DE4414084A1 - Rotationsdruckmaschine mit mehreren zusammenarbeitenden Zylindern - Google Patents
Rotationsdruckmaschine mit mehreren zusammenarbeitenden ZylindernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Rotationsdruckmaschine nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die US 52 41 905 zeigt eine Druckeinheit, bei der zwei Druckwerke
übereinander angeordnet sind und im Gummi-Gummi-Prinzip
zusammenarbeiten. Die Zapfen der Zylinder sind in Seitenwänden
gelagert. Dabei besitzt eine Seitenwand im Bereich der
Übertragungszylinder eine Öffnung. Diese ist durch zwei
übereinander schwenkbar an der Seitenwand angeordneten Türen
verschließbar bzw. kann durch Schwenken der Türen geöffnet werden.
Im Öffnungszustand sind hülsenförmige Gummitücher von den
Übertragungszylindern entnehmbar bzw. auf diese schiebbar. Jede Tür
nimmt im Schließzustand den Zapfen eines Übertragungszylinders auf.
Jeder Zapfen ist hierzu in einer Lagerbüchse gelagert. Diese
wiederum wird von einer Bohrung der Tür aufgenommen. Dabei wird die
Lagerbuchse auf einem Teilbereich ihres Mantels in zwei
halbkreisförmigen Klemmbacken gehaltert. Eine Backe ist lösbar. Um
die Tür in die Öffnungsstellung schwenken und dadurch die Öffnung
und den Zylinderzapfen freilegen zu können, muß zunächst die
Klemmbacke gelöst werden. Hierzu sind ein Arbeitszylinder und
mehrgliedriges Getriebe erforderlich, was die Vorrichtung aufwendig
gestaltet. Weiterhin ist die Schwenklagerung der Tür selbst
aufwendig.
Die EP 03 52 599 B1 zeigt eine Druckeinheit, bei der die Öffnung
einer Seitenwand von zwei Lagerschilden umschlossen wird. In der
Teilungsebene der Lagerschilde sind die Zapfen der Zylinder
gelagert. Zum Freilegen der Öffnung werden die Lagerschilde seitlich
auseinandergefahren. Für das Öffnen des gesamten
Übertragungszylinder- und Plattenzylinderbereiches mittels
eines Paares von Lagerschilden wird das Höhen-Breiten-Verhältnis der
Lagerschilde sehr groß, so daß die Gefahr des Verkantens besteht. Es
müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden oder mehrere
Paare von Lagerschilden verwendet werden. Außerdem sind die
erforderlichen Kräfte für die Verstellbewegung und Fixierung sehr
hoch.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Wandöffnung mit einer
mit konstruktiv einfachen Mitteln betätigbaren Tür freizulegen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen
Vorrichtung durch die gegenstandlichen Merkmale des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1 gelöst. Das Öffnen der Türflügel ist ohne
vorheriges freilegen der Lagerbuchsen der Zylinder möglich. Somit
erübrigen sich kostspielige Vorrichtungen hierfür. Weiterhin sind
die Schwenkbewegungen konstruktiv einfach realisierbar, und Probleme
der Spielbeseitigung stehen nicht an. Auch ist die Schließstellung
einfach fixierbar. Die Verstellkräfte für die Türflügel sind
gering und können durch pneumatische Antriebe aufgebracht werden.
Mit einem Türflügelpaar können mehrere Zylinderzapfen freigelegt
werden. All diese Vorteile schlagen kostensparend zu Buche.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen in
Verbindung mit der Beschreibung.
Die Erfindung soll nachfolgend an einigen Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt
schematisch
Fig. 1 die Teilansicht auf die Seitenwand einer Druckeinheit,
Fig. 2 die Ansicht Z nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III nach Fig. 1, ohne Darstellung des
Antriebes des Türflügels 4,
Fig. 4 zu Fig. 3 die Öffnungsstellung der Türflügel,
Fig. 5 den Antrieb der Lagerbüchse des Übertragungszylinders 7,
Fig. 6 den Schnitt VI-VI nach Fig. 5, teilweise geschnitten,
Fig. 7 zu Fig. 6 die Öffnungsstellung,
Fig. 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 9 den Schnitt IX-IX nach Fig. 8.
