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Vorrichtung zum Spritzen von Flaschen mit sogenanntem Patentverschluß.
Die bisher bekannten Fläschenreinigungsmaschinen, z. B. nach Patent 349 570, bei
welchen die Reinigung der Flaschen ausschließlich oder in der Hauptsache durch Weichen
und Spritzen geschieht, sind -bisher nur zur Behandlung solcher Flaschen verwendet
worden, die entweder durch Einpreß- oder Naturkorken oder durch Kapseln verschlossen
werden können. In der Patentschrift 349 570 ist zwar auch schon vorgeschlagen worden,
die Maschine zur Reinigung von Flaschen mit sogenanntem Patentverschluß geeignet
zu machen, indem in den Zellen der die Flaschen aufnehmenden Zellenringe verschiebbare
Tüllen angeordnet werden, welche die Verschlußteile der Flaschen seitlich des Flaschenkopfes
oder -halses halten und dadurch verhindern, daß die Verschlußteile vor die Flaschenmündung
fallen. Dabei können die Verschlußteile nur durch Weichen und Spülen gereinigt werden,
hingegen ist eine mechanische Behandlung dieser Teile in wirksamer Weise weder durch
Wasserstrahlen möglich, noch kann inerhalb der Maschine ein Bürsten der Verschlußteile
stattfinden, vielmehr müßten letztere außerhalb der Maschine besonders bearbeitet
werden.
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Die Erfindung bezweckt nun, insbesondere bei Maschinen gemäß dem erwähnten
Patent 349 570, eine Spritzvorrichtung so auszubilden, daß sie geeignet ist, die
Verschlußteile der Flaschen durch Wasserstrahlen wirksam zu reinigen. Dieses Ziel
ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Spritzkopf so weit in das Loch des
Tüllenbodens eingeführt wird, daß dadurch die Flasche vom Tüllenboden abgehoben
wird, und daß der Spritzkopf mit mehreren seitlichen, geneigt zu seiner Achse angeordneten
Spritzöffnungen versehen ist, derart, daß die aus diesen Öffnungen austretenden
Wasserstrahlen durch den zwischen dem Lochrand des Tüllenbodens und dem abgehobenen
Flaschenkopf vorhandenen Ringspalt hindurch die Verschlußteile, insbesondere den
Abschlußkörper, bearbeiten können. Um den Flaschenkopf dabei konzentrisch zum Spritzkopf
zu halten, ist letzterer an seiner Stirnfläche kegelig gestaltet. Außerdem ist er
an seinem Mantel mit Längsrillen oder -nuten zum Abfluß des
durch
die mittlere Spritzöffnung in das Flascheninnere gespritzten und daraus wieder ablaufenden
Wassers versehen.
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Außer bei Maschinen der in der Patentschrift 349 57o dargestellten
Art ist die neue Ausbildung der Spritzvorrichtung natürlich auch bei anderen Flaschenreinigungsmaschinen
anwendbar, bei welchen die Flaschen durch Wasserstrahlen behandelt werden und bei
welchen die Flaschenköpfe von Tüllen aufgenommen werden, welche die Verschlußteile
seitlich des Flaschenkopfes oder -halses halten. Beispielsweise könnte sie auch
bei solchen Maschinen oder Einrichtungen angewendet werden, die ausschließlich zum
Spritzen der in einer besonderen Maschine durch Weichen und Spülen behandelten Flaschen
dient.
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Es sei hier bemerkt, daß es bei Flaschenspritzmaschinen an. sich bekannt
ist, den Spritzkopf außer mit einer achsialen Spritzöffnung auch noch mit exzentrisch
und geneigt zur Spritzkopfachse liegenden Öffnungen zu versehen. Für die Anordnung
von exzentrischen Spritzöffnungen wird daher allgemein Schutz nicht beansprucht.
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Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der neuen Spritzvorrichtung
dargestellt, und zwar ist die gezeichnete Vorrichtung als Teil einer Maschine gemäß
Patentschrift 349 570
gedacht. Es zeigen Abb. i einen Längsschnitt durch eine
Tülle und einen Spritzkopf in der Stellung beim Spritzen, Abb. 2 einen gleichen
Schnitt in derjenigen Stellung, welche diese Teile bei der Drehung des die Flaschen
enthaltenden Zellenringes einnehmen, Abb. 3 eine Stirnansicht des. Spritzkopfes.
