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DE60013381T2 - Antenneneinheit - Google Patents

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DE60013381T2
DE60013381T2 DE60013381T DE60013381T DE60013381T2 DE 60013381 T2 DE60013381 T2 DE 60013381T2 DE 60013381 T DE60013381 T DE 60013381T DE 60013381 T DE60013381 T DE 60013381T DE 60013381 T2 DE60013381 T2 DE 60013381T2
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DE
Germany
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antennas
antenna
vehicle
antenna unit
tuner
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DE60013381T
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Mats Jonasson
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Ford Global Technologies LLC
Original Assignee
Ford Global Technologies LLC
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Publication date
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    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q23/00Antennas with active circuits or circuit elements integrated within them or attached to them
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/27Adaptation for use in or on movable bodies
    • H01Q1/32Adaptation for use in or on road or rail vehicles
    • H01Q1/325Adaptation for use in or on road or rail vehicles characterised by the location of the antenna on the vehicle
    • H01Q1/3275Adaptation for use in or on road or rail vehicles characterised by the location of the antenna on the vehicle mounted on a horizontal surface of the vehicle, e.g. on roof, hood, trunk
    • HELECTRICITY
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    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/36Structural form of radiating elements, e.g. cone, spiral, umbrella; Particular materials used therewith
    • H01Q1/38Structural form of radiating elements, e.g. cone, spiral, umbrella; Particular materials used therewith formed by a conductive layer on an insulating support
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    • HELECTRICITY
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    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q21/00Antenna arrays or systems
    • H01Q21/30Combinations of separate antenna units operating in different wavebands and connected to a common feeder system

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Antenneneinheit zum Empfangen elektromagnetischer Signale in einem Fahrzeug. Die Einheit umfasst zwei oder mehr Antennen und zwei oder mehr Abstimmeinheiten, die jeweils mit wenigstens einer Antenne verbunden sind.
  • Stand der Technik
  • Im Zuge der schnellen Entwicklung der Kommunikationstechnik ergibt sich fortwährend ein zunehmender Bedarf am Empfangen oder Übertragen von verschiedenartigen elektromagnetischen Signalen in einem Fahrzeug. Diese beinhalten beispielsweise analogen oder digitalen Rundfunk, analoges oder digitales Fernsehen, Mobilfunk, Navigation oder Sicherheitsinformation.
  • Um diese und ähnliche Signale zu empfangen, wird eine steigende Anzahl an Antennen in die Fahrzeuge eingebaut, in der Regel eine Antenne für jede Funktion. Jede Antenne wird gewöhnlich in einer für die spezielle Antenne geeigneten Position platziert: So werden beispielsweise einfache Stabantennen an dem Körper des Fahrzeugs befestigt, Drahtantennen werden in die Fensterscheibe eingeformt und Mono polantennen in Form von Platten werden in den Stoßstangen des Fahrzeugs montiert.
  • Um eine Mehrzahl an verschiedenen Antennen in einem Fahrzeug anzuordnen, ist daher eine Vielzahl an Montageschritten erforderlich, was sowohl zeitaufwändig als auch teuer ist.
  • Werden Antennen in Fensterscheiben montiert, besteht ein Widerspruch zwischen einerseits der Wirkung des Glases auf die Empfangseigenschaften der Antenne und andererseits den Klimaschutzeigenschaften des Glases. Hier können aufgrund einer in die Fensterscheibe eingeformten Radioantenne z.B. Einschränkungen hinsichtlich der Dicke des Glases gegeben sein.
  • Überdies ist jede Antenne mit dem zugehörigen Empfänger, (Abstimmer bzw. Tuner), verbunden, was beispielsweise mittels eines Koaxialkabels geschehen kann. Dies führt zu dem Nachteil, dass die Signalqualität abnimmt, wenn die Entfernung zu groß wird. Um diesem Nachteil zu begegnen, werden Antennenverstärker entlang der Erstreckung des Koaxialkabels angeordnet, doch ist dies kompliziert und macht die Installation teuer und behebt ferner den Nachteil nicht hundertprozentig.
