DE4430769A1 - Eisenbahnoberbau mit einem auf einer durchgehenden Tragplatte aus Stahlbeton aufgelagerten Gleisrost - Google Patents
Eisenbahnoberbau mit einem auf einer durchgehenden Tragplatte aus Stahlbeton aufgelagerten GleisrostInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Eisenbahnoberbau mit einem auf
einer durchgehenden Tragplatte aus Stahlbeton aufgelagerten
Gleisrost aus Schienen und als Beton- oder
Stahlbetonfertigbauteile ausgebildeten
Schienenauflagekörpern sowie ein Verfahren zum Herstellen
dieses Eisenbahnoberbaus.
Als Alternative zum Schotteroberbau sind Bauarten bekannt,
bei denen der Gleisrost auf eine Tragplatte aufgelegt oder
teilweise in diese eingebettet ist. Zu den Bauarten mit
eingebettetem Gleisrost gehört die sogenannte "Feste
Fahrbahn/Bauart Rheda", die im wesentlichen aus einer
bewehrten Ortbetonplatte besteht, in die Spannbetonschwellen
als spurhaltendes Element integriert sind (DE-Z "Der
Eisenbahningenieur", 38, 1987, Heft 7, S. 347 bis 353). Zu
ihrer Herstellung wird ein vorgefertigter Gleisrost aus
Schienen und Schwellen mittels Spindeln in vertikaler und
horizontaler Richtung ausgerichtet und ausbetoniert. Die
Schienen können erst nach vollständigem Erhärten der
Ortbetonplatte befahren werden.
Das Konzept der Spannbetonschwellen als Bestandteil der
Ortbetonplatte sorgt dafür, daß die in den Schwellen
verankerten Schienenbefestigungen nicht von Rissen der
Tragplatte betroffen werden, wie dies bei anderen bekannten
Bauweisen der Fall ist, bei denen die Schienen unmittelbar
in einer Tragplatte aus Stahlbeton verankert sind; vielmehr
erfolgt die freie Rißbildung der Tragplatte durch
feinverteilte und damit unschädliche Risse längs der Flanken
der Schwellen.
Bei der "Festen Fahrbahn/Bauart Rheda" liegt auf einer
Schicht aus Frostschutzkies eine hydraulisch gebundene
Kiestragschicht (HGT) als Betonunterbau für die Tragplatte
aus Ortbeton. Der Tragplattenteil unter den Schwellen
enthält eine kreuzweise Bewehrungslage; der Füllbeton in den
Schwellenfächern ist durch Bügel, Querbewehrung und
horizontale Durchgangslöcher der Schwellen durchsetzende
Längsbewehrung mit dem unteren Tragplattenteil verbunden.
Dieses mehrschichtig aufgebaute Tragsystem hat eine
ausgeprägte lastverteilende Wirkung, wobei der
Biegesteifigkeit der Tragplatte im Verhältnis zum
Betonunterbau eine herausragende Bedeutung zukommt.
Um unter Beibehaltung der vorteilhaften Eigenschaften der
"Festen Fahrbahn/Bauart Rheda" deren Herstellung zu
erleichtern, ist es auch bekannt geworden, das
mehrschichtige Tragsystem der festen Fahrbahn "Bauart Rheda"
so zu konzipieren, daß die Ortbetonplatte nicht mehr die
Funktion einer Tragplatte mit ausgeprägter Biegesteifigkeit,
sondern nur noch diejenige einer scheibenartigen Aussteifung
des Gleisrostes hat, für die eine einlagige Bewehrung in der
Ebene unterhalb der Schwellen ausreicht. Dies wird dadurch
ermöglicht, daß der Betonunterbau zur Aufnahme der
auftretenden Längsbiegemomente herangezogen und auf diese
Momente bemessen wird (DE 37 36 943 C1). Gleichwohl ist nach
neueren Erkenntnissen die "Feste Fahrbahn/Bauart Rheda"
relativ aufwendig.
