DE4419700A1 - Vorrichtung zur Aufnahme von Werkstücken für Bearbeitungsvorgänge, insbesondere zum Nähen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme von Werkstücken für Bearbeitungsvorgänge, insbesondere zum NähenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Zuschnitt
aus einem vorzugsweise biegeschlaffen Material während eines Bearbeitungs
vorganges, insbesondere während des Nähens, in einer vorbestimmten Position, die
einen Trägerkörper aufweist, auf dem der Zuschnitt auf einer Anlagenfläche lösbar
anbringbar ist, und die mit einer Halteeinheit versehen ist, die den Zuschnitt beim
Bearbeiten an der Anlagefläche hält.
Eine Möglichkeit um mit automatischen Fertigungseinrichtungen Zuschnitte aus einem
biegeschlaffen Material zu dreidimensionalen Hüllen zu verarbeiten, besteht darin, die
Zuschnitte auf einen Trägerkörper aufzuspannen, der im wesentlichen die Form der
herzustellenden Hülle aufweist. Die Zuschnitte werden dabei zueinander so im Winkel
angeordnet, daß sich ihre Randbereiche zumindest teilweise überlappen.
Anschließend bewegt sich ein geeignetes Werkzeug beispielsweise eine an einem
Arm eines Manipulators angeordnete Nähmaschine entlang des sich überlappenden
Bereiches, wodurch die beiden Zuschnitte verbunden werden. Ein großes
Anwendungsgebiet dafür ist beispielsweise das Vernähen von textilen Materialien
oder Leder. Da die Nähmaschinen derart automatisierter Nähanlagen vorbestimmte
Wege abfahren, ist es notwendig, daß die Zuschnitte während des Nähens exakt an
den dafür vorgesehenen Positionen angeordnet sind.
Aufgrund der biegeschlaffen Eigenschaften dieser Materialien hat es sich jedoch als
schwierig erwiesen, diese Positionierung zu erreichen und für die Dauer des
Bearbeitungsvorganges beizubehalten. Um dies zu gewährleisten, existieren deshalb
im Stand der Technik entsprechende Vorrichtungen. So werden bei einer aus der DE-
PS 42 25 008 bekannten Vorrichtung jeweils eine Anlegeeinrichtung mit einem
Zuschnitt bestückt und zusammen mit diesem an einem Trägerkörper angeordnet.
Nachdem die Anlegeeinrichtung wieder entfernt ist, verbleiben deren Halteplatten an
dem Zuschnitt. Die metallischen Halteplatten drücken dabei den sich zwischen ihnen
und dem Trägerkörper befindenden Zuschnitt durch einen Magneten des
Trägerkörpers an die entsprechende Anlagefläche desselben. Um den Zuschnitt
sicher zu halten, sind die Andruckflächen der Halteplatten nur unwesentlich kleiner als
der Zuschnitt, so daß dessen zu bearbeitende Randzone gegenüber diesen vorsteht.
Da die Halteplatten auch während des Nähens an der dem Trägerkörper
abgewandten Seite des Zuschnittes anliegen, ist der Zuschnitt nicht frei zugänglich.
Die Bewegung des Näharmes einer Nähmaschine muß deshalb an die Anordnung der
Halteplatte angepaßt werden, was vor allem dann als nachteilig empfunden wird,
wenn der Zuschnitt beispielsweise auch bestickt werden soll. Ebenso ist es nicht
zufriedenstellend, daß die Halteplatten nach dem Nähvorgang wieder entfernt und
nach dem Abnehmen der Hülle von dem Trägerkörper wieder an diesen herangeführt
werden müssen. Außerdem führt die Fixierung der Zuschnitte mittels Halteplatten
dazu, daß die Anlegevorrichtung, da sie zusätzlich zum jeweiligen Zuschnitt auch eine
Halteplatte aufnehmen müssen, konstruktiv relativ aufwendig sind. Desweiteren ist
diese Art der Fixierung der Zuschnitte verhältnismäßig zeitaufwendig, da die
Handhabung der Halteplatten außerhalb des eigentlichen Nähvorganges erfolgen
muß, wodurch die für einen Bearbeitungszyklus einer Hülle benötigte Zeit relativ lange
ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Vorrichtung der eingangs
bezeichneten Art zu schaffen, durch die ein Zuschnitt während eines Bearbei
tungsvorganges sicher gehalten werden kann, ohne dabei die geschilderten Nachteile
aufzuweisen.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung dadurch gelöst, daß jede
Halteeinheit in einer Ausnehmung des Trägerkörpers angeordnete Halteelemente
aufweist, die von einer innerhalb des Trägerkörpers gelegenen Ruheposition in eine
Eingriffsposition überführbar sind, in der sich ihre Eingriffsabschnitte außerhalb des
Trägerkörpers befinden.
