DE487824C - Verfahren zur Herstellung von unverfaelschbarem Papier - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von unverfaelschbarem PapierInfo
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Classifications
-
- D—TEXTILES; PAPER
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Description
DEUTSCHES REICH
AUSGEGEBEN AM
18. DEZEMBER 1929
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 55 f GRUPPE
Jules Gernaert in Brüssel Verfahren zur Herstellung von unverfälschbarem Papier
Patentiert im Deutschen Reiche vom 29. Januar 1925 ab
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von unverfälschbarem
Papier. Die Herstellung derartiger Sicherheitspapiere ist bereits vielfach versucht worden,
ohne daß es bisher, wie die vielfach vorkommenden raffinierten Fälschungen und Nachahmungen zeigen, gelungen wäre, ein
Papier herzustellen, welches allen an dasselbe zu stellenden Sicherheitsanforderungen
tatsächlich genügt. Man hat zur Erreichung des eingangs genannten Zweckes zwei Wege
beschütten: Der erstere hiervon betrifft die Herstellung von Sicherheitspapier, welches
nachträgliche Änderungen der Aufschrift dadurch erkennbar macht, daß in dem Papier
Substanzen enthalten sind, welche mit der Schreibtinte chemische Reaktionen ergeben,
die sich in einer Änderung der Farbe erkennbar machen; der zweite Weg besteht darin, daß man zur Herstellung der Dokumente
ein Papier verwendet, welches an sich die Sicherheit für die Echtheit der Dokumente
ergeben soll und sich mit der Änderung der Schrift selbst nicht befaßt. Papiere dieser letzteren Art werden vielfach dadurch
erzeugt, daß zwischen zwei halbfeuchte Schichten aus Papierstoff bandförmige Zwischenlagen,
die gestempelt, perforiert oder beschnitten sein konnten, angebracht wurden.
Diese bekannten Papiere waren jedoch als solche nicht gegen Fälschung geschützt, da
das Verfahren zu seiner Herstellung zu Erzeugnissen geführt hat, die nicht genügend
einheitlich, sondern unregelmäßig gestaltet waren. Die eingelegten Bänder hatten die
Neigung, sich einander zu stark zu nähern oder sich zu weit voneinander zu entfernen,
auch war der Zusammenhang der Bänder mit den außenliegenden Stoffschichten nicht
ausreichend, da die Vereinigung aller drei Schichten ohne Verleimung erfolgte. Nun
hat man bereits zur Vermeidung der letzteren Nachteile Papiere hergestellt, bei welcheji
eine unlösliche Verleimung der drei Schichten miteinander vorgenommen wurde. Die
Einlage bestand bei diesen Papieren aus einem bedruckten und gegebenenfalls durchlochten
Stoff mit bestimmtem Schrumpfungsvermögen, das entsprechend der Art und dem Flüssigkeitsgrade des benutzten Klebstoffes
in verschiedenem Grade zur Auswirkung kommen sollte. Es hat sich jedoch gezeigt, daß
eine genaue Innehaltung eines bestimmten Schrumpfungsgrades schwierig war.
Nach dem Verfahren, das den Gegenstand der Erfindung bildet, sollen die Mängel vermieden
und ein Papier geschaffen werden, dessen Fälschung unmöglich ist und das in
einem Fabrikationsgaiige einheitlich und
gleichmäßig entsteht und besonders für Wertpapiere, Aktien u. dgl. geeignet ist.
Dieser Zweck wird dadurch erreicht, daß als Einlage ein sehr dünnes Papier (z. B.
mit einem Gewicht von io g/m2) benutzt wird, das in bekannter Weise bedruckt und
gelocht ist und mit Hilfe eines unlöslich werdenden Leimes mit den Außenlagen verbunden
wird, so daß· ein unlösbares Ganzes entsteht und die Merkmale desselben in mathematisch
genauer Verteilung erhalten bleiben, worauf das so erhaltene Triplexblatt in an
sich bekannter Weise durch doppelte äußere Dämpfung mit Wasser und Glycerin und nötigenfalls durch eine mechanische Behandlung
durch Kalander, Gaufriermaschinen u. dgl. schmiegsam gemacht wird.
Bei der praktischen Ausführung der Erfindung werden die beiden Deckschichten an
den einander zugekehrten Seiten in der bekannten Weise mit Leim versehen und die
trockene, sehr dünne Zwischenschicht zwischen dieselben eingeführt, so daß sie keine
Schrumpfung oder Verzerrung ihrer Musterung erleidet. Für die Leimung der Blätter
kann jeder unlöslich werdende Leim verwendet werden, und man benutzt vorzugsweise
einen Kalkleim, der durch Zusatz von Formaldehyd unlöslich gemacht wird.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar
zeigt:
Abb. ι eine sehematische Darstellung der für die Vorbehandlung des inneren Blattes
benutzten Maschinen,
Abb. 2 eine sehematische Darstellung der für die Leimung der Blätter brauchbaren Maschine.
Die Maschine nach Abb. 1 besteht aus dem Druckzylinder 1, der sich im Sinne des Pfeiles
2 dreht und auf zwei Hebeln 3 befestigt ist, so daß er mit dem gravierten Zylinder
oder mit den Druckzylindern 4, 5, 6 zusammenarbeiten kann, die in üblicher Weise
durch Rollen 7 in Verbindung mit den die Druckfarben enthaltenden Gefäßen 8 gespeist
werden. An der Seite des Zylinder-s 1 ist
in einer Hülse 9 ein Perforierzylinder ro angebracht, der gegen einen glatten Zylinder
11 arbeitet. Die Hülse 9 wirkt wie ein Absaugekasten zur Entfernung der PapierabfäUe,
die am Zylinder 10 nach der Perforierung des Papiers hängenbleiben können. Diese!
