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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren zum Färben eines
durchsichtigen Artikels aus Polycarbonat, zum Beispiel eines optischen
oder ophthalmischen Artikels und insbesondere eine Linse.
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Es
ist bekannt, dass Polycarbonat (PC) ein schwer zu färbendes
Material ist.
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Ophthalmische
Linsen aus herkömmlichem
organischem Material wie dem Material, welches durch Polymerisation
von Diallylcarbonat mit Diethylenglykol erhalten wird, werden im
Allgemeinen durch Eintauchen in wässrige Bäder von dispergierten Farbmitteln
gefärbt,
wobei die Bäder
bei einer Temperatur von etwa 95 °C gehalten
werden.
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Ein
solches Verfahren ist zur Färbung
von Artikeln aus Polycarbonat, zum Beispiel Linsen aus Polycarbonat,
nicht direkt übertragbar.
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Es
wurden verschiedene Techniken zum Färben von Artikeln aus Polycarbonat
vorgeschlagen, wie das Auftragen einer Pigmentlösung in einem organischen Lösungsmittel
auf die Oberfläche
des Artikels aus PC, welches das Polycarbonat auf der Oberfläche anlösen oder
aufquellen kann, um dem Pigment das Eindringen unter die Oberfläche des
Artikels zu ermöglichen.
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Diese
Verfahren, die aggressiv auf die Oberfläche des behandelten Artikels
wirken, sind im Rahmen einer ophthalmischen Anwendung nicht geeignet.
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Wenn
man darüber
hinaus internationale Vorschriften beachtet, die auf die Reduktion
von organischen Lösungsmitteln
abzielen, ist die Verwendung eines solchen Verfahrens nicht wünschenswert.
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Die
Druckschrift US-5 443 597 beschreibt ein Verfahren zum Färben eines
aus einem Polycarbonat-Polyester-Copolymer gebildeten Artikels,
wie ein optisches Element, welches darin besteht, das Copolymer
einer UV-Bestrahlung von vorbestimmter Intensität über eine vorbestimmte Zeit
zu unterziehen und anschließend
den Artikel einer Färbungsbehandlung,
zum Beispiel durch Eintauchen in eine wässrige Lösung eines Farbmittels, zu
unterziehen.
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Gemäß diesem
Dokument ist die Gegenwart von Polyesterketten im Gerüst des Copolymers
wesentlich, denn diese Polyesterbindung wird durch die Bestrahlung
getrennt, was das folgende Eindringen des Farbmittels ermöglicht.
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Ferner
sind die Eindringtiefen der Pigmente gering, etwa 10 bis 15 nm.
Um ein stärkeres
Eindringen zu erhalten, muss das Copolymer also laut Druckschrift
einen größeren Anteil
an Polyester enthalten.
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Die
Mehrzahl der Polycarbonat-Materialien, die für ophthalmische Optik verwendet
werden, sind Materialen auf der Grundlage von Homopolycarbonaten.
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Die
Druckschrift JP 1 118682-A beschreibt ein Verfahren zum Färben einer
Oberfläche
eines Polycarbonatfilms, welches die Bestrahlung der Filmoberfläche mittels
UV-Strahlung über
262 Stunden und anschließendes
Eintauchen des Films in eine Farbmittellösung für 17 Stunden umfasst.
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Es
wäre also
wünschenswert, über ein
Verfahren zum Färben
von einfachen Artikeln aus Polycarbonat, insbesondere aus Homopolycarbonat,
zu verfügen,
zum Beispiel optische oder ophthalmische Artikel wie Linsen, welches
die Verwendung von herkömmlichen
Farbmitteln in wässriger
Lösung
ermöglicht.
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Ferner
soll dieses Verfahren, welches insbesondere zur Färbung von
ophthalmischen Linsen aus PC, insbesondere Linsen für Brillen,
bestimmt ist, nicht nur einfach sein, sondern auch das Färben der
Linsen nach den Wünschen
der Kunden ermöglichen.
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Es
muss die Dosierung der Farbintensität ermöglichen: Farbton A (hell),
Farbton B (mittel), Farbton C (dunkel).
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Das
Verfahren darf nicht auf maßgebliche
Weise die wesentlichen Eigenschaften der Linse wie Durchsichtigkeit,
Stoßfestigkeit
oder Kratzfestigkeit verändern.
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Die
erhaltene Färbung
sollte mit der Zeit stabil bleiben.
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Es
wurde nun gefunden, dass es möglich
ist, mittels geeigneter Bestrahlung einen photochemischen Abbau
des Polycarbonats auf eine vorbestimmte Dicke im Artikel aus Polycarbonat
ohne Polyestereinheiten ausgehend von einer Seite des Artikels zu
erhalten, ohne die anderen, insbesondere für eine Anwendung in der ophthalmischen
Optik erforderlichen optischen und mechanischen Eigenschaften zu
verändern.
