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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung bezieht sich auf Verbesserungen für Schnappverschlüsse.
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Hintergrund
der Erfindung
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Schnappverschlüsse werden
sehr häufig
auf Behältern
für Flüssigkeiten
oder Cremes, wie beispielsweise Kosmetika oder Haushaltsreinigungsprodukte,
verwendet. Obwohl sie nicht notwendigerweise effektiver als andere
Verschlüsse,
wie beispielsweise Schraubverschlüsse, sind, sind sie bei den Verbrauchern
beliebt und haben folglich einen erheblichen kommerziellen Erfolg.
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Die 1a – 1c zeigen
ein Beispiel eines Schnappverschlusses, der in der UK-Patentanmeldung GB
2 269 811 detaillierter beschrieben ist. Ein Bereich der Wand an
dem Ausgussende des Behälters
ist flexibel gestaltet und wird durch einen dünnen Bereich definiert, der
als Scharnier fungiert. Das Scharnier definiert weiterhin eine Öffnung,
durch die eine flexible Platte geführt werden muss. Die Fläche der Öffnung ist
geringfügig
kleiner als die Fläche
der flexiblen Platte. Die flexible Platte kann sich entweder in
einer konvexen, geöffneten
Stellung (nicht dargestellt) oder in einer konkaven, geschlossenen
Stellung (dargestellt) befinden. Durch ein Drücken auf die flexible Platte
in ihrer konvexen und geöffneten
Stellung wird diese zum Durchgang durch die kleinere Öffnung verformt,
um auf diese Weise ihre Krümmung
zu invertieren und in eine konkaven Öffnung in dem Behälters einzuschnappen,
wodurch dieser verschlossen wird.
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In
der Praxis gelingt es derartigen Schnappverschlüsse jedoch üblicherweise nicht, lediglich
aufgrund des oben beschriebenen Vorgangs dicht zu schließen. Einer
flexiblen Platte aus Plastik ist es gegebenenfalls nicht möglich, an
den Ecken der Öffnung
(vgl. 1a und 1b) abzudichten, da die Kraftverteilung
auf der flexiblen Platte mit Ausnahme im Zentrum der Platte nicht
senkrecht auf den Verschlussoberflächen steht. Darüber hinaus
wird die Dichtwirkung, obwohl die Öffnung entsprechend der natürlichen
Form der flexiblen Platte geformt sein sollte, aufgrund der Veränderun gen
der Materialeigenschaften des Verschlusses, wie beispielsweise der
Steifheit bei verschiedenen Temperaturen oder hysteresischer Eigenschaften
sowie Kriechen der bei seiner Herstellung verwendeten Materialien
nicht gleichmäßig sein.
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Folglich
reicht die durch die flexible Platte in der geschlossenen Stellung
bewirkte Kraft nicht aus, um eine Dichtwirkung aufrechtzuerhalten.
Während dies
für Pulverförmige oder
Granulatförmige
Produkte ausreichend sein kann, trifft dies für Flüssigkeiten nicht zu. Insbesondere
wenn derartige Behälter
beispielsweise durch einen Temperaturanstieg mit einem zunehmenden
Innendruck beaufschlagt werden, können Lecks auftreten. Es ist
offensichtlich, dass ein Verschluss, der unter diesen Umständen nicht
korrekt abdichtet, nur bedingt einsatzfähig ist, insbesondere wenn
er für
längere
Lagerzeiträume benötigt wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein wieder verschließbarer Verschluss
eine gekrümmte,
flexible Platte, die einen Teil der Wand eines Behälters oder
dessen Deckels bildet, wobei die Fläche der gekrümmten, flexiblen Platte
größer ist
als die durch eine Wirkungslinie eines Scharniers umgrenzte Fläche der
Wand des Behälters
oder des Deckels, so dass die gekrümmte, flexible Platte dazu
veranlasst werden kann, bei Überschreiten
der Mitte mit einem Umschnappen von einer konvexen Form in eine
konkave Form und umgekehrt überzugehen,
während
die gekrümmte,
flexible Platte durch die Fläche
der Wand des Behälters oder
des Deckels geführt
wird, die durch das Scharnier umgrenzt ist, und die gekrümmte, flexible
Platte in einer ersten Stellung nach innen konkav geformt ist, um
eine Öffnung
in dem Behälter
oder dem Deckel zumindest teilweise zu verschließen, und in einer zweiten Stellung
nach außen
konvex geformt ist, um eine Ausgussöffnung zu bilden, wobei der
Behälter
oder der Deckel eine Dichtung aufweist, die eine an ihm befestigte
elastische Abdichtung umfasst, die die Öffnung abdichtet, wenn sich
die gekrümmte,
flexible Platte in der ersten Stellung befindet.
