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Die
Erfindung betrifft eine druckbeaufschlagte Siebvorrichtung zum Trennen
von Fasersuspension, bevorzugt Stoffsuspension. Die Siebvorrichtung umfasst
ein Siebgehäuse
mit einer so hoch wie möglich
im Siebgehäuse
angeordneten oberen Kammer, einem Rotormittel, das drehbar um eine
Rotorwelle ist und wenigstens zwei koaxial angeordnete Siebmittel.
Ein erstes röhrenförmiges Siebmittel
unterteilt das Innere des Siebgehäuses in radialer Richtung in eine
erste Siebkammer, die außerhalb
des ersten Siebmittels angeordnet ist, mit einer als außen definierten
Fläche
und eine erste Gutstoffkammer, die innerhalb des ersten Siebmittels
angeordnet ist. Ein zweites röhrenförmiges Siebmittel
unterteilt das Innere des Siebgehäuses, so dass eine zweite Siebkammer
zwischen dem zweiten Siebmittel und einer als innen definierten
Fläche
geformt wird. Das erste Siebmittel verfügt über einen kleineren Durchmesser als
das zweite Siebmittel und ist wenigstens teilweise innerhalb des
zweiten Siebmittels angeordnet. Die Siebvorrichtung umfasst weiter
ein Einlassmittel für die
Fasersuspension zur Siebvorrichtung, wenigstens einen Abgangs- bzw.
Rückstandsauslass
aus der Siebvorrichtung und wenigstens ein Gutstoff-Auslassmittel
für Gutstoff
aus der Siebvorrichtung.
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Solch
eine Siebvorrichtung mit mehreren Siebmitteln (Siebstufen) im gleichen
Siebgehäuse wird
Kombisieb genannt. Ein Kombisieb des oben genannten Typs wird beispielsweise
beim mehrstufigen Sieben von Stoffsuspensionen, bevorzugt zum Fraktionieren
oder Trennen von Verunreinigungen und anderem unerwünschten
Festmaterial wie Pflanzenrest, Grobpartikel, Müll, Steine oder unvollständig verarbeitete
oder nicht raffinierte Schnitzelteilchen im Endprodukt verwendet.
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Ein
Beispiel einer Siebvorrichtung der oben genannten Art, die den Stand
der Technik illustriert, ist dargestellt in der PCT-Anmeldung WO
95/06159 (Oberbegriff des Anspruchs 1). Das erste Siebmittel sowie
das zweite sind stationär.
Das zweite Siebmittel unterteilt das Innere des Siebgehäuses in
eine zweite Siebkammer, die innerhalb des zweiten Siebmittels und
eine Gutstoffkammer, die außerhalb
des zweiten Siebmittels angeordnet ist. Die abzusiebende Stoffsuspension
wird über
das Einlassmittel zur ersten Siebkammer eingeführt, wo die akzeptierte Fraktion,
der Gutstoff, durch das erstes Siebmittel und in die erste Gutstoffkammer
fließt.
In der ersten Siebkammer und nahe dem ersten Siebmittel sind Impulselemente,
sog. Flügel,
auf den Rotormitteln angeordnet; bei Drehung der Rotormittel werden
Impulse durch die Flügel
erzeugt, die dazu beitragen, den Gutstoff durch das erste Siebmittel
und in die erste Gutstoffkammer zu leiten. Der Gutstoff strömt nach oben
durch die erste Gutstoffkammer und weiter nach oben durch und innerhalb
des Rotormittels zur zweiten Siebkammer. In der zweiten Siebkammer wie
in der ersten sind Flügel
auf dem Rotor positioniert, um Impulse an dem zweiten Siebmittel
zu erzeugen. Der Gutstoff von der zweiten Siebkammer strömt durch
das zweite Siebmittel und nach außen in die zweite Gutstoffkammer,
um über
den Gutstoffauslass ausgetragen zu werden, der sich in der zweiten Gutstoffkammer
befindet.
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Die
zweite Siebkammer steht in Verbindung oder fällt teilweise zusammen mit
der ersten Siebkammer, so dass die Pulpensuspension (der Abgang),
die bzw. der nicht das zweite Siebmittel passiert, zur ersten Siebkammer
nach unten strömt.
