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DE4411387A1 - Öffnungsfähiges Fahrzeugdach - Google Patents

Öffnungsfähiges Fahrzeugdach

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DE4411387A1
DE4411387A1 DE19944411387 DE4411387A DE4411387A1 DE 4411387 A1 DE4411387 A1 DE 4411387A1 DE 19944411387 DE19944411387 DE 19944411387 DE 4411387 A DE4411387 A DE 4411387A DE 4411387 A1 DE4411387 A1 DE 4411387A1
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DE
Germany
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vehicle roof
cover
roof according
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sliding element
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DE19944411387
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English (en)
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DE4411387C2 (de
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Juergen Dufft
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Webasto Karosseriesysteme GmbH
Original Assignee
Webasto Karosseriesysteme GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
    • B60J7/06Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with non-rigid element or elements
    • B60J7/061Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with non-rigid element or elements sliding and folding

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Fahrzeugdächer können über eine feste Dachhaut verfügen, mit einer Öffnung darinnen, wobei eine öffnungsfähige Abdeckung zum Öffnen oder Verschließen der Dachöffnung dient. Es sollen jedoch auch Fahrzeuge ohne eine feste Dachstruktur umfaßt sein, bei denen das öffnungsfähige Fahrzeugdach in der Schließposition im wesentlichen das gesamte Dach des Fahrzeuges bildet.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Faltdächer für Fahrzeuge, die entweder eine nach hinten faltbare Abdeckung zur Freigabe einer Dachöffnung in einer festen Dachhaut oder eine flexible Abdeckung aufweisen, die in der Schließposition das Dach des Fahrzeuges bildet und vollständig nach hinten gefaltet werden kann, um das Fahrzeug in ein Cabrio zu verwandeln. Faltbare Stoffdächer sind seit den ersten Tagen des Entstehens von motorisierten Fahrzeugen bekannt. Frühe Formen von Faltdächern sahen querverlaufende Abstützmittel vor, an denen das Stoffmaterial befestigt war und die schwenkbar oder gelenkig aneinander befestigt waren. Derartige Faltdachformen waren mühsam in der Handhabung und bildeten bei geöffnetem Dach relativ unkontrollierte schlaffe Falten.
Aus der GB-A-431 285 ist ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach bekannt, bei dem flexibles Abdeckungsmaterial durch eine Anzahl von Spriegeln getragen wird. Zu beiden Seiten des Fahrzeugs sind Führungsschienen vorgesehen, und jeder Spriegel ist an Gleitelementen befestigt, die in den Führungsschienen laufen. Auf jeder Seite ist jeder Spriegel mit einem Paar von Gleitelementen versehen, die jeweils in einer besonderen Führungsschiene laufen, wobei ein Gleitelement dem vorderen Teil und ein Gleitelement dem hinteren Teil des Spriegels zugeordnet ist. Jedes Gleitelement sieht eine Aufnahme für einen Spriegel an der Vorder- und Hinterseite vor, so daß alle Spriegel durch die Gleitelemente miteinander verbunden sind. Beim Öffnen des Daches werden alle Spriegel nach hinten bewegt, bis das hinterste Gleitelement das Ende der Führungsschiene erreicht. An diesem Punkt beginnt das in Richtung nach vorne nächst benachbarte Gleitelement sich nach hinten zu bewegen, bis es auf das hinterste Gleitelement auftrifft. Bei Durchführung dieser Bewegung wird ein zwischen diesen beiden Gleitelementen gelagerter Spriegel nach oben ausgeschwenkt. Dieselbe Bewegung vollzieht sich bei allen Gleitelementen und Spriegeln. Eine nach oben gerichtete Bewegung der Spriegel vor dem Erreichen einer vorbestimmten Position wird durch Führungsstifte an den Spriegeln verhindert. Diese Führungsstifte laufen in Führungsschienen, welche in vorbestimmten Positionen Aussparungen aufweisen, die den Führungsstiften der Spriegel das Austreten aus der Führungsschiene ermöglichen. Es sind außerdem Führungsbahnen vorgesehen, die die Spriegel an den vorgesehenen Punkten beim Auftreten aus den Aussparungen der Führungsschiene unterstützen. Der Zweck jener Erfindung lag darin, das gefaltete Dachmaterial über den Köpfen der Fahrgäste zu halten.
