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Glühanlage und Verfahren zu ihrem Betriebe Glühanlagen für Glühgut
jeglicher Art, besonders für Walzwerks- und Schmiedeerzeugnisse, wie Bleche, Draht,
Bandeisen, Rohre o. dgl., sind in den verschiedensten Ausführungen bekannt. In den
meisten Fällen handelt es sich bei diesen bekannten Ausführungen um einen Glühofen
mit fahrbarem Herd, auf welchem das zu glühende Gut in den Ofen gebracht wird, um
denselben nach beendigter Glühung auf dem gleichen Weg zu verlassen.
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Bei Glühanordnungen dieser Art ergeben sich nun wesentliche Nachteile,
die vor allem durch die stark unterbrochene Betriebsweise, durch welche ihre Leistung
erheblich herabgedrückt wird, begründet sind. Außerdem sind Brennstoffverluste in
überraschend hohem Ausmaße unumgänglich, weil bei den großen Arbeitspausen Abkühlungsverluste
nicht nur der großen Herdmasse, sondern auch des Ofens selbst Hand in Hand gehen.
Dies aber bringt die Notwendigkeit einer größeren Glühdauer mit sich, die bekanntlich
einen schädigenden Einfluß auf die Güte des Glühguts im Gefolge hat. Weiterhin haben
die starken Temperaturschwankungen, denen der Ofen selbst und besonders auch der
fahrbare Herdrost ausgesetzt sind, den Nachteil, daß die Lebensdauer des Ofens und
des Herdes stark verringert wird, was insbesondere bei großen Glühanlagen aus wirtschaftlichen
Gründen berücksichtigt werden muß. Es sind auch Glühanlagen bekannt, die eine ununterbrochene
Glühung nach Art von Durchziehöfen oder keramischen Tunnelöfen ermöglichen. Auch
bei diesen Glühanordnungen sind die eingangs geschilderten Nachteile der starken
Abkühlung des Ofens vorhanden; vor allem läßt die Haltbarkeit derartiger Einrichtungen
sehr viel zu wünschen übrig; selbst hitzebeständiges Spezialmaterial, das natürlich
sehr teuer ist, widersteht dem Angriff nur eine verhältnismäßig kurze Zeit.
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Abgesehen davon haftet allen bisher bekannten Glüheinrichtungen der
große Fehler an, daß der Glühraum nicht genügend gegen das Eindringen von Außenluft
abschließbar ist.
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Die vorliegende Erfindung dient der Behebung der sämtlichen geschilderten
Mängel. Sie gestattet eine Beschickung innerhalb kürzester Frist, verhindert Abkühlung
des Ofens und Wärmeverluste, bewirkt eine schnelle Gutkühlung und einen vorzüglichen
Glühraumabschluß gegen die Außenluft.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß das Glühgut
bis zu den größten Gewichten und von sperrigen Ausmaßen in schonenster Weise befördert
und derart im Ofen geglüht werden kann, daß es sich nicht verformt. Werden z. B.
Bleche in einer Anlage gemäß der Erfindung geglüht, so ist ein nachfolgendes Geradebiegen
unnötig.
Dabei zeichnet sich die Anlage gemäß der Erfindung dadurch
aus, daß sie trotz der großen zu befördernden Lasten von einfachster baulicher Ausbildung
und daher verhältnismäßig billig ist. Außerdem hat sie einen nur geringen Raumbedarf,
so daß sie ohne weiteres in bestehenden Hüttenanlagen mit beschränkten örtlichen
Verhältnissen eingebaut werden kann.
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Die Anlage gemäß der Erfindung besteht aus einem Glühofen mit einem
besonders ausgebildeten Herd sowie einem heb-, senk- und fahrbaren Pratzenwagen,
der beim Beschicken und Herausnehmen des Glühgutes zwischen dem Herdrost ein- und
ausfährt, und ist dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Herdrost als auch die Pratzen
mit fingerartigen Tragstützen versehen sind.
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An sich ist eine ähnliche Ausführung bereits für sehr kleines und
leichtes Glühgut vorgeschlagen worden, die sich aber von der Erfindung dadurch unterscheidet,
daß das Glühgut auf einen besonderen Rost abgelegt wird, der vermittels eines Pratzenkranes
in den Ofen eingefahren und während der Glühung in demselben belassen wird. Eine
solche Ausführung ist für größeres und schweres Glühgut untauglich wegen der großen
Ausmaße, die der besondere Rost dann erhalten müßte.
