-
Zählvorrichtung für statistische Karten Zusatz zum Patent 474 2o3
Die Erfindung betrifft eine Zählvorrichtung für statistische Karten, besonders zum
Registrieren von Abstimmungsergebnissen, entsprechend Patent 474 203, bei
der der Kartenreihe ein Bügel zugeordnet ist, der so mit einem Zählwerk in Verbindung
steht, daß er dieses bei der Bewegung der Karten in die ihr nach der Erledigung
zukommende Stellung fortschaltet, und zwar betrifft die Erfindung eine Verbesserung
an solchen Registriervorrichtungen, die darin besteht, daß der Kartenreihe noch
ein besonderer Sicherungsbügel zugeordnet ist, der in seiner Ruhelage das Herausziehen
der Karten unmöglich macht. Dieser Bügel muß zunächst in eine solche Stellung bewegt
werden, die einer Freigabe der Karten entspricht, d. h. deren Herausziehen ermöglicht.
-
Er wird zu diesem Zweck z. B. seitlich über die Kartenreihe hinausgeschwenkt.
Dabei ist dieser Sicherungsbügel mit einer Verriegelungseinrichtung versehen, die
bei der Bewegung des das Zählwerk betätigenden Bügels ausgelöst wird, so daß der
Sicherungsbügel dann unter Wirkung der Feder in seine Ruhelage zurückkehrt, während
der das Zählwerk betätigende Bügel in seiner ausgeschwenkten Endstellung verriegelt
gehalten bleibt, so lange bis der Sicherungsbügel wieder in diejenige Stellung übergeführt
wird, in der die Karten zum Herausziehen und Anbringen des Erledigungsvermerkes
freigegeben sind. Durch diese wechselseitige Verriegelung ist eine große Sicherheit
dafür geschaffen worden, daß die die Zählvorrichtung bedienende Person immer nur
die erledigte Karte umlegen kann.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, und zwar
zeigt die Abb. i im Grundriß in schematischer Darstellung einen erfindungsgemäß
ausgebildeten Kasten für statistische Karten mit Zählvorrichtung.
-
Abb. 2 ist ein Schnitt nach A-A der Abb. i. Abb. 3 entspricht Abb.
2, zeigt jedoch eine andere Stellung, Abb. q. dgl. eine weitere Stellung.
-
Die einzelnen Karten a sitzen auf einer Stange b, die in dem Kasten
c gelagert und in geeigneter Weise gegen Herausnehmen gesichert ist.
-
Der Kartenreihe ist ein Bügelhebel d zugeordnet, der in den schmalen
Seitenwänden auf Schwingbolzen gelagert ist, z. B. in der in Abb. i rechts befindlichen
Seitenwand cl, wie in Abb. 2 ersichtlich ist auf einem Bolzen dl. Der Bügelhebel
d ist beiderseits, d. h. sowohl beim Zählwerk e als auch an seinem andern Ende als
Doppelhebel ausgebildet. Er wirkt mit seinem einen Hebelende in nicht näher zu erläuternder
Weise auf das Zählwerk e ein, während er auf seiner andern Seite an seinem freien
Hebelende d2 durch einen Bolzen f mit einer Riegelstange g verbunden ist. Dieser
Riegelstange ist eine Feder p zugeordnet, die die Riegelstange g nach
oben
hält, so daß sie mit ihrer Ausnehmung g1 über einen Verriegelungsstift q übergreifen
kann. Diese Riegelstange g besitzt an ihrem freien Ende einen abgebogenen Lappen
g2, dem eine entsprechende Ausnehmung hl und eine Schulterfläche h2 eines Verriegelungshebels
h zugeordnet ist, der an dem freien unteren Hebelende il des als doppelarmiger Hebel
ausgebildeten Sicherungsbügels i angelenkt ist.
-
Dieser Sicherungsbügel i ist um einen Bolzen i2, der in der Seitenwand
cl gelagert ist, schwenkbar.
-
In der in Abb. 2 dargestellten Ruhestellung verhindert er das Herausziehen
der gestrichelt angedeuteten Karte a. Sobald aber nun dieser Sicherungsbügel aus
der in Abb. 2 gezeigten Darstellung nach links geschwenkt wird, gibt er die Bahn
für das Herausziehen der Karte a frei (Abb. 3). In der der Schwenkbewegung entsprechenden
Endstellung ist die Schulterfläche lt, über den Verriegelungsstift q hinweggelangt,
und der Sicherungsbügel i wird hierdurch unter Spannung der Feder k, die ihn mit
dem Bügelhebel d verbindet, in der in Abb. 3 dargestellten Stellung gehalten. Nunmehr
kann, wie aus Abb. 3 ersichtlich, die Karte a herausgezogen und dann nach Anbringen
des Erledigungsvermerkes in die in Abb. q. dargestellte Stellung ausgeschwenkt werden.
