Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Festen Fahrbahn für
schienengebundenen Verkehr, sowie eine Feste Fahrbahn, wie sie gattungsmäßig im
Oberbegriff des Anspruchs 8 beschrieben ist.
Die höhere Beanspruchung der Schienenwege durch Hochgeschwindigkeitszüge hat
mindestens bei Hochleistungsstrecken zur Abkehr vom klassischen Gleisbau mit Schotterbett
mit hohem Unterhaltungsaufwand zu Festen Fahrbahnen geführt.
Unter den zahlreichen Konstruktionen Fester Fahrbahnen ist das System "Rheda" aus dem
Jahre 1972 mit ausschließlich in Beton hergestellter Tragkonstruktion das bekannteste und
bewährteste. Bei dieser Konstruktion wird in einer modernen Ausführungsvariante auf einer
hydraulisch gebundenen Tragschicht (HGT) ein Stahlbetontrog betoniert, innerhalb dessen ein
Gleisrost verlegt und mit Justierschrauben in seine Sollage gebracht wird. Bekannt ist eine
Variante des Rheda-Systems, bei der im Trog unter den Schwellen Längsrippen höhengenau
hergestellt werden, auf denen der Gleisrost ohne vertikale Spindelung aufgelegt wird. Das in
Sollage ausgerichtete Gleis wird mit Ortbeton so weit eingegossen, daß der untere
Schwellenteil und durch ihn in Öffnungen durchgezogene in Gleislängsrichtung verlegte
Bewehrungseisen in Beton eingebunden werden. Für den Ortbeton dient der Trog als
Schalung, wodurch die Höhe der Trogwände bestimmt ist.
Die Bauweise Rheda ist sehr aufwendig. Der Trog ist ein hoher Kostenfaktor. Die Ausrichtung
des Gleises mit Justierschrauben ist für sich lohnintensiv und kostenträchtig und verhindert
zugleich den Einsatz kontinuierlich arbeitender Gleisverlegeeinrichtungen. Das Einfädeln der
Längseisen durch die Schwellen ist nicht nur schwierig, sondern das volle Vergießen der
Löcher quer durch die Schwellen unter Baustellenbedingungen ist auch nicht sichergestellt.
Ein wirksamer Korrosionsschutz der Längseisen durch sattes Umhüllen mit Beton ist deshalb
nicht immer gegeben und auf keinen Fall prüfbar.
Um den Verbund zwischen Trogplatte und dem Vergußbeton des Gleisrostes zu sichern,
werden heute Betonstahlbügel vertikal in die Trogsohle eingebohrt und mit Kleber oder Mörtel
angeschlossen. Diese Technik ist nicht nur teuer, sondern auch hinsichtlich ihrer Qualität bei
Ausführung auf der Baustelle anzuzweifeln.
Aus der DE 44 30 769 ist eine dem System RHEDA verwandte Feste Fahrbahn-Konstruktion
bekannt, bei der auf eine Tragschicht 8 - beispielsweise eine hydraulisch gebundene Kiesschicht
(HGT) - als Unterbau eine Trogplatte 7 aus Stahlbeton aufbetoniert ist. Auf der Trogplatte 7
wird der Gleisrost 1 mit Betonauflagerkörper 5 aus Beton höhengenau auf
Schienenauflagersockel 10 verlegt. Die Sockel 10 werden anschließend mit Fließbeton unter-
und umgossen.
Diese Konstruktion ist - wie die erstgenannte Konstruktion - sehr aufwendig, weil sie
mindestens zwei unabhängig von einander und nacheinander auszuführende Betoniervorgänge
erfordert: das Betonieren der Trogplatte 7 sowie die Herstellung der beiden
Verbundplattenstreifen 6. Darüber hinaus erscheint es zweifelhaft, ob die bei dieser
Konstruktion vorgesehenen schmalen Fließbetonstreifen ausreichen, die Kräfte aus
Verkehrsbelastung sicher aus dem Rost in die Trogplatte 7 zu übertragen.
Aufgabe der Erfindung ist es, das System Rheda so weiterzubilden,
- - daß nur ein vor Ort in tragendem konstruktivem Stahlbeton hergestelltes
Konstruktionselement für die Feste Fahrbahn erforderlich ist,
- - daß alle notwendigen Konstruktionselemente der Festen Fahrbahn voll tragend mitwirken,
indem die Konstruktionsregeln des Stahl- und Spannbetonbaus eingehalten werden,
- - daß kontinuierlich arbeitende Gleisverlegeeinrichtungen einsetzbar sind, und
- - daß aufwendige Handarbeiten - besonders innerhalb des kritischen Weges der
Gleisbauarbeiten - weitgehend vermieden werden, und
- - daß unter Baustellenbedingungen wenig praktikable Bauverfahren vermieden werden.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung einer Festen Fahrbahn und durch
eine Feste Fahrbahn, wie sie im Anspruch 1 bzw. im Anspruch 8 mit den
kennzeichnenden Merkmalen beschrieben sind.
Unter der HGT ist - wie sich auch aus der DE 44 30 769 ergibt - eine im Gleisbau als Unterbau
für den tragenden Gleisoberbau benötigte Magerbetonschicht von geringer Festigkeit und keine
Stahlbetontragplatte zu verstehen. Sie bildet die verfestigte Arbeitsplatte für den Bau der
eigentlichen Stahlbetonkonstruktion der Festen Fahrbahn. Sie muß nur so fest sein, daß auf ihr
der Versorgungsverkehr der Baustelle durch übliche Baustellenfahrzeuge abgewickelt werden
kann. Schwere Verlegefahrzeuge können in der Regel bereits auf den von ihnen selbst vor
Kopf verlegten Schienen verkehren und belasten die HGT-Schicht nur mittelbar, verteilt über
die Vielzahl der Stützenfüße des Gleisrostes.
