dazu bestimmt sind, an den Rändern (11 ) des Bandes (1 ) verankert zu werden. - Schutzvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher derart geneigt sind, dass sie das Zusammennähen der Nahtelemente gestatten.
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