So wurden neben der "Bauart Rheda" Bauarten entwickelt, bei
denen der Gleisrost nicht in Beton eingebettet ist, sondern
trocken auf eine mit möglichst maßgenauer Oberfläche
hergestellte Tragplatte aus Asphaltmaterial oder Beton
aufgelegt wird (DE 41 13 566 A1). Bei dieser "Bauart ATD"
(Asphalt-Tragschicht mit Direktauflagerung der Schwellen)
werden auf eine mit hoher Genauigkeit hergestellte
Asphalttragschicht Beton-Zweiblockschwellen direkt
aufgelegt. Im Bereich der Gleisachse zwischen den beiden
Blöcken einer Schwelle befindet sich eine sockelartige
Erhöhung, deren Breite etwas geringer ist als die lichte
Weite zwischen den beiden Schwellenblöcken; dies soll das
Verlegen des Gleisrostes erleichtern und toleranzbedingte
Richtungskorrekturen ermöglichen. Durch Vergießen der
Hohlräume zwischen diesem Querkraftsockel und den
Schwellenblöcken mit einer Kunststoffmasse nach der
Ausrichtung des Gleises wird der zur Ableitung der
Querkräfte erforderliche kraftschlüssige Verbund
sichergestellt. Im Gegensatz zur "Bauart Rheda" wird bei der
"Bauart ATD" von unten nach oben gearbeitet, d. h. die
endgültige Lage des Gleisrostes nach Höhe und Richtung wird
schon durch den Einbau der Asphalttragschicht vorgegeben.
Obwohl an Vermessungs- und Einbaupersonal hohe Anforderungen
gestellt werden, sind bei Bauarten mit aufgelegtem Gleisrost
Hohllagen des Gleisrostes unvermeidbar, da alle Komponenten,
nämlich Tragplatte, Betonschwellen und Schienen mit
Schienenbefestigungen Toleranzen in ihren Höhenabmessungen
aufweisen, die sich zu mehreren Millimetern aufsummieren
können. In unbelastetem Zustand des Gleisrostes sorgt zwar
die Schiene für eine Nivellierung des Höhenunterschiedes;
diese geht aber bei Belastung verloren. Hohllagen werden
durch eine elastische, elasto-plastische oder auch
plastische Zwischenschicht zwischen der Tragplatte und den
Schwellenkörpern allenfalls verdeckt, aber nicht
kraftschlüssig überbrückt. Damit geht ein wesentlicher
Vorteil der "Festen Fahrbahn" verloren, nämlich die
gleichmäßigen Verformungseigenschaften aller
Schienenstützpunkte, welche für geringe dynamische
Schwankungen der Radkraft bei der Überfahrt und damit für
einen ruhigen Fahrzeuglauf und guten Fahrkomfort sorgen.
Schließlich ist es auch bekannt, anstelle vorgespannter
Mono- oder Zweiblockschwellen als Schienenauflagekörper
Einzelstützpunkte z. B. in Form von Stahlbetonfertigteilen zu
verwenden, die jeweils oberhalb eines frisch betonierten
Abschnitts der Stahlbetonplatte entsprechend ihrer Endlage
positioniert, anschließend abgesenkt und in den noch nicht
erhärteten Beton der Stahlbetonplatte eingerüttelt werden
(DE 24 22 942 C2).
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Möglichkeit zu finden, um einen
Eisenbahnoberbau mit den günstigen Fahreigenschaften der
"Bauart Rheda", also unter Vermeidung von Hohllagen auf
möglichst einfache und wirtschaftliche Weise herstellen zu
können.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen
Eisenbahnoberbau durch die im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, einerseits
eine unmittelbare Auflage der Schienenauflagekörper auf der
Tragplatte zu schaffen, und zwar vornehmlich an der Stelle,
an der die Vertikallasten übertragen werden, nämlich
unterhalb der Schienen, andererseits aber zur Übertragung
der Vertikal- und Horizontallasten im Endzustand ein
erhärtendes Material, vornehmlich einen Vergußbeton zu
verwenden, in den einerseits die Schienenauflagekörper
- auch an ihrer Unterseite - kraft- und formschlüssig
eingebettet sind, der andererseits aber auch kraft- und
formschlüssig mit der Tragplatte im Bereich deren Oberfläche
verbunden ist. Der bewährte Baustoff Beton ist für die
sichere und wirtschaftliche Übertragung der vertikalen und
horizontalen Kräfte des Gleisrostes wesentlich besser
geeignet als Kunststoffe oder Spannelemente, wie sie bei
anderen Systemen vorgesehen sind. Da der Vergußbeton im
unbelasteten Zustand des Gleisrostes eingebracht wird,
werden durch die nivellierende Wirkung der Schienen
tendenziell Toleranzen ausgeglichen und Hohllagen mit
Sicherheit vermieden.
