-
Die Erfindung betrifft die Herstellung
eines Verbundbandes auf der Basis von Verstärkungsfasern und thermoplastischem
organischem Material.
-
Verbundmaterialien auf der Basis
von thermoplastischem Material und Verstärkungsfasern werden für die Verstärkung von
Artikeln aller Art, insbesondere zur Herstellung von Verbundschläuchen, die
vorgesehen sind, Druckgas oder Druckflüssigkeiten zu befördern, verwendet.
-
So ist aus der Patentanmeldung FR
2 516 441 ein Verfahren zur Herstellung dünner Profile bekannt, die in
ein thermoplastisches Harz eingebettete unidirektionale endlose
Glasfasern enthalten.
-
Die Stufen des Verfahrens zur Herstellung solcher
Profile sind:
- – Abwickeln der Glasfäden von
Spulen, um eine Fadenbahn zu bilden,
- – Trennung
der Fasern der Fäden,
um ihren von der Schlichte, mit welcher sie überzogen sind, bewirkten Zusammenhalt
aufzuheben,
- – Tränken der
Glasfaserbahn in ein Bad aus einem thermoplastischen Material in
Wasser oder auch in einer Wirbelschicht aus einem Thermoplastpulver,
- – Erwärmen der
Bahn, um je nach Art und Weise des Tränkens das Wasser zu verdampfen
oder das Pulver zu schmelzen, und
- – derartige
Bildung der Bahn aus mit dem Harz ummantelten Fasern in der Wärme, dass
das gewünschte
Profil erhalten wird.
-
Ein Nachteil dieses Verfahrens ist,
dass, um die Fasern mit dem thermoplastischen Material gleichmäßig zu imprägnieren,
die Stufe der Trennung der Fasern dazwischengeschaltet werden muss.
Diese erfordert eine spezifische Einrichtung, in welcher mehrere
Rollen arbeiten, deren Anzahl und Anordnung, um den richtigen Winkel
der Wicklung der Bahn um sie herum sicherzustellen, vom Grad der Verklebung
der Fasern untereinander bestimmt werden.
-
Weiterhin ist es mitunter erforderlich,
wenn der Grad der Verklebung zu hoch ist, zu den Rollen komplementäre Beheizungsmittel
vorzusehen.
-
Deshalb ist es möglich, dass nicht alle Fasern
so gut voneinander getrennt sind, dass sie anschließend die
Ummantelung mit dem thermoplastischen Material erlauben.
-
Des Weiteren wird in dem Verfahren
zum Imprägnieren
ein Bad aus dem thermoplastischen Material verwendet, das auf einem
konstanten Niveau gehalten werden muss und dessen Dispersion sich
in ständiger
Zirkulation befindet, um eine so gleichmäßig wie mögliche Imprägnierung sicherzustellen. Die Mittel
zum Betreiben dieses Bades sind jedoch umfang- reich und in einer
Produktionslinie schwierig zu beherrschen; es handelt sich dabei
um Komponenten wie eine Förderpumpe
für die
Flüssigkeit,
einen Überlauf,
um ein konstantes Niveau aufrechtzuerhalten, einen Auffangbehälter für den Überlauf
und eine Rühreinrichtung
für die
Homogenität
des Badinhalts, wobei diese Komponenten eine regelmäßige Reinigung
erfordern.
-
In der Abwandlung der Imprägniereinrichtung
unter Einsatz einer Wirbelschicht sind ebenfalls spezifische Mittel
erforderlich, insbesondere ein auf Federn angebrachtes Schwingsystem,
um die von den Fasern aufzunehmende Pulvermenge zu dosieren.
-
Schließlich besteht die Formgebungseinrichtung
aus einer unteren Rolle, die mit einer Aussparung versehen ist,
durch welche die Bahn durchläuft, und
einer oberen Rolle, die dazu dient, die Bahn zusammenzudrücken. Somit
ergeben die zu erwartenden verschiedenen Abmessungen des Profils
den Nachteil, dass mehrere Rollen, die jeweils eine Aussparung mit
anderen Abmessungen besitzen, zur Verfügung stehen müssen.
