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Galvanisches Zweiflüssigkeitselement. Die Erfindung bezieht sich auf
ein galvanisches Zweiflüssigkeitselement mit Zink in einer Lösung von Natriumhydroxyd
als Elektrolyt und Kohle in einer im wesentlichen aus Chromsäure bestehenden Lösung
als Depolarisator, welche Art von galvanischen Eleinenten einen geringeren äulieren
Widerstand besitzen und gleichzeitig eine konstante Stromlieferung geben.
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Das Wesen der Erfindung liegt darin, daß bei einem galvanischen Zweiflüssigkeitselement
der erwähnten Art dem Elektrolyten Natriumsilikat hinzugefügt ist. Durch eine derartige
Weiterausbildung des bekannten galvanischen Zweiflüssigkeitselementes wird erreicht,
daß die bisher unkontrollierbare und schädliche Diffusion des Elektrolyten durch
das poröse Gefäß in dem Depolarisator verzögert wird. Ein wesentlicher Vorteil des
neuen Elementes liegt ferner darin, daß der elektrische Wirkungsgrad und die Amperestundenkapazität
des Elementes bei allen Belastungen stark vergrößert ist. Diese Tatsache verlängert
in beträchtlicher Weise die Lebensdauer und Benutzungsdauer des Elementes, wenn
es- für intermittier ende Arbeit über eine ausgedehnte Zeitdauer benutzt wird.
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Das verbesserte Element ist insbesondere vorteilhaft für drahtlose
Sende- und Empfangsapparate, zum Betriebe von Zündkerzenanlagen bei Automobilen
und Motorbooten, zum Betriebe von niedrigvoltigen elektrischen Motoren, zur elektrischen
Beleuchtung und in anderen Fällen, bei denen es wünschenswert ist, einen hohen Wirkungsgrad
während kurzer Zeit zu erhalten, ohne daß es nötig ist, die Elemente, wie in dem
Falle von Akkumulatorenbatterien, häufig an Ladestellen zu senden.
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Ein Element entsprechend der Erfindung besteht im wesentlichen aus
einer durchlöcherten, rechteckigen oder zylindrischen Kohlenelektrode, die in dem
Depolarisator angeordnet ist, der seinerseits in einem äußeren Gefäß aus Glas oder
Celluloid oder anderem geigneten Material angeordnet ist, und einer Zinkelektrode,
vorzugsweise in der Gestalt eines durchlöcherten, geschlitzten, rechteckigen oder
zylindrischen Rohres, das sich innerhalb des Elektrolyten befindet, der in einem
porösen Gefäß innerhalb der Kohlenelektrode sich befindet.
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Der Depolarisator besteht aus den folgenden Bestandteilen, die etwa
in folgenden Mengenverhältnissen miteinander gemischt sind: 8 Gewichtsteile Chromsäure,
15 Gewichtsteile Wasser, 5 Gewichtsteile Salzsäure, i Gewichtsteil Eisensulfat oder
Nickelsulfat oder eine Mischung von beiden Sulfaten.
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Die in den Handel gelangende Salzsäure wird mit- Wasser gemischt,
und in dieser
Mischung wird das Eisensulfat oder Nickelsulfat oder
eine Mischung von diesen beiden Sulfaten von beliebigem Verhältnis gelöst, worauf
handelsübliche Chromsäure zu der Lösung zugefügt wird.
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Der Elektrolyt besteht aus einer Lösung von Natriumhydroxyd, die aus
einer Lösung von etwa 8 Gewichtsteilen Natriumhydroxyd in annähernd 16 Gewichtsteilen
Wasser besteht. Das Wesen der Erfindung liegt nun darin, daß statt des bekannten
Zusatzes von Gummiarabikum zum Elektrolyten zur. Verzögerung der Diffusion des Elektrolyten
ungefähr zwei Flüssigkeitsgewichtsteile von Natriumsilikat zugefügt werden. Das
Natriumsilikat wird als kollodiale Substanz in Lösung benutzt und verzögert nicht
nur die Diffusion des Elektrolyten, sondern verbessert auch in erheblichem Maße
den elektrischen Wirkungsgrad des Elementes. Das Element kann innerhalb zweier Minuten
voll aufgeladen werden und ist dann sofort gebrauchsfertig und zeigt die außerordentlich
hohe elektromotorische Kraft von a,6 bis 2,7 Volt pro Zelle.