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In
der vorliegenden Erfindung wird das oben beschriebene Problem des
Leckens herkömmlicher Schnappverschlüssen überwunden,
indem zwischen der Öffnung
und der flexiblen Platte eine elastische Dichtung vorgesehen ist,
die sich bei geschlossener flexibler Platte verformt, um eine flüssigkeitsdichte Abdichtung
zu erzeugen. Insbesondere wird der Spalt im Bereich des Verschlussscharniers,
in dem ansonsten, wenn überhaupt,
nur eine sehr geringe Verschlusskraft ausgeübt wird, durch das elastische Fließen des
Dichtungsmaterials verschlossen.
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Die
Dichtung kann durch Zweikomponenten-Spritzguss auf einen Umfangsbereich
der Öffnung
und/oder auf einen Umfangsbereich der flexiblen Platte aufgebracht
werden. Alternativ kann es sich bei der Dichtung um ein anfänglich separates Bauteil
handeln, welches dann während
der Herstellung an dem Verschluss angebracht wird.
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Vorzugsweise
weist das Material der elastische Dichtung eine Ausdehnfähigkeit
von wenigstens 100%, vorzugsweise wenigstens 200%, besonders bevorzugt
wenigstens 1000%, eine Druckfestigkeit bei 70° C von weniger als 30%, vorzugsweise weniger
als 20%, besonders bevorzugt weniger als 10%, eine Kegeleindringtiefe
(ASTM D217 für Schmiermittel)
von 10 bis 40 mm, einen anfänglichen Erreichungspunkt
von höher
als 100° C
und eine Spannungsrelaxation von mehr als 500 Sekunden auf.
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Obwohl
die elastische Dichtung aus einem geschlossenzelligen Schaum, Silikon
oder Polyurethankautschuk bestehen kann, handelt es sich vorzugsweise
um eine elastische Gel-Zusammensetzung.
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Es
ist von Vorteil, wenn die elastische Gel-Zusammensetzung eine geringe
Druckfestigkeit aufweist, da die Dichtung dann schnell in die im
Wesentlichen gleiche Form zurückkehren
kann, wenn die Kompressionskraft der beweglichen Platte entfernt
wird. Vorzugsweise ist die elastische Gel-Zusammensetzung klebrig,
so dass sie sich an die Kontaktfläche anpasst und an dieser leicht
haftet. Somit kann der Verschluss vorübergehende Druckanstiege überstehen.
Vorzugsweise kann die Dichtung von der Kontaktfläche haftend gelöst werden,
ohne dass sie reißt,
und sie sollte weiterhin hinreichend weich sein, um ohne Verlust
des Dichtungsvermögens
etwaige Fremdkörper
aufzunehmen, die die Oberfläche
der Dichtung verschmutzen.
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Ein
besonders geeignetes Material zur Verwendung als Dichtungsmaterial
ist eine mit Flüssigkeit
gestreckte Polymer-Zusammensetzung. Vorzugsweise ist das Polymer
der mit Flüssigkeit
gestreckten Polymer-Zusammensetzung ein Blockcopolymer. Besonders
bevorzugt ist das Polymer der mit Flüssigkeit gestreckten Polymer-Zusammensetzung ein
Blockcopolymer mit harten Blöcken
und weichen Blöcken.