Bestehende Stoff-Faltdächer haben eine Reihe von Nachteilen. Sie machen im allgemeinen ein unsauberes Erscheinungsbild, wenn sie sich in einer teilweise geöffneten Position befinden. Außerdem neigt das dem Wind ausgesetzte Abdeckungsmaterial zum Flattern. Im geschlossenen Zustand läßt sich oftmals keine ausreichende Schließkraft erzielen. Dadurch kommt es beim Fahren mit höheren Geschwindigkeiten manchmal zu einem Abheben des Abdeckungsmaterials. Der mangelhafte Verschluß bringt auch Sicherheitsprobleme mit sich, da ein nicht sauber geschlossenes Fahrzeug leicht aufzubrechen ist.
Die EP-A1-0 494 356 betrifft ein Faltdach für eine Abdeckung in einer festen Dachhaut eines Fahrzeuges. Dort ist eine flexible Abdeckung vorgesehen, die über die Dachöffnung gezogen wird, um das Dach zu schließen, und die beim Freigeben der Dachöffnung in einer Reihe von Falten nach hinten gefaltet wird. Der Faltvorgang beginnt im hinteren Teil der Abdeckung und die Falten werden nacheinander beim Nachhintengleiten der Abdeckung gebildet, bis die letzte Falte sich im vorderen Teil der Abdeckung herausbildet. Der zur Erreichung dieses Faltverhaltens verwendete Abstützmechanismus weist Führungsschienen auf beiden Seiten der Dachöffnung und eine Reihe von Abstützelementen auf, die durch in den Führungsschienen laufende Gleitelemente verbunden sind. Jedes Abstützelement ist mit dem vorderen und mit hinteren Ende eines Gleitelementes verbunden. Bestimmte Gleitelemente werden verschiebbar in der Führungsschiene festgehalten, wohingegen die übrigen Gleitelemente in der Führungsschiene gleiten, aber in vorbestimmten Positionen aus dieser austreten können. Wenn die Gleitelemente aus den Führungsschienen austreten, ermöglichen sie den Abstützelementen auf beiden Seiten sich anzuheben bis zu einem Punkt, an dem sie mit den ihnen zugeordneten austretenden Gleitelementen verbunden werden. Die erstgenannten Gleitelemente, die in den Führungsschienen verbleiben, werden dann aufeinander zu bewegt und zwingen dadurch die Abstützelemente und entsprechend auch das diesen zugeordnete Abdeckmaterial zu einer Faltenbildung. Dabei wird nur das hinterste Gleitelement in der Öffnungsrichtung angetrieben, um das Öffnen und Schließen zu ermöglichen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach der genannten Bauart zu vereinfachen und zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Ein erfindungsgemäßes Fahrzeugdach zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß an den Entführungsschienen verlaufenden Gleitelementen jeweils ein Riegelelement vorgesehen ist, daß eine Relativbewegung der an den Gleitelementen gelagerten Abstützmittel bei geschlossener Position des Daches verhindert, bei einer Bewegung in die Öffnungsrichtung dagegen freigibt. Die Abstützmittel gemäß der vorliegenden Erfindung sind durch die Gleitelemente in Form eines kettenartigen Verbundes miteinander gekoppelt, wobei sich dieser Verbund in Öffnungsrichtung nacheinander auflöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. In einer vorteilhaften Ausgestaltung eines Fahrzeugdaches ist vorgesehen, daß die Entriegelung der einzelnen Riegelelemente an einer vorbestimmten Position längs der Führungsschiene erfolgt. Hierdurch wird gewährleistet, daß es zu einer geregelten Faltenbildung, beispielsweise von hinten nach vorne, kommt.
Es ist ferner vorteilhaft, wenn die Entriegelung jedes der Riegelelemente durch Eingriff desselben mit einem benachbarten Gleitelement oder im Falle des in Bewegungsrichtung am weitesten vorne liegenden Riegelelementes im Eingriff mit einem festen Vorsprung erfolgt. In einer alternativen Ausgestaltung kann das Entriegeln der Riegelelemente auch für alle Riegelelemente mittels an den Führungsschienen fest angeordneter Vorsprünge erfolgen. Durch den Gebrauch von Riegelelementen, die ein Falten der Abdeckung vor Erreichen einer vorbestimmten Position bezüglich der Führungsschiene verhindern, wird gewährleistet, daß immer nur ein kleiner Teil der Abdeckung, wie er der gerade hergestellten Dachöffnung entspricht, in Falten gelegt wird. Dadurch ergibt sich ein sauberes Erscheinungsbild des erfindungsgemäßen Daches und ein Flattern der Abdeckung bei einer Fahrt mit höherer Geschwindigkeit wird wirkungsvoll unterdrückt.