In einer bevorzugten Ausführungsform können die Halteelemente jeweils mit einem
Druckmedium beaufschlagt werden und sind mit einem Federelement versehen.
Dabei ist zur Erzielung einer besonders schnellen Überführung der Halteelemente in
die Eingriffsposition zweckmäßig, daß das Halteelement
durch Beaufschlagung mit einem Druckmedium in die Ruheposition überführt und es
auch dort für die Dauer der Druckbeaufschlagung verbleibt. Dadurch ist sichergestellt,
daß der Verbleib der Halteelemente in der Eingriffsposition unabhängig von einem
eventuellen Druckabfall ist.
Ein weiterer Vorteil dieser Ausbildung der Erfindung besteht darin, daß lediglich für die
Überführung der Halteelemente von der Eingriffsposition in die Ruheposition Energie
zugeführt werden muß und die Halteelemente durch die Wirkung der Federelemente in der Arbeitsposition verbleiben.
zugeführt werden muß und die Halteelemente durch die Wirkung der Federelemente in der Arbeitsposition verbleiben.
In anderen Ausführungsformen der Erfindung können die Halteelemente aber auch so
ausgebildet sein, daß sie beispielsweise durch elektrische oder magnetische Energie
in die Endlagen bewegt werden.
Es ist außerdem bevorzugt, daß die Halteelemente durch eine zu ihrer Längsachse im
wesentlichen parallele Bewegung von der Ruhe- in die Eingriffsposition überführt
werden können. Dies trägt ebenfalls zu einem einfachen konstruktiven Aufbau bei, da
in diesem Fall zum einen die Ausnehmungen durch zylindrische Bohrungen erzeugt
werden können und zum anderen geradlinige Bewegungen konstruktiv relativ einfach
realisierbar sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
die Halteelemente Nadeln aufweisen, wobei die Eingriffsabschnitte von deren Spitzen
gebildet werden. Damit lassen sich insbesondere flexible Materialien sicher fixieren.
Außerdem haben Nadeln bei derartigen Materialien den Vorteil, daß sie einen nur
sehr geringen Verschleiß zeigen und somit höhere Standzeiten möglich sind.
Um beispielsweise Leder oder Folienzuschnitte während eines Bearbeitungsvor
ganges unter Vermeidung von durch Nadeleinstiche entstehenden Beschädigungen
zu fixieren, kann es zweckmäßig sein, daß die Halteeinrichtungen entweder eine
Unterdruck erzeugende Saugeinrichtung aufweisen oder mit einem Stößel versehen
sind, der ein von ihm zu bewegendes Klebeband mit dem Zuschnitt in Kontakt bringt.
Selbstverständlich sind auch Ausführungsformen der Erfindung möglich, bei denen
Kombinationen von Saugeinrichtung, Stößel mit Klebeband und/oder Nadeln als
Halteelemente vorgesehen sein können.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Figuren schematisch dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine in eine Nähanlage integrierte Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Anlagefläche eines Trägerkörpers,
Fig. 3 einen Ausschnitt einer Schnittdarstellung entlang der Linie III-III
der Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung entsprechend Fig. 3 einer zweiten Ausführungs
form der Erfindung.
Zur Verdeutlichung einer möglichen Anwendung der Erfindung ist in Fig. 1 eine in eine
automatisierte Nähanlage integrierte und an einem um eine Achse 1 im Uhrzeigersinn
drehbaren Gestell 2 angeordnete Vorrichtung zur Aufnahme von Werkstücken,
beispielsweise Zuschnitten aus vorzugsweise biegeschlaffen Materialien, gezeigt die
zur Herstellung von dreidimensionalen Hüllen dienen. Die Vorrichtung weist drei
Tragkörper 3, 4, 5 auf, deren äußere Form im wesentlichen der Form entspricht, die
die fertigen Hüllen aufweisen sollen. Eine in diesem Zusammenhang zu verwendende
Nähanlage ist in der eingangs genannten DE-PS 42 25 008 im Detail beschrieben.
In Fig. 1 befindet sich der Trägerkörper 3 in einer Position, in der er bereits mit
Zuschnitten 6 bestückt ist. Diese Position ist die Nähposition. Der noch mit
Zuschnitten zu bestückende Trägerkörper 4 ist in einer Bestückungsposition und wird
dort durch eine Anlegeeinrichtung 7 bestückt. Der Trägerkörper 5 ist dagegen so
positioniert, daß die bereits miteinander vernähten Zuschnitte von ihm abgenommen
werden können. Sämtliche Trägerkörper 3, 4, 5 sind zur Aufnahme der Zuschnitte 6
mit jeweils einer oder mehreren Anlageflächen 8 versehen.
