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DE4330555C3 - Direktsämaschine - Google Patents

Direktsämaschine

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DE4330555C3
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DE
Germany
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direct
frame
coulters
seed drill
base frame
Prior art date
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DE4330555A
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DE4330555A1 (de
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Bernd Scheufler
Benno Wiemeyer
Heinz Dreyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG
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Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG
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Priority to DE4333288A priority patent/DE4333288A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Direktsämaschine.
Direktsämaschinen sind in der Praxis bekannt. Diese Direktsämaschinen weisen einen Rahmen und auf die­ sem Rahmen fest angeordnete Vorratsbehälter auf. An dem Rahmen sind Säschare angeordnet, mit denen in zur Saat unvorbereiteten Böden, auf denen sich auch abgeerntete Pflanzenteile befinden können, das Einbrin­ gen von Saatgut und/oder Dünger in den Boden mög­ lich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neu­ artige Direktsämaschine mit einer großen Arbeitsbreite vorzuschlagen, die einfach zu handhaben ist.
Hierzu sind die im Anspruch 1 wiedergegebenen Maßnahmen vorgesehen.
Durch diese Merkmalskombination des Anspruches 1 wird eine neuartige Direktsämaschine mit einer großen Arbeitsbreite und vorteilhafter Bauweise geschaffen. Aufgrund der Einteilung des Rahmens in einen Grund­ rahmen und zwei seitlich daran angebrachten klappba­ ren Scharrahmen läßt sich die Sämaschine in eine kom­ pakte Transportposition zusammenklappen. Es wird erstmals eine zusammenklappbare bzw. faltbare Direkt­ sämaschine mit einzelnen in der Höhe geführten Scha­ ren geschaffen; man kann sogar sagen, es ist das Ver­ dienst dieses neuen Vorschlages, eine Direktsämaschine großer Arbeitsbreite mit unabhängig voneinander ein­ zeln geführten Scharen geschaffen zu haben, deren zu­ mindest äußeren Rahmenteile klappbar sind, um so eine geringe Transportbreite für diese Direktsämaschinenty­ pen zu erreichen. Hierbei kann es vorteilhaft sein, daß der Vorratsbehälter in einem sog. Dosiertankbereich oberhalb oder zwischen den Laufrädern, also im hinte­ ren Bereich der Maschine angeordnet ist. Auch kann der Vorratstank auf der Vorderseite der Maschine, mit ei­ nem separaten Fahrgestell oder auf dem die Maschine ziehenden Schlepper mitgeführt werden. Hierbei kön­ nen die Verteilerköpfe, die das aus dem Vorratsbehälter dosierte Saatgut auf die einzelnen zu den Säscharen führenden Saatgutleitungen aufteilen, an die jeweils op­ timale Stelle angeordnet werden, wobei die Saatleitun­ gen so verlegt sind, daß sie ein Einklappen der seitlichen Scharrahmen bis oberhalb des Grundrahmens ermögli­ chen. Diese neuartige Bauweise für eine Direktsäma­ schine zeichnet sich durch erhebliche Vorteile aus.
Eine vorteilhafte Anlenkung der Seitenrahmen an den Grundrahmen wird dadurch erreicht, daß die Sei­ tenrahmen mittels Doppelgelenke bzw. Kniehebel auf­ weisenden Klappgelenke um mindestens 120° vorzugs­ weise 150-180° aus der Arbeits- in eine Transportstel­ lung oberhalb des Grundrahmens klappbar sind. Um die Grundvoraussetzung dafür zu schaffen, daß Säen mit halber Arbeitsbreite möglich ist, ist vorgesehen, daß zu­ mindest zwei Verteilerköpfe mit jeweils separater Do­ sierung vorgesehen sind. Um dann mit halber oder einer Teilarbeitsbreite zu säen, ist die Dosierung für jeden Verteilerkopf separat abschaltbar.
