DE4411387A1 - Öffnungsfähiges Fahrzeugdach - Google Patents
Öffnungsfähiges FahrzeugdachInfo
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- B60J7/00—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
- B60J7/02—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
- B60J7/06—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with non-rigid element or elements
- B60J7/061—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with non-rigid element or elements sliding and folding
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Fahrzeugdächer können über eine feste Dachhaut verfügen, mit einer Öffnung
darinnen, wobei eine öffnungsfähige Abdeckung zum Öffnen oder Verschließen der
Dachöffnung dient. Es sollen jedoch auch Fahrzeuge ohne eine feste Dachstruktur umfaßt
sein, bei denen das öffnungsfähige Fahrzeugdach in der Schließposition im wesentlichen
das gesamte Dach des Fahrzeuges bildet.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Faltdächer für Fahrzeuge, die entweder eine
nach hinten faltbare Abdeckung zur Freigabe einer Dachöffnung in einer festen Dachhaut
oder eine flexible Abdeckung aufweisen, die in der Schließposition das Dach des
Fahrzeuges bildet und vollständig nach hinten gefaltet werden kann, um das Fahrzeug in
ein Cabrio zu verwandeln. Faltbare Stoffdächer sind seit den ersten Tagen des Entstehens
von motorisierten Fahrzeugen bekannt. Frühe Formen von Faltdächern sahen
querverlaufende Abstützmittel vor, an denen das Stoffmaterial befestigt war und die
schwenkbar oder gelenkig aneinander befestigt waren. Derartige Faltdachformen waren
mühsam in der Handhabung und bildeten bei geöffnetem Dach relativ unkontrollierte
schlaffe Falten.
Aus der GB-A-431 285 ist ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach bekannt, bei dem flexibles
Abdeckungsmaterial durch eine Anzahl von Spriegeln getragen wird. Zu beiden Seiten des
Fahrzeugs sind Führungsschienen vorgesehen, und jeder Spriegel ist an Gleitelementen
befestigt, die in den Führungsschienen laufen. Auf jeder Seite ist jeder Spriegel mit einem
Paar von Gleitelementen versehen, die jeweils in einer besonderen Führungsschiene
laufen, wobei ein Gleitelement dem vorderen Teil und ein Gleitelement dem hinteren Teil
des Spriegels zugeordnet ist. Jedes Gleitelement sieht eine Aufnahme für einen Spriegel an
der Vorder- und Hinterseite vor, so daß alle Spriegel durch die Gleitelemente miteinander
verbunden sind. Beim Öffnen des Daches werden alle Spriegel nach hinten bewegt, bis das
hinterste Gleitelement das Ende der Führungsschiene erreicht. An diesem Punkt beginnt
das in Richtung nach vorne nächst benachbarte Gleitelement sich nach hinten zu bewegen,
bis es auf das hinterste Gleitelement auftrifft. Bei Durchführung dieser Bewegung wird ein
zwischen diesen beiden Gleitelementen gelagerter Spriegel nach oben ausgeschwenkt.
Dieselbe Bewegung vollzieht sich bei allen Gleitelementen und Spriegeln. Eine nach oben
gerichtete Bewegung der Spriegel vor dem Erreichen einer vorbestimmten Position wird
durch Führungsstifte an den Spriegeln verhindert. Diese Führungsstifte laufen in
Führungsschienen, welche in vorbestimmten Positionen Aussparungen aufweisen, die den
Führungsstiften der Spriegel das Austreten aus der Führungsschiene ermöglichen. Es sind
außerdem Führungsbahnen vorgesehen, die die Spriegel an den vorgesehenen Punkten
beim Auftreten aus den Aussparungen der Führungsschiene unterstützen. Der Zweck jener
Erfindung lag darin, das gefaltete Dachmaterial über den Köpfen der Fahrgäste zu halten.
Bestehende Stoff-Faltdächer haben eine Reihe von Nachteilen. Sie machen im
allgemeinen ein unsauberes Erscheinungsbild, wenn sie sich in einer teilweise geöffneten
Position befinden. Außerdem neigt das dem Wind ausgesetzte Abdeckungsmaterial zum
Flattern. Im geschlossenen Zustand läßt sich oftmals keine ausreichende Schließkraft
erzielen. Dadurch kommt es beim Fahren mit höheren Geschwindigkeiten manchmal zu
einem Abheben des Abdeckungsmaterials. Der mangelhafte Verschluß bringt auch
Sicherheitsprobleme mit sich, da ein nicht sauber geschlossenes Fahrzeug leicht
aufzubrechen ist.
