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Bereich der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft im allgemeinen die Technik der Fluidabsorption
und insbesondere eine Wegwerfbinde, die dünn und dennoch widerstandsfähig gegen
laterales Zusammendrücken
ist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Ein
Leistungsmerkmal einer Binde besteht darin, wie die Binde bei ihrer
Verwendung einer Deformation standhält. Es hat sich gezeigt, daß die Oberschenkel
einer Person der Binde Querkräfte
mitteilen, wenn der Gegenstand für
seine Verwendung an der Unterwäsche
angebracht ist. Dies führt
zu einem Bündeln,
Knüllen
oder Knicken der Binde, wobei die Leistungsfähigkeit des Gegenstands, Körperfluide
auffangen zu können,
beeinträchtigt
wird, weil damit eine Reduktion des Oberflächenbereichs des Gegenstands
einhergeht. Diese Beobachtung gilt insbesondere für dünne Binden
mit hoher Flexibilität.
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Eine
Vorgehensweise zur Bewältigung
des Problems besteht darin, die Binde steifer zu machen, damit sie
der Wirkung des lateralen Zusammendrückens besser widerstehen kann.
Diese Vorgehensweise kann jedoch eine negative Auswirkung auf den Tragekomfort
der Binde haben, weil die zusätzliche Steifheit
die Bewegungsfreiheit der Binde in sämtliche Richtungen beeinträchtigt,
so daß sich
die Binde nicht mehr so gut an die Körperform des Benutzers anpassen
kann.
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Gemäß
US 3,993,820 kann eine Binde
aufgrund einer verdichteten Schicht auf einem sehr porösen, lose
verdichteten Faserflor mit verdickten und unverdickten Bereichen
verbessert werden, um einen erhöhten
Fluidfluß innerhalb
der verdichteten, verdickten Bereiche der Absorptionsstruktur zu
ermöglichen,
wodurch eine größere Fluidmenge
in die äußeren Bereiche
der Binde verteilt wird. Die verdichteten, verdickten Bereiche können in
Streifen oder Linien angeordnet sein oder können eine diamantenähnliche
Form aufweisen. Diese Bereiche können auch
zusammenhängend
oder unterbrochen sein. Im letzteren Fall soll die Flexibilität bei den
Abschnitten, die frei von verdichteten-verdickten Abschnitten sind, erhöht sein.
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GB 1,236,904 offenbart eine
Binde mit einer gerillten Harzausführung in einer Diamantenform,
die das Deckgewebe verstärken
soll und die den Vliesflor an der feuchtigkeitsdurchlässigen Schicht
verankert. Es stellt auch Kanäle
zum Ableiten von Flüssigkeitsabgaben
weg von dem Abscheidebereich bereit, um die Saugfähigkeit
zu verbessern. Schließlich
soll die Kanalisierung die Flexibilität des Gegenstands verbessern
und ein ansprechendes Design bereitstellen.
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DE 36 20 077 A1 offenbart
eine Binde mit Prägungen,
welche die Steifheit der Binde und auch den Fluß des Fluids verbessern.
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WO
97/09015 offenbart eine Binde mit Vorzugsbiegebereichen außerhalb
der Stabilisierungszone einer Binde, die sich von einer Längsseite
zu der anderen erstrecken. Die Biegebereiche können durch eine Flexibilitätsänderung
längs der
Binde oder durch eine Naht, einen Zwischenraum oder eine Prägung realisiert
sein. Die Binde gemäß WO 97/09015 stellt
eine Steifheit in Querrichtung, aber nicht in Längsrichtung bereit.
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Vor
diesem Hintergrund wird deutlich, daß eine Binde erforderlich ist,
die bei Gebrauch bequem ist und bei der trotzdem die Neigung zu
einem Bündeln
oder Knüllen
reduziert ist, was insgesamt zu einer gesteigerten Aufnahmefähigkeit
für Körperfluide führt.
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Abriß der Erfindung
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Es
stellte sich heraus, daß,
wenn eine Binde mit einem Vorzugsbiegebereich versehen ist, der sich
schräg
zur Längsachse
der Binde erstreckt, dies dazu führt,
daß die
Binde in einer Querrichtung versteift wird und somit die Widerstandsfähigkeit
der Binde gegen ein Bündeln
oder Knüllen
erhöht
wird. Dieser schräge
Biegebereich erstreckt sich von einem Längsseitenbereich der Binde
zu dem gegenüberliegenden
Längsseitenbereich,
wobei die imaginäre
Längsachse
der Binde gekreuzt wird. Ein Vorteil dieses Vorzugsbiegebereichs
besteht darin, daß er die
Binde in Schrägrichtung
und auch in Längsrichtung
aufgrund ihrer Orientierung in bezug auf die Längsachse versteift. Dies führt zu einer
konstruktiven Steifigkeit, die in der Binde einen Widerstand gegen
laterales Zusammendrücken
hervorruft und gleichzeitig die Binde nicht übermäßig versteift. Vorteilhafterweise
kann sich die Binde entlang ihrer Längsachse drehen und sich dadurch
der Form des Körpers
des Benutzers anpassen, was die Binde bequem macht.
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Das
Erfordernis der Schrägheit
des Vorzugsbiegebereichs wird dann erfüllt, wenn ein Segment des Vorzugsbiegebereichs
in bezug auf die Längsachse
schräg
ist. Somit wird die Erfordernis der Schrägheit sogar dann erfüllt, wenn
ein Teil des Vorzugsbiegebereichs nicht schräg ist, solang ein anderer Abschnitt
schrägt
ist. Vorzugsweise stellt das Segment des Vorzugsbiegebereichs, das
schräg
ist, zumindest 25% der Länge
des Vorzugsbiegebereichs dar, insbesondere 50%, und am meisten bevorzugt
sind 100% der Länge
des bevorzugten Vorzugsbiegebereichs. Vorzugsweise kreuzt das schräge Segment
die Längsachse.
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Der
Vorzugsbiegebereich kann gerade, gekrümmt sein, er kann ein sich
wiederholendes Muster bilden, wie ein Wellenmuster oder ein Zickzackmuster,
oder eine Kombination dieser Formen aufweisen. Wenn ein sich wiederholendes
Muster in einem Segment des Vorzugsbiegebereichs vorhanden ist,
ist die Schrägheit
dieses Segments dadurch bestimmt, daß eine imaginäre Linie,
die innerhalb des sich wiederholenden Musters enthalten ist und
die entweder eine Symmetrielinie für das Muster bildet oder sich
ihr zumindest annähert,
betrachtet wird.
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In
einer möglichen
Ausführungsform
kreuzt der Vorzugsbiegebereich die Längsachse der Binde in dem zentralen
Bereich der Binde. Der zentrale Bereich ist der Bereich der Binde,
welcher der Vaginalöffnung
des Benutzers zuzuordnen ist, wenn die Binde getragen wird.
