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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Ätzverfahren und ein Plasmaverarbeitungsverfahren.
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STAND DER
TECHNIK
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Mit
der zunehmenden ultrahohen Integration von Halbleitervorrichtungen
innerhalb der letzten Jahre wurde die Herstellung von äußerst feinen
Metallverdrahtungen, die strenge Gestaltungsregeln erfüllen, zu
einer entscheidenden technischen Voraussetzung. Wenn die üblicherweise
im Stand der Technik verwendeten Aluminiumverdrahtungen, die aus Al
oder einer Al-Legierung bestehen, miniaturisiert werden, erhöht sich
der elektrische Widerstand erheblich, was schnell zu einer Verdrahtungsverzögerung führt, die
die Betriebsgeschwindigkeit der Halbleitervorrichtung herabsetzt.
Als eine Lösung
wurde in den letzten Jahren die Anwendung von Cu mit einem geringeren
Wert des elektrischen Widerstands als Al als Verdrahtungsmaterial
erwogen. Cu oxidiert jedoch schneller als Al. Demgemäß wird während des
Prozesses zur Herstellung von Halbleitern eine Cu-Verdrahtungsschicht
mit einer Schicht bedeckt, die aus einem Material besteht, das kein
O2 enthält, z.
B. einer SiNx-Schicht, um die Oxidation
der Cu-Verdrahtungsschicht
dadurch zu verhindern, daß ein Kontakt
mit O2 sicher verhindert wird.
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Beim
Verbinden einer Cu-Verdrahtung mit einer anderen Verdrahtung der
Halbleitervorrichtung, wobei eine mehrschichtige Verdrahtungsstruktur
erreicht wird, muß die
SiNx-Schicht geätzt und in der SiNx-Schicht
ein Verbindungsloch, wie ein Kontaktloch, ausgebildet werden, durch
das die Cu-Verdrahtungsschicht freigelegt wird. Während des
Plasmaätzprozesses,
in dem die SiNx-Schicht geätzt wird, wird jedoch üblicherweise
ein CF-Prozeßgas
(Fluorkohlenstoff) verwendet, das O2 enthält. Folglich
wird die Oberfläche
der freigelegten Cu-Verdrahtungsschicht durch O2 oder
eine Sauerstoffverbindung, die während
des Ätzprozesses
an der Cu-Verdrahtungsschicht gebildet wird, oxidiert. Ein derartiges
Reaktionsprodukt erhöht
den Wert des elektrischen Widerstands in dem Bereich, in dem die
Cu-Verdrahtung mit der anderen Verdrahtung verbunden ist, und schafft
somit ein Problem, da sich die Vorrichtungseigenschaften der Halbleitervorrichtung
verschlechtert haben.
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Die
Druckschrift
EP 1 041
614 A1 , die erst nach dem Prioritätsdatum und nach dem Anmeldedatum
der vorliegenden Erfindung veröffentlicht
wurde, betrifft ein Plasmareinigungsverfahren für Öffnungen, die in einer oder
mehreren Isolierschichten mit niedriger Dielektrizitätskonstante
von mit Kupfer metallisierten integrierten Schaltungsstrukturen
ausgebildet sind. Diese Schrift offenbart ein Ätzen einer Siliziumnitrid-Schicht, die auf
einem Isoliermaterial mit niedriger Dielektrizitätskonstante abgeschieden ist, unter
Verwendung von CHF
3- und O
2-Plasma
und einen weiteren Ätzschritt
zum Ätzen
des Isoliermaterials mit niedriger Dielektrizitätskonstante unter Verwendung
von CF
4- und H
2-Plasma oder CF
4-, C
4F
8- und
Argonplasma.
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Der
Artikel "Low Resistance
Copper Via Technology" von
K. Ueno et al., Proceedings of Advanced Interconnects and Contacts,
San Fransisco, Ca, USA, April 5–7,
1995, offenbart mehrere Reinigungsschritte nach dem Ätzen einer
SiN-Schicht durch eine Cu-Oberfläche
unter Verwendung von CHF3-Plasma.
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Die
Druckschrift GB 2 333 268 A offenbart ein Ätzen einer Siliziumnitridfolie,
die auf einer Siliziumoxidfolie, einer Polysiliziumfolie und einer
Siliziumfolie abgeschieden ist.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die durch das Angehen der vorstehend
besprochenen Probleme des Stands der Technik abgeschlossen wurde,
ist die Bereitstellung eines neuen und verbesserten Ätzverfahrens
und eines neuen und verbesserten Plasmaverarbeitungsverfahrens,
das das vorstehende Problem und andere Probleme löst.