Fig. 1 zeigt die Teilansicht einer Druckeinheit 1. In deren einen
Seitenwand 2, vornehmlich der bedienseitigen, befindet sich eine
Öffnung 3, die von zwei Türflügeln 4, 5 verschlossen wird. In
den Fig. 1 und 3 ist die Schließstellung der Türflügel 4, 5
gezeichnet. Die Druckeinheit enthält vier Zylinder, und zwar zwei
Übertragungszylinder 6, 7, die gegeneinander anstellbar sind und
weiterhin mit je einem Formzylinder 8, 9 zusammenarbeiten. Die zur
Seitenwand 2 zeigenden Zapfen 10 der Zylinder 6 bis 9 sind in
jeweils einer Lagerbüchse 11 bis 14 gelagert, die wiederum im
Schließzustand der Türflügel 4, 5 in diesen gelagert sind.
Die Türflügel 4, 5 stellen praktisch die durch Teilung einer Tür 16
entstandenen Teile dar. Die Teilungsebene verläuft mittig zum
Außenmantel der Lagerbüchsen 11 bis 14 und parallel zu den
Schwenkachsen 17, 18 der Türflügel 4, 5. Bei unterschiedlichem
Abstand der Lagerbüchsen 11 bis 14 von den Schwenkachsen 17, 18
ergeben sich somit mehrere Teilungsebenen, und vorteilhaft wird
durch senkrecht zu den Schwenkachsen 17, 18 stehende Teilungsebenen
eine durchgängige Teilung erzeugt. Die Lage der Schwenkachsen 17, 18
ist so gewählt, daß im Schließzustand der Türflügel 4, 5 die die
Lagerbüchsen 11 bis 14 berührenden Konturen der Türflügel 4, 5 nicht
durch die Ebene durch die Schwenkachsen 17, 18 hindurchtreten
(Fig. 3). Ansonsten würden diese Türbereiche beim Öffnen der
Türflügel 4, 5 am Mantel der Lagerbüchse drängen, d. h. die Türflügel
ließen sich nicht öffnen.
Jeder Türflügel 4, 5 besitzt konzentrisch zu seiner Achse 17, 18
zwei Bolzen 19, 20 bzw. 21, 22, die aus den Türflügeln 4, 5
herausragen. Sie sind vorteilhaft in Bohrungen eingesteckt und mit
Stiften 31 gesichert. Jeweils zwei benachbarte Bolzen 19, 21 bzw.
20, 22 der Türflügel 4, 5 sind in die Bohrungen einer Konsole 23, 24
eingesteckt. Mitsamt dieser Konsolen 23, 24 sind die Türflügel 4, 5
in die Öffnung 3 der Seitenwand 2 eingesetzt. Die Bohrungen 25, 26
der Konsole 23 sind nicht durchgehend und enthalten im Grund
Blattfedern 27, 28, deren Federkraft die Konsole 23 gegen den Rand
der Öffnung 3 und die Türflügel 4, 5 mitsamt der Konsole 24 gegen
den gegenüberliegenden Rand der Öffnung 3 der Seitenwand drückt und
somit die Türflügel 4, 5 spielfrei gegenüber der Seitenwand 2
verspannt. Zwecks Einsetzen der Türflügel 4, 5 in die Seitenwand
werden zunächst Schrauben 29 durch Durchgangslöcher der Konsole 23
gesteckt und in die Zapfen 19, 21 eingeschraubt und festgezogen.
Dabei wird unter Einfederung der Tellerfedern 27, 28 die Konsole 23
an die Türflügel 4, 5 herangezogen. Dadurch ist das Außenmaß der mit
den Konsolen 23, 24 vormontierten Türflügel 4, 5 kleiner als der
lichte Abstand der zugehörigen Ränder der Öffnung 3 der Seitenwand
2, und die vormontierten Türflügel 4, 5 können in letztere
eingesetzt werden. Beim nunmehrigen Lockern der Schrauben 29 wird die
Konsole 23 gegen den Rand der Öffnung 3 gedrückt und werden die
Türflügel 4, 5 entlang der Konsolen 23, 24 in der Seitenwand 2
verspannt. Vorteilhaft werden die Konsolen 23, 24 zusätzlich mit
Schrauben 30 an der Seitenwand 2 verschraubt. Statt der Tellerfedern
können beispielsweise auch Schraubenfedern zur Anwendung kommen.
