DE60001436T2 - Verfahren zum Öffnen eines perforierten Gegenstands - Google Patents
Verfahren zum Öffnen eines perforierten GegenstandsInfo
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65B—MACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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Description
- Die Erfindung bezieht sich allgemein auf perforierte Gegenstände und insbesondere auf ein Verfahren zum Öffnen der Perforation des Gegenstandes, zum Beispiel eines Kartons, um Zugang zum Inneren zu erhalten, ohne den Gegenstand zu beschädigen.
- Verpackungen mit Perforationen, die aufgebrochen werden müssen, um Zugang zum Inneren der Verpackung zu erhalten, sind auf dem Gebiet der Lieferung von Produkten sehr weit verbreitet. Der Versand mancher lichtempfindlicher Produkte, etwa von Röntgenfilmen, erfolgt üblicherweise in Wellpappe-Kartons, die für den Zugang zu dem im Karton enthaltenen Röntgenfilm-Produkt einen perforierten Deckel aufweisen. Um in einfacher Weise auf das Produkt zugreifen zu können, müssen die Perforationen entlang des perforierten Deckels und des Hauptteils des Wellpappe-Kartons aufgebrochen werden. Heutzutage erfolgt das Aufbrechen dieser Perforationen entlang des perforierten Deckels auf eine von mehreren Arten, d. h. von Hand oder mit Hilfe von Geräten, die auf ein Ende des Wellpappe-Kartons und auf den perforierten Deckel gegensinnig gerichtete Kräfte ausüben. In manchen Fällen werden bestimmte Produkte, zum Beispiel Röntgenfilme, auch in Wellpappe-Kartons zum Versand gebracht, deren perforierter Deckel vom Hauptteil des Kartons vorab abgetrennt wurde. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass jede der vorstehend beschriebenen Arten des Produktversandes in einer Verpackung mit perforiertem Deckel bekannte Nachteile aufweist und deshalb für bestimmte, ausgewählte Anwendungen ungeeignet ist, zum Beispiel wenn ein Klebe-Produktetikett verwendet wird, um den abgetrennten perforierten Deckel wieder mit dem Hauptteil des Kartons zu verbinden.
- Vom Entfernen des perforierten Kartondeckels von Hand ist bekannt, dass es für die Bedienungsperson inakzeptable ergonomische Probleme mit sich bringt. Lieferer, die ihre Produkte in Wellpappe-Kartons mit bereits abgetrennten perforierten Deckeln zum Versand bringen, bedienen sich einer teuren Alternative, weil zunächst das Produkt, d. h. der Röntgenfilm, in den Karton eingelegt und dann das Produkt-Etikett aufgebracht werden muss. Außerdem ist der perforierte Deckel unter Umständen mit dem Hauptteil des Wellpappe-Kartons nicht korrekt ausgerichtet, wenn der Karton wieder verschlossen werden soll.
- Bekannte Verfahren und Vorrichtungen zum Öffnen eines Karton-Deckels sind zum Beispiel in US-A-5 361 562 beschrieben, wo ein Gas in den oberen Karton-Deckel eingeführt wird, das den Deckel vom Hauptteil des Kartons trennt. Das Entfernen eines perforierten Deckels von einem Wellpappe-Karton wird in diesem Patent jedoch weder gelehrt noch ist es daraus ableitbar.
- Es besteht daher ein Bedarf an einer Vorrichtung und einem Verfahren zum Öffnen von Perforationen an einem Gegenstand, zum Beispiel einem Wellpappe-Karton, die die vorgenannten bekannten Probleme lösen.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Öffnen eines perforierten Gegenstandes durch Anlegen einer kontrollierten Stoßkraft an die Perforationen bereitzustellen.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens, bei dem die an dem Karton vorgesehenen Perforationen mit. Hilfe zweier Aufbrechelemente aufgebrochen werden.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Aufbrechen von Perforationen bereitzustellen, bei dem an dem entfernten perforierten Deckel ein Abzieh-Klebestreifen angebracht wird, so dass der perforierte Deckel zur Benutzung durch den Endverbraucher wieder am Karton befestigt werden kann.