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorstehend beschriebene Aufgabe wird dadurch gelöst, daß in einem ersten Aspekt der
Erfindung ein Ätzverfahren
nach Anspruch 1 bereitgestellt wird.
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In
dem Ätzprozeß, der durch
Verwendung des erfindungsgemäßen aus
C, H und F gebildeten Gases ausgeführt wird, wird die freigelegte
Oberfläche
der Cu-Schicht nicht schnell oxidiert. Darüber hinaus wird die Wirkung
ungeachtet der Gegenwart oder Abwesenheit von O2 aufrechterhalten.
Aus diesem Grund erhöht
sich der Wert des elektrischen Widerstands im Verbindungsbereich
auch dann nicht, wenn eine Verdrahtung beispielsweise mit der freigelegten
Oberfläche
der Cu-Schicht verbunden wird. Weiterhin ermöglicht das Hinzufügen von
O2 zu dem aus C, H und F gebildeten Gas
eine noch wirksamere Verhinderung der Oxidation der Cu-Schicht.
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Das
aus C, H und F gebildete Gas sollte CH2F2, CH3F oder CHF3 sein.
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Darüber hinaus
ist die Zugabe eines inerten Gases zu dem Prozeßgas wünschenswert. Wenn dem Prozeßgas ein
inertes Gas hinzugefügt
wird, kann der Gehalt des aus C, H und F und O2 gebildeten
Gases nach Bedarf so verändert
werden, daß er den
spezifischen Prozeßanforderungen
entspricht und daß gleichzeitig
die Menge an Prozeßgas,
das mit einem vorbestimmten Niveau in die Prozeßkammer eingeführt wird,
auf einem vorbestimmten Niveau gehalten wird.
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Außerdem kann
das Verfahren einen Schritt, in dem die SiNx-Schicht
unter Verwendung einer Photoresist-Schicht mit einem darin ausgebildeten
spezifischen Muster geätzt
wird, einen nach dem Ätzschritt ausgeführten Schritt,
bei dem die Photoresist-Schicht verascht wird, und einen nach dem
Veraschungsschritt ausgeführten
Schritt, bei dem durch Herstellung eines Plasmas aus H2,
das in die Prozeßkammer
eingeführt
wurde, ein Plasmaprozeß an
der freigelegten Cu-Schicht durchgeführt wird, umfassen.
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Es
sei bemerkt, daß die
freigelegte Oberfläche
der Cu-Schicht auch während
des Veraschungsschritts oxidiert werden kann. Falls ein CF-Gas während des Ätzschritts
als Prozeßgas
verwendet wird, können
darüber
hinaus C (Kohlenstoffatome) und F (Fluoratome) in die freigelegte
Oberfläche
der Cu-Schicht eingeschossen werden. Demgemäß wird die Oberfläche der
Cu-Schicht nach dem Ätzschritt und
dem Veraschungsschritt mit H2-Plasma behandelt,
um das oxidierte Cu zu reduzieren und C und F zu entfernen. Das
führt dazu,
daß ein
Ansteigen des Werts des elektrischen Widerstands an der Verbindungsfläche, an
der die Cu-Verdrahtung mit der anderen Verdrahtung verbunden ist,
noch wirksamer verhindert wird.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine skizzenhafte Schnittansicht der Plasmaverarbeitungsvorrichtung
zur Anwendung der vorliegenden Erfindung;
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2 zeigt
skizzenhafte Schnittansichten eines Wafers vor und nach der Ausführung eines
Prozesses mittels Anwendung des erfindungsgemäßen Ätzverfahrens;
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3 zeigt
graphische Darstellungen zur besseren Erklärung eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Ätzverfahrens
und
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4 zeigt
graphische Darstellungen zur besseren Erklärung des Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Ätzverfahrens.
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BEVORZUGTE
AUSFÜHRUNGSWEISE
DER ERFINDUNG
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Es
folgt eine ausführliche
Erklärung
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Ätzverfahrens
und Plasmaverarbeitungsverfahrens unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen.
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(1) Ätzverfahren
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Zuerst
wird das in der Ausführungsform
angewendete Ätzverfahren
erklärt.
