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DE4325871A1 - Blumentopf sowie Traggestell hierfür - Google Patents

Blumentopf sowie Traggestell hierfür

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DE4325871A1
DE4325871A1 DE4325871A DE4325871A DE4325871A1 DE 4325871 A1 DE4325871 A1 DE 4325871A1 DE 4325871 A DE4325871 A DE 4325871A DE 4325871 A DE4325871 A DE 4325871A DE 4325871 A1 DE4325871 A1 DE 4325871A1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G9/00Cultivation in receptacles, forcing-frames or greenhouses; Edging for beds, lawn or the like
    • A01G9/08Devices for filling-up flower-pots or pots for seedlings; Devices for setting plants or seeds in pots
    • A01G9/088Handling or transferring pots
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A01G9/02Receptacles, e.g. flower-pots or boxes; Glasses for cultivating flowers
    • A01G9/029Receptacles for seedlings
    • A01G9/0299Handling or transporting of soil blocks or seedlings

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft zunächst einen Kunststoff-Blumen­ topf mit einer Topfwandung und einer integral im Bereich eines oberen Topfrandes ausgehenden, nach unten weisen­ den, zur einer Doppelwandung unter Belassung eines Zwi­ schenraumes führenden Außenwandung. Ein solcher Kunst­ stoff-Blumentopf ist insbesondere gedacht zur Zusammen­ wirkung mit einem zur Aufnahme einer Mehrzahl solcher Kunststoff-Blumentöpfe ausgebildeten Kunststoff-Tragge­ stell, wie dies weiter unter im einzelnen beschrieben ist.
Kunststoff-Blumentöpfe sind bereits in verschiedenen Ausgestaltungen bekanntgeworden. Es wird bspw. auf das deutsche Gebrauchsmuster 87 14 657 verwiesen. Weiter ist auf die deutsche Offenlegungsschrift 21 41 201 zu verwei­ sen. Aus dieser Druckschrift ist ein doppelwandiger Pflanzenzuchtbehälter bekannt, bei welchem die von einem oberen Topfrand ausgehende, nach unten weisende Außenwan­ dung zur Klipsverbindung mit einer unterhalb des Pflan­ zenzuchtbehälters befindlichen Wasserwanne dient. Ent­ sprechend besitzt die Außenwandung auch in ihrem unteren stirnseitigen Bereich Klipsverbindungs-Ausformungen. Auch endet der Stirnrand dieser Außenwand des Pflanzen­ zuchtbehälters etwa im Bereich des Bodens des Pflanzen­ zuchtbehälters.
Der vorbeschriebene Pflanzenzuchtbehälter dient zu einem ganz anderen Zweck als der nachstehend beschriebene Kunststoff-Blumentopf. In bezug auf ein technisches Problem, das dem hier beschriebenen Kunststoff-Blumen­ topf zugrunde liegt, ist demgegenüber festzuhalten, daß von dem Bedürfnis nach einer möglichst einfachen Gestal­ tung zur Nutzung solcher Kunststoff-Blumentöpfe im Frei­ en wie im Treibhaus ausgegangen wird.