Insbesondere bevorzugt ist das Polymer der mit Flüssigkeit
gestreckten Polymer-Zusammensetzung
ein Styrol-Dien-Blockcopolymer. Wünschenswerterweise ist das
Polymer der mit Flüssigkeit
gestreckten Polymer-Zusammensetzung ein Poly(Styrol-Butadien-Styrol)-Blockcopolymer
(SBS), ein Poly(Styrol-Isopren-Styrol)-Blockcopolymer (SIS), ein Poly(Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol)-Blockcopolymer
(SEBS), ein Poly(Styrol-Ethylen-Propylen-Styrol)-Blockcopolymer
(SEPS) oder ein Poly(Styrol-Ethylen-Propylen)-Blockcopolymer (SEP).
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Andere
geeignete elastische Gele schließen Bio-Gele ein, d. h. Gele,
die von Pflanzen oder Tieren stammen. Beispiele hierfür umfassen
Polysaccaride, beispielsweise aus Cellulose gewonnene Hydroxypropyl-Cellulose,
oder Proteingele, wie aus Kollagen gewonnenes Gelatin, sowie Kautschuk.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Kombination
aus einem Behälter
und einem wieder verschließbaren
Verschluss gemäß des ersten
Aspekts der vorliegenden Erfindung geschaffen.
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Eine
Einheit aus der Kombination des Behälters mit einem wieder verschließbaren Verschluss gemäß der vorliegenden
Erfindung kann eine unter Druck stehende Flüssigkeit beinhalten und insbesondere
eine Flüssigkeit,
die ein in ihr gelöstes
Gas enthält.
Demzufolge kann die Erfindung dazu verwendet werden, mit Kohlensäure angereicherte
Getränke
zu lagern und zu verabreichen.
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In
einem bevorzugten Beispiel umfasst der Behälter eine flexible Tube, die
eine Paste oder eine Creme enthalten kann.
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In
einem anderen Beispiel umfasst der Behälter eine an der flexiblen
Platte angebrachte oder mit dieser einteilig ausgebildete Lasche
auf, die die Bedienung des wieder verschließbaren Verschlusses unterstützt.
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Kurzbeschreibung
der Figuren
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Im
Folgenden werden Beispiele der vorliegenden Erfindung detailliert
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren dargestellt. Es zeigen:
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1a ein Beispiel eines bekannten Schnappverschlusses
in der geschlossenen Stellung, wobei die 1b und 1c Teilquerschnitte
durch diesen Verschluss und sein Filmscharnier sind, die die auf
einem Spalt in den Ecken beruhende schlechte Abdichtung darstellen;
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2a den Verschluss aus den 1a – 1c mit
einer erfindungsgemäßen Dichtung,
wobei 2b den Verschluss
in der geöffneten
Stellung zeigt;
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3 und 4 den Verschluss mit flexibler Platte
als mit diesem einteilig ausgebildetem Bestandteil eines Behälters, jeweils
in der geschlossenen und der geöffneten
Stellung;
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5 einen alternativen einteilig
ausgebildeten Aufbau, der auf einem flexiblen Tubenartigen Behälter beruht;
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6a, 6b und 7 Beispiele
für Verschlüsse, die
eine Manipulation erkennen lassen;
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8a – 8f einen
Verschluss mit flexibler Platte, bei dem der Bereich der flexiblen
Platte ein anfänglich
separates Bauteil ist;
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9a – 9d einen
Verschluss mit einer mit diesem einteilig ausgebildeten Dichtung
zum Abdichten zwischen einem Behälter
und dem Verschlusskörper;
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10a und 10b eine Abdeckung, die durch einen zwischen
ihr und einem Behälter
wirkenden Schnapphaken an diesem befestigt ist;
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11 einen Verschluss mit
flexibler Platte, der an einem Behälter angeschweißt ist und
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12a bis 15c eine an der flexiblen Platte angebrachte
Lasche, die die Bedienung des wieder verschließbaren Verschlusses unterstützt.
