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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Befestigungselement aus geformten
Kunststoff.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere ein Befestigungselement vor allem
für die
Befestigung eines Verkleidungsstücks
auf einem Blechstück
für Kraftfahrzeuge,
von dem Typ, der einen Körper
aufweist, der durch Einfügung
in mindestens einer Öffnung
des Blechelements befestigt ist und welcher mindestens eine erste
elastische Klemme aufweist, welche Rückhalte-Mittel zum Einklemmen
und Zurückhalten
einer longitudinalen Rippe aufweist, die zu dem Verkleidungselement
gehört
und welche in die Klemme entlang einer transversalen Richtung eingeführt wird,
die insgesamt rechtwinklig zu der longitudinalen Richtung der Rippe
ist, und mindestens eine weitere elastische Klemme, welche lateral
im Verhältnis
zu der ersten elastischen Klemme versetzt ist.
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Ein
derartiges Befestigungselement wird benutzt, in verschiedenen Exemplaren
(siehe
DE-A-3938431 ), im Fall einer Anordnung zur
inneren Verkleidung eines Strukturelements der Karosserie des Fahrzeugs,
wie z. B. eines Rahmenbereichs, der eine laterale Öffnung der
Karosserie des Fahrzeugs begrenzt, welche es erlaubt, in dieses
einzusteigen.
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Ein
derartiges Rahmenelement tritt z. B. in Form eines Blechstücks auf,
welches ausgehend von verschiedenen Bestandteilen zusammengefügt wird und
eine allgemeine Form eines hohlen Kastens aufweist, der gemäß einer
Kontur oder einem Profil, welches demjenigen der Öffnung entspricht,
geformt ist.
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Zum
Beispiel ist das Rahmenelement im inneren Bereich deutlich horizontal
und longitudinal im Fall einer mit einer seitlichen Tür geschlossenen Öffnung,
und es wird durch eine Blechpaneele begrenzt, die deutlich vertikal
ist und durch eine deutlich horizontales Blechpaneele.
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Um
das Aussehen und den Komfort des Fahrzeugs zu verbessern, ist es
wünschenswert,
die Blechbereiche der Karosserie des Fahrzeugs, die auf der Innenseite
des Fahrgastraums zutage treten, quasi vollständig zu verkleiden, und insbesondere
z. B. diesen unteren Bereich des Türrahmens.
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Zu
diesem Zweck ist es bekannt auf den verschiedenen Bereichen des
Rahmens, und z. B. auf seinem unteren Bereich ein Verkleidungselement
anzubringen, welches z. B. durch Formen eines synthetischen Materials
gebildet wird, insbesondere aus Kunststoff, welches eine verlängerte allgemeine Form
aufweist, die komplementär
zu derjenigen des Blechstücks
ist, welches es verkleidet, und zwei Teile aufweist, welche, in
montierter Position des Verkleidungselements auf dem Blechstück, sich
parallel zu den Paneelen im Blick auf das Blechstück erstrecken.
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Für die Befestigung
eines derartigen Verkleidungselements ist es bekannt, sich Befestigungsmitteln
zu bedienen, welche auf dem Blechstück befestigt sind und in welche
das Verkleidungselement entlang einer transversalen Richtung eingefügt ist,
die insgesamt rechtwinklig zu der allgemein longitudinalen Richtung
des Verkleidungselements ist.
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So
ist bekannt, sich mehrerer Befestigungselemente zu bedienen, von
denen jede von dem Typ ist, welcher einen Körper aufweist; der durch Einfügung in
mindestens einer Öffnung
des Blechelements befestigt ist und welcher mindestens eine erste
elastische Klemme trägt,
die Rückhalte-Mittel
zum Einklemmen und Zurückhalten
einer longitudinalen Rippe aufweist, welche zu dem Verkleidungselement gehört und welche
in die Klemme entlang einer transversalen Richtung eingeführt wird,
die insgesamt rechtwinklig zu der longitudinalen Richtung der Rippe ist.
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Ein
Beispiel einer derartigen Befestigungsvorrichtung wird beschrieben
und dargestellt in Dokument
FR-A-2.626.628 .
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Die
Erfindung möchte
eine Verbesserung eines derartigen Befestigungselements vorschlagen, welche
insbesondere erlaubt, zumindest für dieses Befestigungselement
die Montage und die Befestigung von komplementären Elementen oder Mitteln auf
der Karosserie des Fahrzeugs zu gewährleisten und/oder die Montage
und die Befestigung von Verkleidungselementen zu erleichtern.
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Zu
diesem Ziel schlägt
die Erfindung ein Befestigungselement vor, dadurch gekennzeichnet, dass
es Stege für
die transversale Positionierung des Befestigungselements im Verhältnis zu
dem Blechstück
aufweist, und für
den Halt einer Matte zwischen dem Blech und dem Körper des
Befestigungselements, und dadurch, dass die elastischen Klemmen und
die Stege aus dem Material durch Formen realisiert sind.