Dort kann der Abgang aus der zweiten Siebkammer wieder durch das
erste Siebmittel passieren oder nach außen durch das Abgangsauslassmittel,
das in der ersten Siebkammer angeordnet ist.
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Ein
anderes Kombisieb ist in der PCT-Anmeldung WO 96/02700 angeordnet,
wo ein grobes Sieb kombiniert mit zwei weiteren Siebstufen kombiniert ist.
Alle Siebmittel scheinen hier übereinander
angeordnet zu sein.
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Kombisiebe
wurden entwickelt, um eine billigere Siebvorrichtung zu schaffen
als es der Fall wäre,
wenn jede Siebstufe in getrennten Siebgehäusen angeordnet wäre. Kombisiebe
jedoch neigen dazu, relativ hoch zu bauen, da die Siebmittel miteinander kombiniert
werden. Kombisiebe können
Kompromisse implizieren, was sich in den meisten Fällen in schlechteren
Siebergebnissen und einem hohen Energieverbrauch niederschlägt.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lösung für die oben genannten Probleme
zu bieten und ein kompaktes Kombisieb anzugeben, welches gute Siebergebnisse
und einen niedrigen Energieverbrauch zeitigt. Die als außen definierte
Fläche
des erstes Siebes ist mit dem größten Durchmesser
versehen, der geringer als der kleinste Durchmesser der als innen
definierten Fläche
der zweiten Siebkammer ist. Die erste Siebkammer ist wenigstens
teilweise innerhalb der zweiten Siebkammer angeordnet, und die erste
Siebkammer ist von zweiten Siebkammer getrennt. Die als innen definierte
Fläche
der zweiten Siebkammer stellt die als innen definierte Fläche der zweiten
Siebstufe dar. Dies bedeutet, dass die erste Siebstufe einschließlich des
Siebmittels mit ihren innerhalb und außerhalb gelegenen Kammern,
wenigstens teilweise innerhalb der zweiten Siebstufe positioniert
sind. Die Siebvorrichtung kann daher niedrig bauen und wird um so
niedriger, je größer der Teil
der ersten Siebstufe ist, der innerhalb der zweiten Siebstufe positioniert
ist.
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Um
ein gutes Siebergebnis zu erreichen, ist es wichtig, dass die erste
Siebstufe eine gleichförmige
Stoffqualität
für anschließende Siebschritte
zeitigt. In einer Siebvorrichtung der oben genannten Art ist anstatt
des ersten stationären
Siebmittels nach dem Stand der Technik ein erstes Drehsiebmittel
vorgesehen. Anstelle der sich drehenden Flügel ist ein Stator innerhalb
des sich drehenden Siebmittels vorgesehen, und auf dem Stator ist
wenigstens ein Impulsmittel angeordnet. Das erste Siebmittel ist
auf dem Rotormittel angeordnet und dreht sich mit diesem. Geeignet
soll wenigstens eines der Impulsmittel eines Barrieren/Impulselements
sein. Das Barrieren/Impulselement erstreckt sich in axialer Richtung
im Wesentlichen längs
des gesamten Stators und des gesamten ersten Siebmittels. Bei Drehung
des ersten Siebmittels erzeugt das Barrieren/Impulselement sowohl
Saugimpulse, um den Gutstoff in die erste Gutstoffkammer zu leiten,
sowie Druckimpulse, um das erste Siebmittel zu reinigen und ein
Eindicken und ein Verstopfen in der ersten Siebkammer zu verhindern.
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Einem
Drehsiebmittel ist ein beachtlich kleinerer Durchmesser, bezogen
auf das zweite Siebmittel, verliehen. Hier wird die Umfangsgeschwindigkeit beim
Sieben an dem Drehsiebmittel beachtlich geringer als am zweiten
Siebmittel. Der Energieaufwand wird hierdurch geringer als im Falle
unnötig
hoher Umfangsgeschwindigkeiten an der Siebfläche. Wenn die Umfangsgeschwindigkeit
an der Siebfläche
größer als
die für
das Sieben, beispielsweise von Pflanzenresten und Verunreinigungen,
erforderliche wird, so lassen sich diese bearbeiten, so dass sie
desintegriert werden und somit das Siebmittel passieren können. Der
beachtlich kleinere Durchmesser bedeutet einen großen Vorteil,
wenn der erste Siebschritt ein Grobsiebschritt ist. Hier braucht
man und würde
auch gerne haben eine beachtlich niedrigere Umfangsgeschwindigkeit
an der Siebfläche
haben als beim Feinsieben erforderlich wäre.
