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DE4339067A1 - Verfahren und Anordnung zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen - Google Patents

Verfahren und Anordnung zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen

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Publication number
DE4339067A1
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Authority
DE
Germany
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radiation
reflectance
spectral
radiation source
neural network
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4339067A
Other languages
English (en)
Inventor
Lutz Papenkordt
Ulrich Alfons Mueller
Jost Schueler
Klaus Danzer
Kay-Uwe Jagemann
Christoph Fischbacher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Jenoptik AG
Original Assignee
Jenoptik Jena GmbH
Jenoptik AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Jenoptik Jena GmbH, Jenoptik AG filed Critical Jenoptik Jena GmbH
Priority to DE4339067A priority Critical patent/DE4339067A1/de
Priority to EP94929519A priority patent/EP0679064A1/de
Priority to PCT/EP1994/003316 priority patent/WO1995013739A1/de
Publication of DE4339067A1 publication Critical patent/DE4339067A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G01N21/31Investigating relative effect of material at wavelengths characteristic of specific elements or molecules, e.g. atomic absorption spectrometry
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen mittels Spektralphotometrie, insbesondere zur Bestimmung von Stoffkonzentrationen im menschlichen Blut, z. B. Hämoglobin, Bilirubin, Glucose, Albumin, Harnstoff, Cholesterin und anderen Stoffwechselprodukten.
Zur transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen mittels Spektralphotometrie und anderer optischer Methoden sind eine Reihe von Verfahren und Anordnungen bekannt geworden, die mit Extinktionsmessungen im infraroten (IR) Spektralbereich arbeiten. So ist in den Schriften EP 01 60 768 A1, US-PS 5,028,787 und US-PS 5,086,229 offenbart, die die Konzentration des Blutzuckergehaltes aus Extinktionsmessungen im NIR (nahen Infrarot)-Bereich bei mehreren (2 bis 6) diskreten Wellenlängen zu ermitteln. Aufgrund der Überlagerung des relativ geringen Meßeffekts mit der in diesem Spektralbereich hohen Grundabsorption des Wassers läßt sich mit dieser direkten Auswertemethode keine befriedigende Meßgenauigkeit erzielen. Außerdem werden infolge physiologischer Unterschiede der Menschen (Hauteigenschaften, Dicke des durchstrahlten Gewebes u. a.) die Meßergebnisse beeinflußt, so daß personenunabhängige Messungen nicht möglich sind.
In der US-PS 4,975,681 werden die o.g. Schwierigkeiten umgangen, indem mit Standardlösungen bekannter Substanzen mit bekannten Konzentrationen Kalibriermodelle berechnet werden. Mit diesen Modellen werden im NIR gemessene Spektren dann mittels Multikomponentenanalyse nach der PCR- Methode (principal component regression) oder der PLS-Methode (partial least squares) ausgewertet. Obwohl die Personenabhängigkeit weitgehend vermindert wird, bleibt die oben erwähnte unbefriedigende Meßgenauigkeit bestehen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen im menschlichen Körper zu finden, bei der sowohl personenabhängige Störgrößen (z. B. Hauttyp) unterdrückt als auch die Dominanz der Wasserabsorption und der Einfluß der Gewebedurchblutung verringert werden.
Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen, bei dem mit einer Strahlungsquelle ein Meßmedium bestrahlt wird und seine unterschiedliche Absorption bei mehreren unterschiedlichen Wellenlängen als wellenlängenabhängige Intensitätsänderung gemessen wird, dadurch gelöst, daß das Meßmedium mit einer breitbandigen Strahlungsquelle bestrahlt wird, daß ein Remissions- oder Transmissionsspektrum aufgenommen wird, daß das Remissions- oder Transmissionsspektrum in Spektralintervalle eingeteilt und eine daraus resultierende Folge von Intensitätswerten die Grundlage des Auswerteprozesses bildet und daß die gesuchten Stoffkonzentrationen aus der Folge der Intensitätswerte der Spektralintervalle mittels eines künstlichen neuronalen Netzes bestimmt werden, wobei die darin enthaltenen Gewichtsmatrizen in einer Anlernphase durch zeitlich parallele Ermittlung von Intensitätswerten der Spektrenintervalle und invasiv analysierten Stoffkonzentrationen generiert werden.