Dabei wird der Bügelhebel d, der das Zählwerk in Tätigkeit setzt, mitgenommen. Nun
ist der Bügelhebel d an seinem unteren Teil mit einer Ausnehmung und einer Steuerkurve
d3 versehen, die auf einem am freien Ende des Verriegelungshebels h abgebogenen
Lappen h3 einzuwirken vermag, und zwar in dem Sinne, daß ein Anheben des Hebels
lt insoweit stattfindet, daß dieser mit seiner Schulterfläche h3 über den Stift
q hinübergehoben wird. Dadurch wird nun der Sicherungsbügel i freigegeben und kann
unter Wirkung der Feder k -in die in Abb. q. dargestellte Ruhestellung zurückkehren.
Damit ist nun die Kartenreihe wiederum gegen Herausnehmen einer Karte gesichert,
und wenn ein weiteres Abstimmungsergebnis zu registrieren ist, so muß zunächst der
Sicherungsbügel i wiederum in die Freigabestellung ausgeschwenkt werden. Bei dem
Überführen in die Freigabestellung wird aber wiederum der Bügelhebel d aus seiner
ausgeschwenkten Zählstellung in seine Ruhestellung übergeführt.
-
Es ist nun noch ein Hilfshebel m vorgesehen, der gestattet, den Verriegelungshebel
h anzuheben, so daß der Sicherungsbügel i, der, wie aus Abb. 2 ersichtlich, durch
die Schulterfläche h2 des Verriegelungshebels lt mit dem Lappen g2 des Hebels g
eingeklinkt ist, ausgehoben werden kann. Damit kehren sowohl dann Sicherungsbügel
i als auch Bügelhebel d' in ihre innerste Lage zurück, so daß der Kasten verschlossen
werden kann. Dem Verriegelungshebel h ist noch ein seine Bewegung nach oben begrenzender
Stift n zugeordnet.
-
Die Wirkungsweise der neuen Einrichtung ist nun folgende: Sobald die
Abstimmung des ersten Wählers registriert werden soll, wird der Sicherungsbügel
i aus der in Abb. q. ersichtlichen Ruhestellung in die in Abb. 3 angegebene Stellung
ausgeschwenkt, wodurch die betreffende Wahlkarte a nach oben ausgezogen werden kann.
Nach Anbringen des Abstimmungsvermerks wird sodann die Karte in die in Abb. q. strichpunktiert
wiedergegebene Schrägstellung übergeführt, wobei der Bügelhebel d das Zählwerk um
eine Nummer weiterschaltet. In seiner Endstellung wird er dadurch festgehalten,
daß der Verriegelungshebel g mit seiner Ausnehmung g1 hinter den Verriegelungsstift
q gelegt wird. Dies ist die Stellung, die in Abb. q. wiedergegeben ist. Nunmehr
kann die Karte a in ihre der Erledigung entsprechende wagerechte Lage, die in Abb.
q. strichpunktiert angegeben ist, übergeführt werden. Sie ist damit erledigt.
-
Bei der Registrierung einer weiteren -Abstimmung ist nunmehr, damit
die entsprechende Wahlkarte hochgesogen werden kann, wiederum der Sicherungsbügel
i auszuschwenken, d. h. in die in Abb. 3 dargestellte Stellung überzuführen. Beim
Überführen in diese Stellung wird aber durch die Steuerkurve h4 des Verriegelungshebels
h der Lappen 92 des Verriegelungshebels g entgegen der Wirkung der Feder h nach
unten gedrückt, so daß damit der Bügel d freigegeben wird und unter Wirkung. der
Feder k in die in Abb. 2 bzw. 3 dargestellte Ruhestellung übergeführt werden kann.
-
Bei Schluß der Wahl ist dann noch der Hilfshebel m hochzuziehen, wodurch
der Sicherungsbügel i und der Bügel d unter Wirkung der Feder k in ihre innersten
Lagen gelangen, so daß der Kasten dann geschlossen werden kann, nachdem das Zählwerk
abgelesen und die Karten wieder in die senkrechte Lage übergeführt wurden.