DE4325116C1 - Nähmaschine mit einem Massenausgleichsmechanismus - Google Patents
Nähmaschine mit einem MassenausgleichsmechanismusInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine mit einem
Massenausgleichsmechanismus nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Durch die für die Bildung des Oberbegriffes herangezogene DE 33 41 444
C2 ist eine Nähmaschine bekannt, die einen drei verschiedene
Ausgleichsmassen umfassenden Massenausgleichsmechanismus aufweist.
Außer der üblichen an der Nadelstangenkurbel befestigten
Ausgleichsmasse zur Kompensation der rotierenden Massen des
Nadelstangen- und Fadengeberantriebes weist dieser
Massenausgleichsmechanismus eine innerhalb des Gehäusekopfes
gleichachsig zur Armwelle drehbar gelagerte zweite Ausgleichsmasse
auf, die in entgegengesetztem Drehsinn zur Armwelle angetrieben wird
und gemeinsam mit der erstgenannten Ausgleichsmasse einen vollkommenen
Ausgleich der vom Nadelstangen- und Fadengeberantrieb hervorgerufenen
Massenkräfte 1. Ordnung bewirkt. Zum Antrieb der zweiten
Ausgleichsmasse dient eine über ein Übersetzungsgetriebe im Verhältnis
2 : 1 zur Armwelle angetriebene Zwischenwelle, die wiederum über ein
Untersetzungsgetriebe die auf einer drehbaren Lagerhülse befestigte
Ausgleichsmasse antreibt. Auf der mit doppelter Drehzahl gegenüber der
Armwelle umlaufenden Zwischenwelle ist die dritte Ausgleichsmasse
befestigt, die zum teilweisen Ausgleich der Massenkräfte 2. Ordnung
dient. Dem bei diesem Massenausgleichsmechanismus erzielten
wirkungsvollen Ausgleichsergebnis steht aber der Nachteil eines
verhältnismäßig aufwendigen Getriebes für den Antrieb der zweiten und
dritten Ausgleichsmasse gegenüber.
Bei einer durch die US-PS 2 802 437 bekannten Nähmaschine wird die
Nadelstange durch ein mit der Armwelle verbundenes
Kreuzschleifengetriebe angetrieben. Zum Ausgleich der hierbei
auftretenden oszillierenden Massenkräfte wird eine im Maschinenkopf
mit geringem Abstand zur Nadelstange angeordnete stangenförmige
Ausgleichsmasse verwendet, die über ein zweites ebenfalls mit der
Armwelle verbundenes Kreuzschleifengetriebe gegenüber der Nadelstange
um 180° phasenverschoben angetrieben wird. Abgesehen davon, daß
Kreuzschleifengetriebe wegen der Gleitsteinführung und der dadurch
bedingten Schmierungsprobleme nicht für hohe Maschinendrehzahlen
geeignet sind, gäbe es Probleme, einen solchen Ausgleichsmechanismus
in dem im allgemeinen kleinen und enge Platzverhältnisse aufweisenden
Gehäusekopf unterzubringen, und zwar insbesondere dann, wenn die
Nähmaschine mit einem ebenfalls im Gehäusekopf angeordneten
Gelenkfadengeber ausgestattet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Massenausgleichsmechanismus zu schaffen, der getriebetechnisch einfach
aufgebaut ist, hohe Maschinendrehzahlen ermöglicht und ohne besondere
Schwierigkeiten in das Maschinengehäuse integrierbar ist. Die Aufgabe
wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Durch die Maßnahme, die zweite Ausgleichsmasse im Arm des
Maschinengehäuses und die dritte Ausgleichsmasse innerhalb der
Grundplatte anzuordnen, wurden diese beiden Ausgleichsmassen und ihr
jeweiliger Antrieb an solchen Stellen des Maschinengehäuses
untergebracht, an denen für den Einbau zusätzlicher Aggregate eher ein
ausreichender Platz zur Verfügung steht als beispielsweise innerhalb
des Gehäusekopfes. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den
erfindungsgemäßen Massenausgleichsmechanismus ohne Veränderung des
Gehäuses in bereits entwickelte Nähmaschinen zu integrieren.
Der Maßnahme, die dritte Ausgleichsmasse nicht in der Nähe des
Entstehungsortes der oszillierenden Massenkräfte 2. Ordnung
anzuordnen, nämlich im Bereich des Nadelstangen- und
Fadengeberantriebes, sondern von diesem weit entfernt innerhalb der
Grundplatte, liegt die Erkenntnis zugrunde, daß sich das angenähert C-
förmige Nähmaschinengehäuse schwingungstechnisch wie eine Schwinggabel
verhält, so daß sich im einen Schenkel des Gehäuses - nämlich dem
Gehäusekopf bzw. Gehäusearm - erzeugte Schwingungen auch auf den
anderen Schenkel des Gehäuses - nämlich die Grundplatte - auswirken
und auch ihn vibrieren lassen. In gleicher Weise vermag die innerhalb
der Grundplatte befindliche dritte Ausgleichsmasse nicht nur die sich
in der Grundplatte auswirkenden Massenkräfte 2. Ordnung zu reduzieren,
sondern auch die am Kopf und am Arm auftretenden Massenkräfte 2.
