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Zerlegbare mörtellose Wände und Mauern aus Platten Die Erfindung betrifft
zerlegbare mörtellose Wände und Mauern aus an ihren Verbindungsseiten schwalbenschwanzförmig
ausgekehlten Platten und stabförmigen Verbindungsmitteln, die sich von den bisher
bekannten derartigen Wänden dadurch unterscheiden, daß das Verbindungsmittel aus
geeigneten flachen Schienen, beispielsweise eisernen Flachschienen, und darauf angeordneten
konischen Metallzapfen besteht. Eine weitere Ausbildung des Erfindungsgegenstandes
besteht darin, daß die schwalbenschwanzförmigen Hohlkehlen der Platten in bekannter
Weise durch ivletalleisten ausgefüttert sind.
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Die Neuerung besitzt verschiedene Vorteile. Es ergeben sich diese
Vorteile beispielsweise bei der Errichtung von in großen Ausstellungsräumen einzubauenden
Trennwänden, die hinterher wieder abgebaut, um an anderer Stelle neu aufgerichtet
zu werden. In solchem Falle kommt es vor allem darauf an, daß die einzelnen Teile
beim Aufbau wie wiederum bei der Zerlegung der Wände unverletzt bleiben, zugleich
aber auch für die Zeit des Gebrauchs der Wand eine genaue und ebenflächige Ausbildung
derselben und fester Zusammenhalt gesichert sind. Dies wird durch die Bauart gemäß
der Erfindung dadurch erreicht, daß die erfindungsgemäß vorgesehenen konischen Metallzapfen,
die vorzugsweise aus Bronze bestehen und glatt abgedreht sind. die Platten mit ihren
schwalbenschwanzförmigen Hohlkehlen ohne erheblichen Widerstand durch Reibung in
ihre vorbestimmte Lage hineingleiten und sich später wieder leicht herausziehen
lassen. Eine Verletzung der Plattenränder beim Zusammenbau und bei der Zerlegung
der Wände wird hierbei verhindert; zugleich ist dadurch, daß während des Gebrauchs
der Wand die auf geeigneten flachen Schienen, vorzugsweise eisernen Flachschienen,
angeordneten konischen Metallzapfen in den schwalbenschwanzförmigen Hohlkehlen versenkt
sind, eine ebenso genaue und ebenflächige Ausbildung wie auch ein fester Zusammenhalt
der Wände gesichert. Ein darüber noch hinausgehender weiterer wesentlicher Vorteil
der Neuerung zeigt sich dann, wenn es sich darum handelt, innerhalb geschlossener
Räume eine zwischen den Seitenwänden des Raumes von dem Fußboden bis zur Decke reichende
Wand zu errichten, beispielsweise zum Zwecke, ein sehr großes Zimmer in zwei kleinere
aufzuteilen. Da es die erfindungsgemäß als Verbindungsmittel vorgesehenen konischen
Metallzapfen ermöglichen, eine Platte mit zwei seitlich angeordneten schwalbenschwanzförmigen
Hohlkehlen in waagerechter Richtung auf die Zapfen aufzuschieben, um sie dann erst
durch Drehen um den Zapfen in die senkrechte Lage zu bringen, so wird auf diese
Weise erreicht,
auch die unmittelbar unterhalb der Decke einzufügenden
obersten Platten der Zivischenwand leicht und sicher einsetzen zu können.
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Die Ausfütterung der schwalbenschwanzförmigen Hohlkehlen der Platten
gemäß der weiteren Ausbildung der Erfindung begünstigt noch weiterhin das fast reibungslose
Gleiten der Platten über die konischen Metallzapfen beim senkrechten oder waagerechten
Aufschieben auf diese Zapfen und beim Drehen um dieselben.
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In den Abb. r bis 9 der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in
beispielsweiser Ausführungsform veranschaulicht.
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In Abb. r ist eine teilweise Vorderansicht des aus einer gemäß der
Erfindung eingeschienten Plattenreihe bestehenden Grundbestandteils der zerlegbaren
mörtellosen Wand gezeigt. Abb. 2 zeigt in schaubildlicher Darstellung die mit der
schwalbenschwanzförmig ausgebildeten, ihre Hohlkehle nach außen richtenden Blechleiste
a versehene Platte b.
