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DE60018517T2 - Mikrokeratom zur durchführung von hornhautresektionen - Google Patents

Mikrokeratom zur durchführung von hornhautresektionen Download PDF

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DE60018517T2
DE60018517T2 DE60018517T DE60018517T DE60018517T2 DE 60018517 T2 DE60018517 T2 DE 60018517T2 DE 60018517 T DE60018517 T DE 60018517T DE 60018517 T DE60018517 T DE 60018517T DE 60018517 T2 DE60018517 T2 DE 60018517T2
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DE
Germany
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cutting
cutting head
blade
guide ring
cutting blade
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DE60018517T
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Cesar C. Carriazo
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VISION RESEARCH B.V., AMSTERDAM, NL
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VISION RES BV
VISION RESEARCH BV
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft medizinische Instrumente zum Durchführen der Augenchirurgie, um Unregelmäßigkeiten der Hornhaut zu korrigieren. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung mechanische Instrumente, die als Mikrokeratome bekannt sind, und die von diesen verwendeten Schneidklingen.
  • 2. Stand der Technik
  • Das erste Mikrokeratom zum Durchführen von Hornhautresektionen wurde 1962 von Doktor Jose I. Barraquer entwickelt und ist im allgemeinen in 1A gezeigt. Dieses Mikrokeratom umfaßt einen Führungsring, der an einem Augapfel mit Hilfe eines durch den Führungsring aufgebrachten teilweisen Vakuums befestigt wird. Der Führungsring fixiert den Augapfel, hält die Spannung des Augapfels aufrecht und hilft bei der Regulierung des Durchmessers der Hornhautresektion. Ein Teil des Mikrokeratoms, der Schneidkopf genannt wird, wird für eine geführte lineare Bewegung des Mikrokeratoms über den Ring durch den Chirurgen innerhalb eines Kanals im Führungsring abgestützt. Der Schneidkopf trägt eine Schneidklinge, die durch einen motorangetriebenen Exzenter quer zum Kanal in Schwingungen versetzt wird, wenn das Instrument über den durch den Kanal festgelegten Schneidweg bewegt wird. Der Schneidkopf trägt ein abnehmbares, unteres, planares Element, das den Augapfel vor der schwingenden Klinge zusammendrückt, um zu ermöglichen, daß die Klinge eine Lamelle mit einer unteren Oberfläche schneidet, die zur Oberfläche der Hornhaut parallel ist, die durch das planare Element zusammengedrückt wird. Das planare Element ist gegen ähnliche planare Elemente mit unterschiedlichen Dicken austauschbar, um die Dicke der abgetrennten Hornhaut-"Scheibe" zu verändern.
  • Zahlreiche Veränderungen am Barraquer-Mikrokeratom wurden seit 1962 durchgeführt, einschließlich der Vorrichtung, die Gegenstand von US-Patent Nr. 4 662 370, auf die Carl-Zeiss-Stiftung in Deutschland übertragen, ist. Das '370-Patent beschreibt ein Mikrokeratom mit austauschbaren Einsätzen mit konvexen, konkaven und planaren Oberflächen, die zur Erzeugung einer Hornhautresektion mit vorbestimmter Form und Krümmung mit der Hornhaut in Eingriff kommen und diese zusammendrücken. Die Einsätze werden in ein stationäres planares Element eingesetzt, das am Führungsring befestigt ist. Die Schneidklinge wird über einen zum planaren Element parallelen Schneidweg bewegt, der durch einen Spalt zwischen dem planaren Element und dem Führungsring festgelegt ist, und schwingt quer zum Weg.
  • Obwohl sie scheinbar wirksam ist, um Resektionen der Hornhautlinse zu ermöglichen, fehlt der Vorrichtung des '370-Patents eine Einrichtung zum Steuern oder Automatisieren der Bewegungsgeschwindigkeit durch den Schneidkopf über den Führungsring und ist daher für ein Verbinden im Hornhautgewebe oder ansonsten für das Erzeugen von ungenauen Resektionen unter einem unstetigen Fortschritt durch die Hand des Chirurgen anfällig. Ferner ist keine scheinbare Einrichtung zum Ändern der Tiefe oder Dicke der Hornhautresektion vorhanden. Diese Vorrichtung ist auch auf die Verwendung bei lamellaren Keratektomien (Entfernung eines Hornhautabschnitts) im Gegensatz zu lamellaren Keratotomien (Einschnitt durch die Hornhaut) begrenzt.
  • Das Problem der gesteuerten Bewegung über den Führungsring wurde durch das im US-Patent Nr. 5 133 726 beschriebene Instrument angegangen, das als Re 35 421, Luis A. Ruiz und Sergio Lenchig G., erneut erteilt wurde. Die '726- und '421-Patente offenbaren ein Mikrokeratom, das in 1B gezeigt ist, mit einer Zahnradübertragungsanordnung zum Bewegen des Instruments über den Schneidweg mit einer gesteuerten Geschwindigkeitsrate. Die Zahnräder werden durch denselben Motor angetrieben, der die Schneidklinge antreibt, und stehen mit einer Laufbahn auf dem Führungsring in Eingriff. Somit ist das automatisierte Übertragungssystem eine Verbesserung gegenüber dem Instrument des '370-Patents, aber in der Praxis wurde festgestellt, daß das Gewicht des Motors im Instrument ein großes Moment durch den Griff der Vorrichtung erzeugt. Dieses Moment, das mit der Vorwärtspositionierung des Zahnrades, das mit der Führungsring-Laufbahn in Eingriff steht, gekoppelt ist, verursacht, daß die hintere Oberfläche des Schneidkopfs sich in ihren Eingriff mit dem Führungsring bindet. Bestenfalls führt dies zu einer ungleichmäßigen Bewegung durch das Instrument während der Operation und zu unnötigen Druckschwankungen innerhalb des Auges. Schlimmstenfalls kann eine solche Bindung ein unregelmäßiges Schneiden der Hornhaut, das ein Leukom erzeugt, oder das Auslösen eines Astigmatismus verursachen.
  • Die relativ neueste technologische Entwicklung der Brechungschirurgie im Inneren des Organgewebes führte zur Erzeugung von Instrumenten und Verfahren zum Durchführen von unvollständigen lamellaren Schläfen-Nasen-Keratotomien, die einen peripheren Rest von Hornhautgewebe ungeschnitten lassen, damit es als "Nasengelenk" wirkt. Das Nasengelenk ermöglicht, daß die Hornhautscheibe zum Freilegen und Einritzen der Stromaschicht wie z.B. durch einen Laser angehoben wird. Die Verwendung eines Lasers, um eine Stromaeinritzung in Zusammenhang mit einer unvollständigen lamellaren Keratotomie durchzuführen, wird als Laserkeratomileusis im Inneren des Organgewebes ("LASIK", "Laser Intrastromal Keratomileusis") bezeichnet.
