DE4335099A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Beschränken des Zuganges zu einem Septum - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Beschränken des Zuganges zu einem SeptumInfo
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Description
Die Erfindung betrifft generell ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Beschränken des Zuganges zu einem in den Kör
per implantierten Septum. Insbesondere ist die Erfindung auf
eine verbesserte Vorrichtung mit einem siebartigen Gitter
element gerichtet, das das Septum abdeckt und das eine Anzahl
von Öffnungen aufweist, die so bemessen sind, daß der Zugang
zu dem Septum auf Nadeln beschränkt ist, die in die Öffnungen
passen.
Um Medikamente oder andere flüssige Arzneimittel über
lange Zeiten an bestimmte Bereiche des menschlichen Körpers
zu liefern, werden häufig implantierbare Vorrichtungen wie
Arzneimittelpumpen verwendet. Diese Vorrichtungen weisen
gewöhnlich ein Arzneimittelreservoir, einen mit dem Reservoir
verbundenen Katheder, um das Arzneimittel an die gewünschte
Stelle zu leiten, und einen Pumpmechanismus auf, um das Arz
neimittel in einer einzeln vorgegebenen oder konstanten
Dosierung zu befördern. Mit der Zeit geht das Arzneimittel im
Reservoir natürlich zur Neige, und es wird erforderlich, die
Vorrichtung mit einem neuen Vorrat an Arzneimittel aufzufül
len. Um zu der Vorrichtung Zugang zu haben, ohne daß ein
chirurgischer Eingriff erforderlich ist, ist es wünschenswert,
wenn das Arzneimittelreservoir perkutan aufgefüllt werden
kann. Im allgemeinen wird dafür die Arzneimittelpumpe mit
einem elastischen, sich wieder verschließenden Füllöffnungs
septum für das Reservoir versehen, in das mit einer Subku
tannadel durch die Haut gestochen wird, um das Reservoir
aufzufüllen.
Bei solchen Vorrichtungen kann zusätzlich zu dem Füllöff
nungsseptum für das Reservoir auch ein Zugabeöffnungsseptum
für den Katheder vorgesehen sein. Das Katheder-Zugabeöffnungs
septum ist auch über eine Subkutannadel perkutan zugänglich.
Dieses Septum erlaubt einen direkten Zugang zu dem Katheder
unter Umgehung der Pumpe, so daß ein Medikament oder Arznei
mittel an der Stelle des Katheders direkt im Körper verab
reicht werden kann.
Obwohl ein Katheder-Zugabeöffnungsseptum sowohl wün
schenswert als auch vorteilhaft ist, kann sich daraus ein
Problem ergeben, daß die Person, die das Reservoir auffüllt,
das Arzneimittel irrtümlich in das Katheder-Zugabeöffnungs
septum anstelle dem Reservoir-Füllöffnungsseptum injiziert.
Dabei wird das Arzneimittel direkt dem Körper zugeführt.
Daraus kann sich eine Überdosierung oder ein anderes ernstes
Problem ergeben, da das Arzneimittel dafür vorgesehen ist,
durch die Pumpe über eine bestimmte längere Zeitspanne hinweg
verabreicht zu werden.
Bei den implantierbaren Arzneimittelpumpen wurden bereits
verschiedene Vorrichtungen verwendet, die es ermöglichen, daß
das Reservoir-Füllöffnungsseptum richtig lokalisiert wird. Zum
Beispiel ist im US-Patent 4 286 584 an Sampson et al. eine
Anordnung beschrieben, die, wenn sie an der Stelle der implan
tierten Vorrichtung über den Körper geführt wird, ein Energie
muster erzeugt, das die Stelle des Septums anzeigt. Bei dem
von Medtronic Inc., der Anmelderin der vorliegenden Erfindung,
vertriebenen SynchroMed(TM)-Infusionssystem wird eine Scha
blone verwendet, die an der Stelle der implantierten Vorrich
tung angesetzt wird, um das Septum zu lokalisieren.