Diese Platten b selbst werden in üblicher Weise
aus erhärtenden plastischen Massen, vorzugsweise aus mit Hobelspänen gemagertem
Gips, gegebenenfalls auch aus Steinholz, Beton o. dgl., hergestellt. Bei der Formung
des Werkstoffs werden die Blechleisten in die Form und somit in die plastische Masse
eingebracht, mit der sie dann auch nach erfolgter Erstarrung bzw. Erhärtung verbunden
bleiben; hierbei können auf den Rücken der Blechleiste Ansatzstücke, wie es beispielsweise
in Abb. 2 mit gestrichelten Linien angedeutet ist, zwecks ihrer Verankerung in der
Plattenmasse angeordnet sein. Gegen Rost sind die Blechleisten d durch einen geeigneten
Dberzug, vorzugsweise durch Verzinkung, geschützt. Infolge dieses Blechleisteneinsatzes
ist die seitliche Schwalbenschwanzform der Platte beim Aufbau der Wand gegen Beschädigung
gesichert, was für eine zerlegbare Wand, die aus solchen Platten immer wieder von
neuem erstellt werden soll, von erheblicher Bedeutung ist. Die gemäß ihrer Anordnung,
insbesondere in den Abb. 3 und q., in Seiten- und Vorderansicht veranschaulichten
konischen Zapfen d sind zweckmäßig aus Bronze hergestellt und auf der gewöhnlichen
Drehbank auf den Längs- und Querschnitt abgedreht. Ihr Querschnitt paßt genau in
die schwalbenschwanzförmige Blechleistenhohlkehle. Diese Kegel d sind mit einem
kurzen, zylindrischen, nietstiftartigen Ansatz e versehen, mit dem sie in die in
angemessenen Abständen voneinander in den flachen Schienen c vorgesehene Löcher
eingesteckt werden. Infolge der Konusform der Zapfen vermögen die hohlkehligen Leisten
a mit den Platten b über dieselben zu gleiten, ohne Stöße oder irgendwelche Erschütterungen
zu erleiden, was sowohl für das Zusammensetzen der mörtellosen Wand wie für ihr
Zerlegen von wesentlicher Bedeutung ist. Auf die beschriebene Weise werden so viele
Platten über die kegeligen Zapfen zwischen den Schienen hochkant stehend aufeinandergeschoben,
bis die angestrebte Höhe der Wand erreicht ist.
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Um beim Zusammenbau der Wand aus den beschriebenen Grundbestandteilen,
der eingeschienten senkrechten Plattenreihe. zwei konische Zapfen d mit ihren zylindrischen
Ansätzen e von verschiedenen Seiten in das gleiche Loch einer Flachschiene c einsetzen
zu können, werden gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung stets zwei
zum Einsatz in dasselbe Loch bestimmte Kegel derart aufeinander abgepaßt, daß sie
druckknopfartig und bei Bedarf wieder auslösbar ineinandergedrückt werden können.
Zu diesem Zweck ist der Konus dz mit seinen Ansatz e2 in Richtung seiner Achse mit
einer durchgehenden Ausbohrung f versehen, während der zylindrische Ansatz e1 des
Konus d'- eine Verlängerung von entsprechend starkem Durchmesser besitzt, mit der
er in die Ausbohrung f des Konus d2 festsitzend eingeführt werden kann (Abb. 6 und
7). Infolge dieser Anordnung kann die Anzahl der in der Flachschiene c vorzusehenden
Löcher beschränkt bleiben. Ein weiterer erheblicher Vorteil besteht noch darin,
daß die beiden auf die beschriebene Weise durch die Flachschiene hindurch stramm
verbundenen Kegel sich gegenseitig tragen und dadurch die Festigkeit des mörtellosen
Aufbaues der Platten zur Wand noch erhöhen.
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Eine Abänderung der Vorrichtung besteht darin, daß die schwalbenschwanzförmige
Blechleiste a mit der entsprechend schwalbenschwanzförmigen Platte b nicht fest
verhaftet ist, sondern für sich ein Glied des Zusammenbaues der zerlegbaren mörtellosen
Wand bildet, wie es in Abb. 5 in Draufsicht gezeigt ist. Diese lose Leiste a wird
insbesondere dann verwendet, wenn die Platte b eine Holzplatte ist, bei der die
schwalbenschwanzförmige Hohlkehle durch Ausfräsen oder auf eine andere Weise aus
dem Holz herausgeholt werden muß. In diesem Falle wird nun zunächst die Blechleiste
a auf die Kegel d aufgeschoben, worauf alsdann die Platten b auf die bereits
montierten Blechleisten a aufgeschoben werden. Es hat sich noch als zweckmäßig gezeigt,
derart zu verwendende Holzplatten an ihren waagerechten Stoßstellen i in bekannter
Weise zu verblatten (Abb. 9).
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War eine gemäß der Erfindung erstellte zerlegbare mörtellose Wand
beispielsweise als Zwischenwand durch einen schön vorhandenen, durch Wände (Mauern),
Fußboden und Decke gebildeten Raum zu ziehen, so ergibt
sich aus
dieser örtlichen Lage auch die Befestigung der neuen Wand seitlich wie unten und
oben. Ist eine Hauswand, eine Außenwand oder Mauer gemäß der Erfindung zu errichten,
so erfolgt ihre seitliche Befestigung an geeigneten senkrechten Pfosten, während
sie oben und unten an geeigneten waagerechten Trägern festgemacht wird.
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Bisher wurde die zerlegbare mörtellose Wand nur in Ausführung als
einfache Wand beschrieben. Soll sie als Doppelwand mit hohlem, gegebenenfalls mit
geeignetem Stoff auszufüllendem Zwischenraum ausgeführt werden, so werden zur Einschienung
der Platten anstatt der Flachschienen c 1-förmige Schienen g verwendet, die zweckmäßig
so aufgestellt werden, daß ihre- Querleisten derart einander gegenüberstehen, wie
es in Abb.8 gezeigt ist. Wie ebenfalls in Abb.8 veranschaulicht, können diese Querleisten
untereinander fest verbunden sein, wobei durch diese Verstrebungen h die Zwischenraumweite
zwischen den beiden Wänden festgelegt ist.