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DE69903617T2 - Eine vorrichtung zum verabreichen einer künstlichen beatmung bei einem patienten - Google Patents

Eine vorrichtung zum verabreichen einer künstlichen beatmung bei einem patienten

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DE69903617T2
DE69903617T2 DE69903617T DE69903617T DE69903617T2 DE 69903617 T2 DE69903617 T2 DE 69903617T2 DE 69903617 T DE69903617 T DE 69903617T DE 69903617 T DE69903617 T DE 69903617T DE 69903617 T2 DE69903617 T2 DE 69903617T2
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung künstlicher Beatmung an einem Patienten.
  • Vorrichtungen dieser Art sind als Beatmungsgeräte bekannt. Diese werden auf dem Gebiet der Medizin verwendet, wenn ein Patient nicht in der Lage ist, ordnungsgemäß zu atmen, oder wenn der Patient überhaupt nicht atmet, beispielsweise auf Grund einer tiefen Bewusstlosigkeit. Diese Vorrichtungen werden nicht nur in Krankenhäusern verwendet, sondern auch in vielen anderen Zusammenhängen, in welchen Erste-Hilfe-Ausrüstung angewendet wird.
  • Eine derartige Vorrichtung enthält einen Behälter, der in Bezug auf die Umgebung ein inneres Volumen begrenzt und der mit einer ersten Öffnung, die eine Ventilanordnung aufnimmt, welche das Einströmen von Luft und/oder anderen Gasen von dem Außenbereich in einen inneren Bereich erlaubt, einer zweiten Öffnung, in Verbindung mit welcher eine Ventilanordnung vorgesehen ist, die das Ausströmen aus dem Behälter erlaubt und das Einströmen in den Behälter durch die zweite Öffnung verhindert, und einem Mundstück versehen ist, das so ausgelegt ist, daß es über die Öffnungen der Atemwege eines Patienten gesetzt werden kann, um Luft und/oder Gas, die aus dem Behälter strömen, an den Patienten abzugeben. Bei der Benutzung einer bekannten Vorrichtung wird das Mundstück mit einer Hand auf das Gesicht des Patienten gehalten, während der Behälter mit der anderen Hand zusammengedrückt wird, um die in dem Behälter vorhandene Luft bzw. das vorhandene Gas aus dem Behälter zu drängen.
  • Es wurde jedoch festgestellt, daß derartige Vorrichtungen zur Durchführung künstlicher Beatmung an einem Patienten keine zufriedenstellende Unterstützung der Atmung bieten, wenn diese Vorrichtungen in den Händen von Personen sind, die keine oder nur eine unzureichende Anwendungspraxis haben. Der Grund dafür liegt darin, daß es schwierig sein kann, das Mundstück mit einer Hand korrekt auf das Gesicht des Patienten zu halten, um sicherzustellen, daß der Bereich um die Atemwege vollständig abgedichtet ist, so daß keine Luft entlang dem Rand des Mundstücks ausströmt, während der Behälter mit der anderen Hand zusammengedrückt wird, um die Luft und/oder das Gas, die in dem Behälter vorhanden sind, in den Patienten zu pressen. Ein Teil der herausgepressten Luft bzw. des Gases geht somit in die Umgebung verloren. Es ist offensichtlich, daß dies ernste Folgen für die Gesundheit des Patienten haben kann.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der vorstehend beschriebenen Art zu schaffen, mit welcher es mit größerer Sicherheit sichergestellt werden kann, daß auch dann, wenn ungeübte Personen die Vorrichtung benutzen, der Patient die größte beabsichtigte Luftmenge, die aus dem Behälter herausgepresst wird, erhält.
  • Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das innere Volumen des Behälters die Behälterwand begrenzt ist, daß eine dehnbare Einrichtung so angeordnet ist, daß sie das innere Volumen beim Ausdehnen verringert und dabei Luft und/oder andere Gase in dem inneren Volumen des Behälters durch die zweite Öffnung nach außen verdrängt.
  • In der US 5628305 ist eine universelle Belüftungseinrichtung aufgezeigt, bei welcher das innere Volumen des Behälters durch die dehnbare Einrichtung begrenzt ist.
