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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf selbstfahrende
landwirtschaftliche Maschinen, wie z. B. Feldhäcksler, die einen Antriebsmotor und
eine Schutzsiebeinrichtung vor einem Lufteinlass des Kühlsystems
des Motors aufweisen, beispielsweise für ein Kühlgebläse und/oder einen Kühler.
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Technischer
Hintergrund
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Eine
selbstfahrende landwirtschaftliche Maschine weist typischerweise
einen Antriebsmotor zum Antrieb der Maschine und zum Betrieb eines oder
mehrerer Funktionseinheiten auf, beispielsweise des Mähwerks,
der Erntegut-Verarbeitungseinrichtungen, der Gebläse usw.
Der Motor ist typischerweise ein Verbrennungsmotor, beispielsweise
ein Dieselmotor, der ein Kühlsystem
unter Einschluss eines Kühlers
und in vielen Fällen
eines Gebläses
zum Ansaugen oder Blasen von Luft durch den Kühler aufweist. Derartige landwirtschaftliche
Maschinen sind große
Mengen von Staub, trockenen Blättern und
anderen Erntematerialien ausgesetzt, die um die Maschine herum aufgewirbelt
werden, während
diese sich über
das Feld bewegt. Zusätzlich
können
Insekten von der Maschine gestört
und in Richtung auf den Lufteinlass für das Kühlsystem des Motors angesaugt
werden. Um zu verhindern, dass derartige Materialien und Gegenstände den
Kühler
verstopfen, ist eine Schutzsiebeinrichtung vor dem Kühler und/oder dem
Gebläse
angeordnet. Schutzsiebeinrichtungen werden in vielen Fällen an
einer massiven Platte vorbei bewegt, um die Entfernung von angesammeltem Material
von der äußeren Sieboberfläche zu erleichtern.
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Die
DE-A-195 47 348 zeigt einen
Feldhäcksler,
der einen Motor oder eine Antriebseinheit aufweist, die auf der
Rückseite
der Maschine befestigt ist. Die Schutzsiebeinrichtung und der Kühler weisen eine
asymmetrische Position auf dem Fahrzeug entlang der seitlichen Verkleidung
der Erntemaschine auf. Ein Zugang an die Bauteile hinter der Siebeinrichtung
wird leicht dadurch erreicht, dass die Siebeinrichtung um eine vertikale
Achse nach außen verschwenkt
wird. Die Position des Kühlers
und der Siebeinrichtung rufen jedoch eine nachteilige Verteilung
des Gewichtes des Fahrzeuges hervor.
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Bei
einer in einer Linie angeordneten Anordnung einer landwirtschaftlichen
Maschine, wie sie schematisch in 1 gezeigt
ist, kann sich ein Dieselmotor 60 hinter einer landwirtschaftlichen
Funktionseinheit befinden, die unterhalb der Kabine 22 angeordnet
ist. Eine Hauptantriebswelle des Motors verläuft parallel zur Längsachse
der Maschine. Die Maschine hat einen Hauptrahmen 1, an
dem Haupt-Bauteile
verankert sind. Der Motor 60 hat einen Kühler 64,
ein Kühlgebläse 62 und
eine rotierende Siebeinrichtung 68, die alle in einer Linie
mit der Längsachse
der Maschine angeordnet sind. Typischerweise sind der Kühler 64,
das Kühlgebläse 62 und
die rotierende Siebeinrichtung 68 (insgesamt ein Kühlblock)
zwischen dem Motor 60 und der Kabine 22 befestigt.
Dies bringt den Motor 60 an den äußersten hinten liegenden Teil
der Maschine, wodurch sich ein Gegengewicht zum Gewicht der Funktionseinheiten
an der Vorderseite ergibt, und dies vermeidet oder verringert beispielsweise
die Verwendung von Gegengewichten auf der Rückseite der Maschine. Obwohl
die Gewichtsverteilung der Maschine auf diese Weise gelöst ist,
führt dies
dazu, dass sich der Kühlblock
zwischen dem Motor 60 und der Kabine 22 befindet.
Um einen Zugang an die Siebeinrichtung 68 zu ermöglichen
und um diese zur Wartung des Kühler 64 und/oder
der Funktionseinheiten zu entfernen, ist es denkbar, einen Raum 70 vor
der Siebeinrichtung 68 vorzusehen. Dieser Raum 70 vergrößert jedoch die
Gesamtlänge
der Maschine, so dass es bevorzugt wird, diesen Raum 70 auf
ein Minimum zu verringern. Wenn die Siebeinrichtung 68 näher an die Kabine 22 kommt,
steigt die Möglichkeit
einer Störung
durch andere Bauteile, wie z. B. die Reifen der Vorderräder 2,
an, wenn die Siebeinrichtung von dem Kühler weg verschwenkt wird.