Eine vorteilhafte Gewichtsverlagerung wird dadurch erreicht, daß die Direktsämaschine mittels einer Ankup­ pel- und/oder Zugvorrichtung an einem Schlepper an­ kuppelbar ist, und zwar derart, daß ein Teil des Gewich­ tes der Direktsämaschine auf die Schlepperhinterräder übertragbar ist.
Um in vorteilhafter Weise Vorratsbehälter an der Di­ rektsämaschine anordnen zu können, ist vorgesehen, daß auf der Rückseite der Direktsämaschine am Grund­ rahmen Dreipunktkupplungselemente zur Aufnahme von sog. Fronttankdosiergeräten angeordnet sind. Hier­ durch ist es möglich, auch Fronttankdosiergeräte von Fremdfabrikaten auf der Direktsämaschine anzuord­ nen.
Um die Laufräder optimal auf die Arbeitsbreite und die Anordnung der Säreihen abstimmen zu können, ist vorgesehen, daß die Laufräder quer zur Fahrtrichtung verstellbar am Grundrahmen angeordnet sind. Hierbei ist in einer Ausführungsform vorgesehen, daß die Lauf­ räder mit Tragarmen am Grundrahmen angeordnet sind und daß die Tragarme der Laufräder am Grundrahmen quer zur Fahrtrichtung verstellbar angeordnet sind.
Weiterhin ist vorgesehen, daß der Dosiertank ab­ nehmbar auf der Drillmaschine angeordnet ist. Hier­ durch ist es möglich, den Dosiertank an verschiedenen Stellen anzuordnen. So kann der Dosiertank auch an dem die Direktsämaschine ziehenden Schlepper oder auf einen fahrbaren Säwagen vor oder hinter dem Grundrahmen bzw. den klappbaren Seitenrahmen an­ geordnet werden. Um unterschiedliche Arbeitsbreiten der Direktsämaschine zu realisieren, ist vorgesehen, daß die seitlichen, klappbaren Seitenrahmen abnehmbar am Grundrahmen angeordnet und gegen kürzere oder län­ gere klappbare Rahmenteile austauschbar sind. Hier­ durch können in dem Rahmen eines Baukastensystems unterschiedliche Scharseitenrahmen an dem Grundrah­ men angeordnet werden, um so unterschiedliche Ar­ beitsbreiten zu realisieren.
Damit bei der Direktsaat eine gleichmäßige Saatgut­ ablage von allen Säscharen bei allen Einsatzbedingun­ gen und bei jedem auszubringenden Saatgut erreichbar ist, ist vorgesehen, daß die Schare mittels Halterung unabhängig voneinander in der Höhe in aufrechter Ebe­ ne bewegbar im Rahmen angeordnet sind. Diese Einzel­ führung ist wesentlich besser als die bisherige Scharan­ ordnung bei klappbaren Sämaschinen. Bei diesen Ma­ schinen ist nur möglich, die Schare gruppenweise in der Höhe unterschiedlich zu führen, in dem die Schare fest an Rahmen angeordnet sind, die dann in der Höhe für diese Gruppe von Scharen verstellbar sind. Mittels die­ ser bekannten Anordnung ist es insbesondere nicht möglich, flach abzulegende Saatgutsorten, wie beispiels­ weise Raps und Flachs mit der geringen Ablagetiefe von 2 cm im Boden abzulegen. Erst durch die unabhängige Einzelführung der Säschare ist eine flache Saatgutabla­ ge bei der Direktsaat möglich. Eine besonders gute Tie­ fenführung der einzeln in der Höhe bewegbar angeord­ neten Säschare wird dadurch erreicht, daß jedem Schar eine Tiefenführungsrolle zugeordnet ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den übrigen Unteransprüchen, der Beispielsbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
Fig. 1 die Direktsämaschine in Seitenansicht und in Prinzipdarstellung,