Ein weiterer, vor allem wirtschaftlicher Vorteil besteht
darin, daß als Schienenauflagekörper Einzelstützpunkte
gewählt und diese so ausgebildet werden, daß auch
Seitenkräfte übertragen werden können. Die Ausbildung der
Schienenauflagekörper als Einzelstützpunkte hat auch den
Vorteil, daß die Tragplatte als Unterkonstruktion ein- oder
auch beidseitig verbreitert werden und so als Fahrbahn für
z. B. gummibereifte Fahrzeuge dienen kann.
Die kraft- und formschlüssige Verbindung der
Schienenauflagekörper mit der Tragplatte erfolgt über
Auflagersockel, die höhenmäßig schon auf den Endzustand
ausgerichtet sind, so daß die Schienenauflagekörper schon
bei der Montage unter Verzicht auf Vertikalspindeln auf
diese aufgelegt werden können. Durch hinterschnittene
Längsränder geraten die Auflagersockel ihrerseits in einen
Verbund mit dem Vergußbeton, so daß neben den lastbedingten,
nach unten gerichteten Vertikalkräften auch nach oben
gerichtete Vertikalkräfte aufgenommen werden können.
Während aus Schienen und Einzelstützpunkten bestehende
Einzelschienenstränge für die Montage durch
Montagehilfsmittel in spurhaltende Verbindung gebracht
werden müssen, können als Schienenauflagekörper auch
spurhaltende Schwellen, also an sich bekannte Mono- oder
Zweiblockschwellen verwendet werden.
Als Vergußbeton wird zweckmäßigerweise ein frei
ausgespiegelter schwindarmer Fließbeton verwendet, der bei
entsprechender Verdichtung durch Vibration ohne weiteres in
der Lage ist, die durch die Höhe der Auflagersockel
bestimmten engen Hohlräume unterhalb der
Schienenauflagekörper satt auszufüllen und eine vollständige
Auflagerung durch Einbettung zu gewährleisten. Die
Ausbildung der Schienenauflagekörper als Einzelstützpunkte
hat in diesem Zusammenhang den Vorteil, daß die Aufstellung
der Schalungen zum Vergießen durch die in zwei Reihen
angeordneten Einzelstützpunkte erheblich vereinfacht wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Regelquerschnitt durch den erfindungsgemäßen
Eisenbahnoberbau in der Geraden,
Fig. 2 eine Draufsicht zu Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt entlang der Linie III-III in
Fig. 1.
Fig. 4 einen Regelquerschnitt durch den Eisenbahnoberbau in
der Gleiskrümmung,
Fig. 5 einen Schienenauflagekörper in Ansicht in größerem
Maßstab,
Fig. 6 den Schienenauflagekörper gemäß Fig. 5 in
Stirnansicht und
Fig. 7 in Draufsicht, die
Fig. 8, 9 und 10 vergrößerte Detaildarstellungen des auf
einem Auflagersockel aufliegenden Mittelteils eines
Schienenauflagekörpers,
Fig. 11 eine andere Ausführungsform eines Auflagersockels,
Fig. 12 eine erste Ausführungsform einer Montagevorrichtung
für den Gleisrost in Form einer Traverse am Beispiel
eines Regelquerschnitts,
Fig. 13 eine Draufsicht auf Fig. 12,
Fig. 14 einen Querschnitt durch die Montagetraverse und
Fig. 15 die Verbindung der Traverse mit einem
Schienenauflagekörper jeweils in größerem Maßstab,
Fig. 16 eine andere Ausführungsform einer Montagevorrichtung
an einem Regelquerschnitt,
Fig. 17 einen Schnitt entlang der Linie XVII-XVII und
Fig. 18 einen Schnitt entlang der Linie XVIII-XVIII in
Fig. 16,
Fig. 19 eine weitere Ausführungsform für eine
Montagevorrichtung sowie
Fig. 20 die Einbringung des Vergußbetons in Schnitten
parallel zur Gleislängsachse und
Fig. 21 eine Draufsicht zu Fig. 20.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Regelquerschnitt durch einen
erfindungsgemäß ausgebildeten Eisenbahnoberbau in der
Geraden dargestellt. Der Gleisrost 1 besteht im
dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei
Einzelschienensträngen 2 und 3, die ihrerseits jeweils aus
Schienen 4 und als Einzelstützpunkte ausgebildeten
Schienenauflagekörpern 5 bestehen. Der Gleisrost 1 ist über
die Schienenauflagekörper 5, die aus Beton- oder
Stahlbetonfertigbauteilen bestehen, kraft- und formschlüssig
in Vergußbeton 6 eingebettet, der die auf das Gleis
wirkenden Horizontal- und Vertikalkräfte auf eine Tragplatte
7 aus Stahlbeton überträgt. Die Tragplatte 7 liegt
ihrerseits auf einer Tragschicht 8, z. B. einer hydraulisch
gebundenen Kiestragschicht (HGT) als Betonunterbau auf.
