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Vorrichtung zum Befestigen von Druckkissen an der Druckkissentragplatte
für Adressendruckmaschinen Die Erfindung bezieht sich auf ein Druckkissen für Adressendruckmaschinen,
das sich gegenüber bekannten Druckkissen durch die Einfachheit des Befestigens von
einem oder mehreren Druckkissen an der Druckkissentragplatte auszeichnet, so daß
jedes Druckkissen sehr leicht und schnell gegen ein anderes Druckkissen ausgewechselt
werden kann.
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Bei den bisher bekannten Druckkissen für Adressendruckmaschinen erfolgt
die Befestigung des Druckkissens, das im allgemeinen aus einer -Metallplatte mit
einer an dieser Platte befestigten, z. B. aufvulkanisietten Kautschukschicht besteht,
an der Druckkissentragplatte dadurch, daß an der Druckkissentragplatte schwalbenschwanzförcnige
Führungen vorgesehen werden, zwischen die (las Druckkissen eingeschoben wird.
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Für die Befestigung von Druckplatten auf (lern Fundament von Zvlinderschnellpressen
ist bereits vorgeschlagen worden, federnde Klemmbacken an allen vier Seiten der
Druckplattenunterlage zu verwenden, die die Druckplatte zwischen sich festklemmen
und durch ein besonderes, im Innern der Druckplattenunterlage vorgesehenes Getriebe
zur Freigabe der Druckplatte ausrückbar sind.
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Die den Gegenstand derErfindung bildende Druckkissenausbildung für
Adressendruckcnaschinen verwendet ebenfalls federnde Anschl.ige zum Festklemmen
des Druckkissens an der Druckkissentragplatte, benötigt aber kein im Innern der
Druckkissentragplatte angeordnetes Ausrückgetriebe für die federnden Anschläge und
ist weiterhin derart gestaltet, ,d.aß mehrere Druckkissen,dicht nebeneinander an
einer Druckkissentragplatte befestigt werden können und daß, zum Anbringen jedes
Druckkissens an der Druckkissentragplatte bzw. zum Lösen desselben von der Druckkissentragplatte
eine geringe Längsverschiebung des Druckkissens auf seiner Tragplatte genügt.
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Wesentlich für ein Druckkissen für Adresserndruckmaschinen nach der
Erfindung ist demgemäß, daß zum Befestigen von einem oder mehreren Druckkissen an
der Druckkissentragplatte aus der Anlagefläche der Druckkissentragplatte für jedes
Druckkissen an zwei gegenüberliegenden Kanten Bolzen herausstehen, von denen mindestens
je der eine Bolzen durch eine Feder dauernd auf den anderen Bolzen zu gezogen wird
und hierdurch die gegen Verschiebungen quer zur Anzugsrichtung der Bolzen durch
Führungen gesicherte metallische Grundplatte des Druckkissens an der Druckkissentragplatte
festklemmt.
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Bei einem entsprechend der Erfindung ausgebildeten Druckkissen für
Adressendruckmaschinen ist es daher nicht mehr nötig, schwalbenschwanzförcnige Führungen
an der Druckkissentragplatte vorzusehen, derenHerstellung sehr umständlich ist und
die im allgemeinen noch weitere Hilfsmittel zum Festhalten
des
Druckkissens benötigen; weiterhin zeichnet sich ein Druckkissen nach- der Erfindung
auch noch dadurch aus"daß die gesamte Unterfläche der Druckkissentragplatte von
der Kautschukschicht des Druckkissen bedeckt sein kann, also keine über die Kautschukschicht
des Druckkissens hervorstehenden Teile vorhanden sind, die bei der Arbeit mit der
Adressendruckmaschine hinderlich sind.
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Bei einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform eines Druckkissens
nach der Erfindung greifen die zur Befestigung des Druckkissens an der Druckkissentragplatte
Bieneniden Bolzen in einanlder ge11 genüberliegende Einkerbungen der metallischen
Grundplatte des Druckkissens ein und sichern hierdurch gleichzeitig das Druckkissen
gegen Verschiebungen quer zur Anzugsrichtung des einen Bolzens.
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Auf der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform eines Druckkissens
eiltsprechend der Erfindung, verarischanlicbt; es stellen dar Abb. i eine Seitenansicht
des all dem Druckarm befestigten Druckkissens, Abb. 2 eine Aufsicht auf die Druckkissentragplatte
unter teilweisem Wegbruch derselben und die Alab.3, 4., 5 und 6 Schnitte nach den
Linien III-III, IV-IV, V-V und VI-VI der Abb. 2.