  • In ähnlicher Weise zur ursprünglichen Barraquer-Vorrichtung umfaßt das Mikrokeratom der '726- und '421-Patente ein vorderes planares Element im unteren Teil des Schneidkopfs, das gegen ähnliche planare Elemente mit veränderlichen Dicken austauschbar ist. Damit das planare Element austauschbar ist, erstreckt sich jedoch ein geschlitzter Teil des Schneidkopfs im wesentlichen von der Schneidklinge nach vorn, um das planare Element aufzunehmen. Dies und die Tatsache, daß die Übertragungszahnräder außerhalb des Schneidkopfs angeordnet sind, führen zu einer ziemlich großen Oberfläche oder "Aufstandsfläche" für das Instrument. Die große Aufstandsfläche schränkt die Art und Weise ein, in der das Mikrokeratom verwendet werden kann, und erfordert im allgemeinen, daß es über die Hornhaut vom Schläfenbereich benachbart zum Auge bewegt wird, was das vertikale Nasengelenk erzeugt, wenn unvollständige lamellare Keratotomien durchgeführt werden. Das vertikale Nasengelenk weist mindestens zwei Mängel auf. Erstens wird die Hornhautscheibe, die sich aus der LASIK oder einer anderen Prozedur ergibt, nach der Operation vertikal verschoben und/oder in einem gewissen Ausmaß durch das Öffnen und Schließen des oberen Augenlides gefaltet. Zweitens erhöht die Bildung eines vertikalen Nasengelenks an der Hornhautscheibe die Wahrscheinlichkeit für eine versehentliche Abtragung des Gelenks während der Korrektur eines Astigmatismus, die typischerweise mit vertikalen Schneidbewegungen über einen Hauptdurchmesser der Hornhaut durchgeführt wird.
  • Die große Oberfläche des planaren Elements oder der Platte, die im '726-Patent beschrieben ist, ist dazu ausgelegt, die gesamte Hornhaut jederzeit im wesentlichen zusammenzudrücken. Eine solche Wirkung erzeugt einen unnötig hohen Augeninnendruck, der das Auge übermäßig beansprucht und während der Operation zu Komplikationen führen könnte.
  • Weitere Probleme mit bekannten Mikrokeratomen wurden bei der Durchführung von Resektionen an einem Patienten mit kleinen Augen beobachtet. Die kleinere Augenstruktur, insbesondere die periphere Struktur, solcher Patienten stellt eine große Schwierigkeit während einer lamellaren Keratotomie dar, da ein Teil des Operationsinstruments mit der Augenstruktur zusammenstoßen und Operationsunfälle verursachen kann. Dieses Problem bleibt bestehen, da trotz aller Anstrengungen, eine lamellare Keratotomie mit zuverlässigeren Instrumenten durchzuführen, die physikalische Größe der Instrumente und die erforderliche Oberfläche, die das Instrument während einer lamellaren Keratotomie belegen muß, die Wahrscheinlichkeit erhöhen, daß ein gewisser Teil der Mikrokeratomstruktur auf die Augenstruktur des Patienten trifft.
  • Ein weiteres Problem bei bekannten Systemen, wie z.B. dem im US-Patent Nr. 5 624 456 beschriebenen Mikrokeratom, betrifft die Art und Weise, in der der Schneidkopf mit der Hornhautoberfläche in Kontakt gebracht wird. Insbesondere induziert das Mikrokeratom des '456-Patents eine Bewegung einer Schneidklinge über eine flache Ebene, die nach Bedarf festgelegt wird, um die Augenstruktur des Patienten freizugeben. Für Erörterungszwecke kann diese Ebene als horizontale Ebene betrachtet werden, da der Kopf des Patienten während der Prozedur mehr oder weniger horizontal ist. Damit die Schneidklinge die Hornhaut schneidet, muß das Auge über die Augenstrukturen nach außen gezogen werden, um einen Teil der Hornhaut über der horizontalen Ebene anzuordnen. Dies erzeugt ein Risiko für einen Saugverlust zwischen dem chirurgischen Führungsring und dem Auge während der Operation mit potentiell ernsthaften Konsequenzen.
  • Andere Probleme auf dem verwandten Mikrokeratom-Fachgebiet umfassen die Anforderung von zusammenwirkenden Antriebszahnrädern, die für eine sanfte Operation ständig gewartet werden müssen, und die begrenzten Optionen für eine Anordnung der Saugöffnung am chirurgischen Führungsring. Das letztere Problem ist ein Ergebnis des Bedarfs, einen klaren Weg oder Führungsweg im Führungsring für den Durchgang des Schneidkopfs und der Schneidklinge offen zu lassen, da die Schneidklinge in einer flachen, horizontalen Ebene getragen wird, wie vorstehend beschrieben.
  • EP 0 432 325 A1 offenbart ein Skalpell mit einer wegwerfbaren Klinge und einem Griff zum Festhalten der Klinge, wobei die wegwerfbare Klinge an ihrem hinteren Endteil mit mindestens einem Zungenstück versehen ist, das mit einem Werkzeug wie z.B. einem Nadelhalter oder einer Zange gehalten werden kann. Der Austausch der Klinge gegen eine andere kann selbst inmitten des Operationsvorgangs ausgeführt werden, während das Zungenstück mit dem Werkzeug gehalten wird, so daß die Klingen verschiedener Arten, die in der Form unterschiedlich sind, zweckmäßig für jeden Zweck verwendet werden können.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen oder mehrere der hierin beschriebenen Mängel sowie andere anzugehen.
  • Die Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch ein verbessertes Mikrokeratom zum Durchführen einer lamellaren Keratotomie eines Augapfels erzielt. Das Mikrokeratom umfaßt eine Führungsringanordnung zur Anordnung auf dem Augapfel und eine Einrichtung zum vorübergehenden Befestigen des Führungsrings am Augapfel. Ein Schneidkopf enthält eine Schneidklinge mit einer bogenförmigen Schneidkante, die für Hornhautresektionen geeignet ist. Eine vertikale Stützanordnung ist mit dem Führungsring verbunden und stützt den Schneidkopf für eine Drehung um eine horizontale Achse ab, so daß die Drehung des Schneidkopfs um die horizontale Achse die Schneidklinge entlang eines bogenförmigen Schneidweges mit der Hornhaut des Augapfels in Eingriff bewegt, wodurch die bogenförmige Schneidkante der Schneidklinge eine im wesentlichen abgerundete Hornhautscheibe schneidet.