Um sicherzustellen, daß die unteren Bereiche der
Schienenauflagekörper 5 satt in den Vergußbeton 6
eingebettet werden können, wird zwischen der Oberfläche 9
der Tragplatte 8 und den Unterseiten der
Schienenauflagekörper 5 durch Schienenauflagersockel 10 ein
Abstand geschaffen, der von dem Vergußbeton 6, der
zweckmäßigerweise als Fließbeton eingebracht wird,
zuverlässig unterflossen werden kann; eine Abfasung der
unteren Kanten der Auflagekörper dient der Verbesserung des
Fließvorgangs. Die Schienenauflagersockel 10 werden mit
hoher Maßgenauigkeit schon von vornherein in der endgültigen
Höhe hergestellt, so daß der Gleisrost 1 nach Absenken auf
diese bereits seine vorgeschriebene Lage erreicht hat und
Justiereinrichtungen zur Einstellung der Höhenlage, wie z. B.
Spindeln, entbehrlich sind.
Die Ausbildung der Schienenauflagekörper 5 als
Einzelstützpunkte hat in Verbindung mit einer einfachen
Platte als Unterkonstruktion auch den Vorteil, daß diese
ein- oder beidseitig verbreitert werden und so als Fahrbahn
für gummibereifte Fahrzeuge dienen kann. Eine solche
Verbreiterung ist bei 11 und Gummireifen eines Fahrzeugs
sind bei 12 angedeutet. Der Eisenbahnoberbau kann dann
unmittelbar auch von anderen als Schienenfahrzeugen befahren
werden, was vor allem in unwegsamem Gelände Vorteile für
Einsatzfahrzeuge, z. B. der Feuerwehr, hat.
Während Fig. 1 einen Regelquerschnitt in der Geraden zeigt,
ist in Fig. 4 ein Regelquerschnitt in der Krümmung
dargestellt, wobei die Überhöhung der außenliegenden Schiene
mit Delta h bezeichnet ist. Hier ist weiterhin angegeben,
daß die Bereiche außerhalb des Gleisrostes und zwischen den
Schienenauflagekörpern 5 auch mit einem schalldämmenden
Material 20, z. B. einem Einkornbeton, ausgefüllt sein
können.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine einwandfreie
Kraftübertragung vom Gleisrost über den Vergußbeton auf die
Tragplatte ist die Formgebung der Schienenauflagekörper und
der Auflagersockel. Anhand der Fig. 5, 6 und 7 sowie 8 bis
11 kann die Ausgestaltung dieser Elemente näher erläutert
werden.
Die Fig. 5, 6 und 7 zeigen einen Schienenauflagekörper 5
jeweils in Seitenansicht, Stirnansicht und Draufsicht. Wie
vor allem die Draufsicht der Fig. 7 erkennen läßt, besteht
jeder Auflagekörper 5 aus einem quaderförmigen Mittelteil 13
und zwei etwa trapezförmig ausgebildeten, sich zu den
Stirnflächen 14 hin verschmälernden Endteilen 15. Die
doppelt-konische Form der Auflagekörper 5 ermöglicht die
Übertragung der Horizontalkräfte aus dem Gleisrost in den
Vergußbeton 6. Im Bereich des Mittelteils 13 der
Schienenauflagekörper 5 über dem Auflagersockel 10 der
Tragplatte 6 springen die Seitenflächen 16 der Auflagekörper
5 zurück; diese Rücksprünge 17 bewirken eine zusätzliche
Verzahnung zur Übertragung quergerichteter Horizontalkräfte.
