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Die
vorliegende Erfindung befaßt
sich mit einem Arbeitsgerät,
bestehend aus einem Rasenmäher,
dessen Schneidmesser durch einen Antriebsmotor über eine zentrale, senkrechte
Antriebswelle antreibbar sind, und aus einer Vorrichtung zum Zerkleinern
von Laubwerk mit einem in einem Gehäuse mit einer Einwurföffnung und
einer Auswurföffnung
durch die Antriebswelle rotierend antreibbaren Rotor mit Schneid-
und Schlagarmen.
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Es
ist wünschenswert,
Gartenabfälle
zu zerkleinern, um ihr Volumen zu verringern und ihre Kompostiergeschwindigkeit
zu steigern. Motorisierte Zerkleinerungsvorrichtungen sind jedoch
teuer und unökonomisch,
wenn sie nicht häufig
benutzt werden. Solche Vorrichtungen werden meist in der Form ausgeführt, daß sie eine
obere Öffnung,
durch die sie mit Laubwerk beschickt werden, und eine untere Öffnung,
aus der das zerkleinerte Material austritt, aufweisen. Durch die
Anordnung des Motors in dieser Röhre
ist es schwierig, mit ihm auch andere Gartengeräte anzutreiben.
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Aus
der
DE 32 43 325 A1 ist
ein Arbeitsgerät der
eingangs genannten Art bekannt, das aus einem Rasenmäher und
einer Vorrichtung zum Zerkleinern von Laubwerk besteht. Es hat einen
oben angeordneten Antriebsmotor, an dessen sich senkrecht nach unten
erstreckender Antriebswelle zunächst
Häckselmesser
zum Zerkleinern von Laubwerk und ganz unten die Messer zum Mähen von
Gras angebracht sind. Das Laubwerk muß über einen verhältnismäßig engen,
schrägen
Einfülltrichter
einer Häckselkammer unterhalb
des Motors zugeführt
werden. Ein weiterer wesentlicher Nachteil besteht darin, daß die Vorrichtung
zum Zerkleinern von Laubwerk praktisch untrennbar mit dem Rasenmäher verbunden
ist, also auch dann, wenn im Frühjahr
und Sommer kein Laub zu zerkleinern ist, beim Rasenmähen mitgeführt werden
muß.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine dem jeweiligen Einsatzzweck variabel
anzupassende Kombination einer Vorrichtung zum Zerkleinern von Laubwerk
mit dem Antrieb eines Rasenmähers
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß das
Gehäuse
eine in senkrechter Stellung leicht lösbar auf einem auch für sich allein
zu benutzenden Rasenmäher
zu montierende Trommel mit oberseitiger Einwurföffnung ist und daß der unten in
der Trommel angeordnete Rotor mit dem oberen Ende der zentralen
Antriebswelle des Rasenmähers kuppelbar
ist.
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Die
Erfindung bietet den Vorteil, daß das Arbeitsgerät im Frühjahr und
Sommer ohne Trommel und zugehörige
Messer als kleiner, wendiger Rasenmäher benutzt werden kann und
im Herbst bei Bedarf mit wenigen Handgriffen leicht und schnell
in einen Laubzerkleinerer umzurüsten
ist.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das rohrförmige Gehäuse, der Rotor
und dessen Lagerung im Gehäuse
eine mit dem Rasenmäher
zu verbindende Baueinheit bilden, wobei vorzugsweise der Rotor durch
eine drehmomentübertragende
Steckkupplung mit einem nach oben in das trommelförmige Gehäuse vorstehenden Ende
der Antriebswelle des Rasenmähers
kuppelbar ist. Hierdurch ist es möglich, die Zerkleinerungsvorrich tung
schnell in Betrieb zu nehmen. Außerdem entfällt ein gesondertes Montieren
des Rotors auf der Antriebswelle und die damit verbundene Verletzungsgefahr
an dessen scharfen Klingen.
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Vorzugsweise
ist weiterhin vorgesehen, daß die
Trommel einen Deckel aufweist, der über einen Sicherheitsschalter
den Stromkreis des Motors beim Öffnen
unterbricht. Dies stellt sicher, daß der Deckel während des
Betriebs immer geschlossen ist, um eine Verletzungsgefahr einerseits
direkt durch den Rotor, andererseits durch umherfliegendes Laubwerk zu
verhindern.
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Zweckmäßigerweise
läuft das
eine Ende der Trommel zum Rotor hin konisch zu. Dies verhindert, daß sich in
den unteren Ecken der Trommel unzerkleinertes Laubwerk ansammeln
kann.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Einrichtung
zum Einleiten von Wasser im oberen Bereich der Trommel und einen Dränagehahn
an deren unterem Ende vor.