Die Riegelelemente zwischen den Abstützmitteln und den ihnen zugeordneten Gleitelementen können vorteilhaft so angeordnet sein, daß das Falten der Abdeckung am einen Teil derselben beginnt und sich dann bei weiterer Öffnung auf die übrigen Teile erstreckt.
In einer vorteilhaften Ausführungsform sind zwischen allen Abstützelementen und den ihnen zugeordneten Gleitelementen Riegelelemente vorgesehen. Dadurch wird das Verdeck in seiner geschlossenen Position über seine gesamte Länge zuverlässig verriegelt.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform haben alle Gleitelemente außer dem in Öffnungsrichtung am weitesten vorne liegenden Gleitelement Riegelelemente, so daß sich beim Öffnen des Daches die erste Falte der Abdeckung in einem Bereich entfernt von der freigegebenen Dachöffnung bildet. Um das zu erreichen, wird das am weitesten vorne liegenden Gleitelement durch ein Halteglied an der Führungsschiene an einer weiteren Bewegung nach hinten über einen bestimmten Punkt hinaus gehindert. Alternativ dazu kann das am weitesten vorne liegende Gleitelement auch an der Führungsschiene befestigt sein. Das nach hinten Bewegen der Abdeckung und der Abstützmittel zwingt dem Abstützelement an dem am weitesten vorne liegenden Gleitelement eine Schwenkbewegung um seinen Anlenkpunkt auf und erzeugt dadurch die erste Falte des Abdeckmaterials. Weitere Falten werden dann in unmittelbarer Nähe dieser Falte durch die folgenden Abstützelemente bei ihrer Entriegelung und der Gleitbewegung der ihnen zugeordneten Gleitelemente erzeugt.
Nachdem die erste Falte der Abdeckung gebildet ist, gleitet das zweitvorderste Gleitelement in Öffnungsrichtung entlang der Führungsschienen bis es in Kontakt mit dem am weitesten vorne liegenden Gleitelement gerät. An dieser Stelle werden die Riegelelemente am zweiten Gleitelement von den ihnen zugeordneten Abstützmitteln entkoppelt, wodurch den Abstützmitteln eine Relativbewegung zu den ihm zugeordneten Gleitelement ermöglicht wird. Die weitere Bewegung des ungefalteten Teils der Abdeckung und der diesen zugeordneten Abstützmitteln bewirkt dann die Herausbildung einer zweiten Falte aus der Abdeckung. Die vorstehend beschriebenen Bewegungen wiederholen sich auch für die übrigen Abstützmittel, bis die Abdeckung überwiegend in einen gefalteten Zustand gebracht wurde. Dabei können sich die folgenden Falten vorzugsweise wenigstens teilweise über die bereits bestehenden Falten legen.
Eine Bewegung der Abdeckung und der Abstützmittel in Schließrichtung bewirkt eine Umkehr der vorstehend beschriebenen Bewegungsabfolge, bei der sich die Abstützmittel nacheinander in die gestreckte Lage bewegen und sobald sie diese erreicht haben, bezüglich einer Relativbewegung zum zugeordneten Gleitelement verriegelt werden.
Vorzugsweise legt sich ein erster Abschnitt der Riegelelemente in der Schließposition gegen einen ersten Teil des zugeordneten Abstützelementes und gleitet bei Freigabe des Abstützelementes in die unverriegelte Position gegen einen zweiten Abschnitt desselben.
Zweckmäßigerweise ist das Riegelelement schwenkbar am zugeordneten Gleitelement gelagert, wobei das Riegelelement durch Eingriff mit einem benachbarten Gleitelement oder beim vordersten Gleitelement im Zusammenwirken mit einem festen Vorsprung von der verriegelten Position in die unverriegelte Position geschwenkt wird.