Weiterhin wird die Bereitstellung eines ausreichenden Zugangs an
das Kühlsystem
und/oder die Funktionseinheiten schwieriger.
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Ein
Vorteil der in einer Linie angeordneten Motoranordnung besteht darin,
dass die Kühlluftströmung von
dem Gebläse 62 auf
und entlang beider Seiten und der Oberseite des Motors 60 gelenkt
werden kann, so dass die Möglichkeit
der Ansammlung von trockenem Erntematerial oder Blättern auf
freiliegenden heißen
Stellen auf dem Motor 60 verringert wird, die eine derartige
Temperatur erreichen könnten,
dass trockenes Erntematerial oder Blätter entflammt werden.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine bessere Anordnung
zur Bewegung der Siebeinrichtung zu schaffen, um einen Zugang an
das Kühlsystem
und/oder andere Funktionseinheiten einer landwirtschaftlichen Maschine
zu gewinnen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung ergibt eine landwirtschaftliche Maschine mit
einer Siebeinrichtung zum Schutz eines Teils eines Kühlsystems
eines Motors, der auf der landwirtschaftlichen Maschine befestigt
ist, wobei die Siebeinrichtung in ihrer Betriebsstellung im Wesentlichen
senkrecht zur Längsachse der
Maschine und benachbart zu dem Kühlsystem befestigt
ist, wobei die Siebeinrichtung von der Betriebsstellung benachbart
zu dem Kühlsystem
des Motors auf eine Position beweglich ist, in der die Siebeinrichtung
außerhalb
des Umrisses liegt, der die äußere Form
der landwirtschaftlichen Maschine bildet, dadurch gekennzeichnet,
dass die Siebeinrichtung gelenkig mit der landwirtschaftlichen Maschine derart
verbunden ist, dass die anfängliche
Bewegungsbahn der Siebeinrichtung horizontal und im Wesentlichen
senkrecht zur Längsachse
der landwirtschaftlichen Maschine verläuft, und dass eine weitere
zweite Bewegungsbahn der Siebeinrichtung horizontal und im Wesentlichen
kreisförmig
ist, wobei der Krümmungsmittelpunkt
der zweiten Bewegungsbahn auf oder benachbart zu einer ersten Gelenkposition
liegt.
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Die
erste Bewegungsbahn kann im Wesentlichen eine Translationsbewegung
sein, das heißt
mit keiner oder nur einer geringen Drehung der Siebeinrichtung gegenüber der
Maschine. Die Siebeinrichtung ist vorzugsweise auf ihrer Bewegungsbahn durch
ein langgestrecktes Halterungselement oder einen Rahmen gehaltert,
wobei das Halterungselement gelenkig mit der landwirtschaftlichen
Maschine an einem Ende des Halterungselementes durch ein erstes
vertikales Gelenk an der ersten Gelenkposition verbunden ist, und
die Siebeinrichtung ist gelenkig mit einem anderen Ende an dem Halterungselement über ein
zweites vertikales Gelenk zwischen der Siebeinrichtung und dem Halterungselement
an einer zweiten Gelenkposition befestigt. Die zweite Gelenkposition
ist vorzugsweise gegenüber
dem Mittelpunkt der Siebeinrichtung versetzt, so dass die Siebeinrichtung ähnlich wie
eine Tür
auf einer optionalen dritten Bewegungsbahn heraus verschwenkbar
ist, wodurch noch mehr Raum für
einen Zugang an das Kühlsystem
verbleibt. Die erste Gelenkposition liegt vorzugsweise vor oder
hinter der Betriebsstellung der Siebeinrichtung bezüglich der
Längsachse
der Maschine. Vorzugsweise weist die Siebeinrichtung eine Lufteinlassrichtung
auf, die parallel zur Längsachse
der Maschine verläuft,
und die Siebmaschen sind durch eine Platte oder einen Rahmen abgestützt, der
in einer Ebene senkrecht zur Längsachse
liegt. Vorzugsweise liegt die erste Gelenkposition nahe an einer
Linie parallel zur Längsachse
der Maschine, die durch ein laterales Ende der Siebeinrichtungs-Halteplatte oder
des Rahmens verläuft.