  • Um lange Kable zwischen der Antenne und dem Abstimmer (Tuner) zu vermeiden, können Abstimmer in unmittelbarer Verbindung mit der Antenne angeordnet werden. Dies ist z.B. der EP 0 806 851 A2 entnehmbar, die eine Antennenanordnung für ein Fahrzeug beschreibt. Indes besteht auch hier der Nachteil von in verschiedenen Positionen in dem Fahrzeug angeordneten Antennen.
  • Ein Problem besteht ferner darin, dass die Signalanforderungen stets wechseln, je nach dem, in welchem Teil der Welt das Fahrzeug benutzt wird und welche Anforderungen der individuelle Fahrer/Mitfahrer jeweils hat. Gemäß dem Stand der Technik ist es verhältnismäßig kompliziert, eine zusätzliche Antenne, z.B. für GPS-Navigationssysteme, in einem fertigen Fahrzeug zu installieren, da sowohl für die Montage der Antenne als auch für ihre Verbindung mittels eines Kabels mit einem Abstimmer (Tuner), der am anderen Ende des Fahrzeugs angeordnet sein kann, Veränderungen erforderlich sind.
  • Bei Antennen, die in der Fensterscheibe des Fahrzeugs montiert werden, kann der Bedarf an einer zusätzlichen Antenne einen Austausch der Fensterscheibe erfordern.
  • Die WO 99/66595 A1 und die EP 0 952 674 A2 beschreiben jeweils Systeme mit Antennen und Abstimmern (Tunern), die an einer gemeinsamen integrierten Einheit angeordnet sind, und mit einem optoelektronischen Wandler, der zur Übertragung von Signalen aus den verschiedenen Abstimmern an einen fahrzeuginternen Kommunikationspfad ausgebildet ist. Beide Dokumente stellen einen Stand der Technik gemäß Art. 54(3) EPÜ dar.
  • Ziele der Erfindung
  • Ein erstes Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Lösung der vorgenannten Probleme unter Schaffung einer Anschlusseinheit von mehreren Antennen und Abstimmern (Tunern).
  • Ein zweites Ziel der Erfindung besteht darin, den Bedarf an langen Koaxialkabeln zur Verbindung der Antennen mit den Abstimmern (Tunern) und folglich den Bedarf an Antennenverstärkern entbehrlich zu machen.
  • Ein drittes Ziel der Erfindung besteht darin, für eine kostengünstige Montage der Antennen zu sorgen, wenn eine große Anzahl an Antennen erforderlich ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung werden diese Ziele mit einer Antenneneinheit der eingangs genannten Art gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Ausgangssignale der Empfänger mit einem Multiplexer verbunden sind, wobei ein Ausgangssignal des Multiplexers über eine Kommunikationsschnittstelle mit einem fahrzeuginternen Kommunikationspfad verbindbar ist, und dass die Antennen, Abstimmeinheiten (Tunereinheiten) und Koordinationsmittel derart auf einem gemeinsamen Tragelement angeordnet sind, dass sie eine integrierte Einheit bilden, wobei wenigstens eine Antenne oder wenigstens ein Empfänger zur abnehmbaren Anordnung an dem Tragelement ausgebildet ist.
  • Auf diese Weise lassen sich mehrere Antennen an einem gemeinsamen Tragelement anordnen, welches dann in dem Fahrzeug angeordnet wird. Dadurch dass die Empfänger (Abstimmer bzw. Tuner) in Verbindung mit den Antennen an demselben Tragelement angeordnet sind, besteht kein Bedarf mehr an langen Verbindungsleitungen zwischen der Antenne und dem Abstimmer (Tuner). Zugleich wird die Montage der Antennen und Abstimmer (Tuner) weiter vereinfacht. Indem die Ausgangssignale von mehreren Abstimmern (Tunern) durch ein Koordinationsmittel gemultiplext werden, lässt sich ein gemultiplextes Signal auf dem fahrzeuginternen Kommunikationspfad zur Verfügung stellen. Ist die Antenneneinheit in dem Fahrzeug montiert worden, ist folglich nur eine Verbin dung mit dem Kommunikationspfad erforderlich, so dass eine Mehrzahl an empfangenen Signalen überall in dem Fahrzeug zugänglich ist.