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Die
kennzeichnenden Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den beiliegenden
Ansprüchen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung soll nun mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
näher erläutert werden,
in denen
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1 eine Siebvorrichtung gemäß der Erfindung
zeigt,
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2 ist ein Querschnitt durch
die Siebvorrichtung der 1,
und
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3 zeigt eine bevorzugte
Auslegung der Barrieren/Impulselemente.
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Die
Siebvorrichtung in 1 umfasst
ein druckbeaufschlagtes Siebgehäuse 1 mit
einem oberen Teil 2 und einem unteren Teil 3.
An dem Siebgehäuse 1 ist
ein Rotormittel 4 positioniert, das drehbar um eine Rotorwelle 5 ist.
Auf dem Rotormittel 4 und teilweise im unteren Teil des
Siebgehäuses 1 ist
ein erstes röhrenförmiges Siebmittel 6,
das drehbar ist, angeordnet.
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Das
drehbare Siebmittel 6 unterteilt das Innere des Siebgehäuses 1 in
eine erste Siebkammer 7 außerhalb des Drehsiebmittels 6 und
eine erste Gutstoffkammer 9 innerhalb derselben. Die erste Siebkammer 7 hat
eine als außen
definierte Fläche 8, wo
die als außen
definierte Fläche 8 teilweise
mit dem unteren Teil 3 des Siebgehäuses 1 zusammenfällt. Um
starke Zentrifugalkräfte
zu erreichen, die bei der Trennung schwerer Partikel von Stoffsuspension helfen,
sollte die erste Siebkammer 7 nicht zu groß sein.
Die erste Gutstoffkammer ist innen durch einen Stator 17 definiert,
der innerhalb des Drehsiebmittels 6 angeordnet ist und
wenigstens ein Impulsmittel 18 hat. Das sich drehende Siebmittel 6 und
der Stator 17 sind koaxial angeordnet. Die Impulsmittel 18 sind
bei Drehung des Drehsiebmittels 6 so angeordnet, dass sie
Saugimpulse erzeugen. Die Saugimpulse tragen dazu bei, die als gut
befundene Fraktion, den Gutstoff, der abzutrennenden Fasersuspension
von der ersten Siebkammer 7 in die erste Gutstoffkammer 9 zu
leiten. Die Fasersuspension in diesem Beispiel ist eine Stoffsuspension.
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Das
sich drehende Siebmittel 6 mit der ersten Siebkammer 7,
der ersten Gutstoffkammer 9 und dem Stator 17 stellen
eine erste Siebstufe dar.
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Im
oberen Teil 2 des Siebgehäuses 1 ist ein zweites
röhrenförmiges Siebmittel 10,
das stationär ist,
positioniert. Das stationäre
Siebmittel 10 unterteilt das Innere des Siebgehäuses 1 derart,
dass innerhalb des stationären
Siebmittels 10 eine zweite Siebkammer 11 und außerhalb
des stationären
Siebmittels 10 eine zweite Gutstoffkammer 12 gebildet
werden. Die zweite Siebkammer 11 ist innen durch eine als
innen definierte Fläche 23 definiert,
die bei dieser Ausführungsform
mit der Fläche
des Rotormittels 4 in der zweiten Siebkammer 11 zusammenfällt.
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In
der zweiten Siebkammer 11 nahe dem stationären Siebmittel 10 sind
Impulselemente 13 auf dem Rotormittel 4 angeordnet.
Die Impulselemente 13 können
aus einem oder mehreren solchen bestehen und sind bei Drehung des
Rotormittels 4 für
die Erzeugung von Impulsen angeordnet. Die Impulse unterstützen das
Passieren der Gutstofffraktion von der zweiten Siebkammer 11 durch
das stationäre Siebmittel 10 und
aus der zweiten Gutstoffkammer 12 heraus.
