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Sortiervorrichtung für Spargel und anderes stangenförmiges Gut Es
sind Sortiervorrichtungen für stangenförmiges Gut, insbesondere für Spargelstangen,
bekannt, bei denen zwischen zwei über Rollen geführten und in einigem Abstande nebeneinanderliegenden
endlosen Kettenförderern eine Anzahl dreieckförmiger Körper (Fig. i) derart aufgehängt
sind, daß ihre unteren freien Enden auf einer stufenartig abgesetzten Gleitbahn
aufliegen. An c`lei Aufgabestelle des zu sortierenden Gutes ist diese Gleitbahn
für die dreieckförmigen Körper so hoch angeordnet, daß diese aneinanderliegen und
dreieckige Mulden zur Aufnahme des Gutes bilden. Die Gleitbahn für die dreieckförmigen
Körper senkt sich nach dem anderen Ende der Vorrichtung stufenweise, so daß zwischen
den dreieckförniigen Körpern Spalten entstehen, die sich vergrößern und die das
in den Mulden liegende Gut nach unten hindurchtreten lassen, sobald die Spaltweite
dem Durchmesser des zu sortierenden Gutes entspricht. Zur Aufnahme gleich dicker
oder fast gleich dicker Stangen dienen Sortierkasten o. dgl., die an entsprechenden
Stellen unter der Sortiervorrichtung angeordnet sind.
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Bei diesen Vorrichtungen findet ein gleichmäßiges Sortieren nicht
statt, wenn das Gut in zwei senkrecht zueinander stehenden Ebenen verschieden lang
ist, denn wenn es auf der jeweils vorderen Fläche der Dreieckskörper liegt (Fig.
z, Lage I), so fällt es naturgemäß erst später aus dem Spalt i heraus, als wenig
es sich in der Lage II befindet, in der das Gut auf der jeweils hinteren Fläche
der Dreieckskörper liegt. Dieser Machteil wird gemäß der Erfindung dadurch vermieden,
daß an den Förderketten statt der drehbaren Dreieckskörper senkrecht herabhängende
und schwenkbare Klappen angeordnet sind, von denen die senkrecht herabhängenden
Klappen mit den Förderketten starr verbunden sind, während die schwenkbaren, herabhängenden
und hervorragenden Klappen frei pendeln können und in bekannter Weise mit einer
zweckmäßigerweise einstellbaren Schrägfläche o. dgl. zusammenwirken.
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In der Zeichnung ist in Fig. a eine als Beispiel dienende Ausführungsform
der Erfindung in schematischer Seitenansicht dargestellt. Fig.3 zeigt eine Einzelheit
in größerem Maßstabe.
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Zwischen zwei in einigem Abstande parallel zueinander angeordneten
und über Rollen .a geführten endlosen Förderketten b sind Stangen c vorgesehen,
die die Förderketten b miteinander verbinden. Jede dieser Stangen c trägt eine unbewegliche
und eine schwenkbare Klappe d bzw. e, deren Breite unten dem Abstande der Förderketten
voneinander entspricht. Jede unbewegliche Klappe d bildet mit der benachbarten beweglichen
Klappe e eine Mulde, in die sich das zu sortierende Gut einlegen kann, wenn die
frei bewegliche Klappe e nach der unbeweglichen Klappe d der nächsten Querstange
c hin verschwenkt ist, da die frei beweglichen Klappen e wesentlich -länger sind
als die festen Klappen d, so daß sie unter deren unteren Kanten in der geschlossenen
Stellung hinausragen. Die freien Kanten der beweglichen
Klappen
e gleiten bei der Vorwärtsbewegung der Förderketten in Richtung des eingezeichneten
Pfeiles auf einer geneigt zum oberen Trum der Förderketten angeordneten Schrägfläche
f entlang, so daß die von beiden Klappen d und e gebildete Mulde bei der Vorwärtsbewegung
sich allmählich öffnet und das darin auf beliebige Weise eingebrachte Gut, je nach
der Dicke, auf eine unter den Mulden angeordnete Schrägfläche g fallen läßt, die
es in Barunterstehende Behälter leitet.
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Zweckmäßigerweise ist die Schrägfläche g an ihrer Oberfläche wellenförmig
gestaltet, um ein Fortrollen des zu sortierenden Gutes nach der Seite hin zu verhindern.
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In Fig. 2 ist die Aufhängung der Klappen d und e an einer einzigen
sie tragenden Stange c dargestellt. Die Klappen d weisen an ihren äußeren oberen
Enden umgerollte Verlängerungen dl auf, die die Stange c hülsenartig umgreifen.
Diese Hülsen haben einen mit ihr aus einem Stück bestehenden oder mit ihr durch
Schweißen o. dgl. vereinigten seitlich abgebogenen Lappen d2, der sich an die inneren
Glieder der Förderketten b anlegt und der mit dem einer Stange c benachbarten Bolzen
la der Förderketten vereinigt ist, so daß die Klappen d unbeweglich auf den Stangen
c hängen. In dem zwischen den hülsenartigen Verlängerungen der Klappen d verbleibenden
freien Raum an den Stangen c sind die Klappen c lose drehbar aufgehängt, indem ihre
oberen, dem Zwischenraum zwischen den hülsenartigen Verlängerungen der Klappen d
entsprechend eingezogenen Enden e1 ebenfalls hülsenartig um die Stangen c herumgerollt
sind.
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Selbstverständlich kann statt der geneigt angeordneten Schrägfläche
f auch eine stufenartig abgesetzte Gleitbahn Verwendung finden.