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Ein
so behandelter Artikel aus PC kann leicht eingefärbt werden, insbesondere mittels
wässriger
Dispersionen und Lösungen
von Farbstoffen und Pigmenten.
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Erfindungsgemäß umfasst
das Verfahren zum Färben
eines durchsichtigen Artikels aus Polycarbonatmaterial ohne Polyestereinheiten:
- a) den photochemischen Abbau des Polycarbonatmaterials
des durchsichtigen Artikels durch Bestrahlung mittels einer vorbestimmten
UV-Strahlung von mindestens einer Seite des Artikels, um im Artikel
mindestens eine erste oberflächliche
photochemisch abgebaute Schicht aus Polycarbonatmaterial mit einer
Dicke von mindestens 1, vorzugsweise mindestens 2 μm herzustellen;
und
- b) das In-Kontakt-Bringen von mindestens der genannten ersten
Seite des Artikels mit einem Farbmittel, um das Farbmittel in einer
Dicke von mindestens 1, vor zugsweise mindestens 2 μm der ersten
oberflächlichen
photochemisch abgebauten Schicht eindiffundieren zu lassen.
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Selbstverständlich kann
das erfindungsgemäße Verfahren
auch die Bestrahlung des Artikels umfassen, um einen photochemischen
Abbau des Polycarbonatmaterials auf den beiden gegenüberliegenden
Seiten des Artikels (wobei also jede der beiden Seiten dem photochemischen
Abbau unterzogen wird) hervorzurufen, um im Artikel zwei oberflächliche
photochemisch abgebaute Seiten aus Polycarbonatmaterial mit jeweils einer
Dicke von mindestens 1 bis 2 μm
zu bilden.
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In
diesem letzten Fall werden dann beide Seiten des Artikels mit dem
Farbmittel in Kontakt gebracht, um das Farbmittel in eine Dicke
von mindestens 1, vorzugsweise mindestens 2 μm in jede der beiden photochemisch
abgebauten oberflächlichen
Schichten eindiffundieren zu lassen.
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Vorzugsweise
beträgt
die Dicke der photochemisch abgebauten oberflächlichen Schicht oder der photochemisch
abgebauten oberflächlichen
Schichten 2 bis 20 μm,
und mehr bevorzugt zwischen 2 und 10 μm.
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Das
Farbmittel kann in die gesamte Dicke der photochemisch abgebauten
oberflächlichen
Schichten) eindiffundieren.
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Die
UV-Strahlung beim Schritt des photochemischen Abbaus durch Bestrahlung
hat ein solches Wellenlängenspektrum,
dass bei der Bestrahlung mindestens 50 %, vorzugsweise mindestens
60 % und noch mehr bevorzugt 65 %, der Strahlungsenergie aus einem
Teil der Strahlung mit einer Wellenlänge ≤ 320 nm stammt. Weiterhin bevorzugt
beträgt
die Strahlungsenergie beim Bestrahlen des Artikels aus dem Teil
der Strahlung mit einer Wellenlänge
von ≤ 320
nm 2,4 bis 48 J/cm2, mehr bevorzugt 10 bis
30 J/cm2, während die Strahlungsenergie
des Artikels aus dem Teil der UV-Strahlung mit einer Wellenlänge > 320 nm 0,9 J/cm2 bis 15 J/cm2, mehr
bevorzugt 2 J/cm2 bis 8 J/cm2 beträgt. (Wie
es wohlbekannt ist, umfasst die UV-Strahlung einen Wellenlängenbereich
von 200 bis 400 nm).
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Beim
Schritt des photochemischen Abbaus beträgt die Dauer, für welche
jeder Punkt einer Seite der Linse der Bestrahlung unterzogen wird,
weniger als 10 Minuten, vorzugsweise weniger als 2 Minuten und noch mehr
bevorzugt weniger als 30 Sekunden.
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Die
optimale Dauer des Schrittes des photochemischen Abbaus, während der
die oben genannten Energien von der Linse erhalten werden, variieren
zwischen 0,1 und 10 Sekunden, im Allgemeinen und vorzugsweise zwischen
0,4 und 4 Sekunden.
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Die
Veränderung
der chemischen Struktur der PC-Oberfläche kann mittels Infrarot-Spektroskopie im ATR-Modus
(Attenuated Total Reflectance) im 45 °-Winkel gezeigt werden. Diese
Oberflächentechnik
ermöglicht
die Charakterisierung der PC-Struktur in einer Tiefe von 1 bis 2 μm.
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Man
sieht, bezogen auf die nicht abgebaute PC-Oberfläche, eine Erhöhung der
Intensität
der Streckschwingungsbanden (Verlängerung) der OH-Gruppen (Alkohole,
Säuren,
Hydroperoxide), was den Prozess einer Photooxidation beweist.
