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Siöpselverschluß für Preßgasflaschen Die Erfindung hat Bezug auf die
bekannten-Preßgasflaschen in Gestalt eiförmiger Patronen, die zur Verwendung in
Siphons (Zapfflaschen für kohlensäurehaltige Getränke) bestimmt sind. Während die
ersten Preßgasflaschen dieser Art nach dem mittels Durchstechens eines Siegelverschlusses
bewirkten öffnen und Entleeren wertlos geworden waren und fortgeworfen wurden, werden
jetzt wiederverwendungsfähige Preßgasflaschen benutzt. Um sie wiederverwendungsfähig
zu machen, wird der Siegelverschluß durch seine peripherale Ausdehnung in eine umlaufende
Rille im Flaschenhals gepreßt. Solche Siegelverschlüsse können nach dem Gebrauch
der Preßgasflaschen nur in umständlicher Weise wieder aus der Rille im Flaschenhals
entfernt werden, wenn die Flasche erneut Verwendung finden soll. Eine weitere Ausgestaltung
der Siegelverschlüsse sieht die Verwendung eines hohlen Stöpsels vor, vermittels
dessen der Siegelverschluß in seiner Lage dadurch gesichert wird, daß der hohle
Stöpsel eine peripherale Aufweitung erfährt, die ihn in Muttergewinde im Flaschenhals
treibt. Gleichzeitig mit dem Aufweiten des hohlen Stöpsels soll dieser-mit Nuten
oder Einschnitten versehen werden, die zum Ansetzen eines Werkzeugs für das Herausschrauben
des hohlen Stöpsels aus dem Flaschenhals dienen. Die vorliegende Erfindung stellt
eine Kombination der erwähnten bekannten Anordnungen dar, die dadurch gekennzeichnet
ist, daß ein einteiliger, mit einem durchstechbaren Boden versehener hohler Stöpsel
aus aufweitbarem Stoff Verwendung findet, der in ein Muttergewinde im Flaschenhals
über einer im letzteren vorgesehenen Schulter einzutreiben. ist, so daß er nach
dem Gebrauch der Flasche als Ganzes herausgeschraubt und durch einen frischen Stöpselverschluß
ersetzt werden kann. Während nach der bekannten Anordnung, die die Verwendung eines
zweiteiligen Verschlusses vorsieht, der sich aus einer durchstechbaren Scheibe und
einem über dieser Scheibe einzusetzenden hohlen Stöpsel zusammensetzt, beim Herausschrauben
des hohlen Stöpsels die Verschlußscheibe in ihrer Lage sitzen bleibt und oft nur
in umständlicher, zeitraubender Weise aus dem Flaschenhals entfernt werden kann,
wird durch die die vorliegende Erfindung kennzeichnende Anordnung der Vorteil erreicht,
daß nach dem Entleeren der Flaschen der Verschluß »als Ganzes« leicht herausgeschraubt
werden kann.
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Ein weiteres kennzeichnendes Merkmal der Erfindung besteht darin,
daß der einteilige, mit einem durcl7stechbaren Boden versehene hohle Stöpsel aus
aufweitbarem Stoff an seiner Unterseite einen den unaufgeweiteten
Stöpsel
im Flaschenhals zentrierenden Ringkranz hat, der beim Aufweiten des Stöpsels eine
ringsherum übereinstimmende gleichmäßige Verbindung mit dem Muttergewinde im Flaschenhals
erzielt.
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Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in mehreren Ausführungsformen
zur Darstellung gebracht worden.
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Abb. i zeigt im senkrechten Schnitt den neuartigen Stöpselverschluß
im Hals der Preßgasilasche vor dem Verschluß der letzteren, Abb.2 während des Verschlusses
in Verbindung mit den den Verschluß bewirkenden Hilfsmitteln.
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Abb.3 zeigt im senkrechten Schnitt den Hals der Preßgasflasche gemäß
Abb. i mit einer abgeänderten Ausführungsform des Stöpselverschlusses.
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Abb.4 zeigt im senkrechten Schnitt den Hals der Preßgasflasche nach
Abb. 3 während des Verschlusses in Verbindung mit den den Verschluß bewirkenden
Hilfsmitteln.
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Die aus widerstandsfähigem Stoff verfertigte Preßgasflasche i ist
in dem Hals 2 zur Sicherung des Verschlusses 3 mit Innengewinde versehen, das über
einer Schulter 4 endigt, die dem Dichtungsring 5 des Verschlusses 3 ein Widerlager
bietet. Der Verschluß 3, der aus einer plastischen Masse, zweckmäßig weichem Metall,
verfertigt wird, besteht aus einem mit dem Boden 9 versehenen hohlen Stöpsel, dessen
Mantel 6 kleineren Durchmesser als der Flaschenhals 2 hat, so daß er ungehindert
in diesen eingesetzt und nach dem Aufpressen des Dichtungsringes 5 auf die Schulter
4 aufgeweitet werden kann, um durch Eindringen in das Muttergewinde des Flaschenhalses
2 den dichten Verschluß zu sichern.
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An der Unterseite des Stöpsels 3 ist ein Ringkranz 7 vorgesehen, der
beim Verschluß der Flasche i an der die Schulter 4 innen begrenzenden Mündung 8
in den Flaschenhals 2 dichtpassend eindringt und dem Stöpsel einen Halt gibt, der
das gleichmäßige Aufweiten des Mantels 6 für die Sicherung des dichten Verschlusses
gewährleistet.