  • Die Schneidklinge kann eine im wesentlichen rechteckige Platte umfassen, von welcher eine der Kanten zum Schneiden geschärft ist. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Platte eine glatte, durchgehende Biegung darin auf, die die Schneidkante bogenförmig macht. Die Schneidklinge umfaßt vorzugsweise Stahl und kann eine Legierung aus rostfreiem Stahl umfassen. Eine Öffnung ist in der Platte der Schneidklinge zum Eingriff mit einem Klingenhalteelement des Mikrokeratoms vorgesehen.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt das Mikrokeratom auch eine Einrichtung zum Drehen des Schneidkopfs um die horizontale Achse, um die Schneidklinge zumindest teilweise durch die Hornhaut zu bewegen, um während einer lamellaren Keratotomie eine Hornhautklappe zu erzeugen. Für diesen Zweck umfaßt der Schneidkopf eine Öffnung, die einen Zugang zur Stützwelle vorsieht. Die Dreheinrichtung umfaßt ein Gehäuse, das zur Verbindung mit dem Schneidkopf an der Öffnung darin ausgelegt ist. Eine Abtriebswelle ist innerhalb des Gehäuses drehbar getragen und weist einen äußeren Teil auf, der sich vom Gehäuse zum Durchgang durch die Öffnung im Schneidkopf und zum Eingriff mit der Stützwelle erstreckt, wenn das Gehäuse mit dem Schneidkopf verbunden wird. Innerhalb des Gehäuses sind Einrichtungen zum Aufbringen eines Drehmoments auf die Abtriebswelle getragen, wobei das Aufbringen des Drehmoments von den Drehmomentaufbringeinrichtungen auf die Abtriebswelle eine Drehung des Schneidkopfs und des Gehäuses um die Stützwelle mit einer gesteuerten Drehzahl induziert.
  • Es ist ferner bevorzugt, daß der Schneidkopf eine Stützwelle umfaßt, die sich seitlich durch diesen erstreckt und mit seitlichen Stützelementen an beiden Enden der Stützwelle ausgestattet ist, die sich zum Eingriff mit der vertikalen Stützanordnung von entgegengesetzten Seiten des Schneidkopfs erstrecken. Noch ferner ist es bevorzugt, daß der Schneidkopf eine Einrichtung umfaßt, um die Schneidklinge hin und her über einen bogenförmigen Weg quer zum Schneidkopf in Schwingungen zu versetzen, um einen glatten Einschnitt durch die Schneidklinge zu erleichtern.
  • Die vertikale Stützanordnung umfaßt vorzugsweise ein Paar von Elementen, die sich vom Führungsring 180° voneinander entfernt nach oben erstrecken. Alternativ umfaßt die vertikale Stützanordnung ein Paar von entgegengesetzten Elementen, die um 180° voneinander in Bezug auf den Führungsring durch einen seitlichen Stützarm getrennt sind, wobei der seitliche Stützarm über dem Führungsring durch einen vertikalen Stützarm abgestützt ist, der sich vom Führungsring nach oben erstreckt.
  • Ferner wird ein Verfahren zum Durchführen von Hornhautresektionen für eine lamellare Keratotomie beschrieben, einschließlich des Schritts des Abstützens eines Schneidkopfs, der eine Schneidklinge mit einer bogenförmigen Schneidkante trägt, zur Drehung um eine horizontale Achse, die über das Auge des Patienten angehoben ist, und des Induzierens einer Drehung des Schneidkopfs um die horizontale Achse, um die Schneidklinge über einen pendelnden Schneidweg zu bewegen, der die Hornhaut schneidet.
  • Vorzugsweise wird der Schneidkopf durch Befestigen eines Führungsrings an einem Augapfel um die Hornhaut des Augapfels, so daß sich die Hornhaut durch den und über dem Führungsring erstreckt, abgestützt. Der Führungsring umfaßt ein Stützsystem, das sich von diesem nach oben erstreckt, und der Schneidkopf umfaßt eine Stützwelle, die für eine Ausrichtung auf die horizontale Achse ausgelegt ist und gegen eine Drehung um die horizontale Achse durch das Stützsystem eingeschränkt wird, wenn die Stützwelle mit dem Stützsystem in Eingriff gebracht ist. Die Drehung des Schneidkopfs wird durch Betreiben eines Motors zum Aufbringen eines Drehmoments auf die eingeschränkte Stützwelle induziert, um den Schneidkopf anzutreiben und die Schneidklinge über einen pendelnden Schneidweg zu bewegen, der die Hornhaut schneidet. Die Bewegung der Schneidklinge wird an einem vorbestimmten Punkt entlang des Schneidweges gestoppt, wodurch eine gelenkig gelagerte Hornhautkappe gebildet wird.
  • In einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren beschrieben, das durch die Schritte des Befestigens eines Führungsrings an einem Augapfel um die Hornhaut des Augapfels, so daß sich zumindest ein Teil der Hornhaut durch den und über dem Führungsring erstreckt, und des Induzierens einer Drehung eines Schneidkopfs, der eine Schneidklinge trägt, um eine horizontale Achse, die über den Führungsring angehoben ist, definiert ist, wobei die Drehung des Schneidkopfs die Schneidklinge über einen pendelnden Schneidweg bewegt, der den Teil der Hornhaut, der sich über dem Führungsring erstreckt, schneidet.