-
Demzufolge ist dieses Verfahren langsam
in der Durchführung,
teuer und wenig leistungsfähig.
-
Deshalb liegt der Erfindung als Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines Verbundmaterials auf
der Basis von Verstärkungsfasern
und thermoplastischem organischem Material bereitzustellen, das
leicht durchzuführen
und schnell sowie im Industriemaßstab wirtschaftlich ist.
-
Insbesondere wird erfindungsgemäß durch dieses
Verfahren ein Erzeugnis vorgeschlagen, das in Form eines festen
und nachgiebigen Bandes mit einer konstanten Dicke von unter 0,2
mm vorliegt und aus endlosen Verstärkungsfäden besteht, die parallel aneinander
anstoßend
angeordnet und durch das thermoplastische Material fest miteinander
verbunden sind, um eine luftfreie Kontinuität in Querrichtung zu realisieren,
wobei das Band ein glattes Aussehen und einen Hohlraumanteil von
weniger als 0,2 % besitzt.
-
Erfindungsgemäß ist das Verfahren zur Herstellung
des Bandes dadurch gekennzeichnet, dass
- – Fäden auf
der Basis des thermoplastischen Materials und der Verstärkungsfasern
zur Form einer Bahn parallel vorwärtsbewegt und vereinigt werden,
- – die
Bahn in eine Zone, worin sie auf eine Temperatur erwärmt wird,
die mindestens die Schmelztemperatur des thermoplastischen Materials
erreicht, ohne die Erweichungstemperatur der Verstärkungsfasern
zu erreichen,
- – die
Bahn in eine sich drehende Imprägniereinrichtung,
wobei ihre Temperatur auf derjenigen der Formbarkeit des thermoplastischen
Materials gehalten wird, um das geschmolzene thermoplastische Material
gleichmäßig zu verteilen
und die vollständige
Imprägnierung
der Verstärkungsfasern
mit ihm zu gewährleisten,
und
- – die
Bahn in eine formgebende und zentrierende Einrichtung, wobei ihre
Temperatur auf derjenigen der Formbarkeit des thermoplastischen
Materials derart gehalten wird, dass ein Band erhalten wird, das
durch sich berührende
Annäherung
der eine transversale Kontinuität
bildenden Fäden
geformt wird, geschickt wird und
- – das
Band abgekühlt
wird, um die Fäden,
indem das thermoplastische Material erstarren gelassen wird, fest
miteinander zu verbinden, und seine Formeigenschaften und sein Aussehen
fixiert werden, um das erfindungsgemäße Verbundband zu ergeben.
-
Gemäß einem Merkmal bestehen die
Fäden, die
vereinigt werden, aus cogesponnenen Filamenten aus Glas und aus
thermoplastischem Material.
-
Gemäß einem weiteren Merkmal besteht
das Verfahren darin, einen Endlosfaden aus Verstärkungsfilamenten und aus Filamenten
aus thermoplastischem Material von Spulen abzuwickeln und während der
Vereinigung der Fäden
zur Form einer Bahn die Spannung der Fäden zu regeln.
-
Vorteilhafterweise wird, bevor die
Bahn in die Erwärmungszone
gelangt, die statische Elektrizität der Fäden entladen.
-
Gemäß einem anderen Merkmal wird
die Bahn nach dem Durchlauf durch die sich drehende Imprägniereinrichtung
in eine zusätzliche
Erwärmungszone
geschickt.
-
Die Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass sie
- – Mittel,
um die aus Verstärkungsfilamenten
und Filamenten aus thermoplastischem Material bestehenden Endlosfäden vorwärtszubewegen,
und Mittel, um sie zur Form einer Bahn zu vereinigen,
- – Mittel,
um die Bahn auf eine Temperatur zu erwärmen, die mindestens die Schmelztemperatur des
thermoplastischen Materials, aber nicht die Erweichungstemperatur
der Verstärkungsfilamente
erreicht,
- – eine
sich drehende Einrichtung zur derartigen Imprägnierung der erwärmten Bahn,
dass das geschmolzene thermoplastische Material gleichmäßig verteilt
und die vollständige
Imprägnierung
der Verstärkungsfilamente
mit ihm gewährleistet
wird,
- – eine
Einrichtung, welche die Bahn derart formt und zentriert, dass diese
in ein Band umgewandelt wird, und
- – einen
Kalander zum Abkühlen
des Bandes, der es ermöglicht,
das thermoplastische Material erstarren zu lassen, die Fäden fest
miteinander zu verbinden und das fertige Band zu bilden,
umfasst.
