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DE4440368A1 - Vorrichtung zum Stapeln von Bogen auf Paletten - Google Patents

Vorrichtung zum Stapeln von Bogen auf Paletten

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DE4440368A1
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Jagenberg Papiertechnik GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stapeln von Bogen, insbesondere geschuppt zugeförderten Papier- oder Kartonbogen, auf Paletten gemäß dem Ober­ begriff des Patentanspruchs 1.
Bei der Herstellung von Bogen durch Querschneiden von Papier- oder Kartonbahnen werden die Bogen üblicherweise geschuppt einer Vorrichtung zugeführt, die auf Paletten Stapel bildet. Die Paletten liegen auf einem heb- und senkbaren Ablagege­ rüst, das während des Stapelns entsprechend der wachsenden Stapelhöhe kon­ tinuierlich abgesenkt wird, um die Fallhöhe der Bogen auf den Stapel konstant zu halten. Bei jedem Stapelwechsel müssen die Paletten mit vollen Stapeln aus dem Stapelbereich entfernt und neue Paletten antransportiert und auf dem Ablagegerüst in Abhängigkeit von dem Format der zu stapelnden Bogen ausgerichtet werden.
Aus der DE 41 01 038-C2 ist eine gattungsgemäße Stapelvorrichtung bekannt, bei der zur Automatisierung des Palettenab- und -antransports im Stapelbereich und in Bogenlaufrichtung davor und dahinter ein in Bogenlaufrichtung fördernder Flurförderer angeordnet ist. Der Flurförderer besteht aus einer Vielzahl von antreibbaren Trans­ portwalzen, die in einer Grube gelagert sind, so daß ihre Oberseite mit dem Boden fluchtet.
Aus einzelnen Transportwalzen bestehende Flurförderer sind konstruktiv sehr aufwendig. Die Konstruktion ist auch sehr stark von der gewünschten Länge der Förderstrecke abhängig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer gattungsgemäßen Stapelvor­ richtung den Palettenförderer konstruktiv zu vereinfachen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Der Förderer nach der Erfindung ist sehr einfach im Aufbau, da der Gurt zugleich Trag- und Zugmittel ist. Als weitere Vorteile treten hinzu:
  • - es ist eine sehr geringe Bauhöhe von nur ca. 5 mm über weite Bereiche des Förderers erforderlich,
  • - der Gurt ist begehbar, ohne daß Abdeckungen erforderlich sind, und kann von Gabelstaplern mit extrem hoher Radlast befahren werden,
  • - er ist unempfindlich gegen herabfallende Gegenstände, z. B. Papierbogen, und eine Verletzungsgefahr für das Bedienungspersonal ist ausgeschlossen,
  • - es können mit nur geringen konstruktiven Änderungen verschiedene Längen der Förderstrecken realisiert werden, und
  • - er ist kostengünstiger als ein aus Transportwalzen bestehender Flurförderer.
Die Unteransprüche enthalten bevorzugte, da besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Die Zeichnungen dienen zur Erläuterung der Erfindung anhand eines vereinfacht dargestellten Ausführungsbeispiels.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht eine Stapelvorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 2 zeigt ausschnittsweise einen Querschnitt entlang der Linie A-B von Fig. 1.
Fig. 3 zeigt ausschnittsweise einen Längsschnitt durch einen Flurförderer mit einer anderen Gurtführung.
Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung dient zum Ablegen von geschuppt zugeförderten Papier- oder Kartonbögen 1 auf einen Stapel 2, der auf einer Palette 3 gebildet wird. Die Palette 3 liegt während des Stapelns auf einer Transportplatte 4, die auf ein heb- und senkbar im Gestell 5 der Stapelvorrichtung gelagertes Ablagegerüst 6 gelegt ist. Das Ablagegerüst 6 wird während des Stapelns kontinuierlich so abgesenkt, daß die Oberseite des Stapels 2 in einem konstant geringen Abstand zu der Zuförderebene 7 der Bogen 1 gehalten wird. Das Ablagegerüst 6 besteht aus einem Rahmen 8, an dem im Stapelbereich zumindest zwei die Transportplatte 4 tragende Träger 9, 10 befestigt sind, die mit Abstand voneinander angeordnet sind, und sich quer über die Arbeitsbreite erstrecken, i. e. die maximale Breite der ggf. durch Längsschnitt unter­ teilten Bahn, aus der die Bogen 1 hergestellt werden. Die längsseitigen Teile des Rahmens 8 befinden sich außerhalb der maximalen Arbeitsbreite, so daß die Trans­ portplatte 4 ausschließlich von den Trägern 9, 10 gehalten wird. Die Oberfläche der Träger 9, 10 bildet somit die Tragfläche des Ablagegerüsts 6.