  • Weil sich die Antennen und/oder Empfänger abnehmbar an dem Tragelement anordnen lassen, wird die Montage und der Austausch von Antennen und Empfängern vereinfacht, während zugleich die Anpassung des Antennenmoduls an verschiedene Wirtschaftsräume vereinfacht wird.
  • Der Kommunikationspfad ist zweckmäßig in herkömmlicher Weise von einem Datenbus gebildet, der z.B. ein optisches Kabel aufweisen kann.
  • Eine Antenne kann mit mehreren Abstimmern (Tunern) verbunden sein, während ein Abstimmer (Tuner) auch mit mehreren Antennen verbunden sein kann. Die geeignetste Verbindung wird durch die Eigenschaften der Antennen und der zu empfangenden Signale bestimmt.
  • Jede Antenne und jeder Abstimmer (Tuner), welche(r) auf der Leiterplatte angeordnet ist, kann folglich im Rahmen eines einfachen Arbeitsvorgangs entfernt oder ausgetauscht werden. Ein Fahrzeug, das bei Lieferung nicht mit einer Antenne zum Empfangen eines Signals bestimmter Art ausgestattet worden ist, kann im Rahmen eines einfachen Arbeitsvorgangs mit einer solchen Antenne und dem zugehörigen Abstimmer (Tuner) bestückt werden. Folglich wird das Signal in dem internen Datenbus des Fahrzeugs zugänglich gemacht und lässt sich dieses in einer geeigneten Position abrufen, z.B. dort wo die Betriebseinrichtung des in Frage stehenden Signals montiert ist.
  • Die modularisierte Antenneneinheit ist insbesondere geeignet, wenn die jeweilige Antenne verhältnismäßig teuer ist, wie es z.B. bei GPS-Antennen und Satellitenrundfunk-Antennen der Fall ist.
  • Da viele Arten von Antennen, wie Rundfunk- oder Fernseh- bzw. TV-Antennen, eine relativ große Erstreckung in wenigstens zwei Raumrichtungen erfordern, sind Antennen dieser Art zweckmäßig fest an dem Tragelement angeordnet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Tragelement eine flächige Lage aus einem nicht leitfähigen Material, wie Kunststoff, aufweist, um den Empfang so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die Lage kann in der Ebene des Körpers an der Oberseite des Fahrzeugs anordbar ist. Diese Anordnung der Antenneneinheit ist aufgrund deren großen Abstandes sowohl von der Straße als auch vom Motor, die beide eine Beeinträchtigung des Empfangs bewirken können, vorteilhaft. Bei einer solchen Ausgestaltung der Erfindung wird eine einwandfreie oder gar bessere Alternative der Anordnung von Antennen gegenüber einer solchen in Fensterscheiben des Fahrzeugs erreicht.
  • Ist der Körper des Fahrzeugs aus einem leitfähigen Material gefertigt, so ist die Antenneneinheit zweckmäßig in einer Ausnehmung in dem Körper anordbar. Dies verhindert das Auftreten einer Kapazitanz zwischen den Antennen und dem leitfähigen Fahrzeugkörper.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Nachstehend ist die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert, in welchen zum Zwecke der Veranschaulichung bevorzugte Aus führungsformen der Erfindung wiedergegeben sind. Dabei zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Antenneneinheit, die in einem Kombi montiert ist;
  • 2 eine Explosionsdarstellung der Antenneneinheit gemäß 1;
  • 3 einen schematischen Schaltplan der Antenneneinheit gemäß 2; und
  • 4 eine Querschnittsansicht eines Teils des Fahrzeugs gemäß 1.
  • Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
  • In 1 ist dargestellt, wie eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Antenneneinheit 1 am hinteren Ende des Dachs eines Kombis 2 angeordnet ist. In diesem Fall ist in dem Körper 4 eine Ausnehmung 3 gebildet, in welcher die Antenneneinheit 1 montiert ist.
  • Die Antenneneinheit 1 ist in der Ausnehmung 3 mittels eines Klebers 5, z.B. eines Polyurethan-Klebers, befestigt (vgl. 4), der zwischen den Verbindungsstellen aufgebracht ist.