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Das
stationäre
Siebmittel 10, die zweite Siebkammer 11, die zweite
Gutstoffkammer 12 und die Impulselemente 13 stellen
eine zweite Siebstufe dar.
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Die
erste Siebstufe bei der gezeigten Ausführungsform ist bezüglich der
Siebstufen am weitesten unten angeordnet, bei dieser Ausführungsform gibt
es zwei hiervon.
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Das
Siebmittel kann aus irgend einem Siebmitteltyp bestehen, wobei Sieböffnungen
geeigneter Größe vorgesehen
sind, um den gewünschten
Teil der Stoffsuspension durchzulassen. Das Siebmittel kann beispielsweise
Schlitze mit Öffnungen
zwischen 0,1 mm und 0,5 mm oder Löcher mit einem Lochdurchmesser
zwischen 0,1 mm und 12 mm haben.
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Der
größte Durchmesser
der als außen
definierten Fläche 8 der
zweiten Siebkammer 7 ist geringer als der größte Durchmesser
der als innen definierten Fläche 23 der
zweiten Siebkammer 11. Dies bedeutet, dass die erste Siebkammer
teilweise innerhalb der zweiten Siebkammer 11 angeordnet
sein kann. Bei der gezeigten Ausführungsform hat die als innen
definierte Fläche 23 der
zweiten Siebkammer 11 konische Gestalt und die als außen definierte
Fläche 8 der
ersten Siebkammer 7 ist von zylindrischer Gestalt. Andere
Formen und Gestalten sind selbstverständlich möglich.
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Auch
kann die erste Siebkammer 7 beispielsweise konische Gestalt
haben. Gestalt und Durchmesser der als außen definierten Fläche 8 und
jeweils die als innen defi nierte Fläche 23 entscheiden die
Größe des Teils
der ersten Siebkammer 7, die innerhalb der zweiten Siebkammer 11 angeordnet
sein kann.
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Die
erste Siebstufe ist somit wenigstens teilweise innerhalb der zweiten
Siebstufe angeordnet und somit ist das Drehsiebmittel 6 wenigstens
teilweise innerhalb des stationären
Siebmittels 10 angeordnet. Das Drehsiebmittel 6 hat
einen beachtlich kleineren Durchmesser als das stationäre Siebmittel 10. Ein
Durchmesser, der 25% kleiner als der Durchmesser des stationären Siebmittels 10 ist,
führt bereits
zu vermindertem Energieverbrauch. Der Durchmesser des Drehsiebmittels 6 ist
jedoch geeignet wenigstens gleich 35% und bevorzugt bis zu 50% kleiner
als der Durchmesser des stationären
Siebmittels 10. Um es der ersten Siebstufe möglich zu
machen, über
eine Kapazität
zu verfügen,
die so groß wie
die der folgenden Siebstufen ist, kann die erste Siebstufe relativ hoch
gebaut werden, ohne das Gesamtgewicht der Siebvorrichtung zu verändern. Zurückzuführen ist dies
auf die Tatsache, dass nur der Teil der ersten Siebstufe, der innerhalb
nachfolgender Siebstufen angeordnet ist, höher gebaut werden kann. In
diesem Fall kann eine funktionierende Siebvorrichtung erhalten werden,
ohne die Höhe
zu sehr zu vergrößern.
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Eine
zusätzliche
Möglichkeit,
zu einer höheren
Kapazität
in der ersten Siebstufe zu gelangen, besteht darin, dem Drehsiebmittel 6 konische
Gestalt zu verleihen. Der Durchmesser des Drehsiebmittels 6 soll
hierdurch in Strömungsrichtung
des Gutstoffs in der ersten Gutstoffkammer 9, d.h. nach
oben in der gezeigten Ausführungsform,
zunehmen. Hierdurch kann bei gleicher Höhe wie bei einem zylindrischen Drehsiebmittel 6 eine
größere Siebfläche erhalten werden.
