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Wagenkasten für Kraftfahrzeuge mit im hinteren Teil angeordneten Sitzen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Magenkasten, bei dem im hinteren Teil hinter
den Hauptsitzen ein weiterer Sitz oder mehrere Sitze angeordnet sind, die in einem
durch eine Klappe zu verschließendenHohlraum des hinteren Wagenkastenteiles untergebracht
sind. Insbesondere soll die Erfindung bei Wagenkasten Anwendung finden, die dem
sogenannten Roadstertyp angehören. Es ist bekannt, bei Wagenkasten, bei denen der
Zugang zu den Hintersitzen durch einen Teil der hinteren. Wagenkastendecke abgedeckt
ist, diesen Deckenteil an der Tür anzulenken, welche den Zugang zu den hinteren
Wagenkastensitzen freigibt. Die Verbindung zwischen dem sogenannten Deckenteil und
der Tür ist eine solche, daß der Deckenteil beim Öffnen der Tür mit letzterer zusammen
auswärts geschwenkt wird und sich dabei aus seiner annähernd horizontalen in seine
annähernd vertikale Lage aufrichtet. Dieser bekannten Einrichtung haften eine Reihe
von Nachteilen an; so wirkt der zusammen mit der Tür auswärts geschwenkte Deckenteil
häufig störend, fernerhin belastet er die Gelenkbänder der Tür in unzulässiger .Weise,
und schließlich ist die bei den bekannten Einrichtungen dargebotene Eintrittsöffnung
zu klein, um einen wirklich bequemen Zugang zu den hinteren Sitzen darzustellen.
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Die mit den bekannten Einrichtungen verbundenen Nachteile werden erfindungsgemäß
dadurch vermieden, daß die Klappe, welche bei geschlossener Tür einen Teil der Decke
des hinteren Wagenkastens bildet und beim Öffnen der Tür hochgeklappt wird, nicht
an der Tür selbst, sondern an dem feststehenden Teil der Decke des hinteren Wagenkastens
angelenkt und mit der Tür derart verbunden ist, daß die Klappe beim Öffnen der Tür
selbsttätig hochgeklappt wird. Durch die Einrichtung gemäß der Erfindung wird es
nicht nur ermöglicht, der Klappe jede beliebige Größe zu geben, sondern die Klappe
befindet sich auch bei geöffneter Tür in einem Raum, in dem sie niemals störend
wirken kann. Da schließlich die Klappe von dem feststehenden Teil der Decke des
hinteren Wagenkastens getragen wird, werden die Türbänder bei dem Erfindungsgegenstand
keinen größeren Beanspruchungen ausgesetzt als bei den sonst üblichen Wagenkasten.
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Der Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht,
und zwar stellt Abb. z ein erfindungsgemäß ausgebildetes Kabriolett in perspektivischer
Ansicht mit eingeklappten
hinteren Sitzen, geschlossener Tür und
geschlossener Zutrittsklappe dar.
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Abb. 2 veranschaulicht das in Abb. i dargestellte Kabriolett mit aufgeklappten
Sitzen, geöffneter Tür und geöffneter Zutrittsklappe.
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Abb. 3 zeigt, im vergrößerten Maßstabe herausgezeichnet, einen Schnitt
durch den hinteren Teil des Kabrioletts mit geöffneter Tür und geöffneter Zutrittsklappe
für die Sitze.
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Abb. 4 schließlich zeigt einen Teil des in Abb. 3 dargestellten Schnittes
mit geschlossener Tür und geschlossener Zutrittsklappe.
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In den Abbildungen bedeutet i den vorderen Teil des Wagenkastens,
in welchem sich in einem von einem Klappverdecke überdeckbaren Raum zwei Hauptsitze
befinden. Der hintere Teil ja des Kabrioletts enthält zwei Sitze 3, welche um eine
horizontale Achse geschwenkt werden können. Die Rückwand der Sitzlehne 4 ist derart
ausgebildet, daß sie bei eingeklappten Sitzen einen Teil der Decke des hinteren
Kabrioletteils bildet (Abb. i). Vor dem Raum, in dem sich die Sitze 3 befinden,
ist eine Tür 5 und eine Zutrittsklappe 6 angeordnet. Die Klappe 6 ist an der Deckseite
des hinteren Kabrioletteils =a mit Hilfe von Gelenkbändern 7 derart an der Decke
des hinteren Kabriolettteils =a befestigt, daß sie um eine annäheimd horizontal
liegende Achse geschwenkt werden kann. Die Klappe 6 und die Tür 5 sind durch ein
Gestänge miteinander verbunden. Dies Gestänge besteht aus einer an der Klappe 6
starr befestigten Stange 8, die über einen Lenker 9 mit der Stange =o in Verbindung
steht. Die Stange =o ihrerseits ist an der Tür 5 aasgelenkt. In den Abb. 3 und 4
ist die Lage des Gestänges 8, 9, =o sowohl bei geöffneter Tür 5 und geöffneter Klappe
6 als auch bei geschlossener Tür 5 und geschlossener Klappe 6 veranschaulicht. Durch
Öffnen der Tür wird die Klappe 6 selbsttätig hochgeschwungen und umgekehrt durch
Schließen der Tür in ihre Ruhelage zurückgebracht.
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Es sei darauf hingewiesen, daß die Verbindung der Tür 5 mit der Zutrittsklappe
6 auch auf andere Weise als durch ein Gestänge, beispielsweise durch einen Seilzug
oder durch ein Rädergetriebe, gebildet werden kann. Auch braucht die Klappe 6 nicht
um eine in der Längsrichtung des Wagens liegende Achse geschwenkt zu werden, sondern
die Schwenkachse der Klappe 6 kann auch senkrecht hierzu liegen.
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Schließlich kann zur Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe
auch die folgende (in der Zeichnung nicht dargestellte) Anordnung dienen.
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Die Zutrittsklappe 6 steht unter der Wirkung einer Feder, welche bestrebt
ist, die Klappe 6 in ihre geöffnete Stellung zu bringen. Ein mit der Feder und der
Tür 5 in Verbindung stehendes Gestänge verhindert die Feder an ihrer Funktion, solange
die Tür 5 geschlossen ist. Wird die Tür geöffnet, so kann sich, beispielsweise nach
Lösung eines Sperrhakens, die Feder entspannen und hierdurch die Klappe 6 in ihre
Offenstellung bringen. Das Schließen der Klappe 6 erfolgt zweckmäßigerweise von
Hand unter Wiederspannung der Feder, worauf letztere durch das Schließen der Tür
5 in ihrer Lage gehalten wird.