Obwohl diese Vorrichtungen zur Lokalisierung der Reser
voir-Füllöffnung brauchbar sind, können sie doch nicht den
menschlichen Fehler verhindern, der darin liegt, daß das
Arzneimittel in das falsche Septum injiziert wird. Keine der
gegenwärtigen Vorrichtungen ist mit einem Sicherheitsmerkmal
ausgestattet, das es verhindert, daß ein für das Reservoir
bestimmtes Arzneimittel irrtümlich und unbeabsichtigt in das
Katheder-Zugabeöffnungsseptum eingeführt wird. Die gegenwär
tigen Vorrichtungen beruhen primär auf der physischen Trennung
der Septums, um eine mögliche Fehlzugabe des Arzneimittels zu
verhindern.
Obwohl es also Vorrichtungen gibt, die wie erwähnt beim
richtigen Gebrauch eine genaue Lokalisierung der Reservoir-
Füllöffnung ermöglichen, besteht nach wie vor die Möglichkeit
eines menschlichen Fehlers. Dieser Fehler kann in der unbeab
sichtigten Injektion des für das Reservoir bestimmten Arznei
mittels direkt in das Katheder-Zugabeöffnungsseptum und in den
Körper liegen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und
eine Vorrichtung zu schaffen, mit dem bzw. mit der die Mög
lichkeit der unbeabsichtigten Injektion eines Arzneimittels
direkt in die Katheder-Zugabeöffnung verhindert oder zumindest
verringert wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Anordnung
gelöst, die den perkutanen Zugang mit einer Nadel zu einem
Septum an einer in einen Körper implantierten Vorrichtung be
schränkt. Die Anordnung weist ein siebartiges Gitterelement
auf, das das Septum bedeckt und eine Anzahl von Öffnungen
besitzt. Die Öffnungen sind von einer bestimmten, vorgegebenen
Größe, so daß Nadeln, die größer sind, das Gitterelement nicht
durchdringen können und nicht in das Septum eingestochen
werden können. Bei einer Ausführungsform sind die Öffnungen im
wesentlichen kreisrund. Die Anordnung beinhaltet des weiteren
eine Einrichtung zum Befestigen des Gitterelementes in einer
Position, in der das Septum abgedeckt ist.
Die Einrichtung zur Befestigung des Gitterelementes in
seiner Position kann umlaufende Seitenwände umfassen, die mit
der implantierten Vorrichtung und mit dem Septum verbunden
sind, wobei die umlaufenden Seitenwände mit dem Gitterelement
verbunden sind, um das Gitterelement in der Position zu hal
ten, in der das Septum abgedeckt ist.
In einer Ausführungsform weist das Gitterelement eine
äußere Oberfläche und eine innere Oberfläche auf. Die Öffnun
gen sind so geformt, daß sie sich von der äußeren Oberfläche
zur inneren Oberfläche hin verjüngen, so daß die Öffnungen an
der äußeren Oberfläche größer sind als an der inneren Ober
fläche.
Die vorgegebene Größe der Öffnungen ist eine Sache der
gewählten Konstruktion. Bei einer Ausführungsform ist die vor
gegebene Größe groß genug, damit eine Nadel Nr. 25 (25-Gauge
Nadel, ca. 1,52 mm Durchmesser) das Septum erreichen und
durchdringen kann, während sie klein genug ist, damit eine
Nadel Nr. 22 (22-Gauge-Nadel, ca. 1,73 mm Durchmesser) nicht
durch das Gitterelement paßt und daher das Septum nicht er
reichen kann.
In einer anderen Ausführungsform wird die Erfindung bei
einer implantierbaren Arzneimittelpumpe mit einem Reservoir
zur Aufnahme des Arzneimittels verwendet, die ein Reservoir-
Füllöffnungsseptum, einen Katheder zum Verbinden des Reser
voirs mit der Stelle im Körper, an die das Arzneimittel zu
bringen ist, und ein Katheder-Zugabeöffnungsseptum für einen
direkten Zugang zum Katheder aufweist. Die Erfindung ist dabei
eine Vorrichtung zum Beschränken des Zugangs zum Katheder-Zu
gabeöffnungsseptum. Die Vorrichtung beinhaltet ein Gitterele
ment, das das Katheder-Zugabeöffnungsseptum abdeckt. Das
Gitterelement besitzt eine Anzahl von Öffnungen, die von einer
vorgegebenen Größe sind, so daß Nadeln und Kanülen, die größer
sind als die vorgegebene Größe, nicht durch das Gitterelement
passen und das Septum nicht durchdringen können. Die Vorrich
tung beinhaltet des weiteren eine Einrichtung zum Befestigen
des Gitterelementes in der Position, in der das Katheder-Zuga
beöffnungsseptum abgedeckt ist.