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Bei
einem Aspekt der Erfindung weist die Binde mehrere schräge Vorzugsbiegebereiche
auf, die quer über
der Oberfläche
des Hauptkörpers
des Gegenstands angeordnet sind und die sich schneiden. Bei diesem
Ausführungsbeispiel
sind die Vorzugsbiegebereiche gekrümmt. Ein mögliches Verfahren, die Vorzugsbiegebereiche
zu schaffen, besteht darin, die Oberfläche des Hauptkörpers der
Binde mechanisch zu prägen,
was zu einer Reihe von lokalen Verdichtungen des saugfähigen Materials
führt. Ein
weiterer Vorteil der derart geschaffenen schrägen Vorzugsbiegebereiche besteht
darin, daß sie
zu einer gleichmäßigeren
Verteilung der Körperfluide
entlang der Oberfläche
der Binde durch Wegleiten der Fluide von der Kontaktstelle beitragen.
Die Binde ist auch effizienter bei der Aufnahme von Körperfluiden,
weil ein größe rer Oberflächenbereich
für den
Kontakt mit den Fluiden dann vorhanden ist, wenn das Bündeln oder
Knüllen
erfolgt.
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Vorteilhafterweise
umfaßt
die Binde eine fluiddurchlässige
Deckschicht, eine Absorptionsstruktur bestehend aus einer ersten
saugfähigen
Schicht und einer zweiten saugfähigen
Schicht und einer fluid-undurchlässigen
Sperrschicht.
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Die
Binde umfaßt
in einer besonderen Ausführungsform
auch ein Befestigungselement zum Halten des Hauptkörpers der
Binde an der Unterwäsche.
Dieses Befestigungselement kann zumindest eine Lasche oder einen
Flügel
umfassen, der von einer Längsseite
des Hauptkörpers
der Binde seitlich vorsteht, wenn die Binde sich in einem abgeflachten Zustand
befindet, und der über
einen Genitalbereich einer Unterwäsche des Benutzers gefaltet
werden kann.
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Weitere
Aspekte und Merkmale der Erfindung werden den Fachleuten nach Durchsicht
der nachfolgenden Beschreibung einer spezifischen Ausführung der
Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Figuren klar werden.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Binde, wobei die Deckschicht
der Binde teilweise entfernt ist, um die Absorptionsstruktur zu
zeigen;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht der Binde aus 1 in einer
Position, die erreicht wird, wenn die Binde in der Unterwäsche eines
Benutzers angeordnet ist;
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3 ist
eine Unteransicht der Binde, die in 1 dargestellt
ist;
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4 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Längsachse der Binde, die in 3 dargestellt ist;
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5 ist
eine schematische Abbildung einer Einrichtung zum Luftlegen- oder
-schichten von saugfähigem
Material zum Herstellen einer beispielhaften saugfähigen Schicht
der erfin dungsgemäßen Binde
durch Verwendung von vier Luftlegeköpfen und anschließend einer
Einrichtung zum Verdichten des luftgelegten Materials; und
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die 6(a) und 6(b) zeigen
jeweils Ausführungen
mit drei und vier saugfähigen
Schichten, die in der erfindungsgemäßen Binde verwendet werden kann.
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Detaillierte
Beschreibung
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In
den 1 und 2 ist eine erfindungsgemäße Ausführung, eine
Damenbinde 20, dargestellt.
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Die
Binde 20 weist einen Hauptkörper 22 mit einer
ersten Querseite 26, die einen vorderen Bereich definiert,
und einer zweiten Querseite 28 auf die einen hinteren Bereich
definiert. Jede dieser Seiten ist bogenförmig oder weist jede andere
passende Form auf. Der Hauptkörper
hat auch zwei Längsseiten,
und zwar eine Längsseite 30 und
eine Längsseite 32.
Bei einem spezifischen Ausführungsbeispiel weist
die Binde 20 eine Dicke auf, die etwa 5 mm nicht überschreitet.
Vorzugsweise beträgt
die Dicke weniger als 3,5 mm, noch bevorzugter sind weniger als
3 mm, wobei etwa 2,8 mm am meisten bevorzugt werden. Es sei festzuhalten,
daß die
Erfindung nicht auf Produkte mit einer Dicke von weniger als 5 mm beschränkt ist
und bei Binden verwendet werden kann, die mehr als 5 mm dick sind.
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Die
Binde 20 weist eine Längsmittellinie 34 auf,
eine imaginäre
Linie, welche die Binde 20 in zwei identische Hälften teilt.
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Die
in den Zeichnungen gezeigte Binde 20 hat Laschen oder Flügel 38, 40.
Diese Flügel 38, 40 stehen
seitlich von jeder Längsseite 30, 32 ab.
Die Flügel 38, 40 weisen
die Form eines gleichschenkligen Trapezes auf wobei das obere Ende
an die Längsseite
und die Basis an das distale Ende angrenzen. Dies ist nur ein Beispiel,
zumal auch andere Flügelformen
verwendet werden können,
ohne den Erfindungsgedanken aufzugeben. Darüber hinaus ist die Erfindung
nicht auf eine Binde mit Flügeln
beschränkt,
weil das vorliegende erfinderische Konzept auch bei einer Binde
ohne Flügel
umgesetzt werden kann.
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Der
Hauptkörper 22 hat
auch eine imaginäre Mittelquerlinie 36,
die senkrecht zu der Längsmittellinie 34 ist
und die Flügel 38, 40 halbiert.
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Wie
in 4 dargestellt ist, weist der Hauptkörper 22 einen
Schichtaufbau auf und umfaßt
vorzugsweise eine fluiddurchlässige
Sperrschicht 42, eine Absorptionsstruktur 44 und
eine fluid-undurchlässige
Sperrschicht 50. Die Absorptionsstruktur umfaßt vorzugsweise
zwei Komponenten, und zwar eine erste saugfähige Schicht 46 (allgemein
bekannt als „Transferschicht") und eine zweite
saugfähige Schicht
(allgemein bekannt als „saugfähiger Kern"). Alternativ kann
eine einzige Schicht, nämlich
die zweite saugfähige
Schicht 48, die Absorptionsstruktur 44 bilden.
Jede dieser Schichten ist nachstehend beschrieben.
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Hauptkörper-Deckschicht
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Die
Deckschicht 42 kann ein bauschiges, sehr loses Vliesstoffmaterial
geringer Dichte sein. Die Deckschicht 42 kann aus einer
einzigen Faserart, wie Polyester oder Polypropylen, oder sie kann
aus Bikomponenten- oder Zweikomponentenfasern mit einer Komponente,
die einen niedrigen Schmelzpunkt hat, und einer Komponente, die
einen hohen Schmelzpunkt hat, zusammengesetzt sein. Die Fasern können aus
einer Vielzahl von natürlichen
und synthetischen Materialien, wie Nylon, Polyester, Chemiefasern
(kombiniert mit anderen Fasern), Baumwolle, Acrylfasern und dergleichen,
sowie Kombinationen dieser Materialien ausgewählt werden. Ein Beispiel dafür ist die
Vliesdeckschicht für
Binden, die von Johnson & Johnson
Inc. Montreal, Kanada, mit der Marke "Stayfree Ultra-Thin Cottons Dry Cover" verkauft werden.