  • Die Schneidklinge kann entweder eine bogenförmige Schneidkante, wobei die Drehung des Schneidkopfs eine im wesentlichen rundförmige Hornhautscheibe erzeugt, oder eine gerade Schneidkante, wobei die Drehung des Schneidkopfs eine im wesentlichen ovalförmige Hornhautscheibe erzeugt, aufweisen. Alternativ kann die bogenförmige Schneidkante geformt sein, um eine im wesentlichen ovalförmige Hornhautscheibe zu erzeugen, wie für die gewünschte Korrektur geeignet.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • In den Zeichnungen, in denen durchweg gleiche Bezugszeichen verwendet werden, um gleiche Teile zu beschreiben, gilt:
  • 1A ist eine perspektivische Ansicht, teilweise im Schnitt, des ursprünglichen Barraquer-Mikrokeratoms;
  • 1B ist eine perspektivische Ansicht eines weiteren Mikrokeratoms des Standes der Technik;
  • 1C ist eine perspektivische Ansicht eines Mikrokeratoms und einer Führungsringanordnung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2A, 2B, 2C und 2D sind eine perspektivische Ansicht, eine Draufsicht, eine Vorderansicht bzw. eine Seitenansicht einer vertikalen Stützanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ist eine schematische Darstellung einer Antriebsmotoranordnung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 4A und 4B sind eine perspektivische und eine Seitenansicht des Schneidkopfs, der im Ausführungsbeispiel von 1 verwendet wird;
  • 5A und 5B sind perspektivische Ansichten des Schneidkopfs, der mit zwei alternativen Ausführungsbeispielen einer Stützwelle im Gegensatz zu der im Schneidkopf von 4A und 4B gezeigten Stützwelle ausgestattet ist;
  • 6A und 6B sind Seitenansichten von zwei zusätzlichen Ausführungsbeispielen der Schneidkopf-Stützwelle;
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Schneidklinge und eines Klingenhalters gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 8A, 8B und 8D sind perspektivische Ansichten des Schneidkopfs und der Antriebszahnradanordnung von verschiedenen Gesichtspunkten gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 8C ist eine Seitenansicht des Schneidkopfs und der Antriebszahnradanordnung, die in 8A, 8B und 8D gezeigt sind;
  • 9A ist eine Vorderseitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines Mikrokeratoms und einer Führungsringanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 9B, 9C und 9D sind Seitenansichten des Ausführungsbeispiels von 9A in der anfänglichen, der mittleren und der Endposition einer Hornhautresektion gezeigt;
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht einer Kugel, die einen Augapfel mit einer ovalförmigen Scheibe darstellt, die vom oberen Bereich der Kugel abgeschnitten wurde;
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht einer Kugel, die einen Augapfel mit einer rundförmigen Scheibe, die vom oberen Bereich der Kugel abgeschnitten wurde, gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 12A12C zeigen eine perspektivische, eine obere und eine seitliche Ansicht einer bogenförmigen Schneidklinge gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 13A und 13B zeigen verschiedene perspektivische Ansichten einer bogenförmigen Schneidklinge, die an einem Klingenhalter befestigt ist, gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 14A und 14B sind eine perspektivische und eine obere Ansicht einer kreisförmigen Schneidscheibe des Standes der Technik;
  • 15A und 15B stellen denjenigen bogenförmigen Schneidweg dar, dem von der Schneidklinge gemäß der vorliegenden Erfindung gefolgt wird;
  • 16 und 17 sind eine hintere und eine vordere perspektivische Ansicht eines Schneidkopfs, eines Klingenhalters und einer bogenförmigen Schneidklinge gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 18 ist eine vertikale Stützanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 19A19C sind perspektivische Ansichten, die die sequentielle Bewegung des Schneidkopfs, des Klingenhalters und der bogenförmigen Schneidklinge über ihren bogenförmigen Schneidhub zeigen; und
  • 19D ist eine perspektivische Ansicht, die aus dem entgegengesetzten Winkel der in 19C gezeigten perspektivische Ansicht gezeigt ist.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • 1C9D stellen verschiedene Ausführungsbeispiele eines Mikrokeratoms zum Durchführen einer lamellaren Keratotomie oder einer lamellaren Keratektomie eines Augapfels gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Das Instrument ist zum Durchführen einer Operation von Myopie (Kurzsichtigkeit), Hypermetropie (Weitsichtigkeit), Astigmatismus und Alterssichtigkeit (Hornhautversteifung aufgrund von Alterung) geeignet und eignet sich besonders gut zum Durchführen von anderen Schnitten als Schläfen-Nasen-Schnitten, wie z.B. unteren, oberen und schrägen Schnitten.
  • Mit Bezug zunächst auf 1C umfaßt ein Mikrokeratom 10 im allgemeinen eine Führungsringanordniang 12, die zur Anordnung direkt auf dem Auge oder Augapfel eines Patienten ausgelegt ist, so daß die Hornhaut des Augapfels durch diese hindurchragt. Einrichtungen, einschließlich einer Saugleitung 14, sind zum vorübergehenden Befestigen des Führungsrings 12 am Augapfel vorgesehen. Ein Schneidkopf 16, der eine Schneidklinge enthält, die für Hornhautresektionen geeignet ist, ist auch vorgesehen und wird nachstehend genauer erörtert. Eine vertikale Stützanordnung 18 ist mit dem Führungsring 12 verbunden oder bildet alternativ einen Teil von diesem und stützt den Schneidkopf 16 zur Drehung um eine horizontale Achse A-A, die über den Führungsring 12 angehoben ist, ab, so daß die Drehung des Schneidkopfs 16 um die horizontale Achse A-A eine Schneidklinge (nachstehend beschrieben) entlang eines bogenförmigen Schneidwegs mit der Hornhaut des Augapfels des Patienten in Eingriff bewegt.
  • 2A2D stellen den Führungsring 12 und die vertikale Stützanordnung 18 genauer dar. Somit umfaßt die vertikale Stützanordnung 18 ein Paar von Armelementen 20, 22, die sich vom Führungsring 12 nach oben erstrecken und um 180° voneinander beabstandet sind. Aufgrund einer solchen Beabstandung und Orientierung begrenzen die Armelemente 20, 22 die bogenförmige Oberfläche 24, die eine kreisförmige Öffnung 26 enthält, die den Durchgang der Hornhaut des Patienten ermöglicht. Die Armelemente 20 und 22 sind ferner mit Schlitzen 21 bzw. 23 versehen, um den Schneidkopf 16 um die Achse A-A zu drehen, wie nachstehend weiter beschrieben wird.
  • Der Führungsring 12 ist ferner mit einem Vakuumadapter 28 zur Verbindung mit der in 1 gezeigten Saugleitung 14 versehen. Der untere Teil des Führungsrings 12 definiert den Saugring 13, der einen teilweisen Vakuum-(unterhalb Atmosphären-) Druck, der über die Saugleitung 14 und den Vakuumadapter 28 von einer Vakuumpumpe (nicht dargestellt) zum Augapfel des Patienten geliefert wird, leitet. In dieser Weise wird der Augapfel relativ zum Führungsring fixiert und der Augeninnendruck wird reguliert.