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(a) Gesamtstruktur der Ätzvorrichtung
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Zunächst wird
unter Bezugnahme auf 1 kurz eine Plasmaverarbeitungsvorrichtung 100 erklärt, in der
das mit der Ausführungsform
erreichte Ätzverfahren
angewendet werden kann. In einem luftdichten Prozeßbehälter 104 ist
eine Prozeßkammer 102 ausgebildet.
Um den Prozeßbehälter 104 ist ein
Magnet 106 angeordnet, sodaß im Inneren der Prozeßkammer 102 ein
rotierendes Magnetfeld gebildet wird. Darüber hinaus ist im Inneren der
Prozeßkammer 102 eine
untere Elektrode 108 bereitgestellt, auf der ein Werkstück, wie
ein Halbleiterwafer W (nachstehend als ein "Wafer" bezeichnet) angeordnet werden kann.
Eine obere Elektrode 110 wird bereitgestellt, die der Montageoberfläche einer
unteren Elektrode 108 in der Prozeßkammer 102 gegenüberliegt.
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An
der oberen Elektrode 110 sind zahlreiche Gasauslaßöffnungen 110a ausgebildet.
Die Gasauslaßöffnungen 110a sind über ein
erstes ~ drittes Schaltventil 112, 114 und 116 und
ein erstes ~ drittes Strömungsregelventil 118, 120 und 122 mit
einer ersten ~ dritten Gasversorgungsquelle 124, 126 bzw. 128 verbunden.
CH2F2, O2 und Ar, aus denen das in dieser Ausführungsform
verwendete Prozeßgas
besteht, sind jeweils in der ersten ~ dritten Gasversorgungsquelle 124, 126 und 128 gelagert.
Diese Struktur ermöglicht,
daß das
Prozeßgas,
das aus CH2F2, O2 und Ar besteht, deren vorbestimmte Strömungsgeschwindigkeit
individuell eingestellt wird, über Gasauslaßöffnungen 110a in
die Prozeßkammer 102 eingeführt wird.
Es sei bemerkt, daß der
unter Verwendung des Prozeßgases
ausgeführte Ätzprozeß nachstehend
ausführlich
erklärt
ist.
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Darüber hinaus
wird das Prozeßgas,
das in die Prozeßkammer 102 eingeführt wird,
in Plasma umgewandelt, sobald eine hochfrequente Ausgangsspannung
einer Hochfrequenzquelle 130 über ein Anpaßglied 123 an
der unteren Elektrode 108 angelegt. Das Gas in der Prozeßkammer 102 wird über ein
Prallblech 134, das um die untere Elektrode 108 angeordnet
ist, und ein Evakuierungsrohr 136 evakuiert. Es sei bemerkt,
daß die
Plasmaverarbeitungsvorrichtung 100 eine Struktur annimmt,
die die Durchführung
eines Veraschungsprozesses und einer Oberflächenbehandlung einer Cu-Schicht 204,
die nachstehend ausführlich
beschrieben sind, sowie des Ätzprozesses
ermöglicht.
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(b) Ätzprozeß
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Als
nächstes
folgt eine ausführliche
Erklärung
des Ätzprozesses
unter Bezugnahme auf 1 und 2, der auf
dem Wafer W unter Verwendung des Prozeßgases der Ausführungsform
ausgeführt wird.
Es sei bemerkt, daß 2(a) eine skizzenhafte Schnittansicht des Wafers
W im Zustand vor dem Ätzen
einer SiNx-Schicht 206 darstellt. 2(b) stellt eine skizzenhafte Schnittansicht des
Wafers W im Zustand nach dem Ätzen
der SiNx-Schicht 206 dar.
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Wie
aus 2(a) hervorgeht, wird die Cu-Schicht
(Cu-Verdrahtungsschicht) 204 auf einer ersten SiO2-Schicht 200 über eine TaN-Schicht 202 ausgebildet,
die als eine Trennmetallschicht dient. Darüber hinaus wird auf der Cu-Schicht 204 zur
Verhinderung der Oxidation der Cu-Schicht 204 die SiNx-Schicht 206 ausgebildet, die dem Ätzprozeß der Ausführungsform
unterworfen wird. Über
der SiNx-Schicht 206 werden in
Folge eine zweite SiO2-Schicht 208,
die als Schichtisolierfolie verwendet wird, und eine Photoresist-Schicht 210 mit
einem darauf ausgebildeten spezifischen Muster laminiert.