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Für das erfindungsgemäße Verfahren
geeignete UV-Strahlung kann zum Beispiel durch Verwendung einer
UV-Lampe „H" von FUSION UV SYSTEM
mit 50 % der Nennleistung oder einer UV-Lampe „D" der gleichen Firma mit 40 % der Nennleistung
erhalten werden.
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Im
Beitrag „Photovieillisment:
evaluation des sources lumineuses", Agnès RIVATON, Jean-Luc GARDETTE und
Jacques LEMAIRE, Caoutchouces et Plastiques Nr. 651, Mai 1985, Seiten
81 bis 85, wird gezeigt, dass die photochemische Alterung des Polycarbonats
aus Bisphenol A eine doppelte Photochemie aufweist, d. h. eine „intrinsische" Photochemie (Angriff
auf die Oberfläche)
und eine „induzierte" Photochemie (Angriff
in der Tiefe), die mit der Anregung von Defekten oder Verunreinigungen
verbunden ist.
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Ohne
uns auf eine Theorie festlegen zu wollen, glauben wir, das zur Bildung
von erfindungsgemäßen photochemisch
abgebauten oberflächlichen
Schichten die UV-Bestrahlung des Artikels dergestalt sein muss, dass
die photochemische Alterung im Wesentlichen über eine „intrinsische" Photochemie verläuft, d.
h. über einen
Angriff auf die Oberfläche.
So können
wir einen Artikel aus Polycarbonatmaterial mit einer photochemisch
abgebauten oberflächlichen Schicht
erhalten, welche die Fähigkeit
zum Färben
des Artikels verbessert, ohne den anderen optischen und mechanischen
Eigenschaften des Polycarbonatmaterials zu schaden.
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Für die vorliegende
Erfindung geeignete Polycarbonate sind jegliche Polycarbonate, die
keine Polyestereinheiten aufweisen.
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Unter
Polycarbonat werden in der vorliegenden Erfindung sowohl Homopolycarbonate
wie auch Copolycarbonate und sequenzierte Copolycarbonate verstanden,
unter der Voraussetzung, das die Copolycarbonate mit Polyestereinheiten
ausgeschlossen sind.
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Diese
Polycarbonate sind im Handel erhältlich,
zum Beispiel bei GENERAL ELECTRIC COMPANY unter der Markenbezeichnung
LEXAN®;
bei TEIJIN unter der Markenbezeichnung PANLITE®; bei
BAYER unter der Markenbezeichnung BAYBLEND®; bei
MOBAY CHEMICAL Corp. unter der Markenbezeichnung MAKROLON® und
bei DOW CHEMICAL Co. unter der Markenbezeichnung CALIBRE®.
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Bevorzugte
Polycarbonate sind Homopolycarbonate, insbesondere die Homopolycarbonate
von Bisphenol A und Tetramethyl-3,5-Bisphenol A (TMBPA).
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Vorzugsweise
enthält
das Polycarbonatmaterial eine wirksame Menge an UV-Absorptionsmittel.
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UV-Absorptionsmittel
sind auf dem Gebiet der Polymere wohlbekannte Hilfsmittel und im
Handel erhältlich.
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Unter
den UV-Absorptionsmittel können
Benzotriazole, Benzophenone, Dihydroxybenzophenone, Benzimidazole
und Phenylbenzoate genannt werden.
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Unter
den Benzotriazolen können
Benzotriazole mit der folgenden Formel genannt werden:
in welcher
- R1 ein H oder einen Alkylrest, vorzugsweise
einen C1-C6-Alkylrest,
darstellt,
- R2 ein H oder einen Alkylrest, vorzugsweise
einen C1-C8-Alkylrest,
darstellt, und
- X ein H oder Cl darstellt.
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Unter
den Benzophenonen können
Verbindungen mit der folgenden Formel genannt werden:
in welcher R
3 ein
Alkylrest, vorzugsweise ein C
1-C
13-Alkylrest ist.
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Unter
den Dihydroxybenzophenonen können
Verbindungen mit der folgenden Formel genannt werden:
in welcher R
4 ein
Alkylrest, vorzugsweise ein C
1-C
8-Alkylrest, ist.
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Unter
den Phenylbenzoaten können
Verbindungen mit der folgenden Formel genannt werden:
in welcher
- R5 H oder einen Alkylrest, vorzugsweise C1-C4-Alkylrest, darstellt,
und
- R6 und R7 ein
H oder OH darstellten.
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Der
Anteil an UV-Absorptionsmittel im Polycarbonatmaterial variiert
im Allgemeinen zwischen 0 und 10 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht
des Materials, vorzugsweise zwischen 0 und 5 Gew.-% und mehr bevorzugt
etwa 2,5 Gew.-%.
