DE4446030A1 - Kombinationsabdichtung für Abfalldeponien mit Steilwandungen und/oder Steilböschungen als Deponiebegrenzungen - Google Patents
Kombinationsabdichtung für Abfalldeponien mit Steilwandungen und/oder Steilböschungen als DeponiebegrenzungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kombinationsabdichtung für
Abfalldeponien mit Steilwandungen und/oder Steilböschungen
als Deponiebegrenzungen, bestehend aus einer auf die der
Deponie zugewandten Seite angeordneten
Kunststoffdichtungsbahn, sowie einer unter der
Kunststoffdichtungsbahn befindlichen, mineralischen
Schicht, wobei die mineralische Schicht aus fließfähigem
und sodann verfestigungsfähigem Material mit
Dichtungseigenschaften besteht, das einen Preßverbund mit
der Kunststoffdichtungsbahn erhält.
Die TA Abfall/Siedlungsabfall vom 14. Mai 1993 schreibt für
die Basisabdichtung einer Deponie eine
Kombinationsabdichtung vor, die aus (von unten nach oben
gesehen) einer mineralischen Dichtungsschicht mit sehr
geringer Wasserdurchlässigkeit und einer
wasserundurchlässigen Kunststoffbahn besteht. Die
mineralische Dichtungsschicht und die Kunststoffbahn müssen
im Preßverbund aufeinander liegen und so zusammenwirkend
Schadstoffe zurückhalten.
Zum Stand der Technik ist auf die DE-PS 37 16 496
hinzuweisen, die ein Abdichtungssystem für Abfalldeponien
mit geneigten Deponiebegrenzungen beschreibt, bestehend aus
Stahlbetonfertigteilplatten mit einer werkseitig
aufgebrachten Abdichtungsschicht, Auflagerelemente,
Ankerelementen, einer Dränageschicht, sowie einer
Verbindung der Abdichtungsschicht zwischen den Platten.
Bei Abfalldeponien mit Senkrechtwandungen und/oder
Steilböschungen als Deponiebegrenzungen ergeben sich jedoch
erhebliche Stand- und Gleitsicherheitsprobleme, was unter
anderem auch dazu führt, daß der Preßverbund zwischen
mineralischer Dichtungsschicht und Kunststoffbahn, der die
Barrierewirkung gegen das Austreten von Schadstoffen in die
Umgebung der Deponie maßgeblich bestimmt, nicht zuverlässig
sichergestellt ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
ausführungstechnisch beherrschbares Abdichtungssystem für
Steilwandungen und/oder Steilböschungen zu schaffen, das
der in der TA Abfall/Siedlungsabfall beschriebenen
Kombinationsabdichtung gleichwertig ist.
Ferner liegt vorliegender Erfindung die Aufgabe zugrunde
eine besonders wirtschaftliche Kombinationsabdichtung für
Abfalldeponien mit Steilwandungen und/oder Steilböschungen
als Deponiebegrenzungen zu schaffen, da die
Wirtschaftlichkeit der bisweilen großräumigen
Steilböschungen, beispielsweise für die Kommunen eine große
Rolle spielt, wobei insbesondere die
Verwaltungsvorschriften einen Direktverbund zwischen
mineralischer Schicht und Kunststoffolie verlangen. Diese
Forderungen werden mit der Lehre vorliegender Erfindung
optimal erfüllt.
Das Bündel dieser Aufgaben wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die mineralische Schicht eine aushärtende
Dichtwandmasse aus fließfähigem und sodann
verfestigungsfähigem Material mit Dichtungseigenschaften
ist, die durch Hinterfüllen einer vor der Deponiebegrenzung
aufgebauten, die Kunststoffdichtungsbahn tragenden,
Schalung, z. B. Holzschalung, herstellbar ist, wobei die
ausgehärtete Dichtwandmasse eine solche Eigenstabilität
besitzt, daß sie Stützfunktion ausübt.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Kombinationsabdichtung für Abfalldeponien mit
Steilwandungen und/oder Steilböschungen als
Deponiebegrenzungen sind in den Unteransprüchen
geoffenbart.