Bei dieser Ausführungsform kann die Einrichtung zur Be
festigung des Gitterelementes an seiner Position umlaufende
Seitenwände umfassen, die mit der implantierten Arzneimittel
pumpe und mit dem Katheder-Zugabeöffnungsseptum verbunden
sind, wobei die umlaufenden Seitenwände mit dem Gitterelement
verbunden sind, um das Gitterelement in der Position zu hal
ten, in der das Katheder-Zugabeöffnungsseptum abgedeckt ist.
Die Form der vorgegebenen Öffnungen kann im wesentlichen
kreisrund sein.
Bei dieser Ausführungsform weist das Gitterelement eine
äußere Oberfläche und eine innere Oberfläche auf. Die Öffnun
gen sind so geformt, daß sie sich von der äußeren Oberfläche
zur inneren Oberfläche hin verjüngen, so daß die Öffnungen an
der äußeren Oberfläche größer sind als an der inneren Ober
fläche.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Erfindung ein
Verfahren, das in Verbindung mit einer implantierbaren Arznei
mittelpumpe mit einem Reservoir zur Aufnahme des Arzneimittels
verwendet wird, die ein Reservoir-Füllöffnungsseptum, einen
Katheder zum Verbinden des Reservoirs mit der Stelle im Kör
per, an die das Arzneimittel zu bringen ist, und ein Kathe
der-Zugabeöffnungsseptum für einen direkten Zugang zum Kathe
der aufweist. Die Erfindung ist dabei ein Verfahren zum Be
schränken des Zugangs zum Katheder-Zugabeöffnungsseptum. Das
Verfahren beinhaltet das Abdecken des Katheder-Zugabeöffnungs
septums mit einem Gitterelement. Das Gitterelement besitzt
eine Anzahl von Öffnungen, die von einer vorgegebenen Größe
sind, so daß Nadeln und Kanülen, die größer sind als die
vorgegebene Größe, nicht durch das Gitterelement passen und
das Septum nicht durchdringen können. Das Verfahren beinhaltet
des weiteren das Befestigen des Gitterelementes in der Posi
tion, in der das Katheder-Zugabeöffnungsseptum abgedeckt ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden
anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Aufsicht auf eine implantierbare Arzneimittel
pumpe;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Arzneimittelpumpe der Fig.
1;
Fig. 3 eine Schnittansicht eines herkömmlichen Katheder-
Zugabeöffnungsseptums;
Fig. 4 ein erfindungsgemäßes Katheder-Zugabeöffnungsseptum;
Fig. 5 eine Ansicht eines Gitterelementes längs der Linie
5-5 in der Fig. 4; und
Fig. 6 eine Aufsicht auf das Katheder-Zugabeöffnungs
septum der Fig. 4.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Aufsicht bzw. eine Seitenan
sicht einer Arzneimittelpumpe 10 gezeigt, die im Körper im
plantierbar ist. Die Pumpe 10 weist ein Reservoir-Füllöff
nungsseptum 12 auf, das perkutan mit einer Subkutannadel
zugänglich ist. Das Füllöffnungsseptum 12 besteht aus einem
elastischen, wiederabdichtenden Material wie Silikonkautschuk,
das dauerhaft genug ist, um zahlreiche Durchstiche ohne Un
dichtwerden auszuhalten. Durch das Einführen einer Nadel oder
Kanüle durch die Haut in das Füllöffnungsseptum 12 und das
Einspritzen des Arzneimittels in ein Reservoir kann das (nicht
gezeigte) Reservoir aufgefüllt werden. Die Pumpe 10 beinhaltet
eine Pumpeinrichtung (nicht gezeigt), um konstante oder zuge
messene Dosierungen des Arzneimittels aus einer Katheder-An
schlußeinrichtung 14 abzugeben. Die Katheder-Anschlußeinrich
tung 14 ist mit einem (nicht gezeigten) Katheder verbunden,
der so angeordnet ist, daß das aus der Anschlußeinrichtung 14
herausgepumpte Arzneimittel durch den Katheder zu einer ausge
wählten Stelle im Körper geleitet wird. Die Arzneimittelpumpe
10 ist von einer herkömmlichen, bekannten Bauart, wie zum Bei
spiel bei dem von Medtronic, Inc., Minneapolis, Minnesota, USA
hergestellten SynchroMed(TM)-Infusionssystem.