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Der Boden 9 des hohlen Stöpsels 3 bildet ein Diaphragma, das leicht
durchstoßen werden kann, wenn der Inhalt der Flasche i ausströmen soll.
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Am Mantel 6 des hohlen Stöpsels 3 sind seitliche Ansätze io vorgesehen,
die den Stöpsel beim Füllen der Flasche i in der aus Abb. i ersichtlichen Stellung
am oberen Rande des Flaschenhalses :2 halten, so daß genügend Zwischenraum zwischen
dem Mantel 6 und dem mit Innengewinde versehenen Flaschenhals 2 für den Durchtritt
des als Füllung in Betracht kommenden Gases o. dgl. verbleibt. Nach der Füllung
der Flasche i auf den verlangten Druck wird der in an sich bekannter Weise für den
Durchschnitt des Füllmittels mit einer zentralen Bohrung 14 versehene und in einem
den Flaschenhals 2 umschließenden Kopfstück 15 geradlinig geführte Stempel i i vorgetrieben,
so daß er, wie aus Abb. 2 hervorgeht, in dem hohlen Stöpsel 3 eindringt, diesen
unter Beseitigung der seitlichen Ansätze io mit dem Dichtungsring 5 gegen die Schulter
4 drängt und darauf infolge der konischen Gestaltung des Zapfens 16 an seinem unteren
Ende den Mantel 6 aufweitet. Beim Aufweiten dringt der aus plastischer Masse, zweckmäßig
weichem Metall, hergestellte Mantel 6 in das Muttergewinde des Flaschenhalses :2
und sichert den dichten Verschluß der Flasche i.
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Der konisch gestaltete Zapfen 16 am unteren Ende des Stempels i i
ist an seiner Umfläche, an zwei oder mehr im Kreise gleichmäßig verteilten Stellen,
mit vorspringenden Rippen besetzt, die beim Eindringen des Zapfens 16 in den hohlen
Stöpsel 3 den Mantel 6 während des Aufweitens desselben mit Nuten versehen, welche
das Einsetzen eines Schlüssels zum Herausschrauben des Stöpsels 3 gestatten, sobald
die durch Durchstoßen des Diaphragmas 9 entleerte Flasche i erneut gefüllt und wieder
verschlossen werden soll.
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Der den Verschluß der Flasche i bildende hohle Stöpsel 3 nach Abb.
3 und 4 unterscheidet sich von dem Stöpsel nach Abb. i und 2 dadurch, daß von dem
Mantel 6 ein hohler Gewindezapfen i2 aufsteigt, der kleineren Durchmesser als der
Mantel 6 hat, und daß der wie ein Diaphragma durchstoßbare Boden 9 nicht am unteren
Ende des Mantels 6, sondern oberhalb desselben in dem hohlen Gewindezapfen i2 belegen
ist.
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Wie bei dem hohlen Stöpsel nach Abb. i und 2 sind am Mantel 6 des
hohlen Stöpsels 3 nach Abb. 3 und 4 seitliche Ansätze io vorgesehen, die den Stöpsel
beim Füllen der Flasche i in der aus Abb. 3 ersichtlichen Stellung am oberen Rande
des Flaschenhalses 2 halten, so daß genügend Zwischenraum zwischen dem Mantel 6
und dem mit Innengewinde versehenen Flaschenhals 2 für den Durchtritt des als Füllung
in Betracht kommenden Gases o. dgl. verbleibt.
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Nach der Füllung der Flasche i auf den verlangten Druck wird der in
an sich bekannter Weise für den Durchtritt des Füllmittels mit einer zentralen Bohrung
14 versehene und in einem den Flaschenhals 2 umschließenden Kopfstück 15 geradlinig
geführte Stempel i i vorgetrieben, so daß er, wie aus Abb. 4 hervorgeht, mit seinem
entsprechend weit ausgebohrten unteren Ende 13 den Gewindezapfen 12 des hohlen Stöpsels
3 übergreift
und mit seinem geschärften unteren Rande 17 in die
den Gewindezapfen i2 umschließende Kopffläche 18 des Mantels 6 eindringt. Der geschärfte
untere Rand 17 des Stempels i i preßt den hohlen Stöpsel 3 mit dem Dichtungsring
5 gegen die Schulter q. des Flaschenhalses -- und drängt darauf den aus plastischer
Masse, zweckmäßig Weichmetall, hergestellten Mantel 6 nach außen, so daß er in das
Muttergewinde des Flaschenhalses :2 eindringt und den dichten Verschluß der Flasche
i sichert.
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-Der mit dem hohlen Gewindezapfen 12 versehene Stöpsel 3 kommt für
solche Preßgasflaschen in Betracht, die durch Verschraubung die Arbeitsbereitschaftstellung
einnehmen und die durch Durchstoßen des als Diaphragma dienenden Bodens 9 für die
verlangte Gasentwicklung entleert werden.
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Die Entleerung solcher Preßgasflaschen kann außer durch Durchstoßen
des als Diaphragma dienenden Bodens 9 auch durch Abbrechen des hohlen Gewindezapfens
12 herbeigeführt werden.