Diese erfindungsgemäße Ausbildung der
Kombinationsabdichtung ist besonders vorteilhaft, da auf
Beton-Fertigteilplatten verzichtet werden kann: Die
Dichtwandmasse ist nach Aushärten stabil und übernimmt die
Funktion der von der TA Abfall/Siedlungsabfall geforderten
mineralischen Dichtungsschicht.
Der Wegfall der Beton-Fertigteilplatten bedeutet nicht nur,
daß die Herstellung, der Antransport, das Aufstellen, die
Verankerung mittels Erdnägeln oder Ankern und das
Herstellen von Auflagern für die Beton-Fertigteilplatten,
sowie das starre Verbinden der einzelnen Beton-
Fertigteilplatten untereinander nicht mehr nötig sind,
sondern er ermöglicht auch, was besonders bei natürlichen
Steilwänden als Deponiebegrenzung wichtig ist, einen der
jeweiligen Steilwand sehr viel mehr angepaßten Verlauf der
Kombinationsabdichtung. Dadurch wird einerseits Deponieraum
gewonnen, andererseits wird zu hinterfüllender Zwischenraum
zwischen Kombinationsabdichtung und Steilwand eingespart.
Ferner entfällt mit den Beton-Fertigteilplatten auch die
Notwendigkeit eines ebenen Deponiebodens, auf dem die Beton-
Fertigteilplatten aufsitzen können.
Die Kombinationsabdichtung nach der Erfindung wird
hergestellt, indem man zunächst eine Schalung, die dem
Verlauf der die Deponie begrenzenden Steilwand angepaßt
ist, in einem bestimmten Abstand vor dieser Steilwand
errichtet, an der der Steilwand zugewandten Seite der
Schalung eine Kunststoffdichtungsbahn anbringt und die
Schalung samt Kunststoffdichtungsbahn mit fließfähigem und
sodann verfestigungsfähigem Material mit
Dichtungseigenschaften, welches eine aushärtende
Dichtwandmasse bildet, hinterfüllt. Ein Preßverbund
zwischen der Dichtwandmasse und der Kunststoffdichtungsbahn
ist durch den hydrostatischen Druck der Dichtwandmasse beim
Hinterfüllen der offenen Schalung gewährleistet. Die
Mächtigkeit der nach der TA Abfall/Siedlungsabfall
notwendigen mineralischen Dichtungsschicht kann durch Wahl
des Abstandes zwischen der offenen Schalung und der
Steilwand variiert werden.
Nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung weist die
Kunststoffdichtungsbahn auf der zu der Dichtwandmasse hin
weisenden Seite flächenverteilt Noppen auf. Diese Noppen
werden beim Hinterfüllen der Schalung/Kunststoffdichtungs
bahn regelrecht in die Dichtwandmasse eingegossen, so daß
ein inniger Kontakt zwischen der Dichtwandmasse, also der
mineralischen Dichtungsschicht der TA
Abfall/Siedlungsabfall, und der Kunststoffdichtungsbahn in
jedem Fall sichergestellt ist. Das Entstehen einer
unbeabsichtigten Schichtgrenze zwischen Dichtwandmasse und
Kunststoffdichtungsbahn, etwa durch vertikale Bewegung
einer Schicht, wird so besonders zuverlässig verhindert.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn die aushärtende
Dichtwandmasse durch Hinterfüllen einer vor der
Deponiebegrenzung aufgebauten, die Kunststoffdichtungsbahn
tragenden, offenen Schalung vertikal abschnittsweise
herstellbar ist, wobei die Kunststoffdichtungsbahn über den
gesamten Abschnittsumfang nur wenige, vorzugsweise
lediglich ein oder zwei vertikale Schweißnähte aufweist. So
kann immer ein je nach Bedarf kleinerer oder größerer
vertikaler Abschnitt einer offenen Schalung erstellt und
mit einer Kunststoffdichtungsbahn versehen werden, die
beispielsweise von einer Trommel mit zur Steilwand im
wesentlichen parallelen, zum Deponiegrund jedoch im
wesentlichen senkrechten Achse auf der Schalung abgerollt
wird. Dies bedingt, daß die gesamte Länge einer einzelnen
Kunststoffdichtungsbahn in einem Stück für die
erfindungsgemäße Kombinationsabdichtung zur Verfügung
steht, und daß somit vorteilhafterweise nicht eine Vielzahl
von einzelnen Abschnitten mit vertikalen Nähten abdichtend
verbunden werden müssen, sondern daß man über den
horizontalen Umfang der Deponieseitenwände hinweg mit
wenigen Vertikalnähten auskommt.