Auch kann auf diese Federn verzichtet werden, wobei dann allerdings
die Türflügel 4, 5 kostenaufwendig in die Seitenwand 2 eingepaßt
werden müßten. Auch können die Türflügel 4, 5 anderweitig,
beispielsweise scharnierartig, wie weiter unten beschrieben, in der
Seitenwand 2 gelagert werden.
Zum Verschwenken der Türflügel aus der in Fig. 3 gezeichneten
Schließstellung in die in Fig. 4 gezeichnete Öffnungsstellung und
umgekehrt, wobei die Türflügel 4, 5 um jeweils etwa 90° geschwenkt
werden, greift an jedem Türflügel 4, 5 ein Antrieb 32, 33 an. Der
Antrieb 33 enthält ein Gelenkviereck, wobei der Türflügel 5 als
Abtriebsschwinge fungiert. Die Antriebsschwinge 34 des
Gelenkvierecks ist an der Seitenwand 2 gelagert und über eine Koppel
35 gelenkig mit dem Türflügel 5 verbunden, weiterhin steht die
Antriebsschwinge 34 mit einem Motor in Antriebsverbindung. Hierfür
kommt im Ausführungsbeispiel ein gelenkig an der Seitenwand 2
gelagerter Arbeitszylinder 36 zur Anwendung (Fig. 2). Die
Kolbenstange 37 des Arbeitszylinders 36 ist an einen schwenkbar in
der Seitenwand 2 gelagerten Hebel 38 angelenkt, der mittels einer
Gelenkwelle 39 mit der Antriebsschwinge 34 verbunden ist. In der
Schließstellung des Türflügels 5 (Fig. 3) nimmt das Gelenkviereck
eine Übertotlagenstellung ein, d. h. die Antriebsschwinge 34 ist
geringfügig im Uhrzeigersinn über die Strecklage mit der Koppel 35
hinausgedreht. Diese Übertotlage wird mittels der in die Koppel 35
eingeschraubten, an dem Türflügel 5 anliegenden Anschlagschraube 40
eingestellt. Die Übertotlagenstellung verriegelt den Türflügel 5
zuverlässig gegen unbeabsichtigtes Öffnen, und dies auch bei einem
Druckausfall des Arbeitsmediums des Arbeitszylinders 36. Ein
gleichartiger und deshalb nicht näher beschriebener Antrieb 32 ist
für den Türflügel 4 vorgesehen. Der Antrieb 32 ist aus
Vereinfachungsgründen in den Fig. 3 und 4 nicht dargestellt.
Das Freilegen der Öffnung 3 erfolgt, indem die Türflügel 4, 5 in die
in Fig. 4 gezeichnete Stellung geschwenkt werden. Hierzu werden die
Arbeitszylinder der Antriebe 32, 33 der Türflügel 4, 5 umgesteuert.
Für den Türflügel 5 ist dies der Arbeitszylinder 36. Bei dessen
Ausfahren wird der Hebel 38 nach unten geschwenkt. Letzterer treibt
dabei über die Gelenkwelle 39 die Antriebsschwinge 34 an. Bei deren
Schwenken entgegen dem Urzeigersinn zieht sie über die Koppel 35 den
Türflügel 5 in die Öffnungsstellung. Analog wird der Türflügel 4
bewegt. Die nunmehr an ihren zur Seitenwand 2 zeigenden Zapfen
freigelegten Zylinder 6 bis 9 werden von nicht dargestellten, nicht
zur Erfindung gehörenden Klemmitteln an ihren in der anderen
Seitenwand gelagerten Zapfen in der Schwebe gehalten. Nunmehr können
Druckformen und Übertragungsformen, gleichgültig ob endlose, d. h.
hülsenförmige, oder endliche, von den Übertragungs- und
Formzylindern 6 bis 9 abgezogen und durch die Öffnung 3 aus der
Druckeinheit entnommen oder umgekehrt in diese eingeführt werden.
Eine gerade durch die Öffnung 3 hindurchgeführte hülsenförmige
Druckform 87 ist in Fig. 4 strichpunktiert angedeutet.