  • Wenn eine derartige dehnbare Einrichtung in dem Behälter angeordnet ist, ist es nicht länger erforderlich, den Behälter mit einer Hand zusammenzudrücken, um die darin vorhandene Luft durch die zweite Öffnung nach außen und in den Patienten zu drängen. Somit ist es möglich, beide Hände zum Halten des Mundstücks auf dem Gesicht des Patienten zu verwenden, während die Ausdehnung der dehnbaren Einrichtung die Luft aus dem Inneren des Behälters und in den Patienten verdrängt, womit sichergestellt ist, daß die Luft nicht oder nur in beschränktem Ausmaß an den Rändern des Mundstücks vorbeistreicht. Die vorgesehene Luftmenge wird somit an den Patienten abgegeben.
  • Der Behälter kann komprimierbar sein, da die Wand des Behälters elastisch und flexibel ist, so daß nach Wunsch die Vorrichtung auch unter kontrollierteren Umständen verwendet werden kann, beispielsweise in einem Krankenhaus, in dem erfahrenes Personal anwesend ist, um die Maske der Vorrichtung auf dem Gesicht des Patienten zu halten. Nach dem manuellen Komprimieren des Behälters wird Luft oder Sauerstoff in herkömmlicher Weise aufgrund der Elastizität der Wand in das innere Volumen gesaugt.
  • Die dehnbare Einrichtung wird somit durch eine aufblasbare Einrichtung gebildet. Die vorgesehene Einrichtung kann eine Einrichtung sein, die mittels der Ausatmungsluft des Helfers aufblasbar ist. Das Innere der dehnbaren Einrichtung wird dadurch von dem Inneren des Behälters isoliert und somit besteht kein Risiko, daß durch diese Vorrichtung ansteckende Krankheiten übertragen werden.
  • Der verwendete Behälter kann der bekannten komprimierbaren Bauart entsprechen oder kann ein starrer oder relativ starrer Behälter sein. Im Zusammenhang mit der Erfindung ist es ausschließlich erforderlich, daß der verwendete Behälter einen Gegendruck gegen die Ausdehnung des dehnbaren Elements bieten kann und daß der Behälter im wesentlichen dimensionsstabil ist, wenn Luft oder Gas aus der Umgebung angesaugt werden.
  • In besonders zweckmäßiger Weise ist die dehnbare Einrichtung eines selbsttätig zusammenziehbare Einrichtung. Dadurch saugt die selbsttätig zusammenziehbare Einrichtung Luft durch die erste Öffnung auf Grund ihrer selbsttätig zusammenziehbaren Funktion. Die Kraft des selbsttätigen Zusammenziehens der dehnbaren Einrichtung muss ausreichend sein, um das an der ersten Öffnung angeordnete Ventil zu öffnen.
  • In diesem Zusammenhang kann die dehnbare Einrichtung durch einen Beutel aus einem flexiblen Folienmaterial und einem elastischen Material, beispielsweise einem elastischen Netz, gebildet sein, das an der Außenseite dieses Folienmaterials angeordnet ist, durch einen Ballon aus einem elastischen Gummimaterial oder einen Beutel aus einem flexiblen Folienmaterial, der mit Wellen oder Falten versehen ist, die bei Entlastung den Beutel zusammenziehen.
  • Die dehnbare Einrichtung enthält vorzugsweise ein Verbindungselement, das so ausgelegt ist, daß es mit einem komplementären Verbindungselement zusammenwirkt, welches in einer Öffnung in dem Behälter angeordnet ist. Die Öffnung in dem Behälter für das Verbindungselement der dehnbaren Einrichtung ist vorzugsweise so angeordnet, daß der Helfer bei der Durchführung der künstlichen Beatmung mit seinem Mund Zugang zu dem Mundstück hat.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung ausführlicher erläutert.
  • Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Seitenansicht,
  • Fig. 2 zeigt die Vorrichtung aus Fig. 1 in Schnittansicht während der Ausdehnung der dehnbaren Einrichtung,
  • Fig. 3 zeigt die Vorrichtung aus Fig. 1 in Schnittansicht während des Zusammenziehens der dehnbaren Einrichtung,
  • Fig. 4 zeigt die Vorrichtung aus Fig. 1 in Schnittansicht entlang der Linie 4-4,
  • Fig. 5 zeigt eine in Fig. 2, 3 und 4 gezeigte dehnbare Einrichtung in Schnittansicht,
  • Fig. 6 zeigt eine erste alternative Ausführungsform einer dehnbaren Einrichtung, und
  • Fig. 7 zeigt eine zweite alternative Ausführungsform einer dehnbaren Einrichtung.
  • Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, enthält das Beatmungsgerät einen Behälter 1, ein Einlassventilgehäuse 2, das in Verbindung mit einer ersten Öffnung in dem Behälter 1 angeordnet ist, und ein Patientenventilgehäuse 3, das in Verbindung mit einer zweiten Öffnung in dem Behälter 1 angeordnet ist. Ein Reservoirbeutel 5 ist in Verbindung mit dem Einlassventilgehäuse 2 angebracht. Das Einlassventilgehäuse 2 enthält einen Einlasskanal 11 für Sauerstoff oder ein ähnliches Gas. Ein Überdruckventil 13 ist an der Oberseite des Einlassventilgehäuses angeordnet. Ein Mundstück 4 ist in Verbindung mit dem Patientenventilgehäuse 3 vorgesehen. Das Mundstück enthält einen flexiblen Randbereich, der sich bei Anwendung von Druck an die Form des Gesichts des Patienten anpassen kann. Ferner ist ein dehnbarer Körper in dem Behälter 1 angebracht, wobei ein dazugehöriges Mundstück 6 durch eine Öffnung in dem Behälter 1 vorragt.
  • Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht in einer Situation, in der Luft durch das Mundstück 6 in die dehnbare Einrichtung eingeblasen wird. In diesem Zusammenhang ist der Fluss durch die verschiedenen Ventilanordnungen durch Pfeile dargestellt. Die dehnbare Einrichtung enthält ein flexibles Folienmaterial 7 und ein Netz aus einem elastischen Material 8. Bei Ausdehnung der dehnbaren Einrichtung bietet das elastische Netz 8 einen begrenzten Widerstand gegen die Ausdehnung. Wenn die dehnbare Einrichtung ausgedehnt wird, unterbricht der Ventilkörper 14 in dem Einlassventilgehäuse 2 auf Grund des Druckanstiegs in dem Inneren des Behälters das Ausströmen durch die erste Öffnung in dem Behälter. Gleichzeitig strömt Sauerstoff und/oder ein anderes Gas durch den Kanal 11 ein und füllt den Reservoirbeutel 5. Wenn der Beutel 5 vollständig gefüllt ist, drängt jedes zusätzliche Einströmen von Sauerstoff das Ventil 13 in eine geöffnete Position, so daß der Sauerstoff somit durch diese Öffnung austritt. Wenn Sauerstoff oder dergleichen nicht durch den Kanal 11 eintritt, kann Umgebungsluft durch die Ventilanordnung 12 angesaugt werden. Darüber hinaus wird aus der Figur deutlich, daß das Einlassventilgehäuse 2 mit dem Behälter 1 durch einen ringförmigen Flansch 15 an dem Einlassventilgehäuse 2 verbunden ist. Die Ausdehnung der dehnbaren Einrichtung verursacht, daß die Luft bzw. das Gas, die in dem Behälter 1 vorhanden sind, durch die zweite Öffnung herausgedrängt werden, wodurch veranlasst wird, daß der Ventilkörper 16 eine Position einnimmt, in der er das Ausströmen durch Öffnungen in einer Wand 19 in dem Patientenventilgehäuse 3 und weiter durch eine Abzweigung 17 zu dem Mundstück 4 und von dort weiter nach innen durch die Atemwege des Patienten erlaubt. In dieser Situation schafft der Ventilkörper 16 einen Verschluss gegen die Umgebung, wenn der Ventilkörper mit dem Rand der Öffnung 18 zur Umgebung in Eingriff kommt. Darüber hinaus wird deutlich, daß das zu der dehnbaren Einrichtung gehörende Mundstück 6 in dem Behälter 1 mittels einer Nut 9 angebracht ist, die mit dem Rand einer Öffnung 10 in dem Behälter zusammenwirkt.