Die Arzneimittelpumpe 10 weist des weiteren eine Kathe
der-Zugabeöffnung 16 auf. Die Zugabeöffnung 16 ist deutlicher
in den Fig. 4, 5 und 6 gezeigt, die später noch genauer erläu
tert werden. Die Katheder-Zugabeöffnung 16 erlaubt mittels
einer Subkutannadel einen direkten perkutanen Zugang zur Ka
theder-Anschlußeinrichtung 14. Dadurch kann durch die Zugabe
öffnung 16 eine Dosis eines Medikaments oder Arzneimittels
direkt zu der Stelle gegeben werden, an der sich der Katheder
befindet, ohne daß die Pumpe 10 durchlaufen werden muß.
Die Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht der Katheder-Zugabe
öffnung 16. Die Zugabeöffnung 16 weist umlaufende Seitenwände
18 auf, die einen nach innen überstehenden Rand 20 haben.
Innerhalb der Seitenwände 18 liegt ein wiederabdichtendes
Septum 22. Das Septum 22 wird von einem starren Stopfen 24 von
innen gegen den überstehenden Rand 20 gedrückt und dort ge
halten. Der Stopfen 24 hat im Querschnitt U-Form, so daß er
einen zentralen Hohlraum 26 zwischen dem Stopfen 24 und dem
Septum 22 freiläßt. Der Stopfen 24 weist auch eine Öffnung 28
auf, die einen Fluid-Abgabeweg zwischen dem Hohlraum 26 und
einem Abgabeanschluß 30 bildet. Der Abgabeanschluß 30 stellt
einen direkten Weg für die Flüssigkeit zur Katheder-Anschluß
einrichtung 14 dar, so daß jedes flüssige Arzneimittel, das
durch das Septum 22 in den zentralen Hohlraum 26 injiziert
wird, direkt in den Katheder strömt.
Aus der Fig. 4 geht weiter hervor, daß das Septum 22 an
der dem Hohlraum 26 gegenüberliegenden Außenseite mit einem
siebartigen Gitterelement 32 abgedeckt ist. Das Gitterelement
32 kann als integraler Teil der Seitenwände 18 einstückig
damit ausgebildet sein, wie es gezeigt ist, oder es kann aus
einem separaten Teil bestehen, das fest an den umlaufenden
Seitenwänden 18 befestigt bzw. damit verbunden ist. Alternativ
kann ein separates Gitterelement 32 verwendet werden, das
nicht fest mit den Seitenwänden 18 verbunden ist, jedoch eine
solche Größe hat, daß sein Rand in den durch die Seitenwände
18 gebildeten Raum paßt, wobei der Rand des Gitterelementes 32
unter dem überstehenden Rand 20 liegt. Das Gitterelement 32
kann damit durch den Stopfen 24 auf die gleiche Weise wie das
Septum 22 an seinem Platz gehalten werden, wobei es zwischen
dem Septum 22 und dem überstehenden Rand 20 festgeklemmt ist.
Die jeweilige Art, wie das Gitterelement 32 an seinem Platz
gehalten wird, ist konstruktionsabhängig, wobei es nur erfor
derlich ist, daß die Position des Gitterelementes 32 derart
festliegt, daß es das Septum 22 abdeckt.
In der Fig. 3 ist eine bekannte Katheder-Zugabeöffnung
dargestellt. In der Fig. 3 haben solche Elemente, die Ele
menten der Fig. 4 entsprechen, die gleichen Bezugszeichen mit
einem hinzugefügten "A". Diese Abbildung zeigt, daß jedes der
Elemente der bekannten Katheder-Zugabeöffnung auch bei der
erfindungsgemäßen Katheder-Zugabeöffnung vorhanden ist, wobei
letztere zusätzlich noch das Gitterelement 32 und die Ein
richtung aufweist, mit der das Gitterelement 32 über dem
Septum 22 mit der Katheder-Zugabeöffnung verbunden ist.