Der Rücksprung wird mit allseitigem Anzug ausgebildet, so
daß die Schalungsform bei der Herstellung der Körper 5 aus
Beton oder Stahlbeton nach oben abgezogen werden kann.
Zugleich sind die Schienenauflagekörper 5 auch im
Querschnitt etwa trapezförmig mit schrägen Seitenflächen 16
ausgebildet (Fig. 6); dadurch wird auch in vertikaler
Richtung eine gewisse Verzahnung gegenüber dem Vergußbeton 6
geschaffen. Der Vergußbeton 6 ist seinerseits durch die
Auflagersockel 10 gegen Verschiebungen in Querrichtung
gesichert.
Zur Aufnahme der abhebenden Kräfte reicht normalerweise das
Eigengewicht von Gleisrost 1 und Vergußbeton 6 aus. Als
zusätzliche Sicherung können, wie vor allem Fig. 8 deutlich
werden läßt, welche zusammen mit den Fig. 9 und 10 den
mittleren Bereich eines Schienenauflagekörpers 5 in größerem
Maßstab zeigt, die Seitenflächen 18 der
Schienenauflagersockel 10 etwas hinterschnitten ausgebildet
sein. Auf diese Weise werden Abhebekräfte, die zuvor über
die Schienenauflagekörper 5 in den Vergußbeton eingetragen
wurden, nunmehr über den Vergußbeton 6 auf die Tragplatte 7
abgegeben. Alternativ können in die Tragplatte auch
Ankerelemente eingebaut werden, die zweckmäßigerweise
nachträglich außerhalb der Auflagersockel 10 und der
Auflagekörper 5 in den Beton der Tragplatte 7 eingerüttelt
werden. Die Verankerung im Beton der Tragplatte 7 erfolgt
durch Haftung (Betonrippenstahl), im Vergußbeton 6 durch
eine Ankerplatte.
Die Auflagersockel 10 sollen möglichst monolithisch mit der
Tragplatte 7 verbunden sein. Um dies zu erreichen, können
sie, wie in Fig. 8 dargestellt, mit der Tragplatte 7
zusammen hergestellt werden. Da es schwierig ist, bei der
Herstellung einer Betonplatte die im Eisenbahnbau
geforderten engen Toleranzen einzuhalten, besteht aber auch
die in Fig. 11 gezeigte Möglichkeit, zunächst die Tragplatte
6 mit ebener Oberfläche 9 auszuführen und mittels auf dieser
operierender Fertiger die Auflagersockel 10′
nachzubetonieren; dadurch gelingt es, die Toleranzen zu
minimieren. Dabei ist es auch möglich, zur Verbesserung der
Aufnahme von Horizontalkräften zunächst in der Oberfläche 9
der Tragplatte 6 eine Längsnut 19 zu belassen, die dann von
dem Beton des Auflagersockels 10′ ausgefüllt wird.
Für die Montage des Gleisrostes 1 und während des
Einbringens des Vergußbetons 6 müssen die Spurweite und die
gegenseitige Neigung der beiden Einzelschienenstränge 2 und 3
durch temporäre Montagehilfsmittel gesichert werden;
Beispiele für solche Montagehilfsmittel sind in den Fig. 12
bis 15, 16 bis 18 sowie 19 dargestellt.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 12 und 13 sind
die beiden Einzelschienenstränge 2 und 3 an ausgewählten
Stellen im Verlauf ihrer Länge durch Traversen 21
miteinander verbunden, die jeweils an den einander
gegenüberliegenden inneren Endteilen 15 der
Schienenauflagekörper 5 befestigt sind. Diese Traversen 21
bestehen, wie die Detaildarstellungen der Fig. 14 und 15 in
größerem Maßstab zeigen, jeweils aus einem vertikalen Steg
22 mit einem unteren horizontalen Flansch 23. Der Flansch 23
weist an den Enden einen nach unten gerichteten Anschlag 24
auf, mit dem er jeweils an einer Stirnfläche 14 eines
Schienenauflagekörpers 5 anliegt, sowie eine obere schräge
Aufkantung 25, die an der oberen äußeren Schrägfläche des
die Schienenbefestigungsteile aufnehmenden Wulstes 26
anliegt. Verbindungsschrauben sind bei 27 angedeutet. Diese
Ausbildung der Traverse 21 berücksichtigt die Notwendigkeit
seitlicher Abschalungen 28, die zum nachträglichen
Einbringen des Vergußbetons 6 erforderlich sind.
