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Aus für sich hergestelltem Mantel- und Seelenrohr bestehender Kanalstein
Die bekannten Kanalsteine sind auch dann, wenn ihre Mantel- und Seelenrohrstücke
für sich hergestellt werden, einheitliche Rohrstücke, die beim Zusammensetzen mit
Nut und Feder ineinandergreifen. Da Nut und Feder sich hierbei nur auf einer kurzen
Strecke überdecken, ist stets die Verwendung von Mörtel erforderlich, von dem häufig
Teile in den flüssigen Stahl hineingelangen, die später in dem Gußblock Einschlüsse
bilden.
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Die Verwendung von Mörtel beim Zusammensetzen wird nach der Erfindung
dadurch entbehrlich gemacht, daß die für sich hergestellten Mantel- und Seelenrohre
der Kanalsteine an den fertigen Steinen getrennt und gegeneinander verschiebbar
bleiben. Mit derartigen Steinen lassen sich die Leitungen so zusammensetzen, daß
jedes Seelenrohr so weit in das benachbarte Mantelrohr eingreift, daß das zwischen
diese- beiden Teile eindringende Metall vor dem Erreichen der -Außenseite erstarrt
und so einen Abschluß bildet, so daß die Verwendung von Mörtel nicht erforderlich
ist.
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Die Kanalsteine können in der Weise ausgeführt werden, daß Mantel-
und Seelenrohre gleiche Länge haben und die Kanäle aus diesen Rohrstücken so zusammengesetzt
werden, daß die Stoßstellender Seelenrohre etwa in der Mitte der Mantelrohre liegen.
Die Rohrstücke werden-dabei so weit auseinandergezogen, daß an den Stoßstellen der
Mantel-und Seelenrohre Zwischenräume verbleiben. falls nicht die dicht aneinandergesetzten
Rohrstücke gerade den Abstand zweier Steiglöcher ausfüllen. Steiglöcher brauchen
hierbei nur an den Mantelrohren angebracht zu werden, da die Seelenrohre an den
Steigstellen einfach auseinandergezogen werden können.
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Die Kanalsteine können aber auch. in verschiedenen Längen hergestellt
-und so zusammengesetzt werden, daß die Seelenrohre beim Übereinstimmen der Steiglöcher
von- Seelenrohr und Mantelstein um eine oder mehrere Längeneinheiten aus, den Mantelsteinen
heraus-und in -die benachbarten Mantelrohre hineinragen. Sowohl Seelenrohre wie
auch Mantelsteine bilden in -diesem Falle eine lückenlose Leitung.
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In der Zeichnung ist Abb. z-- ein aus getrenntem .Seelenrohr und Mantelrohr
bestehender Kanalstein; Abb. 2 eine aus Mantel- und Seelenrohren v oft nur einer
Länge hergestellte Leitung. Abb.3, zeigt schematisch die Abstufung der. Mantel-
und Seelenrohre, Abb. 4 die Anordnung der Steiglöcher. Abb. 5 -ist ein Ausführungsbeispiel
einer aus abgestuften Rohren zusammengesetzten Leitung.
Der in Abb,
i dargestellte Kanalstein besteht aus einem Mantelrohr i und einem hiervon getrennten
Seelenrohr 2, das sich mit geringem-Spielraum- in das Mantelrohr einschieben läßt.
Beide Rohre haben hierbei gleiche Länge und bestehen aus demselben feuerfesten Material.
Die Außenseite des Mantelrohres ist vorzugsweise zylindrisch oder bildet ein Prisma
von sechs- oder achteckiger Grundfläche. Diese Ausbildung bedeutet gegenüber der
bisherigen vierkantigen Ausgestaltung nicht nur eine Materialersparnis, sondern
sie hat auch noch den Vorzug, daß die Wandstärke des Mantels gleichmäßig oder nahezu
gleichmäßig ist, so daß dieser beim Brennen gleichmäßig schwindet. Ein ungleichmäßiges
Schwinden würde das genaue Hineinpassen des Seelenrohres beeinträchtigen. Nur die
mit einem Steigloch versehenen Mantelsteine4 werden in der sonst üblichen Weise
vierkantig ausgeführt.
