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DE487824C - Verfahren zur Herstellung von unverfaelschbarem Papier - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von unverfaelschbarem Papier

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Publication number
DE487824C
DE487824C DEG63298D DEG0063298D DE487824C DE 487824 C DE487824 C DE 487824C DE G63298 D DEG63298 D DE G63298D DE G0063298 D DEG0063298 D DE G0063298D DE 487824 C DE487824 C DE 487824C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
paper
cylinder
glue
production
insert
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEG63298D
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Application granted granted Critical
Publication of DE487824C publication Critical patent/DE487824C/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21HPULP COMPOSITIONS; PREPARATION THEREOF NOT COVERED BY SUBCLASSES D21C OR D21D; IMPREGNATING OR COATING OF PAPER; TREATMENT OF FINISHED PAPER NOT COVERED BY CLASS B31 OR SUBCLASS D21G; PAPER NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D21H21/00Non-fibrous material added to the pulp, characterised by its function, form or properties; Paper-impregnating or coating material, characterised by its function, form or properties
    • D21H21/14Non-fibrous material added to the pulp, characterised by its function, form or properties; Paper-impregnating or coating material, characterised by its function, form or properties characterised by function or properties in or on the paper
    • D21H21/40Agents facilitating proof of genuineness or preventing fraudulent alteration, e.g. for security paper
    • D21H21/42Ribbons or strips

Landscapes

  • Paper (AREA)