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Detaillierte
Beschreibung
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1a zeigt einen zylindrischen
Verschluss zum Befestigen an einem Behälter, der einen Körper 1 mit
einer an der zylindrischen Wand angebrachten flexiblen Platte 2 und
eine Stirnwand 4 aufweist, gegen die sich die flexible
Platte 2 schließt,
d. h. dass die gekrümmte
flexible Platte 2 mit einem im wesentlichen passenden Ausschnitt 5 in
der Stirnwand 4 zusammenwirkt. Eine oder mehrere Rippen 3,
die entweder an der flexiblen Platte 2 angebracht oder
mit dieser einteilig ausgebildet sind, versteifen die flexible Platte 2 in
der Längsrichtung,
während
die Flexibilität
in der radialen Ebene aufrechterhalten wird. Dies führt zu einer
raschen und wiederholbaren Bewegung des Verschlusses.
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1b ist ein Teilquerschnitt
durch die Stirnwand 4 des in 1a dargestellten
Verschlusses und zeigt, wie die flexible Platte 2 gegen
den Ausschnitt 5 in der Stirnwand 4 schließt.
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Leider
bietet der Verschluss unter bestimmten Umständen, insbesondere an den Ecken,
keine angemessene Dichtwirkung.
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Der
Grund dafür,
warum dieser einfache Verschluss nicht immer eine gute Dichtwirkung
liefert, ist aus 1c ersichtlich.
Wenn, wie in 1c gezeigt, die
flexible Platte 2 geschlossen ist, ist das Filmscharnier 7 zu
steif, um einen vollständigen
Passsitz der flexiblen Platte 2 und des Ausschnitts 5 zu
ermöglichen,
was dazu führt,
dass eine Öffnung 8 offen bleibt.
Ein weiterer Grund für
dieses Problem besteht darin, dass die gesamte in dem Bereich des
Filmscharniers 7 auf die flexible Platte 2 wirkende
Kraft in Richtung des Pfeils F gerichtet ist und dass die maximale
Schließkraft
im Zentrum der flexiblen Platte 2 in Richtung des Pfeils
G auftritt. Somit ist nahezu keine Kraft vorhanden, um die Öffnung 8 gegen
den Widerstand des Filmscharniers 7 zu schließen.
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Ein
Beispiel der vorliegenden Erfindung ist in den 2a und 2b gezeigt.
In der vorliegenden Erfindung wird die Öffnung 8 durch die
Verwendung einer Dichtung 9 gegen den Ausschnitt 5 abgedichtet.
Es kann nicht erwünscht
oder unmöglich
sein, dass die Dichtung 9 sich an das Filmscharnier 7 anschließt, insbesondere,
falls die Dichtung 9 durch ein Zweikomponenten-Spritzgießen auf
den Ausschnitt 5 aufgebracht wird, wobei die Formtemperatur
für gewisse Dichtungsmaterialien
das Filmscharnier 7 zum Schmelzen bringen würde. In diesem Fall kann zwischen
der Dichtung 9 und dem Filmscharnier 7 ein kleiner
Spalt 10 verbleiben. Dies ist nicht von Nachteil, da das
Dichtungsmaterial fließt,
um den kleinen Spalt 10 zu verschließen. Sollte es für die Anwendung
notwendig sein, so kann das Dichtungsmaterial auf die flexible Platte 2 aufgebracht
werden.
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Wird
die flexible Platte 2 gegen den Ausschnitt 5 geschlossen,
wie in 2a dargestellt,
so ist die Abdichtung 9 hinreichend weich, um elastisch in
die Öffnungen 8 und 10 zu
fließen
und um somit eine Abdichtung zwischen den benachbarten Oberflächen des
Ausschnitts 5, der flexiblen Platte 2 und des
Filmscharniers 7 zu bilden. Obwohl die Verschlusskraft
der flexiblen Platte 2 im Bereich des Filmscharniers 7 nahezu
Null ist, fließt
das Dichtungsmaterial elastisch in die Öffnungen 8 und 10 und übt in der
Tat einen kleinen Druck gegen die benachbarten Oberflächen aus
und kompensiert das Fehlen der Verschlusskraft in diesem Bereich.
