DE592566C - Schwimmdock - Google Patents
SchwimmdockInfo
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- DE592566C DE592566C DED64358D DED0064358D DE592566C DE 592566 C DE592566 C DE 592566C DE D64358 D DED64358 D DE D64358D DE D0064358 D DED0064358 D DE D0064358D DE 592566 C DE592566 C DE 592566C
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63C—LAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
- B63C1/00—Dry-docking of vessels or flying-boats
- B63C1/02—Floating docks
- B63C1/04—Floating docks self docking
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Transportation (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Ocean & Marine Engineering (AREA)
- Underground Structures, Protecting, Testing And Restoring Foundations (AREA)
Description
Bei einem Schwimmdock müssen die im gewöhnlichen Betriebe unter Wasser befindlichen
Teile des Dockbodens in gewissen Zeitabständen aus dem Wasser herausgebracht werden, damit
sie nachgesehen und konserviert werden können. Kann das Dock zu diesem Zweck in ein größeres
Dock eingedockt oder auf einem Slip an Land gezogen werden, so ist diese Aufgabe in einfacher
Weise zu lösen. Sind aber solche Hilfsmittel nicht vorhanden, so müssen zur Trockenlegung
der Unterwasserteile eines Schwimmdocks die Mittel dazu durch dieses selbst gegeben
sein, d.h. ein solches Dock ist zum Selbstdocken eingerichtet.
Als derartige Dockkonstruktionen sind bekannt : die vielteiligen Docks, bei denen der ganze
Dockkörper oder nur der Bodenponton der Länge nach in mehrere Teile unterteilt ist, von
denen jeder für sich vom Dock abgetrennt werden kann. Der Rest des Schwimmdocks bleibt
als solches betriebsfähig, und der abgetrennte Teil wird in dieses Restdock eingedockt wie ein
Schiff; die dreiteiligen Docks, bei denen die Selbstdockung in der Weise vorgenommen wird,
Z5 daß ein Dockteil mit Hilfe der beiden anderen
aus dem Wasser gehoben wird. Zu diesem Zweck ist bei wenigstens zwei der drei Dockteile
der Bodenponton über das Ende der Seitenkästen hinaus verlängert, und auf diese Verlängerungen
des Bodenpontons zweier Dockteile wird der zu hebende dritte Dockteil aufgestellt.
Die meisten Selbstdockkonstruktionen gehören zu dieser Gruppe. Es gibt auch Selbstdockkonstruktionen
für zweiteilige Schwimmdocks, jedoch ist deren praktische Anwendung noch nicht bekanntgeworden.
Die Entwicklung der für das Selbstdocken eingerichteten Schwimmdockkonstruktionen geht
vor allem dahin, bei der Unterteilung des Docks die Zahl der Dockteile zu beschränken; denn
hierdurch wird das Selbstdockverfahren vereinfacht und die Festigkeit des zusammengesetzten
Dockkörpers erhöht. Das Ziel der Entwicklung ist demnach ein zweiteiliges Dock, bei dem der
Pontonboden des einen Dockteils mit Hilfe des anderen Dockteils aus dem Wasser herausgebracht
werden kann.
Eine solche zweiteilige Dockkonstruktion ist der Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Das Wesentliche der Erfindung besteht darin, daß an den Enden der beiden Dockteile Auflagerstellen
in bestimmter Höhe vorgesehen sind. Die aus dem Wasser zu hebende Docksektion, die soweit wie möglich leergepumpt ist, wird
mit einem Ende des Pontonbodens auf die Auflagerstellen der genügend tief abgesenkten anderen
Docksektion aufgesetzt. Wird die letztere Docksektion nun durch Leerpumpen ihrer
Ballasttanks gehoben, so hebt sie die auf ihren Auflagerstellen aufsitzende andere Docksektion
*) Von dem: Patentsucher ist als der Erfinder angegeben worden:
Wilhelm Keding in Bremen.
mit aus dem Wasser. Die mit angehobene Docksektion nimmt hierbei eine bestimmte Schräglage
ein und ist unterstützt an einem Ende durch den Auftrieb ihres im Wasser verbleibenden
Teiles, am anderen Ende durch die Auflagerstellen der zweiten Docksektion. Dazwischen
befindet sich der Pontonboden der ersten Docksektion frei über Wasser. Die Höhenlage der
Auflagerstellen ist nun so zu bestimmen, daß bei ίο diesem Vorgang die Hälfte des Pontonbodens
so weit aus dem Wasser herausgebracht wird, daß ihre Bearbeitung möglich ist. Die andere
Hälfte des Pontonbodens wird durch die Wiederholung des ganzen Vorganges, wobei aber die
Docksektion mit dem anderen Ende angehoben wird, aus dem Wasser herausgebracht.
Um den Pontonboden der zweiten Docksektion aus dem Wasser zu heben, müssen die
beiden Docksektionen ihre Rollen vertauschen. In der beiliegenden Zeichnung ist die geschilderte
Selbstdockmethode mit Anwendung der Auflagerstellen durch die Darstellung eines Ausführungsbeispiels
veranschaulicht.
