DE20020107U1 - Vorrichtung zum Entlasten eines in einen Wegekörper eingebauten Einbauteils von einwirkenden Kräften und Schacht aus mehreren in einem Wegekörper aufeinanderstehenden Ringen - Google Patents
Vorrichtung zum Entlasten eines in einen Wegekörper eingebauten Einbauteils von einwirkenden Kräften und Schacht aus mehreren in einem Wegekörper aufeinanderstehenden RingenInfo
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Description
Anwaltsakte: SW 26 Gbm
Vorrichtung zum Entlasten eines in einen Wegekörper eingebauten Einbauteils von einwirkenden Kräften.
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entlasten eines in einen Wegekörper eingebauten Einbauteils von einwirkenden Kräften. Darüberhinaus betrifft die Erfindung einen Schacht aus mehreren in einem Wegekörper aufeinanderstehenden Ringen, die zu einer Begrenzung einer im Wegekörper eingerichteten Baugrube abgestützt sind und sich in Richtung auf eine Wegeoberfläche einseitig konisch zu einem Rand verjüngen, der von einer Schachtabdeckung verschließbar ist.
Aus der deutschen Patentschrift 32 21 031 ist ein Straßenschacht bekanntgeworden, bei dem der obere Schachthohlraum von Steinen umgeben ist, deren Innenkontur dem Schachthohlraum angepaßt ist. Dabei sind die Steine, vorzugsweise Betonsteine, als Formsteine ausgebildet, deren Innenkonturen je nach Art des Schachtes rund oder abgewinkelt sind. Diese Formsteine sind in eine Betonschicht eingesetzt. Derartige Schächte haben sich hervorragend bewährt und als sehr verschleißfest erwiesen.
Im Zuge stärkt zunehmender Belastungen öffentlicher Wege, insbesondere von Straßen, hat sich erwiesen, daß erhebliche Schaden im Bereich von Einbauteilen dadurch entstanden sind, daß die von den Fahrzeugen im Bereich der Einbauteile erzeugten Kräfte nicht weitflächig genug in einen das Einbauteil umgebenden Untergrund eingeleitet werden konnten. Vielmehr stellte sich heraus, daß der das Einbauteil umgebende Untergrund unter dem Einfluß der in ihn eingeleiteten Kräfte sich im Laufe der Zeit verdichtete und unter dem Einfluß dieser Verdichtung nachgab. Dadurch lag das das Einbauteil umgebende Material nicht mehr gleichmäßig verteilt im Bereich des Einbauteils, so
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daß Lockerungen und Verschiebungen im Material auftraten, die sich bis zur Oberfläche des Wegekörpers bemerkbar machten. Die Oberfläche brach ein, so daß eine gleichmäßige Abstützung des Einbauteils bezüglich des Wegekörpers nicht mehr gewährleistet war. Eine Reparatur des Wegekörpers im Bereich des Einbauteils erwies sich als unerläßlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, das Einbauteil im Wegekörper so einzubauen, daß die in seinem Bereich auftretenden Kräfte gleichmäßig in einen das Einbauteil umgebenden Untergrund eingeleitet werden können.
-/, Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kräfte durch ein massiv ausgebildetes großflächiges Bauteil in Richtung der Einwirkung der Kräfte oberhalb des Bauteils aufnehmbar und großflächig in eine Umgebung des Einbauteils einleitbar sind.
Durch diese Vorrichtung wird erreicht, daß bereits oberhalb des Einbauteils eine gleichmäßige Verteilung der Kräfte stattfindet, so daß das Einbauteil von diesen Kräften keinen größeren Anteil übernehmen muß als die gesamte Umgebung. Durch diese großflächige Verteilung der auftretenden Belastungen wird erreicht, daß im gesamten Bereich des großflächigen Bau-'-. teils die Verdichtung der Umgebung gleichmäßig stark erfolgt, ^~/' so daß ein punktuelles Einbrechen hoch belasteter Teile vermieden wird. Das Einbauteil verbleibt mithin innerhalb einer gleichmäßig verdichteten Umgebung in seiner Einbaulage, ohne daß durch eine punktuelle Belastungsverteilung einzelne Teile der Umgebung nachgeben und dadurch zu einem Zusammenbrechen des gesamten Bauwerkes führen.
Darüberhinaus betrifft die Erfindung einen Schacht aus mehreren in einem Wegekörper aufeinanderstehenden Ringen, die zu einer Begrenzung einer im Wegekörper eingerichteten Baugrube abgestützt sind und sich in Richtung auf eine Wegeoberfläche
einseitig konisch zu einem Rand verjüngen, der von einer Schachtabdeckung verschließbar ist.
Auch bei derartigen Schächten hat sich die Abstützung in Richtung auf die Begrenzung einer im Wegekörper eingerichteten Baugrube sehr gut bewährt. Allerdings tauchen auch bei diesen Schächten zunehmend Probleme auf, die sich aufgrund der zunehmenden Belastung von Wegekörpern durch höhere Fahrzeuggewichte und Fahrzeugdichte ergeben.
Hinsichtlich des Schachtes wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß im Bereich des Randes eine Kräfte von der Straßeny oberfläche aufnehmende und auf eine dem Rand benachbarte Fläche verteilende Platte vorgesehen ist, die auf einer den Schacht umgebenden Schicht abgestützt ist.