Eine die erste Gelenkposition mit dem Ende verbindende Linie bildet
vorzugsweise einen spitzen Winkel, vorzugsweise einen Winkel von
10° oder
weniger mit der Längsachse
der Maschine. Die erste Gelenkposition liegt vorzugsweise näher an der
Längsmittelachse
der Maschine, als das Ende der Siebeinrichtungs-Halteplatte oder
des Rahmens. Vorzugsweise sind der Motor, ein Teil des Kühlsystems
und die Siebeinrichtung entlang der Längsachse der Maschine angeordnet.
Typischerweise ist der Teil des Kühlsystems ein Kühler. Ein
Gebläse
kann in einer Linie mit dem Motor, dem Teil des Kühlsystems
und der Siebeinrichtung angeordnet sein.
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Die
Unteransprüche
definieren weitere einzelne Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung. Eine landwirtschaftliche Maschine und
ein Verfahren zu deren Betrieb gemäß der vorliegenden Erfindung
wird nunmehr ausführlicher
in Form eines Beispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist eine schematische
Seitenansicht einer landwirtschaftlichen Maschine, bei der die vorliegende
Erfindung verwendet werden kann.
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2 ist eine schematische
Draufsicht auf die landwirtschaftliche Maschine nach 1, die die ersten bis dritten
Bewegungsbahnen einer Schutz-Siebeinrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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3 ist eine schematische
Draufsicht einer Einzelheit eines Halteelementes und einer Führungsstangenbaugruppe
gemäß einer
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
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4 ist eine schematische
Draufsicht der Einzelheit des Halteteils und der Führungsstangenbaugruppe
nach 1, die die Betriebsstellung
und eine geöffnete
Stellung der Schutz-Siebeinrichtung zeigt.
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5 ist eine schematische
Darstellung der ersten und zweiten Bewegungsbahnen der in 3 gezeigten Baugruppe.
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Ausführliche
Beschreibung der erläuternden
Ausführungsbeispiele
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Die
vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf bestimmte Ausführungsformen
und bestimmte Zeichnungen beschrieben, doch ist die Erfindung nicht
hierauf beschränkt,
sondern lediglich durch die Ansprüche. Die Zeichnungen sind schematisch.
Die Ausdrücke "vorne", "hinten", "vorwärts", "rückwärts", "rechts" und "links", die in der gesamten Beschreibung
verwendet werden, werden bezüglich der
normalen Bewegungsrichtung der Maschine im Betrieb bestimmt und
sollten nicht als beschränkende
Ausdrücke
aufgefasst werden.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen und insbesondere auf 1 ist eine landwirtschaftliche Maschine,
beispielsweise ein Feldhäcksler,
gezeigt, der einen Hauptrahmen 1 aufweist, an dem auf den Boden
abrollende Antriebsräder 2 und
lenkbare Räder 3 befestigt
sind. Der Feldhäcksler
ist mit einer Erntematerial-Sammelvorrichtung
in Form eines Reihenfrucht-Anbaugerätes 10 gezeigt, das
zum Ernten von Mais geeignet ist, das jedoch durch ein übliches Schwad-Aufnehmergerät oder ein übliches
Mähbalken-Anbaugerät in Abhängigkeit
von der Art des zu erntenden Erntematerials ersetzt werden kann.
In üblicher
Weise umfasst das Reihenfrucht-Anbaugerät 10 einen Befestigungsrahmen 12,
der eine Anzahl von Reihenfrucht-Einheiten 14 haltert,
die zum Ernten von Maisstängeln
von dem Feld und zu dessen Fördern
in Rückwärtsrichtung
zu einer Förderschnecke 16 betreibbar
sind, die ihrerseits das Erntematerial dem Pressspalt von Zuführungseinrichtungen
zuführt,
die in einer vorderen Einheit des Feldhäckslers eingebaut sind.
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Der
Feldhäcksler
weist Zuführungseinrichtungen
auf, die untere Zuführungseinrichtungen,
unter Einschluss einer vorderen unteren Zuführungswalze 26 und
einer glatten hinteren unteren Zuführungswalze 27 und
obere Zuführungseinrichtungen unter
Einschluss einer oberen vorderen Zuführungswalze 20 und
einer oberen hinteren Zuführungswalze 21 umfassen.