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Der
Anmelden hat herausgefunden, dass ein Dichtungsmaterial mit einer
durch Flüssigkeit
gestreckten Polymer-Zusammensetzung in dieser Anwendung besonders
effektiv ist, da es nahezu wie ein hydraulisches Fluid wirkt, so
dass der im Zentrum der flexiblen Platte 2 wirkende Druck
lateral übertragen wird,
bis der über
die Dichtung 9 anliegende Druck nahezu gleichmäßig ist.
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3 und 4 zeigen Behälter mit einem Verschluss mit
flexibler Platte in der geschlossenen und geöffneten Stellung. In 3 ist die flexible Platte 2 mit
einem Filmscharnier 7 an der oberen Wand 11 befestigt
und schließt
gegen den Ausschnitt 5 in der Seitenwand 12. Diese
Anordnung wird für
gießbare Flüssigkeiten
wie Fruchtsaft oder Milch bevorzugt, da die Luft über den
mit Z bezeichneten offenen Bereich in den Behälter eindringen kann, während die
Flüssigkeit
aus dem unteren Bereich K austritt, wodurch ein „Gluckern" aufgrund der durch die Flüssigkeit
und in den Behälter
dringenden Luft vermieden wird. Eine Lippe 13, die sich
vom Ausschnitt 5 aus erstreckt, trägt zu einem kontrollierten
Ausschütten
der Flüssigkeit
bei und kann auch dazu dienen, eine geeignete Öffnung zum Trinken zu bilden.
Weiterhin kann die Lippe der nach dem Entfernen der weiter unten
unter Bezugnahme auf die 6a und 6b beschriebenen Abreiß-Streifen
verbleibende Rest einer Vorrichtung zum Erkennen eine Manipulation
sein. In 4 ist die flexible
Platte 2 durch ein Filmscharnier 7 an der Seitenwand 12 eines
Behälters
angebracht und schließt
gegen einen Ausschnitt 5 in der Stirnwand 4 des
Behälters.
Diese Anordnung ist für
zähflüssigere Flüssigkeiten,
Puder und Granulate geeignet.
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5 zeigt einen Behälter in
Form einer flexiblen Tube, wie er häufig für Cremes und Pasten verwendet
wird. Die flexible Tube 14 hat einen Verschluss mit flexibler
Platte 2, der mit einem Filmscharnier 7 an der
Stirnwand 4 angebracht ist und der gegen den Ausschnitt 15 in
der Seitenwand 16 schließt. An der flexiblen Platte 2 oder
dem Ausschnitt 15 ist eine Dichtung 9, wie zuvor
beschrieben, angebracht. Vorzugsweise sind die Seitenwand 16, der
Ausschnitt 15, das Filmscharnier 7 und die flexible
Platte 2 einteilig mit der flexiblen Tube 14 geformt. Die
flexible Platte 2 kann durch thermisches Verschmelzen oder
auf eine andere Weise mit dem Ausschnitt 15 verbunden sein,
um eine Vorrichtung zum Erkennen einer Manipulation, wie weiter
unten beschrieben, zu bilden. Der Vorteil dieses Designs besteht
darin, dass der Behälter
in Form einer flexiblen Tube zum Herstellen einer kostengünstigen
Verpackung vom offenen Ende her gefüllt und dann heißversiegelt,
gefalzt oder auf andere Weise abgedichtet werden kann, um den Inhalt
zurückzubehalten.
Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform
besteht darin, dass die Tube gefahrlos aufrecht auf das Verschlussende
gestellt werden kann, ohne dass die Inhalte ausfließen.