Eine derartige Platte hat den Vorteil, daß sie einerseits in der Lage ist, die auftretenden Kräfte gleichmäßig in die Umgebung des Schachtes abzuleiten und andererseits aufgrund ihres hohen Gewichtes dämpfend auf Schwingungen einzuwirken. Sie kann einfach und mit der gewünschten Genauigkeit so verlegt werden, daß sie die von ihr erwarteten Vorteile erbringen kann.
. , Mit Hilfe der Vorrichtung kann auf einfache und schnelle Weise &ngr;-/ der Schacht errichtet werden, der höchsten Belastungen gewachsen ist. Diese Stabilität erweist sich insbesondere im Hinblick auf die ständig wachsenden Gewichte, die auf Straßen befördert werden, als besonders widerstandsfähig. Die in die Baugrube eingebrachte Platte besitzt nicht nur eine hohe Widerstandskraft gegen Zerbrechen, sondern dämpft auch aufgrund ihres Gewichtes die in sie eingeleiteten Kräfte, bevor diese an den die Platte abstützenden Untergrund weitergegeben werden. Diese starke Dämpfung erweist sich insbesondere auch dann als die Struktur des Schachtes erhaltend, wenn aufgrund einer hohen Verkehrsdichte beständig Schwingungen in die Straße ein-
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geleitet werden. Diese Schwingungen führen dazu, daß selbst robust eingesetzte Schächte in einer verhältnismäßig kurzen Zeit den in sie eingeleiteten Beanspruchungen nicht mehr gewachsen sind. Obgleich zwar die Anwendung vorbekannter Vorrichtungen die Lebensdauer renovierter Schächte erheblich erhöht hat, berücksichtigt die aus dieser Erfindung bekannte Vorrichtung auch die in den Schacht eingeleiteten Schwingungen. Diese werden aufgrund des erheblichen Gewichtes der Platte gedämpft, so daß die auftretenden Kräfte nicht mehr ungedämpft in den Untergrund eingeleitet werden, auf dem die Platte liegt. Dieser Vorteil kommt insbesondere zum Tragen, wo die Platte auf leicht sich verändernden Böden, beispielsweise Sandböden, liegt. Die Weiterführung der in die Platte eingeleiteten Schwingungen wird so stark aufgrund des hohen Plattengewichtes gedämpft, daß der Untergrund der Platte auch bei starker Belastung, beispielsweise durch Lkw-Verkehr, keine Strukturänderungen hinnehmen muß. Diese Strukturänderungen können leicht dazu führen, daß der ganze Schachtaufbau durch schnell fahrende und schwere Fahrzeuge gefährdet wird. Die Folge ist ein Zusammenbrechen der einzelnen Schachtteile, so daß die Straßendecke Schaden nimmt. Derartige Schäden werden durch die Verwendung der Platte verhindert.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung , / wird eine als Fundamentenplatte ausgebildete Platte mit ihrer ^-"' Mittelöffnung über einen die Öffnung eines Schachtes umgebenden Rand geschoben, bis die Platte knapp oberhalb einer oberen Begrenzung des Randes mit ihrer Oberfläche verläuft. Dadurch ist gewährleistet, daß die gesamten Belastungen nicht in den Schacht, sondern in die Platte eingeleitet werden. Insbesondere der sehr gefährdete obere Rand des Schachtes wird geschont. Dieser erweist sich sehr häufig als der am stärksten geschädigte Teil des Schachtes.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Fundamentplatte auf einer Haftmittelschicht abge-
stützt, die in eine den Schacht umgebende Baugrube eingegeben wird. Dabei ist die Fundamentenplatte kurz nach dem Eingeben der Haftmittelschicht, insbesondere einer Betonschicht, in diese eingebettet, so daß sie lückenlos von der aushärtenden Haftschicht unterstützt wird. Durch diese innige Verbindung zwischen der Haftmittelschicht und der Fundamentenplatte bildet diese mit der Haftmittelschicht eine mit dem Untergrund verbundene sehr widerstandsfähige Schicht, die ein hohes Trägheitsmoment besitzt. Aufgrund dieses hohen Trägheitsmomentes dämpft sie die von oben in die Fundamentenplatte eingeleiteten Schwingungen so stark ab, daß diese sich unterhalb der Haftmittelschicht kaum noch bemerkbar machen. Außerdem verteilt ./' die großflächig auf einer Schräge des Schachtoberteils auflie- ^>*"/ gende Betonschicht die in sie eingeleiteten Kräfte auf eine große Teilfläche der Schräge.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Fundamentenplatte hinsichtlich ihrer Größe weitgehend dem Querschnitt der Baugrube angepaßt, die für die Sanierung des Schachtes benötigt wird. Auf diese Weise wird die Fundamentenplatte in die Lage versetzt, die in sie eingeleiteten Kräfte weitgehend gleichmäßig über eine vergleichsweise große Fläche in den Untergrund einzuleiten, so daß pro Flächeneinheit nur vergleichsweise kleine Kräfte in die Haftmittelschicht und damit in den Untergrund weitergeleitet werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Platte als eine den Rand des Schachtes überragende Grundplatte ausgebildet. Diese Grundplatte besitzt zwei Funktionen, die darin bestehen, einerseits den oberhalb des Randes bestehenden Raum auch bei großen Baugruben auszufüllen und andererseits durch eine große Masse die auftretenden Schwingungen zu dämpfen, bevor sie in den Schat eintreten können. Zu diesem Zwecke wird die Grundplatte relativ dick ausgebildet, so daß sie mit üblichen Fortbewegungsmitteln gerade noch bewegt werden kann. Diese schwere Ausbildung der Grundplatte