  • Der Schneidkopf 16 ist in 4A5B genauer gezeigt. Der Schneidkopf umfaßt eine Stützwelle 30, die sich seitlich durch den Körper 32 erstreckt. Die Stützwelle 30 ist mit seitlichen Stützelementen 31, 33 an beiden Enden derselben versehen, die sich von entgegengesetzten Seiten des Schneidkopfkörpers 32 zum Eingriff mit den Schlitzen 21, 23 jeweils der sich nach oben erstreckenden Armelemente 20, 22 der Stützanordnung erstrecken, wie in 2A2B zu sehen.
  • Unter Rückbezug auf 4A4B sowie 2A2B sind die seitlichen Stützelemente 31, 33 der Stützwelle 30 quadratförmig und zum engen Einsetzen in U-förmige quadratische Schlitze 21, 23, die durch die Armelemente 20, 22 der vertikalen Stützanordnung 18 festgelegt sind, bemessen. In dieser Weise wird die Stützwelle 30 des Schneidkopfs 16 mit den Armelementen 20, 22 in statischen Eingriff gebracht, wodurch die Stützwelle gegen eine Drehung relativ zur vertikalen Stützanordnung 18 und zum Führungsring 12 eingeschränkt wird.
  • 5A stellt ein alternatives Ausführungsbeispiel dar, in dem die Stützwelle 30 in dreieckförmigen seitlichen Stützelementen 31a, 33a für einen statischen Eingriff (nicht dargestellt) mit den sich nach oben erstreckenden Armelementen der vertikalen Stützanordnung endet. Fachleute werden erkennen, daß die Armelemente dieses Ausführungsbeispiels V-förmige Schlitze definieren, die für einen engen Sitz mit den Stützelementen 31a, 33a bemessen sind.
  • 5B stellt ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel dar, in dem die Stützwelle 30 in kreisförmigen seitlichen Stützelementen 31b, 33b für einen Dreheingriff (nicht dargestellt) mit den sich nach oben erstreckenden Elementen der vertikalen Stützanordnung endet, wobei die Stützwelle sich frei relativ zu den sich nach oben erstreckenden Armelementen drehen kann. In diesem Ausführungsbeispiel definieren die Armelemente halbkreisförmige Öffnungen für einen engen Sitz mit den Stützelementen 31b, 33b.
  • Das Ausführungsbeispiel des Schneidkopfkörpers 32, das in 4A5B gezeigt ist, ist ein einheitlicher Körper einer Gußkonstruktion mit einer Seitenöffnung darin, um eine Klinge und eine Klingenhalteranordnung durch den Hohlraum 34 zu bewegen. Zusätzlich zum Hohlraum 34 umfaßt der Schneidkopf 32 eine im wesentlichen zylindrische Öffnung 36 mit einer variablen Bohrungsgröße und -tiefe sowie eine seitliche zylindrische Bohrung 38 darin. Die Öffnung 36 wird entweder mit Gewinden oder einem mechanischen Schlitz zum Eingriff mit komplementären Gewinden oder einem mechanischen Keil am Griff 40 (siehe 1) des Mikrokeratoms 10 ausgebildet. Die Wirkung eines Antriebsmotors, der innerhalb des Griffs 40 in einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung getragen wird, wird nachstehend erläutert.
  • Die seitliche Bohrung 38 ist zum Aufnehmen der Welle 30 mit Außengewinden 42 oder alternativ mechanischen Zähnen 42 und der Stützelemente 31, 33, die quadratförmig sind, wie in 4A und 4B angegeben, bemessen. Diese Stützelemente können alternativ dreieckig, wie bei 31a und 33a in 5A zu sehen, kreisförmig, wie bei 31b und 33b in 5B zu sehen, oder sternförmig, wie bei 31c und 31d in 6A und 6B zu sehen, sein.
  • Der Schneidkopf kann ferner mit einem oberen und einem unteren Teil versehen sein, die durch ein Gelenk (nicht dargestellt) verbunden sind, das ermöglicht, daß der Schneidkopf zum Zugang zur Schneidklinge geöffnet wird. Alternativ kann der Schneidkopf mit einem ersten und einem zweiten seitlich verbundenen Teil für denselben Zweck versehen sein.
  • Das Mikrokeratom 10 umfaßt ferner eine Einrichtung zum Drehen des Schneidkopfs 16 um die angehobene horizontale Achse A-A, um die Schneidklinge zumindest teilweise durch die Hornhaut zu bewegen, um während einer lamellaren Keratotomie eine Hornhautklappe zu erzeugen. Die Dreheinrichtung umfaßt in mindestens einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung eine Einrichtung zum Induzieren einer Schwingungsbewegung in der Schneidklinge des Schneidkopfs, die zum Schneidweg, der durch die Drehung des Schneidkopfs um die angehobene horizontale Achse festgelegt wird, quer liegt.
  • Mit Bezug nun auf die schematische Darstellung von 3 sieht ein elektrischer Antriebsmotor 44 oder eine andere ähnliche Einrichtung das Drehmoment vor, das zum Drehen der Antriebwelle 46 erforderlich ist, welche außerhalb des Motorgehäuses in einem kleinen exzentrischen Vorsprung oder Stift 48 endet. Wie durch die in 8A und 8B gezeigte Zahnradanordnung angegeben, wird das Drehmoment vom Antriebsmotor 44 auf die Welle 46 aufgebracht, um eine gewünschte Drehzahl des Schneidkopfs 16 zu bewirken, wie nachstehend erläutert wird, sowie um den Stift 48 zu drehen. Die Anordnung des Antriebsmotors 44 und der Antriebswelle 46 ist innerhalb des Griffs 40 derart montiert, daß, wenn der Griff 40 mit dem Schneidkopf 16 in Eingriff steht, der exzentrische Stift 48 mit dem Schlitz 50 des Klingenhalters 52, der in 7 zu sehen ist, in Eingriff steht, um eine Schwingungsbewegung auf die Klinge 54 zu übertragen, die der Drehzahl des Motors entspricht. Diese Anordnung des Klingenhalters 52, der Klinge 54 und des exzentrischen Stifts 48 ist in 8A8D gezeigt.
  • Die Schneidklinge 54 ist rechteckig und umfaßt einen langgestreckten Schlitz 55, der eng über den Vorsprung 53 des Klingenhalters 52 paßt, um die Klinge am Klingenhalter innerhalb des Schneidkopfs zu montieren. Wie vorstehend erwähnt, weist der Klingenhalter 54 eine vertikale, rechteckige Nut 50 darin zum Eingriff mit dem exzentrischen Stift 48 der Welle 46 durch den zylindrischen Hohlraum 36 des Schneidkopfs auf. Wenn der exzentrische Stift durch die Welle 46 außermittig gedreht wird, induziert er eine seitliche Hin- und Herbewegung des Klingenhalters 52 innerhalb des Hohlraums 34 des Schneidkopfs. Diese seitliche Bewegung führt zur Schwingung der Klinge 54.