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Bikomponentenfasern
können
zu einem Polyesterkern und einem Polyethylen-Mantel zusammengesetzt
sein. Die Verwendung von geeigneten Bikomponentenmaterialien ergibt
einen schmelzfähigen
Vliesstoff. Beispiele für
derartige schmelzfähige Vliesstoffe
sind in dem US-Patent
4,555,446 beschrieben, das am 26. November 1985 für Mays erteilt
wurde. Die Verwendung eines schmelzfähigen Vliesstoffs erleichtert
das Anbringen der Deckschicht an die benachbarte erste saugfähige Schicht und/oder
an die Sperrschicht.
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Die
Deckschicht 42 weist vorzugsweise einen relativ hohen Benetzungsgrad
auf, obwohl die einzelnen Fasern an der Abdeckung nicht besonders hydrophil
sein müssen.
Das Deckmaterial sollte zudem eine große Anzahl von relativ großen Poren
aufweisen, weil die Deckschicht 42 ein Körperfluid schnell
aufnehmen und von dem Körper
und dem Abscheidungsort wegtransportieren soll. Vorteilhafterweise
sollten die Fasern, aus denen die Deckschicht 42 zusammengesetzt
ist, ihre physikalischen Eigenschaften nicht verlieren, wenn sie
benetzt sind. Mit anderen Worten sollten sie nicht zusammenfallen oder
ihre Elastizität
verlieren, wenn sie Wasser oder Körperfluid ausgesetzt werden.
Die Deckschicht 42 kann behandelt werden, damit Fluid leicht
hindurchfließen
kann. Die Deckschicht 42 wirkt auch derart, daß das Fluid
schnell zu den anderen Schichten der Absorptionsstruktur 44 transportiert
wird. Somit ist die Deckschicht 42 vorteilhafterweise benetzbar,
hydrophil und porig oder locker. Wenn sie aus synthetischen, wasserabweisenden
Fasern, wie Polypropylen oder Bikomponentenfasern zusammengesetzt ist,
kann die Deckschicht 42 mit einem Tensid behandelt werden,
um ihr den gewünschten
Benetzbarkeitsgrad zu verleihen.
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Alternativ
kann die Deckschicht 42 auch aus einem Polymerfilm mit
großen
Poren hergestellt sein. Wegen dieser hohen Porosität erfüllt der
Film die Funktion eines schnellen Transports von Körperfluid zu
den inneren Schichten der Absorptionsstruktur. Mit Öffnungen
versehene, mitextrudierte Filme oder Folien, wie sie im US-Patent
4,690,679 beschrieben und bei Binden eingesetzt werden, die von
Johnson & Johnson
Inc. Montreal, Kanada, verkauft werden, könnten für die vorliegende Erfindung
als Deckschichten verwendet werden.
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Die
Deckschicht 42 kann auf die restliche Absorptionsstruktur 44 aufgeprägt sein,
um den Fluidtransport durch Schweißen der Abdeckung auf die nächste Schicht
zu unterstützen.
Ein derartiges Aufschweißen
oder Aufschmelzen kann lokal durchgeführt werden, an mehreren Stellen
oder an der gesamten Kontaktfläche
der Deckschicht 42 mit der Absorptionsstruktur 44.
Alternativ kann die Deckschicht 42 an der Absorptionsstruktur 44 auf
anderem Weg, beispielsweise mit Hilfe eines Klebstoffs, befestigt werden.
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Hauptkörper – Absorptionsstruktur – Erste
saugfähige
Schicht
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Benachbart
der Deckschicht 42 befindet sich an deren Innenseite und
befestigt an der Deckschicht 42 eine erste saugfähige Schicht 46,
die zu der Absorptionsstruktur 44 gehört. Die erste saugfähige Schicht 46 stellt
die Mittel zum Aufnehmen eines Körperfluids
von der Deckschicht 42 bereit und speichert es solange,
bis eine darunterliegende zweite saugfähige Schicht das Fluid absorbieren
kann.
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Die
erste saugfähige
Schicht 46 ist vorzugsweise dichter als die Deckschicht 42 und
weist einen größeren Anteil
an kleinen Poren auf. Diese Merkmale ermöglichen es der ersten saugfähigen Schicht 46, Körperfluid
aufzunehmen und es von der Außenseite der
Deckschicht 42 fernzuhalten, wodurch das Fluid daran gehindert
wird, die Deckschicht 42 und deren Oberfläche wieder
zu benetzen. Die erste saugfähige Schicht 46 ist
jedoch vorzugsweise nicht derart dicht, daß der Durchfluß des Fluids
durch die Schicht 46 in die darunterliegende zweite saugfähige Schicht 48 verhindert
wird. Diese Arten von saugfähigen
Schichten sind allgemein als Fluidtransferschichten oder Aufnahmeschichten
bekannt.
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Die
erste saugfähige
Schicht 46 kann aus faserigen Materialien gebildet sein,
wie Holzzellstoff, Polyester, Chemiefasern, flexiblem Schaum oder dergleichen
oder aus Kombinationen solcher Materialien. Die erste saugfähige Schicht 46 kann
zudem thermoplastische Fasern umfassen, um die Schicht zu stabilisieren
und ihre strukturelle Unversehrtheit aufrechtzuerhalten. Die erste
saugfähige
Schicht 46 kann mit einem grenzflächenaktiven Stoff oder Tensid
auf einer oder beiden Seiten behandelt werden, um ihre Benetzbarkeit
zu erhöhen,
obwohl die erste saugfähige
Schicht 46 im allgemeinen relativ hydrophil ist und keiner
Behandlung bedarf. Die erste saugfähige Schicht 46 ist
vorzugsweise an beiden Seiten mit den benachbarten Schichten verbunden, das
heißt
mit der Deckschicht 42 und der darunterliegenden zweiten
saugfähigen
Schicht 48. Ein Beispiel für eine geeignete saugfähige Schicht
ist ein luftgelegter Zellstoffverbund, der von BUCKEYE aus Memphis,
Tennessee, unter der Bezeichnung VIZORB 3008 vertrieben wird.
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Hauptkörper – Absorptionsstruktur – Zweite
saugfähige
Schicht
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48 ist der ersten saugfähigen Schicht unmittelbar benachbart
und mit ihr verbunden.
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Bei
einer Ausführung
weist die erste saugfähige
Schicht 46 eine zentrale Breite auf die zumindest etwa
gleich der zentralen Breite der zweiten saugfähigen Schicht 48 ist.
Bei einer spezifischen Ausführung
ist diese zentrale Breite größer als
etwa 64 mm. Bei einer weiteren Ausführung weist die erste saugfähige Schicht 46 eine
zentrale Breite auf, die größer als
die zentrale Breite der zweiten saugfähigen Schicht 48 ist.
Der Begriff „zentrale
Breite" betrifft einen
spezifischen Bereich einer Schicht, wie einer saugfähigen Schicht,
die folgendermaßen
bestimmbar ist. Ein Referenzpunkt liegt auf der Probenschicht, die
unter der Mitte der Vaginalöffnung
angeordnet ist, wenn die Binde getragen wird. Eine Ebene erstreckt
sich parallel zu der Mittelquerlinie 36 und 3,75 cm nach
vorne vom Referenzpunkt in Richtung des Schambergs der Trägerperson.