Fig. 2 die Direktsämaschine in der Ansicht II-II mit in Transportstellung geklappte Seitenrahmen und in Transportstellung angehobenen Säscharen in der An­ sicht II-II in Prinzipdarstellung,
Fig. 3 die Direktsämasschine in der Ansicht II-II mit in Arbeitsstellung ausgeklappten Seitenrahmen, wobei jedoch die Säschare in Transportstellung angehoben sind, in der Ansicht II-II in Prinzipdarstellung,
Fig. 4. die Direktsämaschine gemäß den Fig. 1 und 3 in der Draufsicht und in Prinzipdarstellung,
Fig. 5 eine weitere Direktsämaschine mit geringerer Arbeitsbreite in der gleichen Darstellungsweise wie in Fig. 2,
Fig. 6 die Direktsämaschine gemäß Fig. 5 in gleicher Darstellungsweise wie in Fig. 3,
Fig. 7 die Direktsämaschine gemäß der Fig. 5 und 6 in der Draufsicht und in Prinzipdarstellung,
Fig. 8 eine weitere Direktsämaschine mit hinter den Säscharen rotierend angetriebenem Striegelelement, in Seitenansicht und in Prinzipdarstellung,
Fig. 9 die Direktsämaschine gemäß Fig. 8 in der An­ sicht II-II mit den in Transporstellung geklappten Sei­ tenrahmen und Striegel sowie in Transportstellung an­ gehobenen Säscharen in Prinzipdarstellung,
Fig. 10 die Direktsämaschine in der Ansicht II-II mit in Arbeitsteilung ausgeklappten Seitenrahmen und Striegel, und
Fig. 11 die Direktsämaschine gemäß Fig. 8 in der Draufsicht und in Prinzipdarstellung.
Die Direktsämaschine ist zur Einsaat von Saatgut in zur Saat unvorbereiteten Böden vorgesehen. Die Di­ rektsämaschine weist den Grundrahmen 1 auf. Der Grundrahmen 1 besitzt eine Breite B quer zur Fahrt­ richtung 2 von max. 3 m. An dem Grundrahmen 1 sind auf der Rückseite 3 im Abstand zueinander über die beiden Tragarme 4 die Laufräder 5 angeordnet. Auf der Vorderseite 6 des Grundrahmens 1 befindet sich die Zugdeichsel 7, die an die Anhängekupplung eines Ac­ kerschleppers oder über eine spezielle Kuppeleinrich­ tung an die Unterlenker des Dreipunktkrafthebers eines Schleppers anzuschließen ist. Hierdurch wird ein Teil des Gewichtes der Sämaschine auf die Hinterräder des Ackerschleppers übertragen.
An dem Grundrahmen 1 sind beidseitig seitlich die beiden Seitenrahmen 8 mittels der Klappgelenke 9 an­ gelenkt. Diese Klappgelenke 9 sind als Doppelgelenke bzw. Kniehebelgelenke ausgebildet, so daß die Seiten­ rahmen 8 um 180° aus der in Fig. 3 dargestellten Ar­ beitsposition in die in Fig. 2 dargestellte Transportposi­ tion schwenkbar sind, wobei die Seitenrahmen 8 sich dann oberhalb des Grundrahmens 1 befinden. Hierzu sind zwischen den Klappgelenken 9 bzw. den Seitenrah­ men 8 und dem Grundrahmen 1 jeweils Hydraulikzylin­ der 10 angeordnet, so daß über diese Hydraulikzylinder 10 die Seitenrahmen 8 aus der in Fig. 3 dargestellten Arbeitsposition in die in Fig. 2 dargestellte Transport­ position und umgedreht zu bringen sind.
Sowohl an den Seitenrahmen 8 wie auch dem Grund­ rahmen 1 sind Scharhalterahmen 11 vorgesehen, an de­ nen die im Ausführungsbeispiel als Meißelsäschare 12 ausgebildeten Säschare über Parallelogrammlenker 13 in Höhenrichtung bewegbar angeordnet sind. Die Sä­ schare 12 sind in vier Querreihen hintereinander auf Lücke versetzt zueinander angeordnet. Hinter den Sä­ scharen 12 sind Tiefenführungs- und Druckrollen 14 an­ geordnet, die die Eindringtiefe der Säschare 12 in den Boden bestimmen.