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Gemäß weiteren
Merkmalen der Erfindung:
- – ist die zweite Klemme geeignet,
ein Teilstück
eines elektrischen Kabels oder einer Leitung zu empfangen, entlang
einer transversalen Richtung, die insgesamt rechtwinklig zu der
longitudinalen Richtung dieses Teilstücks ist, und Rückhalte-Mittel
zum Zurückhalten
des Teilstücks
im Verhältnis
zu dem Blechstück
aufweist.
- – Sie
weist eine zusätzliche
elastische Klemme zum Zurückhalten
einer weiteren longitudinalen Rippe auf welche zu einem Verkleidungselement gehört und welche
in die zusätzliche
Klemme entlang einer transversalen Richtung eingeführt wird, die
insgesamt rechtwinklig zu der longitudinalen Richtung dieser weiteren
Rippe ist, welche in die zusätzliche
elastische Klemme eingeklemmt ist.
- – Die
elastischen Klemmen erstrecken sich in deutlich parallelen Ebenen.
- – Die
erste erstreckt sich in einer Ebene, die deutlich rechtwinklig zu
der Ebene der zweiten Klemme und/oder der zusätzlichen Klemme ist.
- – Der
Körper
ist eine Platte, deren Außenseite
Mittel für
deren Befestigung auf dem Blechstück trägt und deren Innenseite die
erste elastische Klemme trägt;
- – die
Innenseite der Platte trägt
die zweite elastische Klemme;
- – die
zweite elastische Klemme wird durch Arme des Befestigungselements
getragen, welche diese mit dem Körper
in Form einer Platte verbinden;
- – die
Außenseite
der Platte weist Stege für
die transversale Positionierung des Befestigungselements im Verhältnis zu
dem Blechstück
auf.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich bei der Lektüre der detaillierten
Beschreibung, welche folgen wird, zu deren Verständnis auf die anliegenden Zeichnungen
Bezug genommen wird, in welchen:
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1 eine schematische Ansicht
im transversalen Schnitt ist, welche eine erste Ausführungsform
eines Befestigungselements gemäß der Lehre der
Erfindung darstellt, das für
die Befestigung eines Verkleidungselements und von elektrischen
Kabeln benutzt wird;
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2 eine schematische Explosivansicht
ist, die bestimmte Bestandteile der 1 darstellt;
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3 eine Vorderansicht ist,
gemäß dem Pfeil
F3 der 2 des Befestigungselements
gemäß der Erfindung;
und
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4 eine ähnliche Ansicht wie die in 1 ist, welche eine zweite
Ausführungsform
eines Befestigungselements darstellt, das mit der Lehre der Erfindung
zur Befestigung eines Verkleidungselements übereinstimmt.
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In
der folgenden Beschreibung, um deren Verständnis sowie dasjenige der Ansprüche zu erleichtern,
werden in nicht-beschränkender
Weise die Begriffe "horizontal" "vertikal" "oberer" "unterer" "vorne" "hinten" etc. benützt werden.
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Identische, ähnliche
oder analoge Elemente werden durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet werden.
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In 1 wird ein Verkleidungselement 10 dargestellt,
dazu bestimmt, ein Blechstück 12 zu
bedecken, welches zu der Struktur der Karosserie eines Fahrzeugs
gehört.
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Das
Stück 12 ist
hier ein longitudinaler unterer Kasten, welcher den unteren Bereich
der Einrahmung der Öffnung
einer lateralen Tür 14 des Fahrzeugs
begrenzt und welcher aus zwei geschweißten Stücken 18 und 20 realisiert
wird.
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Das
untere Stück 18 weist
insbesondere eine longitudinale und vertikale Paneele 22 und
eine longitudinale und horizontale schmale Paneele 24 auf, welche
sich durch ein longitudinales und vertikales Blechband 26 fortsetzt.
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In
der gleichen Weise weist das äußere Stück 20 eine
schmale longitudinale und horizontale Paneele bei 28 auf,
welche sich durch ein longitudinales und vertikales Blechband 30 fortsetzt,
welches benachbart zu dem Band 26 ist, um das Schweißen zu erlauben,
z. B. durch Punkte, der Bänder 26 und 30 für die Verwirklichung
des Kastens 12.
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Gemäß einer
bekannten Anordnung ist der freie longitudinale und horizontale
und obere Rand, den beide Bänder 26 und 30 gemeinsam
haben, mit einem Türgelenk 32 ausgestattet,
welches ansteigend auf den benachbarten Bändern 26 und 30 montiert
ist.