Im Hinblick auf diese vorstehend erwähnte Problemstel­ lung sieht die Erfindung vor, daß die Außenwandung des Kunststoff-Blumentopfes sich etwa bis in den Bereich einer halben Höhe des Blumentopfes erstreckt und mit ihrer freien Stirnkante einen Aufsetzanschlag des Blumen­ topfes bildet. Ein solchermaßen ausgestalteter Kunst­ stoff-Blumentopf ermöglicht es, diesen im Freien in ent­ sprechend vorgeformte Löcher im Erdboden einzusetzen, wobei etwa die Hälfte des Blumentopfes in das Erdloch eingesenkt ist, während die andere Hälfte, durch Abstüt­ zung auf dem Stirnrand der Außenwandung, sich oberhalb des Erdbodens erstreckt. Dadurch, daß die Doppelwandung vorgesehen ist, ist trotz eines relativ großen Teiles des Blumentopfes, der sich über oberhalb des Erdbodens erstreckt, eine Verbrennungsgefahr der Wurzeln, die sich unmittelbar unter der Innenwandung des Kunststoff-Blumen­ topfes befinden, durch Sonnenstrahlung, nicht gegeben. Hier wirkt sich die Doppelwandung schützend aus. Anderer­ seits sind solchermaßen im Freien aufgestellte Blumentöp­ fe sehr gut handhabbar, sie können einfach erfaßt und weiterverwendet werden. Man kann von unten in den durch die Doppelwandung geschaffenen Zwischenraum hineingrei­ fen. Es ist auch nicht erforderlich, die Blumen etwa zum Verkauf in andersartige Blumentöpfe umzutopfen. Vielmehr kann ein solcher Kunststoff-Blumentopf auch als Verkaufs­ blumentopf dienen. Wenn auch bevorzugt die Außenwandung sich etwa bis in den Bereich einer halben Höhe des Blu­ mentopfes erstreckt (von oben ausgehend), so ist doch der Erfindungsgedanke auch bereits in einem wesentlichen Maße verwirklicht, wenn hier andere Maßverhältnisse vorliegen, aber etwa die beschriebene Abstützung auf dem Stirnrand möglich ist. Es ist auch denkbar, daß die Außenwand sich bis zum Topfboden erstreckt. Auch kann die Außenwand nach unten weisende Ausspitzungen aufwei­ sen, die etwa zur Verankerung im Erdboden dienen können. In Ausgestaltung der Erfindung-ist vorgesehen, daß in der Außenwandung eine nach außen führende Öffnung belas­ sen ist. Bei einer Aufstellung im Freien und unter Son­ neneinstrahlung kommt es zu einer wesentlichen Erwärmung des Zwischenraumes zwischen der Außenwandung und der Topfwandung. Die hierin befindliche Luft soll entweichen bzw. zirkulieren können, damit es nicht zu einem Hitze­ stau kommt. Dies wird durch die erwähnte Öffnung er­ reicht. Weiter bevorzugt ist vorgesehen, daß die Öffnung im Bereich des oberen Topfrandes ausgebildet ist. In einer Querschnittsdarstellung, bei der sich die Außenwan­ dung und die Innenwandung des Blumentopfes insgesamt im wesentlichen als auf dem Kopf stehendes V-Profil dar­ stellt, ist die Öffnung entsprechend im Wurzelpunkt des V bevorzugt ausgebildet. Im einzelnen empfiehlt es sich, über den Umfang verteilt mehrere Öffnungen vorzusehen. Die erwähnte V-Form führt dazu, daß die Außenwandung und die Topfwandung im Querschnitt einen spitzen Winkel miteinander einschließen.
Weiter bevorzugt sind im Wurzelbereich des V-Profils sich etwa vertikal erstreckende Rippen vorgesehen. Diese Rippen können nicht nur zur Stabilisierung der Außenwand dienen, sondern auch als Beabstandungs-Anschlag im Falle einer Stapelung der Blumentöpfe.
Weiterhin ist Gegenstand der Erfindung auch ein Kunst­ stoff-Traggestell insbesondere für Blumentöpfe in der vorbeschriebenen Ausgestaltung. Zum Stand der Technik hinsichtlich solcher Kunststoff-Traggestelle wird bspw. auf die europäische Patentanmeldung 541 017 verwiesen.
Das hier beschriebene Kunststoff-Traggestell soll insbe­ sondere der weiteren Verbesserung hinsichtlich einer Vorrichtung dienen, die ein einfaches Aufstellen von Blumen in Blumentöpfen sowohl auf einer Außenfläche wie auch in einem Treibhaus ermöglicht.
