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Leuchtschild Die bekannten Tageslichtspiegelreklamevorrichtungen sind
Schilder in Kastenform mit im wesentlichen dreieckigem Querschnitt, deren eine Wand
auf der Innenseite eine spiegelnde Fläche aufweist, während die beiden anderen Wände,
deren eine eine durchbrochene Platte ist, offen oder durchscheinend sind, so daß
das Licht durch die eine einfällt und durch die andere austritt.
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Man ist dann dazu übergegangen, daneben auch Leuchtschilder herzustellen,
bei denen die einfallenden und die austretenden Lichtstrahlen durch die Schriftfläche
des Reklameschildes gehen, und bei denen die hinter der Schriftfläche angeordnete
und im wesentlichen zu ihr parallele spiegelnde Fläche aus einer Anzahl unter sich
paralleler, zerstreuend reflektierender Streifen besteht. Diese Schilder haben den
Vorteil, daß sie weniger umfangreich sind als die kastenförmigen.
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Zur Beleuchtung von Glasmalereien hat man im Hintergrund der tiefen
Öffnung eines kastenförmigen Rahmens unter verschiedenen Winkeln geneigte Spiegelstreifen
drehbar angeordnet, die auch in waagerechte Stellung gebracht werden können.
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Der Erfindung zufolge sind die einander parallelen spiegelnden Streifen,
welche die Rückwand eines die einfallenden und die austretenden Lichtstrahlen hindurchlassenden
durchsichtigen Körpers bilden und deren nach außen gerichtete Kanten in einer der
Schriftfläche parallelen Ebene liegen und waagerecht in dieser verlaufen, in einem
solchen Winkel zu der vorderen Schriftfläche geneigt, daß die auf sie auffallenden
Tageslichtstrahlen in einer bestimmten Richtung nach unten geworfen werden.
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Die spiegelnden Streifen, die eben oder gewölbt sein können, können
sich an der Rückseite einer Glasplatte oder an der Vorderseite einer Metallplatte
o. dgl. befinden. Eine derart gerippte Platte kann mit einer oder mehreren ebenen
durchsichtigen Scheiben verbunden sein, die vor ihr liegen, und die durchbrochene
Schriftplatte oder die Inschrift kann auf der ebenen Platte oder auf der ebenen
Fläche der gerippten Platte oder auch, unter Weglassung oder Abdeckung des spiegelnden
Stoffes, auf der gerippten Fläche angebracht sein. Es kann auch eine besondere durchbrochene
Schriftplatte in Verbindung mit der Platte verwendet werden, die die spiegelnden
Streifen besitzt.
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Derart ausgebildete Leuchtschilder können durch Blitz- oder Blinklicht
beleuchtet werden
oder in geeigneter Weise so bewegt werden, daß
das gespiegelte Licht dem Beschauer nicht dauernd sichtbar ist.
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Die Erfindung wird durch die Zeichnungen veranschaulicht.
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Abb. i zeigt die schematische Darstellung der Anordnung des Erfindungsgegenstandes
und die Art seiner Beleuchtung.
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Abb.2 bis 7 zeigen verschiedene Ausfüh-* rungsformen der spiegelnden
Flächen nach Maßgabe der Erfindung.
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Leuchtschilder werden meist an Straßen oder an Stellen angebracht,
wo die als Lichtquelle wirkende Himmelsfläche durch umgebende Gebäude eingeschränkt
ist. Abb. i ist die schematische Darstellung einer Straße im Querschnitt mit Gebäuden
io bzw. i i auf jeder Seite und einem Leuchtschild 12 in oder an einem der Gebäude.
Der Luftraum, der die für das Schild zur Beleuchtung heranzuziehenden Lichtstrahlen
hergibt, wird durch den Winkel 13 begrenzt. Es kann somit angenommen werden, daß
das Licht aus der Richtung der Winkelhalbierenden von der Linie 1d die größte Leuchtkraft
des auf das Schild fallenden Lichtes in sich vereinigt. Da im allgemeinen diese
Richtung erheblich von der Senkrechten abweicht, kann eine lichtstarke Spiegelung
am zweckmäßigsten dadurch erzielt werden, daß das Licht durch die Vorder- oder Schriftseite
des Schildes i2 geführt und durch eine geeignete Spiegelfläche oder -flächen so
zurückgeworfen wird, daß es einem Beschauer in der Richtung der Linie 15 sichtbar
wird.