-
Gemäß einem Merkmal umfasst die
Vorrichtung zusätzliche
Mittel, die derart erwärmen,
dass das thermoplastische Material der Bahn nach deren Durchlauf
durch die Imprägniereinrichtung
formbar bleibt.
-
Gemäß einem weiteren Merkmal bestehen die
Vereinigungsmittel der Vorrichtung aus einem Kamm, dessen Zinken
eine parallele Ausrichtung der Fäden
in regelmäßigen Abständen erlauben.
-
Gemäß einem anderen Merkmal umfasst
die Imprägniereinrichtung
drei sich drehende, beheizbare Walzen, die in einem Dreieck angeordnet
sind und zwischen welchen die Bahn durchläuft, wobei die Höhe des Abstandes
der Walzen eingestellt wird, um den richtigen Druck auf die Bahnoberfläche auszuüben.
-
Vorteilhafterweise umfassen die Walzen
jeweils eine Klinge, um nach dem Durchlauf der Bahn auf der Walze
zurückgebliebenes
geschmolzenes thermoplastisches Material abzustreifen.
-
Gemäß einem wieder anderen Merkmal
enthält
die Formgebungs- und Zentriereinrichtung eine untere Rolle und eine
obere Rolle, die übereinander versetzt
sind und sich in entgegengesetzter Richtung drehen, wobei die obere
Rolle eine hyperboloide Form hat und die Bahn während des Durchlaufs zwischen
den beiden Rollen um die mittige Durchlaufachse verdichtet wird,
um ein Band zu ergeben, das eine einander berührende Verbindung der Fäden aufweist.
-
Vorteilhafterweise besteht der Kühlkalander der
Vorrichtung aus zwei sich drehenden Kühlwalzen, die übereinander
angeordnet sind und welche keine Führungsränder haben, wobei der Kalander dem
Band dessen endgültige
Form verleiht.
-
Vorzugsweise umfasst der Kühlkalander nach
den Walzen ein Bad, in welches das durchlaufende Band eintaucht.
-
Weitere Merkmale und Vorteile werden
anhand der im Anhang befindlichen Zeichnungen erläutert, wobei
-
1 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung
eines Bandes zeigt und die
-
2 bis 5 perspektivische Ansichten
eines Teils der Vorrichtung von 1,
der Einrichtung zur Regelung der Spannung der Fäden, der sich drehenden Imprägniereinrichtung,
der Formgebungs- und Zentriereinrichtung bzw. des Kühlkalanders
zeigen.
-
Die in
1 dargestellte
Vorrichtung
1 erlaubt die Herstellung eines erfindungsgemäßen Bandes
10,
das eine konstante Dicke besitzt und aus einer Vielzahl von Fäden
11 besteht,
die parallel zueinander und einander berührend vereinigt worden sind. Die
Fäden,
die von der Gesellschaft VETROTEX unter dem Warenzeichen TWINTEX
® vertrieben
und gemäß dem im
Patent
EP 0 599 695 beschriebenen Verfahren
hergestellt werden, bestehen aus Filamenten aus Glas und aus Filamenten
aus einem thermoplastischen organischen Material des Typs Polyolefin oder
Polyester, die cogesponnen worden sind.
-
Die Herstellungsvorrichtung 1 umfasst
in Form einer Produktionslinie und von hinten nach vorn ein Spulengatter 20,
das mit mehreren Spulen 2 zum Abwickeln der Fäden 11 versehen
ist, eine Lochplatte 30, eine Einrichtung 40 zur
Regelung der Spannung der Fäden,
einen Kamm 50, eine antistatische Einrichtung 60,
einen ersten Ofen 70, eine Imprägniereinrichtung 80,
einen zweiten Ofen 90, eine Formgebungs- und Zentriereinrichtung 100,
einen Kalander 110, ein Kühlbad 120 und Antriebsmittel 130.