Description

DEUTSCHES REICH
AUSGEGEBEN AM 18. DEZEMBER 1929
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 55 f GRUPPE
Jules Gernaert in Brüssel Verfahren zur Herstellung von unverfälschbarem Papier
Patentiert im Deutschen Reiche vom 29. Januar 1925 ab
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von unverfälschbarem Papier. Die Herstellung derartiger Sicherheitspapiere ist bereits vielfach versucht worden, ohne daß es bisher, wie die vielfach vorkommenden raffinierten Fälschungen und Nachahmungen zeigen, gelungen wäre, ein Papier herzustellen, welches allen an dasselbe zu stellenden Sicherheitsanforderungen tatsächlich genügt. Man hat zur Erreichung des eingangs genannten Zweckes zwei Wege beschütten: Der erstere hiervon betrifft die Herstellung von Sicherheitspapier, welches nachträgliche Änderungen der Aufschrift dadurch erkennbar macht, daß in dem Papier Substanzen enthalten sind, welche mit der Schreibtinte chemische Reaktionen ergeben, die sich in einer Änderung der Farbe erkennbar machen; der zweite Weg besteht darin, daß man zur Herstellung der Dokumente ein Papier verwendet, welches an sich die Sicherheit für die Echtheit der Dokumente ergeben soll und sich mit der Änderung der Schrift selbst nicht befaßt. Papiere dieser letzteren Art werden vielfach dadurch erzeugt, daß zwischen zwei halbfeuchte Schichten aus Papierstoff bandförmige Zwischenlagen, die gestempelt, perforiert oder beschnitten sein konnten, angebracht wurden.
Diese bekannten Papiere waren jedoch als solche nicht gegen Fälschung geschützt, da das Verfahren zu seiner Herstellung zu Erzeugnissen geführt hat, die nicht genügend einheitlich, sondern unregelmäßig gestaltet waren. Die eingelegten Bänder hatten die Neigung, sich einander zu stark zu nähern oder sich zu weit voneinander zu entfernen, auch war der Zusammenhang der Bänder mit den außenliegenden Stoffschichten nicht ausreichend, da die Vereinigung aller drei Schichten ohne Verleimung erfolgte. Nun hat man bereits zur Vermeidung der letzteren Nachteile Papiere hergestellt, bei welcheji eine unlösliche Verleimung der drei Schichten miteinander vorgenommen wurde. Die Einlage bestand bei diesen Papieren aus einem bedruckten und gegebenenfalls durchlochten Stoff mit bestimmtem Schrumpfungsvermögen, das entsprechend der Art und dem Flüssigkeitsgrade des benutzten Klebstoffes in verschiedenem Grade zur Auswirkung kommen sollte. Es hat sich jedoch gezeigt, daß eine genaue Innehaltung eines bestimmten Schrumpfungsgrades schwierig war.
Nach dem Verfahren, das den Gegenstand der Erfindung bildet, sollen die Mängel vermieden und ein Papier geschaffen werden, dessen Fälschung unmöglich ist und das in
einem Fabrikationsgaiige einheitlich und gleichmäßig entsteht und besonders für Wertpapiere, Aktien u. dgl. geeignet ist.
Dieser Zweck wird dadurch erreicht, daß als Einlage ein sehr dünnes Papier (z. B. mit einem Gewicht von io g/m2) benutzt wird, das in bekannter Weise bedruckt und gelocht ist und mit Hilfe eines unlöslich werdenden Leimes mit den Außenlagen verbunden wird, so daß· ein unlösbares Ganzes entsteht und die Merkmale desselben in mathematisch genauer Verteilung erhalten bleiben, worauf das so erhaltene Triplexblatt in an sich bekannter Weise durch doppelte äußere Dämpfung mit Wasser und Glycerin und nötigenfalls durch eine mechanische Behandlung durch Kalander, Gaufriermaschinen u. dgl. schmiegsam gemacht wird.
Bei der praktischen Ausführung der Erfindung werden die beiden Deckschichten an den einander zugekehrten Seiten in der bekannten Weise mit Leim versehen und die trockene, sehr dünne Zwischenschicht zwischen dieselben eingeführt, so daß sie keine Schrumpfung oder Verzerrung ihrer Musterung erleidet. Für die Leimung der Blätter kann jeder unlöslich werdende Leim verwendet werden, und man benutzt vorzugsweise einen Kalkleim, der durch Zusatz von Formaldehyd unlöslich gemacht wird.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt:
Abb. ι eine sehematische Darstellung der für die Vorbehandlung des inneren Blattes benutzten Maschinen,
Abb. 2 eine sehematische Darstellung der für die Leimung der Blätter brauchbaren Maschine.
