DE60007525T2 - Verfahren zur in situ renovierung von schächten, insbesondere abwasserschächten, und vorgefertigte auskleidung dafür - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur In-situ-Renovierung unterirdischer Behälter oder Brunnen, insbesondere begehbarer Abwasserschächte, wobei eine vorgefertigte Auskleidung aus verstärktem Kunststoff in das Innere des Brunnens eingebracht wird.
- Es ist allgemein bekannt, dass In-situ-Renovierungen von unterirdischen Pipelines, z. B. Abwasserrohren, mithilfe eines mit wärmehärtendem Polyester imprägnierten röhrenförmigen Strumpfes durchgeführt werden, der mit einem längs verlaufenden Saum je nach einer spezifischen Aufgabe passend gemacht wird und dann mit einer speziellen Drehtechnik mithilfe von Wasserdruck für anschließendes Aushärten durch Zuleiten von heißem Wasser in die entsprechende Stelle gedreht wird. Ferner ist in geringerem Ausmaß bekannt, eine derartige In-situ-Renovierungstechnik zum Renovieren von vertikalen röhrenförmigen Schächten in Gebäuden, z. B. Belüftungsschächten oder Müllschluckern, zu verwenden.
- Bisher ist jedoch die Verwendung einer entsprechenden Technik noch nicht bekannt, wenn es sich um voluminösere vertikale Schächte, wie Übergangsbrunnen, handelt, die gewöhnlich aus einem konischen Übergang von 600 mm bis 1000 mm, Betonringen mit einem Innendurchmesser von 1000 mm bei einer Tiefe von etwa 1 bis 4 m, je nach der Installation, und einem Bodenabschnitt bestehen, an dem Einlass- und Auslassrohre und möglicher Einstrom einmünden. Der Bodenabschnitt ist ferner gewöhnlich mit Bermen geformt, so dass ein optimaler Abwasserstrom im Brunnen erhalten wird. Die Übergangsbrunnen befinden sich im Abwassernetzwerk in einem Abstand von etwa 50 m, und die Übergangsbrunnen werden zur Inspektion, Reinigung und dergleichen verwendet. Ferner werden auch Übergangsbrunnen eingerichtet, in denen mehrere Abwasserrohre in ein Hauptrohr einmünden oder in denen es einen Einlass zu einem Hauptrohr gibt. Ein relativ großer Teil der vielen z. B. in Dänemark existierenden Übergangsbrunnen muss in den nächsten 10 Jahren ersetzt werden, was mehreren Tausend Brunnen pro Jahr entspricht. Die Brunnen liegen oft in der Fahrbahn, was bedeutet, dass sich die Kosten für das Aufgraben und das Absenken eines neuen Brunnens in Ort und Stelle auf etwa 50000 DKK pro Brunnen belaufen werden, und dazu kommen sehr große Verkehrsunannehmlichkeiten in der Umgebung. Es wird erwartet, dass das Problem in anderen Ländern die gleiche Größenordnung aufweist.
- US-A-5,106,440 offenbart ein Verfahren zum Reparieren begehbarer Schächte oder von Sammelbrunnen, wobei ein Träger oder eine Glasfaserauskleidung auf die Innenwände eines defekten begehbaren Schachts aufgebracht wird, um dessen weitere Verschlechterung zu verhindern und eine Schranke gegen das Durchsickern von Wasser und Schlick bereitzustellen, wodurch der begehbare Schacht saniert wird. Der mit Harz imprägnierte Träger wird in eine überlagernde Beziehung zu einer elastomeren Blase gebracht. Die Gruppierung wird unter Schwerkraft in eine Höhlung, wie einen begehbaren Schacht oder einen Sammelbrunnen, abgesenkt. Aufblasen führt dazu, dass der Träger in enge Übereinstimmung mit den Wänden der Höhlung gebracht wird. Nach Härten des Harzes in situ wird die Blase entlüftet und entfernt.
- US-A-5,490,744 offenbart eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Aufblasen und Härten einer mit Harz imprägnierten Auskleidung für begehbare Schächte, umfassend eine mit Harz imprägnierte Auskleidung, die in eine unterirdische Struktur abgesenkt wird, so dass ein Teil der Auskleidung über die Struktur hinaus reicht. Der überstehende Teil der Auskleidung wird dann verschlossen. Druckluft und Dampf werden gleichzeitig in die Auskleidung gelassen, so dass die Auskleidung aufgeblasen wird und mit der Struktur in Kontakt tritt. Luft und Dampf werden weiter für einen Zeitraum in die Auskleidung ge lassen, der ausreicht, um das Harz zu härten, während die Auskleidung in Kontakt mit der Struktur belassen wird.