Vorzugsweise liegt der erste Abschnitt der Riegelelemente auf einer Seite und der zweite Abschnitt der Riegelelemente auf der anderen Seite der Schwenkachse. Der erste Abschnitt am Abstützelement wird vorzugsweise von einer Stufe gebildet. Das Riegelelement wird vorzugsweise durch Anstoßen seines zweiten Abschnittes gegen einen Sitz des benachbarten Gleitelementes oder im Falle des am weitesten vorne liegenden Gleitelementes durch Anfahren gegen einen festen Anschlag in seine unverriegelte Position geschwenkt.
Wenigstens eines der Abstützelemente weist zwei aneinander angelenkte Teile auf, von denen das erste Teil an das Gleitelement und das zweite Teil an ein benachbartes Gleitelement angelenkt ist. Der Vorteil einer derartigen Anlenkung mit einer Befestigung der Riegelelemente zwischen den Gleitelemente und den Abstützmitteln liegt darin, daß damit eine kontrollierte Faltenbildung nacheinander erreicht werden kann. Dabei wird die Abdeckung bei einer Bewegung von der Öffnungsposition in die vollständig geschlossene Position nicht unerwünschten Zugspannungen ausgesetzt. Die kettenartige Hintereinanderschaltung der Gleitelemente mit den Abstützelementen der Abdeckung bewirkt eine stabile Dachstruktur, die unempfindlich gegen ein fahrtwindbedingtes Flattern auch bei höheren Fahrgeschwindigkeiten ist. Außerdem ist eine geregelte Faltenbildung des Abdeckmaterials in allen Öffnungs- und Schließphasen des Daches gewährleistet. Dabei können zwischen der Öffnungs- und Schließposition beliebige Zwischenpositionen mit den gleichen vorerwähnten Vorteilen angefahren werden.
Das Verriegeln der Abstützelemente gegenüber den ihnen zugeordneten Gleitelementen hat zusätzlich den Vorteil, daß die Abdeckung bei vollständig geschlossenem Dach nicht angehoben werden kann. Hierdurch wird die Diebstahlssicherheit erhöht, ohne daß dazu zusätzliche Verriegelungselemente erforderlich wären.
Vorzugsweise sind das erste und das zweite Teil der Abstützelemente scherenartig schwenkbar zueinander gelagert, wobei beim Aufeinanderzubewegen der beiden Teile die Faltenbildung des zugeordneten Teils der Abdeckung erfolgt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind alle Gleitelemente durch die Abstützelemente miteinander verbunden.
Die Länge der ersten und zweiten Teile der Abstützelemente ist so bemessen, daß sich bei einem Zusammenschieben derselben in Öffnungsposition die folgenden Falten der Abdeckung zumindestens teilweise über eine bereits gebildete Falte legen können.
Vorzugsweise umfaßt das Dach Antriebsmittel, die mit wenigstens einem der Gleitelemente für ein Vor- und Zurückbewegen längs der Führungsschienen verbunden sind. Dabei ist vorzugsweise das in Öffnungsrichtung am weitesten hinten liegende Gleitelement mit den Antriebsmitteln gekoppelt.
Die Abdeckung ist vorzugsweise aus einem flexiblen Material hergestellt; es sind jedoch auch andere Varianten mit relativ zueinander faltbaren plattenförmigen Abdeckelementen mit der vorstehend beschriebenen Mechanik betätigbar.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach,
Fig. 2A und 2B eine in Längsrichtung zweigeteilte Seitenansicht des Fahrzeugdaches in teilweise geöffnetem Zustand.
In einem festen Dach 4 eines Fahrzeuges 6 ist eine Dachöffnung 2 vorgesehen. Eine flexible Abdeckung 8 ist mit Abstützmitteln versehen, welche in einem Paar im wesentlichen parallel zu einer der beiden Seiten der Dachöffnung 2 verlaufender Führungsschienen 10 bzw. 12 verschiebbar gelagert sind. Die Abdeckung 8 kann zwischen einer Position, in der sie die Dachöffnung 2 vollständig abdeckt, in eine Position verschoben werden, in der sie die Dachöffnung 2 im wesentlichen vollständig freigibt. Bei der Darstellung in Fig. 1 ist die Dachöffnung 2 teilweise freigegeben und im hinteren Bereich sind zwei Falten der Abdeckung 8 gebildet. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel bildet die Abdeckung im vollständig geöffneten Zustand vier Falten. In anderen Ausführungsformen kann ein Dach gemäß der Erfindung jedoch auch jede beliebige andere Anzahl von Falten aufweisen.