Im einzelnen ist hier hierzu vorgesehen, daß das Kunst­ stoff-Traggestell mit zwei unterschiedlichen Seiten, und weiter vorzugsweise einer Langseite und einer Kurzseite, und Aufnahmeöffnungen für die Blumentöpfe ausgestaltet ist, wobei an einer der unterschiedlichen Seiten, welche vorzugsweise eine Kurzseite sein kann, im Grundriß eine erste Ausformung vorgesehen ist und an der gegenüberlie­ genden Seite - im Beispielsfall also der gegenüberliegen­ den Kurzseite - desselben Traggestells eine zu der er­ sten Ausformung passende zweite Ausformung vorgesehen ist, derart, daß die erste und die zweite Ausformung zweier Traggestelle in Nebeneinanderanordnung patrizen- und matrizenartig zueinander passen. Diese unterschiedli­ chen Seiten können, wie sich aus vorstehendem auch er­ gibt, auch bei einem Traggestell quadratischen Grundris­ ses gegenüberliegend verwirklicht sein (wobei der Grund­ riß im Detail dann natürlich nicht quadratisch ist, sondern nur in einer generalisierenderen Betrachtung). Darüber hinaus können die Ausformungen natürlich auch an allen vier Seiten eines solchen Traggestelles vorgesehen sein. Solche Traggestelle, die mit Blumentöpfen versehen sind (oder auch ohne Versehung mit Blumentöpfen) lassen sich also rasterartig ineinanderschachteln (im Grund­ riß). Es lassen sich so in einfacher Weise lange Reihen von Traggestellen bilden, deren nicht mit den Ausformun­ gen versehenen Seiten miteinander bei ineinanderschach­ telung fluchten. Im Unterschied zu der bei den Tragge­ stellen gemäß dem Stand der Technik bislang vorrangig verfolgten Schachtelung bei Übereinanderstapelung sol­ cher Traggestelle ist hier (zusätzlich) eine Möglichkeit zur Ineinanderschachtelung bei Nebeneinanderanordnung der Traggestelle vorgeschlagen. Es ist möglich, daß die Ausformungen so beschaffen sind, daß sie Hinterschneid­ ungen aufweisen, so daß derartige Traggestelle nur durch Bewegen eines der miteinander verbundenen Traggestelle nach oben voneinander getrennt werden können. Bevorzugt ist jedoch, daß die Ausformungen ohne Hinterschneidung ausgebildet sind. In weiterer Ausgestaltung ist auch vorgesehen, daß in einem vorstehenden Bereich der ersten bzw. zweiten Ausformung zumindest teilweise eine Aufnah­ meöffnung eines Blumentopfes angeordnet ist. Der Grund­ riß ist also auch bei dieser Ausgestaltung möglichst vollständig im Hinblick auf Öffnungen für einzustellende Blumentöpfe ausgenutzt. Durch die Ineinanderschachtelbar­ keit soll insbesondere auch erreicht werden, daß bei einem Einsetzen der Blumentöpfe "auf Lücke" (was vorzugs­ weise zur Ermöglichung einer besseren Entfaltung der Pflanzen in der Anzuchtphase im Freien angestrebt ist) sich diese Anordnung ohne "Bruch", d. h. ohne eine Ände­ rung der Abstandsmaße auch über die Trennfuge zweier Traggestelle fortsetzen läßt. Die Öffnungen für die Blumentöpfe können kreisförmig oder auch im wesentlichen rechteckig bzw. quadratisch sein. Die Aufnahmeöffnungen sind hierbei bevorzugt in einer Deckenstruktur des Trag­ gestells ausgebildet. In einem Querschnitt geht von der Deckenstruktur seitlich der umlaufende Rand aus. Die Ausformungen sind hierbei vorzugsweise ausschließlich durch die Deckenstruktur gebildet. Auch ist der umlaufen­ de Rand im Bereich der Ausformungen unterbrochen. Ein besonderer und wesentlicher Aspekt ergibt sich auch dadurch, daß die Traggestelle bei eingesetzten Blumentöp­ fen aufgrund von in dem Rand belassenen Öffnungen derart zusammensetzbar sind, daß es ein im wesentlichen abge­ schlossener, jedoch über eine Vielzahl von Traggestellen sich erstreckender Luftraum unterhalb der Deckenstruktur der Traggestelle gegeben ist. Die Ineinandersetzbarkeit - im Bereich der Deckenstruktur im wesentlichen lücken­ los - und die nur kleineren, gegebenenfalls auch abdeck­ baren, Öffnungen in den dazu rechtwinklig verlaufenden Randseiten führt zu dieser langgestreckten kanalartigen Struktur. Hierbei kann es sogar unerheblich sein - wenn nur genügend viele Traggestelle hintereinander angeord­ net sind -, daß bei dem ersten und letzten Traggestell einer solchen Reihe im Bereich der Ausformungen eine vergleichsweise größere Öffnung nach außen verbleibt. Die Traggestelle sind im übrigen noch bevorzugt derart ausgebildet, daß auch bei eingesetzten Blumentöpfen zwischen einem Boden des Blumentopfes und einem Boden, auf welchen das Traggestell gesetzt ist - bpsw. im Frei­ en - ein Abstand verbleibt, also die Böden der Blumentöp­ fe von Luft frei unterströmbar sind. Andererseits kann die Höhe des Randes der Traggestelle auch so gewählt sein, daß die Böden der Blumentöpfe bei Aufsetzen in einen Boden - bspw. im Freien - gerade auf diesem Boden aufsitzen, so daß hinsichtlich der Luftraumstruktur es zu einer labyrinthartigen Umströmung der nach unten ragenden Abschnitte der Blumentöpfe kommt.
