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DE4338382C2 - Als Abzug ausgebildetes Labormöbel - Google Patents

Als Abzug ausgebildetes Labormöbel

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DE4338382C2
DE4338382C2 DE19934338382 DE4338382A DE4338382C2 DE 4338382 C2 DE4338382 C2 DE 4338382C2 DE 19934338382 DE19934338382 DE 19934338382 DE 4338382 A DE4338382 A DE 4338382A DE 4338382 C2 DE4338382 C2 DE 4338382C2
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Germany
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air
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laboratory furniture
fume cupboard
interior
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LABORBAU SYSTEME GMBH, 48683 AHAUS, DE
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Wrt Laborbau & Co KG GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B15/00Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area
    • B08B15/02Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area using chambers or hoods covering the area
    • B08B15/023Fume cabinets or cupboards, e.g. for laboratories

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  • Ventilation (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein als Abzug ausgebildetes Labormöbel mit einer Abzugskabine gemäß Oberbe­ griff des Anspruchs 1.
Derartige Labormöbel sind bekannt. Die Abzugskabine weist hierbei einen Innenraum auf, der durch den geöffneten Schieber zugänglich ist. Der Schieber wird dabei in der Regel durch eine Frontwand, bei­ spielsweise aus Glas, gebildet, der eine Gegenge­ wichtsanordnung zur Einstellung einer wählbaren Zugriffsöffnung, wobei der Schieber dann in der eingestellten Höhe verbleibt, zugeordnet ist. Durch diese Zugriffsöffnung können beispielsweise bei ma­ ximal geöffnetem Schieber in den Innenraum der Ab­ zugskabine Laborapparaturen oder ähnliches einge­ bracht werden. Während der Durchführung von Versu­ chen kann der Schieber so weit geschlossen werden, daß lediglich eine Zugriffsöffnung freibleibt, durch die ein an dem Labormöbel tätiger Laborant zur Durchführung von Versuchen oder ähnlichem in den Innenraum eingreifen kann. Der möglichst weit geschlossene Schieber dient dabei einerseits als Sichtscheibe und andererseits beispielsweise als Spritzschutz für den Laboranten. Die der Abzugska­ bine zugeordnete Abzugseinrichtung dient dazu, in der Abzugskabine einen Unterdruck zu erzeugen, so daß bei den Versuchen eventuell auftretende schäd­ liche Gase, Dämpfe usw. kontrolliert abgesaugt wer­ den und nicht nach vorne ausbrechen können. Diese Abzugseinrichtung befindet sich in der Regel oberhalb der Abzugskabine und bewirkt eine Luftströmung innerhalb der Abzugskabine, die durch die geöffnete Zugriffsöffnung und den Innenraum der Abzugskabine in Richtung der Abzugseinrichtung verläuft. Hierbei ist jedoch nachteilig, daß bei teilweise geöffnetem Schieber es an den den Innenraum der Abzugskabine begrenzenden Seitenwänden im Bereich der Zugriffs­ öffnung zu Verwirbelungen mit der von außen eintre­ tenden nachströmenden Luft kommt. Diese Verwirbe­ lungen können dazu führen, daß die im Innenraum der Abzugskabine vorhandenen Gase und/oder Dämpfe zu­ mindest teilweise aus der Zugriffsöffnung austreten können und somit unmittelbar an der Abzugskabine arbeitende Laboranten potentiell gefährdet sind.