Eine bevorzugte Befestigungs- und Bewegungsmechanik des Daches wird nun anhand der Fig. 2 und 3 beschrieben. Da das beschriebene Fahrzeugdach symmetrisch zur Mittellängsachse ausgebildet ist und zu beiden Seiten gleichartige Elemente aufweist, wird im folgenden nur eine Seite der Dachstruktur beschrieben.
Die Abdeckung 8 ist an einer Reihe von scherenförmigen Hebelarmen befestigt, die sich aus kurzen Hebeln 14a bis 14d und langen Hebeln 16a bis 16d zusammensetzen. Die kurzen Hebel 14a bis 14d und die langen Hebel 16a bis 16d sind an Schwenkachsen 18a bis 18d schwenkbar zueinander gelagert. Die kurzen Hebel 14a bis 14d sind an den vorderen Enden von ihnen zugeordneten Gleitelementen 20a bis 20d mittels Schwenkbolzen 22a bis 22d schwenkbar gelagert. Im Bereich dieser Schwenkbolzen 22a bis 22d weisen die kurzen Hebel 14a bis 14d zwei kreisringsegmentförmige Anformungen auf, von denen eine eine Mantelfläche mit größerem Durchmesser 24a bis 24d bildet, die sich um etwa 180° des Schwenkbolzens herum erstreckt und eine weitere, die eine Mantelfläche mit einem kleineren Durchmesser 26a bis 26d bildet, welche die übrigen 180° um den Schwenkbolzen herum abdeckt. An den Übergängen zwischen den Kreisringsegmenten mit großem Durchmesser 24a bis 24d zu den Kreisringsegmenten mit kleinerem Durchmesser 26a bis 26d sind stufenförmige Absetzungen vorhanden. Die Mantelfläche mit dem größeren Durchmesser 24a bis 24d weist bei geschlossenem Dach in die Schließrichtung, d. h. im vorliegenden Ausführungsbeispiel in Fahrtrichtung des Fahrzeuges 6.
Die langen Hebelarme 16a bis 16d sind mittels Schwenkbolzen 28 bis 28c an benachbarte Gleitelemente 20 bis 20c schwenkbar angekoppelt. Durch diese Ankopplung sind die Gleitelemente 20 bis 20d insgesamt durch die kurzen Hebelarme 14a bis 14d und die langen Hebelarme 16a bis 16d kettenförmig miteinander verbunden. Die Gleitelemente 20 bis 20d sind in den Führungsschienen 10 bzw. 12 geführt. Im Ausführungsbeispiel ist das hintere Gleitelement 20d mit der Führungsschiene 10 fest verbunden und bewegt sich nicht.
An den Gleitelementen 20a bis 20c sind winkelhebelartige Riegelelemente 32a bis 32c vorgesehen. Das in Öffnungsrichtung am weitesten hinten gelegene Gleitelement 20d weist kein solches Riegelelement auf. Die Riegelelemente 32a bis 32c sind an den betreffenden Gleitelementen 20a bis 20c mittels Schwenkbolzen schwenkbar gelagert. Jedes Riegelelement 32a bis 32c weist einen ersten Schenkel 34a bis 34c auf, der im allgemeinen in die Schließrichtung des Daches weist und einen zweiten, im allgemeinen nach unten weisenden Schenkel 36a bis 36c. Während der Schenkel 34a bis 34c des Riegelelementes 32a bis 32c an dem oberen der beiden Absätze zwischen dem Kreisringsegment mit dem größeren Durchmesser 24a bis 24c und dem Kreisringsegment mit kleinerem Durchmesser 26a bis 26c anliegt, wird der kürzere Hebelarm 14a bis 14c an einer Schwenkbewegung gegenüber dem ihm zugeordneten Gleitelement 20a bis 20c gehindert.