Vorteilhaft wird das Remissions- bzw. Transmissionsspektrum im sichtbaren Spektralbereich aufgenommen, wenn die Bilirubinkonzentration im Blut, vorzugsweise von Neugeborenen bestimmt werden soll.
Im NIR-Spektralbereich wird das Remissions- bzw. Transmissionsspektrum für viele andere Stoffkonzentrationen aufgenommen, wie z. B. für die Bestimmung der Konzentration des Blutzuckers.
Um Verfälschungen der aufgenommenen Spektren durch Änderung der Eigenschaften der Strahlungsquelle zu vermeiden, wird zweckmäßig ihre Spektralcharakteristik mit Hilfe von Strahlungsempfängern unterschiedlicher spektraler Empfindlichkeit ermittelt und ständig überwacht.
Bei der Aufnahme von Remissionsspektren erweist es sich als vorteilhaft, das Meßmedium in seinem Absorptionsverhalten mittels eines kompakten Meßfühlers zu erfassen, wodurch die Konstanz der Lageverhältnisse von Strahlungsquelle und Detektoreinheit am einfachsten gewährleistet wird.
Als Meßmedium werden zweckmäßig gut durchblutete Hautpartien des Menschen, insbesondere die Mundschleimhäute verwendet. Dabei eignet sich am besten die Zunge mit ihrer Oberseite.
Die Reproduzierbarkeit der Erfassung von Remissionsspektren wird vorteilhaft dadurch erhöht, daß der Meßfühler mit Unterdruck angesaugt wird, wobei sich gute Ergebnisse bei einem Unterdruck von 40 kPa einstellen, die sowohl eine gute gleichmäßige Auflage als auch eine angeregte Durchblutung des Meßmediums bewirken. Es erweist sich von Vorteil, das Remissions- bzw. Transmissionsspektrum in Spektralintervalle mit geringer Bandbreite im Nanometerbereich einzuteilen, wobei Lücken, aber keine Überlappungen zugelassen werden. Zweckmäßig ist es, das Spektrum in gleichmäßige und lückenlos aneinandergereihte Spektralintervalle einzuteilen.
Die Einteilung in schmale Spektralintervalle erlaubt durch die Vielzahl der Intensitätswerte, von denen sich nicht alle signifikant ändern, eine Vorklassifizierung zur Erkennung von Meßfehlern und veränderten Meßbedingungen, wobei die Klassen durch Einstellung definiert fehlerhafter Meßbedingungen erstellt werden. Die Vorklassifizierung kann sowohl durch einen vorgelagerten Teil des neuronalen Netzes, aber auch durch klassische statistische Methoden (Clusteranalyse) erfolgen.
Die Grundidee der Erfindung liegt in der Überlegung, die Meßgenauigkeit und Personenunabhängigkeit bei der nichtinvasiven transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen im Blut oder Gewebe des Menschen dadurch zu erhöhen, daß über die Erfassung vieler schmaler Spektralintervalle eine Folge von Intensitätswerten mit einem künstlichen neuronalen Netz bezüglich der Konzentration verschiedener Stoffe bewertet wird. Dazu ist zunächst ein aufwendiger Anlernprozeß des neuronalen Netzes erforderlich, der mit einer invasiven Bestimmung der Stoffkonzentration einhergehen muß. Im Ergebnis des Anlernprozesses werden im neuronalen Netz Gewichtsmatrizen generiert, die den Auswerteprozeß nicht nur schneller, sondern auch genauer machen. Das künstliche neuronale Netz erlernt selbst nach der Methode der Fehlerrückführung die Fähigkeit, dem gemessenen Spektrum den richtigen Wert der Stoffkonzentration zuzuordnen. Das erfindungsgemäße Verfahren bietet - nicht zuletzt durch die umfangreiche Folge von Intensitätswerten der unterschiedlichen Spektralintervalle - auch die Möglichkeit, Fehlmessungen, die als ungültig zu bewerten sind, vor der Bewertung der Stoffkonzentration durch das künstliche neuronale Netz auszusondern, um den eigentlichen Auswerteprozeß nicht mit statistischen Fehlern zu belasten. Zur Fehlereinschränkung trägt erfindungsgemäß auch die Unterdruckansaugung eines Remissionsmeßfühlers bei.