führt dazu, daß diese entweder gemeinsam mit der Fundamentenplatte oder auch ohne diese eine sehr stark dämpfende Funktion gegenüber den Schwingungsbelastungen besitzen, die durch vorüberfahrende Fahrzeuge entstehen und vom Schacht abgehalten werden müssen. Zwar überragt die Grundplatte auch den Rand des Schachtes, liegt jedoch zu wesentlichen Teilen auf einem den Schacht umgebenden Fundament auf. Auf diese Weise kommt eine Verteilung der in die Grundplatte eingeleiteten Kräfte zustande, so daß das Fundament und gegebenenfalls auch eine vorhandene Fundamentenplatte entlastet werden. Die eingeleiteten Kräfte werden ohne Gefährdung des Schachtes in den Untergrund abgeleitet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist oberhalb der Grundplatte mindestens eine weiter Platte zum Höhenausgleich angeordnet. Dazu werden Auflageringe benutzt, die auch in rechteckiger Form hergestellt werden, so daß sie möglichst großflächig auf der unter ihnen angeordneten Grundplatte aufliegen. Sie besitzen einerseits eine kleinere Wandstärke als die Grundplatte und damit auch ein kleineres Gewicht. Sie werden vorteilhaft zum Ausfüllen eines oberhalb der Grundplatte in manchen Fällen noch bis zur Oberfläche des Wegekörpers vorhandenen Raumes eingesetzt, so daß sie die von oben eingeleiteten Kräfte gut übertragen können. Auf diese W", Weise tragen die Auflageringe zu einer rationellen Bauweise bei, die darauf ausgerichtet ist, die auftretenden Belastungen durch vorüberfahrende Fahrzeuge wirkungsvoll vom Schacht fernzuhalten.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist zwischen den Platten und/oder Auflageringen eine elastische Zwischenlage angeordnet. Diese elastische Zwischenlage ist derart ausgebildet, daß sie auch den erheblichen Schwingungsbelastungen Rechnung tragen kann, die von vorüberfahrenden Fahrzeugen erzeugt werden. Beispielsweise werden bei mit vier Achsen versehenen Lastzügen die Schächte mindestens vier
mal auf Druck belastet und anschließend entlastet. Dabei bleibt, unberücksichtigt, daß bei Straßenunebenheiten die Federung der Fahrzeuge weitere Schwingungen erzeugt und über die Bereifung in den Straßenkörper überträgt. Auf jeden Fall wird deutlich, daß die Schwingungsbelastung des Straßenkörpers dämpfende Maßnahmen erforderlich macht, die möglicherweise aufgrund hoher statischer Gewichte alleine nicht bewältigt werden können. Deswegen werden zwischen den einzelnen Teilen eines Schachtbauwerkes elastische Materialien verwendet, die einerseits geeignet sind, hohe Belastungen zu übertragen, aber andererseits die vom Schachtbauwerk übertragenen Schwingungen \ zu dämpfen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die elastischen Zwischenlagen mit den Platten und/oder Auflageringen fest verbunden. Derartige Zwischenlagen sind entweder in die Platten und/oder Auflageringe integriert oder auf deren Oberflächen befestigt. In jedem Falle reichen sie aus, um die auftretenden Schwingungsbelastungen zu reduzieren.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die elastischen Zwischenlagen über die gesamten sich gegenseitig beaufschlagenden Fläche aufgebracht. Auf diese Weise erhalten sie eine große kraftübertragende Oberfläche, so daß sie ge- \/ . eignet sind, die Kräfte zu übertragen, ohne selbst vorzeitig Schaden zu nehmen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die elastischen Zwischenlagen nur teilweise auf die Flächen der Platten und/oder Auflageringe aufgebracht. Diese teilweise Aufbringung hat den Vorteil, daß auf diese Weise das Schwingungsverhalten der Platten und/oder Ringe am besten beeinflußt werden kann. Allerdings stehen diese vergleichsweise schmalen Zwischenlagen unter einer hohen dynamischen Belastung, so daß damit gerechnet werden muß, daß sie schnell verschleißen. In diesem Falle haben sich jedoch die einzelnen
Teile des Schachtbauwerkes so aneinander angeglichen, daß sie wie ein zusammenhängendes Bauwerk mit hohem Dämpfungseffekt wirken.