Die unteren Zuführungswalzen 26, 27 sind
drehbar in einem unteren Zuführungsrahmen 24 befestigt,
und die oberen Zuführungswalzen 20, 21 sind
in einem oberen Zuführungsrahmen 18 befestigt,
an dem das Reihenfrucht-Anbaugerät 10 angebracht
ist. Die oberen und unteren Zuführungseinrichtungen
drehen sich derart, dass das Erntematerial zwischen diesen zu einer
Messertrommel 36 gefördert
wird, die eine Anzahl von Messern 37 umfasst, die eine
zylindrische Umfangsform oder ein zylindrisches Profil erzeugen,
wenn die Messertrommel 36 in Drehung versetzt wird.
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Die
Messer 37 wirken mit einem festen Scherbalken oder einer
Gegenschneide zusammen, um das Erntematerial auf Länge zu schneiden.
Eine Erntematerial- Verarbeitungswalzenbaugruppe 42 ist vorgesehen
und umfasst einen Satz von gegensinnig rotierenden Quetschwalzen 44,
die darin befestigt sind, wobei diese Walzen die Kerne aufbrechen,
die in dem zerhackten Material verbleiben. Die Quetschwalzen 44 können eine
im Wesentlichen zylindrische genutete Oberfläche aufweisen. Die Messertrommel 36 schleudert
das zerkleinerte Material in den Pressspalt der Quetschwalzenbaugruppe 42. Diese
liefert die zerquetschten Maiskörner
zu einem Gebläse 50,
das in einem Gebläsegehäuse 48 eingebaut
ist. Das Gebläse 50 umfasst
eine Vielzahl von Schaufeln, die das Erntematerial nach oben durch den
Gebläse-
oder Beschleuniger-Auslass in einen Auswurfbogen 52 schleudern,
der von einem Fahrer so positioniert werden kann, dass er das zerkleinerte Erntematerial
in der erforderlichen Weise lenkt, normalerweise auf einen Anhänger, der
sich entlang des Feldhäckslers
oder hinter diesem bewegt.
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2 ist eine schematische
Draufsicht der landwirtschaftlichen Erntemaschine nach 1. Ein Motor 60,
beispielsweise ein Dieselmotor, ist zwischen den Hinterrädern 3 befestigt.
Ein Kühler 64 ist in
einer Linie mit dem Motor 60 angeordnet, und zwar ebenso
wie ein Gebläse,
das in einem Gebläsegehäuse 62 befestigt
ist, um Luft durch den Kühler 64 zu
saugen. Vor dem Kühler
ist ein Staubsieb, vorzugsweise eine rotierende Siebeinrichtung 68 in
einer derartigen Weise befestigt, dass sie um eine erste Bewegungsbahn 77,
gefolgt von einer zweiten Bewegungsbahn 78 und einer wahlweisen
dritten Bewegungsbahn 79 heraus verschwenkbar ist. Die
Bewegungsbahn 77 ist durch einen Anfangsabschnitt gekennzeichnet,
der von der normalen Betriebsstellung der Siebeinrichtung 68 ausgeht,
wenn sich diese direkt vor dem Kühler 64 befindet,
wobei der Anfangsabschnitt im Wesentlichen aus einer Translationsbewegung
im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse
der landwirtschaftlichen Maschine besteht. In einem Mittelabschnitt
dreht sich die weitere Bewegungsbahn 78 der Siebeinrichtung 68 über einen Winkel
zu einem Punkt, an dem es sich über
einen Winkel von 60–90° ausgehend
von der Betriebsstellung gedreht hat. Von diesem Punkt aus kann
eine dritte wahlweise Bewegungsbahn 79 verwendet werden,
die im Wesentlichen eine Drehung um ein Gelenk 76 ist,
bis sich die Siebeinrichtung 68 über eine Winkelentfernung von
zwischen 135 und 180° verglichen
mit der Ausgangsstellung bewegt hat.
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Ein
Vorteil der anfänglichen
im Wesentlichen eine Translationsbewegung darstellenden Bewegung
der Siebeinrichtung 68 auf der Bewegungsbahn 77 besteht
darin, dass der Raum 70 vor der Siebeinrichtung 68 auf
einem Minimum gehalten werden kann. Weiterhin ergibt sich keine
Störung
der Bewegung der Siebeeinrichtung 68 durch den Reifen des Vorderrades 2.
Nachdem die Bewegungsbahn 77 abgeschlossen ist, bewegen
die Bewegungsbahn 78 und 79 die Siebeinrichtung 68 vollständig von
dem Raum 70 fort und aus dem Umriss, der durch die Außenkonturen
der Maschine gebildet ist, heraus, so dass ein Zugang von beiden
Seiten der Maschine aus ermöglicht
wird.