Das oben beschriebene Verfahren wird mit einer erfindungsgemäßen Anordnung zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen, in der eine Strahlungsquelle zur Bestrahlung eines Meßmediums, wobei die Strahlungsquelle wenigstens in solchen Wellenlängenbereichen emittiert, in denen der Stoffe, dessen Konzentration zu bestimmen ist, Strahlung absorbiert, und eine Einrichtung zur Führung der in das Meßmedium ein- und aus dem Meßmedium austretenden Strahlung sowie eine Detektoreinheit vorhanden sind, dadurch realisiert, daß die Strahlungsquelle eine breitbandige Strahlungsquelle vom sichtbaren bis ins IR-Spektrum ist, daß die Einrichtung zur Führung der Strahlung einstückig ausgeführt ist, wobei die Detektoreinheit bezüglich der Strahlungsquelle starr angeordnet ist, daß die Detektoreinheit in der Lage ist, ein Remissions- oder Transmissionsspektrum mindestens in den Wellenlängenbereichen aufzunehmen, in denen die in ihrer Konzentration zu bestimmenden Stoffe konzentrationsabhängige Absorptionsänderungen aufweisen, wobei für eine Folge geeignet gewählter Spektralintervalle separate Intensitätswerte ausgebbar sind, und eine Auswerteeinheit zur Bestimmung der Stoffkonzentration mit einem künstlichen neuronalen Netz vorhanden ist, die zum Zweck des Anlernens des neuronalen Netzes mit einem externen Rechner verknüpfbar ist und die innerhalb des Meßprozesses als Basis für die Umsetzung der Intensitätswerte aus den Spektralintervallen in Stoffkonzentrationen im neuronalen Netz enthaltene Gewichtsmatrizen aufweist.
Dabei ist die Detektoreinheit vorteilhaft als Spektralanalysator ausgebildet, der entweder aus dispergierendem Element und Detektorarray (Polychromator), Detektorarray mit vorgesetztem Schmalbandfiltern oder Detektorarray mit vorgelagertem Verlaufsfilter bestehen kann.
Eine weitere Art der Aufnahme von Spektralintervallen ist durch einen breitbandigen Strahlungsempfänger gegeben, wenn als Strahlungsquelle ein monochromatischer, durchstimmbarer Strahler eingesetzt wird.
Die Einrichtung zur Führung der Strahlung beinhaltet zweckmäßig Glasfaserbündel, die zumindestens bezüglich der Auflage am Meßmedium starr miteinander verbunden sind. Vorteilhaft werden bei Remissionsmessungen die Glasfaserbündel für Bestrahlung und Aufnahme remittierter Strahlung konzentrisch geführt. Die Abbildung der remittierten Strahlung auf den Eingangsspalt eines Polychromators erfolgt dabei am besten durch eine kontinuierliche Querschnittsänderung von der Kreis- zur Spaltform.