Die Teilstücke der Kunststoffdichtungsbahn sind
zweckmäßigerweise überlappend miteinander verschweißt. Die
Kunststoffdichtungsbahn kann dabei aus HDPE bestehen.
Zur besseren Handhabung beim erfindungsgemäßen Hinterfüllen
der Schalung mit der Dichtwandmasse ist es vorteilhaft,
wenn die Dichtwandmasse aus pumpfähigem Material besteht.
Die Dichtwandmasse kann zementhaltig sein, sowie Bentonit
und/oder Tonmaterial enthalten. Vorzugsweise entspricht die
Dichtwandmasse nach dem Abbinden hinsichtlich ihres
Durchlässigkeitswertes den Anforderungen der TA/Abfall,
Gesamtfassung der zweiten allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Abfallgesetz, Bundesanzeiger vom 28. März 1991, für die
mineralische Schicht.
Die erfindungsgemäße Dichtwandmasse kann bevorzugterweise
enthalten: 2-10 Gew.-% Hydraulisches Bindemittel, 0-95
Gew.-% Tonmehl, 0-80 Gew.-% Sand und/oder Kies, 0-2
Gew.-% Verflüssiger, sowie 0-30 Gew.-% Wasser.
Ferner kann die Dichtwandmasse kalkhaltig und durch Zutritt
von Kohlendioxid abbindefähig sein oder zementfreien
Polymerbeton enthalten.
Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben
sich aus dem im folgenden näher beschriebenen und in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt einer Kombinationsabdichtung nach der
Erfindung in der ersten Phase ihrer Herstellung;
Fig. 2 einen Schnitt durch einen Abschnitt einer
Kunststoffdichtungsbahn nach der Erfindung;
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform der Kunststoffdichtungs
bahn.
Fig. 1 zeigt, wie die erfindungsgemäße
Kombinationsabdichtung bevorzugt hergestellt wird: Die
Deponiebegrenzung 5, die im vorliegenden Fall eine Felswand
ist, wird mit einem Geotextilvlies 15 und gegebenenfalls
zusätzlich mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedeckt, um
das Gebirgswasser von der Deponie abzuhalten. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel wurde das Geotextilvlies
15 mit einer hinterfüllten Dränageschicht 9, beispielsweise
mit einer Kiesschicht, kombiniert. Die Dränageleitung 20
führt das in der Dränageschicht 9 gesammelte Gebirgswasser
ab.
Im erforderlichen Abstand vor der Deponiebegrenzung 5 wird
sodann eine offene Schalung 21 mittels Ankerelementen 4 im
Untergrund befestigt. Diese Schalung 21 trägt auf der der
Deponiebegrenzung 5 zugewandten Seite die
Kunststoffdichtungsbahn 3 mit ihren Noppen 22. Mit einem
oder mehreren Abstandhaltern 23 wird die Stabilität der
Schalung 21 weiter erhöht. Die Schalung 21 wird mit der
Dichtwandmasse 8 hinterfüllt und bis zur Aushärtung dieser
Dichtwandmasse 8 belassen. Nach der Aushärtung kann die
Schalung 21 wieder entfernt werden. Die Noppen 22 der
Kunststoffdichtungsbahn 3 werden in die Dichtwandmasse 8
eingreifend eingegossen, so daß Dichtwandmasse 8 und
Kunststoffdichtungsbahn 3 einen innigen Kontakt erhalten.
Die Ableitung der Schubkräfte des sich setzenden
Deponiematerials wird durch die Noppen 21 auf einfache
Weise gewährleistet.