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Das
Polycarbonatmaterial kann jeglichen anderen Hilfsstoff, der herkömmlich verwendet
wird und den optischen und mechanischen Eigenschaften nicht schadet,
wie Antioxidantien, interne oder externe Schmiermittel, Flammenschutzmittel
und Antistatika in den üblichen
Anteilen enthalten.
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Beim
Arbeitsschritt des Färbens
des Artikels beim erfindungsgemäßen Verfahren
kann jegliches Farbmittel oder Pigment verwendet werden, welches
herkömmlich
für die
Färbung
von durchsichtigen Artikeln aus Polymermaterial Verwendung findet,
einschließlich
der photochromen Farbmittel und Pigmente.
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In
diesem Stadium kann man auch ein UV-Absorptionsmittel eindiffundieren
lassen.
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Unter
den herkömmlich
verwendeten Farbmitteln können
Azofarbstoffe und Anthrachinonfarbstoffe genannt werden.
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Azofarbstoffe
können
Monoazofarbstoffe sein, zum Beispiel mit der Formel:
in welcher R
8 und
R
9 Arylreste oder Heterocyclen sind, vorzugsweise
Heterocyclen, oder Diazofarbstoffe, zum Beispiel mit der Formel:
in welcher R
10,
R
11 und R
2 Arylreste
oder Heterocyclen sind, vorzugsweise Heterocyclen.
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Anthrachinonfarbstoffe
können
dargestellt werden durch die Formel:
in welcher R
13 und
R
14 H, OH, eine Amingruppe, eine Alkoxygruppe,
eine Fluorcarbonatgruppe oder eine Acylaminogruppe darstellen.
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Andere
Farbmittel können
Infrarot-Absorptionsmittel oder Laserfarbstoffe sein.
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Unter
den Infrarot-Absorptionsmitteln können die folgenden Verbindungen
genannt werden:
in welchen
R H oder einen Alkylrest, vorzugsweise C
1-C
4-Alkylrest, darstellen.
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Unter
den Laserfarbstoffen können
Farbstoffe genannt werden, die ein oder mehrere Chromophore enthalten,
ausgewählt
aus einem oder mehreren Porphyrinkomplexen, die mit Metallen modifiziert
wurden, um Metall-Porphyrinkomplexe zu bilden.
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Beispiele
für geeignete
Chromophore sind tert.-Butylvanadylphthalocyanin, tert.-Butylphthalocyaninzinnchlorid,
die bei einer Wellenlänge
von 694 nm absorbieren und die für
den Schutz gegenüber
einem Rubinlaser geeignet sind.
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Unter
den photochromen Farbmitteln und Pigmenten können Spirooxazine und Chromene
genannt werden.
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Die
photochromen Farbstoffe und Pigmente vom Spirooxazin-Typ werden,
unter anderem, in den Patenten und Patentanmeldungen US-5 139 707,
US-5 114 621, EP-0 245 020, EP-0 388 660 und WO 96/04590 beschrieben.
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Die
photochromen Farbstoffe und Pigmente vom Chromen-Typ werden, unter
anderem, in den Patenten und Patentanmeldungen WO 90/07507, WO 92/09593,
WO 93/17071, FR 2 688 782, EP-401 958, EP-562 915, US-3 567 605
und US-5 066 818 beschrieben.
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Bevorzugte
Farbmittel und Pigmente sind Azo- und Anthrachinonfarbstoffe und
-pigmente.
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Der
Arbeitsschritt des Färbens
des Artikels besteht darin, die Seite des Artikels aus Polycarbonatmaterial,
die der photochemisch abgebauten oberflächlichen Schicht entspricht,
mit einem Farbmittel, zum Beispiel in Form einer Lösung oder
Dispersion von einem oder mehreren Farbstoffen oder Pigmenten, auf
ganz herkömmliche
Art in Kontakt zu bringen, wie Eintauchen (dip) in ein Farbstoffbad
oder durch Aufbringen und Zentrifugieren einer Farbstofflösung auf
die photochemisch abgebaute Seite des Artikels.
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Vorzugsweise
wird das In-Kontakt-Bringen der photochemisch abgebauten Seite des
Artikels mit einem Farbmittel durch Eintauchen in ein Farbstoffbad
ausgeführt.
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Die
Bäder und
Farbstofflösungen
sind herkömmlicherweise
wässrige
Lösungen
oder Dispersionen eines Farbstoffs oder Pigments oder von Mischung
aus Farbstoffen und Pigmenten.
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Vorzugsweise
enthalten diese Bäder
und Lösungen
auch eine wirksame Menge an Tensid, insbesondere eines Alkylbenzolsulfonats.
Die Menge an Tensid in den Bädern
oder den Lösungen
variiert im Allgemeinen zwischen 0 und 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,2
Gew.-%.
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Die
Temperatur der Farbstoffbäder
und -lösungen
beim Schritt des Färbens
beträgt
im Allgemeinen zwischen 85 und 100 °C, im Allgemeinen etwa 94 bis
95 °C.