Eine weitere Ebene erstreckt sich parallel zu der seitlichen Mittellinie 36 und
5,0 cm von dem Referenzpunkt in Richtung des Gesäßes der Trägerperson nach hinten. Die größte ausgebreitete,
nicht verdichtete, unmanipulierte seitliche Breite der Musterschicht
zwischen den beiden Ebenen ist die saugfähige Breite der Probenschicht.
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Die
zentrale Breite der Absorptionsstruktur ist, wenn die Absorptionsstruktur
mehrere saugfähige
Schichten umfaßt,
die zentrale Breite der Schicht der Absorptionsstruktur, welche
die größte zentrale Breite
aufweist. In einem spezifischen Beispiel ist die zentrale Breite
der Absorptionsstruktur größer als
64 mm.
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Bei
einer Ausführung
ist die zweite saugfähige
Schicht 48 ein Mischgarn oder eine Mischung aus Zellstoffasern
und einem hochleistungsfähigen
Absorptionsmittel in und zwischen Fasern dieses Zellstoffs.
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In
einem spezifischen Beispiel besteht die zweite Schicht 48 aus
einem Material das etwa 40% bis etwa 95% Massenanteil Zellstoffasern
enthält; und
etwa 5% bis etwa 60% SAP (hochgradig absorptionsfähige Polymere).
Das Material hat einen Wassergehalt von weniger als etwa 10%. Wie
vorstehend verwendet, bedeutet der Ausdruck „Massenanteil" das Gewicht der
Substanz im Verhältnis
zum Gewicht des fertigen Materials. Beispielsweise bedeuten 10% SAP
10 g/m2 SAP pro 100 g/m2 Materialgewicht.
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Zellstoffasern,
die in der zweiten saugfähigen
Schicht 48 verwendet werden können, sind im Stand der Technik
bekannt und umfassen Holzzellstoff, Baumwolle, Flachs und Torfmoor.
Holzzellstoff ist das bevorzugte Material. Zellstoff kann aus mechanischen,
chemomechanischen Materialien, Sulfat, Kraftpapier, Abfallmaterialien
beim Holzaufschluß,
organisch solventem oder flüssigem
Zellstoff usw. gewonnen werden. Sowohl Weichholz- als auch Hartholzarten
können
verwendet werden. Zellstoff aus Weichholz wird bevorzugt. Es ist
nicht notwendig, Zellstoffasern mit chemischen Lösungsmitteln, Vernetzungsmitteln
und dergleichen zu behandeln, um sie in dem Material verwenden zu
können.
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48 kann jegliches hochgradig absorptionsfähige Polymer
(SAP) enthalten, welche SAPs im Stand der Technik bekannt sind.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung betrifft der Begriff „hochgradig
absorptionsfähiges Polymer" (oder „SAP") Materialien, die
zumindest etwa das 10-fache ihres Gewichts an Körperfluid unter einem Druck
von 0,5 psi („pound
per square inch") absorbieren
und zurückhalten
können.
Die hochgradig absorptionsfähigen
Polymerpartikel der Erfindung können
anorganische oder organische vernetzte hydrophile Polymere, wie
Polyvinylalkohole, Polyethylenoxide, vernetzte Stärken, Guargummi,
Xanthangummi und dergleichen, sein. Bevorzugte hochgradig absorptionsfähige Polymerpartikel
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung sind vernetzte Polyacrylate,
wie das Produkt, das von Sumitomo Seika Chemicals Co., Ltd., Osaka,
Japan, unter der Bezeichnung SA60N Typ II* vertrieben wird, und
das Produkt, das von Chemdal International, Inc., Palatine, Illinois,
unter der Bezeichnung 2100A* vertrieben wird.
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Bei
einem speziellen Beispiel ist die zweite saugfähige Schicht 48 ein
Material, das etwa 50% bis hin zu etwa 95% Zellulosefasern und insbesondere etwa
60% bis hin zu etwa 80% Zellulosefasern enthält. Ein derartiges Material
kann etwa 5% bis hin zu etwa 60% Massenanteil SAP enthalten, insbesondere
etwa 30% bis hin zu etwa 45% SAP, und am meisten bevorzugt sind
etwa 40% Massenanteil SAP.
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48 kann durch Verwendung einer Luftlege-Einrichtung,
die im Stand der Technik bekannt ist (s. 5), hergestellt
werden. Gemäß 5 werden
Zellulosefasern (beispielsweise Zellstoff) durch Verwendung einer
Hammermühle
verarbeitet, um die Fasern zu individualisieren. Die individualisierten
Fasern werden mit SAP-Granulat in einem Mischsystem 1 vermischt
und pneumatisch in eine Reihe von Formköpfen 2 transportiert.
Das Vermischen und Verteilen der Fasern sowie des SAP-Granulats
kann für
jeden Formkopf getrennt gesteuert werden. Gesteuerte Luftzirkulation
und geflügelte
Rührmaschinen
in jeder Kammer erzeugen eine einheitliche Mischung und Verteilung des
Zellstoffs und des SAP. Das SAP kann gründlich und homogen im ganzen
Material eingemischt werden oder nur in spezifischen Schichten enthalten sein,
dadurch daß es
an ausgewählte
Formköpfe
verteilt wird. Fasern (und SAP) jeder Formkammer werden mittels
Vakuum auf einen Formdraht 3 aufgebracht, wodurch ein geschichteter
saugfähiger
Stoff gebildet wird. Der Stoff wird anschließend durch Verwendung von Mangeln 4 komprimiert,
um die gewünschte
Dichtheit zu erreichen. Das verdichtete Gewebe wird auf eine Rolle 5 durch
Verwendung herkömmlicher
Wickelausrüstung
gewickelt. Der Formdraht 3 kann mit einem Papiertuch bedeckt
werden, um den Materialverlust zu reduzieren. Die Papiertuchschicht
kann vor dem Mangeln entfernt werden, oder sie kann in das geformte
Material eingearbeitet werden. Bei einer möglichen Ausführungsvariante kann
die erste saugfähige
Schicht 46 einstöckig
mit der zweiten saugfähigen
Schicht 48 ausgebildet sein, um eine modulare Absorptionsstruktur 44 bereitzustellen.
Dies kann durch Bereitstellung des in 5 dargestellten
Mechanismus' mit
einem zusätzlichen Formkopf
(nicht in den Zeichnungen dargestellt) erreicht werden, um auf die
zweite saugfähige
Schicht 48 durch einen Luftlegevorgang und vor dem Mangeln
eine Materialschicht aufzubringen, um die erste saugfähige Schicht 46 zu
bilden.
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48 der Erfindung ist sehr dicht und weist in einem
spezifischen Beispiel eine Dichtheit auf, die größer als etwa 0,25 g/cc (Gramm
pro Kubikzentimeter) ist. Insbesondere kann die zweite saugfähige Schicht 48 eine
Dichtheit im Bereich von etwa 0,30 g/cc bis hin zu etwa 0,50 g/cc
aufweisen. Insbesondere beträgt
die Dichtheit etwa 0,30 g/cc bis hin zu etwa 0,45 g/cc und am meisten
bevorzugt ist eine Dichtheit von etwa 0,35 g/cc bis hin zu etwa
0,40 g/cc.