Die in Fig. 2 dargestellte Anlagefläche 8 des Trägerkörpers 4 weist Austrittsöffnungen
11 auf, deren Mittelpunkt auf einer imaginären Linie 12 angeordnet sind, die mit
konstantem Abstand zu der Begrenzungskante 13 der Anlagefläche 8 verläuft. Die
Austrittsöffnungen 11 haben in Fig. 2 die Form von Ellipsen; sie sind die Öffnungen
von in den Trägerkörper 4 eingebrachten zylindrischen Ausnehmungen 10, die von
entsprechenden Bohrungen gebildet sind. Die Anlageflächen 8 können, wie aus Fig.
3 ersichtlich ist, gekrümmt sein.
In die Ausnehmungen 10 mündet eine Öffnung 14, die als Zuleitung 15 für ein
Druckmedium, beispielsweise Druckluft, dient. Die im Winkel zur ersten Anlagefläche
8 verlaufende zweite Anlagefläche 8 dieses Trägerkörpers ist ebenfalls mit
Ausnehmungen 10 versehen, die ebenfalls über eine Zuleitung 15 mit dem
Druckmedium versorgt werden. Sämtliche Zuleitungen 15 können an eine allen
Trägerkörpern gemeinsame Druckluftquelle angeschlossen sein.
In Fig. 3 ist eine in der Ausnehmung 10 angeordnete Halteeinheit 16 gezeigt. Die mit
der Längsachse 17 der Ausnehmung 10 zusammenfallende Längsachse der
Halteeinheit 16 schließt mit einer Tangente 18 an die Anlagefläche 8 einen spitzen
Winkel ein, der beim gezeigten Ausführungsbeispiel ca. 30 Grad beträgt. Die
Halteeinheit 16 weist eine Gewindehülse 24 auf, die luftdicht in ein Innengewinde der
Ausnehmung 10 eingeschraubt ist. Die Gewindehülse 24 weist an ihrem der
Anlagefläche 8 zugekehrten Ende eine Öffnung 25 zum Durchtritt eines
Halteelementes 26 auf, das von einer mit einer Spitze 28 versehenen Nadel 27
gebildet ist. Die Gesamtlänge der Nadel 27 ist kürzer als die Länge der Ausnehmung
10, so daß sich die Spitze 28 der Nadel 27 in ihrer Ruheposition innerhalb des
Trägerkörpers befindet. An ihrem der Spitze 28 abgekehrten Ende ist die Nadel mit
einem zylindrischen Ansatz 29 versehen, der innerhalb der Ausnehmung 10
längsgeführt ist. Zwischen der Grundfläche der Ausnehmung 10 und der Außenseite
des Ansatzes 29 ist ein als Druckfeder ausgebildetes Federelement 30 angeordnet,
das die Nadel 27 zur Anlagefläche 8 hin beeinflußt.
Die Gewindehülse 24 weist in ihrem zwischen dem stirnseitigen Ende der Öffnung 25
und dem Ansatz 29 gelegenen Bereich eine Öffnung 31 auf, die zum Durchtritt des
aus der Öffnung 14 ausströmenden Druckmediums dient.
Soll nun der Trägerkörper 4 mit Zuschnitten 6 bestückt werden, so werden diese
durch die Anlegeeinrichtung 7 an die Anlageflächen 8 herangeführt und durch sie dort
zunächst gehalten. Die Halteeinheiten 16 sind über die gemeinsame Druckleitung 15
noch mit Druckluft beaufschlagt, so daß sich die Spitzen 28 der Nadeln 27 innerhalb
der Ausnehmungen 10 in ihrer Ruheposition befinden. Die Druckleitung 15 wird
entlüftet, so daß das sich jetzt durch das entspannende Federelement 30 die Nadeln
27 aus dem Trägerkörper heraus auf den Zuschnitt zu bewegen und diesen ganz oder
teilweise durchdringen. Da die Nadeln 27 entlang dem Randbereich der jeweiligen
Anlagefläche 8 gleichmäßig verteilt angeordnet sind, üben sie in der jetzt erreichten
Eingriffsposition aufgrund ihrer Schräglage eine relativ geringe Spannung auf den
jeweiligen Zuschnitt 6 aus und halten diesen, nachdem die Anlageeinrichtung 7 sich
in ihre Ausgangsposition zurückbewegt an der jeweiligen Anlagefläche 8 fest. Der
Trägerkörper 4 kann jetzt in die vom Trägerkörper 3 seither eingenommene
Nähposition gebracht und die Zuschnitte 6 können in beliebiger Weise miteinander
vernäht werden.