Die EP-A1-0 494 356 betrifft ein Faltdach für eine Abdeckung in einer festen Dachhaut
eines Fahrzeuges. Dort ist eine flexible Abdeckung vorgesehen, die über die Dachöffnung
gezogen wird, um das Dach zu schließen, und die beim Freigeben der Dachöffnung in einer
Reihe von Falten nach hinten gefaltet wird. Der Faltvorgang beginnt im hinteren Teil der
Abdeckung und die Falten werden nacheinander beim Nachhintengleiten der Abdeckung
gebildet, bis die letzte Falte sich im vorderen Teil der Abdeckung herausbildet. Der zur
Erreichung dieses Faltverhaltens verwendete Abstützmechanismus weist Führungsschienen
auf beiden Seiten der Dachöffnung und eine Reihe von Abstützelementen auf, die durch in
den Führungsschienen laufende Gleitelemente verbunden sind. Jedes Abstützelement ist
mit dem vorderen und mit hinteren Ende eines Gleitelementes verbunden. Bestimmte
Gleitelemente werden verschiebbar in der Führungsschiene festgehalten, wohingegen die
übrigen Gleitelemente in der Führungsschiene gleiten, aber in vorbestimmten Positionen
aus dieser austreten können. Wenn die Gleitelemente aus den Führungsschienen
austreten, ermöglichen sie den Abstützelementen auf beiden Seiten sich anzuheben bis zu
einem Punkt, an dem sie mit den ihnen zugeordneten austretenden Gleitelementen
verbunden werden. Die erstgenannten Gleitelemente, die in den Führungsschienen
verbleiben, werden dann aufeinander zu bewegt und zwingen dadurch die Abstützelemente
und entsprechend auch das diesen zugeordnete Abdeckmaterial zu einer Faltenbildung.
Dabei wird nur das hinterste Gleitelement in der Öffnungsrichtung angetrieben, um das
Öffnen und Schließen zu ermöglichen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach
der genannten Bauart zu vereinfachen und zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Ein
erfindungsgemäßes Fahrzeugdach zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß an den
Entführungsschienen verlaufenden Gleitelementen jeweils ein Riegelelement vorgesehen
ist, daß eine Relativbewegung der an den Gleitelementen gelagerten Abstützmittel bei
geschlossener Position des Daches verhindert, bei einer Bewegung in die Öffnungsrichtung
dagegen freigibt. Die Abstützmittel gemäß der vorliegenden Erfindung sind durch die
Gleitelemente in Form eines kettenartigen Verbundes miteinander gekoppelt, wobei sich
dieser Verbund in Öffnungsrichtung nacheinander auflöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. In
einer vorteilhaften Ausgestaltung eines Fahrzeugdaches ist vorgesehen, daß die
Entriegelung der einzelnen Riegelelemente an einer vorbestimmten Position längs der
Führungsschiene erfolgt. Hierdurch wird gewährleistet, daß es zu einer geregelten
Faltenbildung, beispielsweise von hinten nach vorne, kommt.
Es ist ferner vorteilhaft, wenn die Entriegelung jedes der Riegelelemente durch Eingriff
desselben mit einem benachbarten Gleitelement oder im Falle des in Bewegungsrichtung
am weitesten vorne liegenden Riegelelementes im Eingriff mit einem festen Vorsprung
erfolgt. In einer alternativen Ausgestaltung kann das Entriegeln der Riegelelemente auch
für alle Riegelelemente mittels an den Führungsschienen fest angeordneter Vorsprünge
erfolgen. Durch den Gebrauch von Riegelelementen, die ein Falten der Abdeckung vor
Erreichen einer vorbestimmten Position bezüglich der Führungsschiene verhindern, wird
gewährleistet, daß immer nur ein kleiner Teil der Abdeckung, wie er der gerade
hergestellten Dachöffnung entspricht, in Falten gelegt wird. Dadurch ergibt sich ein
sauberes Erscheinungsbild des erfindungsgemäßen Daches und ein Flattern der
Abdeckung bei einer Fahrt mit höherer Geschwindigkeit wird wirkungsvoll unterdrückt.
