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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Tätowieren
von Tieren.
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Sie ist insbesondere, aber nicht
ausschließlich
für das
Tätowieren
von Ferkeln eingerichtet.
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Das am weitesten verbreitete Verfahren
zum Tätowieren
von Ferkeln im Hinblick auf ihre Identifikation besteht darin, ein
Instrument mit der allgemeinen Form eines Stempels einzusetzen,
dessen Ende mit einem Träger
für Tätowierzeichen
versehen ist.
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Diese letzteren bestehen aus einer
Anordnung von nebeneinander liegenden Nadeln.
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Zur Durchführung des Tätowierens wird damit begonnen,
die Nadeln mit Tinte zu versehen, indem sie auf einen zuvor mit
Tinte imprägnierten Schwamm
gedrückt
werden.
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Es versteht sich, dass die Qualität der Tätowierung
von der relativ zufallsbedingten Tintenmenge bei Berührung mit
den Nadeln abhängt.
Dieses Aufbringen fällt
geringer aus, wenn die Tinte bereits begonnen hat, auf oder in dem
Schwamm anzutrocknen.
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Außerdem kann der von den Tieren
durch das Auftreffen selbst empfundene Schmerz gemäß der Praxis
und Geschicklichkeit der Bediener stärker und traumatischer ausfallen
als derjenige, der durch das Eindringen der Nadeln in die Haut ausgelöst wird.
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Da das Tätowieren "im Flug" geschieht,
ist der Auftreffbereich auf der Haut der Tiere niemals ganz genau
der gleiche.
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Außerdem ist eine Vorrichtung
in Form einer Pistole bekannt, welche einen Stempel aufweist, der ebenfalls
aus Nadeln gebildete Buchstaben trägt, und der mit der Stange
eines Stellgliedes verbunden ist. Während des Ausfahrens dieser
Stange, erfährt der
Stempel die gleiche Bewegung, was die Durchführung der Tätowierung ermöglicht.
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Das Versehen der Nadeln mit Tinte
geschieht auf die gleiche Weise wie vorher, nämlich durch vorheriges Aufdrücken der
Nadeln auf einen Schwamm. Somit muss ein doppeltes Bedienen der "Pistole"
durchgeführt
werden, was das Trocknen der Tinte begünstigt.
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Außerdem neigt die Tinte aufgrund
der schnellen Bewegung der Stange des Stellgliedes dazu, an die
Basis der Nadeln zu wandern, so dass die markierten Buchstaben auf
der Hautoberfläche
des Tieres schlecht zu erkennen sind.
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Die Schrift DE-A-1 607 112 betrifft
Verbesserungen an den Geräten
zum Markieren von Tieren. Dieses Gerät umfasst einen Kopf, der mit
einem Schwingarm verbunden ist, und der mit einer Reihe von Nadeln
versehen ist.
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In der Ausführungsform der 2 und 3 wird
Tinte über
ein Röhrchen
bis zu einem Verteilerstück
geleitet, welches mit einer porösen
Masse in Verbindung steht.
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Der Arm wird in einer Hülse geführt, so
dass der Betätigungsmechanismus
des Kopfes demjenigen eines Stellgliedes ähnelt.
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Wie die zuvor genannten Abbildungen
zeigen, sind die Nadeln, wenn kein Tätowiervorgang stattfindet,
vollständig
innerhalb der zusammendrückbar
vorgesehenen Masse gelagert, während
sie im Hinblick auf das Tätowieren
daraus hervor treten.
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Die Schrift GB-A-2 234 420 legt eine
Tätowiervorrichtung
mit vibrierendem Kopf dar, welcher mit einer Reihe von Nadeln ausgestattet
ist.
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Es wird ausgeführt, dass eine an dem Kopf befestigte,
absorbierende Stoffmasse mit Tinte getränkt werden kann. Wenn der Kopf
einer Vibrationsbewegung ausgesetzt wird, durchstoßen die
Nadeln das Material und benetzen sich mit Tinte. Sie werden dann
sofort wieder in das Innere des Materials zurückgezogen und erneut auf die
Haut des Tieres gerichtet.
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Die in diesen Schriften beschriebenen
Vorrichtungen ermöglichen,
einen Teil der zuvor dargelegten Probleme zu lösen.
