DE60015751T2 - Mund- oder nasenmaske für die noninvasive beatmung - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Gesichts- oder Nasenmaske für eine noninvasive bzw. nicht-invasive Beatmung von Patienten im allgemeinen.
- Es bekannt, daß das Hauptproblem bei Langzeitbeatmung, die mittels einer Maske durchgeführt wird, die Toleranz der Maske durch den Patienten ist.
- Eine der meisten unangenehmen und nachteiligen bzw. schädlichen Effekte besteht aus dem Druck auf die Haut, der durch das Dichtelement erzeugt wird, das in dem Umfangsbereich der Maske zur Verfügung gestellt wird, welche gegen das Gesicht des Benützers gedrückt wird; dieser Effekt ist besonders schädlich an der oberen Nasenregion.
- Der Druck, der durch die Maske aufgebracht wird, reduziert bzw. verringert tatsächlich die Durchblutung in dem betroffenen Teil der Haut und bewirkt bzw. verursacht auf lange Dauer Schmerzen und Wunden bzw. Entzündungen können sich in der Region bilden.
- Um zu versuchen, wenigstens teilweise dieses Problem zu lösen, sind bereits Masken zur Verfügung gestellt worden, in welchen das Dichtelement in der Praxis durch eine mit Luft gefüllte Kammer oder ein Luftkissen gebildet wird, welche(s), um die Kontaktperiode mit der Haut zu verringern, in der Praxis wenigstens an dem oberen Teil des Nasenseptums während einer Expiration bzw. Ausatmung abgelassen bzw. entlüftet wird, ein Schritt, bei welchem kein Bedarf besteht, eine Dichtung zur Verfügung zu stellen, weil der Patient Luft ausstößt. Die Kammer wird dann sofort wieder während einer Einatmung mit Luft befüllt bzw. aufgeblasen, wodurch wieder eine Dichtung gebildet wird und in der Praxis die Kontaktzeit zwischen der Haut und der aufblasbaren Kammer verringert bzw. reduziert wird.
- Auch diese Lösung hat sich als nicht besonders effektiv bewährt, da die Inflations- bzw. Deflationsrate eng von dem Verhältnis zwischen der Ausatmungsphase und der Einatmungsphase abhängig ist und da ein relativ hoher Restdruck immer vorhanden ist und durch die Maske auf die Haut angebracht bzw. angewendet wird.
- Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist, die oben erwähnten Nachteile durch Bereitstellen einer Gesichts- oder Nasenmaske für eine nicht-invasive Beatmung von Patienten im allgemeinen zu beseitigen, welche ermöglicht, die Zeit zu verringern, für welche der Druck, der durch das Dichtelement der Maske erzeugt wird, angewendet bzw. angelegt wird, so daß die oben erwähnten Probleme nicht auftreten, weil eine Durchblutung bzw. ein Blutstrom in dem betreffenden Hauptabschnitt zu allen Zeiten möglich ist.
- Im Rahmen dieses Ziels ist es ein besonderer Gegenstand der vorliegenden Erfindung, eine Gesichts- oder Nasenmaske zur Verfügung zu stellen, bei bzw. in welcher die perfekte Dichtung der Maske in bezug auf die Außenseite zu allen Zeiten garantiert wird, aber der Bereich bzw. die Region, wo ein Druck auf die Haut aufgebracht wird, sich kontinuierlich ändert.
- Ein anderer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist es, eine Maske zur Verfügung zu stellen, in welcher das System zum Aufblasen des Dichtelements unabhängig ist von dem Be atmungssystem, wodurch folglich erlaubt wird, einen weiten bzw. breiten Bereich einer Einstellung bzw. Regulierung für den Druck zu verwenden.
- Ein anderes Ziel dieser Erfindung ist es, eine Maske zur Verfügung zu stellen, welche aufgrund ihrer besonderen Konstruktionseigenschaften bzw. -merkmale fähig ist, die größte Garantie an Zuverlässigkeit und Sicherheit in der Anwendung zu geben.