-
Das Spulengatter 20 ist
zum Abwickeln vorgesehen. Seine Aufgabe besteht darin, dass die
Fäden 11 von
jeder Spule 2 abgewickelt werden. Es ist aus einem Gehäuse aufgebaut,
das mit sich drehenden horizontalen Wellen 21 versehen
ist, die jeweils eine Spule 2 tragen.
-
In einer Abwandlung kann ein Haspelgatter verwendet
werden, das jedoch dem Faden einen Drill verleiht, der nicht konstant
ist und von einer Verdrillung auf 50 cm bis zu einer Verdrillung
auf 1 m reicht. Diese Verdrillung hat aber den Nachteil, die Mindestdicke
des fertigen Bandes zu begrenzen, die bei Spulen mit Fäden mit
982 tex nicht kleiner als 0,3 mm werden kann.
-
Außerdem begünstigt diese Verdrillung die Verwicklung
der Fäden
während
des Durchlaufs durch die Produktionslinie des Bandes, wodurch Knoten
und/oder Fäden 11,
die nach der Bildung des Bandes nicht parallel und nicht gespannt
sind, verursacht werden, was eine Verschlechterung der mechanischen
Eigenschaften des Bandes als Fertigprodukt bewirkt.
-
Deshalb ist die Verwendung eines
Spulengatters für
das Abwickeln bevorzugt, um insbesondere eine kleine (kleiner als
0,2 mm) Dicke des Bandes zu realisieren. Dabei erweist es sich jedoch
in diesem Fall als erforderlich, eine wie in den 1 und 2 dargestellte
Regelungseinrichtung 40 vorzusehen.
-
Diese Einrichtung 40 ermöglicht es,
die Gesamtspannung der Fadenbahn einzustellen.
-
Die ebenfalls in 2 dargestellte Lochplatte 30 befindet
sich in einer Ebene, die vertikal und zu den Wellen 21 des
Spulengatters parallel ist. Sie erlaubt es, die Fäden 11 neu
anzu ordnen, die jeweils ein Loch 31 durchlaufen, um mit
einem an die gewünschte
Spannung angepassten Winkel zur Einrichtung 40 für die Regelung
der Spannung geführt zu
werden. Dabei bestehen die Löcher 31 auf
bekannte Art und Weise aus einem keramischen Material, um die Beschädigung der
Fäden während des Durchlaufs
zu vermeiden.
-
Mit der Lochplatte 30 ist
die in 2 dargestellte
Einrichtung 40 zur Regelung der Spannung verbunden. Diese
umfasst eine Reihe zylindrischer Stangen 41, die übereinander
versetzt angeordnet sind und über
und unter welchen die Fäden 11,
die von der Lochplatte 30 kommen, derart laufen, dass sie
gleiche Sinuskurven beschreiben, deren Amplitude die Spannung der
Fäden beeinflusst.
Diese Stangen sind in der Höhe
regelbar, um die Amplitude der Sinuskurven modifizieren zu können, die
den Fäden durch
eine Erhöhung
zusätzliche
Spannung verleiht.
-
Die Stangen bestehen vorteilhafterweise
aus Messing oder einem keramischen Material, um die durch die Reibung
der Fäden
verursachte statische Elektrizität
zu begrenzen.
-
Am Ende der Einrichtung 40 ist
ein Kamm 50 angeordnet, dessen Zinken 51 die Fäden 11 in
einem regelmäßigen Abstand
neu anordnen und parallel ausrichten, um eine Bahn 12 in
der Art von Fadenbündeln
zu erhalten.
-
Zwischen dem Kamm 50 und
dem Eingang des ersten Ofens 70 ist eine elektrische Einrichtung 60 angeordnet,
die dazu dient, die statische Elektrizität, mit welcher die Fäden 11 geladen
sein können, zu
entladen, um eine Volumenzunahme der Fäden zu verhindern, die sonst
deren Beschädigung
im Ofen 70 verursachen könnte.
-
Der erste Ofen 70 arbeitet
wie auch der zweite Ofen 90 mit heißer Umluft. Dabei kann es sich
jedoch auch um Infrarotöfen
handeln.