Das beim Antrieb der Türflügel 4, 5 zur Anwendung kommende
Gelenkviereck hat den Vorteil, daß dessen von den Türflügeln
verkörperte Abtriebsschwinge groß, d. h. mit langem Hebelarm,
dimensioniert werden kann. Die Antriebskräfte sind dadurch niedrig,
wodurch Pneumatikzylinder eingesetzt werden können. Für den Antrieb
des Gelenkvierecks ist auch der Einsatz anderweitiger
Antriebsmotoren möglich. Beispielsweise kann die Antriebsschwinge
mit einem Schneckengetriebe in Verbindung stehen, daß von einem
drehrichtungsumkehrbaren Motor angetrieben wird.
Der Antrieb exzentrischer Lagerbüchsen, z. B. der Lagerbüchsen 11, 12
zur Druckan- und -abstellung der Übertragungszylinder 6, 7 ist im
Rahmen der Erfindung ebenfalls vorteilhaft realisierbar. Nachfolgend
wird ein Betätigungsgetriebe für eine solche Lagerbuchse gezeigt
(Fig. 5 bis 7), das sich beim Öffnen und Schließen des Türflügels
selbständig von der Lagerbüchse ab- und ankuppelt. In Fig. 5 ist als
Ausschnitt von Fig. 2 die in den Türflügeln 4, 5 lagernde
Lagerbüchse 12 des Übertragungszylinders 7 dargestellt. Der Zapfen
41 dieses Zylinders 12 ist in einer exzentrisch zum Außenmantel der
Lagerbüchse 12 liegenden Bohrung gelagert. Konzentrisch zu ihrem
Außenmantel trägt die Lagerbüchse 12 ein geradverzahntes Zahnsegment
42, in das in der Schließstellung des Türflügels 5 ein Stirnrad 43
eingreift. Dieses Stirnrad ist als Segmentrad ausgeführt und auf
einem am Türflügel 5 befestigten Lagerbolzen 44 gelagert. Weiterhin
ist das Stirnrad 43 gelenkig mit einem Arbeitszylinder 45 verbunden,
der schwenkbar am Türflügel 5 befestigt ist.
Je nach Betätigungsrichtung des Arbeitszylinders 45 wird das
Stirnrad 43 in die eine oder andere Richtung geschwenkt, das
seinerseits die Lagerbüchse 12 für die Druckan- bzw. Druckabstellung
in die eine oder andere Richtung dreht. Beim Verschwenken des
Türflügels 5 in die Öffnungsstellung (Fig. 7) können die Zähne des
mitschwenkenden Stirnrades 43 ungehindert aus der Verzahnung des
Zahnsegments 42 austreten. Umgekehrt treten beim Schwenken des
Türflügels 5 in die Schließstellung die Zähne des Stirnrades 43 in
die Zahnlücken des Zahnsegments 42 ein, wodurch die
Antriebsverbindung dieses Zahnradtriebes wieder hergestellt ist. In
Fig. 7 ist schematisch auch eine die Öffnung 3 der Seitenwand 2
passierende Gummituchhülse 88 dargestellt. Das in Fig. 5 gezeigte
Betätigungsgetriebe ist ebenso wie ein gleichartiges Getriebe für
die Lagerbüchse 6 in der Fig. 2 der Übersichtlichkeit halber nicht
dargestellt.
Die Türflügel einer Tür können auch auf mehr oder weniger waagerecht
liegenden Schwenkachsen angeordnet sein, je nach Lage der
Druckwerkszylinder und den Platzverhältnissen. Auch können in einer
Tür Zylinder in einer von vier abweichenden Anzahl aufgenommen
werden. So zeigt Fig. 8 ausschnittsweise eine Druckeinheit mit zwei
Übertragungszylindern 46, 47 und zwei Formzylindern 48, 49, die
allesamt etwa waagerecht angeordnet sind. Die Zapfen dieser Zylinder
48 bis 51 werden in Lagerbüchsen 50 bis 53 aufgenommen. Die
Lagerbüchsen 52, 53 der Formzylinder 48, 49 lagern direkt in der
Seitenwand 54, während die Lagerbüchsen 50, 51 der
Obertragungszylinder 46, 47 in Türen 55, 56 aufgenommen werden. Jede
Tür 55, 56 ist mittig zum Außenmantel der in ihnen lagernden
Lagerbüchsen 50, 51 in zwei Türflügel 57 bis 60 geteilt. Die Teilung
verläuft parallel zu den waagerecht liegenden Schwenkachsen 61 bis
64 der Türflügel 57 bis 60. In jeden Türflügel 57 bis 60 ist jeweils
eine Achse 65 bis 68 eingesteckt, mittels der jeder Türflügel 57
bis 60 in jeweils einem an der Seitenwand angeschraubten Lagerblock
69 bis 72 gelagert ist. Die Lage der Schwenkachsen 61 bis 64 ist
gemäß den oben genannten Kriterien wieder so gewählt, daß sich die
Türflügel 57 bis 60 beim Aufschwenken über ihren ganzen
Querschnittsbereich von den Lagerbüchsen 50, 51 wegbewegen (Fig. 9).