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Hierdurch
ergibt sich die Möglichkeit,
die zu zerkleinernden Gartenabfälle
zu benetzen und dadurch die Staubbildung zu vermindern. Diese Vorrichtung
ist insbesondere auch für
allergische Personen von Bedeutung, da diese beim herkömmlichen Zerkleinern
schutzlos Pollen, Gräsern
u. dgl. ausgesetzt sind.
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Der
Rotor in der Trommel weist in bevorzugter Ausführungsform der Erfindung geschärfte Messer
auf, die zweckmäßigerweise
abwechselnd nach oben und unten gerichtet sind. Dadurch wird die
zerkleinerte Masse in Bewegung gehalten und eine gleichmäßige Zerkleinerung
der Gartenabfälle
gewährleistet.
Selbstverständlich
ist diese Form nicht in allen Fällen
notwendig, sondern es sind eine Vielzahl weiterer Anordnungen der
Messer denkbar.
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In
bevorzugter Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß die Trommel mit Befestigungselementen
auf der Oberseite des Rasenmähers
montierbar ist und daß die
Befestigungselemente Gelenke aufweisen, um welche die Trommel nach dem
Abheben von der Antriebswelle schwenkbar ist.
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Vorzugsweise
ist weiterhin vorgesehen, daß diese
Befestigungselemente als Flanschverbindung ausgeführt sind,
jedoch können
sie ebensogut senkrechte Streben aufweisen, die lösbar mit
dem Gehäuse
des Rasenmähers
verbindbar sind und an denen Schienen oder andere Führungen
angebracht sind, die die Trommel führen. Die Flanschverbindung
bietet den Vorteil, daß sie
eine sichere Verbindung darstellt, während durch die senkrechten
Streben und die Führung
der Trommel auf Schienen eine schnelle Demontage der Vorrichtung
ermöglicht
wird.
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Zweckmäßigerweise
bildet man die senkrechten Streben unter anderem aus den Griffen
des Rasenmähers.
Dadurch können
weiter Kosten gespart werden, und die Umrüstzeit auf die Zerkleinerungsvorrichtung
wird verkürzt.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung werden nun zwei Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung
näher beschrieben.
Sie zeigt, getrennt durch eine senkrechte Mittellinie, zwei Vari anten
einer unter Verwendung eines Rasenmähers hergestellten Zerkleinerungsvorrichtung.
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In
der Zeichnung dargestellt sind sowohl die inneren als auch äußeren wesentlichen
Teile einer Zerkleinerungsvorrichtung für Laubwerk. Die Vorrichtung
weist eine Trommel 10 auf, die auf dem Gehäuse 70 eines
Rasenmähers 90 montiert
ist.
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Bei
der links dargestellten Variante sind zwei abnehmbare, aufrechte
Streben und zwei weitere Streben 20, welche die Griffe
des Rasenmähers
bilden, senkrecht auf dem Gehäuse 70 montiert. U-Schienen
oder Führungsschienen
(nicht abgebildet) erstrecken sich entlang der Streben 20.
Diese sind mit zwei umlaufenden Reifbändern 25 verbunden
und werden von lösbar
auf dem Gehäuse 70 befestigten
Fußstücken 28 getragen.
Die Reifbänder 25 sind
in Schlitzen in den Streben 20 verschraubt.
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Die
Trommel 10 ist zylindrisch und läuft am unteren Ende 12 konisch
zu. In ihrem Boden befindet sich ein Loch zum Einführen des
nach oben ragenden Endes der Antriebswelle des Rasenmähers. Das obere
Ende 14 der Trommel ist offen, kann jedoch mit einem Deckel 16 geschlossen
werden. Schienen (nicht abgebildet) erstrecken sich abwärts an der
Außenseite
der Trommel. Unterhalb der Trommel befinden sich Bolzen (nicht abgebildet).
Ein Ablaßhahn (nicht
abgebildet) ist im unteren Teil der Trommel vorgesehen, um Flüssigkeit
abzulassen.
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Ein
Rotor 40 wird von der zentralen Antriebswelle des Rasenmähers 90 angetrieben.
Der Rotor hat vier geschärfte
Messer 42, 44, die um eine Achse rotieren. Zwei
Messer 42 zeigen mit ihrem Ende schräg aufwärts, während zwei weitere Messer 44 schräg abwärts weisen.