Anstelle der Meißelsäschare 12 können auch Schei­ benschare vorgesehen sein, die mit einem Schardruck von mindestens bis zu 100 kg belastbar sind.
Die Laufräder 5 sind mit ihrem Tragarmen 4 in Längs­ richtung des Querträgers 15 des Grundrahmens 1 ver­ schiebbar angeordnet, so daß die Laufräder 5 entspre­ chend der Reihenweite der Säschare 12 optimal ange­ ordnet werden können. Die Außenseiten 16 der Laufrä­ der 5 weisen einen max. Abstand L von 3 m auf.
Die Arbeitsbreite A der Sämaschine beträgt 6 m.
Auf der Rückseite 3 der Direktsämaschine ist ober­ halb der Laufräder 5 ein Bereich 17 zur Anordnung des pneumatischen Dosiertanks 18 vorgesehen. Dieser pneumatische Dosiertank 18 weist ein bekanntes und daher nicht näher dargestelltes Dosiersystem auf. Von diesem Dosiersystem führen die beiden Transportlei­ tungen 19 zu den Verteilerköpfen 20, die auf der Vor­ derseite 6 vor dem Grundrahmen 1 angeordnet sind. Von diesen beiden Verteilerköpfen 20 führen zu jedem Säschar 12 eine Saatleitung 21 (von denen der Über­ sichtlichkeit halber nur einige eingezeichnet sind), so daß das Saatgut in den von den Säscharen 12 in den Boden 14 gerissenen Saatfurchen 22 abgelegt werden kann.
Die Saatleitungen 21 sind von dem jeweiligen Vertei­ lerkopf 20 zu den an den Seitenrahmen 8 angeordneten Säscharen 12 derart verlaufend angeordnet, daß sie zu­ nächst von jeweiligem Verteilerkopf 20 nach unten, bei Erreichen des Rahmenbereiches 23 dann quer zur Fahrtrichtung 2 in den klappbaren Seitenrahmenbe­ reich 24 und anschließend nach unten bis zu den Scha­ ren 12 verlaufen.
Von jedem der beiden Dosierorgane des Dosiertanks 18 verläuft eine Transportleitung 19 zu einem im vorde­ ren Bereich 6 der Direktsämaschine angeordneten Ver­ teilerkopf 20. Die Dosierorgane für jede Transportlei­ tung 19 bzw. Verteilerkopf 20 sind separat abschaltbar, so daß mit halber Arbeitsbreite C bzw. D gearbeitet werden kann.
Der als pneumatische Dosiertank 18 Vorratsbehälter kann auf der Rückseite der Direktsämaschine mittels Dreipunktkupplungselementen 25 angeordnet sein. Hierdurch ist es möglich, sog. Fronttankdosiergeräte, auch von Fremdfabrikaten, an dem Grundrahmen 1 der Direktsämaschine anzuordnen. Hierzu ist der Dosier­ tank 18 leicht abnehmbar an dem Grundrahmen 1 der Drillmaschine angeordnet.
Es ist auch möglich, den Dosiertank 18 an einen die Direktsämaschine ziehenden Schlepper oder auf einem fahrbaren Säwagen vor oder hinter dem Grundrahmen 1 bzw. dem klappbaren Seitenrahmen 8 anzuordnen.
Die Direktsämaschine gemäß den Fig. 5 bis 7 unter­ scheidet sich von der Direktsämaschine gemäß den Fig. 1-4 dadurch, daß an dem Grundrahmen der Säma­ schine kürzere Seitenrahmen 26 mit einer Breite E quer zur Fahrtrichtung gesehen, mittels der Klappgelenke 9 angeordnet werden. Hier wird eine Arbeitsbreite F von insgesamt 4,50 m erreicht. Weiterhin unterscheidet sich die Direktsämaschine von der erstbeschriebenen da­ durch, daß hier nur eine Transportleitung 19 und ein Verteilerkopf 20 vorgesehen ist.