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Dennoch sind die Bewegungsorgane,
die sie aufweisen, nicht wirklich von dem Element getrennt, welches
die Nadeln trägt.
Es besteht daher die erhöhte
Gefahr, dass die Tinte in Richtung dieser, sich in Bewegung befindlicher
Organe wandert, mit dem Risiko, ihre korrekte Funktion zu stören.
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Die vorliegende Erfindung zielt somit
darauf ab, eine Tätowiervorrichtung
zu liefern, welche zusätzlich
zu einer Lösung
der dargelegten Probleme ermöglicht,
Tätowierungen
durchzuführen,
ohne dass die Tinte in Richtung der sich in Bewegung befindlichen
Teile wandert.
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Diese Tätowiervorrichtung ermöglicht eine Markierung
der Tiere vorzunehmen, ohne zuvor die Nadeln mit Tinte benetzen
zu müssen.
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Sie ermöglicht, eine Tätowierung
mit konstanter Qualität
durchzuführen,
ohne ein schweres Trauma bei den Tieren hervorzurufen.
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Die Vorrichtung, welche Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist, umfasst eine bewegliche Nadelträgerplatte,
deren Nadeln dafür
bestimmt sind, mit Tinte bedeckt zu sein und sich am Laufende der Platte
gegen die Haut eines Tieres zu pressen, um die Tätowierung durchzuführen, sowie
einen Schwammpuffer, der mit Tinte getränkt und auf der Bewegungsbahn
der Nadeln angeordnet ist, und der von diesen durchquert werden
kann, um gegen die Haut des Tieres zum Zeitpunkt des Auftreffens
vorzuspringen.
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Sie ist gekennzeichnet dadurch, dass
der Puffer in die Platte integriert ist, wobei der gesamte Komplex
durch einen Stempel verschoben wird, der in einem Führungsschaft
angeordnet ist, und dass die Platte einstückig mit der Außenfläche einer
elastischen Membran ausgebildet ist, welche ein Ende des Schaftes
verschließt.
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Dank dieser Vorrichtung werden die
Nadeln zum Zeitpunkt ihres Durchgangs durch den Puffer mit Tinte
benetzt. Es besteht keine Gefahr des Trocknens der Tinte und diese wird
sich gleichmäßig über die
gesamte Oberfläche
der Nadeln während
ihres Durchlaufs durch den Körper
des Puffers verteilen. Folglich kann somit eine Markierung mit konstanter Qualität durchgeführt werden.
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Außerdem besteht aufgrund dessen,
dass die Platte einstückig
mit einer elastischen Membran ausgebildet ist, welche ein Ende des
Schaftes verschließt,
eine vollkommene Dichtheit zwischen dieser Platte und den Organen
in Bewegung.
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Gemäß weiteren vorteilhaften, aber
nicht begrenzenden Eigenschaften dieser Vorrichtung:
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- – ist
die Innenfläche
der Membran einstückig
mit einem Amboss ausgebildet, der dafür geeignet ist, dass der Stempel
auf ihn aufschlägt;
- – sind
der Schieber bzw. der Stempel einstückig mit der Stange eines Stellgliedes
ausgebildet;
- – ist
der Puffer mit Vorrichtungen zur Versorgung mit Tinte verbunden;
- – bestehen
die Vorrichtungen aus einem Lagerbehälter, der mit dem Puffer über einen
Ablaufstutzen verbunden ist;
- – ist
der Behälter
derart angeordnet, dass das Abfließen der Tinte in Richtung des
Puffers durch Schwerkraft geschieht;
- – steht
der Stutzen mit dem Puffer in Verbindung, wobei dieser letztere
zusammendrückbar
vorgesehen ist, so dass er sich jedes Mal mit Tinte voll saugt, wenn
er nach einem Auftreffen seine nicht zusammengedrückte Anfangsform
wieder annimmt.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile
der vorliegenden Erfindung werden aus der Lektüre der nachfolgenden Beschreibung
bestimmter, besonderer Ausführungsformen
hervorgehen. Diese Beschreibung nimmt Bezug auf die beigefügten Zeichnungen,
in welchen:
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1 eine
Vorderansicht mit teilweiser Herauslösung einer Tätowiervorrichtung
ist, deren Funktionsweise dem Stand der Technik entspricht;
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2 eine
Teilvorderansicht, ebenfalls mit teilweiser Herauslösung, einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist;
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3 eine
Vorderansicht der Nadelträgerplatte
der Vorrichtung aus 2 ist;
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4 eine
Ansicht analog zu 2 ist,
die dazu bestimmt ist, die Art und Weise zu illustrieren, auf welche
die Vorrichtung eingesetzt wird, um eine Tätowierung durchzuführen.