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Der Ätzprozeß wird in
der Ausführungsform nach
Ausbildung eines Kontaktlochs 212, das die SiNx-Schicht 206 erreicht,
in der zweiten SiO2-Schicht 208 mittels
eines speziellen Ätzprozesses
wie in 2(a) dargestellt ausgeführt. Genauer gesagt
wird das Prozeßgas,
das zum Ätzen
der zweiten SiO2-Schicht 208 in
die Prozeßkammer 102 eingeführt wird,
zunächst
auf das aus CH2F2,
O2 und Ar bestehende Prozeßgas, das
diese Ausführungsform kennzeichnet,
umgestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist das Verhältnis der Strömungsgeschwindigkeiten (CH2F2/O2/Ar)
von CH2F2, O2 und Ar auf beispielsweise 10 sccm ~ 30
sccm / 10 sccm ~ 30 sccm / 100 sccm 200 sccm eingestellt. Der Druck
im Inneren der Prozeßkammer 102 kann
beispielsweise auf 30 mTorr ~ 100 mTorr eingestellt sein. Dann wird
an der unteren Elektrode 108 eine hochfrequente Spannung mit
einer Frequenz von beispielsweise 13,56 MHz, die eine Leistung von
300 W ~ 1000 W erreicht, angelegt.
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Das
Anlegen einer so hochfrequenten Spannung verursacht eine Dissoziierung
des Prozeßgases
unter Bildung von Plasma. Das führt
dazu, daß die
SiNx-Schicht 206 durch das Plasma
geätzt
und die obere Oberfläche
der Cu-Schicht 204 am unteren Ende des Kontaktlochs 212 freigelegt
wird, wie aus 2(b) hervorgeht. Da die SiNx-Schicht 206 unter Verwendung des
aus CH2F2, O2 und Ar bestehenden Prozeßgases geätzt wurde,
wird die Oberfläche
der Cu-Schicht 204 während
dieses Prozesses kaum oxidiert, wie nachstehend unter Bezugnahme
auf die nachfolgenden Ausführungsbeispiele
erklärt
wird.
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(c) Ausführungsbeispiel
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Als
nächstes
wird unter Bezugnahme auf 3 und 4 ein
Beispiel einer tatsächlichen Ausführung der
Ausführungsform
erklärt.
Es sei bemerkt, daß 3(a) und (b) sowie 4(a) und (b) jeweils
skizzenhaft das Verhältnis
der Tiefen, die von der Oberfläche
der Cu-Schicht 204 aus gemessen werden, und dem Gehalt
der in der Cu-Schicht 204 enthaltenen Elemente an der fraglichen
Tiefe darstellen. Die Cu-Schicht 204 wurde allmählich durch
Sprühen
von Ar mit einem vorbestimmten Druck auf die freigelegte Oberfläche der Cu-Schicht 204 geätzt.
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Im
Ausführungsbeispiel
wurde die SiNx-Schicht 206 des
in 2(a) dargestellten Wafers W
durch Verwendung der vorstehend erklärten Plasmaverarbeitungsvorrichtung 100 geätzt. Das Verhältnis der
Strömungsgeschwindigkeiten
der Bestandteile des Prozeßgases
wurde auf CH2F2/O2/Ar = 20 sccm/10 sccm/100 sccm eingestellt.
Darüber
hinaus wurde der Druck im Inneren der Prozeßkammer 102 auf 50
mTorr eingestellt. An der unteren Elektrode 108 wurde eine
hochfrequente Spannung mit einer Frequenz von 13,56 MHz, die eine
Leistung von 500 W erreichte, angelegt. Die in 3(a) dargestellten Ergebnisse wurden durch Ätzen des
Wafers unter den vorstehend beschriebenen Bedingungen erzielt. Wie
aus 3(a) hervorgeht, wurde die Cu-Schicht 204 kaum
oxidiert, während
der Prozeß unter
Verwendung des aus CH2F2,
O2 und Ar bestehenden Prozeßgases ausgeführt wurde,
und es wurde fast kein C- und F-Einschuß beobachtet. Daraus können wir
also schließen,
daß das
Prozeßgas
eine Beschädigung
der Cu-Schicht 204 wirksam
verhindert.