Wie leicht verständlich ist, können so im Rahmen ei­ nes Baukastensystems durch die wahlweise Anordnung von verschieden breiten Seitenrahmen an dem Grund­ rahmen verschiedene Arbeitsbreiten (beispielsweise 3 m, 4 m, 4,5 m, 5 m, 6 m) aufweisende Direktsämaschi­ nen in einfacher und kostengünstiger Weise geschaffen werden.
Die Direktsämaschine gemäß den Fig. 8 bis 11 unter­ scheidet sich von der Direktsämaschine gemäß den Fig. 1 bis 4 dadurch, daß hinter den Säscharen 12 mittels der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellter Halte­ rungen ein in aufrechter Ebene bewegbares und rotie­ rend angetriebenes Striegelelement 21 angeordnet ist. Dieses Striegelelement 21 ist in ein Mittelteil 22 und zwei daran seitlich angeordneten Seitenteilen 23 und 24 geteilt. Das Mittelteil 22 weist eine Breite auf, die der Breite des Grundrahmens 1 zumindest in etwa ent­ spricht.
Das Striegelelement 21 ist mit Zinken 22 besetzt. Das Mittelteil 22 sowie Seitenteile 23 und 24 des Striegelele­ mentes 21 werden mittels als Hydraulikmotoren 25 aus­ gebildeter Kraftquellen angetrieben. Mittels geeigneter Hubvorrichtungen sind die Seitenteile 23 und 24 des Striegelelementes 21 aus der in Fig. 9 dargestellten Transportposition in die in Fig. 10 dargestellte Arbeits­ position und umgekehrt zu verschwenken.
Die Säschare 12 sind mittels parallelogrammartiger Halterungen 13 unabhängig voneinander in aufrechter Ebene bewegbar am Rahmen der Maschine angeordnet. Hinter jedem Säschar 12 ist eine Tiefenführungsrolle 14 zur Tiefenführung des Säschares 12 in den Boden ange­ bracht, damit das Saatgut in der vorgesehenen Ablage­ tiefe im Boden in der Säfurche abgelegt wird. Hierbei ist die Anordnung der Säschare 12 über die Halterungen 13 an dem Rahmen so getroffen, daß die Höhenlage der Rolle 14 zu der Scharspitze des Schares 12 derart verän­ derbar ist, daß unterschiedliche Einbringtiefen des je­ weiligen Säschares 12 abhängig von dem auszubringen­ den Saatgut einstellbar sind.

Claims (20)

1. Direktsämaschine mit eine ahmen (1, 8), Laufrädern (5) und zugeordnetem Vorratsbehälter, wobei an dem Rahmen (1, 8) Zinkenschare, wie Meißelschare, Bandmeißelschare, Kultivatorschare oder in zumindest drei Querreihen hinter­ einander auf Lücke versetzt zueinander Meißelschare (12) oder mit einem Schardruck von mindestens bis zu 100 kg belastbare, in zumindest zwei Quer­ reihen hintereinander auf Lücke versetzt zueinander angeordnete Scheiben­ schare angeordnet sind und die Laufräder (5) der Direktsämaschine hinter dem Grundrahmen (1) mit einem maximalen Außenabstand L von 3 m angeordnet sind, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale, dass
  • - der Rahmen einen Grundrahmen (1) mit einer reite B von max. 3 m und an diesem mittels Klappgelenken (9), deren Schwenkachsen jeweils in Fahrt­ richtung verlauten, beidseitig angelenkte Seitenrahmen (8) mit daran ange­ ordneten Säscharen (12) aufweist,
  • - oberhalb und/oder zwischen den Laufrädern (5) ein Bereich (17) zur Anord­ nung eines pneumatischen Dosiertanks (18) vorgesehen ist,
  • - dem Dosiertank (18) ein pneumatisches Verteilersystem mit mehreren Ver­ teilerköpfen (20) zugeordnet ist, die vor oder hinter dem Grundrahmen (1) oder im mittleren Teil des Grundrahmens (1) angeordnet sind,
  • - die Verteilerköpfe (20) vor dem Dosiertank (18) angeordnet sind und
  • - die Laufräder (5) hinter den Säscharen (12) angeordnet sind.