Nach dem Nähvorgang wird der Trägerkörper 4 nochmals um einen Teilschritt
weitergedreht und befindet sich dann in der Position, in der sich der Trägerkörper 5
anfänglich befand. Die gebildete Hülle kann nunmehr vom Trägerkörper 4
abgenommen werden. Hierzu wird die Druckleitung 15 beaufschlagt, wodurch den
Halteeinheiten 16 ebenfalls Druckluft zugeführt wird. Der die Kraft des
Federelementes 30 überwindende Druck bewegt die Halteeinheiten 16 und somit die
Nadeln 27 mit ihren Spitzen 28 von ihrer außerhalb des Trägerkörpers gelegenen
Eingriffsposition in die innerhalb des Trägerkörpers gelegene Ruheposition, wobei sie
sich aus dem Zuschnitt 6 zurückziehen und diesen freigeben.
Bei der in Fig. 4 dargestellten weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen die
Trägerkörper 3, 4 und 5 an ihren jeweiligen Anlageflächen 8 jeweils ein Abstreifblech
32 auf, das an der jeweiligen Anlagefläche 8 befestigt ist. Jedes der Abstreifbleche ist
mit Bohrungen 33 versehen, deren Mittelpunkte sich jeweils auf der Längsachse 17
der Ausnehmung 10 befinden. Die Durchmesser der Bohrungen 33, die in diesem Fall
die eigentlichen Austrittsöffnungen 11 für die Nadeln 27 bilden, sind wesentlich kleiner
als die Durchmesser 10 und so auf die Nadeln 27 abgestimmt, daß die Nadeln 27
während ihrer Bewegung von ihrer Eingriffs- in die Ruheposition den Zuschnitt nicht
in die Ausnehmung 10 hineinziehen können. Vielmehr streifen diese den Zuschnitt
während ihrer Rückbewegung vom jeweiligen Abstreifblech 32 ab.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Zuschnitt aus einem
vorzugsweise biegeschlaffen Material während eines Bearbeitungsvorganges,
insbesondere während des Nähens, in einer vorbestimmten Position, die einen
Trägerkörper aufweist, auf dem der Zuschnitt auf einer Anlagefläche lösbar
anbringbar ist und mit mindestens einer Halteeinheit versehen ist, die den
jeweiligen Zuschnitt während des Bearbeitungsvorganges an der Anlagefläche
hält,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Halteeinheit (16) mindestens zwei in Ausnehmung (10) des Trägerkörpers
(3, 4, 5) angeordnete Halteelemente (26) aufweist, die von einer innerhalb des
Trägerkörpers (3, 4, 5) gelegenen Ruheposition in eine Eingriffsposition
überführbar sind, in der sich ihre Eingriffsabschnitte außerhalb des
Trägerkörpers (3, 4, 5) befinden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente
(26) durch eine zu ihrer Längsachse im wesentlichen parallele Bewegung von
ihrer Ruheposition in die Eingriffsposition überführbar sind.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Halteelemente (26) von Nadeln (27) gebildet sind, deren
Eingriffsabschnitte mindestens eine Spitze (28) aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen
der Nadeln (28) in ihrer Eingriffsposition mit einer Tangente der Anlagefläche
(8) einen spitzen Winkel einschließen.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Halteeinheiten (16) mit einem Druckmedium beaufschlagbar
sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die einer
Anlagefläche (8) zugeordnete Halteelemente (26) an eine gemeinsame
Druckleitung (15) angeschlossen sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß jedem Halteelemente (26) ein Federelement (30) zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteelemente (26) sich während der Druckbeaufschlagung in ihrer
Ruheposition befinden und durch die Federelemente (30) in die Eingriffs
position überführbar sind.
9 Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Trägerkörper (3, 4, 5) zur Bildung der Anlagefläche (8) ein
Abstreifblech (32) aufweist, das zum Durchtritt der Eingriffsbereiche der
Halteelemente (16) Ausnehmungen (33) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Halteelemente (26) im Randbereich der jeweiligen
Anlagefläche (8) angeordnet sind und sich während ihrer Überführung von der
Ruhe- in die Eingriffsposition ihr Abstand zur Begrenzungskante (13) der
Anlagefläche (8) verringert.
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