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Abb. 2 zeigt schematisch eine Ausbildung des Schildes nach der Erfindung.
Eine Glasplatte 16 ist auf der einen Seite 17 eben und auf der anderen Seite, wie
bei 18, ig veranschaulicht, gerippt. Diese gerippte Fläche ist verspiegelt oder
sonstwie in geeigneter Weise so behandelt, daß sie als Spiegelfläche für das durch
die Fläche 17 einfallende Licht wirkt. Die besondere Gestaltung der gerippten Fläche
18, ig wird durch die Verhältnisse bedingt, unter denen das Schild verwendet werden
soll. Falls das Schild senkrecht stehen soll, und das Licht in der durch Linie 2o
angegebenen Richtung einfällt, so müssen die Flächen 18 eine solche Neigung erhalten,
daß das Licht in der Richtung der Linie 21 zurückgeworfen wird, die sich nach dem
Standpunkt des Beschauers in bezug auf das Schild ergibt. Da das durch die Scheibe
16 gehende Licht gebrochen wird, entspricht seine Bahn in der Glasplatte etwa der
Linie 223, und es wird nach der Spiegelung beim Austritt aus der Vorderfläche
durch Brechung etwa in die Richtung der Linie 2i abgelenkt. Im allgemeinen wird
der auf das Schild auffallende Lichtstrahl zu der Vorderfläche 17 stärker geneigt
sein als der durch die Spiegelung zurückgeworfene, gebrochene Strahl, so daß unter
diesen Umständen der Sektor der Strahlenbündel der austretenden Strahlen im Vergleich
zu dem von der verfügbaren Himmelsfläche herkommenden Strahlenbündel des einfallenden
Lichtes eine geringere Winkelweite besitzt, so daß die Leuchtkraft eines derartigen
Schildes größer ist als die eines Schildes ohne lichtbrechende und reflektierende
Glasscheibe. Dieser Vergleich wird in Abb. i veranschaulicht, in der der Winkel
13 des Sektors des von der verfügbaren Himmelsfläche herrührenden Strahlenbündels
größer ist als der Streuungswinkel 2q. des zurückgeworfenen Strahlenbündels. Der
Winkel 2.:1 ist der Winkel zwischen den Linien 25 und 2,6,
von denen 25 die
Richtung ist, in der das in Richtung 27 einfallende Licht zurückgeworfen wird, während
die Linie 26 diejenige ist, in deren Richtung das längs 28 einfallende Licht zurückgeworfen
wird.
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Die Anordnung der Flächen 1 & nach Abb. 2 wird nach vorstehendem
bestimmt; dagegen können die dazwischenliegenden Flächen ich waagerecht sein, wie
Abb. 2 zeigt, oder nach unten geneigt, wie Abb. 3 erkennen läßt.
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In den Ausführungsformen nach Abb.2 und 3 erfährt das Licht nur eine
Art von Spiegelung; falls es erwünscht ist, kann eine Anordnung etwa nach Abb. q.
verwendet werden, in der die gerippte Fläche einer Platte 30 über ihre ganze Ausdehnung
verspiegelt ist und wie bei 31, 32 derart ausgebildet ist, daß das Licht von diesen
beiden Flächen vor seinem Austritt aus dem Schild zurückgeworfen wird. Auch hier
ist die Anordnung der Spiegelflächen nach Maßgabe der vorstehenden Überlegungen
zu wählen; der Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß eine stetige, gleichmäßige
Leuchtwirkung gewährleistet wird.
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Abb. 5 und 6 zeigen gleichartige Abänderungen der Ausbildung nach
Abb.2, wobei jedoch die Spiegelflächen 35, 36 konvex oder konkav, je nach Bedarf,
ausgeführt sind.