2. Direktsämaschine nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß oberhalb bzw. zwischen den Laufrädern (5) ein Bereich (17) zur Anordnung ei­ nes pneumatischen Dosiertanks (18) vorgesehen ist.
3. Direktsämaschine nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Saatleitungen (21) von dem Verteilerkopf (20) zu den an den Seitenrahmen (8) angeordneten Säscharen (12) derart verlaufend an­ geordnet sind, daß sie zunächst vom jeweiligen Verteilerkopf (20) nach unten, bei Erreichen des Rahmenbereiches dann quer zur Fahrtrichtung (2) in den klappbaren Verbreiterungsrahmenbereich und anschließend nach unten bis zu den Scharen (12) verlaufen.
4. Direktsämaschine nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Seitenrahmen (8) mittels Doppelgelenke bzw. Kniehebel aufweisende Klappgelenke (9) um mindestens 120°, vorzugswei­ se 150-180° aus der Arbeits- in eine Transport­ stellung oberhalb des Grundrahmens (1) klappbar sind.
5. Direktsämaschine nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zumindest zwei Verteilerköpfe (20) mit jeweils separater Dosierung vorgesehen sind.
6. Direktsämaschine nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Dosierung für jeden Vertei­ lerkopf (20) separat abschaltbar ist.
7. Direktsämaschine nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Direktsämaschine mittels ei­ ner Ankuppel- und/oder Zugvorrichtung an einem Schlepper ankuppelbar ist, und zwar derart, daß ein Teil des Gewichtes der Direktsämaschine auf die Schlepperhinterräder übertragbar ist.
8. Direktsämaschine nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Direktsämaschine mit einer Ankuppeleinrichtung an die Unterlenker des Schlepperdreipunktkrafthebers ankuppelbar ist.
9. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite der Direktsämaschine am Grundrahmen Dreipunktkupplungselemente zur Aufnahme von sog. Fronttankdosiergeräten (18) angeordnet sind.
10. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Laufräder (5) quer zur Fahrtrich­ tung (2) verstellbar am Grundrahmen (1) angeord­ net sind.
11. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Laufräder (5) mit Tragarmen (4) am Grundrahmen (1) angeordnet sind, daß die Tragarme (4) der Laufräder (5) am Grundrahmen (1) quer zur Fahrtrichtung (2) verstellbar angeord­ net sind.
12. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Dosiertank leicht abnehmbar auf der Drillmaschine angeordnet ist.
13. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Dosiertank (18) an dem die Di­ rektsämaschine ziehenden Schlepper angeordnet ist.
14. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Dosiertank (18) auf einen fahrba­ ren Säwagen vor oder hinter dem Grundrahmen bzw. den klappbaren Seitenrahmen angeordnet ist.
15. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die seitlichen, klappbaren Seitenrah­ men (8) abnehmbar am Grundrahmen (1) angeord­ net sind und gegen kürzere oder längere klappbare Rahmenteile (8, 26) austauschbar sind.
16. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Rahmen eines Baukastensystems unterschiedlich breite Scharseitenrahmen (8, 26) an dem Grundrahmen (1) anordbar sind.
17. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schare (12) mittels Halterungen (13) unabhängig voneinander in der Höhe in auf­ rechter Ebene bewegbar am Rahmen angeordnet sind.
18. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jedem Schar (12) eine Tiefenfüh­ rungsrolle (14) zugeordnet ist.
19. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Höhenlage der Rolle (14) zu der Scharspitze derart veränderbar ist, daß unter­ schiedliche Eindringtiefen des jeweiligen Schares (12) abhängig von dem auszubringenden Saatgut einstellbar sind.
20. Direktsämaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß hinter den Säscharen (12) ein vor­ zugsweise rotierend angetriebenes Striegelelement (21) angeordnet ist, welches entsprechend der die Säschare tragenden Rahmen geteilt und klappbar ist.
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