Abfälle werden durch Bürsten 12 weggenommen und im Sinne des Pfeiles 13 abgeführt.
14, 15 bezeichnen zwei Spulen für das zu verarbeitende
Papier. Die Spule 15 stellt dabei die Vorratsspule dar. Das dünne Papier
mit beispielsweise einem Gewicht von 10 g für den Quadratmeter, das von einer der
Rollen 14 oder 15 auf den Zylinder 1 aufgeführt
wird, wird zwischen den Rollen 10 und 11 geführt, so daß es sich schließlich auf die
Spulen 16 bzw. 17 aufroEt, die das in drei
Farben beim Durchgang durch die Rollen 4, 5 und 6 bedruckte und beim Durchgang zwischen
den Rollen 10 und 11 perforierte Papier aufnehmen. Die Rolle 10 ist für die
Erzeugung der Perforierung mit einer tiefem, kantigen Gravüre versehen. Die Druckrollen
4, 5 und 6 sind wie gewöhnlich angeordnet und können beliebig verstellt werden. Der Perforierzylinder, der die größte Kraft
braucht, ist in festen Stützen gelagert, ebenso sein Gegenzylinder 11. Entsprechend dem
Druck und der Perforierung wird die Lage der Druckzylinder so geregelt, daßi genau die
gewünschte gegenseitige Lage der aufzudruckenden Bilder und der durch den Zylinder
10 hervorgebrachten Perforierungen erreicht
wird. Das dünne Papierblatt, das so bei einem einzigen Durchgang durch die Maschine
bedruckt und perforiert wird, wird dann in die in Abb. 2 dargestellte Leimmaschine
gebracht, wo es beispielsweise bei 18 über Führungsrollen 19 eintritt und auf
eine Trockenwalze 20, die durch einen erhitzten Zylinder gebildet wird, kommt. Dieser
Zylinder ist auf einem Gestell 21 mit go
Zylindern 22 gelagert, die das Band einer Spule 23 zuführen, auf der das Papier endlich
aufgeraut wird. Im Gestell 21 sind zwei Lager 24 angebracht, die die Spulen 25
und 26 tragen, von denen sich die beiden äußeren Papierblätter 27 und 28 abrollen
und über Rollen 29 laufen, die mit den Leimungsvorrichtungen 30 zusammenarbeiten.
Die Rollen 29 tragen so auf die Innenflächen der Papierhänder 27 und 28 eine unlösliche
Leimschicht aus dem Behälter 30 auf. Wie die Zeichnung erkennen läßt, wird das innere
Blatt nicht mit Leim bestrichen, sondern zwischen den beiden mit Leim bestrichenen
Außenflächen 27 und 28 an den erhitzten Zylinder 20 gelegt und festgehalten. Die Leimungseinrichtungen
29, 30 sind soviel als möglich an den Umfang des Zylinders 20 herangerückt, damit die Stelle, wo der Leim
aufgebracht ist, und die, wo sich die drei Blätter vereinigen, möglichst dicht aneinanderliegen.
Diese Anordnung bezweckt, den Außenblättern, die ebenfalls vergleichsweise dünn sind, nach der Leimung größere Wege
zu ersparen, um die Gefahr des Reißens, besonders berm Anhalten der Maschine, zu
vermindern. Diese Gefahr ist besonders groß, wenn Blätter einer bestimmten Länge
hergestellt werden sollen.
Die drei vereinigten und geleimten Blätter
werden nach dem Lauf über die Zylinder und 22 auf der Spule 23 als Triplexpapier
aufgerollt. Der zum Leimen der Außenblätter 27, 28 benutzte Leim ist zweckmäßig
ein Kalkleim unter Zusatz einer genügenden Menge Formaldehyd, um ihn unlöslich zu
machen. Das durch Verleimen des Innenblattes mit den beiden Außenblättern erhaltene
Papier wird nach dem Aufrollen auf die Spule 23 einer Behandlung unterworfen, durch die es weich wird. Zu diesem Zwecke
wird es auf den Seiten befeuchtet und zwischen geeigneten Dampferzeugern umlaufen
gelassen. Zweckmäßig ist als zu verdampfende Lösung eine Mischung von 95 fto Wasser
und 5 "ο Glycerin. Das Papier läuft dann durch die Guillochier-, Gaufrier- und
Gränierzylinder, die ihm eine große Weichheit verleihen und seine Widerstandsfähigkeit
gegen Aufblättern vermehren.
Claims (1)
- Patentanspruch:Verfahren zur Herstellung von unveri'älschbarem Papier, das sich aus zwei Außenschichten und einer zwischen diesen unlösbar eingeleimten, bedruckten und gegebenenfalls durchlochten Einlage zusam- 25 mensetzt, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Verhinderung der Trennung der Papierschichten ohne Zerstörung der Einlage diese Einlage aus einer Papierbahn von nur ganz geringer Stärke (z. B. einem 30 Gewicht von 10 g/m1') besteht, die ohne vorherige Befeuchtung und deshalb auch ohne Verzerrung oder Schrumpfung ihrer Musterung zwischen die mit dem Leim bestrichenen Außenschichten eingeleimt 35 wird.Hierzu ι Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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Families Citing this family (1)
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1925
- 1925-01-29 DE DEG63298D patent/DE487824C/de not_active Expired
-
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Also Published As
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