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Vorzugsweise
werden die Artikel nach der Färbungsbehandlung
einer thermischen Behandlung zur Stabilisierung der Färbung unterzogen,
bei einer Temperatur von vorzugsweise mehr als 100 °C, die bis
zu 140 °C,
vorzugsweise etwa 130 °C
erreichen kann, über
einen Zeitraum, der für
die Fixierung der Färbung
ausreichend ist, im Allgemeinen 1 Stunde oder mehr, vorzugsweise
etwa 2 Stunden.
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Nach
der Färbungsbehandlung
und gegebenenfalls der thermischen Behandlung zur Stabilisierung kann
beim erfindungsgemäßen Verfahren
mit der herkömmlichen
Aufbringung der Grundierungsschichten, der harten kratzfesten Beschichtung
und der Entspiegelungsbeschichtung auf die Seiten des Artikels weitergemacht
werden.
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Da
die Polycarbonatmaterialien eine erhöhte Stoßfestigkeit aufweisen, haben
die Grundierungsschichten als wesentliche Funktion als Ankerungsschichten
zu dienen, welche die Haftung der haben kratzfesten Beschichtung
auf dem Artikel begünstigen.
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Es
wurde ebenfalls gefunden, dass das Aufbringen derartiger Grundierungsschichten
auf die Seiten der photochemisch abgebauten Artikel Defekte auf
der Oberfläche
und gegebenenfalls einen Haftungsverlust aufgrund des photochemischen
Abbaus oder aus anderen Gründen
unterdrückt.
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Beim
erfindungsgemäßen Verfahren
kann jegliche Grundierungszusammensetzung verwendet werden, die
herkömmlicherweise
für Artikel
aus transparentem Polymermaterial, wie ophthalmische Linsen, verwendet
wird, insbesondere herkömmliche
stoßfeste
Grundierungsschichten.
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Unter
den bevorzugten Grundierungszusammensetzungen können Zusammensetzungen auf
der Grundlage von thermoplastischen Polyurethanen, wie die in den
japanischen Patenten 63-141001
und 63-87223 beschriebenen, poly(meth)acrylischen Grundierungszusammensetzungen,
wie die im Patent US-5 015 523 beschriebenen, Zusammensetzungen
auf der Grundlage von thermisch härtbaren Polyurethanen, wie die
im Patent EP-0 404 111 beschriebenen, und Zusammensetzungen auf
der Grundlage von Poly(meth)acryl-Latizes und Polyurethan-Latizes, wie die
in den Patenten US-5 316 791 und EP-0 680 492, WO 98/02376 beschriebenen,
genannt werden.
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Die
bevorzugten Grundierungszusammensetzungen sind Zusammensetzungen
auf der Grundlage von Polyurethanen und Zusammensetzungen auf der
Grundlage von Latizes, insbesondere von Polyurethan-Latizes.
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Poly(meth)acryl-Latizes
sind Latizes von Copolymeren bestehend hauptsächlich aus einem (Meth)acrylat,
wie zum Beispiel Ethyl- oder Butyl(meth)acrylat oder Methoxy- oder
Ethoxyethyl(meth)acrylat, mit einem im Allgemeinen geringeren Anteil
von mindestens einem anderen Comonomer, wie zum Beispiel Styrol.
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Bevorzugte
Poly(meth)acryl-Latizes sind Latizes aus Acrylat-Styrol-Copolymeren.
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Derartige
Latizes aus Acrylat-Styrol-Copolymeren sind unter der Bezeichnung
NEOCRYL® kommerziell
erhältlich
bei ZENECA RESINS.
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Polyurethan-Latizes
sind ebenfalls bekannt und im Handel erhältlich.
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Als
Beispiele können
Polyurethan-Latizes mit Polyestereinheiten genannt werden. Derartige
Latizes werden ebenfalls von ZENECA RESINS unter der Bezeichnung
NEOREZ® und
von BAXENDEN CHEMICAL unter der Bezeichnung WITCOBOND® vertrieben.
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Es
können
als Grundierung auch Mischungen dieser Latizes verwendet werden,
insbesondere Mischungen aus Polyurethan-Latex und Poly(meth)acryl-Latex.
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Diese
Grundierungszusammensetzungen können
auf die Seiten des Artikels mittels Eintauchen oder Zentrifugieren
mit anschließender
Trocknung bei einer Temperatur von mindestens 70 °C und bis
zu 100 °C, vorzugsweise
von etwa 90 °C
im Verlauf von 2 Minuten bis 2 Stunden, im Allgemeinen innerhalb
von etwa 15 Minuten, aufgebracht werden, um Grundierungsschichten
mit einer Dicke von 0,2 bis 2,5 μm,
vorzugsweise 0,5 bis 1,5 μm,
nach dem Aushärten
zu bilden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
umfasst auch die Bildung einer harten kratzfesten Beschichtung auf den
Seiten des Artikels, insbesondere auf der photochemisch abgebauten,
vorzugsweise mit einer Grundierungsschicht beschichteten, Seite
des Artikels.