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Luftgelegte
Absorptionsmittel werden üblicherweise
mit einer niedrigen Dichtheit hergestellt. Um höhere Dichtheitsgrade zu erreichen,
wie bei den obengenanten Beispielen der zweiten saugfähigen Schicht 48,
wird das luftgelegte Material mittels Mangeln, wie in 5 dargestellt,
verdichtet. Die Verdichtung wird durch Verwendung einer Einrichtung
vollendet, die im Stand der Technik bekannt ist. Üblicherweise
wird eine derartige Verdichtung bei einer Temperatur von etwa 100°C und einer
Belastung von etwa 130 Newton pro Millimeter durchgeführt. Die obere
Verdichtungswalze ist üblicherweise
aus Stahl, während
die untere Verdichtungswalze eine Anpaßwalze mit einer Härte von
etwa 85 SH D ist. Es wird bevorzugt, daß beide Verdichtungswalzen,
die untere sowie die obere Verdichtungswalze, glatt sind, obwohl
die obere Walze graviert sein kann.
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Bei
einer Ausführung
weist die zweite saugfähige
Schicht 48 ein Gurley-Steifigkeits-Verhältnis von
weniger als 3700 auf, das in Bezug auf die Dichte in Milligramm
(mg) gemessen wird und in Gramm pro Kubikzentimeter (g/cc) gemessen
ist. Bei einem speziellen Beispiel beträgt das Gurley-Verhältnis der Steifigkeit
zur Dichte weniger als etwa 3200 und insbesondere weniger als etwa
3000.
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Die
Gurley-Steifigkeit ist eines von vielen Weichheitsindizien. Die
Gurley-Steifigkeit mißt
die Biegsamkeit oder Flexibilität
von saugfähigen
Materialien. Je niedriger der Wert der Gurley-Steifigkeit ist, desto
flexibler ist das Material. Die Werte der Gurley-Steifigkeit werden
durch Verwendung eines Gurley-Steifigkeits-Prüfgeräts (Modell Nr. 4171E) gemessen,
das von Gurley Precision Instruments, Troy, N.Y., hergestellt wird.
Das Gerät
mißt das
von außen aufgebrachte
Moment, das erforderlich ist, um eine vorgegebene Biegung eines
Teststreifens bestimmter Abmessungen zu erzeugen, welcher Teststreifen an
einem Ende ortsfest ist, wobei auf dessen anderes Ende eine Punktlast
aufgebracht wird. Die Ergebnisse werden in „Gurley-Steifigkeits"-Werten in Milligramm-Einheiten erzielt.
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48 ist angesichts ihrer Weichheit fest. Pad(Kissen)-Integrität ist eine
bekannte Maßeinheit
für die
Festigkeit eines saugfähigen
Materials. Bei einer spezifischen Ausführung zeigt die zweite saugfähige Schicht 48 eine Festigkeit
(hohe Pad-Integrität)
in einem ausgedehnten Dichtbereich. Bei einem speziellen Beispiel
ist dieses Verhältnis
größer als
etwa 30,00 und kann sogar größer als
35,00 sein. Die Pad-Integrität
ist ein Test, der an einer Instron Universal Testing Machine durchgeführt wird.
Im wesentlichen mißt
der Test die Belastung, die erforderlich ist, um das Testmuster
zu durchstehen, wie in der PFI-Methode von 1981 beschrieben. Ein
Testmuster mit Abmessungen von 50 mm ist am Instron mittels einer
geeigneten Befestigungsvorrichtung festgeklemmt. Ein Kolben von
20 mm Durchmesser, der sich mit einer Geschwindigkeit von 50 mm/Minute
bewegt, durchsticht das ortsfeste Muster. Die erforderliche Kraft,
um das Muster zu durchstechen, wird in Newton (N) gemessen.
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48 kann mit einer großen Auswahl von Basisgewichten
hergestellt werden. Die zweite saugfähige Schicht 48 kann ein
Basisgewicht im Bereich von etwa 100 g/m2 bis hin
zu etwa 700 g/m2 aufweisen. Bei einem speziellen Beispiel
bewegt sich das Basisgewicht in einem Bereich von etwa 150 g/m2 bis hin zu etwa 350 g/m2. Vorzugsweise
bewegt sich das Basisgewicht in einem Bereich von etwa 200 g/m2 bis hin zu etwa 300 g/m2,
und bevorzugter bis hin zu etwa 250 g/m2.
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48 kann aus 3 oder 4 dünnen Schichten gebildet sein.
Diese Schichten umfassen eine untere Schicht, eine oder zwei mittlere
Schichten und eine obere Schicht. Spezielle Beispiele für ein Material
mit drei oder vier Schichten sind nachstehend beschrieben. Das SAP
kann in allen Schichten vorhanden sein. Die Konzentration (Massenan teil)
von SAP in jeder Schicht kann variieren, so wie die Beschaffenheit
des einzelnen SAP variieren kann.
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Eine
interessante Eigenart der zweiten saugfähigen Schicht 48 ist
ihre Fähigkeit,
SAP zu behalten, wenn sie einer mechanischen Belastung ausgesetzt
ist. Die zweite saugfähige
Schicht 48 behielt über
8 Gewichtsprozent ihres SAP-Gehalts, wenn sie 10 Minuten lang einem
starken Schütteln
ausgesetzt wurde. Insbesondere behält ein erfindungsgemäßes Material über 90%,
insbesondere 95% und sogar über
99% seines SAP unter dieser mechanischen Beanspruchung. Der beibehaltene
Prozentsatz von SAP wurde durch Schütteln des Materials in einem RoTap
Sieve Shaker, der von W. S. Tyler Co., Cleveland, Ohio, hergestellt
wird, bestimmt. Insbesondere wird das Muster in einem 28-maschigen
Sieb (Tyler Serien) angeordnet. Zusätzliche Siebe mit 35 und 150
Maschen wurden an dem ersten Sieb befestigt, um eine Säule von
zunehmend feineren Sieben zu bilden. Die Siebsäule wurde an jedem Ende gedeckelt,
um einen Verlust von Faser und/oder SAP zu verhindern. Die Siebsäule wurde
in dem Schüttler
angeordnet und 10 Minuten lang geschüttelt. Die Menge an SAP-Granulat,
das von dem Muster losgeschüttelt
wurde, „freies
SAP", wurde durch
Kombination des in jedem Sieb enthaltenen Rückstands und durch Trennen
der Zellulosefaser von SAP bestimmt.
-
Sogar
wenn sie aus mehreren Schichten hergestellt ist, bleibt die Enddicke
der geformten zweiten saugfähigen
Schicht 48 gering. Die Dicke kann von etwa 0,5 mm bis hin
zu etwa 2,5 mm variieren. In einem speziellen Beispiel beträgt die Dicke
ab etwa 1,0 mm bis zu 2,0 mm und sogar insbesondere ab etwa 1,25
mm bis hin zu 1,75 mm.