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Die Vorrichtung 1 der 1, deren Funktionsweise
praktisch ähnlich
den Vorrichtungen des weiter oben dargelegten Standes der Technik
ist, hat das allgemeine Aussehen einer Pistole.
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Sie umfasst eine Griffstange oder
ein Querhaupt 2, an dessen oberen Bereich ein Drücker 20 gelenkig
angeordnet ist.
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Senkrecht zu diesem Querhaupt erstreckt sich
ein zylindrischer Körper 3,
der von dem doppelt wirkenden Körper
eines Zylinders 30 gebildet ist.
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Dieser Zylinder wird vorzugsweise
pneumatisch betrieben und die Luft wird ihm über einen nicht sichtbaren
Stutzen zugeführt,
der in dem hohlen Innenraum des Querhauptes angeordnet ist. In der 1 ist ein einstückig mit
diesem Stutzen ausgebildeter Ansatz 21 dargestellt, der über das
untere Ende des Querhauptes vorspringt, und der dazu geeignet ist,
an eine Druckluftversorgungsquelle angeschlossen zu werden.
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Die Stange 31 des Zylinders 30 erstreckt
sich im Inneren eines zylindrischen Schaftes 5, der in
der Verlängerung
des Körpers 3 angeordnet
ist.
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Durch einen auf den Drücker 20 ausgeübten Druck
wird das Ausfahren der Stange des Zylinders bewirkt.
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An der Stange 31 ist über ein
Anschlussstück eine
Nadelträgerplatte 4 befestigt.
Die Form dieser Platte ist dafür
eingerichtet, innerhalb des Schaftes gleiten zu können. Es
handelt sich um ein allgemein zylindrisches Stück, dessen Durchmesser mit
sehr geringem Spiel dem Innendurchmesser des Schaftes 5 entspricht.
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Ein Befestigungskeil 51 ist
in Längsrichtung im
inneren des Schaftes 5 befestigt und stellt die Führung für die Translationsbewegung
der Platte 4 in diesem sicher. Hierzu weist die Platte
eine halbmondförmige
Aussparung zur Aufnahme dieses Keils auf.
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Träger 40 für die Nadeln 41 mit
T-Profil werden in Rillen mit komplementärer Form aufgenommen, die in
dem Nadelträger 4 vorgesehen
sind.
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Um das freie Ende des Schaftes, welches dem
Zylinder gegenüberliegt,
ist ein ringförmiges
Teil 52 befestigt, das als Träger für einen schwammartigen Puffer 6,
wie einen Schwamm, dient. Dieser Puffer hat die Form einer dicken
Scheibe, deren Durchmesser dem Außendurchmesser des ringförmigen Teils 52 entspricht.
So verschließt
der Puffer 6 das freie Ende des Schaftes.
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Der obere Bereich dieses Schaftes 5 trägt ein gekrümmtes Montageteil 50,
das dazu geeignet ist, als Träger
für Vorrichtungen
zur Versorgung mit Tinte 7 zu dienen.
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Diese Vorrichtungen umfassen einen
Tintenspeicherbehälter 70,
der mit einem Dosierhahn 73 der bekannten Art versehen
ist. Die in dem Behälter enthaltene
Tinte fließt
durch Schwerkraft durch einen Stutzen 72 ab, dessen freies
Ende mit einem Ansatz 74 zusammenwirkt, der selbst in eine Öffnung eingesteckt
ist, welche das ringförmige
Teil 52 vollständig durchquert.
So wird die Tinte, die durch den Stutzen 72 abfließt, von
dem Schwammpuffer 6 absorbiert.
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Der Aufbau der Vorrichtung der Erfindung, welche
in 2 zu sehen ist, ist
praktisch ähnlich demjenigen,
der hier oben beschrieben wurde.