Die in den Fig. 16 bis 18 dargestellte Traverse 31 greift im
Gegensatz zu der Traverse 21 nur an den Schienen an, die mit
schraubbaren Klemmvorrichtungen gehalten werden. Während die
Schienenfüße auf einer Auflagerplatte 32 gegen ein
Widerlager 33 auf horizontalen Abstand gegeneinander fixiert
sind, werden sie in dieser Position durch innere (34) und
äußere (35) Schraubenbolzen gehalten, die am Steg der
Schienen angreifen. Zum Ausbau der Traversen 31 nach dem
Einbringen des Vergußbetons 6 können diese um 90 Grad
gekippt werden (Fig. 18).
Als Montagevorrichtung für den Gleisrost können auch
Traversen 36 dienen, die aus Stahlprofilen mit beidseitigen
Anschlägen für beide Schienenfüße und keiligen Auflagen zur
Erzwingung der Schienenneigung bestehen. Auf diese Profile
werden die Schienen mit Schnellspannern 37, die federnd auf
den Schienenfuß drücken, aufgeklemmt. Falls für die
Demontage notwendig, können die Traversen 36 in der Mitte 38
teilbar ausgebildet werden.
Die Anwendung von Fließbeton mit horizontal ausspiegelnder
Oberfläche erlaubt eine weitgehende Automatisierung des
Betoniervorganges beim Einbringen des Vergußbetons 6.
Fig. 20 zeigt in drei aufeinanderfolgenden Arbeitsphasen das
Einbringen des Vergußbetons im Längsschnitt und Fig. 21 in
der Draufsicht.
Bei der Darstellung ist davon ausgegangen, daß der aus zwei
über eine Traverse 21 miteinander verbundenen
Einzelschienensträngen 2 und 3 bestehende Gleisrost 1 auf
die Schienenauflagersockel 10 der Tragplatte 7 aufgelegt
ist. Dabei wird in der ersten Phase gemäß Fig. 19a mittels
über eine Leitung 41 zugeführter Druckluft zunächst der
Zwischenraum zwischen der Unterseite der
Schienenauflagekörper 5 und der Oberfläche 9 der Tragplatte
7 ausgeblasen, um lose Verunreinigungen zu beseitigen. Im
nächsten Arbeitsgang gemäß Fig. 19b wird mittels eines
Betonierrohres 42 in einen durch Schalungen 28 abgegrenzten
Zwischenraum zwischen zwei Schienenauflagekörpern 5 eine
genau definierte Betonmenge 6′ eingebracht und mittels eines
mitgeführten Rüttlers 44 so lange gerüttelt, bis die Front
des unter dem den Zwischenraum in Arbeitsrichtung (Pfeil 43)
durchgelaufenen Betons einen Meßfühler 45 erreicht hat, der
in einer festgelegten Distanz vor dem nächsten
Schienenauflagekörper 5 liegt. Der Fließvorgang unterhalb
der Schienenauflagekörper 5 kann durch Abfasung der unteren
Kanten der Körper 5 verbessert werden. Wegen der guten
Fließfähigkeit des Betons kommt damit auch die beim Rütteln
horizontal ausspiegelnde Betonoberfläche in die planmäßige
Höhenlage; ein Abziehen der Betonoberfläche ist damit nicht
erforderlich.
Im Querschnitt werden beidseits des Auflagersockels 10 der
Tragplatte 7 je ein Meßfühler 45 und ein diesem zugeordneter
Innenrüttler 44 angeordnet, die auf einer auf den Schienen
fahrbahren Betonieranlage montiert sind (Fig. 20). In
Längsrichtung gesehen werden Betonierrohr 42, Meßfühler 45
und Rüttler 44 exzentrisch in den Zwischenräumen zwischen
den Schienenauflagekörpern 5 angeordnet, um eine Kollision
mit den temporären Traversen 21 zwischen den Schienen zu
vermeiden.