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Als
nächstes
wurde als Beispiel, das einen Vergleich zu dem vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel
bietet, ein Ätzprozeß unter
Verwendung eines aus CF4 und Ar bestehenden
Prozeßgases
ausgeführt
und die in 3(b) dargestellten Ergebnisse
erzielt. Es sei bemerkt, daß das
aus CF4 und Ar bestehende Prozeßgas normalerweise
in einem Ätzprozeß verwendet
wird, der auf der SiO2-Schicht 208 oder
der SiNx-Schicht 206 ausgeführt wird.
Das Verhältnis
der Strömungsgeschwindigkeiten
der Bestandteile des Prozeßgases
wurde auf CF4/Ar = 20 sccm/100 sccm eingestellt. Ansonsten wurde
der Prozeß unter
denselben Prozeßbedingungen
wie vorstehend beschrieben durchgeführt. Wie aus 3(b) hervorgeht, wurde die Cu-Schicht 204 bei Verwendung
des aus CF4 und Ar bestehenden Prozeßgases verglichen mit dem Oxidationsausmaß und dem
beobachteten C/F-Einschuß bei
dem vorstehend beschriebenen Ätzprozeß, der unter
Verwendung des aus CH2F2, O2 und Ar bestehenden Prozeßgases ausgeführt wurde,
tiefer oxidiert und es wurde ein höheres Ausmaß an C- und F-Einschuß beobachtet.
Daraus kann man also schließen,
daß die
Cu-Schicht 204 eher beschädigt wird, wenn das aus CF4 und Ar bestehende Prozeßgas verwendet wird.
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Darüber hinaus
wurde ein Ätzprozeß unter Verwendung
eines aus CH2F2,
N2 und Ar bestehenden Prozeßgases ausgeführt, das
durch Einmischen von N2 anstatt O2 erhalten wurde, um das Ausmaß des Einflusses
des im Prozeßgas
vorhandenen O2 festzustellen, wobei die
in 4(a) dargestellten Ergebnisse
erzielt wurden. Es sei bemerkt, daß das Verhältnis der Strömungsgeschwindigkeiten
der Bestandteile des Prozeßgases,
wie bei dem aus CH2F2, O2 und Ar bestehenden Prozeßgas, auf
CH2F2/N2/Ar =
20 sccm/10 sccm/100 sccm eingestellt war. Das Verfahren wurde ausgeführt, indem
die anderen Prozeßbedingungen
wie vorstehend beschrieben eingestellt wurden. Wie aus 4(a) hervorgeht, wurde, verglichen mit dem Oxidationsausmaß und dem C/F-Einschuß, die in
dem Verfahren, das unter Verwendung des aus CH2F2, O2 und Ar bestehenden Prozeßgases ausgeführt wurde,
und dem Verfahren, das unter Verwendung des aus CF4 und
Ar bestehenden Prozeßgases
ausgeführt
wurde, beobachtet wurden, die Cu-Schicht 204 unter Verwendung
des aus CH2F2, N2 und Ar bestehenden Prozeßgases noch tiefer
oxidiert und es wurde ein noch größeres Ausmaß an C/F-Einschuß beobachtet.
Dies zeigt, daß die
Gegenwart von O2 in dem aus CH2F2, O2 und Ar bestehenden
Prozeßgas
die Cu-Schicht 204 nicht nachteilig beeinflußt, sondern
die Cu-Schicht 204 vielmehr wirksam schützt.
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Es
sei bemerkt, daß die
in 4(b) dargestellten Ergebnisse
unter Durchführung
einer ähnlichen
Messung der Cu-Schicht 204, die der Atmosphäre ohne
Ausführung
des Ätzprozesses
ausgesetzt war, erhalten wurden.
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Wie
vorstehend beschrieben, ist es durch Ätzen der die Cu-Schicht 204 bedeckenden SiNx-Schicht 206 mit
Plasma, das aus dem aus CH2F2,
O2 und Ar bestehenden Prozeßgas erzeugt wurde,
möglich,
das Ausmaß der
Oxidation der freigelegten Cu-Schicht 204 auf ein Mindestmaß zu reduzieren
und das Ausmaß,
in dem der CH2F2 ausmachende
C und F in die Cu-Schicht 204 eingeschossen wird, zu senken.
Das bedeutet, daß der
Wert des elektrischen Widerstands im Verbindungsbereich nicht ansteigt,
auch wenn eine andere Verdrahtung an die freigelegte Oberfläche der
Cu-Schicht 204 angeschlossen wird.