- Vor diesem Hintergrund ist die Aufgabe der Erfindung die Bereitstellung eines Verfahrens der in der Einleitung genannten Art zur In-situ-Renovierung von Übergangsbrunnen, das zu einer erheblichen ökonomischen Ersparnis und einer erheblichen Verringerung der negativen Implikationen der Renovierung führen kann.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Auskleidung in Form eines glasfaserverstärkten Strumpfes aus wärmehärtendem Polyester oder Epoxy verwendet wird, die an einer gummibeschichteten Form mittels Wickeln, Weben oder Flechten hergestellt wird, wobei die Auskleidung so gestaltet ist, dass das Länge/Durchmesser-Verhältnis der Auskleidung anschließend durch Verändern des Inklinationswinkels der Glasfasern relativ zur Längsachse der Auskleidung, d. h. durch Einstellen des Querschnitts der Auskleidung und gleichzeitiges Einstellen der Länge der Auskleidung, verändert werden kann.
- Mithilfe des so beschriebenen Verfahrens wird es möglich, In-situ-Renovierung von unterirdischen begehbaren Schächten, z. B. Übergangsbrunnen, mit einfachen Mitteln und ohne die genannten negativen Implikationen auf den Verkehr durchzuführen. Erfindungsgemäß kann die Renovierung ferner relativ schnell und ohne wirkliche Aufgrabarbeit, d. h. erheblich billiger als eine Renovierung des Standes der Technik mit Ersatz eines defekten begehbaren Schachts, durchgeführt werden. Bezogen auf das Personal, sprechen wir ebenfalls von erheblichen Einsparungen, weil man mit einem Team von zwei oder drei Personen zur Renovierung mehrerer begehbarer Schächte pro Arbeitstag rechnen kann, so dass ferner eine Langzeitunterbrechung der Abwasserleitung vermieden wird.
- Außerdem sprechen wir von einer sehr optimalen Nutzung der Verbundmaterialien der Auskleidung, Glasfasern und wärmehärtender Kunststoff (Polyester oder Epoxy), wobei die einzelnen Glasfasern in so inniger Weise miteinander verbunden sind, dass durch eine Wanddicke von 6–8 mm eine Kompressionsstärke erzielt wird, die der Kompressionsstärke eines bekannten, mit Kunststoff imprägnierten Filzstrumpfes mit einer Wanddicke von etwa 20 mm entspricht.
- Geeigneterweise kann das erfindungsgemäße Verfahren so modifiziert werden, dass eine Auskleidung in Form eines glasfaserverstärkten Strumpfes aus wärmehärtendem Polyester oder Epoxy verwendet wird, der durch Wickeln, Weben oder Flechten außerhalb einer einseitig unterstützten gummibeschichteten Form hergestellt wird, deren Durchmesser derart ist, dass die Form durch einen Tragring oder Konus eines begehbaren Abwasserschachts, d. h. mit einem Durchmesser in der Größenordnung von 500–900 mm, abgesenkt werden kann, wobei die Gummibeschichtung aus einen ablösbaren Gummisack besteht, der mit einem Faktor von etwa 3 gedehnt werden kann, und vorzugsweise an einem Flansch befestigt ist, der außerhalb der Form versetzt werden kann, wobei die Polyester- oder Epoxyauskleidung in einem Winkel von etwa 15–20° relativ zur Längsrichtung der Form derart gewickelt wird, dass das Länge/Durchmesser-Verhältnis der Auskleidung anschließend durch Verändern des Inklinationswinkels der Glasfasern bis zu etwa 120° relativ zur Längsrichtung verändert werden kann, wenn die polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern mit dem Flansch durch das Wickeln, Weben oder Flechten verbunden sind. Die vorgefertigte Auskleidung kann zur möglichen Kühllagerung bis zur Montage im Brunnen möglicherweise abschließend durch Wickeln mit z. B. Polyethylenfolie abgedeckt werden.