Die aufwärts
zeigenden Messer 42 können
länger
sein als die abwärts
weisenden. Eine fest mit dem Rotor verbundene Hülse sitzt drehfest auf dem
oberen Ende der Antriebswelle des Rasenmähers. Das Ende der Antriebswelle
kann besonders geformt sein und z. B. eine Verzahnung o. ä. aufweisen.
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Die
Vorrichtung besitzt einen Sicherheitsschalter (nicht abgebildet),
der verhindert, daß der Motor
anläuft,
bevor der Deckel 16 geschlossen ist.
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Um
die Vorrichtung zu nutzen, wird das obere Ende der Antriebswelle
des Rasenmähers
durch Entfernen einer Abdeckung freigelegt. Die Trommel 10 wird
dann zwischen die Streben 20 und über das vorstehende Ende der
Antriebswelle geschoben. Die Schienen auf der Trommel laufen in
den Führungen der
Streben. Die Bolzen an der Unterseite der Trommel werden von Halterungen
im Gehäuse 70 des
Rasenmähers 90 aufgenommen.
Die Trommel wird weiterhin durch die Reifbänder 25 gestützt. Der
mit 75 bezeichnete Motor befindet sich unter der Trommel.
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Der
Rotor 40 wird anschließend
auf die Antriebswelle gesetzt, und damit ist die Vorrichtung betriebsbereit.
Nun kann man eine Mischung aus Laubwerk und Wasser in die Trommel
zum Zerkleinern füllen,
den Deckel schließen
und den Motor starten.
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Die
Vorrichtung hat den Vorteil, daß eine
Antriebseinheit sowohl für
den Rasenmäher
als auch für den
Zerkleinerer verwendet werden kann. Dadurch werden die Kosten reduziert.
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Durch
den Sicherheitsschalter am Deckel ist die Vorrichtung betriebssicher.
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Weiterhin
kann die Vorrichtung zum Zerkleinern verschiedener Arten von Abfällen verwendet werden.
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Der
Rotor kann verschiedene Ausführungsformen
besitzen, z. B. kann er wie bei einer landwirtschaftlichen Häckselmaschine
gestaltet sind.
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Auf
dem Rasenmäher
können
zusätzliche Tragelemente
montiert sein, welche die Trommel kippbar lagern. Sie sind mit der
Trommel an Punkten auf deren Umfang verbunden.
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Das
vorragende obere Ende der Antriebswelle kann während des normalen Betriebs
des Rasenmähers
durch eine Kappe mit Linksgewinde abgedeckt sein, um den Benutzer
vor den scharfen Kanten der rotierenden Welle und diese selbst vor Staub
zu schützen.
Ersatzweise kann die Welle durch eine Steckkappe abgedeckt werden,
welche über
die Spindel und einen vorstehenden Kragen am Rasenmähergehäuse gesteckt
wird.
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Das
auf der rechten Seite der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel
weist eine ähnliche Trommel
und einen entsprechenden Rotor auf wie die links gezeigte Vorrichtung.
Ein erster Unterschied besteht jedoch darin, daß die Trommel an ihrem unteren
Ende mit einem äußeren Flansch 30 oder
mit äußeren Vorsprüngen versehen
ist, mit denen sie unmittelbar auf das Gehäuse 70 des Rasenmähers aufgesetzt
und dort z. B. durch Flügelschrauben
leicht lösbar
befestigt wird. Es bedarf dann keiner Trag- und Führungsstreben 20.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß die Trommel in ihrem Boden
kein Loch aufweist, welches erst nach Durchführung der Antriebswelle abgedichtet
wird. Vielmehr ist der Boden der Trommel 10 durch die Lagerung 45 des
Rotors 40 dicht abgeschlossen. Der Rotor ist dauerhaft am
Boden der Trommel 10 drehbar gelagert. Die Rotornabe erstreckt
sich durch den Boden der Trommel und ist mit einer nach unten offenen
Sackbohrung versehen, in die beim Aufsetzen der Trommel 10 auf das
Gehäuse 70 des
Rasenmähers 90 das
obere Ende von dessen Antriebswelle eindringt. Die notwendige Drehmomentübertragung wird
z. B. durch unrunden Querschnitt der beiden Teile dieser Steckkupplung
erreicht.
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Schließlich kann
die letztere Ausführung,
wie auch die erste, mit einer seitlichen Auswurföffnung 50 versehen
sein, die ggf. mit einem Deckel verschlossen werden kann, und an
die ein Sack 52 oder ein anderer Abfallbehälter anschließbar ist.
In diesem Fall wird das zerkleinerte Laubwerk über die Auswurföffnung 50 aus
der Trommel 10 abgeführt.