Hinsichtlich des Straßenschachtes ist im Bereich des Randes eine Kräfte von der Straßenoberfläche aufnehmende und auf eine dem Rand benachbarte Fläche verteilende Fundamentenplatte vorgesehen, die auf einer den Schacht umgebenden Betonschicht abgestützt ist. Diese Kombination von Fundamentenplatte und Betonschicht schafft eine Gesamtheit sehr schwerer und damit stark dämpfender Bauteile, die ein hohes Trägheitsmoment bev sitzen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Fundamentenplatte eine den Rand aufnehmende Öffnung auf. Auf diese Weise umgibt die Fundamentenplatte mit ihrer Öffnung den gesamten oberen Rand des Schachtes, so daß dieser nach allen Seiten hin abgestützt und damit entlastet ist. Der hochgefährdete Rand wird auf diese Weise vor Beschädigungen geschützt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung überragt die Fundamentenplatte den Rand um einen Schonungsabstand. Durch diese Maßnahme wird in erster Linie die Fundamen- '\J , tenplatte bei der Übertragung der auftretenden Kräfte genutzt, nicht jedoch der Rand des Schachtes. Dieser bleibt entlastet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung ist in der Grundplatte eine der Öffnung des Schachtes entsprechende Ausnehmung vorgesehen. Die Grundplatte deckt mithin den Rand des Schachtes ab, so daß von diesem sämtliche Belastungen ferngehalten werden. Die Grundplatte verteilt diese Kräfte gleichmäßig auf das Fundament und einen gegebenenfalls vorhandene Fundamentenplatte.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Auführungsform der Erfindung
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werden bei einem kleinen Abstand, der zwischen dem Rand des Schachtes und der Straßenoberfläche liegt, Steine in einer Haftmittelschicht unmittelbar auf die Grundplatte aufgebracht. Dadurch wird eine schnelle und übersichtliche Bauweise des Schachtes gewährleistet. Die Grundplatte sorgt allein für die gewünschten Verteilung der Kräfte.
Gemäß einer weiteren bervorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Steine auf dem Auflagering in einer Haftmittelschicht gelagert. Diese Bauweise wird insbesondere benutzt, wenn der Abstand zwischen dem Rand des Schachtes und der Straßenoberfläche die Verlegung von einem oder mehreren Auflageringen erforderlich macht. In diesem Falle werden die Steine in der Haftmittelschicht auf dem ihnen benachbarten Auflagering abgestützt.
Gemäß einer bervorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Haftmittelschicht aus Beton. Im Hinblick auf das hohe Gewicht des Betons werden auf diese Weise zusätzliche Schichten geschaffen, die eine hohe dämpfende Wirkung besitzten. Allerdings benötigt diese Betonschicht eine relativ lange Zeit, bis sie vollkommen ausgehärtet ist. Während dieser Zeit muß der Verkehr um die sanierte Baustelle herumgeleitet werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Haftmittelschicht aus Schnellmörtel bestehen. Diese Ausführungsform mit Schnellmörtel hat den großen Vorteil, daß die in den Schnellmörtel eingebetteten Bauteile schnell ihre endgültige Lage einnehmen und aus dieser nicht mehr entfernt werden können. Die sanierte Baustelle kann daher schnell dem Verkehr übergeben werden, ohne daß unerwünschte Verschiebungen gegeneinander stattfinden können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind in der Fundamentenplatte sich von deren einer zur anderen Oberfläche erstreckende Montageöffnungen vorgesehen, durch die ein die Fundamentenplatte erfassendes Werkzeug hindurchführbar ist
&Pgr; &Ogr; :":
und durch die ein von einer Betonschicht hochdrückbarer Beton sich als Befestigungsdübel erstrecken kann. Auf diese Weise kommt zwischen der Betonschicht und der Fundamentenplatte eine innige Verbindung zustande, die geeignet ist, in ihrer Gesamtheit eine große Masse zum Dämpfen von Schwingungen zu erzeugen. Ähnliche Montageöffnungen können gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung auch in der Grundplatte vorgesehen sein.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfin- "\j' dung beispielsweise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Figur 1: einen Längsschnitt durch einen Oberteil eines Schachtes und eines Straßenkörpers bei Verwendung von Beton in starrer Bauweise,
Figur 2: einen Längsschnitt durch einen Schacht und einen Straßenkörper bei Verwendung von Beton in flexibler Bauweise,
Figur 3: einen Längsschnitt durch einen Schacht und einen Straßenkörper bei Verwendung von Schnell-W , mörtel in flexibler Bauweise,
Figur 4: einen Längsschnitt durch einen Schacht und einen Straßenkörper bei Verwendung von Schnellmörtel und starrer Bauweise,
Figur 5: eine Draufsicht auf einen kreisförmigen Auflagering mit flexiblen Auflageteilen,
Figur 6: einen Querschnitt durch einen Auflagering gemäß der Schnittlinie VI - VI in Fig. 5,
Figur 7: eine Draufsicht auf einen kreisförmigen
Auflagering mit aufliegendem losen flexiblen Auflagering,
Figur 8: einen Querschnitt durch einen Auflagering
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gemäß der Schnittlinie VIII - VIII in Figur 7, Figur 9: eine Draufsicht auf einen flexiblen
kreisförmigen Auflagering, Figur 10: einen Querschnitt durch einen Auflagering
gemäß der Schnittlinie X - X in Figur 9, Figur 11: eine Draufsicht auf einem mehrschichtigen
flexiblen Auflagering und
Figur 12: einen Querschnitt durch einen Auflagering gemäß Figur 11 entlang der Schnittlinie XII - XII in Figur 11.