Die Riegelelemente zwischen den Abstützmitteln und den ihnen zugeordneten
Gleitelementen können vorteilhaft so angeordnet sein, daß das Falten der Abdeckung am
einen Teil derselben beginnt und sich dann bei weiterer Öffnung auf die übrigen Teile
erstreckt.
In einer vorteilhaften Ausführungsform sind zwischen allen Abstützelementen und den
ihnen zugeordneten Gleitelementen Riegelelemente vorgesehen. Dadurch wird das
Verdeck in seiner geschlossenen Position über seine gesamte Länge zuverlässig verriegelt.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform haben alle Gleitelemente außer dem in
Öffnungsrichtung am weitesten vorne liegenden Gleitelement Riegelelemente, so daß sich
beim Öffnen des Daches die erste Falte der Abdeckung in einem Bereich entfernt von der
freigegebenen Dachöffnung bildet. Um das zu erreichen, wird das am weitesten vorne
liegenden Gleitelement durch ein Halteglied an der Führungsschiene an einer weiteren
Bewegung nach hinten über einen bestimmten Punkt hinaus gehindert. Alternativ dazu
kann das am weitesten vorne liegende Gleitelement auch an der Führungsschiene befestigt
sein. Das nach hinten Bewegen der Abdeckung und der Abstützmittel zwingt dem
Abstützelement an dem am weitesten vorne liegenden Gleitelement eine
Schwenkbewegung um seinen Anlenkpunkt auf und erzeugt dadurch die erste Falte des
Abdeckmaterials. Weitere Falten werden dann in unmittelbarer Nähe dieser Falte durch
die folgenden Abstützelemente bei ihrer Entriegelung und der Gleitbewegung der ihnen
zugeordneten Gleitelemente erzeugt.
Nachdem die erste Falte der Abdeckung gebildet ist, gleitet das zweitvorderste
Gleitelement in Öffnungsrichtung entlang der Führungsschienen bis es in Kontakt mit dem
am weitesten vorne liegenden Gleitelement gerät. An dieser Stelle werden die
Riegelelemente am zweiten Gleitelement von den ihnen zugeordneten Abstützmitteln
entkoppelt, wodurch den Abstützmitteln eine Relativbewegung zu den ihm zugeordneten
Gleitelement ermöglicht wird. Die weitere Bewegung des ungefalteten Teils der
Abdeckung und der diesen zugeordneten Abstützmitteln bewirkt dann die Herausbildung
einer zweiten Falte aus der Abdeckung. Die vorstehend beschriebenen Bewegungen
wiederholen sich auch für die übrigen Abstützmittel, bis die Abdeckung überwiegend in
einen gefalteten Zustand gebracht wurde. Dabei können sich die folgenden Falten
vorzugsweise wenigstens teilweise über die bereits bestehenden Falten legen.
Eine Bewegung der Abdeckung und der Abstützmittel in Schließrichtung bewirkt eine
Umkehr der vorstehend beschriebenen Bewegungsabfolge, bei der sich die Abstützmittel
nacheinander in die gestreckte Lage bewegen und sobald sie diese erreicht haben,
bezüglich einer Relativbewegung zum zugeordneten Gleitelement verriegelt werden.
Vorzugsweise legt sich ein erster Abschnitt der Riegelelemente in der Schließposition
gegen einen ersten Teil des zugeordneten Abstützelementes und gleitet bei Freigabe des
Abstützelementes in die unverriegelte Position gegen einen zweiten Abschnitt desselben.
Zweckmäßigerweise ist das Riegelelement schwenkbar am zugeordneten Gleitelement
gelagert, wobei das Riegelelement durch Eingriff mit einem benachbarten Gleitelement
oder beim vordersten Gleitelement im Zusammenwirken mit einem festen Vorsprung von
der verriegelten Position in die unverriegelte Position geschwenkt wird.
Vorzugsweise liegt der erste Abschnitt der Riegelelemente auf einer Seite und der zweite
Abschnitt der Riegelelemente auf der anderen Seite der Schwenkachse. Der erste
Abschnitt am Abstützelement wird vorzugsweise von einer Stufe gebildet. Das
Riegelelement wird vorzugsweise durch Anstoßen seines zweiten Abschnittes gegen einen
Sitz des benachbarten Gleitelementes oder im Falle des am weitesten vorne liegenden
Gleitelementes durch Anfahren gegen einen festen Anschlag in seine unverriegelte
Position geschwenkt.