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Ein
Einlassmittel 14 ist zum Liefern von Stoffsuspension in
die erste Siebkammer 7 vorgesehen. Das Einlassmittel 14 ist
geeignet so angeordnet, dass die Stoffsuspension so weit nach oben
wie möglich
in die erste Siebkammer geliefert wird. Dies ist jedoch nicht notwendig,
da die erste Siebkammer 7 druckbeaufschlagt ist und so
die Stoffsuspension in der ersten Siebkammer 7 verteilt
wird, selbst wenn die Stoffsuspension weiter unten in der ersten
Siebkammer 7 angeliefert wird.
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Der
Teil der Fasersuspension in der ersten Siebkammer 7, der
das Drehsiebmittel 6 nicht passieren kann, wird über einen
ersten Abgangsauslass 15 entfernt, der mit der ersten Siebkammer 7 verbunden ist.
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Die
Stoffsuspension, die durch das Drehsiebmittel 6 geflossen
ist, strömt
als Gutstoff nach oben durch die erste Gutstoffkammer 9 und
nach außen
durch einen Auslass im oberen Teil. Hernach strömt die Stoffsuspension innerhalb
des Rotormittels 4 und nach außen oberhalb desselben, um
dann nach unten in die zweite Siebkammer 11 zu strömen. Der
Abgang aus der zweiten Siebkammer 11 wird über ein
zweites Abgangsauslassmittel 20 entfernt und der Teil der
Stoffsuspension, der das stationäre Siebmittel 10 und
in die zweite Gutstoffkammer 12 passiert, wird als Gutstoff
von der Siebvorrichtung über
das Gutstoffauslassmittel 16 entfernt.
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Am
weitesten oben in dem Siebgehäuse 1 ist eine
obere Kammer 22 angeordnet. In dieser Kammer 22 wird
leichter Abgang gesammelt, d.h. der Abgang, der leichter als die
Stoffsuspension im Allgemeinen ist. Der leichte Abgang besteht meist
aus Kunststoffen. Im Kopfteil des Siebgehäuses ist in geeigneter Weise
ein Trennmittel 21 für
den leichten Abgang vorgesehen, bei dem es sich beispielsweise um
einen vom Typ handelt, wie im Schwedischen Patent 504.162 beschrieben.
Der leichte Abgang kann so entfernt werden, bevor die Stoffsuspension
an der zweiten Siebstufe ankommt.
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Der
Raum 24 ist eine druckbeaufschlagte Verdünnungs-
oder Dilutionskammer. Durch ein Einlassmittel 25 für flüssige Dilution
wird die flüssige
Dilution oder Verdünnung
an die Verdünnungskammer 24 geliefert.
Am weitesten oben in der Wandung der Verdünnungskammer 24 benachbart
der zweiten Siebkammer 11 ist ein Spalt 26 vorgesehen.
Die Verdünnungskammer 24 wird
einem Überdruck,
bezogen auf die zweite Siebkammer 11, ausgesetzt. Hierdurch
strömt
Verdünnungsflüssigkeit
durch den Spalt 26 und nach außen in die zweite Siebkammer 11.
In dieser Weise kann Verdünnungsflüssigkeit
der ersten Siebkammer 7 zugeführt werden.
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Wenigstens
eines der Impulsmittel 18 sollte ein Barrieren/Impulselement 19 sein.
Bei der gezeigten Ausführungsform
sind vier Barrieren/Impulselemente 19 auf dem Stator 17 vorgesehen.
Die Barrieren/Impulselemente 19 können aus einem oder mehreren
bestehen, in geeigneter Weise jedoch aus 2–8 und noch geeigneter aus
3–4 und
vorteilhaft symmetrisch in Umfangsrichtung des Stators 17 angeordnet.
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Die
Barrieren- bzw. Schwellen/Impulselemente 19 erstrecken
sich in axialer Richtung längs des
gesamten Stators 17 und liegen leicht gegen den Stator 17 an.
Sie erstrecken sich aus dem Stator 17 heraus und längs des
gesamten Drehsiebmittels 6. Die Entfernung zwischen dem
Barrieren/Impulselement 19 und dem Drehsiebmittel 6 sollen
so kurz sein, dass praktisch kein Gutstoff zwischen diesen durchgehen
kann. Eine geeignete kürzeste
Entfernung zwischen dem Barrieren/Impulselement 19 und dem
Drehsiebmittel 6 beträgt
4 bis 10 mm. Die erste Gutstoffkammer 9 wird hierdurch
in eine Anzahl von kleinen Gutstoffzellen 91 , 92 , 93 und 94 unterteilt.