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Eine
Ausführung
der zweiten saugfähigen Schicht 48,
die für
den Einsatz in einer Binde 20 besonders geeignet ist, ist
in 6(a) dargestellt. Eine derartige
zweite saugfähige
Schicht 48 hat ein Basisgewicht von etwa 200 g/m2 bis hin zu etwa 350 g/m2 und
eine Dichte von etwa 0,3 g/cc bis hin zu 0,5 g/cc. In einem speziellen
Beispiel beträgt
die Dichte ab etwa 0,3 g/cc bis hin zu etwa 0,45 g/cc und insbesondere
etwa 0,4 g/cc.
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Die
zweite saugfähige
Schicht 48, die in 6(a) dargestellt
ist, ist in drei Schichten luftgelegt: eine untere Zellstoffschicht
(ohne hochgradig wirksames Absorptionsmittel) mit einem Basisgewicht
von etwa 25 g/m2; eine mittlere Schicht
mit einem Basisgewicht von etwa 150 g/m2 und
die etwa 10 bis hin zu etwa 30 g/m2 hochgradig
wirksames Absorptionsmittel und von etwa 120 g/m2 bis
hin zu etwa 140 g/m2 Zellstoff enthält; und
eine obere Zellstoffschicht (ohne hochgradig wirksames Absorptionsmittel)
mit einem Basisgewicht von etwa 25 g/m2.
In Bezug auf das gesamte Basisgewicht der zweiten saugfähigen Schicht 48 liegt
der Anteil an hochgradig wirksamem Absorptionsmittel in einem Bereich
von etwa 5 bis 15 Gewichtsprozent (g/m2 hochgradig wirksames
Absorptionsmittel pro g/m2 Material). In
einem speziellen Beispiel bewegt sich der Anteil von hochgradig
wirksamem Absorptionsmittel von etwa 7,5 Gewichtsprozent bis hin
zu etwa 12,5 Gewichtsprozent des Materials. Somit könnte die
mittlere Schicht des Materials von etwa 15 g/m2 bis
hin zu etwa 25 g/m2 hochwirksames Absorptionsmittel
und von etwa 125 g/m2 bis hin zu etwa 135
g/m2 Zellstoff und insbesondere etwa 20
g/m2 hochwirksames Absorptionsmittel und
etwa 130 g/m2 Zellstoff enthalten. Die mittlere
Schicht, die Zellstoff und hochwirksames Absorptionsmittel enthält, kann
als eine homogene Mischung oder als eine heterogene Mischung angelegt
sein, wobei der Anteil an hochwirksamem Absorptionsmittel je nach
Nähe zur
unteren Schicht variiert.
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Bei
einer weiteren Ausführung,
die in 6(b) dargestellt ist, ist die
zweite saugfähige Schicht 48 in
vier Schichten luftgelegt. Bei dieser Ausführung ist die oben erwähnte mittlere
Schicht durch zwei mittlere Schichten ersetzt: eine erste mittlere
Schicht, die benachbart der oberen Schicht ist und eine zweite mittlere
Schicht, die unabhängig
davon etwa 10 bis hin zu etwa 30 g/m2 hochwirksames Absorptionsmittel
und etwa 40 g/m2 bis hin zu etwa 65 g/m2 Zellstoff umfaßt. Wenn erwünscht ist,
daß das
saugfähige
Fluid von der Deckschicht 42 ferngehalten wird, wird die
Menge an hochwirksamem Absorptionsmittel in der ersten und zweiten
mittleren Schicht derart angepaßt,
daß ein
hoher Anteil an hochwirksamem Absorptionsmittel in der zweiten mittleren
Schicht vorhanden ist. Das hochwirksame Absorptionsmittel in der
ersten und der zweiten mittleren Schicht kann identisch sein, oder
es kann ein anderes hochwirksames Absorptionsmittel verwendet werden.
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Bei
einer Ausführung
ist die Zellulosefaser, die in der zweiten saugfähigen Schicht 48 verwendet wird,
Holzzellstoff. Es gibt bestimmte Eigenschaften von Holzzellstoff,
die ihn für
eine Verwendung besonders geeignet machen. Zellulose weist in den
meisten Holzzellstoffen eine kristalline Form auf, die als Zellulose
I bekannt ist, die in eine als Zellulose II bekannte Form umgewandelt
werden kann. In der zweiten saugfähigen Schicht 48 kann
ein Holzzellstoff mit einem wesentlichen Anteil an Zellulose, wie
Zellulose II, verwendet werden. Ebenso sind Holzzellstoffe mit einem
erhöhten
Faserkräuselwert
vorteilhaft. Schließlich
sind Holzzellstoffe mit geringeren Anteilen Hemicellulose bevorzugt.
Einrichtungen zum Behandeln von Holzzellstoff, um diese Charakteristika zu
optimieren, sind im Stand der Technik be kannt. Beispielsweise ist
die Behandlung von Holzzellstoff mit flüssigem Ammoniak dafür bekannt,
die Zellulose hin zu der Zellulose-II-Struktur zu verändern und
den Faserkräuselwert
zu erhöhen.
Schnelltrocknung ist dafür
bekannt, den Faserkräuselwert
des Holzzellstoffs zu erhöhen.
Kaltes Ätzen
des Holzzellstoffs senkt den Hemicellulosegehalt, verstärkt das
Faserkräuseln
und wandelt die Zellulose in die Zellulose-II-Form um. Somit kann
vorteilhaft sein, daß die Zellulosefasern,
die verwendet werden, um das erfindungsgemäße Material zu erzeugen, zumindest
einen Anteil an durch kaltes Ätzen
behandeltem Holzzellstoff enthalten.
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Eine
Beschreibung des Extraktionsvorgangs durch kaltes Ätzen kann
in der US-Patentanmeldung Ser.
Nr. 08/370,571 gefunden werden, die am 18. Januar 1995 eingereicht
wurde, welche rechtsanhängige
Anmeldung eine teilweise fortgeführte
Anmeldung (continuation-in-part application) der am 21. Januar 1994
eingereichten US-Patentanmeldung Ser. Nr. 08/184,377 ist, die nun
fallengelassen wurde. Die Veröffentlichungen
beider Anmeldungen seien hierin in ihrer Gesamtheit integriert.
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Ein Ätzverfahren
wird üblicherweise
bei einer Temperatur durchgeführt,
die kleiner als 60°C
ist, vorzugsweise jedoch bei einer Temperatur von weniger als 50°C und insbesondere
bei einer Temperatur zwischen etwa 10°C bis hin zu 40°C. Eine bevorzugte
Alkalimetall-Salzlösung ist
eine neu hergestellte Natriumhydroxid-Lösung oder ein Lösungsnebenprodukt in
einem Zellstoff oder Papiermühlenarbeitsvorgang, beispielsweise
hemikaustische weiße
Flüssigkeit, oxidierte
weiße
Flüssigkeit
und dergleichen. Andere Alkalimetall-Salze, wie Salmiakgeist und
Kaliumhydroxid und dergleichen, können verwendet werden. Aus
der Kostenperspektive ist Natriumhydroxid jedoch das bevorzugte
Salz. Die Konzentration von Alkalimetallsalzen bewegt sich üblicherweise
in einem Bereich von etwa 2 bis hin zu etwa 25 Gewichtsprozent der
Lösung
und vorzugsweise von etwa 6 bis hin zu 18 Gewichtsprozent. Zellstoffe
für schnell
verlaufende Absorptionsanwendungen sind vorzugsweise mit Alkalimetall-Salzkonzentrationen
von etwa 10 bis hin zu etwa 18 Gewichtsprozent behandelt.