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a ist der bekannte schrittweise gedrehte Zellenring, dessen reihenweise
angeordnete Zellen die zu reinigenden Flaschen etwa radial stehend aufnehmen. In
jeder dieser Zellen ist eine Tülle b längsverschiebbar angeordnet, welche den Kopf
sowie einen Teil des Halses der in der Zelle befindlichen Flasche aufnimmt und einerseits
zur Zentrierung des Flaschenkopfs, anderseits dazu dient, die Teile des Patentverschlusses
der Flasche seitlich des Flaschenhalses zu halten, damit sie nicht vor die Flaschenmündung
fallen und dadurch das Ausspritzen verhindern. Von diesen Tüllen ist auf der Zeichnung
der Einfachheit halber nur eine dargestellt.
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Während die im jeweils unteren Teil des Zellenringes a befindlichen
Flaschen durch ein. Weich- oder ähnliches Bad hindurchlaufen, werden die Flaschen
im jeweils oberen Teil des Zellenringes durch Wasserstrahlen behandelt. Hierzu dienen
Spritzrohre c, von welchen auf der Zeichnung ebenfalls nur eines dargestellt ist.
Diese Spritzrohre sind in an sich bekannter Weise in mehreren Reihen angeordnet,
um ein wiederholtes Spritzen der Flaschen zu ennöglichen, und sie sind heb- und
senkbar, um sie beim, Ausspritzen des Flascheninnern gegen die Flaschen vorschieben
bzw. anheben zu können. Gemäß der Erfindung -ist jedes Spritzrohr an seinem nach
oben gerichteten freien Ende mit einem Spritzkopf d versehen, der eine mittlere,
achsiale Bohrung f zur Einführung eines Wasserstrahls in das Flascheninnere und
mehrere (z. B. drei) seitliche, geneigt zur Achse des Spritzkopfes verlaufende Bohrungen
g enthält, welche dazu dienen, Wasserstrahlen auf die seitlich des Flaschenhalses
liegenden Verschlußteile zu richten. Der Spritzkopf d wird beim Vorschub des Spritzrohres
c gegen die Flasche x so weit in das Bodenloch h der Tülle b eingeführt,
daß der Flaschenkopf y vom Tüllenboden abgehoben wird und dadurch zwischen dem Lochrand
des Tüllenbodens und dem Flaschenkopf ein Ringspalt entsteht. Damit dabei der Flaschenkopf
gegenüber dem Spritzrohr c zentriert bleibt, ist der Kopf d des letzteren an seiner
Stirnfläche kegelig gestaltet, derart, daß er im Zusammenwirken mit dem Mündungsrand
der Flasche deren Kopf gleichachsig zur mittleren Bohrung f hält. Der durch die
letztere Bohrung austretende Wasserstrahl wird also in das Flascheninnere geleitet
und bearbeitet den Boden und die Wandungen der Flasche. Die durch die seitlichen
Öffnungen g austretenden Strahlen treten dagegen durch den zwischen dein. Lochrand
der Tülle und dem Flaschenkopf vorhandenen Spalt in die Tülle b, um die Verschlußteile
der Flasche zu bearbeiten, und zwar wird insbesondere auch der Abschlußkörper z
unabhängig von seiner Stellung zum Spritzkopf d stets mindestens von einem der nach
Verlassen der Bohrung f kegelig sich, ausbreitenden Wasserstrahlen öder von-Teilen
zweier benachbarter Strahlen getroffen und dadurch wirksam abgespritzt. Da dieses
Abspritzen sich infolge Anordnung mehrerer Reihen von Spritzrohren mehrere Male
wiederholt, findet auf diese Weise eine gründliche mechanische Reinigung der Verschlußteile
statt, während zugleich etwa daransitzende Reste von Klebezetteln vollkommen entfernt
werden. Vorteilhaft können Teile der aus den Öffnungen g austretenden Wasserstrahlen
auch noch zum Ausspritzen des Flaschenkopfes von außen benutzt werden.