Die Figuren zeigen einen im Querschnitt kreisrunden Schacht \_/ (1), dessen Hohlraum (2) von Schachtringen (3, 15) umgeben ist. Diese Schachtringe (3, 15) bestehen im wesentlichen aus Beton. Ein nur teilweise dargestellter unterer Schachtring (15) ist zylindrisch ausgebildet, während ein den Schacht (1) nach oben hin abschließender Schachtring (3) jeweils zur Hälfte seiner Wandungen (16) einen zylindrischen Teil (17) und einen konischen Teil (18) aufweist. Der Schacht (1) und die Schachtringe (3, 15) können jedoch auch andere übliche Konfigurationen aufweisen, z.B. einen quadratischen, rechteckigen oder ovalen Querschnitt. Sie können auch aus einem anderen Material als Beton, z.B. Kunststoff bestehen.
v/ , Auf einer die Schachtringe (3, 15) umgebenden Betonschicht (4), die auf darunter befindlichem verdichteten Sand (6) ruht, liegt eine Fundamentenplatte (7) auf, die ihrerseits eine Grundplatte (8) trägt. Bei der flexiblen Bauweise (Figuren 2 und 3) liegt zwischen einem den Schachtring (3) abschließenden oberen Rand (19) bzw. einer von diesem Rand (19) gebildeten Auflagefläche (14) und der Grundplatte (8) bei der elastischen Bauweise eine elastische Fuge (9), die sich unter dem Einfluß einer von oben auf den Schacht (1) einwirkenden Belastung elastisch verformt. Eine weitere elastische Fuge (20) kann auch bei der flexiblen Bauweise zwischen dem konischen Teil (18) des Schachtrings (3) und der Fundamentenplatte (7) vorgesehen
sein. Ferner sind bei der flexiblen Bauweise noch elastische Fugen (47) zwischen einem einen Schachtdeckel (21) abstützenden Schachtrahmen (22) und einem oberen Auflagering (23) vorgesehen, der sich über einen unteren Auflagering (24) auf der Grundplatte (8) abstützt.
Die Fundamentenplatte (7) stützt sich in der Betonschicht (4) ab. Diese Betonschicht (4) begrenzt auch auf ihrer dem Hohlraum (2) abgewandten Außenseite (25) die Grundplatte (8) sowie die Außenseiten (26, 27) der Auflageringe (23, 24). Diese beiden Auflageringe (23, 24) werden bei der Ausführungsform mit Schnellmörtel durch Schnellmörtelfugen (28, 29) mit dem je- \J weils benachbarten Teil, dem unteren Auflagering (24) bzw. der Grundplatte (8) verbunden. Die Fundamentenplatte (7), die Grundplatte (8) sowie die Auflageringe (23 bzw. 24) können bei Verwendung der Betonbauweise auch über Mörtelfugen (30, 31, 32, 33) miteinander verbunden sein. Dabei wird zwischen dem Schachtrahmen (22) und dem oberen Auflagering (23) ein runder Auflagering (35) verwendet, zwischen dem und dem Schachtrand (22) einerseits und dem oberen Auflagering (23) jeweils Mörtelfugen vorgesehen sein können. Darüberhinaus liegt die Betonschicht (4) großflächig auf einer Schräge (46) des konisch in Richtung auf den oberen Rand (19) zulaufenden Teils (18) auf. Durch diese großflächige Auflage werden die Kräfte aus • / der Betonschicht (4) auf eine große Fläche der Schräge (46) verteilt, so daß diese von punktuellen Belastungen verschont wird.
In den feuchten Beton der Betonschicht (4) werden Steine (12) eingesetzt, zwischen denen und dem Schachtrand (22) auch bei Verwendung der starren Bauweise elastische Fugen (36) vorgesehen sind. Diese können aus einer geeigneten Gußmasse, z. B. einer Asphaltmasse, bestehen. Die Steine erstrecken sich um den Schachtrahmen (22) und sind dessen Konfiguration angepaßt. Bei Verwendung eines kreisförmigen Schachtrahmens (22) besitzen auch die Steine (12) auf ihrer dem Schachtrahmen (22)
zugewandten Seite (37) Gestaltungen in Form von Kreissegmenten, die dem Schachtrahmen (22) angepaßt sind, so daß die Seiten (37) bei Verwendung eines kreisförmigen Schachtrahmens (22) auf einem entsprechenden Kreisbogen liegen, während bei Verwendung eines ovalen Schachtrahmens die Seiten (37) eine ovale Krümmung besitzen. Bei Verwendung rechteckiger Schachtrahmen (22) sind auch die diesem Schachtrahmen zugewandten Seiten (37) auf geraden Ebenen angeordnet.
Zur Beschleunigung der Schachtbauweise werden die Steine (12) in Schnellmörtel (38) eingelegt. Dieser Schnellmörtel (38) besitzt den Vorteil, daß er erheblich schneller aushärtet als der Beton der Betonschicht (4) . Soweit zur Aufnahme der auftretenden Belastungen eine Betonschicht (4) nicht notwendig ist, kann für die Freigabe eines sanierten Schachtes dadurch viel Zeit gewonnen werden, daß die Steine (12) in schnell aushärtenden Mörtel (38) eingelegt werden. Dieser härtet so schnell aus, daß die gesamte Baustelle relativ kurzfristig wieder dem Verkehr übergeben werden kann.
Bei einem Schacht (1) gemäß der Erfindung kann es sich z. B. um einen Zugangsschacht für die Kanalisation, um einen Wasserablauf oder um einen Zugangsschacht für einen Schieber für Wasserleitungen (Hydrant) oder andere unterirdische Leitungen \ ( handeln. Bei einer Variante der Erfindung kann die Beton- ^-> schicht zwischen der Grundplatte (8) und den Steinen (12) dadurch ersetzt werden, daß die Grundplatte (8) in situ aus Beton oder einer aushärtbaren Kunststoffmasse hergestellt wird und die Steine in die feuchte Masse eingesetzt werden, in der sie nach dem Aushärten festen Halt finden.