- Vorzugsweise erfolgt die Renovierung eines begehbaren Schachts durch das erfindungsgemäße Verfahren auf eine weise, dass die Form mit dem geschlossenen Ende der strumpfförmigen, glasfaserverstärkten Polyester- oder Expoxyauskleidung in den begehbaren Schacht abgesenkt wird, dass Druck zwischen Gummisack und Form angelegt wird, vorzugsweise durch Füllen mit Wasser, so dass sich die Auskleidung ausdehnt und die Form der inneren Oberfläche des begehbaren Schachts annimmt, wobei man gleichzeitig den externen Flansch auf eine solche Weise nach unten versetzt werden lässt, dass man den Inklinationswinkel der Glasfaserwicklung sich mit der Ausdehnung der Auskleidung vergrößern lässt, und, wenn die Auskleidung sich an die innere Oberfläche des begehbaren Schachts angepasst hat, heißes Wasser zwischen Form und Gummisack eingeleitet wird, so dass die Polyester- oder Epoxyauskleidung aushärtet. Überraschenderweise wurde beobachtet, dass sich die Polyester- oder Epoxyauskleidung durch den Wasserdruck recht leicht ausdehnt und an möglichen Unebenheiten der Innenseite des Brunnens eng anliegt, so dass durch das anschließende Aushärten der Auskleidung eine glatte neue, leicht zu reinigende Oberfläche gebildet wird, die außerdem dem in Abwasser auftretenden Angriff von Chemikalien widerstehen kann.
- Wenn es als notwendig erachtet wird, kann das erfindungsgemäße Verfahren ferner dadurch modifiziert werden, dass das Wickeln mit polyester- oder epoxyimprägnierter Glasfaser mit Fräsglas, Länge etwa 25 mm, und gegebenenfalls Einfadenmatte kombiniert wird.
- Zusätzlich betrifft die Erfindung eine vorgefertigte Auskleidung zur In-situ-Renovierung von Brunnen, insbesondere Übergangsbrunnen, wobei die Auskleidung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie aus polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern besteht, dass die Auskleidung mit einer Wandstärke von 5–10 mm, vorzugsweise etwa 7–8 mm, durch Wickeln an einer größtenteils horizontalen, einseitig und drehbar unterstützten röhrenförmigen Form mit einem Durchmesser von etwa 500 mm, einer Länge von etwa 6000 mm und einem ausgebauchten Boden mit zentraler Unterstützung gegenüber der drehbaren Aufhängung hergestellt wird, wobei die röhrenförmige Form vor dem Wickeln durch einen ablösbaren Gummisack bedeckt wird, wobei der Sack sich mit einem Faktor von etwa 3 dehnen kann und an einem Flansch befestigt ist, der sich nahe der drehbaren Aufhängung befindet und der außerhalb der röhrenförmigen Form versetzt werden kann und mit den Glasfasern verbunden ist, und dadurch, dass das Länge/Durchmesser-Verhältnis der Auskleidung anschließend durch Verändern des Inklinationswinkels der Glasfasern relativ zur Längsachse der Auskleidung, d. h. durch Einstellen des Querschnitts der Auskleidung und gleichzeitiges Einstellen der Länge der Auskleidung, verändert werden kann.
- Um eine glatte Innenwand der Auskleidung zu erzielen, wird der Gummisack vor dem Wickeln mit polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern durch eine Polyethylenfolie umgeben.
- Zum Zweck der weiteren Verstärkung der erfindungsgemäßen Auskleidung kann es geeignet sein, dass das Wickeln mit polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern mit Fräsglas, Länge etwa 25 mm, und möglicherweise Einfadenmatte kombiniert wird.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung eingehender erläutert, in der:
-
1 eine Seitenansicht der vorgefertigten Auskleidung zeigt, die aus polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern besteht, die auf eine horizontale röhrenförmige Form mit einem ausgebauchten Boden gegenüber einem versetzbaren Flansch, der nahe einer drehbaren Aufhängung für die röhrenförmige Form angebracht ist, gewickelt sind, -