Abb. ι zeigt das betriebsfertige Dock im Längsschnitt. Es besteht aus den beiden Sektionen
ι und 2, die an der Verbindungsstelle 3 in bekannter Weise zusammengesetzt sind. Die
Auflagerstellen 4 und 5 sind an den Dockenden angeordnet. Für das Selbstdocken werden die
beiden Docksektionen 1 und 2 an der Stelle 3 getrennt.
Soll beispielsweise die Sektion 1 aus dem Wasser gehoben werden, so ist diese soweit wie
möglicn leerzupumpen. Die Sektion 2 muß umgedreht werden, damit ihre Auflagerstellen 5
der Sektion 1 zugewandt sind. Dann wird die Sektion 2 so tief abgesenkt, daß ihre Auflagerstellen
5 etwas tiefer liegen als der Pontonboden der Sektion 1. Diese Situation ist in der Abb. 2
dargestellt.
Die Docksektion 1 wird darauf mit Hilfe von Taljen 6 an die abgesenkte Docksektion 2 herangeholt,
wie in der Abb. 2 und 3 (Längsschnitt und Grundriß) strichpunktiert angedeutet ist.
Die Verbindung der beiden Docksektionen 1 und 2 in dieser Stellung erfolgt außer durch die
Taljen 6 durch die Riegel 7 als weitere Sicherung. Die abgesenkte Docksektion 2 wird nun in
solcher Weise leergepumpt, daß sie ihre horizontale Schwimmlage während des Pumpvorganges
beibehält. Hierbei hebt sie sich aus dem Wasser heraus, und ihre Auflagerstellen 5, die sich unter
den Pontonboden der Sektion 1 stemmen, heben das eine Ende der letzteren über den Wasserspiegel
empor. Das andere Ende der Sektion 1 bleibt im Wasser und wird durch seinen eigenen
Auftrieb gestützt.
Abb. 4 zeigt die Schwimmlage der Docksektionen nach dem Anheben. Die Sektion 1
nimmt eine Schräglage ein, in der sie aber durchaus begehbar bleibt. Denn bei normal gebauten
Docks wird die Schräglage 8 bis 10 ° nicht überschreiten,
wenn der Pontonboden so hoch über Wasser liegt, daß er auch in seiner Mitte M bearbeitet
werden kann.
Diese Höhenlage des Pontonbodens der einen Docksektion wird durch die Anordnung der Auflagerstellen
5 an der anderen Docksektion in richtiger Höhe erreicht. Der Druck der Docksektion
ι auf die Auflagerstellen 5 der Dock-Sektion 2 wird durch den Wasserballast 8 ausgeglichen,
der beim Leerpumpen dieser Sektion an ihrem entgegengesetzten Ende zurückbehalten
wird.
Gegen Abrutschen von den Auflagerstellen 5 ist die Docksektion 1 durch die Taljen 6 und die
Riegel 7 gesichert. Da die Sektion 1 sich während des Hebens um die Auflagerstellen 5 dreht,
weil sie in die Schräglage von etwa 8° übergeht, müssen die Taljen 6 hinreichend lang sein, um
diese Bewegung zuzulassen. Die Riegel 7 sind so zu konstruieren, daß sie zunächst der Bewegung
der Docksektion folgen können und erst nach Beendigung derselben zum Tragen kommen.
Die in Abb. 4 gezeigte Stellung der Dock-Sektionen ist stets die gleiche und wird durch die
auf einem Schwimmdock stets vorhandenen Nivelliereinriehtungen, wie Wasserwaage oder
Pendel, kontrolliert.
Ein Beispiel für die Ausführung der Auflagerstellen ist in Abb. 6 gegeben. Die Docksektion r
wird mittels der oben, angeführten Teljen 6 fest gegen die Anschlagfeder 10 der Docksektion 2
geholt. Dann werden die Gelenkriegel 7 aufgesetzt. An Stelle derselben können aber auch
feste Riegel mit langen Löchern für die Bolzen oder andere zweckentsprechende Verbindungsteile
verwandt werden. Beim Anheben setzt sich die Docksektion 1 auf die elastische Unterlage
11 auf der Docksektion 2, und der von ihr
ausgeübte Druck wird durch die Verstärkungskonstruktion 12 unter den Auflagerstellen 5 aufgenommen
und auf die Verbände der Docksektion 2 übertragen.
Abb. 5 zeigt den Selbstdockungsvorgang mit Anwendung der Auflagerstellen in einer Anordnung,
bei der schon das Aufsetzen der Docksektion ι auf die Auflagerstellen 5 der Docksektion
2 oberhalb des Wasserspiegels erfolgt und daher beobachtet werden kann und bei der
das Drehen der Docksektion 1 während des Hebens vermieden ist.