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Bei
der gezeigten Ausführungsform
erstrecken sich die Barrieren/Impulselemente 19 in axialer Richtung
gerade von oben nach unten. Um die Einspeisung des Gutstoffs in
die Gutstoffzellen 91 , 92 , 93 und 94 und aus der ersten Gutstoffkammer 9 zu
unterstützen,
können
die Barrieren/Impulselemente 19 stattdessen so ausgelegt
sein, dass sie, in axialer Richtung zum Gutstoffauslass von der
ersten Gutstoffkammer 9 (bei dieser Ausführungsform
von unten nach oben) in Drehrichtung des Drehsiebmittels 6,
abgelenkt werden. Dies impliziert, dass der Gutstoff leichter aus
der ersten Gutstoffkammer 9 bewegt werden kann und dadurch
ein geringerer Druckabfall oberhalb des Stators 17 erhalten
wird.
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Bei
Drehung des Drehsiebmittels 6 wird ein Saugimpuls auf der
Rückseite
des Barrieren/Impulselements 19, in Drehrichtung gesehen,
hervorgerufen. Die als gut befundene Fraktion, der Gutstoff, der Stoffsuspension
strömt
aufgrund dessen durch das Drehsiebmittel 6 und in eine
der Gutstoffzellen 91 , 92 , 93 und 94 . Der Hauptteil des Gutstoffs strömt hernach nach
oben durch die erste Gutstoffkammer 9 und durch die Siebvorrichtung.
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Während der
Drehung des Drehsiebmittels 6 strömt der Gutstoff in den Gutstoffzellen 91 , 92 , 93 und 94 teilweise
zusammen mit der Drehung des Drehsiebmittels 6. Wenn der
Gutstoff hierdurch sich dem Barrieren/Impulselement 19 nähert, werden
Teile des Gutstoffs durch das Drehsiebmittel 6 und nach
außen in
die erste Siebkammer 7 zurück gepresst. Hierdurch wird
das Drehsiebmittel von möglichen
Verstopfungen befreit (gereinigt), die Stoffsuspension in der ersten
Siebkammer 7 wird mit der Gutstofffraktion aus der ersten
Gutkammer 9 vermischt. Hierdurch wird eine zu weit gehende
Eindickung der Stoffsuspension in der ersten Siebkammer 7 unterdrückt. Gleichzeitig
wird auch eine gemeinsame Drehung mit dem Gutstoff in der ersten
Gutstoffkammer 9 verhindert. Die Gefahr eines Zusetzens
in der ersten Siebkammer 9 wird reduziert und gleichzeitig
wird ein reduzierter Energieverbrauch erhalten.
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Um
das Barrieren/Impulselement 19 bei Drehung des Drehsiebmittels 6 zu
veranlassen starke Druckimpulse auf die Stoffsuspension in der ersten Siebkammer 7 auszu üben, ist
eine geeignete Auslegung des Barrieren/Impulselements 19 in 3 gezeigt. Gegen das Drehsiebmittel 6 weisend
verfügt das
Barrieren/Impulselement 19 über eine Impulsfläche 27,
wo die Entfernung zwischen der Impulsfläche 27 und einem Drehsiebmittel 6 in
Drehrichtung des Drehsiebmittels 6 bis zu dem Punkt abnimmt,
wo das Barrieren/Impulselement 19 sich am nächsten zum Drehsiebmittel 6 befindet.
Nähert
sich der Gutstoff dem Barrieren/Impulselement 19 an, so
wird er durch die Gestalt des Barrieren/Impulselements 19 nach außen durch
das Drehsiebmittel 6 und nach außen in die erste Siebkammer 7 gedrückt.
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Das
Barrieren/Impulselement 19 kann, anstatt am Rotor 17 befestigt
zu sein, mit diesem als eine Einheit geformt sein.
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Das
Barrieren/Impulselement 19 kann natürlich eine andere Gestalt als
die gezeigte haben. Unterschiedliche Auslegungen der Impulsfläche 27 führen zu
Impulsen unterschiedlicher Stärke.