Im Bereich des Stapels 2 sind die bekannten Stapelbildungselemente (Seitenschüttel­ bleche 11, Anschlagbretter 12) angeordnet. Um einen Stapelwechsel ohne Verlust von Bogen 1 und ohne Verminderung der Ablegegeschwindigkeit durchführen zu können, ist an der Einlaufseite eine in den Stapelbereich einfahrbare Hilfsstapelplatt­ form 13 angeordnet, auf die gestapelt wird, während ein fertiger Stapel 2 abtrans­ portiert wird. Damit die Hilfsstapelplattform 13 ohne Stauchung oder Beschädigung von Bogen 1 in den Stapel 2 bewegt werden kann, wird zunächst von einer Trennein­ richtung 14 eine Lücke zwischen den Bogenhinterkanten gebildet. Zusätzlich wird der oberhalb von der Hilfsstapelplattform 13 befindliche Bogenpacken von zwei Klemm­ balken 15 eingeklemmt und gehalten, während die Hilfsstapelplattform 12 in den Stapel bewegt wird.
Im Stapelbereich und in Bogenlaufrichtung davor und dahinter ist ein Flurförderer 16 angeordnet, mit dem die vollen Paletten 2 abtransportiert und neue leere Paletten 2 in den Stapelbereich antransportiert werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel fördert der Flurförderer 16 in und gegen Bogenlaufrichtung. Die Träger 9, 10 ver­ laufen somit quer zur Förderrichtung des Flurförderers 16. Die vor und hinter dem Ablagegerüst 6 befindliche Förderstrecke entspricht in ihrer Länge jeweils zumindest der in Bogenlaufrichtung gemessenen Länge des Stapelbereichs, die Breite des Förderers 16 entspricht der Arbeitsbreite, sie ist geringfügig breiter als die Transport­ platte 4.
Nach einer anderen Ausführungsform werden die Paletten quer zur Bogenlaufrichtung ab- und antransportiert. Dann erstreckt sich der Flurförderer im Stapelbereich in seiner Länge quer über dessen Breite und reicht an jeder Seite zumindest um die gleiche Strecke hinaus. Die dann in Bogenlaufrichtung gemessene Breite des Förde­ rers beträgt zumindest die Länge des Stapelbereichs. Auch bei dieser Ausführungs­ form verlaufen die Träger des Ablagegerüst quer zur Förderrichtung, somit in Bogen­ laufrichtung.
Der Flurförderer 16 weist als Zug- und Tragmittel einen maschinenbreiten Fördergurt 17 auf, der aus einem hochbeanspruchbaren Material, z. B. einem mit Fasereinlagen verstärkten Kunststoff, gefertigt ist. Entlang der Förderstrecke liegt der Gurt 17 auf der in diesem Bereich nur geringfügig abgesenkten Bodenfläche auf und wird von dieser abgestützt. Bevorzugt ist der aus Beton gefertigte Boden in den Bereich, in denen der Gurt 17 aufliegt, mit einem reibungsarmen Kunststoff beschichtet. Die Ab­ senkung des Bodens ist zweckmäßigerweise so gewählt, daß eine auf den Gurt 17 aufliegende Transportplatte 4 - wie in Fig. 1 rechts dargestellt - eine ebene Fläche mit der übrigen Bodenfläche bildet. Die Ränder der Absenkung bilden so zugleich eine Führung für die Transportplatte 4.
Am Anfang und am Ende der Förderstrecke sind zwei sich über die Arbeitsbreite erstreckende Gruben 18, 19 ausgehoben, in denen jeweils eine maschinenbreite, Welle 20, 21 mit einem eigenen Drehantrieb gelagert ist. Die Wellen 20, 21 dienen sowohl als Förderantrieb als auch als Wickelwelle, auf die der Gurt 17 auf- und abge­ wickelt wird. Die Gruben 18, 19 sind mit Platten 22 abgedeckt, die ebenfalls mit der Bodenfläche fluchten und jeweils nur einen maschinenbreiten Spalt für den Austritt des Gurtes 17 freilassen. So können Transportfahrzeuge, z. B. Gabelstapler, problemlos auf und über den Bereich des Förderers 16 fahren.
Um eine auf dem Ablagegerüst 6 aufliegende Transportplatte 4 ebenerdig absenken zu können, sind senkrecht unterhalb jedes Trägers 9, 10 angepaßte quer zur Förder­ richtung verlaufende Gruben 23, 24 ausgehoben, in denen jeweils der Gurt 17 in einer Schleife nach unten geführt ist, so daß jeder Träger 9, 10 störungsfrei im Unter­ flurbereich versenkt werden kann. In den Gruben 23, 24 wird der Gurt 17 von Umlenkrollen 25 zunächst nach unten, dann wieder nach oben geführt, so daß zwischen den Umlenkrollen 25 ein gurtfreier Raum entsteht, in den ein Träger 9, 10 versenkt werden kann. Zusätzliche Gruben an den Längsseiten des Gestells 5 ermöglichen die Versenkung der längsseitigen Teile des Rahmens 8 in den Unter­ flurbereich (Fig. 2).