Die Docksektion i wird mittels des Trimmballastes 9 vor dem Zusammenholen der beiden
Dockteile bereits in die Schräglage gebracht, die es, in entsprechend höherer Lage, nach dem
Anheben durch die andere Docksektion einnehmen wird, und da diese Schräglage immer die
;leiche ist, ist die Einstellung derselben nach festen Marken an den Nivelliereinriehtungen der iao
Docksektion leicht möglich. Der Trimmballast 9 ist anderseits so zu bemessen, daß das Ende der
Docksektion so weit aus dem Wasser heraustritt, wie es zum Aufsetzen auf die Auflagersteilen
5 der Docksektion 2 erforderlich ist.
Dann werden die beiden Docksektionen mittels Taljen zusammengeholt, die Riegel 7, die
hier nur einen geringen Spielraum zu lassen brauchen, werden aufgesetzt, und es erfolgt nun
das gleichmäßige Aufpumpen der beiden verbundenen Docksektionen unter genauer Beob-
1,0 ächtung des parallelen Aufsteigens mittels der vorhandenen Nivelliereinrichtungen. Die Möglichkeit,
das Trimmwasser bei der Schräglage der Docksektion auszupumpen, muß durch geeignete
Anordnung der Lenzleitungen gegeben sein.
Die Anwendung der Auflagerstellen zum Heben von Docks ist nicht nur auf zusammengehörige
Docksektionen beschränkt. Es kann beispielsweise irgendein Schwimmdock mit Auflagerstellen
versehen werden und mit Hilfe dieser irgendein anderes Dock anheben, das nur seiner
Bauart nach dazu geeignet sein muß.
Abb. 7 zeigt die Anordnung von besonderen Aufstützflächen an den Docksektionen, die sich
beim Anheben der letzteren auf die Auflagerstellen der anderen Docksektion aufsetzen. Die
Aufstützfiächen 13 können so hoch an den Docksektionen angeordnet werden, daß sie schon vor
Beginn des eigentlichen Selbstdockvorganges oberhalb des Wasserspiegels liegen und z. B.
von Anwuchs-von Muscheln, Korallen usw. gereinigt werden können, damit sie sich unbehindert
auf die Auflagerstellen 5 aufsetzen können.
' 35 Außerdem erfolgt hier, im gleichen Sinne wie bei dem in Abb. 5 dargestellten Vorgang,
das Aufsetzen der Aufstützflächen der einen Sektion auf die Auflagerstellen der der anderen
Sektion oberhalb des Wasserspiegels, so daß es beobachtet werden kann.
Gleichzeitig zeigt Abb. 7 eine horizontale Anordnung der Auflagerstellen 5 und eine der
Schräglage des gehobenen Docks entsprechende geneigte Stellung der Aufstützflächen 13. Hierdurch
wird die gleitende Komponente des Drucks auf die Auflagerstellen 5, durch den bei den bisher
beschriebenen Anordnungen die Riegel 7 und die Taljen 6 belastet wurden, vermieden.
Die horizontale Anordnung der Auflagerstellen ist nicht nur mit der erhöhten Anordnung der
Aufstützflächen nach Abb. 7 möglich, sondern kann stets angewandt werden, wenn die zugehörigen
Aufstützflächen die erforderliche Neigung erhalten. Bei dem in Abb. 4 dargestellten
Vorgang müßte beispielsweise der Pontonboden der Docksektion 1 mit geneigten Aufstützflächen
versehen werden, wenn die Auflagerstellen 5 der Docksektion 2 horizontal ausgeführt
würden.
Claims (4)
1. Schwimmdock, bestehend aus zwei Docksektionen, dadurch gekennzeichnet, daß
jede der beiden Docksektionen (1, 2) mit Auflagerstellen (4,5) versehen ist, die am
Außenende der Sektionen in Höhe des oberen Teiles der Seitenkästen angeordnet sind, und auf denen die angehobene Docksektion
durch besondere Haltevorrichtungen
(7) festgehalten wird.
2. Schwimmdock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es an einem oder
an beiden Enden mit Auflagerstellen (4, 5) versehen ist, mit deren Hilfe es möglich ist,
ein anderes Dock als Ganzes an einem Ende so weit aus dem Wasser herauszuheben, daß
sich ein erheblicher Teil des Pontonbodens dieses Docks oberhalb des Wasserspiegels befindet.
3. Schwimmdock nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstützflächen
(13) der einen Docksektion, die sich beim Heben derselben auf die Auflagerstellen
(4, 5) der anderen Docksektion aufsetzen, so angeordnet sind, daß sie schon vor Beginn
des Hebens oberhalb des Wasserspiegels liegen.
4. Schwimmdock nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagerstellen
horizontal und die Aufstützflächen entsprechend der Schräglage des Docks nach dem Heben geneigt angeordnet sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED64358D DE592566C (de) | 1932-10-04 | 1932-10-04 | Schwimmdock |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED64358D DE592566C (de) | 1932-10-04 | 1932-10-04 | Schwimmdock |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE592566C true DE592566C (de) | 1934-02-09 |
Family
ID=7058935
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DED64358D Expired DE592566C (de) | 1932-10-04 | 1932-10-04 | Schwimmdock |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE592566C (de) |
-
1932
- 1932-10-04 DE DED64358D patent/DE592566C/de not_active Expired
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