Ein als Abzug ausgebildetes Labormöbel gemäß Ober­ begriff des Anspruchs 1 ist aus DE 34 31 669 A1 be­ kannt. Ferner offenbart die GB 1,129,911 ein als Abzug ausgebildetes Labormöbel mit im Innenraum im Bereich eines Schiebers gerundeten Ecken. Diese ge­ rundeten Ecken dienen der Schaffung eines Freirau­ mes, um dort Gegengewichte für den Schieber unter­ bringen zu können. Darüber hinaus ist ein gattungs­ gemäßer Laborabzug aus der EP 0 553 512 A1 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein La­ bormöbel der gattungsgemäßen Art zu schaffen, mit dem ein unkontrolliertes Austreten von Gasen aus dem Innenraum der Abzugskabine sicher vermieden werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das Luftleitprofil einen Bereich mit einem dreieckförmigen Grundriß aufweist und die luftdurchlässige Wand relativ zum Schieber schräggestellt ist. Hierdurch wird erreicht, daß bei eingeschalteter Abzugsein­ richtung die Luftleitprofile die Strömung so beein­ flussen, daß eine Wirbelbildung vermieden wird, die zu einem Austritt von Dämpfen aus der geöffneten Zugriffsöffnung führen kann. Die durch die Ab­ zugseinrichtung erzeugte Strömung wird dahingehend unterstützt, daß die Luftleitprofile das sich in dem Innenraum bildende Gas-Luftgemisch in Richtung der Abzugseinrichtung beschleunigen. Die durch die geöffnete Zugriffsöffnung nachströmende Luft hat daher keine Möglichkeit mehr, sich so zu verwir­ beln, daß einzelne sich im Innenraum der Abzugska­ bine befindende Gasmengen durch die Zugriffsöffnung zurückströmen können.
In bevorzugter Ausgestaltung des Laborabzugs ist vor­ gesehen, daß die luftdurchläs­ sige Wand sich mindestens über eine maximal mögliche Zugriffsöffnung in den Innenraum erstreckt und das Luftleitprofil unmittelbar auf ei­ ner Arbeitsfläche der Abzugskabine beginnt. Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, daß unabhängig der Öffnungsstellung des Schiebers, das heißt, daß der Schieber auch maximal geöffnet sein kann, je­ derzeit sicher eine Wirbelbildung vermieden werden kann. Die luftdurchlässige Wand stellt gleichzeitig für die durch die Zugriffsöffnung einströmende Luft einen Widerstand dar, so daß die durch die Öffnun­ gen in der luftdurchlässigen Wand durchtretende Luft beschleunigt wird. Die auf der dem Innenraum zugewandten Seite der luftdurchlässigen Wand aus­ tretende beschleunigte Luft hat dadurch die Mög­ lichkeit, die Umgebungsluft und damit auch die in der Umgebungsluft enthaltenen Gase oder Dämpfe mitzureißen. Da diese Strömungsbeschleunigung in den Innenraum der Abzugskabine hinein erfolgt, kön­ nen die Gase keinesfalls in Richtung der Zugriffs­ öffnung gelangen. Dadurch, daß die Luftleitprofile unmittelbar auf der Arbeitsfläche beginnen und sich über die gesamte maximal mögliche Zugriffsöffnung erstrecken, kann dieses kontinuierlich in den In­ nenraum hinein erfolgende, wenn man so will, Ein­ blasen, unabhängig von der Größe der Zugriffsöff­ nung erfolgen.
Nach einer Weiterbildung des Abzugs ist vorge­ sehen, daß das Luftleitprofil schieberseitig einen Spalt besitzt. Der Spalt kann sich vorzugsweise über die gesamte dem Schieber zugewandte Breite des Luftleitprofils erstrecken. Durch die Anordnung dieses Spalts wird es möglich, da in dem Innenraum der Abzugskabine durch die Abzugseinrichtung ein Unterdruck herrscht, von außerhalb der Abzugskabine Luft gezielt durch den Spalt für das Luftleitprofil anzusaugen, so daß die von dem Luftleitprofil aus­ gehende Luftströmung in den Innenraum der Abzugska­ bine hinein noch verstärkt wird. Damit ist der Vor­ teil verbunden, je größer die Luftströmung ist, um­ so besser kann das an der Austrittsseite des Luft­ leitprofils vorhandene Luftgasgemisch in Richtung des Innenraums der Abzugskabine hinein gelenkt werden.
