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Quergeteilte Radfelge Die Erfindung betrifft quergeteilte Radfelgen,
bei welchen der Schnitt, wie- bereits bekannt, schräg durch die Felge geführt ist
und welche einen geschlossenen abnehmbaren Felgenring haben; sie kennzeichnet sich
dadurch, daß der Schnitt im Flansch der Radfelge abgesetzt verläuft' und seine beiden
durch die abgesetzte Führung entstehenden Teile unter entgegengesetzten, zweckmäßig
gleichen Winkeln zum Radhalbmesser stehen. Durch die Erfindung wird eine besonders
zuverlässige und zugleich leicht zu handhabende Verriegelung der sich gegenseitig
stützenden Felgenenden erreicht, ohne daß es zum Verriegeln besonderer Befestigungsmittel
und anderseits zum Auseinandernehmen der Felge besonderer Werkzeuge bedarf. Zu dem
letzteren Zweck genügt vielmehr ein Schraubenzieher, wie er stets zur Hand ist,
oder ein länglicher fester Gegenstand beliebiger Art. der sich als Hebel in die
Felge einführen läßt, während das Zusammensetzen nach dem Auflegen eines Reifens
ganz ohne Werkzeuge durchführbar ist. Diese einfache Handhabung in Verbindung mit
der hohen Betriebssicherheit beruht darauf, daß es zum Auseinandernehmen der Felge
einer Verdrehung der Felgenenden gegeneinander bedarf; eine solche kommt im Betrieb
nicht vor, ist dagegen künstlich leicht zu bewerkstelligen. Zugleich ist der Gegenstand
der Erfindung in hohem Maße sicher gegen Beschädigung infolge falscher Behandlung.
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Es sind Felgen bekannt, bei welchen in Rillen des ungeteilten Felgengrundes
eingesetzte Einzelflansche durch einen abgesetzt verlaufenden Schnitt geteilt sind.
Dort ist der Schnitt aber durchweg senkrecht zur Flanschebene geführt, die durch
die Erfindung geschaffene Betriebssicherheit also auch für den Einzelflansch nicht
erreicht, weil die Flanschenden sich in seitlicher Richtung nicht abstützen und
verriegeln.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel
veranschaulicht. Abb. i ist ein Querschnitt durch eine zusammengesetzte Felge, die
der Erfindung entspricht, Abb. 2 eine Draufsicht auf die zusammengesetzte Felge
mit weggebrochenen Teilen, wobei der Querspalt bei zusammengesetzter Felge dargestellt
ist, Abb. 3 ein Teil eines Querschnittes, hauptsächlich nach der Linie 4-4 der Abb.
2 in Richtung der Pfeile gesehen, der den Querspalt im Seitenflansch der Felge und
eine günstige Neigung des Spaltschnittes an dieser Stelle zur Flanschfläche zeigt,
Abb. q. ein gleicher Schnitt nach der Linie 5-5 der Abb. 2, der die Neigung des
Schnittes zum Felgengrund zeigt, Abb. 5 ein Schnitt durch die gespaltene Teilfelge
nach der Linie 6-6 der Abb. 2, in der Pfeilrichtung gesehen, und Abb. 6 eines der
im Querspalt aneinander anliegenden Felgenenden in schaubildlicher Darstellung.
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Eine gemäß der Erfindung ausgeführte Felge
besteht
aus einer geschlossenen Teilfelge =o mit einem Flansch =i zur Aufnahme des Reifens
an einem Rand und einer radial nach einwärts sich erstreckenden ringförmigen Schulter
12 am andern Rand. Die Innenfläche 13 der letzteren ist kegelstumpfförmig.
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Die geschlossene Teilfelge =o greift in eine quergespaltene Teilfelge
14 und bildet mit dieser zusammen eine vollständige Felge. Der gespaltene Teil 14
hat ebenfalls an einem Rande einen Ringflansch, der mit i5 bezeichnet ist, während
am andern Rand eine Rinne mit geneigtem Grund und Außenwand 16 sowie einer rundum
verlaufenden Sitzfläche 17 angeordnet ist. Die letztere soll sich gegen die Innenfläche
des Teils =o anlegen, während die Rinne zur festen Verbindung der Teilfelgen die
Ringschulter 12 aufnimmt. Die radiale Innenfläche 18 der quergespaltenen Teilfelge
14 ist als Sitzfläche für das Zusammenfügen der Felge kegelstumpfförmig ausgebildet.