-
Die Erwärmung der Bahn 12 mittels
Durchlaufen des ersten Ofens 70 erfolgt auf eine derartige Temperatur,
dass nach dem Ofen die Bahn eine Temperatur hat, die genügt, um die
Schmelztemperatur des Thermoplasts der Fäden 11 zu erreichen,
damit dieser im geschmol zenen Zustand an den Glasfilamenten der
Gesamtheit der Bahn 12 klebt und sich zwischen ihnen einbettet.
-
Zwischen den Öfen 70 und 90 befindet
sich außerhalb
von ihnen eine sich drehende Imprägniereinrichtung 80,
welche die Bahn 12 derart abflacht, dass die zwischen den
Fäden enthaltene
Luft verdrängt
wird, der geschmolzene Thermoplast sich gleichmäßig über die Breite der Bahn verteilt
und die vollständige
Imprägnierung
der Glasfilamente mit dem Thermoplast gewährleistet wird.
-
Die in 3 dargestellte
sich drehende Imprägniereinrichtung 80 besteht
aus drei Walzen 81, die zueinander parallel stehen und
derart in einem Dreieck angeordnet sind, dass sie zwei untere Walzen
und eine obere Walze aufweisen. Diese Walzen sind beheizbar und
erreichen eine Temperatur, die genügt, um den Thermoplast der
Bahn im formbaren Zustand zu halten.
-
Die Walzen 81 drehen sich,
wobei sich die unteren im positiven Sinn zur Durchlaufrichtung F
der Bahn 12 drehen, während
sich die obere Walze in entgegengesetztem Sinn dreht, wobei die
Umdrehungsgeschwindigkeiten gleich sind und der Durchlaufgeschwindigkeit
der Bahn entsprechen.
-
Dabei ist die obere Walze höhenregelbar,
um einen ausreichenden Druck auf die Bahn 12 derart auszuüben, dass
die Imprägnierung
des Glases mit dem Thermoplast sichergestellt wird.
-
Die sich in Berührung mit der Bahn befindenden
Walzen 81 weisen auf der Oberfläche schnell eine Schicht aus
dem Thermoplast auf. Vorteilhafterweise umfassen diese Walzen jeweils
eine Klinge 82, die als ein Rakel in Bezug auf ihre Oberfläche dient und
deren Aufgabe es ist, die Bildung von störenden Aufwicklungen aus Glasfilamenten
zu vermeiden und gleichzeitig die gleichmäßige Verteilung des geschmolzenen
Thermoplasts über
die Länge
der Bahn zu unterstützen.
So erlaubt es bei einer Überdicke der
Schicht auf einer Walze, diese die Ummantelung der Glasfilamente
zu vervollständigen,
die sonst möglicherweise
ungenügend
beschichtet wären.
-
Die Neigung der Klingen 82 ist
derart regelbar, dass ihre Wirkung optimiert wird.
-
In einer Abwandlung und zu demselben Zweck
der Regelung der Verteilung des Thermoplasts werden, anstelle die
Klingen 82 einzusetzen, die drei Walzen mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit
angetrieben, die etwas niedriger als die Durchlaufgeschwindigkeit
der Bahn ist. Diese Lösung
erfordert nicht nur den Antrieb der Walzen 82 durch Motoren,
sondern auch einen Mechanismus zur Geschwindigkeitsregelung.
-
Die Solltemperatur des zweiten Ofens 90 ist derart,
dass der Thermoplast der durchlaufenden Bahn formbar bleibt.
-
Dabei ist festzustellen, dass ein
einziger Ofen vorstellbar wäre,
in welchem sich die Imprägniereinrichtung 80 befindet,
die in der Lage sein muss, die Ofentemperatur auszuhalten.
-
Nach dem zweiten Ofen ist eine Formgebungs-
und Zentriereinrichtung 100 angeordnet, die, wie in 4 dargestellt, eine zylindrische
untere Rolle 101 und eine hyperboloide obere Rolle 102 umfasst,
die in Bezug auf die Senkrechte der unteren Rolle etwas nach hinten
versetzt ist, wobei sich beide drehen und beheizt sind, um die Formbarkeitstemperatur
des Thermoplasts der Bahn 12 aufrechtzuerhalten.