- Die vorstehend genannten Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung oder einzelne derselben werden erreicht durch ein Verfahren zum Öffnen eines perforierten Gegenstandes mit einem Hauptteil und einem perforierten Deckel, der vom Hauptteil entlang an seiner Umfangsfläche vorgesehener Perforationslöcher abtrennbar ist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
- Anordnen des Gegenstandes derart, dass er einer Stoßkraft ausgesetzt wird;
- Bereitstellen eines Mittels zum Aufbrechen der Perforationslöcher durch Anwenden einer Druckkraft auf einen Abschnitt des perforierten Gegenstandes;
- Bewegen des Mittels in Eingriff mit mindestens einem Endabschnitt des perforierten Deckels, um die Perforationslöcher zumindest teilweise aufzubrechen;
- Entfernen des Mittels vom perforierten Deckel, nachdem die Perforationslöcher zumindest teilweise aufgebrochen sind;
- Bewegen eines Trennelements in festen Eingriff mit dem perforierten Deckel; und
- Zurückziehen des Trennelements mit dem damit fest in Eingriff befindlichen perforierten Deckel von den zumindest teilweise aufgebrochenen Perforationslöchern, wodurch der perforierte Deckel entlang der zumindest teilweise aufgebrochenen Perforationslöcher abtrennbar ist.
- Vorstehende und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden besser verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung und den Zeichnungen, in denen soweit wie möglich gleiche Bezugszeichen in den verschiedenen Figuren gleiche Merkmale bezeichnen.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine isometrische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung mit einem an dem perforierten Deckel angreifenden Aufbrechelement;
- Fig. 3 eine Seitenansicht der Vorrichtung mit einem weiteren, an dem perforierten Deckel angreifenden Aufbrechelement;
- Fig. 4 eine Seitenansicht, in der das Trennelement an dem perforierten Deckel angreift;
- Fig. 5 eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform mit nur einem drehbaren Aufbrechelement zum Aufbrechen der Perforationen; und
- Fig. 6 eine Teil-Seitenansicht eines alternativen Aufbrechelements.
- In den Zeichnungen und insbesondere Fig. 1-4 ist eine Vorrichtung 10 zum Aufbrechen von Perforationen 12 an einem Gegenstand, zum Beispiel einem Wellpappe- Karton 14 zum Aufbewahren von Röntgenfilmblättern, dargestellt. Der Wellpappe- Karton 14 weist allgemein einen Hauptteil 16 und einen perforierten Deckel 18 auf, der an entlang des Umfangs des Hauptteils 16 vorgesehenen Perforationen 12 des Hauptteils 16 abgetrennt werden kann. Allgemein dient die Vorrichtung 10 zum Abtrennen oder Entfernen des perforierten Deckels 18 vom Hauptteil 16. Bei einer alternativen Ausführungsform dient die Vorrichtung 10 zum Erkennen, ob der perforierte Deckel 18 vom Hauptteil 16 abgetrennt ist. Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung dient die Vorrichtung 10 dazu, den entfernten perforierten Deckel 18 wieder auf einen (nicht dargestellten) Hohlteil des Hauptteils 16 des Kartons aufzusetzen, so dass der perforierte Deckel 18 vom Benutzer in einfacher Weise abgenommen werden kann.
- Einfach dargestellt, weist die Vorrichtung 10 einen Rahmen 20 mit einer im wesentlichen ebenen, bewegbaren Oberfläche oder Plattform 22 auf, auf der der Karton 14 derart aufgenommen werden kann, dass die Perforationen 12 einer Stoßkraft ausgesetzt werden können. Mittels eines Spannbügels 24 oder einer ähnlichen Einrichtung kann der Karton 14 an der im wesentlichen ebenen, bewegbaren Oberfläche oder Plattform 22 gehalten werden, während der Karton 14 der Stoßkraft ausgesetzt wird.
- In der Darstellung der Fig. 2 und 3 sind ein erstes zurückziehbares Aufbrechelement 26 und ein gegenüberliegendes zweites zurückziehbares Aufbrechelement bzw. eine Rolle 28 dargestellt, die in vertikaler Richtung entlang einer gemeinsamen, durch das erste und das zweite Aufbrechelement verlaufenden Achse aufeinander zu und voneinander weg bewegt werden können. Bei dieser Ausführungsform sind das erste und das zweite zurückziehbare Aufbrechelement 26, 28 jeweils derart an dem Rahmen 20 angeordnet, dass sie eine vorbestimmte Stoßkraft auf einen Endbereich 17 des perforierten Deckels 18 ausüben können.