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Damit der auf den Rand der Flaschenmündung sich aufsetzende Spritzkopf
d die Flasche nicht verschließt und so den Abfluß des Spritzwassers aus dem Flascheninnern
unterbindet, ist er an seinem in das Loch k der Tülle eintretenden Teil am Mantel
mit mehreren, im Beispiel drei Längsrillen oder -nuten i versehen, durch welche
das an der Innenwandung der Flasche herabfließende Spritzwasser austreten kann,
Zum Abfluß des an der Innenwandung
der Tülle herablaufenden Spritzwassers
dient dagegen der Ringspalt zwischen dem Lochrand der Tülle und dem im Lochh mit
Spiel passenden Spritzkopf d. Das Bodenloch h kann dabei beliebig entweder die gleiche
Querschnittsform wie der in ihn eintretende genutete Teil des Spritzkopfs d haben
oder auch kreisrund sein.
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Nach beendetem Spritzvorgang werden die Spritzrohre c, wie bekannt,
wieder gesenkt, worauf der Zellenring a mit den Flaschen um eine Teilung gedreht
wird. Dadurch kommen andere Flaschen über den Spritzrohren zu stehen, und es wiederholt
sich das beschriebene Spiel.
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Bei der neuen Ausstattung der Spritzrohre mit einenr besonderen Spritzkopf
d kann der letztere außer den bereits beschriebenen Bohrungen f, g noch weitere
exzentrisch und geneigt zur Spritzrohrachse angeordnete Bohrungen oder Spritzöffnungen
k enthalten, welche so angeordnet sind, daß die daraus austretenden Wasserstrahlen
die bei Flaschen mit Patentverschluß vielfach vorhandene Innenschulter v' des Flaschenkopfes
bearbeiten. Dadurch wird eine gründliche Reinigung auch dieser Schulter erreicht.
Im gezeichneten Beispiel ist nur eine solche Bohrung k vorhanden, es können natürlich
auch mehrere, beispielsweise drei Bohrungen k vorgesehen sein. Endlich kann, wie
an sich bekannt, ein Abspritzen der Flaschen von außen stattfinden, für welchen
Zweck gegebenenfalls besondere Spritzrohre vorgesehen sein können.
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Natürlich beschränkt sich die Erfindung nicht auf das dargestellte
Beispiel, viehmehr sind mancherlei Abänderungen desselben sowie auch andere Ausführungen
möglich. So könnte z. B. bei Vorhandensein von mehreren Reihen von Spritzrohren
nur ein Teil der letzteren so eingerichtet sein, daß sie den Flaschenkopf vom Tüllenboden
abheben und durch aus seitlichen Öffnungen austretende Wasserstrahlen die Verschlußteile
der Flasche bearbeiten, während die übrigen Spritzrohre lediglich das Ausspritzen
des Flascheninnern sowie gegebenenfalls das äußerliche Abspritzen der Flaschen besorgen
und in der bisher üblichen Weise eingerichtet sein können. In diesem Falle kann
bei den zum Spritzen der Verschlußteile dienenden Spritzköpfen die mittlere Bohrung
fauch entbehrt werden. Endlich läßt sich die Erfindung, wie bereits in der Einleitung
erwähnt, außer bei Flaschenreinigungsmaschinen der in der Patentschrift 34.9 57o
beschriebenen Art auch bei anderen Flaschenreinigungsmaschinen mit Spritzvorrichtungen
anwenden. Wenn es sich um eine Vorrichtung mit stillstehenden Flaschenträgem und
Tulpen handelt, können die Spritzköpfe d ebenfalls feststehen, wobei sie in das
Bodenloch der Tüllen so weit eingreifen, daß die in die Träger undTüllen eingesetzten
Flaschen durch den Spritzkopf oberhalb des Tüllenbodens abgestützt werden. Die besondere
Art der Patentverschlüsse der Flaschen ist für die Erfindung unwesentlich. Das Abspritzen
der Verschlußteile kann nicht nur bei dem gezeichneten Verschluß, bei welchem ein
den Abschlußkörper tragender Bügel an einem am Flaschenkopf gelagerten -Anzugshebel
angelenkt ist, sondern auch bei anderen Patentverschlüssen, beispielsweise bei einem
solchen Verschluß erfolgen, bei welchem der den Abschlußkörper tragende Bügel und
ein als Kniehebel ausgebildeter Anzugshebel auf entgegengesetzten Seiten des Flaschenkopfes
an einem diesen umschließenden Ring lagern.