In weiterer bevorzugter Ausgestaltung des Abzugs ist vorgesehen, daß das Luftleitprofil mit einem Energie- und/oder Sanitärkanal verbunden ist. Durch diese multifunktionelle Ausbildung ist es möglich, dem Labormöbel eine Einheit zuzuordnen, die neben der Aufnahme von Elektro- und/oder Sanitärinstalla­ tionen, wie beispielsweise Steckdosen, Sicherungs­ elemente, Wasser, Luft und Gasleitungen und deren Armaturen, gleichzeitig das Entstehen von Wirbeln und damit das mögliche Austreten von Gasen und/oder Dämpfen gemäß DIN 12924 aus der Zugriffsöffnung verhindert. Durch die kombinierte Ausbildung des Luftleitprofils mit dem Energie- und/oder Sanitär­ kanal kann insgesamt ein sehr kompaktes, universell einsetzbares und sicheres Labormöbel zur Verfügung gestellt werden.
In weiterer Ausgestaltung des Abzugs ist vorge­ sehen, daß der Energie- und/oder Sanitärkanal einen Zuluftkanal bildet und vorzugsweise an seiner dem Luftleitprofil zugewandten Wandung Durchbrüche auf­ weist. Durch diese Ausbildung des Energie- und/oder Sanitärkanals als Zuluftkanal kann auf die weitere Ausbildung von Luftzuführungen verzichtet werden, über die den Luftleitprofilen die in den Innenraum der Abzugskabine einströmende Luft zugeführt wird. Wenn der Energie- und/oder Sanitärkanal dazu vor­ zugsweise an seiner unteren und/oder oberen Stirn­ fläche offen ist oder Öffnungen aufweist, ist einerseits eine günstige Strömungsführung möglich, die für einen stets ausreichend großen Luftvolumen­ strom sorgt und andererseits kann durch die Nicht­ sichtbarkeit von nach außen vorhandenen Öffnungen der optische Eindruck des Labormöbels nicht beein­ trächtigt werden. Gegebenenfalls kann durch die Ausbildung des Energie- und/oder Sanitärkanals als Zuluftkanal durch die durch diesen strömende Luft eine zusätzliche Kühlwirkung für in dem Kanal angeordnete Installationen erfolgen. Die Durch­ brüche zwischen dem Kanal und dem Luftleitprofil sind dabei so angeordnet, daß eine ausreichende Luftzufuhr zu dem Luftleitprofil, insbesondere in dem Bereich der maximal möglichen Zugangsöffnung, gewährleistet ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Abzugs ergeben sich aus den übrigen in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
Der Laborabzug wird nachfolgend in Ausführungs­ beispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Labor­ möbels;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch ein Labormöbel in Draufsicht;
Fig. 3 eine Schnittdarstellung durch den Schieber-Bereich eines Labormöbels in einer anderen Ausführungsvariante und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer kombinierten Luftleitprofil- und Energie- und/oder Sanitärkanalanordnung.