  • Fig. 3 zeigt eine Situation, in der sich die dehnbare Einrichtung zusammenzieht. In dieser Situation öffnet sich der Ventilkörper 14 auf Grund des selbsttätig zusammenziehbaren Effekts der dehnbaren Einrichtung, der durch das elastische Netz 8 vorhanden ist, und die Luft oder der Sauerstoff, die in dem Reservoirbeutel 5 vorhanden sind, werden durch die Öffnung an dem Ventilkörper 14 eingesaugt. Das Gas, das gleichzeitig durch den Kanal 11 einströmt, wird zusammen mit dem bereits in dem Reservoirbeutel vorhandenen Gas in das Innere des Behälters 1 gesaugt. In dieser Situation sind sowohl das Überdruckventil 13 als auch das Ansaugventil 12 geschlossen. Wenn durch den Kanal 11 kein Gas in den Reservoirbeutel eingeleitet würde, würde in dieser Situation Umgebungsluft durch die Öffnung an dem Ventilkörper 12 und durch die Öffnung an dem Ventilkörper 14 und weiter in das Innere des Behälters angesaugt. Darüber hinaus wird deutlich, daß in dieser Situation der Ventilkörper 16 mit der Wand 19 in Eingriff steht und den Zugang aus der Umgebung in das Innere des Behälters durch die zweite Öffnung unterbricht. Gleichzeitig fließt die Ausatmungsluft des Patienten an dem Ventilkörper vorbei durch die Öffnung 18 in die Umgebung.
  • Fig. 4 ist eine Schnittansicht der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung, bei welcher die dehnbare Einrichtung in einer Öffnung 10 in der Wand des Behälters 1 angebracht ist. Das Patientenventilgehäuse 3 an der zweiten Öffnung ist darüber hinaus hinter der dehnbaren Einrichtung sichtbar.
  • Fig. 5 ist eine Schnittansicht einer in Fig. 2-4 gezeigten dehnbaren Einrichtung. Das elastische Netz 8 ist außen an dem Beutel 7 aus flexibler Folie angebracht. Zwei ringförmige Flansche bilden zwischen sich eine Nut zur Aufnahme des Randes einer Öffnung in der Behälterwand. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß zwischen der dehnbaren Einrichtung und dem Behälter andere Verbindungen möglich sind. So kann beispielsweise ein Verbindungselement in dem Behälter vorgesehen sein, wo es mit einem komplementären Verbindungselement an der dehnbaren Einrichtung zusammenwirken kann, beispielsweise an dem Mundstück der dehnbaren Einrichtung. Ein Bajonettsockel, eine Gewindeverbindung, eine konische reibschlüssige Verbindung, ein Presssitz oder dergleichen können in diesem Zusammenhang vorhanden sein.
  • Fig. 6 zeigt eine alternative Ausführungsform einer dehnbaren Einrichtung zur Verwendung in einer in Fig. 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung. Die hier gezeigte Vorrichtung enthält einen gewellten oder gefalteten Beutel, der nach der Ausdehnung und bei Entlastung den Beutel zusammenzieht, wenn die Falten eine Kraftwirkung entstehen lassen.
  • Fig. 7 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der dehnbaren Einrichtung. Ein Ballon aus einem elastischen Material ist hier vorgesehen. Eine ausgedehnte Form des Ballons ist mitunterbrochenen Linien dargestellt.
  • In der beschriebenen Ausführungsform kann die dehnbare Einrichtung mit geringen Kosten im Hinblick auf den Materialverbrauch und auf automatischen Maschinen hergestellt werden und erlaubt eine zweckmäßige Anpassung der funktionellen Eigenschaften.
  • Die Einrichtung kann aus einer schlauchförmigen flexiblen Folie, beispielsweise Polyethylen, hergestellt werden, die über eine starre Platte, welche eine Halterung für die Folie bildet, nach innen gezogen wird. Hochelastischer dünner Gummifaden, vorzugsweise mit Gewebe ummantelt, wird anschließend in Schraubenlinie mit einem geeigneten Abstand und mit einer geeigneten Dehnung des Fadens um den gehalterten Folienschlauch gewickelt. Die Enden des Fadens werden durch Verkleben mit der Folie an beiden Enden befestigt, und längliche Folienstreifen, ebenfalls aus Polyethylenfolie, werden auf beiden Seiten jeder Fadenkreuzung punktverschweißt.