-
Die Aufgabe der Einrichtung 100 besteht
in der Umwandlung der Bahn 12 in ein Band 13 mit
konstanter Dicke, das durch einander berührende Annäherung der Fäden 11 gebildet
wird, um eine transversale Kontinuität des Bandes zu realisieren.
So verdichtet die Einrichtung 100 die Bahn um die Mittelachse
der Produktionslinie, um ihre Breite zu verkleinern, die sich während des
Durchlaufs durch die Imprägniereinrichtung 80 vergrößern mußte, und
zentriert sie wieder in Bezug auf die Mittelachse der Produktionslinie,
um das Band auf geeignete Weise nach vorn zum Kalander 110 zu
führen.
-
Vereinigung und Führung zur Mitte werden durch
die hyperboloide Form der oberen Rolle 102 erhalten, die
es durch die Regelung in der Höhe
darüber
hinaus erlaubt, einen leichten Druck auf die Oberseite der Bahn
auszuüben,
um diese zu verdichten.
-
Durch die einander entgegengesetzte
Drehrichtung der Rollen 101 und 102 wird einerseits
ein Abschleudern des Thermoplasts und andererseits dessen Ansammlung
verhindert, welche die Regelmäßigkeit
seiner Verteilung und demzufolge die Banddicke beeinträchtigen
könnten.
-
Nach der Einrichtung 100 befindet
sich ein in 5 dargestellter
Kalander 110, dessen Aufgabe es ist, dem Band 13 seine
Formeigenschaften und sein endgültiges
Aussehen zu verleihen, um ein fertiges Band 10 bereitzustellen.
Der Kalander 110 stellt die endgültige Dicke des Bandes ein
und kühlt
es gleichzeitig ab, damit der Thermoplast erstarrt, wobei seiner
Oberfläche
ein glattes Aussehen verliehen wird.
-
Der Kalander besteht aus zwei Walzen 111, die übereinander
angeordnet sind und sich in entgegengesetzter Richtung drehen, wobei
sie von der durchlaufenden Bahn in Umdrehung versetzt werden.
-
Die beiden Walzen 111 werden
von einem inneren Wasserkreislauf derart gekühlt, dass der Thermoplast erstarrt
und die Fäden
fest miteinander verbindet.
-
Die Dicke des Bandes 10 wird
genau durch den Abstand kontrolliert, der zwischen den zwei Walzen
mittels regelbarer Anschläge 112 hergestellt wird.
Ein Pneumatikzylinder 113 erzeugt den Druck, der auf die
Oberfläche
des Bandes ausgeübt
wird, um die Dickenschwankungen auszugleichen, die auftreten können. Er
spielt so die Rolle einer Verriegelung der Positionierung der regelbaren
Anschläge 112.
-
Dabei ist festzustellen, dass der
Kalander 110 keine Führungsränder besitzt,
die in bekannten Kalandriereinrichtungen es erlauben, dem zu kalandrierenden
Element eine Breite aufzuzwingen. Erfindungsgemäß wird die Breite von der Anzahl
der Fäden 11 definiert,
die für
die Herstellung des Bandes verwendet werden. Das Fehlen von Rändern hat
den Vorteil, dass keine Fäden
abgeschert werden.
-
Die endgültige Abkühlung des Bandes wird mittels
des Wasserbades 120 durchgeführt, das nach dem Kalander 110 angeordnet
ist und in welches das Band 10 während seines Durchlaufs eintaucht.
-
Nach diesem Bad ist ein Antriebsmittel 130 angeordnet,
das auf bekannte Weise aus einem Mittel zur Vorwärtsbewegung von Fäden und
Band besteht, das entlang der gesamten Produktionslinie eine Zugkraft
ausübt.
Es bestimmt die Geschwindigkeit der Abwicklung und des Durchlaufs
der Bahn und anschließend
des Bandes.
-
Schließlich kann die Vorrichtung 1 als
Ende der Produktionslinie eine Wickelmaschine 140 enthalten,
die vorgesehen ist, das Band aufzuwickeln, um eine Rolle zu bilden,
damit seine Lagerung erleichtert wird.