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Für weitere
Details zu dem Aufbau und dem Herstellungsverfahren der zweiten
saugfähigen Schicht 48 sei
der Leser auf das US-Patent 5,866,242 verwiesen, das am 2. Februar
1999 für
Tan et al. erteilt wurde. Der Inhalt dieses Dokuments sei hierin
mit Bezug integriert.
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Hauptkörper-Sperrschicht
-
Unter
der Absorptionsstruktur 44 liegt eine Sperrschicht 50,
die flüssigkeitsundurchlässiges Folienmaterial
umfaßt,
um zu verhindern, daß Flüssigkeit,
die in der Absorptionsstruktur 44 gefangen ist, aus der
Binde austritt und die Unterwäsche
des Benutzers verschmutzt. Die Sperrschicht 50 besteht vorzugsweise
aus einem Polymerfilm.
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Die
Deckschicht 42 und die Sperrschicht 50 sind entlang
ihrer Randabschnitte verbunden, um eine Einfassung oder einen dichten
Randabschluß zu
bilden, der die Absorptionsstruktur 44 gefangen hält. Die
Verbindung kann durch Klebemittel, Heißkleben, Ultraschallschweißen, Hochfrequenzversiegelung,
mechanische Fadenkräuselung
und dergleichen sowie Kombinationen derselben hergestellt werden.
Die periphere Versiegelungslinie ist in 1 mit der
Bezugsziffer 52 versehen.
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Flügel
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Die
Flügel 38 und 40 sind
vorzugsweise integrale Verlängerungen
der Deckschicht 42 und der Sperrschicht 50. Diese
integralen Verlängerungen sind
entlang ihrer Randversiegelungsabschnitte durch Klebemittel Heißkleben,
Ultraschallkleben, Hochfrequenzversiegelung, mechanische Fadenkräuselung
und dergleichen sowie Kombinationen derselben miteinander verbunden.
Am meisten wird bevorzugt, den Verbindungsvorgang zur gleichen Zeit
wie das Verbinden der Deckschicht 42 und der Sperrschicht 50 miteinander
zum Einschließen
der Absorptionsstruktur 44 vorzunehmen. Alternativ können die
Flügel
saugfähiges
Material zwischen der Deckschicht und den Sperrschichtverlängerungen enthalten.
Ein derartiges saugfähiges
Material kann eine Verlängerung
der ersten saugfähigen
Schicht 46, der zweiten saugfähigen Schicht 40 oder
von beiden sein.
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Klebesystem
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Mit
Bezug auf die 2 und 3 ist die
der Kleidung zugewandte Oberfläche
der Sperrschicht mit einem Positionierungsklebematerial 58 versehen, um
die Stabilität
der Binde zu erhöhen,
welches Material üblicherweise
als Schmelzklebstoff eine temporäre
Verbindung mit dem Unterwäschenmaterial
herstellen kann. Ein geeignetes Material ist die Zusammensetzung,
die als HL-1491 XZP bezeichnet ist und die im Handel bei H.B. Fuller
Canada, Toronto, Ontario, Canada erhältlich ist. Der Positionierungsklebstoff 58 kann
auf der Oberfläche
der Sperrschicht 50, die der Kleidung zugewandt ist, in
verschiedenen Mustern aufgebracht werden, einschließlich eines vollständigen Bedeckens
mit Klebstoff, eines Aufbringens in parallelen längslaufenden Linien, einer
Klebstofflinie, die dem Umfang der Struktur folgt, querliegenden
Klebstofflinien oder dergleichen.
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Ein
Standard-Schutzpapier 82 (nur in 3 dargestellt)
bedeckt den Positionsklebstoff 58 vor der Verwendung der
Binde, um ein ungewolltes Kleben der Binde an sich selbst oder an
fremden Gegenständen
zu verhindern. Das Schutzpapier ist von üblicher Ausführung (beispielsweise
mit Silikon beschichteter feucht-gelegter Kraft-Holzzellstoff),
und geeignetes Papier kann von der Tekkote Corporation (Leonia, New
Jersey, USA) unter der Bezeichnung FRASER 30#/61629 bezogen werden.
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Mit
Bezug auf 1 ist der Hauptkörper der Binde
mit zumindest einem Vorzugsbiegebereich versehen. Bei einer möglichen
Ausführungsform kreuzt
der Vorzugsbiegebereich die Längsachse
der Binde in dem mittleren Bereich der Binde. Der Vorzugsbiegebereich
muß nicht
notwendigerweise in Bezug auf die Längsachse über deren gesamte Länge schräg sein.
Vorzugsweise stellt der Abschnitt des bevorzugten Deformationsbereichs,
der schräg
ist, zumindest 25%, insbesondere 50%, der Länge des bevorzugten Deformationsbereichs
dar, wobei 100% der Länge
des Vorzugsbiegebereichs am meisten bevorzugt sind.
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Bei
dem spezifischen Ausführungsbeispiel, das
in den Zeichnungen dargestellt ist, weist die Binde 20 mehrere
schräge
Vorzugsbiegebereiche auf, die sich schneiden, um ein Muster zu bilden,
das sich über
einen großen
Abschnitt der Längsabmessung des
Hauptkörpers
erstreckt. Die Vorzugsbiegebereiche sind über 100% ihrer Länge schräg zur Längsachse,
und sie sind bogenförmig.
In einer Variante können
die schrägen
Vorzugsbiegebereiche auch gerade sein oder ein sich wiederholendes
Muster bilden, wie ein Wellen- oder Zickzackmuster. Die schrägen Vorzugsbiegebereiche
sind an der Deckschicht und der Absorptionsstruktur geschaffen.
Jeder Vorzugsbiegebereich erstreckt sich im allgemeinen entlang
eines Winkels von 45 Grad in Bezug auf die Längsachse oder die seitliche
Achse des Hauptkörpers
der Binde. Das Muster ist derart ausgeführt, daß jeder Vorzugsbiegebereich
zumindest zwei andere Vorzugsbiegebereiche schneidet. Zudem erstreckt sich
jeder Vorzugsbiegebereich von einem Längs seitenbereich der Binde
zu dem gegenüberliegenden Längsseitenbereich,
wobei die imaginäre
Längsachse
der Binde gekreuzt wird. Ein Längsseitenbereich ist
als ein Abschnitt der Binde definiert, der sich von einem jeweiligen
Längsseitenrand 30, 32 erstreckt und
letzteren einschließt,
wobei der Seitenrand die äußere Grenze
des Seitenbereichs bildet. Jeder Seitenbereich weist eine Breite
auf, die etwa 25% der maximalen Querabmessung der Binde 20 beträgt. Diese
Abmessung ist ohne Berücksichtigung
der Flügel
gemessen. Es ist der maximale Abstand, der zwischen den Längsseitenrändern 30, 32 und
der Binde 20 definiert ist.