Nachstehend ist die Erfindung des weiteren anhand der beigefügten Zeichnung, die jedoch lediglich Ausführungs­ beispiele darstellt, erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Blumentopf;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Blumentropf gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Blumentop­ fes;
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein Traggestell;
Fig. 5 eine schematische Darstellung mehrerer Tragge­ stelle in verschachtelter Anordnung;
Fig. 6 einen Schnitt durch den Gegenstand gemäß Fig. 4, entlang der Linie VI-VI;
Fig. 7 einen Schnitt durch den Gegenstand gemäß Fig. 4, entlang der Linie VII-VII, mit einge­ setztem Blumentopf.
Dargestellt und beschrieben ist, zunächst mit Bezug zu den Fig. 1 bis 3, ein Blumentopf 1 mit einer Topfwandung 2 und einer Außenwandung 3. Die Außenwandung 3 ist an der Topfwandung 2 im Bereich eines oberen Topfrandes 4 angeformt. Die Außenwandung 3 geht über den oberen Topf­ rand 4 integral in die Außenwand 3 über.
Die Außenwand 3 bildet eine untere Stirnkante 5 aus, die als Aufsetzkante dient. In Fig. 1 ist dies in bezug auf einen umgebenden Erdboden 6 dargestellt. In dem Erdboden 6 ist ein Loch 7 ausgenommen, welches der Blumentopf zu einem gewissen Teil seiner Höhe H, beim Ausführungsbei­ spiel etwa der Hälfte seiner Höhe H, ausfüllt. Die ande­ re Hälfte der Höhe H des Blumentopfes 1 erhebt sich über eine Erdbodenoberfläche 8 aufgrund der Außenwandung 3, die gleichsam eine Sperre diesbezüglich darstellt.
Durch die Außenwand 3 und die dadurch erreichte Abschir­ mung des Erdbodens 6 in unmittelbarer Umgebung des Blu­ mentopfes 1 stellt sich auch eine gute Aufrechterhaltung der Feuchte des Erdbodens 6 in diesem Bereich ein. Es bildet sich insbesondere in dem freien, unteren Bereich des Loches 7 (Hohlraum 11) ein für die Pflanze 12 vor­ teilhaftes Mikroklima aus. Hierzu ist auch die relativ große Öffnung im Boden des Pflanzentopfes vorteilhaft.
In einem Topfboden 9 des Blumentopfes 1 ist etwa zentral eine Öffnung 10 ausgebildet. Dadurch, daß das Loch 7 in dem Erdboden 6 eine größere Tiefe aufweist, als es dem in dem Loch befindlichen Anteil des Blumentopfes ent­ spricht, ist in dem dargestellten, eingesetzten Zustand des Blumentopfes der Hohlraum 11 unterhalb des Topfbo­ dens 9 geschaffen. Hier kann eine gewisse Luftzirkulati­ on stattfinden. Es ist vermieden, daß Wurzeln aus der Pflanze 12, die in dem Blumentopf 1 angedeutet ist, in den Boden wachsen und dort verwurzeln.
Weiterhin ist bevorzugt, daß ein größter Durchmesser D des Blumentopfes 1 im Bereich der Aufsetzkante 5 etwa dem größten Außendurchmesser (dort im Bereich des oberen Topfrandes) herkömmlicher Töpfe entspricht. Aus der Schnittdarstellung gemäß Fig. 1, deren Schnittlegung aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist auch die Rippenausbildung im Wurzelbereich des V-Profils ersichtlich.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 2 ist ersichtlich, daß in dem Topfrand 4 Öffnungen 13 ausgebildet sind, welche zu einer Belüftung des Zwischenraumes 14, die ja in dem in den Erdboden eingesetzten Zustand des Blumentopfes 1 gemäß Fig. 1 sich zwischen der Außenwandung 3, der Topf­ wandung 2 und der Erdbodenoberfläche 8 ausbildet, beitra­ gen. Es kann nicht zu einem Hitzestau kommen. Über den Umfang verteilt sind vier solcher Öffnungen 13 vorgese­ hen.