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Eine übliche Anforderung
an Verschlüsse besteht
darin, dass sie eine Manipulation erkennen lassen sollten, das heißt dass
ein eindeutiger Beweis dafür
vorliegen sollte, dass der Verschluss geöffnet wurde. Die 6a und 6b sind Teilquerschnitte entlang der
Längsachse
durch einen Verschluss mit einer flexiblen Platte und erläutern ein
Prinzip, das auf alle der hier beschriebenen Beispiele angewendet werden
kann. Der Körper 1 hat
eine Stirnwand 4 und eine flexible Platte 2, die
in der geöffneten
Stellung dargestellt ist. Während
der Herstellung wird die Dichtung 9 entweder auf der Dichtungsfläche des Ausschnitts 5 oder
vorzugsweise auf der flexiblen Platte 2 ausgeformt, während sich
die flexible Platte 2 in der geöffneten Stellung befindet.
Die flexible Platte 2 weist einen Streifen 17 auf,
der mit einem dünnen
Steg 18 befestigt ist, während der Ausschnitt 5 einen
Kragen 19 aufweist, ebenfalls mit einem durch einen dünnen Steg 18 befestigten
Streifen 17. Die flexible Platte 2 wird dann wie
in 6b dargestellt geschlossen
und die Streifen 17 werden miteinander heißversiegelt
oder auf andere Weise dicht miteinander verbunden. Die dünnen Stege
sollten zueinander benachbart sein. Die Dichtung 9 wird
zur Abdichtung der Öffnung
zusammengepresst und durch die verbundenen Streifen 17 wird
eine zusätzliche
Dichtung bereitgestellt. Wenn der Verschluss zum ersten Mal geöffnet werden
soll, werden die miteinander verbundenen Streifen 17 entlang
der Linie der dünnen
Stege abgerissen, wodurch ein Öffnen der
flexiblen Platte 2 ermöglicht
wird. Die Dichtung 9 funktioniert dann wie zuvor beschrieben.
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7 zeigt eine Verbesserung,
die an alle zuvor genannten Verschlüsse mit einer flexiblen Platte
angepasst werden kann. Die Abdeckung 20 weist eine flexible
Platte 2 sowie einen an dieser mittels zerbrechlicher Mittel
in einem näherungsweise
rechten Winkel befestigten Abreiß-Streifen 21 mit
einem Fingergriff 22 auf. Dieser Aufbau verhindert ein
Biegen der flexiblen Platte 2 bis der Abreiß-Streifen 21 entfernt
wird.
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Ein
alternatives Verfahren zum Herstellen eines Verschlusses mit flexibler
Platte ist in den 8a – 8f dargestellt, wobei die
flexible Platte ein anfänglich
separates Bauteil ist. Unter Bezugnahme auf 8a weist der Körper 1 eine Stirnwand 4 und
zwischen der Stirnwand 4 und dem Körper 1 eine Platte 22 auf.
Die Platte 22 weist eine durchgehende Öffnung 23 auf und
die Wand 24 des Körpers 1 ist
zur Ausbildung einer Nut 25 um die Platte 22 herum weg geschnitten.
Die Nut 25 ist ausgebaucht, um zwischen der Wand 24 und
der Platte 22 eine Tasche 26 zu bilden. Die flexible
Platte 2 weist einen Halteclip 28 mit einem Loch 29 auf,
der durch wenigstens eine zerbrechliche Verbindung 30 an
der flexiblen Platte 2 befestigt ist. Das Loch 29 weist
eine Größe auf,
die es ihm ermöglicht,
mit dem zerbrechlichen, hinterschnittenen Vorsprung 31 auf
der Oberfläche
der Stirnwand 4 in Eingriff zu gelangen. Eine Raste 32 weist
eine derartige Größe auf,
dass sie in das Loch 27 in der Wand 24 des Körpers 1 passt.
Auf dem Umfang der flexiblen Platte 2 ist eine Dichtung 9 angebracht.