Anhand der Fig. 5 und 6 wird der Aufbau des siebartigen
Gitterelementes 32 beschrieben. Die Fig. 5 zeigt eine Ansicht
der inneren Oberfläche 36 des Gitterelementes 32. Die Fig. 6
ist eine Aufsicht auf die Katheder-Zugabeöffnung 16 und damit
auf die äußere Oberfläche 38 des Gitterelementes 32. Das
Gitterelement 32 ist vorzugsweise von einstückigem Aufbau und
besteht aus dauerhaftem Material wie Titan, in das eine Anzahl
von Öffnungen 34 gebohrt oder eingearbeitet ist. Die Öffnungen
34 können von jeder beliebigen Form sein, vorzugsweise sind
sie jedoch kreisrund.
Bei der in den Fig. 4, 5 und 6 gezeigten Ausführungsform
verjüngen sich die Öffnungen 34 von der äußeren Oberfläche 38
nach innen hin bis zu einer Stelle, die etwas über der inneren
Oberfläche 36 liegt, um ein Gitterelement 32 mit trichter
förmigen Öffnungen 34 zu bilden, deren Rand an der äußeren
Oberfläche 38 abgeschrägt ist. Alternativ kann sich die Ver
jüngung oder konische Form über die ganze Strecke bis zur
inneren Oberfläche 36 hin erstrecken, um durchgehend konus
förmige Öffnungen zu bilden. Die Öffnungen 34 haben somit an
der äußeren Oberfläche 38 einen größeren Durchmesser als an
der inneren Oberfläche 36. Zusätzlich ist es günstig, wenn
sich die Öffnungen 34 durchgehend über die äußere Oberfläche
38 erstrecken, so daß die Öffnungen 34 an der äußeren Ober
fläche 38 unmittelbar aneinander angrenzen, ohne daß zwischen
den Öffnungen 34 Wandabschnitte stehenbleiben. Jede einzufüh
rende Nadel wird dann in eine der Öffnungen 34 und gegebenen
falls durch das Gitterelement 32 geführt.
Die Öffnungen 34 im Gitterelement 32 sind so bemessen,
daß eine Nadel oder Kanüle, die größer ist als eine bestimmte
Größe, nicht bis zu dem Katheder-Zugabeöffnungsseptum 22 ge
langen kann. Zum Beispiel enthält die Nachfüllpackung Modell
8551, die dazu verwendet wird, die SynchroMed(TM)-Arzneimit
telpumpe aufzufüllen, eine Nadel Nr. 22 mit ca. 1,73 mm Durch
messer. Um das irrtümliche Einführen der Auffüllnadel in das
Katheder-Zugabeöffnungsseptum zu verhindern, sind die Öffnun
gen 34 so bemessen, daß eine Nadel Nr. 22 nicht durch das
Gitterelement 32 paßt. Das Septum 22 kann daher von dieser
Nadel nicht durchstochen werden, und die Gefahr, daß das Arz
neimittel durch die Katheder-Zugabeöffnung 16 direkt in den
Körper injiziert wird, ist praktisch beseitigt. Wenn eine
direkte Injektion eines Medikaments oder Arzneimittels durch
die Katheder-Zugabeöffnung 16 erforderlich ist, wird dazu eine
kleinere Nadel verwendet, zum Beispiel eine Nadel Nr. 25 (ca.
1,52 mm Durchmesser). Das Gitterelement 32 ist so bemessen,
daß die Nadel Nr. 25 hindurchpaßt, nicht jedoch die Nadel Nr.
22.