Für Remissionsmessungen an Mundschleimhäuten wird vorteilhaft ein kompakter, löffelförmiger Meßfühler verwendet mit einer im wesentlichen einheitlichen Fläche für Strahlungsaustritt und Aufnahme der Remissionsstrahlung. Der Meßfühler weist erfindungsgemäß außer den Glasfaserbündeln an der Auflagefläche zum Meßmedium einen Gaskanal auf, der mit einer Vakuumpumpe in Verbindung steht und somit die reproduzierbare Ansaugung des Meßmediums gewährleistet.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird eine vorteilhafte Anordnung zur Durchführung des oben beschriebenen Verfahrens zur nichtinvasiven transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen realisiert, die die Genauigkeit, Reproduzierbarkeit und Personenunabhängigkeit derartiger Messungen erhöht. Die Anordnung zeichnet sich außerdem durch Kompaktheit, einfache Bedienbarkeit und schnelle Meßwertausgabe aus.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Gestaltungsvariante der erfindungsgemäßen Anordnung,
Fig. 2 ein Übersichtsschema des Prinzips des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Das erfindungsgemäße Verfahren besteht in seinem prinzipiellen Vorgehen aus den Schritten:
  • - Bestrahlung eines Meßmediums mittels breitbandiger Strahlungsquelle 1,
  • - Aufnahme eines Remissions- oder Transmissionsspektrums,
  • - Einteilung des Spektrums in Spektralintervalle 12, von denen eine Folge von Intensitätswerten erfaßt wird,
  • - Auswertung der Intensitätswerte zu einem Stoffkonzentrationswert mittels eines künstlichen neuronalen Netzes 13, wobei das neuronale Netz 13 in einem vorgelagerten Anlernprozeß mit Folgen von Intensitätswerten aus den Spektralintervallen 12 (als Eingangselemente 14) und invasiv durch Laboranalyse zeitgleich ermittelten Stoffkonzentrationen (als Ausgangselement 16) angelernt wird. Intern werden dabei Gewichtsmatrizen erzeugt, die über Hiddenelemente 15 im Meßprozeß die schnelle Umsetzung der Spektren in die zugehörige Stoffkonzentration ermöglichen.
Die erfindungsgemäßen Schritte des Verfahrens sind in Fig. 2 vom vorliegenden Spektrum (im Beispiel ein NIR-Spektrum) mit Einteilung des Spektrums in Spektralintervalle 12 bis zur Ausgabe der gesuchten Stoffkonzentration (hier Blutzuckerkonzentration) angegeben. Das künstliche neuronale Netz ist in diesem Fall mit 401 Eingangselementen 14, 10 Hiddenelementen 15 und einem Ausgangselement 16 angegeben. Dabei resultieren die Eingangselemente 14 aus der Einteilung des Spektralbereiches (900-1300) nm in Spektralintervalle von 1 nm Bandbreite, die das Spektrum lückenlos in eine Folge aus 401 Intensitätswerten umsetzen. Mit dieser - ohne Beschränkung der Allgemeinheit - gewählten Grundvoraussetzung werden nun alle erforderlichen Schritte des Verfahrens, inklusive der bereits oben erwähnten Anlernphase des neuronalen Netzes 13, durchgeführt. Die Anlernphase zur Generierung der Gewichtsmatrizen des neuronalen Netzes 13 wird mittels einer Vielzahl der o.g. Spektren und der dazugehörigen invasiv ermittelten Stoffkonzentrationen nach der Methode der Fehlerrückführung durchgeführt. Das künstliche neuronale Netz (13) erlernt dabei selbsttätig die Fähigkeit, die richtigen Stoffkonzentrationen aus dem gemessenen Spektrum zu erkennen.
Das Meßverfahren soll nun anhand einer Anordnung zur transkutanen Messung des Blutzuckers - wie in Fig. 1 schematisch dargestellt - erläutert werden.