2 eine erfindungsgemäße vorgefertigte Auskleidung an einer röhrenförmigen Form zeigt, die durch einen Brunnentragring, einen Rohrkonus und einen Übergangsbrunnen mit Bodenbermen abgesenkt wird, und -
3 zeigt, wie der Querschnitt der Auskleidung durch Einleiten eines Druckmediums, z. B. Wasser, zwischen die Außenseite der röhrenförmigen Form und den Gummisack vergrößert wird, so dass die Auskleidung gegen die Innenseite des Brunnens drückt, wenn der Flansch, der außerhalb der röhrenförmigen Form versetzbar befestigt wird, und der Flansch, in dem die Auskleidung mithilfe polyester- oder epoxyimprägnierter Glasfasern gehalten wird, gleichzeitig nach unten versetzt werden. - Die in
1 gezeigte Auskleidung2 wird an einer röhrenförmigen Form4 gewunden, gewebt oder geflochten, die um eine größtenteils horizontale Achse drehbar angebracht ist, und einen gebogenen, geschlossenen Endteil6 und einen Flansch8 aufweist, der außerhalb der Form4 versetzbar gehalten wird, wobei einzelne polyester- oder epoxyimprägnierte Glasfasern mit dem Flansch8 verbunden werden, wenn die Glasfasern durch das von der Seite auf an sich bekannte Weise durchgeführte Winden, Weben oder Flechten, während die Form, wie durch Pfeil10 angedeutet, gedreht wird, um radial vorspringende Drehstifte, die im Flansch8 befestigt oder mit diesem verbunden sind, geleitet wird. - An der Form
4 , die einen Durchmesser von etwa 500 mm und eine Länge von etwa 6000 mm hat, ist eine Gummibeschichtung, vorzugsweise in Form eines abnehmbaren Gummisacks12 , der einen Ausdehnungsfaktor von etwa 3 besitzt, angebracht. Zum Schutz des Gummisacks12 wird dieser dann mit billiger Poly ethylenfolie umwunden, die der Formoberfläche gleichzeitig eine relativ glatte Außenfläche verleiht. Dann wird die Auskleidung2 durch Winden, Weben oder Flechten von polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern außerhalb der gummibeschichteten Form4 hergestellt, bis die Wanddicke der Auskleidung 5–10 mm, vorzugsweise etwa 8 mm, erreicht. Schließlich wird die so vorgefertigte Auskleidung2 zur Kühlaufbewahrung der Auskleidung2 bis zur Montage, weil das verwendete Polyester oder Epoxy wärmehärtend ist, mit Polyethylenfolie bedeckt. - Die Montage der Auskleidung
2 , z. B. in einem zu renovierenden Übergangsbrunnen14 (2 ) erfolgt auf die folgende Weise, wobei vorausgesetzt wird, dass der Übergangsbrunnen zuvor gereinigt wird und dass Einlässe und Auslässe mit Ballons verschlossen werden, so dass der Brunnen nahezu trocken ist. Mithilfe von Kranausrüstung und Einrüstung wird die Form4 mit der Auskleidung2 durch den Tragring16 des begehbaren Abwasserschachts und den Brunnenkonus18 abgesenkt, bis das geschlossene, gebogene Endteil6 unmittelbar über den Boden20 des Übergangsbrunnens gebracht ist. Danach wird ein Druckmedium, vorzugsweise kaltes oder temperiertes Wasser, zwischen der Außenseite der Form4 und der Innenseite des Gummisacks12 eingeleitet, während dieser und die Auskleidung2 unter gleichzeitiger Verringerung der Länge der Auskleidung, bis diese gegen die Innenseite des Übergangsbrunnens14 gepresst wird, gedehnt werden. - Wenn die Auskleidung
2 die gleiche Form angenommen hat, wie die Kontur der Innenseite des Übergangsbrunnens14 einschließlich möglicher Bodenbermen mit verbindenden Rohransätzen22 , wird das eingeleitete Wasser durch heißes Wasser ersetzt, so dass die Auskleidung2 , die aus Glasfasern besteht, die mit einem wärmehärtenden Polyester oder Epoxy imprägniert sind, aushärtet. Nach dem Aushärten werden die Form4 und der Gummisack12 aus dem Brunnen hochgezogen, wonach Einlässe und Auslässe freigesetzt werden und der Brunnen in Betrieb genommen werden kann, wenn mögliche Ballonblockierungen entfernt sind. In diesem Zusammenhang ist sehr wichtig, dass während der erfindungsgemäßen Renovierungsarbeiten selbst keine Menschen in dem Brunnen arbeiten müssen. - Wie erwähnt, wird die Auskleidung