  • Eine geeignete Anzahl von Bändern für den Faden wird dadurch gebildet, wobei die Position in Schraubenlinie aufrechterhalten bleibt, ohne daß verhindert wird, daß der Faden durch diese Bänder gleitet. Der Folienschlauch wird anschließend an den Rändern am anderen Ende der Trägerplatte verschweißt und gehalten, bevor diese herausgezogen wird, und eine Querverschweißung wird durchgeführt, um den Beutel abzudichten.
  • Der Beutel wird anschließend freigegeben, wodurch die Vorspannung des elastischen Fadens den Folienbeutel zu einer Schlauchform mit einem entsprechend kleinen Durchmesser zusammengefaltet, der das einfache Einführen durch eine Montageöffnung in den Belüftungsbehälter erlaubt.
  • Durch Anpassen des Abstands der Schraubenlinien des elastischen Fadens und des Ausmaßes der Dehnung des Fadens während des Wickelns können der zusammengefaltete Durchmesser des Folienbeutels, der Widerstand der Einrichtung gegen das Aufblasen und die selbsttätig zusammenziehende Eigenschaft zweckmäßigerweise angepasst werden, so daß während des Aufblasens das Netz nur die Energie aufnimmt, die für den geeignet raschen Ausstoß der eingeblasenen Luft und das Ansaugen einer entsprechenden Menge von Frischluft und Sauerstoff in den umgebenden Behälter für Belüftungsluft erforderlich ist.

Claims (8)

1. Vorrichtung zur Durchführung künstlicher Beatmung an einem Patienten, enthaltend einen Behälter (1) mit einer inneren dehnbaren Einrichtung (7), welcher Behälter eine Wand mit einer ersten Öffnung, die eine Ventilanordnung (2, 14) aufnimmt, die das Einströmen von Luft oder Gasen von dem Außenbereich in ein inneres Volumen in dem Behälter erlaubt, eine zweite Öffnung, in Verbindung mit welcher eine Ventilanordnung (3, 16) vorgesehen ist, die das Ausströmen erlaubt und das Einströmen durch die zweite Öffnung verhindert, und eine dritte Öffnung hat, um von dem Außenbereich Luft in die dehnbare Einrichtung (7) einzublasen und die dehnbare Einrichtung (7) auszudehnen, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Volumen durch die Behälterwand (1) begrenzt ist, daß die dehnbare Einrichtung (7) so angeordnet ist, daß sie das innere Volumen beim Ausdehnen verringert und dabei Luft und/oder andere Gase in dem inneren Volumen des Behälters (1) durch die zweite Öffnung nach außen verdrängt, wobei die dehnbare Einrichtung eine sich selbst zusammenziehende Einrichtung ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zum Befestigen der dehnbaren Einrichtung (7) an der dritten Öffnung vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand des Behälters (1), die das innere Volumen begrenzt, flexibel ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die dehnbare Einrichtung einen Beutel aus einem flexiblen Folienmaterial und einem elastischen Material, beispielsweise einem elastischen Netz, das an seiner Außenseite angeordnet ist, einen Beutel aus einem elastischen Gummimaterial oder einen Beutel aus einem flexiblen Material umfaßt, das mit Wellen oder Falten versehen ist, die bei Entlastung den Beutel zusammenziehen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die dehnbare Einrichtung ein Verbindungselement enthält, das so ausgelegt ist, daß es mit einem komplementären Verbindungselement zusammenwirkt, das in der dritten Öffnung in dem Behälter angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die komplementären Verbindungselemente einen Bajonettsockel, eine Gewindeverbindung, eine konische reibschlüssige Verbindung, eine Preßpassung oder dergleichen umfassen, wodurch die dehnbare Einrichtung (7) lösbar an der dritten Öffnung befestigt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die dehnbare Einrichtung (7) so ausgelegt ist, daß sie das Einführen derselben durch die dritte Öffnung in den Behälter (1) erlaubt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die dehnbare Einrichtung (7) ein Mundstück umfaßt.
DE69903617T 1998-03-31 1999-03-26 Eine vorrichtung zum verabreichen einer künstlichen beatmung bei einem patienten Expired - Lifetime DE69903617T2 (de)

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