Fig. 1 zeigt einen Abzug 10, der eine Abzugskabine 12 aufweist. Die Abzugskabine 12 besitzt eine Rückwand 14 und Seitenwände 16. An der Vorderfront besitzt die Abzugskabine 12 einen Schieber 18, der in beidseitig angeordneten Führungen 20 höhenver­ stellbar ist. Zur Höhenverstellung ist dem Schieber 18 eine hier nicht dargestellte Gegengewichts­ anordnung zugeordnet, die gleichzeitig ein Ver­ bleiben des Schiebers 18 in der gewählten Höhe ge­ währleistet. Sowohl der Schieber 18 als auch die Seitenwände 16 können aus Glas, aber auch bei­ spielsweise aus Holz oder Metall bestehen. Die Abzugskabine 12 ist auf einem Unterschrank 22 angeordnet, dessen Arbeitsfläche 24 gleichzeitig die Arbeitsfläche für die Abzugskabine 12 bildet. Der Unterschrank 22 besitzt hier zwei Türen 26, kann jedoch auch als einfacher Untertisch ausgebil­ det sein. Die hier dem Unterschrank 22 zugeordnete Arbeitsfläche 24 kann auch der Abzugskabine 12 zugeordnet sein. Oberhalb der Abzugskabine 12 ist eine Abzugshaube 28 angeordnet, der eine hier nicht dargestellte Abzugseinrichtung zugeordnet ist. Die Abzugseinrichtung kann entweder ein Saugzug oder ein auf der Abzugshaube 28 angeordneter Ventilator sein. Der Schieber 18 ist durch die Abzugshaube 28 hindurch verschiebbar oder bei entsprechender Ausgestaltung der Abzugshaube 28 und des Schiebers 18 kann dieser in diese hinein verschiebbar sein. Durch den Schieber 18, die Rückwand 14 und die Seitenwände 16 wird ein Innenraum 30 der Abzugs­ kabine 12 gebildet, in dem zwei Luftleitprofile 32 angeordnet sind. Die Luftleitprofile 32 sind dabei an den Seitenwänden 16, und zwar im Bereich des Schiebers 18, angeordnet. Die Luftleitprofile 32 beginnen auf der Arbeitsfläche 24 und erstrecken sich über die gesamte Höhe des Innenraums 30.
Im folgenden soll die Funktion des Abzuges 10 kurz erläutert werden. Bei vollkommen bzw. ausreichend geöffnetem Schieber 18 können in den Innenraum 30 der Abzugskabine 12 Labor- und/oder Versuchsanord­ nungen eingebracht werden. Der Schieber 18 wird nun soweit geschlossen, daß zwischen der Arbeitsfläche 24 und dem Schieber 18 eine Zugriffsöffnung 34 verbleibt, durch die eine Person in den Innenraum 30 eingreifen kann. Damit wird erreicht, daß der heruntergeführte Schieber 18 einerseits als Spritz­ schutz für die Person dient und das Austreten von schädlichen Gasen und/oder Dämpfen in Richtung der an dem Abzug 10 arbeitenden Person vermieden wird. Durch Inbetriebnahme der über der Abzugshaube 28 angeordneten Abzugseinrichtung wird in dem Innen­ raum 30 ein Unterdruck erzeugt, der die Gase und die Luft aus dem Innenraum 30 absaugt. Dabei stellt sich eine Luftströmung ein, die Luft von außerhalb durch die Zugriffsöffnung 34 in die Abzugskabine hinein führt und im Innenraum 30 der Abzugskabine 12 in Richtung der Abzugshaube 28 gerichtet ist.
Hiermit wird vermieden, daß im Bereich der Zu­ griffsöffnung 34 im Innenraum 30 eventuell ent­ stehende schädliche Gase oder Dämpfe aus der Ab­ zugskabine 12 austreten können. Durch die Luft­ leitprofile 32 wird diese Luftströmung so beein­ flußt, daß sich an den Seitenwänden 16 keine Verwirbelungen bilden können, die ein zumindest teilweises Austreten von Gasen an der Zugriffs­ öffnung 34 verhindern. Damit wird für eine an der Abzugskabine 12 arbeitende Person die Sicherheit wesentlich erhöht.
In der in Fig. 2 gezeigten Draufsicht wird die Anordnung und die Funktion der Luftleitprofile 32 verdeutlicht. Gleiche Teile wie in Fig. 1 sind mit gleichen Bezugszeichen versehen und hier nicht nochmals erläutert. Die Luftleitprofile 32 besitzen einen dreieckförmigen Grundriß, der von einer in Richtung des Innenraums 30 weisenden luftdurch­ lässigen Wand 36 und einer etwa parallel zum Schieber 18 verlaufenden Wand 38 gebildet wird. Der dritte Schenkel wird von einem Bereich der Seitenwand 16 gebildet. Zwischen der Wand 38 und der Seitenwand 16 ist ein Spalt 40 vorgesehen. Der Spalt 40 kann gemäß einer anderen Ausführungs­ variante sich auch von der Seitenwand 16 bis zur Wand 36 erstrecken, so daß die Wand 38 in diesem Fall entfällt. Die luftdurchlässige Wand 36 wird beispielsweise durch ein Lochblech 41 gebildet.