Ein Blick auf die andere Seite der flexiblen Platte 2 zeigt
die Dichtung 9. Um den Verschluss herzustellen, wird die
flexible Platte 2 in die Nut 25 eingeführt, bis
die Raste 32 in das Loch 27 eingreift. Der Hinterschnitt
der Raste 32 sorgt dafür,
dass die Platte 2 nach einem Zusammensetzen nicht mehr
entfernt werden kann. Das Loch 29 wird dann über den
zerbrechlichen Vorsprung 31 gedrückt und auch hier verhindert
der Hinterschnitt des zerbrechlichen Vorsprungs ein Entfernen ohne
ein Brechen des Vorsprungs.
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Die 8b und 8c sind Querschnitte, um die flexible
Platte in der geöffneten
bzw. der geschlossenen Stellung zu zeigen und um darzustellen, wie
die Dichtung 9 gegen die Platte 22 abdichtet. 8d zeigt eine Ansicht der
flexiblen Platte 2 von hinten.
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8e zeigt den zusammengesetzten
Verschluss und 8f zeigt
das Erscheinungsbild nach dem Entfernen des Halteclips 28 von
der flexiblen Platte 2. Dies führt zu einem Bruch des zerbrechlichen
Vorsprungs und es bleibt ein kleiner Kern 31a übrig, was
folglich einen Beweis dafür
liefert, dass der Verschluss geöffnet
wurde. Die Form der Dichtung 9 sollte der Form der Öffnung 13 entsprechen, so
dass sich das Produkt nicht in der Tasche 26 ansammeln
kann. Wiederum ist es natürlich
möglich, die
Dichtung 9 die Öffnung 13 umgebend
auf der Fläche
der Platte 12 auszuformen oder auf andere Weise daran zu
befestigen.
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Die 9a bis 9d und die 10a und 10b zeigen einen Verschluss
mit flexibler Platte, wobei das Dichtungselement für die bewegliche
Platte kontinuierlich mit einer Dichtung zum Abdichten zwischen
dem Verschlusskörper
und seinem zugehörigen
Behälter
verläuft.
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9a zeigt eine Abdeckung 20 mit
einer Seitenwand 1 und einer Stirnwand 4, wobei
die flexible Platte 2 mittels des Filmscharniers 7 an
der Stirnwand 4 angebracht ist. Die flexible Platte 2 wird
aus Gründen
der Übersichtlichkeit
in der geöffneten
Stellung gezeigt. 9b ist
eine Ansicht des Inneren der Abdeckung 20. In einer Nut 33 ist
auf der Innenfläche der
Stirnwand 4 eine Dichtung 9 ausgeformt oder auf andere
Weise befestigt und setzt sich über
die Innenfläche
der flexiblen Platte 2 fort. Demzufolge kann die Dichtung 9 mit
einem O-Ring (oder einer ähnlichen Profildichtung)
verglichen werden, der an der Stirnwand 4 der Abdeckung 20 befestigt
ist und sich mit der flexiblen Platte 2 frei bewegen kann.
In der Seitenwand 1 befindet sich ein Ausschnitt 34,
der im geschlossenen Zustand der Platte 2 von der flexiblen Platte 2 und
der Dichtung 9 beabstandet ist. Bezugnehmend auf 9c hat ein Behälter 35 oder
der Körper
einer Abdeckung (beispielsweise eines Drehverschlusses) einen Rand 36 sowie
einen Ausschnitts 37, dessen Form zum Abdichten gegen die an
der flexiblen Platte 2 angebrachten Dichtung 9 in der
geschlossenen Stellung ausgelegt ist. Wenn die Abdeckung 20 mit
dem Behälter 35 zusammengesetzt
wird, wie in 9d darge stellt,
presst die Platte 2 die Dichtung 9 in den Ausschnitt 37 des
Behälters 35.