Wenigstens eines der Abstützelemente weist zwei aneinander angelenkte Teile auf, von
denen das erste Teil an das Gleitelement und das zweite Teil an ein benachbartes
Gleitelement angelenkt ist. Der Vorteil einer derartigen Anlenkung mit einer Befestigung
der Riegelelemente zwischen den Gleitelemente und den Abstützmitteln liegt darin, daß
damit eine kontrollierte Faltenbildung nacheinander erreicht werden kann. Dabei wird die
Abdeckung bei einer Bewegung von der Öffnungsposition in die vollständig geschlossene
Position nicht unerwünschten Zugspannungen ausgesetzt. Die kettenartige
Hintereinanderschaltung der Gleitelemente mit den Abstützelementen der Abdeckung
bewirkt eine stabile Dachstruktur, die unempfindlich gegen ein fahrtwindbedingtes
Flattern auch bei höheren Fahrgeschwindigkeiten ist. Außerdem ist eine geregelte
Faltenbildung des Abdeckmaterials in allen Öffnungs- und Schließphasen des Daches
gewährleistet. Dabei können zwischen der Öffnungs- und Schließposition beliebige
Zwischenpositionen mit den gleichen vorerwähnten Vorteilen angefahren werden.
Das Verriegeln der Abstützelemente gegenüber den ihnen zugeordneten Gleitelementen
hat zusätzlich den Vorteil, daß die Abdeckung bei vollständig geschlossenem Dach nicht
angehoben werden kann. Hierdurch wird die Diebstahlssicherheit erhöht, ohne daß dazu
zusätzliche Verriegelungselemente erforderlich wären.
Vorzugsweise sind das erste und das zweite Teil der Abstützelemente scherenartig
schwenkbar zueinander gelagert, wobei beim Aufeinanderzubewegen der beiden Teile die
Faltenbildung des zugeordneten Teils der Abdeckung erfolgt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind alle Gleitelemente durch die Abstützelemente
miteinander verbunden.
Die Länge der ersten und zweiten Teile der Abstützelemente ist so bemessen, daß sich bei
einem Zusammenschieben derselben in Öffnungsposition die folgenden Falten der
Abdeckung zumindestens teilweise über eine bereits gebildete Falte legen können.
Vorzugsweise umfaßt das Dach Antriebsmittel, die mit wenigstens einem der
Gleitelemente für ein Vor- und Zurückbewegen längs der Führungsschienen verbunden
sind. Dabei ist vorzugsweise das in Öffnungsrichtung am weitesten hinten liegende
Gleitelement mit den Antriebsmitteln gekoppelt.
Die Abdeckung ist vorzugsweise aus einem flexiblen Material hergestellt; es sind jedoch
auch andere Varianten mit relativ zueinander faltbaren plattenförmigen Abdeckelementen
mit der vorstehend beschriebenen Mechanik betätigbar.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnung beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach,
Fig. 2A und 2B eine in Längsrichtung zweigeteilte Seitenansicht des Fahrzeugdaches in
teilweise geöffnetem Zustand.
In einem festen Dach 4 eines Fahrzeuges 6 ist eine Dachöffnung 2 vorgesehen. Eine
flexible Abdeckung 8 ist mit Abstützmitteln versehen, welche in einem Paar im
wesentlichen parallel zu einer der beiden Seiten der Dachöffnung 2 verlaufender
Führungsschienen 10 bzw. 12 verschiebbar gelagert sind. Die Abdeckung 8 kann zwischen
einer Position, in der sie die Dachöffnung 2 vollständig abdeckt, in eine Position
verschoben werden, in der sie die Dachöffnung 2 im wesentlichen vollständig freigibt. Bei
der Darstellung in Fig. 1 ist die Dachöffnung 2 teilweise freigegeben und im hinteren
Bereich sind zwei Falten der Abdeckung 8 gebildet. Bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel bildet die Abdeckung im vollständig geöffneten Zustand vier Falten.
In anderen Ausführungsformen kann ein Dach gemäß der Erfindung jedoch auch jede
beliebige andere Anzahl von Falten aufweisen.
Eine bevorzugte Befestigungs- und Bewegungsmechanik des Daches wird nun anhand der
Fig. 2 und 3 beschrieben. Da das beschriebene Fahrzeugdach symmetrisch zur
Mittellängsachse ausgebildet ist und zu beiden Seiten gleichartige Elemente aufweist, wird
im folgenden nur eine Seite der Dachstruktur beschrieben.