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(2) Veraschungsverfahren
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Als
nächstes
wird ein Verfahren beschrieben, das zur Ausführung eines Veraschungsprozesses
auf der auf dem Wafer W ausgebildeten Photoresist-Schicht 210 angewendet
werden kann. Während des
Prozesses zur Herstellung einer Halbleitervorrichtung wird ein Veraschungsprozeß normalerweise nach
dem Ätzprozeß ausgeführt, um
die als Ätzmaske
verwendete Photoresist-Schicht 210 zu
entfernen. Es besteht jedoch die Gefahr, daß die Cu-Schicht, die während des Ätzverfahrens
nicht oxidiert wurde, während
des Veraschungsprozesses, der durch Anwendung des bekannten Verfahrens
ausgeführt
wird, oxidiert wird. Demgemäß ist es
wünschenswert,
einen Veraschungsprozeß anhand
des folgenden Verfahrens auf dem Wafer W auszuführen, der die Cu-Schicht 204 umfaßt.
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Genauer
gesagt und entsprechend dem vorstehend beschriebenen Ätzprozeß, wird
die Temperatur des auf der unteren Elektrode 108 verbleibenden
Wafers W auf 100 °C
oder weniger und vorzugsweise auf 40 °C gehalten. Die Temperatur des
Wafers W wird über
einen Mechanismus zur Temperaturregelung (nicht dargestellt) eingestellt,
der in der unteren Elektrode 108 vorgesehen ist. Darüber hinaus
wird ein aus beispielsweise O2 bestehendes
Prozeßgas
mit einer Strömungsgeschwindigkeit
von 200 sccm in die Prozeßkammer 102 eingeführt. Dann wird
an der unteren Elektrode 108 eine hochfrequente Spannung
mit einer Frequenz von 13,56 MHz, die eine Leistung von 1000 W erreicht,
angelegt. Durch das Anlegen der Spannung wird das Prozeßgas in Plasma
umgewandelt und so die in 2(b) dargestellte
Photoresist-Schicht 210 auf
dem Wafer W entfernt.
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Bei
diesem Verfahren wird der Veraschungsprozeß ausgeführt, während die Temperatur des Wafers
W auf 100 °C
oder weniger gehalten wird, und das bedeutet, daß das Ausmaß, in dem die Cu-Schicht 204 oxidiert
wird, auf ein Minimum beschränkt
ist. Somit bleibt der Zustand der Cu-Schicht 204 nach dem Veraschungsprozeß verglichen
mit dem Zustand nach dem Ätzprozeß im Wesentlichen unverändert.
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(3) Verfahren zur Behandlung
der Oberflächen
der Cu-Schicht (H2-Plasma-Prozeß)
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Als
nächstes
wird ein Verfahren erklärt,
das zur Oberflächenbehandlung
der Cu-Schicht 204 angewendet werden kann. Es ist schwierig,
eine Oxidation der Cu-Schicht 204 und das Eindringen von
C und F vollständig
zu verhindern, selbst wenn der Prozeß durch Anwendung des vorstehend
beschriebenen Ätzverfahrens
und Veraschungsverfahrens ausgeführt
wird. Demgemäß ist es
wünschenswert,
die folgende Oberflächenbehandlung
auf der Cu-Schicht 204 auszuführen.
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Genauer
gesagt wird das Prozeßgas,
das nach dem vorstehend beschriebenen Ätzprozeß und Veraschungsprozeß in die
Prozeßkammer 102 eingeführt wird,
auf H2 umgestellt, wobei der Wafer W weiterhin
in der Prozeßkammer 102 verbleibt.
Die Strömungsgeschwindigkeit
von H2 kann beispielsweise auf 200 sccm
eingestellt sein. Darüber
hinaus kann der Druck im Inneren der Prozeßkammer 102 beispielsweise
auf 50 mTorr eingestellt sein. Dann wird im Inneren der Prozeßkammer 102 H2-Plasma durch Anlegen einer hochfrequenten
Spannung mit 1000 W, deren Frequenz beispielsweise auf 13,56 MHz
eingestellt ist, an die untere Elektrode 108 erzeugt. Das
so erzeugte H2-Plasma reduziert die Cu-Schicht 204,
die oxidiert worden war. Gleichzeitig wird die Cu-Schicht 204 einer
Innenimplantation ausgesetzt ist, die C und F eliminiert, die während des Ätzprozesses
in die Cu-Schicht 204 eingeschossen wurden. Das bedeutet,
daß eine
Cu-Schicht 204, die kein O (Sauerstoffatome), C und F enthält, ausgebildet
werden kann.