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Um
die drei Bewegungsbahnen 77–79 zu
erzielen, wird nunmehr eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Typischerweise ist die Siebeinrichtung 68 an
einem Teil des Rahmens 1 oder einem Hilfsrahmen oder einem
anderen Bauteil, das mit dem Rahmen 1 verbunden ist, an
einer ersten Gelenkposition 75 über ein Halterungsteil 74 befestigt.
Die Siebeinrichtung 68 ist weiterhin drehbar mit dem Halterungsteil 74 an
einer zweiten Gelenkposition 76 verbunden, die sich auf
der Halterung 69 befindet. Vorzugsweise werden zwei Teile 74 verwendet, eines
an oder in der Nähe
der Oberseite der Siebeinrichtung 68 und das andere an
oder in der Nähe
der Unterseite der Siebeinrichtung 68. Die Doppelgelenk-Befestigung 75, 76 der
Siebeeinrichtung 68 ermöglicht
es der Siebeinrichtung 68, den Bewegungsbahnen 77–79 zu
folgen. Vorzugsweise sind das eine oder mehrere langgestreckte Halteteile 74 an
einem Ende an einer Position entweder in Axialrichtung hinter oder
vor der Siebeinrichtung 68 befestigt, so dass die anfängliche
Bewegung die Tangente an einem Kreis ist, dessen Mittelpunkt entweder
in Axialrichtung vor oder hinter der Siebeinrichtung 68 liegt.
Vorzugsweise ist der Mittelpunkt des Kreises, das heißt die erste
Gelenkposition 75 so angeordnet, dass die anfängliche
Bewegung der Siebeinrichtung 68 im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse
der landwirtschaftlichen Maschine verläuft.
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Die
zweite Gelenkposition 36 ist vorzugsweise in Richtung auf
eine Seite der Siebeinrichtung 68 verlegt (das heißt gegenüber der
Mitte der Siebeinrichtung 68 versetzt), so dass eine Drehung
um dieses Gelenk 76 die Siebeinrichtung 68 von
der landwirtschaftlichen Maschine fort ähnlich wie eine Tür und nicht
einfach um seine eigene Achse verschwenkt. Das Teil 74 kann
gerade sein, oder es kann in vorteilhafter Weise eine erste Biegung 80 aufweisen,
um einen Abstand zu dem Kühler 64 zu
erzielen, wenn sich die Siebeinrichtung 68 in der Betriebsstellung
befindet. Das Teil 74 kann aus einzelnen Streben zusammengesetzt
sein, oder es kann ein Teil eines Rahmens sein.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist
das Teil 74 eine allgemein hakenförmige Form mit einer ersten
Biegung 80, einem geraden Schaftabschnitt 72 und
einen Hakenabschnitt 73 auf, der einen Raum 71 umgrenzt,
wie dies am Besten in 3 gezeigt
ist. Das äußere Ende
des Hakenabschnittes 73 ist mit dem Gelenk an der zweiten
Gelenkposition 76 verbunden. Die Siebeinrichtung 68 ist
auf der Halterung 69 derart befestigt, dass es Abschnitte 69a und 69b der
Halterung 69 gibt, die sich über die Außenkante der Siebeinrichtung 68 hinaus
erstrecken. Die zweite Gelenkposition 76 befindet sich
näher an der
Mitte der Siebeinrichtung, als die Außenkante der Halterung 68,
so dass der Winkel α zwischen
der die Gelenkpositionen 75, 76 verbindenden Linie
und der senkrechten zur Halterung 69 der Siebeinrichtung 68 ein
spitzer Winkel, beispielsweise 30° oder
weniger, besonders bevorzugt 20° oder
weniger, ist. Die erste Gelenkposition 75 kann sich an
einer derartigen Stelle befinden, dass der Winkel zwischen der ersten
Gelenkposition 75 und der äußeren Kante 81 der
Halterung einen spitzen Winkel β bezüglich der
Senkrechten zu der Halterung 69 bildet. Dieser Winkel β ist vorzugsweise
kleiner als α und
vorzugsweise in dem Bereich von 0–10°. Das erste Gelenk 75 befindet
sich näher
an der Längsmittelachse
der Maschine, als die äußerste Kante
der Halterung 69. Der Winkel α darf nicht zu groß sein,
weil sich anderenfalls die Siebeinrichtung 68 zu weit von
dem Kühler 64 während der ersten
Bewegungsbahn 77 fort bewegt, so dass ein größerer vorderer
Raum 70 erforderlich sein würde. Wenn die Bewegungsbahn 77 fortgesetzt
wird, wird die Kante 81 der Halterung 69 in den
Hakenbereich 71 eingefaltet, so dass die Siebeinrichtung 68 im
Wesentlichen senkrecht zur Längsachse
der Maschine bleiben kann, das heißt, dass sie sich anfänglich nicht
um die Gelenkposition 76 dreht. Auf diese Weise verläuft die
anfängliche
Bewegungsbahn 77 der Siebeinrichtung im Wesentlichen senkrecht
zur Längsachse
der Maschine. Auf der weiteren Bewegungsbahn 78 dreht sich
die Siebeinrichtung 68 hauptsächlich um die erste Gelenkposition,
das heißt in
einer im Wesentlichen kreisförmigen
Weise. Am Ende der zweiten Bewegungsbahn 78 kann die Siebeinrichtung 68 lediglich
um die Gelenkposition 76 gedreht werden, das heißt, die
Siebeinrichtung 68 wird ähnlich wie eine Tür auf einer
dritten Bewegungsbahn 79 verschwenkt.