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Das vordereEnde eines beliebig gestalteten Druckarmes 7 ist z,11 :einem
Druckarinkopf 8 von beliebiger Gestalt ausgebildet, in dem der Druckki.ssenträger
4n irgendeiner Art und Weise befestigt ist. Dieser Druckkissenträger besteht aus
einer Platte 9 und einem Schaft i o. An dem Druckkissenträger 9, io ist eine Druckkissentragplatte
i i mit den beiden Druckkissen 12, 13 befestigt, von denen das breite Druckkissen
12 zum Abdruck der A dressenfdruckplatten und das schmale Druckkissen
13 zum Abdruck eines Nebendrucksatzes in bekannter Weise bestimmt ist. Die
Druckkissentragplatte i i ist in bekannter Weise derart ausgebildet, daß die Lage
des Druckkissens gegenüber dem Druckkissenträger so eingestellt werden kann, daß
ein sauberer Abdruck erfolgt. Die Druckkissentragplatte i i ist an ihrer eiaien
Quer,hante mit einem gefrästen Längsschnit14 und mit zwei Bohrlöchern 15, 16 versehen,
durch deren obere Enden der Querschlitz 14 hindurchgeht. Durch die inneren Enden
der Bohrlöcher 15, 16 gehen Stifte 17, 18 hindurch. An diesen Stiften 17,
18 greifen Schraubenfedern ig, 2o an, die mit ihren anderen Enden an dünnen
Platten 2i, 22 angreifen, die in dem Querschlitz 1d. liegen und die Bolzen 23, 24
tragen. Diese Bolzen 23 und 24 greifen durch Aussparungen 25, 26 in der Unterfläche
der Druckkissentragplatte i i hindurch und besitzen unterschnittene Köpfe 25', 26'
(Abb. 3 und .4). Die Federn ig und 20 suchen die Platten 21, 22 mit den Bolzen
23, 24 dauernd einwärts zu ziehen. Gegenüber den Bolzen 23, 24 stehen aus
der Anlagefläche i i' der Druckkissentragplatte noch Bolzen a7, 28 heraus, die fest
in der Druckkissentragplatte i i sitzen und ebenfalls unterschnittene Köpfe 27',
28' besitzen.
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Das Druckkissen 12 setzt sich aus den beiden miteinander verschraubten
Metallplatten 29, 30 und der auf die Metallplatte 30 aufvulkanisierten Kautschukschicht
31 zusammen. Das Druckkissen 13 setzt sich aus den miteinander verschraubten
Metallplattel 32, .33 und der auf die Platte 33 aufvu1-kanisierten Kautschukschicht
34 zusammen. Die Metallplatten 29 und 32 sind an den nach Befestigung der Druckkissen
12 und 13 an der Druckkissentragplatte i i den Bolzen 23 und 27 sowie 2,4 und 28
gegenüberliegenden Stellen mit Einkerbungen 35, 36 bzw. 37, 38 versehen; diese Einkerbungen
sind derart in die Platten 29 und 32 eingefräßt, daß diese ebenfalls unterschnitten
sind.
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Das Befestigen des Druckkissens 12 an der Druckkissentragplatte i
i geschieht dadurch, daß man das Druckkissen 12 mit seiner Einkerbung 35 über den
Bolzen 23 schiebt und hierauf den Bolzen 23 mit der Platte 2i entgegen der Wirkung
der Feder i9 um ein geringes Maß so weit nach außen verschiebt, bis die Einkerbung
oder Aussparung 37 über den Bolzen oder Stift 27 greift. Läßt man dann das Druckkissen
12 los, so wird es von den aufeinander zu gezogenen Bolzen oder Stiften 23 und 27
vollkommen sicher festgeklemmt, wobei die unterschnittene Ausbildung der Bolzenköpfe
und der Einkerbungen 35, 36 die dichte Anlage des Druckkissens 12 gegen die Druckkissentragplatte
ii sichert.
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Soll das Druckkissen 12 entfernt werden, um gegen ein neues Druckkissen
ausgetauscht zu werden, so ist es nur notwendig, das Druckkissen 29, 30,
31 entgegen derWirkung der Feder i9 in Richtung des Pfeiles 39 11111 ein
geringes Maß zu verschieben, bis der Bolzen oder Stift 27 aus der Einkerbung 37
herausgetreten ist, worauf das Druckkissen 12 ohne weiteres abgenommen werden kann.
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In gleicher Weise wie das Hauptdruckkissen 12 kann auch das Nebendruckkissen
13 an der Druckkissentragplatte i i angebracht und wieder abgenommen werden.
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Handelt es sich bei dem nach derErfindung auszubildenden Druckkissen
um ein dreiteiliges Druckkissen, so ist die Druckkissentragplatte i i mit drei Paar
einander gegenüberlegenden
Bolzen zu versehen, von denen je der
eine Bolzen durch eine Feder nach innen gezogen wird.