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Das
Verkleidungselement 10 ist ein Bestandteil, der durch Formung
aus Kunststoff realisiert wird und welcher im Wesentlichen gebildet
wird, in seinem Hauptteil von longitudinaler Orientierung rechtwinklig zu
der Ebene der 1, durch
ein vertikales Teil 34 in allgemeiner Form einer Platte
und durch ein deutlich horizontales Teil 36 in Form einer
Platte, welche in montierter und befestigter Position des Verkleidungsstücks 10,
wie in 1 gesehen werden
kann, sich deutlich parallel zu der vertikalen Paneele 22 unter
der horizontalen Paneele 24 des Kastens 12 jeweils
erstrecken, in transversaler Entfernung von diesen Paneelen.
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In
diesem ersten Ausführungsbeispiel
weist die Innenseite 35 des Teils 34 eine Rippe
zur Montage und zur Befestigung 42 auf, welche sich insgesamt
in einer transversalen Ebene erstreckt, die zu der Ebene des Teils 34 rechtwinklig
ist, welche diese trägt,
und welche sich daher hier in einer deutlich horizontalen Ebene
erstreckt.
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Die
Rippe 42 wird aus Material heraus durch Formen mit dem
Verkleidungselement 10 realisiert und kann sich über die
gesamte Länge
ihres Hauptbereichs von longitudinaler Orientierung erstrecken oder
durch longitudinale Rippen-Teilstücke gebildet sein, welche entlang
des Verkleidungselements 10 verteilt sind.
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Für die Befestigung
des Verkleidungsstücks 10 auf
dem Kasten 12 ist es hier in bekannter Weise vorgesehen,
sich einer Serie von Befestigungselementen 50 zu bedienen,
welche longitudinal entlang des Kastens 12 auf der vertikalen
Paneele 22 verteilt sind und von denen eine in den 1 bis 3 dargestellt ist.
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Jedes
Befestigungselement 50 ist ein aus Kunststoff geformtes
Stück,
welches im Wesentlichen durch einen Körper in Form einer vertikalen Platte 52 gebildet
wird, welche sich parallel zu der vertikalen Paneele 22 erstreckt.
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Die
Platte 52 weist zu ihrer Befestigung auf der Paneele 22 zwei
Blöcke 54 und 56 auf,
die Stege bilden und von denen jede durch einen Haken 58, 60 endet,
welcher durch elastische Aufnahmen in einem komplementären Loch 62, 64 der
Paneele 22 empfangen wird, von denen jeder hier eine allgemein längliche
Form von longitudinaler und horizontaler Orientierung aufweist,
wobei die Löcher 62, 64 verschiedene
Dimensionen besitzen, um Mittel der Unverwechselbarkeit zu bil den,
für die
Montage des Befestigungselements auf der Paneele 22, d.
h. in einer bestimmten Position und räumlichen Orientierung.
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In
den 1 und 2 wird ebenfalls ein Bereich einer
Matte 76 dargestellt, welche ein Fußbrett 78 bedeckt
und deren oberer lateraler Bereich 74 sich an die vertikale
Paneele 22 anschmiegt, indem er an letzterer mittels des
Befestigungselements 50 befestigt ist, dessen Blöcke 54, 56,
welche Stege bilden, die komplementären länglichen Löcher 55 und 57 durchdringen,
wobei dieser Bereich 74 der Matte zur thermischen und zur
Schallisolation 76 somit einer leichten transversalen Klemmung
zwischen der Außenseite 53 der
Platte 52 des Befestigungselements 50 und der
Innenseite gegenüber
der vertikalen Paneele 22 des Kastens 12 gehalten
wird.
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Gemäß einer
allgemein bekannten Konzeption trägt die Innenseite 51 der
Platte 52 des Befestigungselements 50 hier eine
erste elastische Klemme 66, dazu bestimmt, die erste Rippe 42 einzuklemmen und
zurückzuhalten,
welche durch die Innenseite 35 des Teils 34 gehalten
wird. Das freie Ende 70 der Rippe 42 wird wie
eine Pfeilspitze geformt, um die automatische Aufnahme der Rippe 42 in
der elastischen Klemme 66, danach die Zurückhaltung,
zu erlauben, entlang der transversalen Richtung, der Rippe 42 in seiner
elastischen Klemme 66.
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Wie
in 1 gesehen werden
kann, bedeckt die untere Partie des vertikalen Teils 34 teilweise
einen gegenüberliegenden
Rand 82 eines Elements 84 zum Schutz des Bodens, während ein
Fugenrand einer Tür 32 den
freien Endrand von longitudinaler Orientierung 80 des horizontalen
Teils 36 des Verkleidungselements 10 bedeckt.
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In Übereinstimmung
mit der Lehre der Erfindung, weist das Befestigungselement 50 mindestens eine
zweite elastische Klemme auf, welche ebenfalls aus dem Material
durch Formen mit dem Befestigungselement 50 realisiert
wird.