  • Insbesondere wenn der Körper 4 aus einem leitfähigen Material, wie Metallblech, gefertigt ist, ist es erforderlich, dass in dem Körper 4 eine Ausnehmung 3 ausgebildet ist, um das Auftreten einer Kapazitanz zwischen dem Körper 4 und den Antennen in der Antenneneinheit 1 zu verhindern. Ist der Körper 4 statt dessen aus einem nicht leitfähigen Material, wie Kunststoff oder faserverstärkten Materien, gefertigt, so ist es nicht erforderlich, eine Ausnehmung vorzusehen. Die Antenneneinheit kann in diesem Fall von un ten, unmittelbar an der Innenseite des Körpers 4 montiert sein.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Ausnehmung 3 im Wesentlichen dieselbe Breite wie das gesamte Fahrzeug und etwa ein Drittel seiner Länge auf. Vor und hinter der Ausnehmung 3 ist der Körper 4 mit Verstärkungsmitteln 6 versehen (vgl. 4), um die Stabilitätseigenschaften des Fahrzeugs nicht zu beeinträchtigen.
  • Wie aus 2 ersichtlich, umfasst die Antenneneinheit 1 ein Tragelement 10, vorzugsweise in Form einer Lage aus einem geeigneten nicht leitfähigen Material, wie Kunststoff, mit derselben Form und Größe wie die Ausnehmung 3.
  • An einem Bereich 11 der Unterseite des Tragelementes 10 ist eine Mehrzahl an Antennen 12 angeordnet, vorzugsweise fest angeordnet, was z.B. mittels eines Klebers oder durch Einformen in das Tragelement 10 geschehen kann. Die an diesem Bereich 11 angeordneten Antennen 12 weisen folglich eine im Wesentlichen zweidimensionale Erstreckung in der Ebene des Tragelementes 10 auf und sind an erster Stelle von Monopol- und Dipolantennen gebildet, die einen beliebigen Krümmungsverlauf in der durch das Tragelement 10 vorgegebenen Ebene besitzen können. Beispiele geeigneter Antennen sind Drahtantennen und Folienantennen,
  • Die Antennen 12 wirken in bekannter Weise zum Empfangen elektromagnetischer Wellen, vorzugsweise in Frequenzbereichen von einer Größenordnung von 100 kHz bis zu einer Größenordnung von 1 GHz. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind an dem Tragelement 10 auf diese Weise Antennen für Rundfunksignale (FM und AM), TV-Signale, terrestrische digitale Hörfunksignale (DAB, Digital Audio Broadcast) sowie Signale für Navigations- und Informationssysteme, z.B. Verkehrsfunk (Traffic Message Channel, TMC), Fahrzeuginformationsüberwachungssysteme (Vehicle Information Control System, VICS) sowie Straßen- und Verkehrsinformationen (Traffic Information, RTI), angeordnet.
  • Ein Kupplungselement 14 mit hierauf ausgebildeten Leiterbahnen 15, das vorzugsweise wesentlich kleiner ist als das Tragelement 10, ist an dem Tragelement 10 an der Seite der Antennen angeordnet, wobei letztere mit den Leitungen 15 verbunden sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Kupplungselement von einer gedruckten Leiterplatte 14 gebildet, welche die gesamte Breite des Tragelementes 10, aber nur etwa ein Viertel dessen Länge bedeckt.
  • An der gedruckten Leiterplatte 14 sind Mittel 16 vorgesehen, um eine Mehrzahl – beim gezeigten Ausführungsbeispiel vier – zusätzlicher Antennen 17 an der gedruckten Leiterplatte 14 abnehmbar anzuordnen. Jedes Mittel 16 umfasst Befestigungsmittel zur festen Anordnung der Antenne 17 an der gedruckten Leiterplatte 14 sowie Kontaktmittel zur Verbindung der Antenne 17 mit den an der gedruckten Leiterplatte 14 ausgebildeten Leiterbahnen 15. Jede Antenne 17 ist vorzugsweise in ein Schutzgehäuse eingeformt, das dazu beiträgt, der Antenne 17 ein einfach handhabbares Format zu verleihen, wie z.B. rechteckig parallelflach.
  • Die Antennen 17 können beispielsweise Helixantennen oder Patchantennen sein und sind bevorzugt zum Empfangen oder Übertragen von Signalen im GHz-Bereich ausgebildet, d.h. von elektromagnetischen Wellen mit Frequenzbereichen in der Größenordnung von 1 GHz oder mehr. Beispiele solcher Signale sind GSM, GPS, Satelliten-DAB und Satellitentelefon.