Die Achsen 65 bis 68 sind mit dem jeweiligen Türflügel 57 bis 60
unverdrehbar verbunden und tragen jeweils ebenfalls unverdrehbar ein
Schneckenrad 73 bis 76. Mit jedem Schneckenrad 73 bis 76 ist eine
Schnecke 77 bis 80 in Eingriff. Die beiden Schnecken 77, 78 bzw. 79,
80 jeweils einer Tür 55, 56 sind auf jeweils einer Schneckenwelle
81, 82 drehfest angebracht. Jede Schneckenwelle 81, 82 wird von
einem drehrichtungsumsteuerbaren Motor 83, 84 angetrieben. Die
beiden Schnecken 77, 78 bzw. 79, 80 jeweils einer Schneckenwelle 81,
82 haben entgegengerichtete Steigungsrichtungen.
Für das Ausschwenken der Türflügel 57 bis 60 in die in Fig. 9
strichpunktiert angedeutete Öffnungsstellung werden die Motoren 83,
84 angeschaltet. Die dabei in Drehung versetzten Schnecken 77 bis 80
treiben die Schneckenräder 73, 74 bzw. 75, 76 jeweils einer Tür 55,
56 mit gegensätzlichen Drehrichtungen an und bewirken das
Aufschwenken der Türflügel 57 bis 60. Nunmehr kann beispielsweise
die in Fig. 9 gestrichelt gezeichnete Gummituchhülse 85 vom
Übertragungszylinder 47 entnommen und durch die Öffnung 86 der
Seitenwand 54 aus der Druckeinheit entnommen oder umgekehrt auf den
Übertragungszylinder 47 geschoben werden. Die Türen 55, 56 lassen
sich unabhängig voneinander je nach Erfordernis einzeln öffnen. Das
Schließen der Öffnung 86, d. h. das Rückschwenken der Türflügel 57
bis 60 erfolgt durch Ansteuern der Motoren 83, 84 mit umgekehrter
Drehrichtung. Mit dem Einsatz selbsthemmender Schnecke-Schneckenrad-
Getriebe für den Antrieb der Türflügel 57 bis 60 ist deren
zuverlässige Lagesicherung in der Öffnungs- und Schließstellung
gegeben. Die Lagerung der Türflügel 57 bis 60 in der Seitenwand 54
sowie deren Antrieb kann auch anderweitig, beispielsweise wie in
Fig. 1 gezeigt, erfolgen. Der Antrieb zur Verdrehung der
Lagerbüchsen 50 und 51 kann analog wie in den Fig. 5 bis 7
ausgeführt werden und ist deshalb nicht dargestellt und beschrieben
worden.
Die Türflügel einer Tür sind in der Schließstellung vorteilhaft
gegeneinander anstellbar, um ungewünschtes Spiel zwischen der Tür
und den Lagerbüchsen zu eliminieren. Hierfür kann beispielsweise
einer der Türflügel exzentrisch gelagert sein. Hierzu kann z. B. der
Lagerzapfen des Türflügels in dem Türflügel oder der Seitenwand in
Exzenterbuchsen aufgenommen werden oder selbst exzentrisch
ausgebildet sein. Nach Einnahme der Schließstellung werden zur
Verriegelung die Exzenterbuchsen bzw. der exzentrische Lagerzapfen
betätigt.