Aus Fig. 1 ist auch ersichtlich, daß die Außenwandung 3 und die Topfwandung 2 im Querschnitt einen spitzen Win­ kel Alpha von ca. 10 bis 15, bevorzugt etwa 13° ein­ schließen.
Ein Traggestell 15, das insbesondere zur Aufnahme von Blumentöpfen 1 dient, ist unter Bezug auf die Fig. 4 bis 6 erläutert. Das Traggestell 15, das in Fig. 4 in der Draufsicht dargestellt ist, besitzt eine Vielzahl von beim Ausführungsbeispiel kreisförmigen Aufnahmeöffnungen 16 für Blumentöpfe 1. Beim Ausführungsbeispiel ist eine Zwölferteilung vorgesehen, d. h. es sind zwölf Öffnungen 16 für Blumentöpfe in dem Traggestell 15 vorgesehen.
Ein Traggestell 15 weist zwei Langseiten 17, 18 sowie zwei Kurzseiten 19, 20 auf. Die beiden Kurzseiten 19, 20 weisen weiterhin Ausformungen auf, derart, daß beim seitlichen Zusammenstellen von Traggestellen 15, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist, diese Kurzseiten 19 bzw. 20 patrizen- und matrizenartig zueinander passen.
Im einzelnen ist beim Ausführungsbeispiel auf der Kurz­ seite 20 eine vorstehende Ausformung 21 ausgebildet, die einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß besitzt (mit einem Rundungsübergang 21′ bzw. 21′′). Die Ausformung 21 ist größenmäßig so vorgesehen, daß etwa eine Hälfte, beim Ausführungsbeispiel eine Halbkreisfläche einer Öffnung 16 in der Ausformung 21 aufgenommen ist.
An der gegenüberliegenden Kurzseite 19 sind zwei zu der Ausformung 21 gleiche Ausformungen 22 und 23 vorgesehen, jedoch derart, daß sie zwischen sich, entsprechend einem stufenförmigen Zurückweichen, einen Zwischenraum 24 belassen, der in Nebeneinanderstellung eben durch die Ausformung 21 der Kurzseite 20 ausgefüllt ist. Im übri­ gen sind auch die Ausformungen 22 und 23 größenmäßig derart vorgesehen, daß etwa ein Halbkreis einer Öffnung 16 jeweils in der Ausformung 22 bzw. 23 - im Grundriß - aufgenommen ist.
Die Öffnungen 16 sind weiterhin derart in einem Tragge­ stell 15 angeordnet, daß jeweils unter Belassung einer oder zweier Freiöffnungen Blumentöpfe angeordnet werden können, wobei es zu einer Art Dreiecksanordnung der Blumentöpfe kommt, wie dies in Fig. 5 unter Bezug auf die dort eingezeichneten Blumentöpfe 1 angedeutet ist. Ein Dreiecksabstand A beträgt vorzugsweise etwa 25 cm (auch ein Abstand von 30 cm würde noch zu vernünftigen Ergebnissen - Ausnutzung der Grundfläche unter Beachtung des Platzbedarfes der Pflanzen - führen).
Die Blumentöpfe 1 können zusammen mit den Traggestellen 15 im Freien aufgestellt werden und dann auch zusammen mit den Traggestellen wieder in das Gewächshaus ver­ bracht werden. Werden die Blumentöpfe 1 zusammen mit den Traggestellen 15 verwendet, ist es noch nicht einmal erforderlich, wie in bezug auf Fig. 1 erläutert, entspre­ chende Löcher im Erdboden auszuformen. Vielmehr können die Blumentöpfe 1 dann mittels dieser Traggestelle 15 auch unmittelbar auf eine ebene Bodenfläche gestellt werden. Es verbleiben die vorteilhaften Eigenschaften, wie sie prinzipiell bereits im Hinblick auf ein Einstel­ len eines Blumentopfes 1 in ein Loch in einem Erdboden erläutert sind.
Mit Bezug zu Fig. 7 ist zunächst insbesondere darauf zu verweisen, daß der Rand 25 etwa mit einer doppelten Höhe L ausgebildet ist, als es dem Maß A, um welches der Blumentopf 1 unterhalb der Deckenstruktur 27 des Tragge­ stells 15 in das Innere desselben ragt, entspricht. Kon­ kret beträgt das Maß A beim Ausführungsbeispiel ca. 61% des Maßes L. Alternativ ist auch bevorzugt, daß das Maß A dem Maß L entspricht.