- Alternativ könnte ein Luftkissen zum teilweisen Aufbrechen der Perforationen vorgesehen werden, wie dies in Fig. 6 dargestellt ist. Die in Fig. 6 angedeuteten Luftstöße hätten dann dieselbe Wirkung wie das erste und das zweite zurückziehbare Aufbrechelement 26, 28. Um die Bewegung des Druckluftzylinders 40 bzw. 50 anzuhalten, nachdem die betreffenden Aufbrechelemente 26, 28 mit dem perforierten Deckel 18 in Eingriff gelangt sind, kann ein Anschlagelement 13, 15 vorgesehen sein.
- Betrachtet man nochmals Fig. 4, so ist zu erkennen, dass an dem Rahmen 20 ein zurückziehbares Trennelement 30 vorgesehen ist, mittels dessen der perforierte Deckel 18 erfasst und dann entlang der mindestens teilweise aufgebrochenen Perforationen 12 vom Hauptteil 16 abgetrennt wird. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist das Trennelement 30 einen mit einer Unterdruck-Saugglocke 36 in Wirkverbindung stehenden ersten Druckluftzylinder 33 auf. Um einen Endbereich 23 des perforierten Deckels 18 erfassen zu können, ist die Unterdruck-Saugglocke 36 auch mit einer (nicht dargestellten) Unterdruckquelle verbunden.
- In Fig. 1-3 stehen zum Beispiel zweite und dritte Druckluftzylinder 40, 50 mit dem ersten und zweiten zurückziehbaren Aufbrechelement 26 bzw. 28 in Wirkverbindung. Der zweite Druckluftzylinder 40 bewegt das erste zurückziehbare Aufbrechelement 26 in eine Angriffsposition am Endbereich 17 des perforierten Deckels 18. Nachdem das Aufbrechelement 26 eine vorbestimmte Stoßkraft auf den Endbereich 17 ausgeübt hat, zieht der zweite Druckluftzylinder 40 das erste Aufbrechelement 26 in vertikaler Richtung vom perforierten Deckel 18 weg. Durch die Stoßkraft werden erste Perforationen 46 am Gegenstand 14 in dem Bereich, in dem das erste zurückziehbare Aufbrechelement 26 auf den perforierten Deckel 18 eingewirkt hat, zumindest teilweise aufgebrochen. In gleicher Weise kann der dritte Druckluftzylinder 50 das zweite zurückziehbare Aufbrechelement 28 mit einer vorbestimmten Stoßkraft an einem dem Endbereich 17 gegenüberliegenden Endbereich 19 des perforierten Deckels 18 in Anlage bringen. Infolge dieser Stoßkraft werden in dem unmittelbar an das zweite zurückziehbare Aufbrechelement 28 angrenzenden Bereich zweite Perforationen 48 zumindest teilweise aufgebrochen.
- In Fig. 1-6 erkennt ein Unterdruckfühler 56, wenn der perforierte Deckel 18 durch das zurückziehbare Trennelement 30 tatsächlich vom Hauptteil 16 abgetrennt wurde. Der Unterdruckfühler 56 ist in der Nähe der Unterdruck-Saugglocke 36 wirksam.