Während des Betriebes der Abzugskabine 12, das heißt, während die über der Abzugshaube 28 angeordnete Abzugseinrichtung die Luft bzw. das Luft- Gasgemisch aus dem Innenraum 30 absaugt, wird bei teilweise geöffnetem Schieber 18 im Bereich der Zugriffsöffnung 34 durch den Spalt 40 Luft in die Luftleitprofile 32 gesaugt. Diese Luft trifft nun innerhalb der Luftleitprofile 32 auf die luft­ durchlässige Wand 36 und tritt dort durch die Öffnungen in den Innenraum 30 ein. In Verbindung mit dem Spalt 40 und dem dreieckförmigen Grundriß der Luftleitprofile 32 wirken diese als Diffusor, so daß von der luftdurchlässigen Wand 40 in den Innenraum 30 hinein eine gleichmäßige Luftströmung entsteht. Diese Luftströmung, die entsprechend der Anzahl der Öffnungen in der luftdurchlässigen Wand 40 aus einzelnen Luftströmen besteht, reißt die sich in der Nähe der Luftleitprofile 32 im Innen­ raum 30 befindende Luft bzw. das Luft-Gasgemisch mit und führt dieses von der Zugriffsöffnung 34 weg in den Innenraum 30 hinein. Eine Luftbewegung von dem Innenraum 30 in Richtung der Zugriffsöffnung 34 wird dadurch sicher vermieden.
In der Fig. 3 ist in der teilweisen Draufsicht auf eine Abzugskabine 12 eine andere Ausführungs­ variante gezeigt. Gleiche Teile wie in Fig. 1 und 2 sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, obwohl sie hier teilweise einen anderen Aufbau, jedoch die gleiche Funktion, besitzen. Die Abzugskabine 12 besitzt hier beidseitig an den vorderen Abschlüssen der Seitenwände 16 angeordnete Energie- und/oder Sanitärkanäle (im weiteren Kanäle) 42. Diese Kanäle 42 dienen einerseits zur Aufnahme von Elektro- und/oder Sanitärinstallationen, wobei hier bei­ spielsweise bei dem rechten Kanal 42 eine Steckdose 44 und bei dem linken Kanal 42 ein Sicherungs­ automat 46 angedeutet ist. Selbstverständlich kön­ nen hier auch jede beliebige andere Installationen, beispielsweise Anzeigegeräte, Sicherungen usw. aber auch Zuleitungen für Luft, Wasser, Gas oder ähnlichem und deren Armaturen angeordnet sein. Die Kanäle 42 können auch so ausgelegt sein, daß sie die Gegengewichte - hier nicht dargestellt - für den Schieber 18 aufnehmen. Dies könnte beispiels­ weise in einem hier mit 46 bezeichneten Bereich des rechten Kanals 42 erfolgen. Die Kanäle 42 besitzen gleichzeitig die Führungen 20 für den Schieber 18. An einer rückwärtigen Wand 48 der Kanäle 42 schließt sich ein Bereich 50 an, der durch einen vorderen Bereich der Seitenwand 16, der luftdurch­ lässigen Wand 36 und einer parallel zur Seitenwand 16 verlaufenden Montagewand 52 sowie der Wand 48 gebildet wird. Die luftdurchlässige Wand 36 kann wiederum als Lochblech 40 ausgeführt sein. Es sind jedoch auch andere Gestaltungen denkbar, die über die Fläche der luftdurchlässigen Wand 36 verteilte Durchtrittsöffnungen aufweisen. Die Wand 48 besitzt in der Fig. 3 nicht sichtbare Durchbrüche, die eine Verbindung