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Darüber hinaus
wurde für
die Cu-Schicht 204 das Verhältnis zwischen der Tiefe, die
von der Oberfläche
der Cu-Schicht 204 aus gemessen wurde, und dem Gehalt an
O, C und F an der entsprechenden Tiefe der Cu-Schicht 204 vor
und nach dem H2-Plasma-Prozeß bestimmt.
Die Ergebnisse zeigen, daß der
Gehalt an O, C und F bis zu einer Tiefe von 30 Å (1 Å = 0,1 mm) von der Oberfläche der
Cu-Schicht 204 aus nach dem Prozeß erheblich geringer war.
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Außerdem kann
die Oberfläche
der Cu-Schicht 204 unter Verwendung der Plasmaverarbeitungsvorrichtung 100 behandelt
werden, die bei Anwendung des vorstehend beschriebenen Verfahrens
zur Ausführung
des Ätzprozesses
und des Veraschungsprozesses verwendet wurde. Das bedeutet, daß die Oberfläche der
Cu-Schicht 204 nicht durch Verwendung einer anderen Verarbeitungsvorrichtung behandelt
werden muß.
Somit können
die einzelnen Prozesse kontinuierlich in der Plasmaverarbeitungsvorrichtung 100 durchgeführt werden,
wodurch eine Verbesserung des Durchsatzes und eine Senkung der Herstellungskosten
erzielt wird.
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Die
Erfindung wurde insbesondere mit Bezug auf die bevorzugte Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, die
vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese Beispiele beschränkt und
für den
Fachmann ist es offensichtlich, daß verschiedene Veränderungen
bezüglich
Form und Einzelheiten möglich sind,
ohne dadurch von dem durch die Ansprüche bestimmten Schutzumfang
der Erfindung abzuweichen.
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Während vorstehend
beispielsweise die Ausführungsform
eines Beispiels, in dem CH2F2 als ein
Bestandteil des Ätzprozeßgases verwendet
wird, erklärt
ist, ist die vorliegende Erfindung nicht auf dieses Beispiel beschränkt und
die vorstehend beschriebenen Vorteile können auch unter Verwendung von
CH2F2, CH3F oder CHF3 anstatt
CH2F2 erzielt werden.
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Darüber hinaus
ist die vorliegende Erfindung, während
vorstehend die Ausführungsform
eines Beispiels, in dem Ar zu dem Ätzprozeßgas hinzugefügt wird,
erklärt
ist, nicht auf dieses Beispiel beschränkt und sie kann wirksam unter
Verwendung eines inerten Gases wie He anstatt Ar oder ohne die Zugabe
eines inerten Gases ausgeführt
werden.
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Während vorstehend
die Ausführungsform eines
Beispiels, in dem eine einzige Plasmaverarbeitungsvorrichtung zur
Ausführung
des Ätzprozesses, des
Veraschungsprozesses und der Oberflächenbehandlung der Cu-Schicht
verwendet wird, erklärt
ist, ist die vorliegende Erfindung nicht auf dieses Beispiel beschränkt und
sie kann auch dann angewendet werden, wenn getrennte Plasmaverarbeitungsvorrichtungen
zur Durchführung
der vorstehend beschriebenen einzelnen Prozesse verwendet werden.
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Erfindungsgemäß kann die
auf der Cu-Schicht ausgebildete SiNx-Schicht
geätzt
werden, während
das Ausmaß,
in dem andere Elemente mit der Cu-Schicht vermischt werden, auf
ein Mindestmaß beschränkt ist.
Darüber
hinaus können
andere in der Cu-Schicht vorhandenen Elemente durch den unter Verwendung
von H2 ausgeführten Plasma-Prozeß eliminiert
werden. Infolgedessen kann jede Verschlechterung der Cu-Schicht
verhindert werden.
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GEWERBLICHE
ANWENDBARKEIT
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Wie
vorstehend erklärt,
kann die vorliegende Erfindung während
des Prozesses zur Herstellung von Halbleitervorrichtungen angewendet
werden und ist insbesondere in einer Anwendung ideal, in der ein Plasma-Prozeß, wie Ätzen, auf
einer SiNx-Schicht ausgeführt wird,
die auf einer Cu-Schicht
ausgebildet ist.