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Abb. 2 zeigt eine Leitung, die aus derartigen Seelenrohren 2 und Mantelrohren
i von gleicher Länge in der Weise zusammengesetzt ist, daß zwischen den Seelenrohren
Zwischenräume 5 und zwischen den Mantelrohren Zwischenräume 6 verbleiben. Diese
Zwischenräume sind so gegeneinander versetzt, daß j edesmal ein Zwischenraum 5 etwa
in der Mitte eines Mantelrohres und ein Zwischenraum 6 etwa über der Mitte eines
Seelenrohres liegt. Die Zwischenräume 5 und 6 werden je nach den Erfordernissen
enger oder weiter gemacht, füllen die Rohre beim dichten Aneinanderstoßen den Abstand
zwischen zwei Steiglöchern 3 zufällig genau aus, so verschwinden die Zwischenräume
vollständig.
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Die so zusammengesetzte Leitung wird beispielsweise in Sand eingebettet,
über den zweckmäßig noch eine schnell erhärtende feuerfeste Masse gestrichen wird.
Der flüssige Stahl, der sich durch die sehr engen Zwischenräume 7 zu drängen sucht,
erstarrt vollständig, bevor er die Lücken 6 erreicht.
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Bei einer anderen Ausführungsform haben die Seelenrohre und die Mantelrohre
verschiedene Längen, von denen die größeren einvielfaches der kleinsten Länge bilden.
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Abb.3 zeigt als Ausführungsbeispiel vier derartige Seelenrohre8, 9,
io, ii und die zugehörigen Mantelrohre i2, 13, 14, 15, die mit den Seelenrohren
jedesmäl gleiche Länge haben. Beispielsweise ist die Länge der kleinsten Rohre 8
und 12 gleich 65 mm, die der Rohre 9, 12 das Zweifache, der Rohre.io, 14 das Dreifache
und die Länge der Rohre i i, 15 das Vierfache hiervon. Die Mantelsteine 16
mit Steiglöchern 17 haben die gleiche Länge wie die Mantelrohre 13 und tragen das
Steigloch in der Mitte. Ferner sind noch erforderlich Seelenrohr 18 mit Steigloch
ig- in . der Mitte, die der Länge der Seelenrohre ii entsprechen, und Seelenrohre
2o von der Länge der Seelenrohre io, bei denen sich ein halbes Steigloch 2i am einen
Ende befindet.
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Aus diesen Teilen wird die Leitung beispielsweise in der aus Abb.
5 ersichtlichen Weise zusammengesetzt. In diesem Beispiel ist unter Beibehaltung
der früher angegebenen Länge von 65 mm für die kleinste Längeneinheit 8, 12 ein
Abstand von 390 mm zwischen den zwei Steiglöchern 17 angenommen. Unter jeder
Kokille liegt ein Mantelstein 16 von 130 mm Länge mit Steigloch 17. Der zwischen
beiden Mantelsteinen verbleibende Zwischenraum von 26o mm ist durch ein Mantelrohr
15 ausgefüllt. In den Kanalstein 16 auf der linken Seite ist ein Seelenrohr 18 so
eingeschoben, daß sein Loch i9 mit dem Steigloch 17 zusammenfällt. Das Seelenrohr
ragt an jeder Seite 65 mm in das anschließende Mantelrohr hinein. Um die Verwendung
der Seelenrohre 2o zu zeigen, sind in den rechts liegenden Kanalstein 16 zwei Seelenröhre
2o so eingeschoben, daß ihre halben Löcher 2i mit dem Steigloch 17 zusammenfallen.
Diese Seelenrohre ragen auf jeder Seite 130 mm aus dem Mantelstein heraus und in
die anstoßenden Mantelrohre hinein. Der Zwischenraum von 65 mm zwischen den Seelenrohren
2o und 18 wird durch ein Seelenrohr 8 ausgefüllt. Würde zur Anpassung an den Abstand
der weiter folgenden Kokille auf der rechten Seite ein Seelenrohr 18 erforderlich
sein, so käme statt des Seelenrohres 8 ein Seelenrohr 9 zur Verwendung.
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Auf diese Weise kann jeder durch 65 mm teilbare Abstand der Steiglöcher
mittels dieser Kanalsteine überbrückt werden. Ist der Durchmesser der Kokillen nicht
durch 65 mm teilbar, so werden diese mit geringem Zwischenraum aufgestellt. Werden
mittels der Kanalsteine Leitungen in Trichterrohren hergestellt, so werden natürlich
nur Steine ohne Steiglöcher verwendet. Die Einheitslänge von 65 mm und die Abstufung
in vier Längen ist hier willkürlich gewählt und dient lediglich zur Erläuterung.