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Zur
Bildung dieser harten kratzfesten Beschichtung kann jegliche Zusammensetzung
verwendet werden, die herkömmlicherweise
zu diesem Zweck, insbesondere auf dem Gebiet der ophthalmischen
Optik, verwendet wird.
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Unter
den bevorzugten Zusammensetzungen für eine harte kratzfeste Beschichtung
können
Zusammensetzungen auf der Grundlage von Poly(meth)acrylaten und
Zusammensetzungen auf der Grundlage von Alkoxysilanhydrolysaten,
insbesondere Epoxysilanhydrolysat, verwendet werden, wie sie im
französischen Patent
93 02649 und im Patent US-4 211 823 beschrieben werden.
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Eine
bevorzugte Zusammensetzung für
eine harte kratzfeste Beschichtung umfasst ein Epoxysilanhydrolysat
und Dialkyldialkoxysilan, einen kolloidalen Füllstoff, wie kolloidales Siliciumdioxid,
TiO2 oder Sb2O5 und einen Katalysator, vorzugsweise ein
Aluminiumchelat, wie Aluminiumacetylacetonat, wobei der Rest im Wesentlichen
aus Lösungsmitteln
besteht, die herkömmlicherweise
für die
Formulierung derartiger Zusammensetzungen verwendet werden.
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Vorzugsweise
ist das verwendete Hydrolysat ein Hydrolysat von γ-Glycidoxypropyltrimethoxysilan (GLYMO)
und von Dimethyldiethoxysilan (DMDES).
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Als
Beispiel kann eine Zusammensetzung aufgeführt werden, die durch Hydrolyse
einer Mischung aus 224 Gewichtsteilen GLYMO und 120 Gewichtsteilen
DMDES erhalten wurde, zu welcher 718 Gewichtsteile kolloidales 30
%iges Siliciumdioxid in Methanol, 15 Gewichtsteile Aluminiumacetylacetonat
und 44 Gewichtsteile Ethylzellulose gegeben wurden.
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Im
Fall einer harten kratzfesten Zusammensetzung auf der Grundlage
von Poly(meth)acrylat ist die Grundierungsschicht für eine Haftung
der kratzfesten Beschichtung nicht notwendig.
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Die
Dicke der kratzfesten Beschichtung beträgt im Allgemeinen zwischen
1 und 10 μm,
und mehr bevorzugt zwischen 2 und 6 μm.
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Im
Gegensatz dazu erweist sich eine derartige Grundierungsschicht als
praktisch notwendig bei einer kratzfesten Beschichtung auf der Grundlage
von Epoxysilanhydrolysat.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann auch die Bildung einer Entspiegelungsbeschichtung auf der harten
kratzfesten Beschichtung umfassen.
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Zum
Beispiel kann die Entspiegelungsbeschichtung aus einem mono- oder
mehrlagigen Film aus dielektrischem Material, wie SiO, SiO2, Si3N4,
TiO2, ZrO2, Al2O3, MgF2 oder
Ta2O5, oder ihren
Mischungen, bestehen. So wird es möglich, das Auftreten einer
Reflexion an der Grenzfläche
Linse/Luft zu verhindern.
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Diese
Entspiegelungsbeschichtung wird im Allgemeinen mittels Ausbringen
im Vakuum gemäß einer der
folgenden Techniken aufgetragen:
- 1) durch Verdampfung,
gegebenenfalls unterstützt
durch einen Ionenstrahl
- 2) durch Zerstäuben
mittels eines Ionenstrahls
- 3) durch kathodische Zerstäubung
- 4) durch plasmaunterstützte
chemische Dampfphasenabscheidung.
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Außer dem
Ausbringen im Vakuum kann auch ein Ausbringen einer Mineralschicht über die Sol/Gel-Route
in Betracht gezogen werden (zum Beispiel ausgehend von Tetraethoxysilanhydrolysaten).
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Wenn
der Film eine einzige Lage umfasst, muss seine optische Dicke gleich λ/4 sein,
wobei die Wellenlänge
zwischen 450 und 650 nm liegt.
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Wenn
der mehrlagige Film aus drei Schichten besteht, kann eine Kombination
verwendet werden, die den jeweiligen optischen Dicken λ/4-λ/2-λ/4 oder λ/4-λ/4-λ/4 entspricht.
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Ferner
kann ein äquivalenter
Film verwendet werden, der anstelle irgendeiner der Schichten, die
Bestandteil der vorher beschriebenen drei Schichten sind, aus mehr
Schichten gebildet wird.