Die Fig. 2a und 2b schließen sich in Längsrichtung aneinander an und zeigen im vorderen Teil (Fig. 2a) einen Teil des Verdecks in noch gestrecktem geschlossenem Zustand und einen anderen Teil im hinteren Teil des Fahrzeugs im bereits aufgefalteten Zustand (Fig. 2b). Die vorstehend beschriebene Situation, bei der ein Riegelelement 32a auf einen Absatz 24a an einem kurzen Hebelarm 14a zur Verhinderung einer Schwenkbewegung desselben einwirkt, ist in Fig. 2a dargestellt.
Die Gleitelemente 20b bis 20d weisen jeweils eine Aussparung 38b bis 38d auf, die zur Aufnahme des nach unten gerichteten Schenkels 36a bis 36c der Riegelelemente 32a bis 32c an dem in Schließrichtung nächst benachbarten Gleitelement geeignet sind. Wenn sich ein nach unten gerichteter Schenkel 36a bis 36c in die entsprechende Aussparung 38b bis 38d einlegt, wird das betreffende Riegelelement 32a bis 32c dadurch geschwenkt, so daß der Schenkel 34a bis 34c vom Kreisringsegment mit kleinerem Durchmesser 26a bis 26c abgehoben wird und auf der Mantelfläche des Kreisringsegmentes mit größerem Durchmesser 24a bis 24c läuft. Diese Situation ist in Fig. 2b für das Riegelelement 32c und dessen Schenkel 36c bzw. 34c im Zusammenspiel mit der Aussparung 38d und den Kreisringsegmentflächen 24c bzw. 26c dargestellt. In dieser entriegelten Position kann sich der kurze Hebelarm 14a bis 14c und der damit verbundene lange Hebelarm 16a bis 16c gegenüber dem zugeordneten Gleitelement 20 bis 20c im Sinne einer gemeinsamen Ausschwenkbewegung frei bewegen.
Zur Befestigung der Abdeckung 8 sind zwischen den Hebelarmen 14a bis 14d bzw. 16a bis 16d quer zur Fahrtrichtung verlaufende, nicht gezeigte Spriegel vorgesehen, an denen das flexible Material des Verdeckes angebracht ist. Die Seiten der Abdeckung 8 sind ebenfalls in nicht gezeigter Weise seitlich über die Hebelarm 14a bis 14d bzw. 16a bis 16d hinübergezogen und befestigt. Da die Befestigung der Abdeckung 8 für die vorliegende Erfindung keine Rolle spielt, wurde diese zeichnerisch nicht dargestellt.
Ein Elektromotor 40 ist vorne vor der Mitte der Dachöffnung 2 angeordnet und mit nicht gezeigten Antriebsmitteln, wie bei Schiebe-Hebedächern üblichen Antriebskabeln, mit den vorderen Gleitelementen 20 verbunden, um die Abdeckung 8 dadurch längs der Führungsschienen 10 bzw. 12 vorwärts und rückwärts zu bewegen.
Bei einer Betätigung des Fahrzeugdaches aus der Schließposition in die Öffnungsposition wird der Elektromotor 40 betätigt, welcher über die Antriebsmittel das Gleitelement 20 in eine nach hinten gerichtete Bewegung längs der Führungsschienen 10 bzw. 12 versetzt. Der gesamte Verdeckverbund wird dabei nach hinten bewegt, wobei der kurze Hebelarm 14d um seine Schwenkachse 22d am hinteren Gleitelement 20d nach oben schwenkt. Bei dieser Schwenkbewegung des kurzen Hebelarmes 14d wird der mit diesem verbundene lange Hebelarm 16d zunächst angehoben und dann nach Erreichen seines höchsten Punktes bei senkrecht stehendem kurzen Hebelarm 14d wieder leicht nach hinten geneigt abgesenkt. Diese beim Öffnen erreichte Endposition der Hebelarme 14d bzw. 16d ist in Fig. 2d am rechten Bildrand dargestellt. Durch die Befestigung der Abdeckung 8 mittels der nicht gezeigten Spriegel, die ihrerseits an dem Verbund aus kurzen Hebelarm 14d und langem Hebelarm 16d angeordnet sind, wird das Verdeck in diesem Bereich zu einer Faltenbildung veranlaßt. Bei dieser Faltung im hinteren Teil durch den kurzen Hebelarm 14d und den langen Hebelarm 16d wird das nächstfolgende Gleitelement 20c an das stationäre Gleitelement 20d angenähert. Wenn die beiden Gleitelemente 20c und 20d aufeinander treffen, legt sich der nach unten weisende Schenkel 36c des Riegelelementes 32c in die Aussparung 38d am Gleitelement 20d. Das Gleitelement 32c wird dadurch geschwenkt, so daß sich der nach vorne weisende Schenkel 34c von dem Kreisringsegment mit kleinerem Durchmesser 26c abhebt und auf der Mantelfläche des Kreisringsegmentes 24c mit größerem Durchmesser anliegt. Dadurch ist der kurze Hebelarm 14c nunmehr in unverriegeltem Zustand und kann sich um seinen Schwenkbolzen 22c bezüglich seines Gleitelementes 20c in Schwenkrichtung bewegen. Die weitere Bewegung des Verdeckverbundes nach hinten bewirkt ein Aufeinanderzubewegen des kurzen Hebelarmes 14c und des langen Hebelarmes 16c, wobei diese eine weitere Falte der Abdeckung 8 erzeugen. Diese Öffnungsbewegung wird fortgesetzt, bis alle Gleitelemente 20 bis 20d aneinander in Anlage geraten sind.