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Die fingerartigen Tragstützen auf dem Herdrost und den Pratzen gemäß
der Erfindung bringen vor allem den Vorteil mit sich, daß die Berührungsfläche des
Gutes mit seinem Auflager auf ein Minimum beschränkt ist, so daß die Möglichlzeit
für eine gleichmäßige allseitige Erwärmung des Glühgutes gegeben ist. Außerdem wird
durch die Ausbildung der Pratzen erreicht, daß ein besonderer außerhalb des Ofens
angeordneter Transportrost zwischen die Tragstützen der Pratzen einfahren und durch
das Heben oder Senken der Pratzen das Glühgut abgeben oder aufnehmen kann. Dieser
Transportrost kann dann weiterhin gemäß der Erfindung mit einem Ablegewagen verbunden
sein, der das geglühte Gut aufnimmt und bis zur Abkühlung bewahrt.
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Durch die Erfindung wird eine schnelle Beschickungsweise und damit
eine .gute Ausnutzung der Anlage ermöglicht. Die sehr ungünstige Auskühlung des
Ofens bzw. des Herdes ist fast gänzlich ausgeschaltet, da das Ein- und Ausfahren
der Beschickungsvorrichtung nur sehr kurze Zeit dauert. Hierdurch werden bedeutende
Brennstoffersparnisse erzielt werden. Noch wertvoller als diese Brennstoffersparnisse
ist aber die durch die Gleichmäßigkeit der Wärmebehandlung und vor allem die kürzere
Glühdauer erzielte Güteverbesserung des Glühgutes. In vielen Fällen wird, wie z.
B. bei Qualitätsblechen o. dgl., eine streng reduzierende Glühbehandlung verlangt,
was andererseits einen guten Ofenabschluß zur Voraussetzung hat. Bei den bisher-meist
in derartigen Fällen benutzten Einrichtungen mit fahrbarern oder durchlaufendem
Herd ist aber die restlose Erfüllung dieser Voraussetzung nahezu unmöglich. Vorliegende
Erfindung hingegen sieht einen feststehenden Herd beliebiger Abmessungen vor, der
bekanntermaßen, was Abschlußdichtheit anbelangt, allen anderen derartigen Einrichtungen
überlegen ist.
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In den beiliegenden Abbildungen ist eine beispielsweise Ausführung
der Anlage gemäß der Erfindung veranschaulicht.
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Abb. i stellt eine Seitenansicht der Anlage mit Längsschnitt des Ofens,
Abb. s einen Querschnitt durch den Ofen mit eingefahrenem Pratzenwagen und Abb.
3 eine Draufsicht auf die Anlage dar. In den Abbildungen bedeutet a den Glühofen
mit dem Stiftrost b; das Glühgut ist in Abb. i und z mit c angedeutet.
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Der heb-, senk- und fahrbare Pratzenwagen weist die fingerartigen
Tragstützen e auf. Dabei sind insbesondere die vorderen Tragstützen des Pratzenwagens
mit Abschrägungen versehen.
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f1 und f2 stellt den seitlich verfahrbaren Transportrost dar, welcher
zwischen die fingerartigen Tragstützen e des Pratzenwagens ein- und ausfahren kann.
Der Teil f1 wird mit dem zu glühenden Gut beschickt, während Rostteil f2 das fertiggeglühte
Gut aufzunehmen hat. Der Rost f1, f2 läuft auf den Rollen b. Der Ablegewagen, der
das geglühte Gut aufnimmt, ist mit lt bezeichnet. Er bringt nach Abkühlung das geglühte
Gut seitlich unter einen in den Abbildungen nicht angedeuteten Kran zum Abtransport.
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An Hand der beiliegenden Zeichnung sei nunmehr die Betriebsweise geschildert.
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Der Pratzenwagen d fährt leer mit seinen Tragstützen e' zwischen die
Herdstifte b des Glühofens a ein, in welchem sich das Glühgut befindet, hebt das
geglühte Gut c vom Herd ab und fährt damit aus dem Ofen. Nunmehr wird der Rost f1,
f2, auf dessen Teil f1 das zur weiteren Glühung vorbereitete Glühgut liegt, mit
seinem Teil f2 zwischen die Tragstützen e des Pratzenwagens d gefahren und nimmt
durch Senken des letzteren das geglühte Gut auf. Hierauf wird der Rost so lange
weiterbewegt, bis sein Teil f1 mit der neuen Ofenbeschickung über den Stützen e
des Pratzenwagen d angelangt ist. Nachdem dieser durch Heben das zu glühende Gut
aufgenommen und schließlich der Rost fi, f2 zur Gänze den Bereich des Pratzenwagens
verlassen hat, wird dieser in gehobener Stellung in den
Ofen eingefahren,
um das zu glühende Gut abzusetzen. Inzwischen hat auch der Ablegewagen 1c das geglühte
Gut vom Rostteil f_ übernommen, wo es zur Abkühlung verbleibt. Pratzenwagen und
Transportrost/"j., werden dann in die Ausgangsstellung zurückgebracht.