Claims (16)
1. Eisenbahnoberbau mit einem auf einer durchgehenden
Tragplatte aus Stahlbeton aufgelagerten Gleisrost aus
Schienen und als Beton- oder Stahlbetonfertigbauteile
ausgebildeten Schienenauflagekörpern, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gleisrost (1) über die
Schienenauflagekörper (5) zumindest in Teilbereichen ihrer
Grundfläche unmittelbar gegenüber aus der Tragplatte (7)
aufragende, höhenmäßig möglichst maßgenau hergestellte
Auflagersockel (10) abgestützt und mittels einer die
Schienenauflagekörper (5) zumindest in ihrem unteren Bereich
einbettenden Schicht (6) aus erhärtendem Material kraft- und
formschlüssig mit der Tragplatte (7) verbunden ist, wobei
die Schienenauflagekörper (5) zumindest in ihrem unteren, in
das erhärtende Material (6) eingebetteten Bereich und die
Tragplatte (7) an ihrer das erhärtende Material aufnehmenden
Oberseite mit Mitteln zum Erzeugen eines zusätzlichen
Verbundes mit diesem versehen sind.
2. Eisenbahnoberbau nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht (6) aus erhärtendem Material
als Fließbeton mit ausgespiegelter Oberfläche eingebracht
ist.
3. Eisenbahnoberbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß als Schienenauflagekörper (5)
Einzelstützpunkte unter jeder Schiene (4) vorgesehen sind.
4. Eisenbahnoberbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagersockel (10) in den
zur Auflagerung der Schienenauflagekörper (5) bestimmten
Bereichen der Tragplatte (7) jeweils unterhalb der Schienen
(4) vorgesehen sind.
5. Eisenbahnoberbau nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflagersockel (10) als in
Längsrichtung des Gleises durchgehende Leisten ausgebildet
sind.
6. Eisenbahnoberbau nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflagersockel (10) monolithisch mit
der Tragplatte (7) verbunden sind.
7. Eisenbahnoberbau nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen der
Auflagersockel (10) hinterschnitten ausgebildet sind.
8. Eisenbahnoberbau nach einem der Ansprüche 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schienenauflagekörper (5) im
Grundriß ein im wesentlichen rechteckförmiges, die Schiene
tragendes Mittelteil (13) und beidseits sich trapezförmig
verschmälernde Endteile (15) aufweisen.
9. Eisenbahnoberbau nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schienenauflagekörper (5) zumindest
im Bereich der Endteile (15) einen sich zu ihrer Grundfläche
hin trapezförmig verbreiternden Querschnitt aufweisen.
10. Eisenbahnoberbau nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schienenauflagekörper (5) Im Bereich
des Mittelteils (13) etwa rechteckigen Querschnitt
aufweisen.
11. Eisenbahnoberbau nach einem der Ansprüche 3 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (7) zur Bildung
eines Fahrwegs für gummibereifte Fahrzeuge ein- oder
beidseits über den Gleisrost verbreitert ist (11).
12. Eisenbahnoberbau nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den
Schienenauflagekörpern (5) schallabsorbierendes Material
angeordnet ist.
13. Verfahren zum Herstellen eines Eisenbahnoberbaus gemäß
den Ansprüchen 1 bis 12, gekennzeichnet durch folgende
Verfahrensschritte:
- a) Herstellen der Tragplatte (7) und der Auflagersockel (10) in der endgültigen Höhenlage,
- b) Absenken des aus Schienen (4) und Schienenauflagekörpern (5) bestehenden Gleisrostes (1) in spurhaltender Fixierung auf die Auflagersockel (10),
- c) Einbringen des erhärtenden Materials (6) zur Einbettung der Schienenauflagekörper (5) in ihrem unteren Bereich und Herstellen der kraft- und formschlüssigen Verbindung mit der Tragplatte (7).
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagersockel (10) zugleich mit der Tragplatte (7)
hergestellt werden.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst die Tragplatte (7) mit ebener Oberfläche
hergestellt und danach auf diese die Auflagersockel (10)
aufgebracht werden.
16. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß bei aus Schienen (4) und als Einzelstützpunkte
ausgebildeten Schienenauflagekörpern (5) bestehenden
Einzelschienensträngen jeweils zwei Einzelschienenstränge (2
bzw. 3) durch an den Schienen (4) und/oder
Schienenauflagekörpern (5) angreifende Montagehilfsmittel
(21, 31, 36) für den Einbau spurhaltend zu einem Gleisrost
(1) verbunden werden.
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