Die vorstehend beschriebene Ausführungsform einer Vor
richtung für einen beschränkten Zugang zu einem Septum kann
auf die verschiedenste Weise abgeändert und modifiziert
werden. Zum Beispiel kann ein anderes Material als angegeben
verwendet werden, und die Form und Größe der Öffnungen 34 im
Gitterelement 32 können in Abhängigkeit von den jeweiligen
Erfordernissen gewählt werden. Auch kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung nicht nur bei implantierbaren Arzneimittelpumpen,
sondern überall dort verwendet werden, wo der Zugang zu einem
Septum eingeschränkt werden soll.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Beschränken des perkutanen Zugangs einer
Nadel zu einem Septum, gekennzeichnet durch
ein Gitterelement (32), das das Septum (22) abdeckt, wo
bei das Gitterelement eine Anzahl von Öffnungen (34) aufweist,
die so bemessen sind, daß Nadeln, die größer sind als eine
vorgegebene Größe, nicht in die Öffnungen (34) des Gitterele
ment (32) passen und das Septum (22) nicht erreichen können.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnungen (34) im wesentlichem kreisrund sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gitterelement (32) eine äußere Oberfläche (38) und eine
innere Oberfläche (36) aufweist, und daß sich die Öffnungen
(34) von der äußeren Oberfläche (38) zur inneren Oberfläche
(36) hin verjüngen, so daß die Öffnungen (34) an der äußeren
Oberfläche (38) größer sind als an der inneren Oberfläche
(36).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Septum (22) ein Katheder-Zugabeöffnungsseptum an einer
implantierbaren Arzneimittelpumpe (10) ist, die ein Reservoir
zur Aufnahme eines Arzneimittels, ein Reservoir-Füllöffnungs
septum (12) und einen Katheder zum Verbinden des Reservoirs
mit der Stelle im Körper, an der das Arzneimittel zu verab
reichen ist, aufweist, wobei das Katheder-Zugabeöffnungsseptum
(22) zur direkten Zugabe eines Arzneimittels mittels einer
Subkutannadel in den Katheder dient.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine
Subkutannadel zum Durchdringen des Reservoir-Füllöffnungs
septums (12) und zum Auffüllen des Reservoirs, wobei die
Subkutannadel größer ist als die vorgegebene Größe.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine
Katheder-Anschlußeinrichtung (14) mit einem Abgabeanschluß
(30), an der der Katheder angeschlossen ist, wobei die An
schlußeinrichtung (14) eine umlaufende Seitenwand (18) mit
einem nach innen überstehenden Rand (20) aufweist, und wobei
das Gitterelement (32) zusammen mit dem Septum (22) durch
einen Hohlstopfen (24) von innen gegen den überstehenden Rand
(20) gedrückt und dort gehalten wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnungen (34) im Gitterelement (32), das das Katheder-Zu
gabeöffnungsseptum (22) abdeckt, so bemessen sind, daß eine
Nadel Nr. 25 durch das Gitterelement (32) paßt und das Septum
(22) durchstechen kann, und daß eine Nadel Nr. 22 nicht mehr
durch das Gitterelement (32) paßt und das Septum (22) nicht
erreichen kann.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine
Nachfüllpackung, die zum Auffüllen des Reservoirs verwendet
wird, wobei die Nachfüllpackung eine Subkutannadel enthält,
die größer ist als die Öffnungen (34) im Gitterelement (32).
9. Verfahren zum Beschränken des perkutanen Zugangs einer
Subkutannadel zu einem Septum, dadurch gekennzeichnet, daß
das Septum (22) durch ein Gitterelement (32) abgedeckt
wird, wobei das Gitterelement mit einer Anzahl von Öffnungen
(34) versehen ist, die so bemessen sind, daß Nadeln, die
größer sind als eine bestimmte Größe, nicht in die Öffnungen
(34) des Gitterelement (32) passen und das Septum (22) nicht
erreichen können.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Septum (22) ein Katheder-Zugabeöffnungsseptum an einer
implantierbaren Arzneimittelpumpe (10) ist, die ein Reservoir
zur Aufnahme eines Arzneimittels, ein Reservoir-Füllöffnungs
septum (12) und einen Katheder zum Verbinden des Reservoirs
mit der Stelle im Körper, an der das Arzneimittel zu verab
reichen ist, aufweist, wobei das Katheder-Zugabeöffnungsseptum
zur direkten Zugabe eines Arzneimittels mittels einer Subku
tannadel in den Katheder dient.
11. Verfahren nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch die
Verwendung einer Nachfüllpackung zum Auffüllen des Reservoirs,
wobei die Nachfüllpackung eine Subkutannadel enthält, die
größer ist als die Öffnungen (34) im Gitterelement (32).
Applications Claiming Priority (1)
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