Die Abdeckung 8 ist an einer Reihe von scherenförmigen Hebelarmen befestigt, die sich
aus kurzen Hebeln 14a bis 14d und langen Hebeln 16a bis 16d zusammensetzen. Die
kurzen Hebel 14a bis 14d und die langen Hebel 16a bis 16d sind an Schwenkachsen 18a bis
18d schwenkbar zueinander gelagert. Die kurzen Hebel 14a bis 14d sind an den vorderen
Enden von ihnen zugeordneten Gleitelementen 20a bis 20d mittels Schwenkbolzen 22a bis
22d schwenkbar gelagert. Im Bereich dieser Schwenkbolzen 22a bis 22d weisen die kurzen
Hebel 14a bis 14d zwei kreisringsegmentförmige Anformungen auf, von denen eine eine
Mantelfläche mit größerem Durchmesser 24a bis 24d bildet, die sich um etwa 180° des
Schwenkbolzens herum erstreckt und eine weitere, die eine Mantelfläche mit einem
kleineren Durchmesser 26a bis 26d bildet, welche die übrigen 180° um den Schwenkbolzen
herum abdeckt. An den Übergängen zwischen den Kreisringsegmenten mit großem
Durchmesser 24a bis 24d zu den Kreisringsegmenten mit kleinerem Durchmesser 26a bis
26d sind stufenförmige Absetzungen vorhanden. Die Mantelfläche mit dem größeren
Durchmesser 24a bis 24d weist bei geschlossenem Dach in die Schließrichtung, d. h. im
vorliegenden Ausführungsbeispiel in Fahrtrichtung des Fahrzeuges 6.
Die langen Hebelarme 16a bis 16d sind mittels Schwenkbolzen 28 bis 28c an benachbarte
Gleitelemente 20 bis 20c schwenkbar angekoppelt. Durch diese Ankopplung sind die
Gleitelemente 20 bis 20d insgesamt durch die kurzen Hebelarme 14a bis 14d und die
langen Hebelarme 16a bis 16d kettenförmig miteinander verbunden. Die Gleitelemente 20
bis 20d sind in den Führungsschienen 10 bzw. 12 geführt. Im Ausführungsbeispiel ist das
hintere Gleitelement 20d mit der Führungsschiene 10 fest verbunden und bewegt sich
nicht.
An den Gleitelementen 20a bis 20c sind winkelhebelartige Riegelelemente 32a bis 32c
vorgesehen. Das in Öffnungsrichtung am weitesten hinten gelegene Gleitelement 20d weist
kein solches Riegelelement auf. Die Riegelelemente 32a bis 32c sind an den betreffenden
Gleitelementen 20a bis 20c mittels Schwenkbolzen schwenkbar gelagert. Jedes
Riegelelement 32a bis 32c weist einen ersten Schenkel 34a bis 34c auf, der im allgemeinen
in die Schließrichtung des Daches weist und einen zweiten, im allgemeinen nach unten
weisenden Schenkel 36a bis 36c. Während der Schenkel 34a bis 34c des Riegelelementes
32a bis 32c an dem oberen der beiden Absätze zwischen dem Kreisringsegment mit dem
größeren Durchmesser 24a bis 24c und dem Kreisringsegment mit kleinerem Durchmesser
26a bis 26c anliegt, wird der kürzere Hebelarm 14a bis 14c an einer Schwenkbewegung
gegenüber dem ihm zugeordneten Gleitelement 20a bis 20c gehindert.
Die Fig. 2a und 2b schließen sich in Längsrichtung aneinander an und zeigen im vorderen
Teil (Fig. 2a) einen Teil des Verdecks in noch gestrecktem geschlossenem Zustand und
einen anderen Teil im hinteren Teil des Fahrzeugs im bereits aufgefalteten Zustand (Fig.
2b). Die vorstehend beschriebene Situation, bei der ein Riegelelement 32a auf einen
Absatz 24a an einem kurzen Hebelarm 14a zur Verhinderung einer Schwenkbewegung
desselben einwirkt, ist in Fig. 2a dargestellt.