Indem auf der HGT-Schicht, dem Unterbau des Gleiskörpers, unmittelbar die tragende
Ortbetonplatte der Festen Fahrbahn betoniert wird, wird die bei den bekannten Feste Fahrbahn-
Konstruktionen benötigte Stahlbetontragplatte gespart. Die Herstellkosten können so erheblich
vermindert werden.
Die Herstellung des aufwendigen Troges vor dem Gleisbau kann entfallen. Als eigentliche
Tragplatte der Festen Fahrhahn dient allein der Ortbeton auf der HGT, der den Schwellenrost
einbindet. Die erforderliche Seitenschalung kann kostensparend an den Gewindeköpfen der
Spanndrähte in der Schwelle oder speziellen Ankerhülsen auf den Stirnflächen der Schwellen
gehalten werden.
Die Stützfüße können im Schwellenwerk so höhengenau kalibriert eingebaut werden, daß sich
die Fertigungstoleranzen der Schwellen mindestens halbieren. Um die sofortige Befahrbarkeit
des unvergossenen Gleisrostes im Bauzustand zu gewährleisten, werden zwischen den
Stützfüßen und der HGT Ausgleichsschichten zur Vermeidung von Spannungsspitzen
eingebaut. Diese Ausgleichsschichten (z. B. aus Kunststoff, Gummi, Bitumenpappe oder
Geotextil) können im Werk auf den Stützfüßen oder auf der Baustelle auf den Justierstreifen
aufgebracht werden.
Die bei der Schwellenherstellung bereits an den Schwellen vorgesehenen Bügel, Ankereisen
und Stützfüße ersparen Montagearbeit auf der Baustelle. Auch die Längsbewehrung in der
Ortbetontragplatte kann bei Jochmontagen vor der Aufnahme eines Gleisrostabschnitts durch
die Gleis-Verlegeeinrichtung bereits vormontiert werden, um Zeit bei der Gleismontage
einzusparen.
Die Erfindung wird anhand der Fig. 1 und 2 erläutert.
Fig. 1 und 2 zeigen Schnitte durch die erfindungsgemäße Feste Fahrbahn:
Fig. 1 einen Schnitt senkrecht zur Gleisachse,
Fig. 2 einen Schnitt in der Gleisachse.
Erläuterung zu den Bezugszahlen:
Die erfindungsgemäße Feste Fahrbahn baut sich auf der hydraulisch gebundenen Tragschicht
(HGT) 1 auf, auf die - zweckmäßig mit vollmechanisierten Fertigern - Justierstreifen 9 -
beispielsweise aus bituminösen Material - mit einer Tragfähigkeit von mindestens 25 KP/cm2
±2 mm genau aufgebracht werden.
Auf die Justierstreifen 9 wird der Gleisrost 2 aus den Schwellen 3 sowie den mit
Schienenbefestigungen 4 auf ihnen montierten Schienen 5 mit Hilfe der unter den Schwellen 3
vormontierten Stützfüßen 8 aufgesetzt. In der Fuge zwischen Stützfuß und Tragschicht 1 wird
zweckmäßig eine lastverteilende Zwischenlage 15 eingelegt, um die Stützfüße gegen
punktuelle Überlastung zu schützen und den Gleisrost unmittelbar nach seiner Versetzung und
Ausrichtung für Bauzüge zum Weiterbau der Strecke befahrbar zu machen. Die Stützfüße 8
werden zweckmäßig bereits in der Schwellenfabrik mit schnellhärtendem Kunstharzmörtel auf
die Sohlfläche der Schwelle 3 mit einer Genauigkeit von ±1 mm der Höhe nach aufgeklebt.
Bereits bei der Herstellung werden in die Schwelle 3 Bügel 6 eingebaut. In den Bügeln werden
mindestens die Ankereisen 7 vor Einbau des Gleisrostes 2 vormontiert. Die Längsbewehrung
13 kann in gleicher Weise vor dem Versetzen des Gleisrostes vormontiert oder danach vor Ort
eingebaut werden.
Die Schalung 11 für den Ortbeton 14 über der HGT 1 wird - zweckmäßig in großen
Elementen, die weitgehend maschinell umsetzbar sind -, auf der Oberfläche der HGT aufgebaut
und in entsprechenden Vorrichtungen, die in den Stirnflächen der Schwellen 3 eingebaut sind,
verankert. Zu diesem Zweck können bei im Spätentschalverfahren hergestellten Schwellen die
Gewindekörper 12 der Spannglieder 10 dienen. Bei mit Sofortentschalung gefertigten
Schwellen werden zweckmäßig Gewindehülsen in den Stirnflächen der Schwellen eingebaut.
Durch Ausgießen des Troges zwischen den Schalungen 11 auf der HGT 1 bis auf eine durch
die Statik bestimmte Höhe über der Sohlebene der Schwellen mit Ortbeton 14 entsteht die
eigentlich tragende Platte der Festen Fahrbahn. Auf die Einbindehöhe der Schwelle in den
Ortbeton der Tragplatte kann die Schwellenoberfläche zur Erreichung eines optimalen
Verbundes zwischen Schwelle 3 und Tragplatte, z. B. durch Einlegen einer Noppenfolie in die
Schwellenschalung, profiliert sein.