Die erfindungsgemäße Kombinationsabdichtung wird im
dargestellten Ausführungsbeispiel abschnittsweise
hergestellt: Nach Hinterfüllen der dargestellten Schalung
21 und Aushärten der Dichtwandmasse 8 wird die Schalung 21
wieder entfernt, wobei die Kunststoffdichtungsbahn 3 an der
Dichtwandmasse 8 verbleibt. Dann werden vor den so
hergestellten ersten Abschnitt der Kombinationsabdichtung
Gabionen gesetzt, wonach das Verfüllen des ersten
Abschnitts der Deponie mit Deponiematerial (bis etwa zur
Höhe des ersten Abschnitts der Dichtwandmasse 8) erfolgt.
Darauf folgend wird der zweite Abschnitt der
Kombinationsabdichtung auf den ersten Abschnitt gesetzt,
indem auf der Gabione eine zweite Schalung 21 befestigt
wird, welche wiederum eine Kunststoffdichtungsbahn 3 trägt
und mit der Dichtwandmasse 8 hinterfüllt wird. Auch diese
zweite Schalung 21 wird nach Aushärten der Dichtwandmasse 8
entfernt und durch eine Gabione ersetzt. Nach dem Auffüllen
des zweiten Abschnitts der Deponie mit Deponiematerial wird
der dritte und alle folgenden Abschnitte in gleicher Weise
hergestellt, bis die Deponiebegrenzungen 5 vollständig
ausgekleidet sind und die Deponie verfüllt ist.
Es wird anhand der Fig. 1 somit unmittelbar klar, daß die
Dichtwandmasse 8 durch geeignetes Herstellen der Schalungen
21 vorteilhafterweise dem Verlauf der Deponiebegrenzungen 5
folgen kann.
Fig. 2 zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung der
Kunststoffdichtungsbahn 3 mit einstückig daran
angebrachten, regelmäßig flächenverteilten Noppen 22. Die
Noppen sind dabei im wesentlichen kegelförmig ausgestaltet,
wodurch sich eine besonders innige Verbindung zwischen
Dichtwandmasse 8 und Kunststoffdichtungsbahn 3 ergibt.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform der
Kunststoffdichtungsbahn 3, die doppelt verlegt ist und
abwechselnd gegeneinander gerichtete Abstandhalter 23a und
23b aufweist, die jeweils einstückig mit einer der beiden
Bahnkomponenten 3a bzw. 3b verbunden sind.
Mit dem Bezugszeichen 22 sind wieder die oben bereits
beschriebenen Noppen bezeichnet, die
schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweisen.
Die vorliegende Erfindung offenbart eine besonders einfache
Lösung der vorgeschriebenen Kombinationsabdichtung für
Abfalldeponien mit Senkrechtwandungen und/oder
Steilböschungen als Deponiebegrenzungen, die die notwendige
Barrierewirkung gegen das Austreten von Schadstoffen in die
Umgebung der Deponie sicherstellt.
Claims (23)
1. Kombinationsabdichtung für Abfalldeponien mit
Steilwandungen und/oder Steilböschungen als
Deponiebegrenzungen, bestehend aus einer auf die der
Deponie zugewandten Seite angeordneten
Kunststoffdichtungsbahn, sowie einer unter der
Kunststoffdichtungsbahn befindlichen, mineralischen
Schicht, wobei die mineralische Schicht aus
verfestigungsfähigem und fließfähigem Material mit
Dichtungseigenschaften besteht, das einen Preßverbund
mit der Kunststoffdichtungsbahn erhält,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mineralische Schicht eine aushärtende
Dichtwandmasse (8) aus fließfähigem und sodann
verfestigungsfähigem Material mit
Dichtungseigenschaften ist, die durch Hinterfüllen
einer vor der Deponiebegrenzung (5) aufgebauten, die
Kunststoffdichtungsbahn (3) tragenden, Schalung (21),
z. B. Holzschalung, herstellbar ist, wobei die
ausgehärtete Dichtwandmasse (8) eine solche
Eigenstabilität besitzt, daß sie Stützfunktion
ausübt.
2. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffdichtungsbahn (3) auf der zu der
Dichtwandmasse (8) hinweisenden Seite flächenverteilt
Noppen (22) und/oder Profilierungen und/oder
Verankerungselemente und/oder die Schubkraft
übertragende Verbindungselemente und/oder sonstige
kraftübertragende Elemente aufweist.