- Ein anderer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, eine Gesichts- oder Nasenmaske für eine nicht-invasive Beatmung von Patienten im allgemeinen zur Verfügung zu stellen, welche leicht erhalten werden kann, ausgehend von gemeinsam kommerziell verfügbaren bzw. erhältlichen Elementen und Materialien bzw. Stoffen und auch von einem puren wirtschaftlichen Gesichts- bzw. Standpunkt konkurrenzfähig ist.
- Dieses Ziel, diese Gegenstände und andere, welche nachfolgend ersichtlich werden, werden durch eine Gesichts- oder Nasenmaske für eine nicht-invasive Beatmung eines Patienten im allgemeinen erreicht, welche gemäß der Erfindung in den zugehörigen Ansprüchen dargelegt ist.
- Ein Maskenkörper wird mit einem Einlaß zur Verbindung an eine Beatmungsvorrichtung zur Verfügung gestellt und perimetrisch mit einem Dichtelement zum Aufbringen an das Gesicht eines Patienten versehen, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement wenigstens eine erste Kammer und wenigstens eine zweite Kammer umfaßt, welche gesondert verbunden mit einer Druckluftwelle werden kann.
- Weitere Eigenschaften bzw. Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden ersichtlich werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht ausschließlichen Ausführungsform einer Gesichts- oder Nasenmaske für eine nicht-invasive Beatmung eines Patienten im allgemeinen, die nur anhand eines nicht beschränkenden Beispiels in den zugehörigen Zeichnungen illustriert wird, worin:
-
1 eine teilweise schematische Schnittansicht der Maske gemäß der Erfindung ist, wobei die Dichtung durch eine Kammer zur Verfügung gestellt wird; und -
2 eine Ansicht der Maske ist, wobei die Dichtung durch die andere Kammer erzeugt wird. - Unter Bezugnahme auf die obigen Figuren umfaßt die Gesichts- oder Nasenmaske für eine nicht-invasive Beatmung von Patienten allgemein gemäß der Erfindung, welche allgemein durch das Bezugszeichen
1 bezeichnet ist, einen Maskenkörper2 , welcher die herkömmliche bzw. konventionelle Anordnung bzw. Konfiguration einer Gesichts- oder Nasenmaske hat und mit einem Einlaß3 zur Verbindung mittels eines Schlauches4 an eine Beatmungsvorrichtung versehen ist. - In dem Umfangsbereich hat die Maske einen Flansch
5 , an welchem das Dichtelement zum Anbringen auf das Gesicht des Patienten versehen ist. - Die Besonderheit der Erfindung wird durch die Tatsache ausgemacht bzw. gebildet, daß das Dichtelement durch wenigstens eine erste Kammer
10 und durch wenigstens eine zweite Kammer11 zur Verfügung gestellt wird, welche in vorteilhafter Weise Seite an Seite bzw. nebeneinander angeordnet sind, wobei die erste Kammer außerhalb in bezug auf die zweite Kammer angeordnet ist. - Die Kammern haben getrennte bzw. gesonderte Verbindungen zu einer Druckluftquelle, und insbesondere ist ein erster Verbinder
12 für die erste Kammer10 und ein zweiter Verbinder13 für die zweite Kammer11 zur Verfügung gestellt; solche Verbinder sind mit einer Aufblasvorrichtung verbunden, welche beispielsweise durch sehr kompakte Mikropumpen gebildet ist, welche aufeinanderfolgend betätigt werden können, um den Druck in einer Kammer freizusetzen und die andere Kammer aufzublasen, wodurch die Dichtung sichergestellt wird. - Die Aufblas- und Deflationsrate kann in irgendeiner Art und Weise reguliert werden, weil sie von dem Ventilator des Beatmungssystems unabhängig ist.