Die Fundamentenplatte (7) ist an mindestens zwei Stellen mit Durchgangslöchern (39, 40) versehen, die sich quer durch die Fundamentenplatte (7) von deren Unterfläche (41) zu deren Oberfläche (42) erstrecken. Diese Durchgangslöcher (39, 40), von denen zweckmäßigerweise vier Stück im Bereich der die Fun-
damentenplatte (7) begrenzenden vier Ecken vorgesehen sind, besitzen einen Querschnitt, der groß genug ist, um Hilfswerkzeuge, beispielsweise nicht dargestellte Heber, von der Oberfläche (42) zur Unterfläche (41) hindurchzustecken, die die Unterfläche (41) ergreifen. Sodann kann die Fundamentenplatte mit Hilfe der Heber ergriffen und in die noch weiche Betonschicht (4) so eingebettet werden, daß die Oberfläche (42) die Auflagefläche (14) des konischen Teils (18) ein wenig, beispielsweise um etwa einen Zentimeter überragt. Dabei ist beabsichtigt, daß die noch weiche Betonmasse beim Absenken der Fundamentenplatte (7) in den Durchgangslöchern (3 9, 40) in Richtung auf die Oberfläche (42) aufsteigt und in dem Bereich v/ / der Oberfläche (42) einen Verschluß (43) bildet, so daß die in den Durchgangslöchern (39, 40) aushärtende Betonmasse Dübel bildet, die eine feste Lage der Fundamentenplatte (7) an der Stelle ihrer Absenkung in die Betonschicht (4) garantieren. Sodann kann auf die Auflagefläche (14) und auf die Oberfläche (42) je nach dem jeweiligen Bedarfsfall Schnellmörtel oder eine elastische Fuge (9) aufgebracht werden, mit der die Grundplatte (8) verbunden wird.
Die elastischen Fugen (9, 26, 36, 47) können aus einer elastischen Haftmittelschicht, beispielsweise Asphalt bestehen. Darüberhinaus können elastische Fugen auch mit Hilfe von elasti- \ / schem Material (48) ausgebildet sein, das beispielsweise in einen kreisförmigen oder eckigen Auflagering (45, 23, 24) eingelegt wird. Dabei kann das elastische Material (48) in Form eines in eine oder beide Oberflächen (49, 50) des Auflageringes (45, 23, 24) eingelegten Ringes ausgebildet sein. Der entsprechende Ring kann in Form von Teilstücken (51) über die Oberflächen (49, 50) verteilt sein. Es ist jedoch auch möglich, einen Auflagering zu benutzen, der einstückig parallel zu Begrenzungen (52, 53) des Auflageringes oder außermittig dazu verläuft.
Darüberhinaus kann auch ein loser Auflagering (54) zur flexi-
blen Lagerung Verwendung finden. Dieser wird beim Aufbau des Schachtes (1) zwischen die flexibel zu lagernden Teile, beispielsweise zwei Auflageringe (23, 24) beziehungsweise (23, 45) gelegt.
Schließlich ist es auch denkbar, eine Flexiblität des Schachtaufbaus dadurch zu erzeugen, daß ein Auflagering (45) Verwendung findet, der aus einem auf Druck belastbaren und trotzdem flexiblen Material (55) besteht. Dieses kann beispielsweise dadurch erzeugt werdem, daß in eine tragfähige Masse (56) elastische Teile (57), beispielsweise Luftblasen, eingelagert werden. Die elastischen Teile (57) können jedoch X .; auch aus einem elastischen Gummi- bzw. Kunststoffmaterial bestehen.
In ähnlicher Weise ist ein aus mindestens zwei Lagen (58, 59) aufgebauter Auflagering (45) geeignet, die auftretenden Kräfte elastisch aufzunehmen und gegebenenfalls zu dämpfen. Dabei wechseln sich jeweils starre Lagen (58) mit elastischen Lagen (59) ab, die untereinander fest verbunden sind. Die elasti-. sehen Lagen (59) können beispielsweise aus einer elastischen Masse aus Gummi bzw. Kunststoff bestehen, die mit einer festen Masse jeweils verbunden ist. Durch diese aus mehreren Lagen (58, 59) bestehenden Ringe (45) kann deren Elastizität einem jeweils auftretenden Bedarfsfall optimal angepaßt werden.
Claims (74)
1. Vorrichtung zum Entlasten eines in einem Wegekörper eingebauten Einbauteils von einwirkenden Kräften, dadurch gekennzeichnet, daß die Kräfte durch ein massiv ausgebildetes großflächiges Bauteil in Richtung der Einwirkung der Kräfte oberhalb des Einbauteils aufnehmbar und großflächig in eine Umgebung des Einbauteils eingeleitbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbauteil allseits mit einem Stützmaterial umgeben ist, auf dem eine massive Platte unmittelbar oberhalb einer in Richtung der eingeleiteten Kräfte oberen Begrenzung abgestützt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß vom Stützmaterial die von der aufliegenden Platte übertragenen Kräfte aufnehmbar und ableitbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der als Grundplatte (8) ausgebildeten Platte eine kraftübertragenden Auflage aufbringbar ist, die in eine den Wegekörper begrenzende Oberfläche (44) einmündet.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmaterial als ein die Grundplatte (8) tragendes Fundament ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Fundament durch eine es in Richtung der eingeleiteten Kräfte nach oben abschließende Fundamentplatte (7) begrenzt ist, die mindestens Teile des Einbauteils mit einer Ausnehmung umschließt und auf der die Grundplatte (8) aufliegt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) mit ihrer als Mittelöffnung ausgebildeten Ausnehmung bezüglich einer Öffnung des Einbauteils ausgerichtet ist.