2 z. B. durch Winden, Weben oder Flechten der Form4 mit polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern hergestellt, bis eine gleichmäßige Wanddicke von etwa 8 mm erreicht wird, weil das Winden, Weben oder Flechten mit Inklinationswinkeln der Größenordnung von 15–20° relativ zur Längsrichtung der Form/Auskleidung, d. h. relativ zur Horizontalen, durchgeführt wird. Durch die anschließende Ausdehnung erfolgt eine Veränderung der Inklinationswinkel zwischen den Glasfasern bis zu etwa 120° relativ zur Vertikalrichtung (Auskleidung und Form werden in eine aufrechte Stellung angehoben). Während dieser Winkelversetzung verbleibt das Polyester- oder Epoxymaterial an Ort und Stelle, d. h. man arbeitet mit einer konstanten, bekannten Glasfaserposition und konstanten Wanddicke in der vorgefertigten Auskleidung sowie in der fertigen und abschließend ausgedehnten Auskleidung2 . - Es wird erwartet, dass es möglich ist, die vorgefertigte Auskleidung
2 aus der Form4 recht schnell nach dem Winden, Weben oder Flechten zu entnehmen, weil es wahrscheinlich gleichgültig ist, dass die Auskleidung während der Lagerung zusammenfällt, weil eine relativ gute Kontrolle über die Position des Polyester- oder Epoxymaterials vorliegt. Möglicherweise kann die Form4 auch durch ein relativ dünnwandiges und billiges Rohr ersetzt werden, das vor dem Winden, Weben oder Flechten um die dornförmige Form herum, d. h. zwischen diese und den Gummisack, eingebracht worden ist. Vgl. eine weitere Alternative, ein spezieller Gummisack mit einer be stimmten Grundsteifigkeit könnte verwendet werden, der das völlige Zusammenfallen der Auskleidung verhindern kann, aber dennoch die notwendige Ausdehnung des Gummisacks ermöglicht. - Schließlich sollte erwähnt werden, dass der erwähnte Flansch
8 , der außerhalb der Form4 versetzt werden muss, weil die einzelnen Glasfasern mit dem Flansch8 verbunden sind, im Prinzip durch eine lokale ringförmige Aushärtung der Auskleidung2 , z. B. unmittelbar vor dem Flansch8 , ersetzt werden kann. Eine solche lokale ringförmige Aushärtung kann mittels elektrischer Heizdrähte, die nur lokal um die Auskleidung geleitet werden, leicht hergestellt werden. - Unter besonderen Umständen, zum Beispiel im Fall einer Renovierung sehr tiefer begehbarer Schächte, kann es geeignet sein, ohne den Transport in Betracht zu ziehen, die Auskleidung in der Fabrik mit extra großem Durchmesser an einer extra weiten Formröhre oder an einem möglicherweise aufgeblasenen Gummisack, d. h. mit einem viel größeren Durchmesser als die Zugangsöffnung (Brunnentragringöffnung), herzustellen. Am Verwendungsort kann die Auskleidung mit einem Kran in eine vertikale Position angehoben werden, und der Durchmesser der Auskleidung kann durch Ablassen von Luft aus dem Gummisack und möglicherweise Austauschen der Formröhre gegen eine dünnere Formröhre bis zu einer Größe verringert werden, die das Absenken der Auskleidung durch die Brunnenabdeckungsöffnung zulässt, wonach der Durchmesser der Auskleidung erneut durch Einfüllen von Wasser in den Gummisack, wie hier vorstehend beschrieben, vergrößert wird, so dass die Auskleidung nach Außen gegen die Innenwand des Brunnens gepresst wird.
- Am Ende sollte erwähnt werden, das vom Umfang der Erfindung die Verwendung des beschriebenen Verfahrens zur inneren Verstärkung recht unterschiedlicher Vorrichtungen umfasst ist. Zum Beispiel könnte es der Fall sein, dass eine konische Strumpfverstärkung mit variabler Wanddicke zum Einbringen und Ausdehnen im Inneren eines Windmühlenflügels hergestellt wird, um diesem notwendige Festigkeit und optimale Kraftübertragungsbedingungen zu verleihen.