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Die
Erfindung betrifft auch durchsichtige Artikel aus Polycarbonatmaterial,
wie optische Gläser
oder Linsen, mit zwei gegenüberliegenden
Hauptseiten und umfassend mindestens eine photochemisch abgebaute oberflächliche
Schicht auf einer der Hauptseiten auf einer Dicke von mindestens
1 μm, im
Allgemeinen zwischen 2 und 20 μm,
und vorzugsweise zwischen 2 und 10 μm, wobei in dieser gesamten
Dicke ein Farbmittel dispergiert ist.
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Vorzugsweise
umfasst der Artikel zwei oberflächliche
photochemisch abgebaute Schichten auf den beiden gegenüberliegenden
Hauptseiten des Artikels, wobei jede eine Dicke von mindestens 1 μm, im Allgemeinen
zwischen 2 und 20 μm,
und vorzugsweise zwischen 2 und 10 μm umfasst, wobei in dieser gesamten Dicke
ein Farbmittel dispergiert ist.
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Der
Artikel kann auf einer seiner zwei Flächen mit einer Grundierungsschicht,
einer harten kratzfesten Beschichtung und evtl. einer Antireflex-
Beschichtung, wie zuvor in Verbindung mit dem Verfahren der Erfindung,
beschichtet sein.
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Die
folgende Beschreibung bezieht sich auf die beigefügten Abbildungen,
die jeweils darstellen:
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1 – eine schematische Flächenaufsicht
einer Vorrichtung zur Durchführung
des Bestrahlungsschrittes an einem transparenten Artikel, wie einer
Linse aus Polycarbonatmaterial, nach dem erfindungsgemäßen Verfahren;
und
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2 – eine Auftragung des Strahlungsspektrums
der UV-Lichtquelle der Vorrichtung aus 1.
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In
Bezug auf 1 wird ein
durchsichtiger Artikel aus Polycarbonatmaterial, wie eine Linse 1,
mittels eines Förderbandes 2 unter
eine UV-Strahlungsquelle befördert.
Die UV-Strahlungsquelle,
zum Beispiel eine UV-Lampe „D" von FUSION UV SYSTEM,
die mit 40 % der Nennleistung arbeitet, umfasst eine Birne 3 und einen
Reflektor 4, der den Lichtstrahl durch einen matten Quarz 5 auf
die durch das Förderband 2 herbeigeführte Linse 1 fokussiert.
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Das
Spektrum der UV-Strahlung, die von der mit 40 % der Nennleistung
arbeitenden UV-Lampe „D" abgestrahlt wird,
ist in 2 dargestellt.
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Mit
einer Durchlaufgeschwindigkeit des Förderbandes von 15 cm/min, einer
Entfernung der Birne 3 der Lampe von 10 cm über dem
Förderband
und der mit 40 % der Nennleistung arbeitenden UV-Lampe „D", beträgt die Breite
des Lichtstrahls, der auf die Linse auftrifft, etwa 1 cm. Die Energie
zum photochemischen Abbau, die innerhalb von 4 Sekunden von der
Linse aufgenommen wird, beträgt
also 16 J/cm2 für den Teil der UV-Strahlung
mit einer Wellenlänge ≤ 320 nm und
5,73 J/cm2 für den Teil der Strahlung mit
einer Wellenlänge > 320 nm.
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Durch
Verfahren wie oben beschrieben, wird das Polycarbonatmaterial der
Linse 1 auf der oberen Seite des Artikel bis in eine Tiefe
von mindestens 1 μm
photochemisch abgebaut.
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Offensichtlich
kann die Durchlaufgeschwindigkeit des Förderbandes und daher auch die
von der Linse 1 aufgenommene Energie in Abhängigkeit
von der verwendeten Lampe und der gewünschte Tiefe der photochemisch
abgebauten Schicht variieren, wobei die Bedingungen stets dergestalt
sein müssen,
dass die photochemisch abgebaute oberflächliche Schicht des Artikels
aus Polycarbonatmaterial mindestens 1 μm, und mehr bevorzugt mindestens
2 μm beträgt.
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Im
Allgemeinen beträgt
die Durchlaufgeschwindigkeit des Förderbandes 5 cm/min
bis 60 cm/min, vorzugsweise 10 cm/min bis 30 cm/min, um die gewünschten
Bestrahlungsenergie zu erhalten.
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In
jedem Fall muss die Bestrahlung dergestalt sein, dass die Temperatur,
die der bestrahlte Artikel erreicht, geringer ist als die Glasübergangstemperatur
(Tg) des Polycarbonatmaterials des Artikels.
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Vorzugsweise
wird die Linse weiterhin einer Bestrahlungsbehandlung auf den beiden
Hauptseiten unterzogen, um zwei photochemisch abgebaute oberflächliche
Schichten mit einer Dicke von mindestens 1 μm auf jeder Seite des Artikels
1 zu bilden.