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Dies bedeutet, dass die Vorrichtung
ein Querhaupt 2, einen Zylinderkörper 3, einen Schaft 5 und
Vorrichtungen zur Versorgung mit Tinte 7 aufweist.
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Dennoch unterscheidet sie sich in
den folgenden Punkten.
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Die Stange des Zylinders 31 trägt an ihrem freien
Ende ein Teil 8, welches einen Stempel bildet, und welches
spitzbogenförmig
ausgebildet ist, was bedeutet, dass es in seinem Mittelbereich bauchig gewölbt ist.
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An dem ringförmigen Teil 52 ist
mittels einer Unterlegscheibe 90 und nicht dargestellter
Schrauben eine elastische Membran 91 befestigt, welche das
freie Ende des Schaftes verschließt. Diese Membran besteht beispielsweise
aus Gummi.
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Auf ihrer Innenfläche 91, d. h. zum
Innenbereich des Schaftes 5 hin gerichtet, ist ein Amboss 8' bildendes
Teil befestigt, während
auf ihrer gegenüberliegenden
Außenfläche eine
Nadelträgerplatte 4 befestigt
ist.
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Der Amboss 8' ist massiv
ausgebildet und seine dem Stempel 8 zugewandte Fläche ist
ausgehöhlt
ausgebildet, gemäß einer
praktisch komplementären
Form zu dem Stempel.
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Die Nadelträgerplatte 4 weist
die Form einer Scheibe 45 mit einem vorspringenden Bereich 45 auf.
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In 3 sind
Löcher 43 für den Durchgang von
Schrauben zu sehen, die dafür
bestimmt sind, die Dicke der Membran 9 zu durchqueren und
in den Amboss einzugreifen, wodurch sie die Membran festklemmen.
Diese Löcher
sind in dem Boden von T-förmigen
Rillen 42 angeordnet, die in dem vorspringenden Bereich 46 ausgebildet
sind, und die dafür
geeignet sind, nicht dargestellte Nadelträger aufzunehmen.
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In dieser Ausführungsform trägt die Platte 4 einen
Schwammpuffer 6, der an ihr durch eine Reihe Umfangsnocken 44 mit
dreieckiger Form befestigt ist.
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Der Anschluss 74, mit weichem
der Abfließstutzen
für die
Tinte ausgestattet ist, mündet
direkt auf der Höhe
des Puffers 6.
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Nunmehr wird die Art und Weise beschrieben,
auf welche eine Tätowierung
mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vorgenommen wird.
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In einem ersten Schritt wird der
Puffer 6 gegen die Haut P des zu tätowierenden Tieres in dem Bereich
aufgedrückt,
wo die Tätowierung
wunschgemäß vorgenommen
werden soll (siehe 2).
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Dann wird auf den Drücker 20 gedrückt, was das
Ausfahren der Stange 31 des Zylinders im inneren des Schaftes 5 bewirkt.
Dies bewirkt das Auftreffen des Stempels 8 auf die Vorderfläche des
Amboss 8', so dass sich die Membran 9 axial verformt (4).
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Dadurch durchqueren die Nadeln 41 der Platte
den Puffer 6, wobei sie ihn vollständig zusammendrücken. Während dieses
Vorgangs wird die gesamte Oberfläche
der Nadeln mit Tinte benetzt, wobei deren spitze Enden eine Markierung
von guter Qualität
ausführen.
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Das Freigeben des Drückers 20 bewirkt
das schrittweise Zurückziehen
der Zylinderstange 31, so dass der Puffer 6 wieder
seine ausgedehnte anfängliche
Form annimmt. Es stellt sich so ein Unterdruck im Inneren dieses
Puffers ein, der die in dem Stutzen 72 enthaltene Tinte
ansaugt. So bleibt er kontinuierlich durchtränkt.
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Es gibt somit eine regelmäßige Erneuerung der
Tinte in dem Puffer, was ermöglicht,
wiederholte Markierungen unter konstanten Qualitätsbedingungen sicherzustellen.
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Neben der Ermöglichung der Durchführung einer
Tätowierung
mit konstanter Qualität
ermöglich der
Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung
dank des Vorhandenseins der Membran 9, die beweglichen
Teile (Stange 31 und Stempel 8) vollständig von der
Platte 4 zu trennen. Es kann somit zu keiner Wanderung
der Tinte in das Innere der Vorrichtung kommen.