3. Kombinationsabdichtung nach einem der Ansprüche 1
oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aushärtende Dichtwandmasse (8) durch
Hinterfüllen einer vor der Deponiebegrenzung (5)
aufgebauten, die Kunststoffdichtungsbahn (3)
tragenden, offenen Schalung (21) vertikal
abschnittsweise herstellbar ist, wobei die
Kunststoffdichtungsbahn (3) über den gesamten
horizontalen Umfang eines vertikalen Abschnitts nur
wenige vertikale Schweißnähte aufweist.
4. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffdichtungsbahn (3) über den gesamten
horizontalen Umfang eines vertikalen Abschnitts nur
eine oder zwei vertikale Schweißnähte aufweist.
5. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Noppen (22) der Kunststoffdichtungsbahn (3)
in die Dichtwandmasse (8) eingegossen sind.
6. Kombinationsabdichtung nach mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffdichtungsbahn (3) überlappend
verschweißt ist.
7. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffdichtungsbahn (3) aus HDPE besteht.
8. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtwandmasse (8) aus anfänglich pumpfähigem
Material besteht.
9. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtwandmasse (8) ein hydraulisches
Bindemittel enthält.
10. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtwandmasse (8) Bentonit und/oder
Tonmaterial enthält.
11. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtwandmasse (8) nach ihrer Verfestigung
hinsichtlich ihres Durchlässigkeitswertes den
Anforderungen der TA/Abfall, Gesamtfassung der
zweiten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Abfallgesetz, Bundesanzeiger vom 28. März 1991, für
die mineralische Schicht entspricht.
12. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtwandmasse (8) enthält:
2-10 Gew.-% Hydraulisches Bindemittel,
0-95 Gew.-% Tonmehl,
0-80 Gew.-% Sand und/oder Kies,
0- 2 Gew.-% Verflüssiger, sowie
0-30 Gew.-% Wasser.
2-10 Gew.-% Hydraulisches Bindemittel,
0-95 Gew.-% Tonmehl,
0-80 Gew.-% Sand und/oder Kies,
0- 2 Gew.-% Verflüssiger, sowie
0-30 Gew.-% Wasser.
13. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtwandmasse (8) kalkhaltig und durch
Zutritt von Kohlendioxid abbindefähig ist.
14. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtwandmasse (8) zementfreien Polymerbeton
enthält.
15. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffdichtungsbahn (3) dichtigkeits
kontrollierbar ist.
16. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffdichtungsbahn (3) doppelt verlegt
ist und eine dazwischengelagerte
Dichtigkeitskontrollschicht gemäß deutscher
Patentschrift 35 05 687 aufweist.
17. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalung (21) eine offene Schalung ist.
18. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalung (21) eine verlorene Schalung ist.
19. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalung (21) eine nicht verlorene Schalung
ist.
20. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalung eine Holzschalung ist.
21. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalung ein stützendes Element für die
Kunststoffdichtungsbahn darstellt, bis das
verfestigungsfähige Material verfestigt ist.
22. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalung aus einer gabionenartig
ausgebildeten Dränageschicht besteht.
23. Kombinationsabdichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffdichtungsbahn (3) doppelt verlegt
ist und daß abwechselnd gegeneinander gerichtete
Abstandhalter (23a) und (23b) vorhanden sind, die
jeweils einstückig mit einer der beiden
Bahnkomponenten (3a) bzw. (3b) verbunden sind.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944446030 DE4446030C2 (de) | 1994-12-23 | 1994-12-23 | Kombinationsabdichtung für Abfalldeponien mit Steilwandungen und/oder Steilböschungen als Deponiebegrenzungen |
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Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4446030A1 true DE4446030A1 (de) | 1996-07-04 |
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| DE19944446030 Expired - Fee Related DE4446030C2 (de) | 1994-12-23 | 1994-12-23 | Kombinationsabdichtung für Abfalldeponien mit Steilwandungen und/oder Steilböschungen als Deponiebegrenzungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4446030C2 (de) |
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