- In der Praxis ist es möglich, das Aufblasen und Ab- bzw. Auslassen mit einer Periode von wenigen Sekunden abzuwechseln, wobei dies folglich den Vorteil aufweist, daß die Haut in demselben Bereich für eine Zeitspanne bzw. Periode beeinträchtigt wird, welche im wesentlichen halbiert wird, aber vor allem mit dem Vorteil, daß in der Praxis eine Durchblutung bzw. ein Blutstrom niemals unterbrochen oder behindert wird, wodurch das Auftreten von Schmerz und gefährlichen Wunden bzw. Entzündungen verhindert wird.
- In der Praxis besteht das angenommene System im Entfernen bzw. Beseitigen des Drucks von einer Kammer und gleichzeitig Wiederherstellen eines Drucks in der anderen Kammer, so daß die Dichtung zu allen Zeiten garantiert bzw. sichergestellt wird, aber der Bereich bzw. die Region, wo der Druck auf die Haut aufgebracht wird, wechselt.
- Vorteilhaft haben die Kammern einen geschlossenen Umfang, aber von dem Begriffsstandpunkt gibt es einen Unterschied, wenn die Kammern
10 ,11 nur Bereiche bzw. Abschnitte des Gesichts und in jedem Fall die Regionen beeinflussen, die schwerer durch Schmerz oder wunde Stellen abhängig von dem Druck beeinträchtigt werden, der aufgebracht wird, um die Dichtung zur Verfügung zu stellen. - Aus der oben erwähnten Beschreibung ist es somit offensichtlich, daß die Erfindung das beabsichtigte Ziel und die Gegenstände erreicht, und es wird insbesondere die Tatsache hervorgehoben, daß eine Gesichtsmaske zur Verfügung gestellt wird, welche ein aufblasbares Dichtelement aufweist, welches vollständig autonom bzw. unabhängig von dem Ventilator ist, der für eine Beatmung verwendet wird, wodurch ermöglicht wird, den Druck im Inneren der einzelnen Kammern unabhängig voneinander einzustellen und ein abwechselndes Ablassen und Aufpumpen bzw. Aufblasen der Kammern bei einer Rate zur Verfügung zu stellen, welcher willkürlich unter Berücksichtigung der Tatsache eingestellt werden kann, daß die Kammern gesondert an eine Druckquelle angeschlossen sind, welche beispielsweise durch Mikropumpen gebildet bzw. dargestellt sind.
- Die derart entworfene Erfindung ist zugänglich für zahlreiche Modifikationen und Abänderungen, welche alle innerhalb des Bereichs des erfinderischen Konzepts sind, wie es in den Ansprüchen definiert ist.
- Alle Details können auch durch andere technisch äquivalente Elementen ersetzt werden.
- In der Praxis können die verwendeten Materialien ebenso wie die möglichen Formen und die Dimensionen bzw. Abmessungen irgendwelche gemäß den Anforderungen sein.
Claims (5)
- Gesichts- oder Nasenmaske (
1 ) für eine nicht invasive Beatmung von Patienten allgemein, umfassend einen Maskenkörper (2 ), der mit einem Einlaß (3 ) zur Verbindung mit einer Beatmungsvorrichtung versehen ist und weiters mit einem Dichtelement zum Aufbringen auf das Gesicht eines Patienten versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement wenigstens eine erste Kammer (10 ) und wenigstens eine zweite Kammer (11 ) umfaßt, wobei sich jede Kammer um den Umfang der Maske erstreckt und jede Kammer gesondert mit einem Verbinder (12 ,13 ) zu einer Druckluftquelle verbunden ist. - Maske (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Kammer (10 ,11 ) einen geschlossenen Ring definieren, welcher sich um den Umfang der Maske erstreckt. - Maske (
1 ) nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Kammer (10 ,11 ) konzentrisch sind. - Maske (
1 ) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Kammer (10 ,11 ) abwechselnd mit der Druckluftquelle verbunden sind. - Maske (
1 ) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckluftquelle mit Mikropumpen versehen ist, von welchen jede mit der entsprechenden Kammer verbunden ist.
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