Die Schließbewegung erfolgt in einer genau umgekehrten Abfolge und wird durch den Antrieb des Gleitelementes 20 nach vorne in Schließrichtung bewirkt.
Das vorstehend beschriebene Fahrzeugdach schafft durch das selbsttätige Verriegeln bzw. Entriegeln der die Faltenbildung verursachenden Hebel mittels jeweils eines benachbarten Gleitelementes eine einfache Mechanik, die ohne zusätzliche dachfeste Führungen für jede spezielle Falte auskommt und die durch Verwendung von Gleichteilen flexibel bezüglich der Anpassung auf eine nahezu unbegrenzte Zahl von Falten ist.
Bezugszeichenliste
2 Dachöffnung
4 festes Dach
6 Fahrzeug
8 (flexible) Abdeckung
10 Führungsschiene
12 Führungsschiene
14a- d kurze Hebel
16a- d lange Hebel
18a- d Schwenkachse
20a- d Gleitelemente
22a- d Schwenkbolzen
24a- d Kreisringsegment (mit großem Durchmesser)
26a- d Kreisringsegment (mit kleinem Durchmesser)
28a- c Schwenkbolzen
32a- c Riegelelemente (Winkelhebel)
34a- c erster Schenkel (von 32a-c)
36a- c zweiter Schenkel (von 32a-c)
38a- d Aussparung (an 20a-d)
40 Elektromotor.

Claims (18)

1. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einer Abdeckung (8) zum Verschließen des Daches und mit der Abdeckung (8) zugeordneten Abstützmitteln (14a-14d; 16a-16d; 20a-20d) zur Bewegung derselben zwischen einer Schließposition und einer vollständigen Öffnungsposition, in der wenigstens ein Teil der Abdeckung (8) sich im gefalteten Zustand befindet, mit einem Paar von längs verlaufenden seitlichen Führungsschienen (10, 12), in denen ein Teil der Abstützmittel bildende Gleitelemente (20a-20c) verschiebbar geführt ist, wobei sich die Abstützmittel (14a-14d; 16a-16d) relativ zu den ihnen zugeordneten Gleitelementen (20-20d) bewegen und dabei das Falten der ihnen zugeordneten Teile der Abdeckung (8) verursachen, wobei auf wenigstens einer Seite des Daches an wenigstens einem Gleitelement (20a-20c) Riegelelemente (32a-32c) vorgesehen sind, die in Schließposition der Abdeckung (8) eine Relativbewegung des Gleitelementes (20a-20c) und des ihm zugeordneten Abstützmittels (14a-14c) verhindern, wobei Entriegelungsmittel (38a-38c) vorgesehen sind, die mit dem oder den Riegelelementen (32a-32c) während der Öffnungsbewegung derart zusammenarbeiten, daß eine Relativbewegung der Abstützmittel (14a-14c) in Bezug auf das diesem zugeordnete Gleitelement (20a-20c) zum Auffalten des betreffenden zugeordneten Teiles der Abdeckung (8) ermöglicht wird.
2. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Entriegeln des bzw. der verriegelten Abstützteile (14a-14c) an einer vorbestimmten festgelegten Position der Führungsschiene (10, 12) stattfindet.