  • Die Drehung der Antriebswelle 46 dreht auch Außengewinde 60 an dieser um die Achse B-B, was im Ausführungsbeispiel von 8A8D eine Drehung des Schneidkopfs 16 um die Achse A-A induziert. Insbesondere steht der Gewindeteil 60 der Welle 46 mit Außengewinden 62 der Welle 30 in Eingriff. Da die Welle 30 gegen eine Drehung durch den Eingriff der Stützelemente 31 und 33 mit den Öffnungen 21 bzw. 23 der Stützanordnung 18 eingeschränkt ist, veranlaßt das Drehmoment der Antriebswelle 46, daß sich die Antriebswelle, der Motor 44, der Griff 40 und der Schneidkopf 16 alle als Einheit um die Achse A-A drehen. In dieser Weise schneidet die Schneidklinge (nachstehend beschrieben) zumindest teilweise durch die Hornhaut, um die gewünschte lamellare Keratotomie durchzuführen.
  • Die Gewindeabschnitte 60 und 62 können verschiedene Durchmesser aufweisen, um Drehzahleinstellungen zwischen diesen vorzusehen, mit anderen Worten, Untersetzung, Übersetzung oder konstante Drehzahl zwischen der Geschwindigkeit der Klingenschwingung und der Geschwindigkeit der Schneidkopfdrehung um die Achse A-A. Somit können diese Geschwindigkeiten 1:1 sein oder die Geschwindigkeit der Klingenschwingung kann so ausgelegt sein, daß sie schneller oder langsamer ist als die Drehzahl der Schneidkopfdrehung um die Achse A-A. Alternativ können die Zahnräder 56, 58, die an der Welle 46 montiert sind, für solche Drehzahlsteuerzwecke verwendet werden.
  • Wenn sich die Stützwelle 30 statt dessen frei relativ zu den sich nach oben erstreckenden Elementen 18 drehen kann, wie im Ausführungsbeispiel von 5B, umfaßt die Einrichtung zum Drehen des Schneidkopfs 16 einen Griff (nicht anders als der Griff 40), der mit dem Schneidkopf verbunden ist, welcher zum Greifen durch einen Chirurgen ausgelegt ist, um die Drehung des Schneidkopfs um die angehobene horizontale Achse manuell zu induzieren. Fachleute werden erkennen, daß dieses manuell angetriebene Ausführungsbeispiel auch mit einem Antriebsmotor 44 zum Induzieren der Querschwingungsbewegung der Klinge 54, wenn die Klinge durch die Hornhaut bewegt wird, ausgestattet werden kann. Eine solche Schwingungsbewegung fördert einen glatten, kontinuierlichen Schnitt durch das Hornhautgewebe.
  • Das Mikrokeratom kann ferner eine Anschlageinrichtung (nicht dargestellt) zum Begrenzen des Bereichs, über den die Schneidklinge durch den Schneidkopf getragen wird, umfassen, um während einer lamellaren Keratotomie ein Hornhautgelenk zu definieren. Wenn beispielsweise ein Teil des Schneidkopfs mit der Anschlageinrichtung zusammenstößt, löst die auf den Antriebsmotor 21 aufgebrachte erhöhte Last eine Steuerschaltung aus, um den Motor 21 zu stoppen und/oder dessen Richtung umzukehren, wie es für die Beendung der lamellaren Keratotomie erwünscht ist.
  • Das Mikrokeratom kann auch mit einem einstellbaren Schwebekopf (nicht dargestellt) ausgestattet sein, der mit dem Schneidkopf verbunden ist, um die Hornhaut vor der Schneidklinge zumindest teilweise zusammenzudrücken, um die Hornhautresektion auf die gewünschte Form und Dicke festzulegen. Der einstellbare Schwebekopf umfaßt vorzugsweise ein Paar von im wesentlichen parallelen Schwebearmen und einen Schwebekörper mit einem mehrseitigen Querschnitt mit mehreren jeweiligen Flächen, der zur Drehung zwischen den Schwebearmen um einen Lagerzapfen gelagert ist, der sich durch den Schwebekörper erstreckt. Der Schwebekopf kann mit Angaben daran ausgestattet sein, um die von der ausgewählten Fläche vorgesehene Resektionsdicke anzugeben.
  • Es ist ferner bevorzugt, daß jede der Flächen des Schwebekörpers in verschiedenen Abständen vom Lagerzapfen entfernt ist, wobei die Dicke der Hornhaut-Resektion durch die Drehung des Schwebekörpers verändert wird, bis die gewünschte Fläche zum Zusammendrücken der Hornhaut in Position ist. Der Schwebekörper kann in verschiedenen Weisen ausgestattet sein, wie z.B. indem er mindestens eine bogenförmige Fläche und/oder eine schräge Fläche aufweist, wobei verschiedene linsenförmige Hornhaut-Resektionen durch Zusammendrücken der Hornhaut mit der jeweiligen Fläche durchgeführt werden. Die Struktur der Schwebekopfanordnung ist im US-Patent Nr. 5 980 543 vollständiger beschrieben.
  • Fachleute werden erkennen, daß die vorliegende Erfindung die Orientierung des Mikrokeratoms 10 in einer beliebigen Richtung ermöglicht, ohne mit den Zusätzen des Auges zusammenzustoßen. Die Schneidkopfanordnung ermöglicht, daß die Schneidklinge 54 unterhalb einer Schneidebene bewegt wird, die durch die obere Oberfläche eines typischen Führungsrings vom Typ einer flachen Scheibe festgelegt werden würde. Die vertikale Stützanordnung kommt auch ohne den Bedarf für eine größere Oberfläche aus, die für diejenigen Systeme erforderlich ist, die externe Antriebszahnradanordnungen beinhalten. Da das Mikrokeratom 10 von nur einem internen Zahnradsystem Gebrauch macht, erfordert es nur eine minimale verfügbare Oberfläche um die Hornhaut des Patienten. Somit ist die vorliegende Erfindung in der Lage, in allen Richtungen zu schneiden, da die Vorrichtung die Kapazität hat zu schneiden, ohne die Grenzen der Führungsringanordnung zu überschreiten.