8. Vorrichtung nach 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) mit ihrer Mittelöffnung über einen die Öffnung eines Schachtes (1) umgebenden Rand (19) geschoben ist, bis die Platte knapp oberhalb der oberen Begrenzung des Randes (19) mit ihrer Oberfläche (42) verläuft.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) mit ihrer dem Schacht (1) abgewandten Oberfläche (42) etwa 1 cm oberhalb der oberen Begrenzung des Randes (19) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) auf einer Betonschicht (4) abgestützt ist, die in eine den Schacht (1) umgebende Baugrube eingegeben ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) mit ihrer Mittelöffnung dem die Öffnung des Schachtes (1) umgebenden Rand (19) angepaßt ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelöffnung mit einer einseitigen Schräge einer entsprechenden Schräge (46) im oberen Teil des Schachtes (1) angepaßt ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) bezüglich des Randes (19) so ausgerichtet ist, daß sie mit ihrer der Grundplatte (8) zugewandten Oberfläche (42) den Rand (19) überragt.
14. Vorrichtung nach einem des Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Fundamentenplatte (7) eine auf die Grundplatte (8) auftreffende Belastung vor Eintritt in das Fundament dämpfbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Fundamentplatte (7) die auf die Grundplatte (8) auftreffende Belastung über den gesamten Querschnitt der Baugrube teilbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Grundplatte (8)) mindestens eine weitere Platte zum Höhenausgleich angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (8) den Rand (19) des Schachtes (1) und mindestens Teile der Fundamentenplatte (7) überragt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer der auf die Fundamentenplatte (7) aufgelegten Platten ein einen Schachtdeckel (21) tragender Schachtrahmen (22) abgestützt ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß Steine (12) den Schachtrahmen (22) in einer sie umgebenden Baugrube abstützen und in einer Haftmasse ausgerichtet sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein zwischen der Grundplatte (8) und den Steinen (12) vorhandener Raum von Auflageringen (23, 24) ausgefüllt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Platten (7, 8) und/oder den Auflageringen (23, 24) jeweils eine Haftmittelschicht eingelegt ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (7, 8) und/oder die Auflageringe (23, 24) in die Haftmittelschicht starr eingebettet sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (7, 8) und/oder Auflageringe (23, 24) in die Haftmittelschicht elastisch eingebettet sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (7, 8) und/oder die Auflageringe (23, 24) in eine elastische Masse eingebettet sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine Haftmittelschicht zwischen den Platten (7, 8) und/oder den Auflageringen (23, 24) aus Mörtel besteht.
26. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftmittelschicht zwischen den Platten (7, 8) und/oder den Auflageringen (23, 24) aus Schnellmörtel besteht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Platten (7, 8) und/oder den Auflageringen (23, 24) eine elastische Zwischenlage angeordnet ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Zwischenlage mit den Platten (7, 8) und/oder den Auflageringen (23, 24) fest verbunden ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Zwischenlagen sich über die gesamten sich gegenseitig beaufschlagenden Flächen erstrecken.
30. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Zwischenlagen nur teilweise auf die Flächen der Platten (7, 8) und/oder der Auflageringe (23, 24) aufgebracht sind.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlagen ringförmig auf die Platten (7, 8) und/oder die Auflageringe (23, 24) aufgebracht sind.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Steine (12), das Einbauteil und die Platten (7, 8) in Beton gegenüber der Baugrube eingebettet sind und die Steine (12) gegeneinander und gegenüber einem einen Schachtdeckel (21) tragenden Schachtrahmen (22) elastisch abgestützt sind.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (8) gegenüber der Fundamentplatte (7) elastisch abgestützt ist.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Steine (12) in Schnellmörtel und die Platten (7, 8) und das Einbauteil in Beton eingebettet sind.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Grundplatte (8) eine Asphaltschicht bis zu einer Oberfläche (44) des Wegekörpers eingebracht ist.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Grundplatte (8) eine Sandschicht bis zu einer Oberfläche (44) des Wegekörpers eingebracht ist.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Grundfläche (8) eine Pflasterschicht bis zu einer Oberfläche (44) des Wegekörpers eingebracht ist.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Grundplatte (8) eine elastische Schicht bis zu einer Oberfläche (44) des Wegekörpers eingebracht ist.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Grundplatte (8) eine Betonschicht bis zu einer Oberfläche (44) des Wegekörpers eingebracht ist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Grundplatte (8) eine Schnellmörtelschicht bis zu einer Oberfläche (44) des Wegekörpers eingebracht ist.