3. Fahrzeugdach gemäß einem der Patentansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Entriegelung des oder der verriegelten Abstützmittel durch den Eingriff der Riegelelemente (32a-32c) an einem benachbarten Gleitelement (20b-20d) erfolgt oder bei dem in Öffnungsrichtung am weitesten vorn liegenden Riegelelement (32c) durch einen als Entriegelung wirkenden festen Vorsprung.
4. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Riegelelemente (32a-32c) zwischen allen Abstützmitteln (14a-14c) und den ihnen zugeordneten Gleitelementen (20a-20c) vorgesehen sind.
5. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß alle Gleitelemente (20a-20c) außer dem in Öffnungsrichtung am weitesten vorne liegenden Gleitelement (20) entsprechende Riegelelemente (32a-32c) aufweisen und daß beim Öffnen des Daches die erste Falte der Abdeckung (8) in einem Bereich gebildet wird, der entfernt von der freigegebenen Dachöffnung (2) liegt.
6. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Teil (34a-34c) der Riegelelemente (32a-32c) in Schließposition an einem ersten Teil (26a-26c) der zugeordneten Abstützmittel (14a-14c) anliegt und bei einer Bewegung in die entriegelte Position gegen einen zweiten Teil (24a-24c) des zugeordneten Abstützmittels (14a-14c) gleitet.
7. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelelement (32a-32c) um eine Schwenkachse schwenkbar an den ihm zugeordneten Gleitelement (20a-20c) befestigt ist und daß das Riegelelement (32a-32c) durch Eingriff mit einem benachbarten Gleitelement (20b-20d) von einer verriegelten in eine entriegelte Position geschwenkt wird oder im Falle des in Bewegungsrichtung am weitesten vorne liegenden Riegelelementes (32c) durch Eingriff mit einem festen Vorsprung.
8. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (34a-34c) der Riegelelemente (32a-32c) auf der einen Seite und der zweite Teil (36a-36c) der Riegelelemente (32a-32c) auf der anderen Seite der Schwenkachse angeordnet ist.
9. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (26a-26c) der Abstützmittel (14a-14c) von einer stufenförmigen Absetzung im zweiten Teil (24a-24c) gebildet wird.
10. Fahrzeugdach gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß für eine Bewegung der Riegelelemente (32a-32c) in die entriegelte Position der zweite Teil (36a-36c) der Riegelelemente (32a-32c) gegen einen Sitz (Aussparung 38b-38d) an einem benachbarten Gleitelement (20b-20d) oder im Falle des in Öffnungsrichtung am weitesten vorne liegenden Riegelelementes (32c) an einen festen Vorsprung gedrückt werden.
11. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Abstützmittel zwei aneinander angelenkte Teile (14a-14d; 16a-16d) umfaßt, wobei der erste Teil (16a-16d) an einem Gleitelement (20-20c) und der zweite Teil (14a-14d) an einem benachbarten Gleitelement (20a-20d) angelenkt ist.
12. Fahrzeugdach nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Teil (14a-14d) an dem nächst benachbarten Gleitelement (20a-20d) in Schließrichtung angelenkt ist.
13. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (16a-16d) und der zweite Teil (14a-14d) der Abstützmittel gemeinsam in einer Relativbewegung zueinander geschwenkt werden, wobei das scherenartige Aufeinanderzubewegen des ersten Teiles und zweiten Teiles dem zugehörigen Teil der Abdeckung (8) eine Faltbewegung aufzwingt.
14. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß alle Gleitelemente (20-20d) miteinander durch Abstützmittel (16a-16d; 14a-14d) verbunden sind.
15. Fahrzeugdach nach einem der Patentansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der aufeinander zubewegten ersten und zweiten Teilabschnitte der Abstützmittel (16a-16d; 14a-14d) so bemessen ist, daß jede folgende Falte der Abdeckung (8) sich wenigstens teilweise über bereits gebildete Falten legt.
16. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antrieb (Elektromotor 40) an wenigstens eines der Gleitelemente (20) für eine Bewegung desselben längs der Führungsschiene (10, 12) gekoppelt ist.
17. Fahrzeugdach nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das in Öffnungsrichtung am weitestens hinten liegende Gleitelement (20) an den Antrieb (40) gekoppelt ist.
18. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (8) aus flexiblem Material besteht.
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