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Die
Siebeinrichtung 68 kann entlang der Bewegungsbahn 77 von
Hand geführt
werden. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann jedoch ein Führungselement verwendet werden,
um zwangsweise die Bewegung der Siebeinrichtung 68 zu steuern.
Ein derartiges Führungselement
kann eine Führungsstange 84 sein,
wie dies in den 3–5 gezeigt ist. Das hintere
Ende der Stange 74 ist schwenkbar an einer Position 86 an
dem Rahmen 1 in der Nähe
der Gelenkposition 75 jedoch weiter entfernt von der Längsmittelachse
der Maschine verbunden. Das vordere Ende der Stange 84 ist
gelenkig an einer Position 87 an der vorderen Fläche der
Halterung 69 befestigt. Die Stange 84 weist eine
Biegung 89 auf, um Raum für die Kante 81 des
Kühlergehäuses zu
schaffen. Der Winkel γ zwischen
der Senkrechten auf die Siebeinrichtungs-Halterung 69 und
der die Gelenkpositionen 86, 87 verbindenden Linie
ist vorzugsweise ein spitzer Winkel, vorzugsweise kleiner als der
Winkel α.
Diese Anordnung bildet ein Parallelogramm-artiges Gestänge, das
durch das Element 74, die Stange 84 und Teile
des Rahmens 1 und der Halterung 69 zwischen den
Gelenkpositionen 75, 86 bzw. 76, 87 gebildet
ist. Ein derartiges Gestänge
bewirkt eine im Wesentlichen parallele Bewegung des Halterungselementes 74 und
der Stange 84 während
der Anfangsphase der Bewegungsbahn 77. Vorzugsweise liegt
die vordere Gelenkposition 87 der Führungsstange 84 vor der
ersten der zweiten Gelenkposition 76 des Halterungselementes 74,
das heißt
die Gelenkposition befindet sich weiter entfernt entlang einer Senkrechten auf
die Halterung 69 bezogen auf die Gelenkposition 86,
als die Gelenkposition 76. Um dies zu erzielen, kann sich
die Gelenkposition 87 auf einen Vorsprung 85 befinden,
der an der Vorderfläche
der Halterung 69 befestigt ist. Der Unterschied in den
effektiven Längen
des Elementes 74 und der Stange 84 ruft eine im
Wesentlichen kreisförmige
Bewegung der Siebeinrichtung 68 während der weiteren Bewegungsbahn 78 hervor.
Die vollständige
Bewegungsbahn ist schematisch in 5 gezeigt.
Aufgrund der Führungsstange 84 wird
die abschließende
Bewegungsbahn 79 verhindert. Als zusätzliche Option könnte die
Stange 84 jedoch von einer der Gelenkpositionen 86, 87 entkoppelt
oder in seiner Mitte getrennt werden, worauf die Siebeinrichtung 68 um
die Gelenkposition 76 wie eine Tür verschwenkt wird.
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Obwohl
die Erfindung unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen
gezeigt und beschrieben wurde, ist es für den Fachmann verständlich,
dass verschiedene Änderungen
oder Modifikationen hinsichtlich der Form und der Einzelheiten durchgeführt werden
können,
ohne dass von dem Schutzumfang dieser Erfindung abgewichen wird, wie
er in den Ansprüchen
definiert ist. Beispielsweise müsste
das Element 74 keine feste Länge aufweisen, sondern es könnte auch
mit einem Hydraulikzylinder versehen sein, so dass seine Länge geändert werden kann.