Claims (7)
- Verfahren zur In-situ-Renovierung von unterirdischen Behältern oder begehbaren Schächten, z. B. begehbaren Abwasserschächten, wobei eine vorgefertigte Auskleidung (
2 ) aus verstärktem Kunststoff an der Innenwand der Höhlung angebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auskleidung (2 ) in Form eines glasfaserverstärkten Strumpfes aus wärmehärtendem Polyester oder Epoxy verwendet wird, die an einer gummibeschichteten Form (4 ) mittels Wickeln, Weben oder Flechten hergestellt wird, wobei die Auskleidung (2 ) so gestaltet ist, dass das Länge/Durchmesser-Verhältnis der Auskleidung anschließend durch Verändern des Inklinationswinkels der Glasfasern relativ zur Längsachse der Auskleidung, d. h. durch Einstellen des Querschnitts der Auskleidung und gleichzeitiges Einstellen der Länge der Auskleidung, verändert werden kann. - Verfahren gemäß Anspruch 1 und zur Renovierung eines begehbaren Abwasserschachts, dadurch gekennzeichnet, dass die verwendete Auskleidung (
2 ) die Gestalt eines glasfaserverstärkten Strumpfes aus wärmehärtendem Polyester oder Epoxy hat, der durch Wickeln, Weben oder Flechten außerhalb einer einseitig unterstützten gummibeschichteten Form (4 ) hergestellt wird, deren Durchmesser derart ist, dass die Form durch einen Tragring (26 ) oder Konus (18 ) eines begehbaren Abwasserschachts, d. h. mit einem Durchmesser in der Größenordnung von 500–900 mm, abgesenkt werden kann, wobei die Gummibeschichtung aus einen ablösbaren Gummisack (12 ) besteht, der mit einem Faktor von etwa 3 gedehnt werden kann, und vorzugsweise an ei nem Flansch (8 ) befestigt ist, der außerhalb der Form (4 ) versetzt werden kann, wobei die Polyester- oder Epoxyauskleidung (2 ) in einem Winkel von etwa 15–20° relativ zur Längsrichtung der Form (4 ) derart gewickelt wird, dass das Länge/Durchmesser-Verhältnis der Auskleidung anschließend durch Verändern des Inklinationswinkels der Glasfasern bis zu etwa 120° relativ zur Längsrichtung verändert werden kann, wenn die polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern mit dem Flansch (8 ) durch das Wickeln, Weben oder Flechten verbunden sind. - Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Form (
4 ) mit dem geschlossenen Ende der strumpfförmigen, glasfaserverstärkten Polyester- oder Epoxyauskleidung (2 ) in den begehbaren Schacht abgesenkt wird, dass Druck zwischen Gummisack (12 ) und Form (4 ) angelegt wird, vorzugsweise durch Füllen mit Wasser, so dass sich die Auskleidung ausdehnt und die Gestalt der inneren Oberfläche des Schachts annimmt, wobei man gleichzeitig den externen Flansch (8 ) sich derart nach unten versetzen lässt, dass der Inklinationswinkel der Glasfaserwicklung sich bei der Ausdehnung der Auskleidung (2 ) vergrößern kann, und dass, wenn die Auskleidung sich an die innere Oberfläche des begehbaren Schachts angelegt hat, heißes Wasser zwischen Form und Gummisack zugeführt wird, so dass die Polyester- oder Epoxyauskleidung aushärtet. - Verfahren nach Anspruch 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass das Wickeln mit polyester- oder epoxyimprägnierter Glasfaser mit Fräsglas, Länge etwa 25 mm, und gegebenenfalls Einfadenmatte kombiniert wird.
- Vorgefertigte Auskleidung (
2 ) für die Verwendung mittels Durchführung des Verfahrens gemäß Anspruch 1 zur In-situ-Renovierung unterirdischer Höhlungen oder begehbarer Schächte, z. B. eines Übergangsbrunnens (14 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (2 ) aus polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern besteht, dass die Auskleidung (2 ) mit einer Wandstärke von 5–10 mm, vorzugsweise etwa 7–8 mm, durch Wickeln an einer größtenteils horizontalen, einseitig und drehbar unterstützten röhrenförmigen Form (4 ) mit einem Durchmesser von etwa 500 mm, einer Länge von etwa 6000 mm und einem ausgebauchten Boden mit zentraler Unterstützung gegenüber der drehbaren Aufhängung hergestellt wird, wobei die röhrenförmige Form (4 ) vor dem Wickeln von einem ablösbaren Gummisack (12 ) bedeckt wird, wobei der Sack (12 ) sich mit einem Faktor von etwa 3 dehnen kann und an einem Flansch (8 ) befestigt ist, der sich nahe der drehbaren Aufhängung befindet und der außerhalb der röhrenförmigen Form (4 ) versetzt werden kann und mit den Glasfasern verbunden ist, und dadurch, dass das Länge/Durchmesser-Verhältnis der Auskleidung (2 ) anschließend durch Verändern des Inklinationswinkels der Glasfasern relativ zur Längsachse der Auskleidung (2 ), d. h. durch Einstellen des Querschnitts der Auskleidung (2 ) und gleichzeitiges Einstellen der Länge der Auskleidung (2 ), verändert werden kann. - Vorgefertigte Auskleidung (
2 ) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Wickeln mit polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern der Gummisack (12 ) von einem Polyethylenfilm umgeben ist. - Vorgefertigte Auskleidung (
2 ) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, das Wickeln mit polyester- oder epoxyimprägnierten Glasfasern mit Fräsglas, Länge etwa 25 mm, und gegebenenfalls Einfadenmatte kombiniert wird.
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