Die Strahlung einer breitbandigen Strahlungsquelle 1, z. B. in Form einer Halogenlampe, wird über ein Glasfaserbündel 2 auf eine gut durchblutete Körperoberfläche, die Mundschleimhaut (hier soll die Zungenoberseite als Beispiel genannt sein) eingestrahlt. Die remittierte Strahlung wird über ein zweites Glasfaserbündel 3 auf den Eintrittsspalt 5 eines Polychromators 4 (als dispergierendes Element zur Spektralzerlegung der Strahlung) abgebildet. Das auf das Detektorarray 6 fallende Spektrum im Spektralbereich (900-1300) nm wird durch die Wahl der Abbildung des Spektrums und des Rasters des Detektorarrays 6 in einfacher Weise in gleichmäßige, lückenlos aneinandergereihte Spektralintervalle 12 unterteilt, die mit einer für dieses Beispiel gewählten Bandbreite von 1 nm die dem anliegenden Spektrum entsprechenden Intensitätswerte den Elementen des Detektorarrays 6 zuordnen. Die damit vom Detektorarray 6 an die Auswerteeinheit 7 abgegebene Folge von Intensitätsmeßwerten wird in dieser über ein künstliches neuronales Netz 13 (entsprechend der Darstellung von Fig. 2) bewertet. Das neuronale Netz 13 besteht bei diesem Beispiel für alle vorgesehenen Meßprozesse aus 401 Eingangselementen 14, 10 Hiddenelementen 15 und einem Ausgangselement 16. Diese Netzkonfiguration mit der darin enthaltenen Gewichtsmatrix für die Umsetzung der 401 Eingangselemente 14 in ein Ausgangselement 16 wird mit der Anlernphase auf Basis einer Vielzahl (mehrere hundert bis mehrere tausend) von Kalibrierspektren und invasiv ermittelten Konzentrationswerten endgültig festgeschrieben und kann nur bei Wiederholung des Aufnahmeverfahrens verändert werden.
Die auf Basis der Kalibrierspektren erzeugte Gewichtsmatrix des neuronalen Netzes 13 ermittelt im laufenden Meßprozeß der Anordnung den Blutzuckerwert, der sodann von einem LC-Display 8 angezeigt wird. Die Auswerteeinheit enthält zur Aufbereitung der Eingangselemente 14 des neuronalen Netzes 13 Detektorarray -Ansteuer- und -Ausleseeinheit, ADU, Konstantstromquelle für die Strahlungsquelle 1 sowie Stromversorgung, Signalverstärkung und A/D- Wandlung für die Strahlungsempfänger 9. Mit den in unterschiedlichen Spektralbereichen empfindlichen Strahlungsempfängern 9 ist eine einfache Lösung angegeben, die die spektrale Charakteristik der Strahlungsquelle 1 überwacht, um daraus resultierende Veränderungen in Remissions- oder Transmissionsspektren zu korrigieren. Weiterhin enthält die Auswerteeinheit 7 einen Mikroprozessor mit Speichereinheit zur Meßablaufsteuerung und Signalaufbereitung. Über den Mikroprozessor erfolgt die auf dem künstlichen neuronalen Netz 13 basierende Ermittlung der Stoffkonzentration (hier: Blutzucker). Dabei erfolgt im Mikroprozessor im wesentlichen lediglich die Verknüpfung der Intensitätsmeßwerte mit der gespeicherten Gewichtsmatrix, die über einen externen Rechner im sogenannten, oben beschriebenen Anlernprozeß generiert wurde.
Um reproduzierbare Meßbedingungen (Anlage des Meßfühlers, aber auch gleichmäßige Durchblutung des Meßmediums) an der Zungenoberseite zu erreichen, wird diese durch Unterdruck von ca. 40 kPa an die Fläche 10 des Meßfühlers angesaugt. Dazu ist an den Glasfaserbündeln 2 und 3 zusätzlich ein Gaskanal 11 mit Verbindung zu einer Vakuumpumpe vorgesehen, der sich ringförmig konzentrisch um die Endflächen der Glasfaserbündel 2 und 3 erstreckt.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Meßbedingungen werden die aufgenommenen Spektren vorteilhaft vor der eigentlichen Auswertung einer zusätzlichen Vorklassifikation unterzogen. Ziel der Vorklassifizierung ist eine möglichst standardisierte Spektrenaufnahme. Die Klassifizierung erfolgt entweder durch einen dem neuronalen Netz 13 vorgelagerten zusätzlichen Teil des neuronalen Netzes 13 und/oder durch klassische statistische Verfahren (z. B. Clusteranalyse - siehe Fahrmeier/Hamerle: "Multivariate statistische Verfahren", Berlin, New York, 1984). Entsprechend der Klassenzuordnung erfolgt die weitere Auswertung. Die Erstellung der Klassen erfolgt auf der Basis einer größeren Anzahl von Spektren, die mit definierten Fehlereinflüssen durch simulierte Handhabungsvarianten und Fehlbedienungen der Meßvorrichtung (zu starker oder zu geringer Druck, Verkanten des Meßfühlers etc.) aufgenommen wurden.