Der Rand 25 ist vorzugsweise im wesentlichen geschlos­ sen, bis auf die Öffnungen 26. Letztere können gegebenen­ falls sogar entfallen.
Das Traggestell 25 besitzt eine Deckenstruktur 27, die plattenartig ist. Sie ist lediglich unterbrochen durch die Einstellöffnungen 16. Am Rand sind konische, nach innen weisende Fassungsabschnitte 28 ausgebildet.
Wesentlich ist auch, daß bei einer Zusammenstellung mehrerer Traggestelle bei eingesetzten Blumentöpfen 1 aufgrund von in dem Rand belassenen Öffnungen im Bereich der Ausformung 21 bzw. des Zwischenraumes 24 beim Zusam­ menstellen erreichbar ist, daß ein im wesentlichen abge­ schlossener (durch den Rand 25) unterer Hohlraum sich ergibt, der sich aber aufgrund der Öffnungen im Bereich der Ausformung bzw. des Zwischenraums sich über eine Vielzahl von Traggestellen 15 erstreckt. Es ist ersicht­ lich, daß dieser Luftraum sich unterhalb der Deckenstruk­ tur 27 und dann oberhalb eines Bodens 29, auf welchem das Traggestell 15 steht, ausgebildet hat. Hierbei ist auch von Bedeutung, daß bei genügender Vielzahl von aneinander gereihten Traggestellen 15 sogar die Öffnun­ gen im Rand 25 im Bereich der Ausformung 21 bzw. des Zwischenraums 24 nicht mehr von Bedeutung sind, bzw. dann für die noch erwünschte - wenn auch geringfügige - Durchlüftung dieses Zwischenraumes sorgt. Insbesondere bei einem Aufstellen im Freien kann sich die dort in dem zusammenhängenden Luftraum befindliche Luft geeignet erwärmen und trägt so, durch freies Umströmen der in das Innere ragenden Abschnitte der Blumentöpfe 1 - zu dem Wachstumsprozeß der Pflanzen - positiv bei. Hierzu ist auch von Bedeutung, daß die Deckenstruktur 27 des Tragge­ stells 1, wie bereits angesprochen, plattenartig ist und (nur) kreisrunde oder im wesentlichen quadratische Auf­ nahmeöffnungen 16 für die Blumentöpfe 1 aufweist. Durch das Einpassen der Blumentöpfe 1 in diese Öffnungen, auch durch den konischen Abschnitt 28 und nicht zuletzt durch die Doppelwandigkeit der Blumentöpfe 1 oberhalb der Tragstruktur 27, kommt es zu einem praktisch luftdichten Abschluß.
Darüber hinaus ist hinsichtlich der Blumentöpfe 1 noch von Bedeutung, daß diese in ihrer Außenwandung 3, vor­ zugsweise in die Stirnkante 5 mündend, Grifföffnungen 30 aufweisen. Bspw. können dies über den Umfang 4 Grifföff­ nungen 30 sein. Die Grifföffnungen 30 können bspw. im Profil halbkreisförmig ausgebildet sein oder U-förmig, nach unten öffnend.
Insbesondere bei vorbeschriebener Benutzung der Blumen­ töpfe zusammen mit den Traggestellen erweist sich die mögliche Dreiecksanordnung der Blumentöpfe als vorteil­ haft. Einzelne Pflanzen können hier sich besser ent­ wickeln, als bei Besetzung aller Löcher eines Traggestells 15.
In Fig. 6 ist ein Querschnitt durch ein Traggestell 15 dargestellt. Es ist ersichtlich, daß an den Langseiten 17, 18 (vgl. Fig. 4) ein im wesentlichen durchgehender Rand 25 ausgebildet ist. Kleinere Öffnungen 26, die hier - nach unten öffnend - U-förmig ausgebildet sind, sind belassen. Der Rand 25 ist an den Schmalseiten 19, 20, wie in Fig. 4 durch Strichlinierung angedeutet, unterbro­ chen. Dies hat zur Folge, daß bei einer Ineinanderschach­ telung wie in Fig. 5 angedeutet, sich in Längsrichtung der nebeneinanderliegenden Traggestelle 15 ein im wesent­ lichen durchgehender Luftraum ergibt. Aufgrund der Öff­ nungen 26 ist dies auch bei seitlich dazu noch weiterhin angeordneten Traggestellen gegeben. Andererseits sind die Öffnungen 26 nur von solcher Größe, daß dann, wenn ein Traggestell in einer Außenreihe angeordnet ist, diese Öffnungen auch, wenn dies gewünscht ist, etwa durch Erdanhäufelungen verschlossen werden können.