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Bei dem dargestellten Beispiel besteht der gemäß der Erfindung abgesetzt
verlaufende Querspalt aus drei Hauptteilen. Der mit =g bezeichnete Teil (Abb. 5)
reicht schräg über den Felgengrund bis etwa Mitte des Reifenwiderlagers
15; seine Ebene bildet einen Winkel mit der durch seine Kante und den Felgenmittelpunkt
bestimmten Ebene. Ein zweiter Tei12o verläuft vorn äußeren Rand der Felge 15 einwärts
ungefähr bis zur Höhe, in welcher der Teil =g endet. Während der Teil 2o im allgemeinen
auch in derselben schrägen Richtung verläuft wie der erstere, ist seine Ebene zur
Mittelpunktebene in entgegengesetzter Richtung geneigt, und zwar ungefähr unter
einem gleich großen Winkel wie die Ebene des Teils =g. Zwischen diesen beiden Teilen
des Spaltes liegt ein dritter, sie verbindender Teil 21, der in der Umfangsrichtung
der Felge verläuft und eine zweckmäßig im Flansch 15 liegende Schulter oder Sitzfläche
21 bildet.
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Die Neigung der einzelnen Spaltteile wird durch die Lage der Spaltebene
in bezug auf die Mittellinie der Felgenflächen in zusammengesetztem Zustand und
einen beliebig gewählten Radius durch irgendeinen Teil. des Spaltes bestimmt. Der
Grad der Neigung kann in weiten Grenzen verschieden sein, je nach der Art der betreffenden
Felge. Die angegebenen Winkel sind für Personenwagenreifen 32 X 6 zu empfehlen.
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Die Ebene des Spaltteiles =g, der in der Auflagefläche für den Reifen
liegt, ist in der Hauptsache unter einem Winkel von ungefähr 25'
su einem
in Abb. 5 durch die Kante des Spaltes gezogenen Bezugsradius 23 des Rades geneigt;
wie aus Abb. 2 ersichtlich, bildet der Spalt bei seinem Verlauf über die Felgenfläche
mit deren Mittellinie einen Winkel von 65 °. Durch die radiale Neigung soll erreicht
werden, daß die den Spalt bildenden zusammenstoßenden Enden des Felgenteils 14 sich
beim Auseinandernehmen der Felge leichter voneinander abheben, während die Felgenenden
einander gegen radiale Bewegungen in entgegengesetzter Richtung verriegeln.
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Der Teil 2o des Spaltes verläuft unter demselben Winkel zur Mittellinie
der Felgenoberfläche wie der Teil =g im allgemeinen. Um die Felge leichter auseinandernehmen
zu können, ist jedoch bei bestimmten Felgengrößen der Winkel zwischen dem Spaltteil
2o und der Mittellinie etwas geringer. Dieser Winkel ist so gewählt, daß eins der
den Spalt begrenzenden Enden möglichst leicht um die in der Umfangsrichtung liegende
Schulter--? einwärts federn und sich quer zum Flansch 15 bewegen kann, ohne daß
die den Spalt 2o bildenden Enden in einer festen Verbindung miteinander stehen.
Je nach der Stärke der Verriegelungsteile am Felgenflansch kann die Winkelstellung
der Teile zueinander in weiten Grenzen verschieden sein.
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Der Teil 21 des Spaltes liegt im Felgenflansch 15 und verläuft zweckmäßig
in der Umfangsrichtung in einer Ebene parallel zur Felgenachse. Die in erster Linie
wesentlichen Teile des Spaltes sind also eine verriegelnde Verbindung zwischen den
aneinander anliegenden Teilen des Seitenflansches 15, ein Sitz 22 in dem letzteren,
der in der Umfangsrichtung liegt, und eine genügend große Winkelstellung in der
Querrichtung, um die Felgenteile auseinandernehmen und zusammensetzen zu können.
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Wird die Felge im Gebrauch verbogen oder wird sie durch einen Laien
nicht fertig zusammengesetzt, dann werden die Teile durch den im Reifen herrschenden
Luftdruck und die ausdehnende Wirkung der kegeligen Felgenfläche selbsttätig in
die richtige Lage gebracht. i