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Bei
einem spezifischen Beispiel beträgt
der Abstand zwischen parallelen Prägelinien etwa 2 cm.
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Bei
einer alternativen Ausführung
sind die Vorzugsbiegebereiche an der Absorptionsstruktur nur geschaffen,
um an der Binde weniger sichtbar zu sein als in dem Fall, wenn die
Vorzugsbiegebereiche an der Deckschicht und der Absorptionsstruktur
geschaffen sind.
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Herstellungsverfahren
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Die
oben beschriebene Ausführungsform
der Binde 20 ist auf herkömmliche Art gemäß herkömmlicher
Techniken hergestellt. Insbesondere ist eine Schichtstruktur, die
nach dem Stand der Technik oft Gewebe bezeichnet wird, geschaffen.
Diese Schichtstruktur umfaßt
eine Ausdehnung von Materialien, aus denen die Binde geschaffen
werden wird. D.h. die Schichtstruktur umfaßt die folgenden Materialschichten
in einer Reihenfolge von oben nach unten: eine flächige Ausdehnung
eines Deckschichtmaterials; eine flächige Ausdehnung eines ersten
saugfähigen
Schichtmaterials; eine flächige
Ausdehnung eines zweiten saugfähigen
Schichtmaterials. Einige der Materialien sind notwendigerweise nicht
kontinuierlich innerhalb der Schichtstruktur, und wo dies der Fall
ist, sind sie zueinander in der Anordnungsbeziehung genau positioniert,
die sie bei den Endprodukten einnehmen werden. Das Deckschichtmaterial und
das Sperrschichtmaterial sind dann durch Druckausübung an
den entsprechenden Stellen miteinander verbunden, und damit ist
die spätere
Randversiegelung geschaffen. Die Versiegelung kann auch mittels
Wärmeschweißen, Ultraschallschweißen, Hochfrequenzversiegelung,
mechanischer Fadenkräuselung
und dergleichen sowie Kombinationen derselben erzeugt werden. Die
versiegelte Struktur wird dann durch herkömmliche Mittel (d.h. Abstanzen, Flu idstrahlschneiden
oder mittels eines Lasers) von dem Gewebe abgetrennt, um einen eigenständigen Gegenstand
zu schaffen.
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Die
Vorzugsbiegebereiche sind vorzugsweise durch Prägen geschaffen. Die Auswahl
des Prägens
ist nicht entscheidend, weil dasselbe Ergebnis auch mit anderen
Methoden erzielt werden kann, wie Längsschneiden, Perforieren oder
andere Techniken, die Fachleuten bekannt sind. Wenn das Prägeverfahren
dazu ausgewählt
wird, die Vorzugsbiegebereiche zu schaffen, wird die Binde zwischen
einem Paar Walzen durchgeführt,
wobei eine der Walzen Vorsprünge
gemäß dem gewünschten
Prägemuster
umfaßt.
Die Vorsprünge
verdichten das Material der Binde örtlich, die entweder eine Kombination
der Deckschicht und der Absorptionsstruktur oder der Absorptionsstruktur
allein sein kann, wodurch es verdichtet wird. Der Druckgrad, der
während
des Prägeverfahrens
aufgebracht werden kann, kann unter anderem abhängig von der Art des geprägten Materials
und der physikalischen Integrität
des geprägten
Materials variieren. Es ist für
einen Fachmann durchaus möglich,
die optimalen Prozeßbedingungen
gemäß der spezifischen
Anwendung herauszufinden. Im allgemeinen sollte der Prägedruck
derart ausgewählt
werden, um das Material örtlich
ausreichend zu verdichten, so daß die Vorzugsbiegebereiche
geschaffen werden, und gleichzeitig sollte er nicht zu stark sein, so
daß das
Material nicht abgetrennt wird. Das Erwärmen der Prägewalzen stellte sich als vorteilhaft heraus.
Auch kann ein Ultraschallprägen
verwendet werden, um die Vorzugsbiegebereiche zu schaffen.
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Es
wird bevorzugt, die gesamte Binde zu prägen, weil das Prägen die
verschiedenen Schichten der Binde zusammenhält und die Wahrscheinlichkeit,
daß sich
die Deckschicht oder die Sperrschicht teilen oder lose werden, wenn
die Binde gebogen wird, sinkt.
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Das
Positionierungsklebematerial wird dann an den zweckmäßigen Stellen
auf die Sperrschicht aufgebracht, und das Schutzpapier wird aufgebracht, um
den Positionierungsklebstoff zu bedecken. Alternativ kann der Positionierungsklebstoff
oder der Positionierungsklebstoff und das Schutzpapier auf das Gewebe
aufgebracht werden, bevor die einzelnen Gegenstände davon abgetrennt werden.
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Wie
zuvor angezeigt, weist die Binde 20 vorzugsweise eine Dicke
von etwa 5 mm oder weniger auf. Das erforderliche Gerät, um die
Dicke der Binde zu messen, ist ein Stand-Feinzeiger (für die Dicke), der
von Ames bezogen werden kann, mit einem 1 1/8'' Fuß-Durchmesser
mit Ständer,
2 oz. (fluid ounce) Totgewicht maßgenau bis auf 0,001''. Ein digitales Gerät wird bevorzugt. Wenn das
Bindenmuster einzeln gefaltet und eingepackt ist, wird das Muster
aus der Packung genommen und sorgfältig mit der Hand geglättet. Das
Schutzpapier wird von dem Muster entfernt und behutsam über den
Positionierungskleblinien wieder darauf positioniert, um das Muster
nicht zu komprimieren, wobei sichergestellt wird, daß das Schutzpapier
flach über
dem Muster liegt. Flügel
(falls vorhanden) werden vor der Messung der Dicke in der Mitte
des Musters unter das Muster zurückgefaltet.
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Der
Fuß des
Meßgeräts wird
angehoben und das Muster wird derart auf dem Amboß angeordnet, daß der Fuß des Meßgeräts auf der
Mitte des Musters eingestellt ist (oder an der vorteilhaften Stelle
auf dem betreffenden Muster). Wenn der Fuß gesenkt wird, wird darauf
geachtet, daß der
Fuß daran
gehindert wird, zu „fallen" oder daß unzulässige Kräfte aufgebracht
werden. Der Anzeige wird etwa 5 Sekunden Zeit gelassen, um sich
zu stabilisieren. Das Ablesen der Dicke wird dann vorgenommen.
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Anwendungen
des Produkts oder der Verfahren der vorliegenden Erfindung für sanitäre oder Gesundheitszwecke
können
auf jegliche sanitären Schutz-,
Inkontinenzverfahren, medizinischen Verfahren und Absorptionsverfahren
sowie -techniken, wie sie gegenwärtig
oder voraussichtlich den Fachleuten bekannt sind, bewerkstellig
werden. Somit ist vorgesehen, daß die vorliegende Anmeldung
die Modifikationen und Variationen der Erfindung abdeckt, sofern
sie in den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche und deren Entsprechungen
fallen.