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In
der ersten Ausführungsform,
die in 1 dargestellt
ist, weist die Innenseite 51 der Platte 52 des
Befestigungselements 50 ein Paar von zweiten elastischen
Klemmen 68 auf, von denen jede hier von longitudinaler
Orientierung und parallel zu derjenigen der ersten elastischen Klemme 66 ist,
d. h., dass die drei parallelen elastischen Klemmen 66 und 68 offen sind
in parallelen Ebenen, horizontal gegen das Innere des Fahrgastraums.
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In
der ersten Ausführungsform
dient jede der zwei elastischen Klemmen des Paars der zweiten elastischen
Klemmen 68 der Montage und der Befestigung eines Teilstücks eines
elektrischen Kabels 86, welches in die entsprechende Klemme 68 entlang
einer transversalen Richtung eingeführt wird, d. h. entlang der
Richtung rechtwinklig zu der allgemeinen longitudinalen Richtung
des Teilstücks
des Kabels 86.
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Jede
zweite elastische Klemme 68 wird in Form eines umgekehrten
Hakens ausgebildet, d. h., dass sie Rückhalte-Mittel aufweist, welche
nach Montage das unbeabsichtigte Entweichen des Teilstücks 86 aus
seiner elastischen Klemme 68 verhindern.
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In
der in 4 dargestellten
zweiten Ausführungsform
weist das Befestigungselement 50 eine zusätzliche
elastische Klemme 67 auf, welche vorgesehen ist, die komplementäre Befestigung
des oberen horizontalen Teils 36 des Verkleidungselements 10 zu
erlauben, wobei dieses zu diesem Zweck auf seiner Innenseite 37 eine
zweite Rippe 44 aufweist, aus dem Material herauskommend
realisiert durch Gießformen
mit dem Verkleidungselement 10, welches sich transversal
in einer Ebene, die im Wesentlichen rechtwinklig zu der ersten Rippe 42 ist,
erstreckt.
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Die
elastische Klemme 77, von allgemein longitudinaler Orientierung,
ist mit dem Körper
in Form der Platte 52 des Befestigungselements 50 durch
laterale Arme 88 verbunden, welche sich insbesondere ausgehend
von dem oberen Block 54 erstrecken.
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So
erstreckt sich die elastische Klemme 67 in einer vertikalen
und longitudinalen Ebene, die im Wesentlichen rechtwinklig zu der
Ebene der ersten elastischen Klemme 66 ist.
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Dieser
Entwurf mit zwei elastischen Klemmen 66 und 67 für die Montage
und die Befestigung des Verkleidungselements 10 erlaubt
es, diese mit einem Scharnier 38 zwischen seinen beiden
Teilen 34 und 36 zu realisieren, um ein Verkleidungselement 10 durch
Gießformen
in einer Form zu realisieren, in welcher die zwei Teilen 34 und 36 im
Wesentlichen parallel zueinander sind, beim Gießformen.
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Außer der
Leichtigkeit des Formens, erlaubt das Scharnier 38 eine
Befestigung in zwei aufeinander folgenden Schritten der Teilen 34,
dann 36, indem so der Schutz des Türgummis 32 durch den
lateralen Rand 80 des oberen horizontalen Teils 36 ermöglicht wird,
welches dieses nach Montage bedeckt.
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In
der zweiten Ausführungsform
bilden die zwei Blöcke 54 und 56 noch
Stege, überqueren
jedoch nicht die Matte 76, 74 und es ist daher
möglich, eine
Rippe 90 zur Verstärkung
des Befestigungselements 50 vorzusehen, welche sich vertikal
zwischen den Blöcken 54 und 56 erstreckt.
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Ohne
den Rahmen der Erfindung zu verlassen, ist es möglich, die Lehren der zwei
Ausführungsformen
zu kombinieren, d. h. auf der Innenseite 51 der Platte 52 des
Befestigungselements 50 eine oder mehrere zusätzliche
elastische Klemmen zur Befestigung von Teilstücken von elektrischen Kabeln
oder von Leitungen vorzusehen, und eine zusätzliche elastische Klemme vorzusehen,
welche lateral und in einer weiteren Ebene versetzt ist, um eine
zusätzliche
Rippe zur Montage und zur Befestigung des Verkleidungselements 10 zu
empfangen.
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Die
Erfindung ist auch nicht beschränkt
auf die Befestigung eines Verkleidungselements vom hier beschriebenen
und dargestellten Typ, die Befestigungsele mente in Übereinstimmung
mit den Lehren der Erfindung können
benutzt werden, um andere Blechstücke der Karosserie des Fahrzeugs
oder einer ausgebildeten Öffnung
zu bedecken.