  • An der gedruckten Leiterplatte 14 sind ferner Mittel 19 vorgesehen, um eine Mehrzahl an Abstimmeinheiten (Tunereinheiten) 20 an der gedruckten Leiterplatte 14 abnehmbar anzuordnen. Entsprechend den Mitteln 16 zur Anordnung der Antennen 17 umfassen diese Mittel 19 Befestigungsmittel zur festen Anordnung der Abstimmeinheit (Tunereinheit) 20 an der gedruckten Leiterplatte 14 sowie Kontaktmittel zur Verbindung der Abstimmeinheit (Tunereinheit) 20 mit den an der gedruckten Leiterplatte 14 ausgebildeten Leiterbahnen 15.
  • An der gedruckten Leiterplatte 14 ist überdies ein Koordinationsmittel, z.B. ein Multiplexer 22, zum Multiplexen einer Mehrzahl an Eingangssignalen zu einem Ausgangssignal sowie eine Kommunikationsschnittstelle 23 vorgesehen, die als Schnittstelle mit einem fahrzeuginternen Kommunikationspfad wirkt, vorzugsweise in Form eines Datenbusses, der in einer Schleife 25, die beispielsweise aus einem leitfähigen Metallkabel oder einem optischen Kabel bestehen kann, um das Fahrzeug herum verläuft.
  • Die in der Antenneneinheit 1 enthaltenen Teile sind auf die in 3 wiedergegebene Weise elektrisch miteinander verbunden. Die Verbindungen sind mittels der Leiterbahnen 15 der gedruckten Leiterplatte 14 und der Leitungen 13 zwischen den Antennen 12 und der gedruckten Leiterplatte 14 ausgeführt.
  • Jede Abstimmeinheit (Tunereinheit) 20 ist mit wenigstens einer der Antennen 12, 17 verbunden. Insbesondere im Hinblick auf den Rundfunktuner mag es zweckmäßig sein, die sen aus Gründen eines verbesserten Empfangs mit zwei Antennen 12 zu verbinden.
  • Die Kontaktmittel, die jede Abstimmeinheit (Tunereinheit) 20 mit der gedruckten Leiterplatte 14 verbinden, können Verbindungen mit der Betriebsspannung 30 der Eingangssignale, der Erde 31, den Antennensignalen 32 und den Ausgangssignalen 33 aus der Abstimmeinheit (Tunereinheit) 20 enthalten. Jede Abstimmeinheit (Tunereinheit) 20 weist zusätzlich zu dem Abstimmer (Tuner), sofern zweckmäßig, einen A/D-Wandler (nicht dargestellt) auf. Der Abstimmer (Tuner) selbst arbeitet digital (z.B. ein GSM-Tuner), oder das Ausgangssignal aus einem analogen Abstimmer (Tuner), z.B. einem Rundfunktuner, wird A/D-gewandelt, so dass das Ausgangssignal 33 eines jeden Abstimmers (Tuners) 20 digital ist. Selbstverständlich kann der A/D-Wandler auch fest an der gedruckten Leiterplatte 14 montiert sein, wobei nur der Abstimmer (Tuner) abnehmbar sein kann. Hierdurch wird es jedoch erforderlich, dass das Ausgangssignal des Abstimmers (Tuners) analog ist, was eine Einschränkung darstellen kann.
  • Die Ausgangssignale 33 sind mit dem Multiplexer 22 verbunden, wo sie zu einem gemeinsamen Signal 34 gemultiplext werden. Das Signal wird von der Kommunikationsschnittstelle 23 empfangen, die mit dem Datenbus 25 kommuniziert. Die Signalverarbeitung der gesamten Antenneneinheit 1 von den Antennen 12, 17 über die Abstimmeinheit (Tunereinheit) 20 und den Multiplexer 22 zu der Kommunikationsschnittstelle 23 mit dem Datenbus 25 kann vom Fachmann gemäß dem Stand der Technik bewerkstelligt werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Antenneneinheit 1 ist vorgesehen, dass wenigstens eine An tenne 17', die GSM-Signale überträgt und empfängt, nicht mit einem an der gedruckten Leiterplatte 14 angeordneten Abstimmer (Tuner) verbunden ist. Diese ist statt dessen über eine Leitung 35, z.B. einem Koaxialkabel, mit einem an den Fahrersitz angrenzend angeordneten Telefon (nicht dargestellt) verbunden. Der Grund für eine solche Lösung besteht darin, dass das Mobilfunksystem in das Sicherheitssystem des Fahrzeugs einbezogen ist und daher nicht von dem Datenbus abhängig sein sollte.