Bezugszeichenliste
1 Strahlungsquelle
2 Glasfaserbündel
3
4 Polychromator
5 Eintrittsspalt
6 Detektorarray
7 Auswerteeinheit
8 LC-Display
9 Strahlungsempfänger
10 Fläche
11 Gaskanal
12 Spektralintervalle
13 neuronales Netz
14 Eingangselemente
15 Hiddenelemente
16 Ausgangselement

Claims (25)

1. Verfahren zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen, bei dem mit einer Strahlungsquelle ein Meßmedium bestrahlt wird und seine unterschiedliche Absorption bei mehreren unterschiedlichen Wellenlängen als wellenlängenabhängige Intensitätsänderung gemessen wird, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - das Meßmedium mit einer breitbandigen Strahlungsquelle (1) bestrahlt wird,
  • - ein Remissions- oder Transmissionsspektrum aufgenommen wird,
  • - das Remissions- oder Transmissionsspektrum in Spektralintervalle eingeteilt und eine daraus resultierende Folge von Intensitätswerten die Grundlage des Auswerteprozesses bildet und
  • - die gesuchten Stoffkonzentrationen aus der Folge der Intensitätswerte der Spektralintervalle (12) mittels eines künstlichen neuronalen Netzes (13) bestimmt werden, wobei die darin enthaltenen Gewichtsmatrizen in einer Anlernphase durch zeitlich parallele Ermittlung von Intensitätswerten der Spektralintervalle (12) und invasiv analysierten Stoffkonzentrationen generiert werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Remissions- bzw. Transmissionsspektrum im sichtbaren Spektralbereich aufgenommen wird, insbesondere zur Bestimmung der Bilirubinkonzentration bei Neugeborenen.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Remissions- bzw. Transmissionsspektrum im NIR-Spektralbereich aufgenommen wird und der Ermittlung der Blutzuckerkonzentration dient.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spektralcharakteristik der Strahlungsquelle (1) mit Hilfe von Strahlungsempfängern (9) unterschiedlicher spektraler Empfindlichkeit zeitlich parallel erfaßt und ständig überwacht wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufnahme von Remissionsspektren das Meßmedium mittels eines kompakten Meßfühlers sowohl bestrahlt als auch dessen Remission erfaßt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Meßmedium gut durchblutete Hautpartien des Menschen, insbesondere die Mundschleimhäute verwendet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleimhaut der Zunge, vorzugsweise ihre Oberseite als Meßmedium verwendet wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erreichung reproduzierbarer Meßbedingungen der Meßfühler mit Unterdruck angesaugt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet daß der Meßfühler mit ca. 40 kPa angesaugt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Remissions- bzw. Transmissionsspektrum in Spektralintervalle (12) mit geringen Bandbreiten im Nanometerbereich eingeteilt wird, wobei die Einteilung Lücken, aber keine Überlappungen zuläßt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Remissions- bzw. Transmissionsspektrum gleichmäßig und lückenlos in Spektralintervalle (12) eingeteilt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem eigentlichen Auswerteprozeß mittels dem geeignet generierten neuronalen Netz (13) eine Vorklassifizierung der Intensitätswerte der Spektralintervalle (12) zur Erkennung von Meßfehlern und veränderten Meßbedingungen stattfindet, wobei die Erstellung der Klassen auf Basis einer großen Anzahl von Spektren erfolgt, die unter definiert unterschiedlichen Meßbedingungen und Fehlerquellen aufgenommen werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorklassifizierung mittels eines zusätzlich vorgelagerten Teils des neuronalen Netzes (13) erfolgt.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorklassifizierung mittels klassischer statistischer Verfahren, insbesondere mittels Clusteranalyse erfolgt.
