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Geschwindigkeitsanzeiger für Kraftfahrzeuge Die Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zur Überwachung der Fahrtgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen.
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Es ist bekannt, derartige Überwachungsvorrichtungen so auszubilden,
daß eine Anzahl verschieden gefärbter Signale entsprechend der jeweils gefahrenen
Geschwindigkeit aufleuchten. Die Signale werden bei den bekannten Einrichtungen
durch einen Fliehkraftregler gesteuert, so daß zu einer bestimmten Fahrtgeschwindigkeit
ein bestimmtes farbiges Signal aufleuchtet. Die Signallampen sind in einem gemeinschaftlichen
Gehäuse untergebracht.
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Gegenstand der Erfindung ist ein Gerät, welches durch Vereinigung
aufleuchtender farbiger Signale und deren Blendformen es für jedermann leicht ermöglicht,
die Fahrtgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges aus jeder Fahrtrichtung und in jeder
Blickrichtung nach Wahrnehmung von Sichtzeichen zu erkennen.
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Die angestrebten Wahrnehmungen können erfolgen: einmal nach der Farbe
der Sichtzeichen, ein andermal, mit der Farbwahrnehmung in Verbindung oder auch
von ihr getrennt, nach der Form der Sichtzeichen (Blenden), schließlich nach dem
Platz des Einzelsignals in der Reihenfolge der aufleuchtenden Signale. Ist z. B.
- im übrigen auf Grund der weiteren Beschreibung - die Einrichtung des Gerätes derart
vorgesehen, daß
| an an an |
| Farben Formen (f(:sch«-indigkeitsrtbstutung |
| Rot Stern bis 5o km und darüber |
| Blau Kreuz bis 4.o km und darüber |
| Orange Rhombus bis 30 km und darüber |
| Grün Kreis bis 25 km und darüber |
| Gelb Dreieck bis 2o km und darüber |
| Weiß Quadrat bis 15 km |
| wahrnehmbar, daher: feststellbar |
erscheinen, welche - stets gleichbleibend, etwa genormt - immer in dieser Wechselbeziehung
stehen, so wird z. B. durch einen einzigen Beobachter wahrgenommen werden können,
daß z. B.
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ein rotes Lichtsignal sichtbar ist, das Lichtsignal die Sternform
zeigt, das Lichtsignal an einem (im Ausführungsbeispiel am oberen) Ende der Signalreihe
sichtbar ist und somit, daß zur Zeit der Beobachtung das Fahrzeug eine Geschwindigkeit
von mindestens 5o std/km innehatte.
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Anderseits können diese vereint in Erscheinung tretenden Wahrnehmungen
auch einzeln oder durch verschiedene einzelne gemacht werden; stets wird ihre Summierung
zum selben Kontrollergebnis führen.
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In Fällen nur flüchtiger Beobachtungsmöglichkeit oder von Mängeln
in der Farbtüchtigkeit
der jeweiligen Beobachter werden die nur
auf den Formensinn gestützten Wahrnehmungen insofern eine bewertungsfähige Zeugenschaft
abgeben können, als daß sie durch die weiteren Wahrnehmungen anderer Beobachter
in ihrer Stichhaltigkeit bestätigt oder entkräftet erscheinen. Beschreibung und
Abbildungen zeigen eine beispielsweise Ausführung.
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Die Abb. z zeigt schematisch eine auch unter dem Namen Fliehkraftregler
in grundsätzlich bekannter Bauart ausgeführte Zusammenfügung von Maschinenteilen,
deren bekannte Wirkungsweise für die Betätigung der meisten Geschwindigkeitsmesser
herangezogen ist. Mit a ist ein beliebiger sich drehender Teil (z. B. Kardanwelle)
des Kraftfahrzeuges bezeichnet, dessen Drehgeschwindigkeit stets im geraden und
bekannten Verhältnis zur Fahrtgeschwindigkeit steht.
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Die biegsame Welle b, in c mit der starren Welle d des Fliehkraftreglers
gekoppelt, vermittelt dieser übersetzungsfähig die Drehgeschwindigkeit von a.
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Bei den an sich bekannten Geschwindigkeitsmessern wird die Auf- und
Abwärtsbewegung des Ringes e durch entsprechende Übertragung einem in
f drehbar gelagerten Arm g übersetzungsfähig vermittelt. Dieser, zu
einem Zeiger geformt, gleitet entlang einer nach Längenmaßen geteilten Geschwindigkeitsskala.
Bei dem Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist, wie der Abb. 2 zu entnehmen,
der Arm g mit dem quer stehenden Kontaktfinger 1a versehen. Der Kontaktfinger
h berührt beim Vorbeigleiten die um f im Kreisbogen y bis k angeordneten
Kontaktköpfe, welche die Unterbrechungsstellen voneinander unabhängiger Stromkreise
bilden. (Die Lagenveränderung des Armes g bei wachsender Geschwindigkeit ist gestrichelt
gezeichnet.) Dieser Kontakteinrichtung entspricht das in der Abb. 3 dargestellte
Schaltbild eines z. B. sechs Stromkreise umfassenden Leitungsnetzes. Die Anzahl
der Stromkreise richtet sich je nach Umfang und Abstufungsgrad der zu überwachenden
Geschwindigkeiten.
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In jedem Stromkreis ist eine Anzahl von -z. B. vier - Glühlampen eingefügt;
ihre Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Stellen, an welchen das Geschwindigkeitsmaß
auf den vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen wahrgenommen werden soll.
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Die in Einzelzellen untergebrachten Glühlampen (Zellentrennwände gestrichelt)
sind je nach ihrer Anzahl in so vielen Kästchen vereint untergebracht (Kästchentrennwände
stark gezeichnet), als Stromkreise vorhanden sind, im vorliegenden Ausführungsbeispiel
vier Kästchen: 1, na, ia und o. Die Stromzufuhr erfolgt von der Batterie 1 (Lichtmaschine)
aus über die mit dem Schalter y und der Sicherung s versehene Leitung über das Netz
zur :Masse t.
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Beim Vorbeigleiten des Kontaktfingers h an den im Bogen j bis
k angeordneten Kontaktköpfen werden die entsprechenden Stromkreise geschlossen,
und die in sie eingefügten Glühlampen leuchten auf. Dabei ist der Kontaktfinger
lt so breit gehalten, daß jeweils nur einer oder zwei benachbarte Stromkreise geschlossen
werden.
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Das Kästchen 1 liegt im Blickfeld des Führersitzes im Wagen, die Kästchen
na und ia sind an je einer Außenseite der Karosserie, o z. B. in der Nähe
des Schlußlichtes untergebracht. Durch die Parallelschaltung der Glühbirnen verbleibt
die Überwachung der Einrichtung beim Fahrzeugführer im Kästchen 1.
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Sind die dem Beschauer zugekehrten Seiten der Kästchen 1, in,
n und o sowohl dem Umriß - wie etwa in Abb. q. gezeigt - als auch der Farbe nach
stark unterschiedlich durchsichtig gestaltet, so ist durch das Aufleuchten der verschiedenen
Glühlampen jedem Verkehrsbeamten und Straßenpassanten möglich, die Geschwindigkeit
eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges zu kontrollieren.