  • Ein Operationsvorgang wird eingeleitet, indem der Saugring 13 auf dem Augapfel in der gewünschten Schneidorientierung angeordnet wird. Eine Vakuumpumpe (nicht dargestellt) wird aktiviert, um die Hornhaut an das konzentrische Loch 26 des Saugrings mit einem geeigneten Druck zum Halten der Hornhaut in einer festen Position während des Schnitts anzuziehen. Zu diesem Zeitpunkt werden die seitlichen Stützelemente der Welle 30 in die oberen Schlitze eingeführt, die durch die Armelemente 20, 22 der vertikalen Stützanordnung 18 definiert sind, wie in 9A9B gezeigt.
  • Die Aktivierung des Motors 44 bewegt das Instrument vorwärts, um zuerst eine teilweise Abflachung der Hornhaut durchzuführen und dann die Hornhautscheibe zu schneiden, wie durch die Folge von 9B9C angegeben. Wenn der Schneidkopf 16 mit einer Anschlageinrichtung (nicht dargestellt) zusammenstößt, erzeugt der Zusammenstoß einen Spannungsabfall, der eine Umkehr der Strompolarität in der Motorschaltung und die Rückkehr des Mikrokeratoms an seine Ursprungsstelle an der Führungsringanordnung auslöst.
  • In letzter Zeit wurde beobachtet, daß die Verwendung einer flachen, rechteckförmigen Schneidklinge, wie z.B. der Klinge 54, eine ovalförmige Hornhautscheibe wie z.B. die bei OD in 10 gezeigte erzeugt. Dies erzeugt bestimmte Vorteile, wie z.B. daß die Abtragung an Astigmatismen in einem längeren Meridian ermöglicht wird. Es bestehen jedoch auch Nachteile bei einer ovalförmigen Hornhautscheibe, wie z.B. die Tatsache, daß ein Gelenk nur im kürzesten Meridian belassen werden kann, was erfordert, daß größere Scheiben geschnitten werden, um bestimmte Abtragungen zu berücksichtigen. In vielen Fällen ist somit eine kreisförmige Scheibe, wie bei CD in 11 gezeigt, erwünscht, da sie vielmehr ein kreisförmiges Hornhautbett CB (11) als ein ovales Hornhautbett OB (10) freilegt.
  • Die Lösung zum zuverlässigen Erzeugen eines kreisförmigen Hornhautschnitts besteht darin, das Mikrokeratom 10 mit einer bogenförmigen Schneidklinge zu versehen, wie bei 54a in 12A12C zu sehen. Die Schneidklinge kann eine im wesentlichen rechteckige Platte umfassen, von welcher eine der Kanten 80 zum Schneiden geschärft ist. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Platte eine glatte, kontinuierliche Biegung darin auf, die die Schneidkante bogenförmig macht, wie insbesondere in 12C und 15B zu sehen. Die Schneidklinge umfaßt vorzugsweise Stahl und kann eine Legierung aus rostfreiem Stahl umfassen. Eine Öffnung 53a ist in der Platte der Schneidklinge 54a zum Eingriff mit dem Vorsprung 53a des Klingenhalters 52a vorgesehen. Der Eingriff des Klingenhalters 52a und der bogenförmigen Schneidklinge 54a ist in 13A und 13B gezeigt.
  • 14A und 14B sind eine perspektivische und eine obere Ansicht einer kreisförmigen Schneidscheibe 54p, mit der auch experimentiert wurde, und von der festgestellt wurde, daß sie einen gewissen Nutzen bereitstellt, von der aber nicht festgestellt wurde, daß sie der Konstruktion der bogenförmigen Klinge 54a überlegen ist. Die Verwendung der Schneidscheibe 54p erfordert eine Modifikation der Antriebsanordnung (nicht dargestellt), so daß die Scheibe vielmehr gedreht wird, wie durch die Pfeile in 14B angegeben, als daß sie über den Schneidkopf 16 wie die Klingen 54 und 54a hin- und herbewegt wird.
  • Es sollte beachtet werden, daß der Weg der Hin- und Herbewegung für die Klinge 54a wie diese Klinge bogenförmig ist, wie durch die Pfeile in 15A und 15B angegeben, und in einem gewissen Umfang durch die innere bogenförmige Fläche des planaren Elements 64, das in 16 zu sehen ist, erleichtert wird.
  • 16 und 17 sind eine hintere und eine vordere perspektivische Ansicht des Schneidkopfs 16a, des Klingenhalters 52a und der bogenförmigen Schneidklinge 54a gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Stützwelle 30 erstreckt sich seitlich durch den Schneidkopfkörper 32a und endet in Stützelementen 31, 33. Ein Zahnrad 62 ist um den zentralen Teil der Stützwelle 30 innerhalb des Schneidkopfkörpers 32a montiert, wie insbesondere in 17 zu sehen.
  • 18 stellt eine alternative vertikale Stützanordnung 18a dar, die mit dem Führungsring 12a verbunden ist und ein Paar von U-förmigen Elementen 20a, 22a umfaßt, die sich vom Führungsring nach oben erstrecken. Die U-förmigen Elemente sind durch einen seitlichen Stützarm 70 um 180° voneinander getrennt und sind durch einen vertikalen Stützarm 68, der sich vom Führungsring 12 nach oben erstreckt, über den Führungsring 12a angehoben. Alternativ können sich die U-förmigen Elemente 20a, 22a vom Führungsring (nicht dargestellt) um 180° voneinander entfernt direkt nach oben erstrecken.
  • Mit Bezug nun auf 19A19D stützt die vertikale Stützanordnung 18a den Schneidkopf 16a zur Drehung um die horizontale Achse A-A derart ab, daß die Drehung des Schneidkopfs um die horizontale Achse die Schneidklinge 54a entlang eines bogenförmigen Schneidweges mit der Hornhaut des Augapfels in Eingriff bewegt, wobei die bogenförmige Schneidkante der Schneidklinge eine im wesentlichen abgerundete Hornhautscheibe schneidet. Die Bewegung des Schneidkopfs 16a und der bogenförmigen Klinge 54a über den bogenförmigen Schneidweg ist durch den Fortschritt zwischen 19B und 19C dadurch zu sehen. 19D ist eine perspektivische Ansicht, die aus dem entgegengesetzten Winkel der in 19C gezeigten perspektivischen Ansicht gezeigt ist. Folglich wird die Schneidklinge 54a in der Perspektive von 19C aus der Seite und nach links und in der Perspektive von 19D nach links und in die Seite bewegt.