  • Wie der 4 zu entnehmen ist, ist die gedruckte Leiterplatte 14 von unten mittels einer vorzugsweise faltbaren Klappe 40 abgedeckt, um die gedruckte Leiterplatte 14 vom Kofferraum 41 des Fahrzeugs her leicht zugänglich zu machen. Selbstverständlich können Verriegelungsmittel (nicht gezeigt) verschiedener Art in Verbindung mit der Klappe 40 vorgesehen sein, um unbefugten Personen den beabsichtigten oder unbeabsichtigten Zugang zu den an der gedruckten Leiterplatte 14 angeordneten Komponenten 17, 20, 22, 23 zu verwehren.
  • Die vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dürfen selbstverständlich nur beispielhaft aufgefasst werden, wobei mehrere Ausführungsvarianten denkbar sind.
  • So ist beispielsweise die Anzahl und die Art der Komponenten, wie der Antennen und Abstimmer (Tuner), variierbar. Die Antenneneinheit kann ferner Sender umfassen, die in gleicher Weise wie die Empfänger an der gedruckten Leiterplatte angeordnet sind, sowie wenigstens eine Antenne.
  • Das Fahrzeug kann ein beliebiges Modell und von beliebiger Gattung und muss nicht notwendigerweise ein Kombi sein, wie es in der vorstehenden Beschreibung der Fall ist.

Claims (8)

  1. Antenneneinheit (1) zum Empfangen elektromagnetischer Signale in einem Fahrzeug (2), welche zwei oder mehr Antennen (12, 17) und zwei oder mehr Empfänger (20) umfasst, die jeweils mit wenigstens einer Antenne (12, 17) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgangssignale (33) der Empfänger (20) mit einem Multiplexer (22) verbunden sind, wobei ein Ausgangssignal (34) des Multiplexers (22) über eine Kommunikationsschnittstelle (23) mit einem fahrzeuginternen Kommunikationspfad (25) verbindbar ist, und dass die Antennen, Empfänger und Multiplexer derart auf einem gemeinsamen Tragelement (10) angeordnet sind, dass sie eine integrierte Einheit bilden, wobei wenigstens eine Antenne (17) oder wenigstens ein Empfänger (20) zur abnehmbaren Anordnung an dem Tragelement (10) ausgebildet ist.
  2. Antenneneinheit nach Anspruch 1, wobei wenigstens eine der Antennen (17) zum Empfangen von Signalen im GHz-Bereich ausgebildet ist.
  3. Antenneneinheit nach Anspruch 1 oder 2, wobei wenigstens eine der Antennen (12) eine im Wesentlichen zweidimensionale räumliche Erstreckung aufweist.
  4. Antenneneinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Tragelement (10) eine im Wesentlichen flächige Lage aus einem nicht leitfähigen Material, wie Kunststoff, aufweist, die zur Anordnung in der Ebene des Körpers (4) an der Oberseite des Fahrzeugs (2) ausgebildet ist.
  5. Antenneneinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, die in einer Ausnehmung (3) in dem Körper (4) des Fahrzeugs (2) anordbar ist, wenn der Körper (4) des Fahrzeugs (2) aus einem leitfähigen Material gefertigt ist.
  6. Antenneneinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei wenigstens eine Antenne (12, 17) mit zwei oder mehr Abstimmeinheiten (20) verbunden ist.
  7. Antenneneinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Kommunikationspfad (25) einen Datenbus aufweist.
  8. Antenneneinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Kommunikationspfad (25) ein optisches Kabel aufweist.
DE60013381T 1999-09-27 2000-09-16 Antenneneinheit Expired - Lifetime DE60013381T2 (de)

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SE9903509 1999-09-27

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