Die Maschine nach Abb. 1 besteht aus dem Druckzylinder 1, der sich im Sinne des Pfeiles 2 dreht und auf zwei Hebeln 3 befestigt ist, so daß er mit dem gravierten Zylinder oder mit den Druckzylindern 4, 5, 6 zusammenarbeiten kann, die in üblicher Weise durch Rollen 7 in Verbindung mit den die Druckfarben enthaltenden Gefäßen 8 gespeist werden. An der Seite des Zylinder-s 1 ist in einer Hülse 9 ein Perforierzylinder ro angebracht, der gegen einen glatten Zylinder 11 arbeitet. Die Hülse 9 wirkt wie ein Absaugekasten zur Entfernung der PapierabfäUe, die am Zylinder 10 nach der Perforierung des Papiers hängenbleiben können. Diese! Abfälle werden durch Bürsten 12 weggenommen und im Sinne des Pfeiles 13 abgeführt. 14, 15 bezeichnen zwei Spulen für das zu verarbeitende Papier. Die Spule 15 stellt dabei die Vorratsspule dar. Das dünne Papier mit beispielsweise einem Gewicht von 10 g für den Quadratmeter, das von einer der Rollen 14 oder 15 auf den Zylinder 1 aufgeführt wird, wird zwischen den Rollen 10 und 11 geführt, so daß es sich schließlich auf die Spulen 16 bzw. 17 aufroEt, die das in drei Farben beim Durchgang durch die Rollen 4, 5 und 6 bedruckte und beim Durchgang zwischen den Rollen 10 und 11 perforierte Papier aufnehmen. Die Rolle 10 ist für die Erzeugung der Perforierung mit einer tiefem, kantigen Gravüre versehen. Die Druckrollen 4, 5 und 6 sind wie gewöhnlich angeordnet und können beliebig verstellt werden. Der Perforierzylinder, der die größte Kraft braucht, ist in festen Stützen gelagert, ebenso sein Gegenzylinder 11. Entsprechend dem Druck und der Perforierung wird die Lage der Druckzylinder so geregelt, daßi genau die gewünschte gegenseitige Lage der aufzudruckenden Bilder und der durch den Zylinder 10 hervorgebrachten Perforierungen erreicht wird. Das dünne Papierblatt, das so bei einem einzigen Durchgang durch die Maschine bedruckt und perforiert wird, wird dann in die in Abb. 2 dargestellte Leimmaschine gebracht, wo es beispielsweise bei 18 über Führungsrollen 19 eintritt und auf eine Trockenwalze 20, die durch einen erhitzten Zylinder gebildet wird, kommt. Dieser Zylinder ist auf einem Gestell 21 mit go Zylindern 22 gelagert, die das Band einer Spule 23 zuführen, auf der das Papier endlich aufgeraut wird. Im Gestell 21 sind zwei Lager 24 angebracht, die die Spulen 25 und 26 tragen, von denen sich die beiden äußeren Papierblätter 27 und 28 abrollen und über Rollen 29 laufen, die mit den Leimungsvorrichtungen 30 zusammenarbeiten. Die Rollen 29 tragen so auf die Innenflächen der Papierhänder 27 und 28 eine unlösliche Leimschicht aus dem Behälter 30 auf. Wie die Zeichnung erkennen läßt, wird das innere Blatt nicht mit Leim bestrichen, sondern zwischen den beiden mit Leim bestrichenen Außenflächen 27 und 28 an den erhitzten Zylinder 20 gelegt und festgehalten. Die Leimungseinrichtungen 29, 30 sind soviel als möglich an den Umfang des Zylinders 20 herangerückt, damit die Stelle, wo der Leim aufgebracht ist, und die, wo sich die drei Blätter vereinigen, möglichst dicht aneinanderliegen. Diese Anordnung bezweckt, den Außenblättern, die ebenfalls vergleichsweise dünn sind, nach der Leimung größere Wege zu ersparen, um die Gefahr des Reißens, besonders berm Anhalten der Maschine, zu vermindern. Diese Gefahr ist besonders groß, wenn Blätter einer bestimmten Länge hergestellt werden sollen.
Die drei vereinigten und geleimten Blätter werden nach dem Lauf über die Zylinder und 22 auf der Spule 23 als Triplexpapier
aufgerollt. Der zum Leimen der Außenblätter 27, 28 benutzte Leim ist zweckmäßig ein Kalkleim unter Zusatz einer genügenden Menge Formaldehyd, um ihn unlöslich zu machen. Das durch Verleimen des Innenblattes mit den beiden Außenblättern erhaltene Papier wird nach dem Aufrollen auf die Spule 23 einer Behandlung unterworfen, durch die es weich wird. Zu diesem Zwecke wird es auf den Seiten befeuchtet und zwischen geeigneten Dampferzeugern umlaufen gelassen. Zweckmäßig ist als zu verdampfende Lösung eine Mischung von 95 fto Wasser und 5 "ο Glycerin. Das Papier läuft dann durch die Guillochier-, Gaufrier- und Gränierzylinder, die ihm eine große Weichheit verleihen und seine Widerstandsfähigkeit gegen Aufblättern vermehren.

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Verfahren zur Herstellung von unveri'älschbarem Papier, das sich aus zwei Außenschichten und einer zwischen diesen unlösbar eingeleimten, bedruckten und gegebenenfalls durchlochten Einlage zusam- 25 mensetzt, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Verhinderung der Trennung der Papierschichten ohne Zerstörung der Einlage diese Einlage aus einer Papierbahn von nur ganz geringer Stärke (z. B. einem 30 Gewicht von 10 g/m1') besteht, die ohne vorherige Befeuchtung und deshalb auch ohne Verzerrung oder Schrumpfung ihrer Musterung zwischen die mit dem Leim bestrichenen Außenschichten eingeleimt 35 wird.
    Hierzu ι Blatt Zeichnungen
DEG63298D 1925-01-06 1925-01-29 Verfahren zur Herstellung von unverfaelschbarem Papier Expired DE487824C (de)

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DEG63298D Expired DE487824C (de) 1925-01-06 1925-01-29 Verfahren zur Herstellung von unverfaelschbarem Papier

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GB8423675D0 (en) * 1984-09-19 1984-10-24 Suecia Antiqua Ltd Manufacture of sheet-like/web-like material

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FR609003A (fr) 1926-08-06

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