Die Gleitelemente 20b bis 20d weisen jeweils eine Aussparung 38b bis 38d auf, die zur
Aufnahme des nach unten gerichteten Schenkels 36a bis 36c der Riegelelemente 32a bis
32c an dem in Schließrichtung nächst benachbarten Gleitelement geeignet sind. Wenn sich
ein nach unten gerichteter Schenkel 36a bis 36c in die entsprechende Aussparung 38b bis
38d einlegt, wird das betreffende Riegelelement 32a bis 32c dadurch geschwenkt, so daß
der Schenkel 34a bis 34c vom Kreisringsegment mit kleinerem Durchmesser 26a bis 26c
abgehoben wird und auf der Mantelfläche des Kreisringsegmentes mit größerem
Durchmesser 24a bis 24c läuft. Diese Situation ist in Fig. 2b für das Riegelelement 32c und
dessen Schenkel 36c bzw. 34c im Zusammenspiel mit der Aussparung 38d und den
Kreisringsegmentflächen 24c bzw. 26c dargestellt. In dieser entriegelten Position kann sich
der kurze Hebelarm 14a bis 14c und der damit verbundene lange Hebelarm 16a bis 16c
gegenüber dem zugeordneten Gleitelement 20 bis 20c im Sinne einer gemeinsamen
Ausschwenkbewegung frei bewegen.
Zur Befestigung der Abdeckung 8 sind zwischen den Hebelarmen 14a bis 14d bzw. 16a bis
16d quer zur Fahrtrichtung verlaufende, nicht gezeigte Spriegel vorgesehen, an denen das
flexible Material des Verdeckes angebracht ist. Die Seiten der Abdeckung 8 sind ebenfalls
in nicht gezeigter Weise seitlich über die Hebelarm 14a bis 14d bzw. 16a bis 16d
hinübergezogen und befestigt. Da die Befestigung der Abdeckung 8 für die vorliegende
Erfindung keine Rolle spielt, wurde diese zeichnerisch nicht dargestellt.
Ein Elektromotor 40 ist vorne vor der Mitte der Dachöffnung 2 angeordnet und mit nicht
gezeigten Antriebsmitteln, wie bei Schiebe-Hebedächern üblichen Antriebskabeln, mit den
vorderen Gleitelementen 20 verbunden, um die Abdeckung 8 dadurch längs der
Führungsschienen 10 bzw. 12 vorwärts und rückwärts zu bewegen.
Bei einer Betätigung des Fahrzeugdaches aus der Schließposition in die Öffnungsposition
wird der Elektromotor 40 betätigt, welcher über die Antriebsmittel das Gleitelement 20 in
eine nach hinten gerichtete Bewegung längs der Führungsschienen 10 bzw. 12 versetzt. Der
gesamte Verdeckverbund wird dabei nach hinten bewegt, wobei der kurze Hebelarm 14d
um seine Schwenkachse 22d am hinteren Gleitelement 20d nach oben schwenkt. Bei dieser
Schwenkbewegung des kurzen Hebelarmes 14d wird der mit diesem verbundene lange
Hebelarm 16d zunächst angehoben und dann nach Erreichen seines höchsten Punktes bei
senkrecht stehendem kurzen Hebelarm 14d wieder leicht nach hinten geneigt abgesenkt.
Diese beim Öffnen erreichte Endposition der Hebelarme 14d bzw. 16d ist in Fig. 2d am
rechten Bildrand dargestellt. Durch die Befestigung der Abdeckung 8 mittels der nicht
gezeigten Spriegel, die ihrerseits an dem Verbund aus kurzen Hebelarm 14d und langem
Hebelarm 16d angeordnet sind, wird das Verdeck in diesem Bereich zu einer
Faltenbildung veranlaßt. Bei dieser Faltung im hinteren Teil durch den kurzen Hebelarm
14d und den langen Hebelarm 16d wird das nächstfolgende Gleitelement 20c an das
stationäre Gleitelement 20d angenähert. Wenn die beiden Gleitelemente 20c und 20d
aufeinander treffen, legt sich der nach unten weisende Schenkel 36c des Riegelelementes
32c in die Aussparung 38d am Gleitelement 20d. Das Gleitelement 32c wird dadurch
geschwenkt, so daß sich der nach vorne weisende Schenkel 34c von dem Kreisringsegment
mit kleinerem Durchmesser 26c abhebt und auf der Mantelfläche des Kreisringsegmentes
24c mit größerem Durchmesser anliegt. Dadurch ist der kurze Hebelarm 14c nunmehr in
unverriegeltem Zustand und kann sich um seinen Schwenkbolzen 22c bezüglich seines
Gleitelementes 20c in Schwenkrichtung bewegen. Die weitere Bewegung des
Verdeckverbundes nach hinten bewirkt ein Aufeinanderzubewegen des kurzen
Hebelarmes 14c und des langen Hebelarmes 16c, wobei diese eine weitere Falte der
Abdeckung 8 erzeugen. Diese Öffnungsbewegung wird fortgesetzt, bis alle Gleitelemente
20 bis 20d aneinander in Anlage geraten sind.