- Im Betrieb wird ein Gegenstand, zum Beispiel ein Wellpappe-Karton 14 mit einem perforierten Deckel 18, in die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 transportiert und ordnungsgemäß zwischen dem ersten zurückziehbaren Aufbrechelement 26, dem zweiten zurückziehbaren Aufbrechelement 28 und dem zurückziehbaren Trennelement 30 positioniert. Um den Karton 14 sicher auf der im wesentlichen ebenen bewegbaren Oberfläche oder Plattform 22 in Anlage zu halten, kann ein Karton- Klemmbügel 24 vorgesehen sein. Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, wird das erste zurückziehbare Aufbrechelement 26 gegen einen Endbereich 17 des perforierten Deckels 18 ausgefahren, wodurch die oberen Bereiche der Perforationen 12 und etwa 60% der seitlichen Bereiche der Perforationen 12 des perforierten Deckels 18 aufgebrochen werden, und wird dann wieder zurückgezogen. Dann wird das zweite zurückziehbare Aufbrechelement 28 gemäß Fig. 3 gegen einen dem Endbereich 17 gegenüberliegenden Endbereich 19 des perforierten Deckels 18 ausgefahren, wodurch die unteren Perforationen und die übrigen seitlichen Perforationen aufgebrochen werden, und wird dann wieder zurückgezogen. Anschließend wird das Trennelement 30 gegen den perforierten Deckel 18 ausgefahren, und es wird ein Unterdruck an die Unterdruck-Saugglocke 36 angelegt. Das Trennelement 30 wird zurückgezogen, wodurch restliche Fasern durchtrennt werden und der perforierte Deckel 18 vom Hauptteil 16 des Kartons 14 abgetrennt wird. Wenn das Trennelement 30 erfasst und zurückgezogen wurde und der Unterdruckfühler 56 den Unterdruck erfasst, ist der perforierte Deckel 18 vollständig vom Hauptteil 16 des Kartons 14 abgetrennt. Wenn der Unterdruckfühler 56 oder der (nicht dargestellte) Rückfahrfühler, der das Zurückziehen des Druckluftzylinders 33 erfasst, die entsprechenden Signale nicht eindeutig erfasst, ist der perforierte Deckel 18 nicht vollständig abgetrennt, und das Verfahren könnte nochmals wiederholt werden. Wenn jedoch der perforierte Deckel 18 erfolgreich abgetrennt wurde, wird das Trennelement 30 ausgefahren, der Unterdruck abgeschaltet und das Trennelement 30 zurückgezogen, wonach der perforierte Deckel 18 bereitsteht, mit einem (nicht dargestellten) Abzieh- Klebeetikett versehen zu werden.
Claims (5)
1. Verfahren zum Öffnen eines perforierten Gegenstandes (14) mit einem
Hauptteil (16) und einem perforierten Deckel (18), der vom Hauptteil (16) entlang an
seiner Umfangsfläche vorgesehener Perforationslöcher (12) abtrennbar ist,
gekennzeichnet durch die Schritte:
- Anordnen des Gegenstandes (14) derart, dass er einer Stoßkraft
ausgesetzt wird;
- Bereitstellen eines Mittels (26, 28; 35) zum Aufbrechen der
Perforationslöcher (12) durch Anwenden einer Druckkraft auf einen Abschnitt des
perforierten Gegenstandes (14);
- Bewegen des Mittels (26, 28; 35) in Eingriff mit mindestens einem
Endabschnitt (17) des perforierten Deckels (18), um die Perforationslöcher (12)
zumindest teilweise aufzubrechen;
- Entfernen des Mittels (26, 28; 35) vom perforierten Deckel (18), nachdem
die Perforationslöcher (12) zumindest teilweise aufgebrochen sind;
- Bewegen eines Trennelements (30) in festen Eingriff mit dem perforierten
Deckel (18); und
- Zurückziehen des Trennelements (30) mit dem damit fest in Eingriff
befindlichen perforierten Deckel (18) von den zumindest teilweise
aufgebrochenen Perforationslöchern (12), wodurch der perforierte Deckel (18) entlang
der zumindest teilweise aufgebrochenen Perforationslöcher (12) abtrennbar
ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Anordnen des
perforierten Gegenstandes (14) dieser gegen Bewegung gesichert ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Bereitstellen
des Mittels (26, 28; 35) ein Luftkissen (35) vorgesehen ist zum Aufbringen von
Druckluft auf den perforierten Deckel (18).
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Bewegen des
Mittels (26, 28; 35) die Druckluft senkrecht auf einen Endabschnitt (17) des
perforierten Deckels (18) gelenkt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem
Entfernen des Mittels (26) dieses zu einer gegenüberliegenden Seite des perforierten
Deckels (18) bewegt wird, um übriggebliebene Perforationslöcher (48)
zumindest teilweise aufzubrechen.
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