41. Schacht aus mehreren in einem Wegekörper aufeinanderstehenden Ringen, die zu einer Begrenzung einer in der Straße eingerichteten Baugrube abgestützt sind und sich in Richtung auf eine Wegeoberfläche einseitig konisch zu einem Rand verjüngen, der von einer Schachtabdeckung verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Randes (19) eine Kräfte von der Straßenoberfläche aufnehmende und auf eine dem Rand (19) benachbarte Fläche verteilende Platte vorgesehen ist, die auf einer den Schacht (1) umgebenden Schicht (4) abgestützt ist.
42. Schacht nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte auf einer Betonschicht (4) abgestützt ist.
43. Schacht nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte als eine Fundamentenplatte (7) ausgebildet ist.
44. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) eine den Rand (19) aufnehmende Öffnung aufweist.
45. Schacht nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung einem einseitig konischen Teil (18) des Schachtes (1) angepaßt ist.
46. Schacht nach Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung gegenüber dem Rand (19) elastisch abgestützt ist.
47. Straßenschacht nach einem der Ansprüche 44 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) den Rand (19) zu dessen Schonung um einen Schonungsabstand in der Höhe überragt.
48. Schacht nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Schonungsabstand 1 cm beträgt.
49. Schacht nach einem der Ansprüche 43 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß die Fundamentenplatte (7) eine Dicke von 8 bis 15 cm aufweist, vorzugsweise 12 cm.
50. Schacht nach einem der Ansprüche 44 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Fundamentenplatte (7) in Richtung auf die Oberfläche (44) des Wegekörpers eine Grundplatte (8) angeordnet ist.
51. Schacht nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß in der Grundplatte (8) eine der Öffnung des Schachtes (1) entsprechende Ausnehmung vorgesehen ist.
52. Schacht nach Anspruch 50 oder 51, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (8) rechteckig und sowohl in der Länge als auch in der Breite kürzer als die Fundamentenplatte (7) ist.
53. Straßenschacht nach einem der Ansprüche 50 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (8) gegenüber der Fundamentenplatte (7) elastisch gelagert ist.
54. Schacht nach einem der Ansprüche 43 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß Steine (12) auf der Fundamentenplatte (7) in einer Haftmittelschicht gelagert sind.
55. Schacht nach einem der Ansprüche 50 bis 53, dadurch gekennzeichnet, daß Steine (12) auf der Grundplatte (8) in einer Haftmittelschicht gelagert sind.
56. Schacht nach einem der Ansprüche 50 bis 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (8) eine Dicke von 8 bis 15 cm, vorzugsweise 12 cm besitzt.
57. Schacht nach einem der Ansprüche 50 bis 53, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Grundplatte (8) mindestens ein Auflagering (23, 24) angeordnet ist.
58. Schacht nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflagering (23, 24) rechteckig ist und etwa dieselbe Breite und/oder Länge wie die Grundplatte (8) besitzt.
59. Schacht nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflagering (45) kreisförmig ist.
60. Schacht nach Anspruch 57 oder 58, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Auflageringen (23, 24) eine Haftmittelschicht aufgebracht ist, in der Steine (12) ausgerichtet sind.
61. Schacht nach Anspruch 55 und 60, dadurch gekennzeichnet, daß dadurch gekennzeichnet, daß die Haftmittelschicht aus Beton besteht.
62. Schacht nach Anspruch 55 und 60, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftmittelschicht aus Mörtel besteht.
63. Schacht nach Anspruch 55 und 60, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftmittelschicht aus Schnellmörtel besteht.
64. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 63, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberhalb der Platte bis zur Oberfläche (44) des Wegekörpers offener Raum mit Asphalt ausgefüllt ist.
65. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 63, dadurch gekennzeichnet, daß eine oberhalb der Platte bis zur Oberfläche (44) des Wegekörpers offener Raum mit Sand ausgefüllt ist.
66. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 63, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberhalb der Platte bis zur Oberfläche des Wegekörpers offener Raum mit Beton ausgefüllt ist.
67. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 63, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberhalb der Platte bis zur Oberfläche des Wegekörpers offener Raum mit Schnellmörtel ausgefüllt ist.
68. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 63, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberhalb der Platte bis zur Oberfläche (44) des Wegekörpers offener Raum mit Pflastersteinen ausgefüllt ist.
69. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 68, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Platten (7, 8, 35) aus einem elastischen Material besteht.
70. Schacht nach einem der Ansprüche 41 bis 68, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Platten (7, 8, 35) eine elastische Schicht ausfweist.
71. Schacht nach einem der Ansprüche 43 bis 70, dadurch gekennzeichnet, daß in der Fundamentenplatte (7) sich von deren einer zu deren anderer Oberfläche (41, 42) erstreckende Durchgangslöcher (39140) vorgesehen sind, durch die ein die Fundamentenplatte (7) erfassendes Werkzeug hindurchführbar ist und durch die eine von einer Betonschicht (4) hochdrückbarer Beton sich als Befestigungsdübel erstreckt.
72. Schacht nach einem der Ansprüche 54 bis 71, dadurch gekennzeichnet, daß die Steine (12) einen der Straßenoberfläche (44) angepaßten Farbton besitzen.
73. Schacht nach Anspruch 72, dadurch gekennzeichnet, daß die Steine (12) mit einer Farbe eingefärbt sind.
74. Schacht nach Anspruch 73, dadurch gekennzeichnet, daß die Steine (12) von der Farbe eine gegen Eindringen von Wasser und Öl geschlossenporige Oberfläche ausfweist.
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