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Nach
der Bestrahlungsbehandlung wird der Artikel 1 gefärbt, zum
Beispiel durch Eintauchen in ein Farbstoffbad. Das Farbstoffbad
hat im Allgemeinen eine Temperatur von 85 – 100 °C, und die Aufenthaltsdauer im
Bad kann zwischen 10 Minuten und 1 Stunde oder mehr variieren, und
beträgt
im Allgemeinen 30 Minuten bis 1 Stunde.
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Als
Beispiel werden im Folgenden Zusammensetzungen von Farbstoffbädern wie
auch die erhaltene Farbe beschrieben.
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(Diese
Bäder werden
durch Mischen der verschiedenen Bestandteile in Wasser bei 60 °C erhalten.)
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Die
oben beschriebenen Farbstoffbäder
werden bei einer Temperatur von 94 °C verwendet.
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Nach
dem Herausziehen des Artikels aus dem Farbstoffbad wird der Artikel
im Allgemeinen einer Aussalzungsbehandlung für den Überschuss an Farbmittel durch
Eintauchen in eine wässrige
Lösung
aus Polyethylenglykol bei 55 °C
und anschließendem
Abspülen
mit entionisiertem Wasser bei 55 °C
unterzogen.
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In
diesem Stadium wird der Artikel vorzugsweise einer thermischen Stabilisationsbehandlung
unterzogen, in welcher der Artikel 2 Stunden auf 130 °C erhitzt
wird.
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Nun
wird ein Ausführungsbeispiel
für eine
harte kratzfeste Beschichtung an einem erhaltenen gefärbten Artikel
beschrieben.
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Der
gefärbte
Artikel wird 4 Minuten mit einer Natriumcarbonatlösung bei
50 °C vorbehandelt,
anschließend
für 4 Minuten
in eine Grundierungszusammensetzung getaucht, zum Beispiel in ein
Polyurethan-Latex (Polyester/Polyol von BAXENDEN) bei 5 °C. Nach dem
Herausziehen wird die Grundierungsschicht 20 Minuten bei 80 °C getrocknet
und man lässt
15 Minuten abkühlen.
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Anschließend wird
die Linse 4 Minuten in eine Zusammensetzung für eine harte kratzfeste Beschichtung
bei 5 °C
getaucht.
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Schließlich wird
die aufgebrachte Zusammensetzung für eine harte kratzfeste Beschichtung 3 Stunden bei
100 °C gebrannt.
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So
wird ein gefärbter
Artikel aus PC-Material mit einer Grundierungsschicht und einer
harten kratzfesten Beschichtung auf seinen beiden Seiten erhalten.
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Die
Zusammensetzung für
eine kratzfeste Beschichtung wurde auf folgende Weise hergestellt:
80,5
Teile 0,1 N HCl wird tropfenweise in eine Lösung mit 224 Teilen GLYMO und
120 Teilen DMDES gegeben.
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Die
Lösung
wird 24 Stunden bei Umgebungstemperatur gerührt, anschließend werden
718 Teile kolloidales 30 %iges Siliciumdioxid in Methanol, 15 Teile
Aluminiumacetylacetonat und 44 Teile Ethylzellulose zugegeben. Schließlich werden
kleine Mengen Tensid zugegeben.
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Der
theoretische Trockenextrakt der Zusammensetzung umfasst etwa 13
% Feststoff, der von hydrolysiertem DMDES stammt.
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Beispiele
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Fertige
geschliffene Gläser
aus einem Homopolycarbonat von Bisphenol A, hergestellt von GENTEX, mit
einer optischen Stärke
von –4, –2, 0, +4
Dioptrien, wurden einer Färbungsbehandlung
wie oben beschrieben unterzogen.
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Nach
der UV-Behandlung zum photochemischen Abbau wurden die Gläser mittels
eines Pressluftgebläses
geputzt und entstaubt.
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Die
Gläser
wurden auf beiden Seiten einer wie oben beschriebenen UV-Behandlung
zum photochemischen Abbau und anschließend einer Färbungsbehandlung
durch Eintauchen für
20 Minuten in die oben beschriebenen Bäder bei 94 °C unterzogen.
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Nach
dem Aussalzen des Überschuss
an Farbmittel, Spülen
mit entionisiertem Wasser und thermischer Stabilisierungsbehandlung
wie oben beschrieben, wurde der Transmissionsgrad τ bestimmt
(gemäß den Normen
ISO/CIE 10526: 1991 und ISO/CIE 10527: 1991 und dem Normenprojekt
ISO/DIS 8980-3 von 1997). Für
alle Gläser
betrugt der Transmissionsgrad τv 17 – 30
% entsprechend der Klassifikation 2, wie sie im Normenprojekt ISO/DIS
8980-3 bestimmt wurde.