In Fig. 3 ist eine andere Ausführungsform einer schleifenförmigen Gurtführung im Unterflurbereich dargestellt, bei der nur eine Umlenkrolle 26 benötigt wird. Die ein- und auslaufseitige Wand der Grube 27 ist im oberen Bereich jeweils gekrümmt nach außen abgeschrägt, und es sind jeweils nach außen gekrümmte Führungsbleche 28, 29 eingelegt, die den Gurt 17 aus bzw. in die Horizontale, also von der ebenen Bodenfläche weg bzw. in diese hinein, umlenken. Falls erforderlich, sind die Füh­ rungsbleche 28, 29 reibungsarm beschichtet.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung arbeitet mit zwei Transportplatten 4. Während eine Transportplatte 4 sich im Stapelbereich auf dem Ablagegerüst 6 befindet, wird die andere Transportplatte 4 - wie in Fig. 1 rechts dargestellt - außerhalb des Stapel­ bereichs von vollen Paletten 3 entladen und mit der erforderlichen Anzahl neuer Paletten 3 bestückt, die der Anzahl der gleichzeitig nebeneinander gebildeten Stapel 2 entspricht.
Der An- und Abtransport von Paletten 3 wird wie folgt durchgeführt:
Die Paletten 3 mit vollen Stapeln 2 werden mittels des Ablagegerüsts 6 bei still­ stehendem Fördergurt 17 abgesenkt, bis die Transportplatte 4 auf dem Gurt 17 aufliegt. Dabei befindet sich die zweite Transportplatte 4 an der Einlaufseite vor dem Stapelbereich und ist mit neuen leeren Paletten 3 bestückt (in Fig. 1 links gestrichelt gezeichnet). Anschließend wird der Antrieb der Welle 21 eingeschaltet, damit diese an der Auslaufseite den Gurt 17 aufwickelt. Dabei ist die andere, einlaufseitige Welle 20 auf Freilauf geschaltet, so daß die entsprechende Gurtlänge abgewickelt werden kann. Beim Aufwickeln durch die Welle 21 bewegt sich die gesamte, auf dem Boden aufliegende Förderfläche des Gurts 17 in Bogenlaufrichtung, in Fig. 1 nach rechts. Dabei wird die Transportplatte 4 mit den vollen Paletten 3 zwischen den auslaufseiti­ gen Ständern des Gestells 5 hindurch in die Entladeposition gefördert.
Die vollen Paletten 3 können in dieser Position von Transportfahrzeugen, z. B. Gabel­ staplern, abtransportiert werden. Gleichzeitig wird die andere Transportplatte 4 mit den leeren Paletten 3 in den Stapelbereich und somit auf die Träger 9, 10 des Ablagegerüsts 6 bewegt. Das Ablagegerüst 6 wird anschließend mit den leeren Palet­ ten 3 nach oben bewegt und übernimmt den Teilstapel, der inzwischen auf der Hilfsstapelplattform 13 gebildet wurde.
Während weiter kontinuierlich auf die hochgefahrenen Paletten 3 gestapelt wird, wird die andere Transportplatte 4 entladen und anschließend durch den Stapelbereich hindurch auf die Einlaufseite vor dem Stapelbereich bewegt. Dies erfolgt ebenfalls mit dem Gurt 17, der für die Bewegung gegen Laufrichtung von der einlaufseitigen Welle 20 aufgewickelt wird. Bei dieser Bewegungsrichtung ist die auslaufseitige Welle 21 auf Freilauf geschaltet. Nachdem auf der Einlaufseite neue Paletten 3 aus einem nicht dargestellten Palettenmagazin auf die zweite Transportplatte 4 aufgelegt wurden, steht die Vorrichtung für den nächsten Stapelwechsel bereit.

Claims (5)

1. Vorrichtung zum Stapeln von Bogen (1), insbesondere geschuppt zugeförderten Papier- oder Kartonbogen, auf Paletten (3)
  • - mit einem heb- und senkbaren Ablagegerüst (6), auf dem die Paletten (3) wäh­ rend der Stapelbildung liegen, und
  • - mit einem Flurförderer (16), dessen Förderstrecke durch den Stapelbereich hindurchführt, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfläche des Ablagegerüsts (6) von zumindest zwei mit Abstand voneinander quer zur Förderrichtung des Flurförde­ rers (16) verlaufenden Trägern (9, 10) gebildet wird, und die Förderstrecke des Flurförderers (16) von einem Fördergurt (17) gebildet wird, der
  • - an beiden Enden der Förderstrecke auf jeweils eine antreibbare, bevorzugt unterflur angeordnete Wickelwelle (20, 21) aufwickelbar ist, und
  • - jeweils im Bereich eines Trägers (9, 10) in einer Schleife nach unten geführt ist, in die ein Träger (9, 10) versenkbar ist, so daß die Tragfläche des Ablagegerüsts (6) bis auf die Höhe des Fördergurts (17) absenkbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Transportieren der Paletten (3) zumindest zwei Transportplatten (4) vorhanden sind, die von dem Fördergurt (17) auf das Ablagegerüst (6) und in eine Entladeposition neben den Stapelbereich bewegbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fördergurt (17) entlang der Förderstrecke von der Bodenfläche abgestützt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche entlang der Förderstrecke reibungsarm beschichtet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche entlang der Förderstrecke soweit abgesenkt ist, daß eine aufliegende Transportplatte (4) mit der übrigen Bodenfläche eine ebene Fläche bildet.
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