-
Anschließend wird das Verfahren zur
Herstellung des erfindungsgemäßen Bandes
beschrieben. Im folgenden Beispiel wird ein Verbundband aus Glas
und Polyethylen mit einer Breite von 90 mm, einer Dicke von 0,2
mm und einem Hohlraumanteil von unter 0,2 % hergestellt.
-
Das Verfahren wird durchgeführt, indem
zunächst
die Fäden 11 von
den Spulen 2 manuell abgezogen und bis zu dem Antriebsmittel 130 gebracht werden,
wo jeder Faden dann festgehalten wird, wobei alle Fäden durch
die verschiedenen zuvor beschriebenen Einrichtungen laufen. Dabei
handelt es sich in diesem Ausführungsbeispiel
um 28 Rovings aus cogesponnenem Glas-Polyethylen-Verbundfaden der
Marke Twintex®,
dessen Gesamttiter 982 tex beträgt
und welcher 60 Gew.-% Glas enthält.
-
Die Öfen 70 und 90 sowie
die Heizelemente der Vorrichtung 1 wurden auf Temperatur
gebracht, um folgende Temperaturen zu erreichen:
- – Ofen 70:
370°C,
- – Ofen 90:
280°C,
- – Drehwalzen
der Imprägniereinrichtung 80: 290°C,
- – Rollen
der Formgebungs- und Zentriereinrichtung 100: 270°C.
-
Das Antriebsmittel 130 wurde
eingeschaltet und das Abwickeln der Spulen 2 begann.
-
Die Fäden 11 liefen durch
die Löcher 31,
anschließend über die
Stangen in der Einrichtung 40 und wurden durch die Zinken
des Kamms 50 vereinigt, um danach die Bahn 12 aus
parallelen Fäden
zu bilden.
-
Die Bahn 12 wurde dann in
die Einrichtung 60 geschickt, durch welche die statische
Elektrizität entladen
wurde.
-
Danach wurde sie derart in den ersten
Ofen 70 geschickt, dass der Thermoplast Schmelztemperatur
erreichte. Anschließend
lief sie zwischen den beheizten Walzen der Einrichtung 80 durch,
die es erlaubten, sie zu walzen, wobei die Luft verdrängt wurde,
und den Thermoplast gleichmäßig zu verteilen, wodurch
die Glasfilamente ummantelt wurden. Dabei ist festzustellen, dass
die Menge des Thermoplasts nicht dosiert zu werden braucht, da dieser
durch das Cospinnen mit den Glasfilamenten direkt in das Ausgangsmaterial
des Bandes integriert ist. Die Temperatur der Bahn erreichte nach
Durchlauf durch die Einrichtung 80 eine Temperatur von
190°C.
-
Danach lief die Bahn 12 durch
den zweiten Ofen 90, um den Thermoplast in einem formbaren Zustand
zu halten, und danach zwischen den Rollen 101, 102 der
Formgebungs- und Zentriereinrichtung 100 durch, um in ein
Band 13 umgewandelt zu werden, das gebildet wird, indem
die Fäden
zueinander nachgespannt und auf sich berührende Weise angeordnet werden.
Nach der Formgebung hatte das Band eine Temperatur von 210°C.
-
Anschließend lief das Band 13,
um ihm seine endgültige
Form zu verleihen, zwischen den Walzen 111 des Kühlkalanders 110 durch,
wobei der Thermoplast erstarren gelassen wurde und die Fäden fest miteinander
verbunden wurden. Man erhielt so das erfindungsgemäße Band 10 mit
konstanter Dicke und einem glatten Aussehen. Nach dem Kalander hatte das
Band eine Temperatur von 100°C.
-
Um die Abkühlung des gesamten Bandes 10 zu
erleichtern und zu beschleunigen, wurde es in das Wasserbad 120 getaucht
und wurde am Ausgang, seine Temperatur betrug 30°C, zu einem Erzeugnis, das fest
und genügend
nachgiebig war, um mittels einer Wickelmaschine 140 zu
einer Rolle aufgewickelt zu werden, uin Lagerung, Transport und
Verwendung zu erleichtern.