15. Anordnung zur nichtinvasiven, transkutanen Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Körperflüssigkeit oder Gewebe des Menschen, in der eine Strahlungsquelle zur Bestrahlung eines Meßmediums, wobei die Strahlungsquelle wenigstens in solchen Wellenlängenbereichen emittiert, in denen der Stoff, dessen Konzentration zu bestimmen ist, Strahlung absorbiert, eine Einrichtung zur Führung der in Meßmedium ein- und aus dem Meßmedium austretenden Strahlung sowie eine Detektoreinheit vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Strahlungsquelle (1) eine breitbandige Strahlungsquelle vom sichtbaren bis im IR-Spektrum ist,
  • - die Einrichtung zur Führung der Strahlung einstückig ausgeführt ist, wobei die Detektoreinheit bezüglich der Strahlungsquelle (1) starr angeordnet ist
  • - die Detektoreinheit in der Lage ist, ein Remissions- oder Transmissionsspektrum mindestens in den Wellenlängenbereichen aufzunehmen, in den die in ihrer Konzentration zu bestimmenden Stoffe konzentrationsabhängige Absorptionsänderungen aufweisen, wobei für eine Folge geeignet gewählter Spektralintervalle (12) separate Intensitätswerte ausgebbar sind und
  • - eine Auswerteeinheit (7) zur Bestimmung der Stoffkonzentration mit einem künstlichen neuronalen Netz (13) vorhanden ist, die zum Zweck des Anlernens des neuronalen Netzes (13) mit einem externen Rechner verknüpfbar ist und die innerhalb des Meßprozesses als Basis für die Umsetzung der Intensitätswerte aus den Spektralintervallen (12) in Stoffkonzentrationen im neuronalen Netz (13) enthaltene Gewichtsmatrizen aufweist.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektionseinheit ein Spektralanalysator ist.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektoreinheit ein dispergierendes Element vor einem Detektorarray (6) aufweist (Polychromator (4)).
18. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektoreinheit ein Detektorarray (6) mit vorgesetzten Schmalbandfiltern enthält.
19. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektoreinheit ein Detektorarray (6) mit vorgelagertem Verlaufsfilter enthält.
20. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß als Detektoreinheit ein breitbandiger Strahlungsempfänger und als Strahlungsquelle (1) ein monochromatischer, durchstimmbarer Strahler eingesetzt sind.
21. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Führung der Strahlung Glasfaserbündel (2, 3) beinhaltet, die miteinander zumindestens bezüglich der Auflage am Meßmedium starr verbunden sind.
22. Anordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß bei Remissionsmessungen die Glasfaserbündel (2, 3) für Bestrahlung und remittierte Strahlung konzentrisch geführt sind.
23. Anordnung nach den Ansprüchen 22 und 23, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abbildung der remittierten Strahlung auf den Eintrittsspalt (5) eines Polychromators (4) der entsprechende Teil des Glasfaserbündels (3) eine kontinuierliche Querschnittsänderung von einer Kreis- zur Spaltform aufweist.
24. Anordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß für Remissionsmessungen an Mundschleimhäuten ein kompakter löffelförmiger Meßfühler sowohl zur Bestrahlung des Meßmediums als auch zur Aufnahme des Remissionsspektrums mit im wesentlichen einheitlicher Fläche (10) von Strahlungsaustritt und Strahlungsaufnahme am Meßfühlerkopf vorgesehen ist.
25. Anordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßfühler außer den Glasfaserbündeln (2, 3) zu Strahlungsquelle (1) und Detektoreinheit einen Gaskanal (11) zu einer Vakuumpumpe aufweist, wobei der Gaskanal (11) an die Fläche (10) von Strahlungsaustritt und Strahlungsaufnahme geführt ist zur reproduzierbaren Ansaugung des Meßmediums.
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