Die Schließbewegung erfolgt in einer genau umgekehrten Abfolge und wird durch den
Antrieb des Gleitelementes 20 nach vorne in Schließrichtung bewirkt.
Das vorstehend beschriebene Fahrzeugdach schafft durch das selbsttätige Verriegeln bzw.
Entriegeln der die Faltenbildung verursachenden Hebel mittels jeweils eines benachbarten
Gleitelementes eine einfache Mechanik, die ohne zusätzliche dachfeste Führungen für jede
spezielle Falte auskommt und die durch Verwendung von Gleichteilen flexibel bezüglich
der Anpassung auf eine nahezu unbegrenzte Zahl von Falten ist.
Bezugszeichenliste
2 Dachöffnung
4 festes Dach
6 Fahrzeug
8 (flexible) Abdeckung
10 Führungsschiene
12 Führungsschiene
14a- d kurze Hebel
16a- d lange Hebel
18a- d Schwenkachse
20a- d Gleitelemente
22a- d Schwenkbolzen
24a- d Kreisringsegment (mit großem Durchmesser)
26a- d Kreisringsegment (mit kleinem Durchmesser)
28a- c Schwenkbolzen
32a- c Riegelelemente (Winkelhebel)
34a- c erster Schenkel (von 32a-c)
36a- c zweiter Schenkel (von 32a-c)
38a- d Aussparung (an 20a-d)
40 Elektromotor.
4 festes Dach
6 Fahrzeug
8 (flexible) Abdeckung
10 Führungsschiene
12 Führungsschiene
14a- d kurze Hebel
16a- d lange Hebel
18a- d Schwenkachse
20a- d Gleitelemente
22a- d Schwenkbolzen
24a- d Kreisringsegment (mit großem Durchmesser)
26a- d Kreisringsegment (mit kleinem Durchmesser)
28a- c Schwenkbolzen
32a- c Riegelelemente (Winkelhebel)
34a- c erster Schenkel (von 32a-c)
36a- c zweiter Schenkel (von 32a-c)
38a- d Aussparung (an 20a-d)
40 Elektromotor.
Claims (18)
1. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einer Abdeckung (8) zum Verschließen des
Daches und mit der Abdeckung (8) zugeordneten Abstützmitteln (14a-14d;
16a-16d; 20a-20d) zur Bewegung derselben zwischen einer Schließposition und einer
vollständigen Öffnungsposition, in der wenigstens ein Teil der Abdeckung (8) sich
im gefalteten Zustand befindet, mit einem Paar von längs verlaufenden seitlichen
Führungsschienen (10, 12), in denen ein Teil der Abstützmittel bildende
Gleitelemente (20a-20c) verschiebbar geführt ist, wobei sich die Abstützmittel (14a-14d; 16a-16d) relativ zu den ihnen zugeordneten Gleitelementen (20-20d) bewegen
und dabei das Falten der ihnen zugeordneten Teile der Abdeckung (8)
verursachen, wobei auf wenigstens einer Seite des Daches an wenigstens einem
Gleitelement (20a-20c) Riegelelemente (32a-32c) vorgesehen sind, die in
Schließposition der Abdeckung (8) eine Relativbewegung des Gleitelementes (20a-20c) und des ihm zugeordneten Abstützmittels (14a-14c) verhindern, wobei
Entriegelungsmittel (38a-38c) vorgesehen sind, die mit dem oder den
Riegelelementen (32a-32c) während der Öffnungsbewegung derart
zusammenarbeiten, daß eine Relativbewegung der Abstützmittel (14a-14c) in
Bezug auf das diesem zugeordnete Gleitelement (20a-20c) zum Auffalten des
betreffenden zugeordneten Teiles der Abdeckung (8) ermöglicht wird.
2. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Entriegeln des bzw.
der verriegelten Abstützteile (14a-14c) an einer vorbestimmten festgelegten
Position der Führungsschiene (10, 12) stattfindet.