Die in der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung von Bedeutung sein. Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori­ tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt­ lich mit einbezogen.

Claims (12)

1. Blumentopf (1), insbesondere zur Zusammenwirkung mit einem zur Aufnahme einer Mehrzahl solcher Kunststoff-Blu­ mentöpfe ausgebildeten Kunststoff-Traggestell (15), mit einer Topfwandung (2) und einer integral im Bereich eines oberen Topfrandes (4) ausgehenden, nach unten weisenden, zu einer Doppelwandung unter Belassung eines Zwischenraumes (14) führenden Außenwandung (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwandung (3) sich etwa bis in den Bereich einer halben Höhe (H) des Blumentopfes (1) erstreckt und mit ihrer freien Stirnkante (5) einen Aufsetzanschlag des Blumentopfes (1) bildet.
2. Blumentopf (1) nach Anspruch I oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in der Außenwandung (3) eine nach außen führende Öffnung (13) belassen ist.
3. Blumentopf (1) nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Öffnung (13) im Bereich des oberen Topfrandes (4) ausgebildet ist.
4. Blumentopf (1) nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch ge­ kennzeichnet, daß über den Umfang des Blumentopfes (1) mehrere Öffnungen (13) vorhanden sind.
5. Blumentopf (1) nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Außenwandung (3) und die Topfwan­ dung (2) im Querschnitt einen spitzen Winkel Alpha mit­ einander einschließen.
6. Blumentopf (1) nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in der Außenwandung (3) eine Griff­ öffnung (30) ausgebildet ist.
7. Traggestell für Blumentöpfe, insbesondere für Blumen­ töpfe (1) nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 1 bis 5, mit zwei unterschiedlichen Seiten (19, 20), weiter vorzugsweise mit einer Langseite (17, 18) und einer Kurzseite (19, 20) und Aufnahmeöffnungen (16) für die Blumentöpfe (1), dadurch gekennzeichnet, daß an einer der unterschiedlichen Seiten (19, 20), vorzugsweise der Kurzseite (19, 20), im Grundriß eine erste Ausformung (21) vorgesehen ist und an der gegen­ überliegenden Seite (19) desselben Traggestells eine zu der ersten Ausformung (19) passende zweite Ausformung (22) bzw. (23), derart, daß die erste und die zweite Ausformung zweier Traggestelle in Nebeneinanderanordnung patrizen- und matrizenartig ineinandergreifen.
8. Traggestell nach Anspruch 7 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in einem vorstehenden Be­ reich der ersten bzw. zweiten Ausformung zumindest teil­ weise eine Aufnahmeöffnung eines Blumentopfes angeordnet ist.
9. Traggestell nach einem der Ansprüche 7 oder 8 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausformung (21) über den Rand (15) hinausragend (im Grundriß) ausschließlich durch eine Deckenstruktur (27) des Traggestells gebildet ist.
10. Traggestell nach einem der Ansprüche 7 bis 9 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Traggestelle (15) bei eingesetzten Blumentöpfen (1) aufgrund von in dem Rand (15) belassenen Öffnungen der­ art zusammensetzbar sind, daß ein im wesentlichen abge­ schlossener, jedoch über eine Vielzahl von Traggestellen (15) sich erstreckender Luftraum unterhalb der Decken­ struktur (27) der Traggestelle (15) gegeben ist.
11. Traggestell nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Deckenstruktur (27) plattenartig ist und kreisrunde oder im wesentlichen quadratische Aufnah­ meöffnungen (16) für die Blumentöpfe (1) aufweist.
12. Traggestell nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Aufnahmeöffnung (16) einen umlaufen­ den, konischen, nach innen sich erstreckenden Rand (28) aufweist.
DE4325871A 1993-06-04 1993-08-02 Blumentopf sowie Traggestell hierfür Withdrawn DE4325871A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20106257U1 (de) 2001-04-10 2001-07-12 Schemm, Paul, 91456 Diespeck Handelbare Verpackung für Spargelpflanzen

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DE20106257U1 (de) 2001-04-10 2001-07-12 Schemm, Paul, 91456 Diespeck Handelbare Verpackung für Spargelpflanzen

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