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Der
Teil des Barrieren/Impulselements 19, der gegen die Drehrichtung
des Drehsiebmittels 6 weist, sollte so ausgelegt sein,
dass er dazu beiträgt, den
Gutstoff aus dem Drehsiebmittel 6 zu leiten. Diese Fläche, die
somit von der Innenseite des Stators 17 und nach außen zum
Drehsiebmittel 6 gesehen wird, sollte radial sein oder
in Drehrichtung des Drehsiebmittels 6 ablenken.
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Eine
Variante des Stators besteht darin, zusätzlich zu den Barrieren/Impulselementen
auch mit Impulselementen konventionellen Typs zu arbeiten. Diese
können
beispielsweise mit 4 Barrieren/Impulselementen und zwischen diesen
mit üblichen
Impulselementen, wo der Gutstoff zwischen Flügel und Stator durchgehen kann,
versehen sein.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
haben der Stator 17, das Drehsiebmittel 6 und
die als außen
definierte Fläche 8 der
ersten Siebkammer 7 sämtlich
die Gestalt eines Zylinders. Ein oder mehrere Stator(en), das Drehsiebmittel
und jeweils die als außen
definierte Fläche
der ersten Siebkammer kann bzw. können ebenfalls konisch mit
unterschiedlichen oder gleichen Winkelbeziehungen bezüglich einander
ausgebildet sein. Formt man die als außen definierte Fläche der
ersten Siebkammer und jeweils den zylindrischen oder konischen Stator,
dann kann der zugängliche
Raum zwischen ihnen verändert
werden. Verändert
man beispielsweise das Drehsiebmittel von zylindrisch auf konisch,
so kann die Beziehung zwischen dem zugänglichen Raum in der ersten
Siebkammer und jeweils der ersten Gutstoffkammer verändert werden.
Wenn hierdurch der zugängliche
Raum in axialer Richtung unterschiedlich wird, sollte der Raum in
der ersten Gutstoffkammer in Richtung auf den Gutstoffauslass aus
dieser zunehmen, und der Raum in der ersten Siebkammer sollte am
Einlass am größten sein.
Dies gilt natürlich
auch für
die nachfolgenden Siebstufen.
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Gutstoffauslassmittel,
Abgangsauslassmittel und Einlassmittel können natürlich an Orten in der Siebvorrichtung
angeordnet sein, die nicht denen entsprechen, die in der gezeigten
Ausführungsform angedeutet
sind. Die Anzahl von Gutstoffauslassmitteln und Abgangsauslassmitteln
und deren Positionierung hängen
von der Auslegung der Siebvorrichtung und der Anzahl der hiervon
erfassten Siebstufen ab.
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Die
zweite in der Beschreibung erwähnte Siebstufe
soll die Stufe sein, die wenigstens teilweise außerhalb der ersten Siebstufe
angeordnet ist.
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Eine
Siebvorrichtung der oben genannten Art kann natürlich mehr als zwei Siebstufen
umfassen, die mit unterschiedlichen Wegen angeordnet sind, wie die
Stoffsuspension innerhalb und zwischen den verschiedenen Siebstufen
fließen
soll. Die erste Siebstufe kann als die oberste der Siebstufen positioniert
sein und von einer oder mehr Siebstufen gefolgt werden. Ist die
erste Siebstufe als oberste der Siebstufen angeordnet, so wird sie
in geeigneter Weise so angeordnet, dass der Gutstoff die erste Siebstufe
in deren unterem Teil verlässt.
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Eine
Siebvorrichtung nach der Erfindung kann auch beispielsweise so ausgelegt
sein, dass von der ersten Siebstufe der Gutstoff zur oberen Siebstufe
und dann nach unten zur zweiten Siebstufe fließt, die teilweise außerhalb
der ersten Siebstufe angeordnet ist. Hierdurch werden Kombisiebe
mit drei Stufen erhalten.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die dargestellte Ausführungsform
beschränkt, Änderungen und
Abänderungen
im Rahmen der Ansprüche
und mit Bezug auf die Beschreibung und Figuren sind ohne weiteres
möglich.