3. Fahrzeugdach gemäß einem der Patentansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Entriegelung des oder der verriegelten Abstützmittel durch
den Eingriff der Riegelelemente (32a-32c) an einem benachbarten Gleitelement
(20b-20d) erfolgt oder bei dem in Öffnungsrichtung am weitesten vorn liegenden
Riegelelement (32c) durch einen als Entriegelung wirkenden festen Vorsprung.
4. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
Riegelelemente (32a-32c) zwischen allen Abstützmitteln (14a-14c) und den ihnen
zugeordneten Gleitelementen (20a-20c) vorgesehen sind.
5. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Gleitelemente (20a-20c) außer dem in Öffnungsrichtung am weitesten vorne
liegenden Gleitelement (20) entsprechende Riegelelemente (32a-32c) aufweisen
und daß beim Öffnen des Daches die erste Falte der Abdeckung (8) in einem
Bereich gebildet wird, der entfernt von der freigegebenen Dachöffnung (2) liegt.
6. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein
erster Teil (34a-34c) der Riegelelemente (32a-32c) in Schließposition an einem
ersten Teil (26a-26c) der zugeordneten Abstützmittel (14a-14c) anliegt und bei
einer Bewegung in die entriegelte Position gegen einen zweiten Teil (24a-24c) des
zugeordneten Abstützmittels (14a-14c) gleitet.
7. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelelement
(32a-32c) um eine Schwenkachse schwenkbar an den ihm zugeordneten
Gleitelement (20a-20c) befestigt ist und daß das Riegelelement (32a-32c) durch
Eingriff mit einem benachbarten Gleitelement (20b-20d) von einer verriegelten in
eine entriegelte Position geschwenkt wird oder im Falle des in Bewegungsrichtung
am weitesten vorne liegenden Riegelelementes (32c) durch Eingriff mit einem
festen Vorsprung.
8. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (34a-34c) der Riegelelemente (32a-32c) auf der einen Seite und der zweite Teil (36a-36c) der Riegelelemente (32a-32c) auf der anderen Seite der Schwenkachse
angeordnet ist.
9. Fahrzeugdach gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (26a-26c) der Abstützmittel (14a-14c) von einer stufenförmigen Absetzung im zweiten
Teil (24a-24c) gebildet wird.
10. Fahrzeugdach gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
für eine Bewegung der Riegelelemente (32a-32c) in die entriegelte Position der
zweite Teil (36a-36c) der Riegelelemente (32a-32c) gegen einen Sitz (Aussparung
38b-38d) an einem benachbarten Gleitelement (20b-20d) oder im Falle des in
Öffnungsrichtung am weitesten vorne liegenden Riegelelementes (32c) an einen
festen Vorsprung gedrückt werden.
11. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eines der Abstützmittel zwei aneinander angelenkte Teile (14a-14d; 16a-16d) umfaßt, wobei der erste Teil (16a-16d) an einem Gleitelement (20-20c) und
der zweite Teil (14a-14d) an einem benachbarten Gleitelement (20a-20d) angelenkt
ist.
12. Fahrzeugdach nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Teil
(14a-14d) an dem nächst benachbarten Gleitelement (20a-20d) in Schließrichtung
angelenkt ist.
13. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Teil (16a-16d) und der zweite Teil (14a-14d) der Abstützmittel gemeinsam
in einer Relativbewegung zueinander geschwenkt werden, wobei das scherenartige
Aufeinanderzubewegen des ersten Teiles und zweiten Teiles dem zugehörigen Teil
der Abdeckung (8) eine Faltbewegung aufzwingt.
14. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
alle Gleitelemente (20-20d) miteinander durch Abstützmittel (16a-16d; 14a-14d)
verbunden sind.
15. Fahrzeugdach nach einem der Patentansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der aufeinander zubewegten ersten und zweiten Teilabschnitte der
Abstützmittel (16a-16d; 14a-14d) so bemessen ist, daß jede folgende Falte der
Abdeckung (8) sich wenigstens teilweise über bereits gebildete Falten legt.
16. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Antrieb (Elektromotor 40) an wenigstens eines der
Gleitelemente (20) für eine Bewegung desselben längs der Führungsschiene (10, 12)
gekoppelt ist.
17. Fahrzeugdach nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das in
Öffnungsrichtung am weitestens hinten liegende Gleitelement (20) an den Antrieb
(40) gekoppelt ist.
18. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdeckung (8) aus flexiblem Material
besteht.
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