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In 10a weisen die Abdeckung 20 und der
Behälter 35 einen
zwischen den Teilen wirkenden Schnapphaken 38 auf. Die
Abdeckung 20 wird auf den Behälter 35 gedrückt, so
dass der Rand 36 des Behälters 35 dichtend
in die Dichtung 9 in der Nut 33 gepresst wird,
und wird durch den Schnapphaken 38 in dieser Stellung gehalten.
Die Dichtung 9, die sich über die flexible Platte 2 fortsetzt,
wirkt folglich mit dem Ausschnitt 37 in der Wand des Behälters 35 zusammen
und dichtet gegen diesen ab, wenn die flexible Platte 2 sich
in der geschlossenen Stellung befindet.
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11 zeigt eine ähnliche
Verschlussart, wobei die Dichtung 9 anstelle an der flexiblen
Platte an dem Behälter
angebracht ist. Bei dieser Anordnung wird die Verbindung zwischen
der Abdeckung 20 und dem Behälter 35 durch Ultraschallschweißen entlang 39 oder
durch einen Klebstoff oder ein Dichtmittel erzeugt.
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Alternativ
kann auch ein mit Metall angereicherter Plastikdichtring verwendet
werden, der durch Anlegen hochfrequenter Energie geschmolzen wird, um
die beiden Teile miteinander zu verbinden und abzudichten.
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Bei
manchen Anwendungen, beispielsweise bei Verschlüssen, die zum Ausschenken von
Getränken
oder zum Ausschütten
von reizenden oder gefährlichen
Chemikalien dienen, ist es vorzuziehen, dass die Hand des Benutzers
nicht mit dem auszuschenkenden Produkt in Kontakt kommt. 12a, 12b und 12c zeigen
einen Verschluss mit einer Lasche 40, die über das
Scharnier 41 an der flexiblen Platte 2 befestigt
ist. Wie in den 12a und 12b dargestellt, bildet die
Lasche 40, falls sich die Platte 2 in der geschlossenen
Stellung befindet, durch ein Zusammenwirken mit der Lippe 42 des
Verschlusskörpers 1 eine
zusätzliche
Sicherheitsvorrichtung gegen ein ungewolltes Öffnen. Wenn die Lasche 40 von der
Lippe 42 gelöst
wird, dient sie als Griff, den der Benutzer ergreift, um die flexible
Platte 2 durch Ziehen zu öffnen, wie in 12c dargestellt.
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Die 13a und 13b zeigen eine flexible Platte 2 mit
einer festen Lasche 43, mit Hilfe derer der Benutzer auf
die bzw. an der flexible/n Platte drücken bzw. ziehen kann, um sie
zu verschließen
bzw. zu öffnen.
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Eine
einfachere Möglichkeit,
die Hand des Benutzers frei von dem ausgeschütteten Produkt zu halten, besteht
darin, die Vorderseite der flexiblen Platte 2 zur Ausbildung
einer Lasche 44, mit der die Platte bedient werden kann,
zu verlängern,
wie in 14 dargestellt.
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Die 15a, 15b und 15c zeigen,
wie die flexible Platte von einer noch weiteren Entfernung bedient
werden kann, indem an einer Rippe 46, die an der flexiblen
Platte 2 befestigt ist, ein paddelartiger Griff 45 angebracht
wird. Der paddelartige Griff 45 wirkt über einen Hebelpunkt 47,
so dass, wenn der Benutzer in der Richtung des Pfeils S auf den
paddelartigen Griff 45 drückt, eine Kraft in der dem
Pfeil S entgegen gesetzten Richtung auf die Platte 2 ausgeübt wird,
wodurch die Platte zum Öffnen
veranlasst wird. Um die Platte 2 zu verschließen, drückt der
Benutzer auf die Rippe 46.
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In
allen in den 12 bis 15 gezeigten Ausführungsformen
ist es vorteilhaft, eine oder mehrere sich in Längsrichtung über die
flexible Platte erstreckende Rippen zu haben, um eine hinreichende Steifheit
zu gewährleisten,
um die Öffnungs-
oder Schließkraft
ohne ein Verziehen übertragen
zu können.