zwischen dem Bereich 46 und dem Bereich 50 herstellen. Die Lochbleche 40 können gleichzeitig als Träger für Elektro- und/oder Sani­ tärarmaturen ausgebildet sein. Bei dem hier linken Luftleitprofil 32 ist die Anordnung einer Steckdose 54 im Lochblech 40 angedeutet. Dieses besitzt dann zur Aufnahme der Armaturen entsprechend ausgebildete Durchbrüche. Auf nähere Einzelheiten der An­ ordnung der Elektro- und/oder Sanitärarmaturen und deren Anschluß soll jedoch hier nicht weiter eingegangen werden. Die Kanäle 42 sind jeweils an ihrem unteren stirnseitigen Abschluß 56 und ihrem oberen stirnseitigen Abschluß 58 offen. In der in Fig. 3 gezeigten Draufsicht sind die Abschlüsse 56 und 58 nicht deutlich zu erkennen und deswegen nur mit den Pfeilen angedeutet.
Insgesamt ergibt sich durch die in Fig. 3 gezeigte Ausführung folgende Funktion. Bei Betrieb der Ab­ zugseinrichtung wird das in dem Innenraum 30 befindende Luft- und/oder Luft-Gasgemisch in Rich­ tung der Abzugskabine 28 abgesaugt. Da hierauf in dem Innenraum 30 ein Unterdruck entsteht, strömt einerseits durch die Zugriffsöffnung 34 Luft von außerhalb der Abzugskabine 12 in den Innenraum 30 nach. Durch die offenen Abschlüsse 56 und 58 der Kanäle 42 wird ebenfalls Luft angesaugt, die durch die Durchbrüche in der Wand 48 in den Bereich 50 der Luftleitprofile 32 eintritt. Hier trifft diese angesaugte Luft auf die Lochbleche 40 und tritt in einer Vielzahl von Einzelströmen in den Innenraum 30 ein. Die sich an der Innenraumseite des Lochbleches befindende Luft bzw. Luft-Gasgemisch wird hierdurch mitgerissen und in den Innenraum 30 hinein und von dort, wie bereits erwähnt, in Richtung der Abzugskabine 12 abgesaugt. Die Kanäle 42 erfüllen damit neben der eigentlichen Funktion der Aufnahme von Elektro- und/oder Sanitärinstal­ lationen gleichzeitig die Funktion eines Zuluftkanals für die Luftleitprofile 32. Ein Austreten von Luft oder Luft-Gasgemischen aus dem Innenraum 30 bei geöffnetem Schieber 18 durch die Zugriffs­ öffnung 34 wird somit sicher vermieden.
In der Fig. 4 ist in einer perspektischen Ansicht nochmals eine Einheit aus einem Kanal 42 und einem Luftleitprofil 32 näher gezeigt. Gleiche Teile wie in Fig. 3 sind wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen und hier nicht nochmals erläutert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die Darstellung von Elektro- und/oder Sanitärinstal­ lationen in dem Kanal 42 verzichtet. In der perspektivischen Ansicht sind deutlich die in der Wand 48, bereits in Fig. 3 erwähnten und hier mit 60 bezeichneten Durchbrüche zu erkennen. Die Durch­ brüche 60 verbinden den Kanal 42 mit dem Bereich 50 der Luftleitprofile 32. An der Wand 48 des Kanals 42 ist weiterhin eine Stützwand 62 angeordnet, die zur Stabilisierung der Gesamtanordnung aus dem Kanal 42 und dem Luftleitprofil 32 an der hier nicht dargestellten Seitenwand 16 anliegt.