Claims (12)
1. Rotationsdruckmaschine mit mehreren zusammenarbeitenden
Zylindern, die mit ihren Zapfen wenigstens mittelbar in
Seitenwänden gelagert sind, wobei bei mindestens einem Zylinder
in einer Seitenwand eine Öffnung vorhanden ist, durch die
insbesondere eine hülsenförmige Druckform oder insbesondere eine
Gummituchhülse hindurchführbar ist und die mittels einer
schwenkbar an der Seitenwand angeordneten Tür freilegbar ist, in
der in ihrer die Öffnung der Seitenwand verschließenden Stellung
ein Zapfen des Zylinders gelagert ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tür (16, 55, 56) im Bereich des Zapfens (10, 41) in zwei
Türflügel (4, 5, 57, 58, 59, 60) geteilt ist, die vom Zapfen
(10, 41) wegschwenkbar an der Seitenwand (2, 54) angeordnet
sind.
2. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Türflügel (4, 5) etwa nebeneinander und deren
Schwenkachsen (17, 18) etwa senkrecht angeordnet sind.
3. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Türflügel (57, 58, 59, 60) etwa übereinander und deren
Schwenkachsen (61, 62, 63, 64) etwa waagerecht angeordnet sind.
4. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an den Türflügeln (4, 5)
konzentrische zu den Schwenkachsen (17, 18) Bolzen (19 bis 22)
befestigt sind, daß jeweils zwei benachbarte Bolzen (19, 21; 20,
22) einer Tür (16) in eine Konsole (23, 24) ragen und die Tür
(16) mitsamt den Konsolen (23, 24) in die Öffnung (3) der
Seitenwand (2) eingesetzt ist und die Türflügel (4, 5) unter
Abstützung mittels Federn (27, 28) an einer Konsole (23) gegen
die andere Konsole (24) kräftemäßig verspannt sind.
5. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in den beiden Türflügeln (4, 5)
einer Tür (16) die Zapfen (10, 41) mehrerer Zylinder (6 bis 9)
gelagert sind.
6. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Türflügel (4, 5) als
Abtriebsschwinge jeweils eines Gelenkvierecks ausgebildet sind,
dessen Antriebsschwinge (34) an der Seitenwand (2) gelagert ist
und über eine Koppel (35) gelenkig mit dem Türflügel (4, 5)
verbunden ist, und daß die Antriebsschwinge (34) mit einem Motor
in Antriebsverbindung steht.
7. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsschwinge (34) mit einem in der Seitenwand (2)
schwenkbar gelagerten Hebel (38) in Antriebsverbindung steht, an
dem ein Arbeitszylinder (36) angelenkt ist und daß das
Gelenkviereck in der Schließstellung der Türflügel (4, 5) eine
Übertotlagenstellung einnimmt.
8. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsschwinge (34) mit einem von einem
drehrichtungsumkehrbaren Motor angetriebenen Schneckengetriebe
in Antriebsverbindung steht.
9. Rotationsdruckmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Türflügel (57, 58, 59, 60)
konzentrisch zu seiner Schwenkachse (61, 62, 63, 64) ein
Schneckenrad (73, 74, 75, 76) trägt, das mit einer Schnecke (77,
78, 79, 80) in Eingriff steht, die von einem an der Seitenwand
(54) befestigten, drehrichtungsumkehrbaren Motor (83, 84)
angetrieben wird.
10. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (10, 41) des Zylinders
(6, 7, 8, 9, 46, 47) in einer Lagerbüchse (11, 12, 13, 14, 50,
51) aufgenommen ist, die in den Türflügeln (4, 5, 57, 58, 59,
60) lagert.
11. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohrung der Lagerbüchse (11, 12) zur Aufnahme des
Zapfens (41) des Zylinders (6, 7, 46, 47) exzentrisch zum
Außenmantel der Lagerbüchse (11, 12, 50, 51) angeordnet ist und
die Lagerbüchse (11, 12, 50, 51) konzentrisch zum Außenmantel
ein Zahnsegment (42) trägt, in das in der Schließstellung der
Türflügel (5) ein Stirnrad (43) eingreift, das an einem
Türflügel (5) drehbar gelagert ist und mittels eines am
Türflügel (5) angeordneten Arbeitszylinders (45) schwenkbar ist.
12. Rotationsdruckmaschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß einer der Türflügel (4, 5, 57 bis
60) einer Tür (16, 55, 56) zum anderen Türflügel (4, 5, 57 bis
60) mittels Exzenter zustellbar gelagert ist.
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