  • Fachleute werden ferner erkennen, daß durch selektive Konstruktion der Krümmung der bogenförmigen Schneidkante die Schneiklinge 54a auch verwendet werden kann, um eine im wesentlichen ovalförmige Hornhautscheibe zu erzeugen. Diese Art von ovalförmiger Scheibe ist auch mit der Schneidklinge 54 mit der geraden Schneidkante erreichbar, wie vorstehend beschrieben, und kann selektiv verwendet werden, um bestimmte Vorteile bei Hornhautresektionen bereitzustellen.
  • Studien haben gezeigt, daß obere, horizontale Hornhaut-"Gelenke", die durch die vorliegende Erfindung erreichbar sind, viel weniger wahrscheinlich eine Abtragung und eine traumatische Verlagerung nach der Operation erleiden als ein herkömmliches vertikales Nasengelenk. Somit kann ein Nasengelenk die Bewegung der Hornhautklappe unter der vertikalen Hin- und Herbewegung des Augenlides nicht verhindern. Ein obenliegendes oder oberes Gelenk hält andererseits die Hornhautklappe unter der Blinzelwirkung des Augenlides an der Stelle.
  • Angesichts des vorangehenden ist es offensichtlich, daß die vorliegende Erfindung gut dazu ausgelegt ist, alle vorstehend dargelegten Aufgaben und Merkmale zusammen mit anderen Aufgaben und Merkmalen, die der hierin offenbarten Vorrichtung innewohnen, zu erreichen.
  • Wie für Fachleute leicht ersichtlich ist, kann die vorliegende Erfindung leicht in anderen speziellen Formen hergestellt werden, ohne von ihren wesentlichen Eigenschaften abzuweichen. Das vorliegende Ausführungsbeispiel soll daher als lediglich erläuternd und nicht einschränkend betrachtet werden. Der Schutzbereich der Erfindung wird vielmehr durch die Ansprüche, die folgen, als durch die vorangehende Beschreibung angegeben.

Claims (8)

  1. Mikrokeratom zum Durchführen einer lamellaren Keratotomie eines Augapfels mit einer horizontalen Führungsringanordnung (12, 12a) zum Anordnen auf dem Augapfel, einer Einrichtung (14) zum vorübergehenden Befestigen des Führungsrings (12, 12a) am Augapfel, einem Schneidkopf (16, 16a), der eine Schneidklinge (54, 54a) enthält, die sich für Hornhautresektionen eignet, und einer vertikalen Stützanordnung (18, 18a), die mit dem Führungsring (12, 12a) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Stützanordnung (18, 18a) den Schneidkopf (16, 16a) zur Drehung um eine horizontale Achse abstützt, so daß die Drehung des Schneidkopfs (16, 16a) um die horizontale Achse die Schneidklinge (54, 54a) entlang eines bogenförmigen Schneidweges mit der Hornhaut des Augapfels in Eingriff bewegt.
  2. Mikrokeratom nach Anspruch 1, wobei die Schneidklinge (54, 54a) eine bogenförmige Schneidkante aufweist, wodurch die bogenförmige Schneidkante der Schneidklinge (54, 54a) eine im wesentlichen abgerundete Hornhautscheibe schneidet.
  3. Mikrokeratom nach Anspruch 1 oder 2, welches ferner eine Einrichtung (44, 46, 48) zum Drehen des Schneidkopfs (16, 16a) um die horizontale Achse umfaßt, um die Schneidklinge (54, 54a) zumindest teilweise durch die Hornhaut zu bewegen, um während einer lamellaren Keratotomie eine Hornhautklappe zu erzeugen.
  4. Mikrokeratom nach Anspruch 3, wobei die Dreheinrichtung (44, 46, 48) eine Einrichtung (48) zum Induzieren einer Schwingungsbewegung in der Schneidklinge (54, 54a) des Schneidkopfs (16, 16a) umfaßt, welche zum Schneidweg, der durch Drehung des Schneidkopfs (16, 16a) um die horizontale Achse festgelegt wird, quer liegt.
  5. Mikrokeratom nach Anspruch 3 oder 4, welches ferner eine Anschlageinrichtung zum Begrenzen des Bereichs, über den die Schneidklinge (54, 54a) durch den Schneidkopf (16, 16a) getragen wird, umfaßt, um während einer lamellaren Keratotomie ein Hornhautgelenk festzulegen.
  6. Mikrokeratom nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die vertikale Stützanordnung (18, 18a) ein Paar von Elementen (20, 20a, 22, 22a) umfaßt, die sich vom Führungsring (12, 12a) 180° voneinander entfernt nach oben erstrecken, und wobei der Schneidkopf (16, 16a) eine Stützwelle (30) umfaßt, die sich seitlich durch diesen erstreckt und mit seitlichen Stützelementen (31, 31a, 31b, 33, 33a, 33b) an beiden Enden der Stützwelle (30) ausgestattet ist, die sich von entgegengesetzten Seiten des Schneidkopfs (16, 16a) zum Eingriff mit den sich nach oben erstreckenden Elementen (20, 20a, 22, 22a) der Stützanordnung (18, 18a) erstrecken.
  7. Mikrokeratom nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schneidkopf (16, 16a) einen oberen und einen unteren Teil umfaßt, die durch ein Gelenk verbunden sind, das ermöglicht, daß der Schneidkopf (16, 16a) zum Zugang zur Schneidklinge (54, 54a) geöffnet wird.
  8. Mikrokeratom nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schneidkopf (16, 16a) eine Öffnung (36) umfaßt, die einen Zugang zur Stützwelle (30) schafft, und die Dreheinrichtung (44, 46, 48) ein Gehäuse (40) umfaßt, das zur Verbindung mit dem Schneidkopf (16, 16a) an der Öffnung (36) darin ausgelegt ist, wobei eine Abtriebswelle (46) drehbar innerhalb des Gehäuses (40) getragen ist und einen äußeren Teil (48), der sich vom Gehäuse (40) zum Durchgang durch die Öffnung (36) im Schneidkopf (16, 16a) und zum Eingriff mit der Stützwelle (30) erstreckt, wenn das Gehäuse (40) mit dem Schneidkopf (16, 16a) verbunden ist, und eine Einrichtung, die innerhalb des Gehäuses (40) getragen ist, zum Aufbringen eines Drehmoments auf die Abtriebswelle (46) aufweist, wodurch das Aufbringen des Drehmoments von der Drehmomentaufbringeinrichtung auf die Abtriebswelle (46) die Drehung des Schneidkopfs (16, 16a) und des Gehäuses (40) um die Stützwelle (30) mit einer gesteuerten Geschwindigkeit induziert.
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