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Bei allen vorstehend aufgeführten Ausführungsformen kann die Aufschrift,
Zeichnung u. dgl. auf der Vorderseite der Platte etwa durch Aufmalen angebracht
werden. Andererseits kann auch eine besondere Platte vor der spiegelnden Platte
angebracht werden, etwa als durchbrochene, undurchsichtige Scheibe oder als durchsichtige
Scheibe mit aufgemalten oder sonstwie angebrachten Zeichen.
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Zwischen der Schriftplatte und der Spiegelfläche kann ebenso wie vor
der Schriftplatte eine Farbglasscheibe eingeschaltet werden, damit eine farbige
Lichtwirkung erzielt wird, wobei das Ganze in einem passenden Rahmen zusammengehalten
wird.
Ein Schild der vorstehend gekennzeichneten Art kann mit einer
Einrichtung für Blitz-oder Blinklicht derart vereinigt werden, daß eine Bewegung
des Schildes zu dem Zwecke bewirkt oder zugelassen wird, daß die Richtung des zurückgeworfenen
Strahls wechselt. Wird das Schild im Freien angebracht, so kann es pendelnd aufgehängt
werden, so daß es im Winde schaukelt; es kann aber auch irgendein Getriebe, wie
z. B. ein Uhrwerk, ein Elektromotor oder ein Elektromagnet, eingebaut werden, der
das Schild dreht, schwingt oder sonstwie bewegt.
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Sofern es zweckmäßig erscheint, kann das Schild nach Maßgabe der Abb.7
mit zwei Satz spiegelnder Flächen 40, 41 versehen werden, die je Satz verschiedene
Winkelstellung haben. Bei dieser Anordnung ist der zugeordnete Teil des Schildes
einem Beschauer nur dann sichtbar, wenn das Schild als Ganzes in die geeignete Stellung
gebracht wird. Es empfiehlt sich, ein derartiges Schild nicht in Bewegung zu halten;
es kann feststehend vielmehr dazu dienen, verschiedene Inschriften oder Zeichnungen
je nach dem Standpunkt des Beschauers sichtbar werden zu lassen. Es können auch
statt zweier Sätze geneigter Spiegelflächen nur ein Satz geneigt sein und der andere
Teil des Schildes eine ebene Spiegelfläche aufweisen.
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Derartige Schilder können mit einer künstlichen, geeignet aufgestellten
Lichtquelle verwendet werden. Vorzugsweise wäre diese über und vor dem Schild anzuordnen,
damit das Licht im gleichen Winkel wie das Tageslicht einfällt, so daß das gleiche
Schild bei Tag und bei Nacht verwendbar ist.
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In gleicher Weise kann die verbesserte Ausbildung des Reflektors nur
bei einzelnen Buchstaben Anwendung finden, wobei die Platte, die die Spiegelfläche
trägt, entsprechend dein Buchstaben oder dem Zeichen ausgebildet ist. Die Spiegelfläche
kann auch längs oder quer zur Längsrichtung leicht gerippt sein, damit das einfallende
Licht gleichmäßiger über das Schild verteilt wird und das Schild selbst einen größeren
Sichtbereich erlangt. Dieser wird auch dadurch erreicht, daß die Vorderfläche genarbt
oder geraubt ist, oder daß sie mit einer dünnen durchscheinenden oder matten Glasplatte
verbunden ist. Statt daß die Spiegelflächen durch eine gerippte Fläche gebildet
werden, können sie auch aus einer Reihe einzelner Streifen von Spiegeln oder spiegelnden
Flächen bestehen; schließlich kann auch jede gewünschte Farbwirkung durch geeignete
Färbung der spiegelnden Glasplatte oder einer etwa vorhandenen besonderen Schriftplatte
erzielt werden.
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Da derartige Schilder keine waagerechten oder im Wesen waagerechten
Flächen besitzen, sammelt sich auf ihnen kein Staub, Schnee u. dgl. an, und sie
können in vielen Stellungen verwendbar sein, bei denen sich ein kastenförmiges Schild
verbietet.