Insgesamt ist hier mit dem Kanal 42 und dem Luft­ leitprofil 32 eine Anordnung geschaffen, die einer­ seits eine universelle Funktionalität in bezug auf den gesamten Abzug 10 aufweist und andererseits die Sicherheit für eine an dem Abzug 10 arbeitende Person wesentlich erhöht. Nach einer in den Fig. 1 bis 4 nicht gezeigten Ausführung können die in den luftdurchlässigen Wänden 36 bzw. Lochblechen 40 vorgesehenen Öffnungen so ausgebildet sein, daß diese einen sich ändernden Querschnitt aufweisen und/oder eine Richtungsablenkung des durch sie hin­ durchtretenden Luftstromes, beispielsweise in Rich­ tung der Abzugshaube 28 bewirken. Hierdurch kann auch bei sehr hohen Konzentrationen von schädlichen Stoffen in dem Innenraum 30 ein sicheres und gesteuertes Herausführen dieser aus dem Innenraum 30 unterstützt werden, ohne daß etwa Teile davon aus der Zugriffsöffnung 34 in Richtung von davor­ stehenden Personen austreten können.

Claims (13)

1. Als Abzug ausgebildetes Labormöbel, mit einer Abzugskabine, die mittels mindestens einer Verti­ kal-Schiebetür oder mittels eines Schiebers verschließbar ist, und die eine Abzugseinrichtung zur Erzeugung eines Un­ terdrucks in einem Innenraum der Abzugskabine auf­ weist, wobei im Innenraum der Abzugskabine an jeder Seitenwand im Bereich des Schiebers ein Profil an­ geordnet ist, und wobei das Profil ein Luftleitpro­ fil ist, das eine luftdurchlässige Wand aufweist, die von einer Luftströmung durchsetzbar ist zur Vermeidung einer Luftbewegung vom Innenraum in Richtung der Zugriffsöffnung in der Nähe der Luft­ leitprofile, dadurch gekennzeichnet, dass das Luft­ leitprofil (32) einen Bereich mit einem dreieckför­ migen Grundriss aufweist und die luftdurchlässige Wand (36) relativ zum Schieber schräggestellt ist.
2. Labormöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, dass die Wand (36) sich mindestens über eine maximal mögliche Zugriffsöffnung (34) zu dem Innenraum (30) erstreckt.
3. Labormöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitpro­ fil (32) unmittelbar auf einer Arbeitsfläche (24) der Abzugskabine (12) beginnt.
4. Labormöbel nach einem der Ansprü­ che 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitpro­ fil (32) schieberseitig einen sich über die Höhe des Luftleitprofils (32) erstreckenden Spalt (40) besitzt.
5. Labormöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt (40) durch eine Öffnung zwischen der Seitenwand (16) und der luftdurchlässigen Wand (36) gebildet ist.
6. Labormöbel nach einem der Ansprü­ che 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitpro­ fil (32) mit einem Energie- und/oder Sanitärkanal (42) verbunden ist.
7. Labormöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (42) einen Zuluftkanal bildet.
8. Labormöbel nach einem der Ansprü­ che 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (42) an seiner dem Luftleitprofil (32) zugewandten Wand (48) Durchbrüche (60) aufweist.
9. Labormöbel nach einem der Ansprü­ che 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (42) an seiner unteren und/oder oberen Stirnfläche (56; 58) Öffnungen aufweist.
10. Labormöbel nach einem der An­ sprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die luft­ durchlässige Wand (36) ein Lochblech (40) ist.
11. Labormöbel nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Öffnungen des Lochblechs (40) einen sich ändernden Querschnitt aufweisen.
12. Labormöbel nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen des Lochblechs (40) derart ausgebildet sind, dass sich eine Ablen­ kung des durch sie hindurchtretenden Luftstroms be­ wirken.
13. Labormöbel nach einem der An­ sprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die luft­ durchlässige Wand (36) Elektro- und/oder Sanitär­ einrichtungen (54) aufnimmt.
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