Ordnung zu vermindern.
Die Anordnung der dritten Ausgleichsmasse innerhalb der Grundplatte
ermöglicht es, die für den Antrieb des doppeltumlaufenden
Doppelsteppstichgreifers vorgesehene Greiferwelle, die ja bereits in
dem für den Antrieb einer die oszillierenden Massenkräfte 2. Ordnung
reduzierenden Ausgleichsmasse erforderlichen Drehzahlverhältnis von
2 : 1 zur Armwelle umläuft, unmittelbar auch für den Antrieb der dritten
Ausgleichsmasse auszunutzen, indem diese entweder gemäß Anspruch 2
unmittelbar auf der Greiferwelle oder gemäß Anspruch 3 direkt am
Greiferkörper des Doppelsteppstichgreifers angeordnet ist.
Das für den Antrieb der zweiten Ausgleichsmasse verwendete
Viergelenkgetriebe gehört zu einer schmierungstechnisch
unproblematisch beherrschbaren und daher für hohe Drehzahlen
geeigneten Getriebegattung. Darüber hinaus ist ein Viergelenkgetriebe
vergleichsweise einfach aufgebaut, was insbesondere für die
Weiterbildung gemäß Anspruch 4 gilt, wonach das kurbelförmige
Antriebsglied dieses Getriebes von einem auf der Armwelle befestigten
Exzenter gebildet ist.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen des Antriebes für die zweite
Ausgleichsmasse sind in den Ansprüchen 5 bis 7 angegeben.
Durch die zweite und dritte Ausgleichsmasse wird gemeinsam ein sehr
weitgehender und unter Berücksichtigung des geringen
getriebetechnischen Aufwandes, der platzgünstigen Unterbringung und
der erreichbaren hohen Drehzahl der Nähmaschine ein optimaler
Ausgleich der oszillierenden Massenkräfte 1. und 2. Ordnung erzielt.
Diese Optimierung des Massenausgleichs wird naturgemäß durch die
Anordnung sowohl der zweiten als auch der dritten Ausgleichsmasse
erreicht, jedoch wird auch schon ein durchaus brauchbarer Teilerfolg
erzielt, wenn außer der ersten Ausgleichsmasse zusätzlich nur die
zweite oder nur die dritte Ausgleichsmasse verwendet wird.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schaubildliche schematische Darstellung der mit einem
Massenausgleichsmechanismus ausgestatteten Nähmaschine,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung des Antriebes für die zweite
Ausgleichsmasse,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung des Antriebes für die zweite
Ausgleichsmasse nach Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine schematische Darstellung des Antriebes für die zweite
Ausgleichsmasse,
Fig. 5 ein Diagramm der vertikalen Schwinggeschwindigkeit des Kopfes
in Relation zur Drehzahl bei unterschiedlichen
Ausgleichsbedingungen und
Fig. 6 ein Diagramm der vertikalen Schwinggeschwindigkeit der
Grundplatte in Relation zur Drehzahl bei unterschiedlichen
Ausgleichsbedingungen.
Die Doppelsteppstichnähmaschine besteht aus der Grundplatte 1, dem
Ständer 2 und dem Arm 3 mit dem Kopf 4, wobei Kopf 4 und Arm 3 durch
eine Wand 5 (Fig. 3) voneinander getrennt sind. Im Arm 3 ist eine
Armwelle 6 gelagert, die auf dem in den Kopf 4 hineinragenden Ende
eine drehfest angeordnete Nadelstangenkurbel 7 trägt. Die
Nadelstangenkurbel 7 steht über einen an ihr befestigten Kurbelzapfen
8 und einen Lenker 9 mit einer in vertikaler Richtung auf- und
abbewegbaren Nadelstange 10 in Antriebsverbindung, die eine
fadenführende Nadel 11 trägt. Die Nadelstangenkurbel 7, der Lenker 9
und die Nadelstange 10 bilden gemeinsam einen Geradschubkurbeltrieb
12.
Auf dem Kurbelzapfen 8 der Nadelstangenkurbel 7 ist ein Ende eines
Fadenhebels 13 gelagert, der mit einer Führungsschwinge 14 gelenkig
verbunden ist. Die Nadelstangenkurbel 7, der Fadengeberhebel 13 und
die Führungsschwinge 14 bilden gemeinsam eine als Gelenkfadengeber
bezeichnete Kurbelschwinge 15, die eine besondere Ausführungsform
eines Viergelenkgetriebes darstellt.
Die Armwelle 6 treibt über einen Riementrieb 16 eine in der
Grundplatte 1 gelagerte Zwischenwelle 17 im Drehzahlverhältnis 1 : 1 an.
Die Zwischenwelle 17 treibt ihrerseits über ein Zahnradgetriebe 18 die
parallel zu ihr in der Grundplatte 1 gelagerte Greiferwelle 19 im
Drehzahlverhältnis 2 : 1 zur Armwelle 6 an, so daß der auf ihr
angeordnete, mit der Nadel 11 zur Bildung von Doppelsteppstichen in
bekannter Weise zusammenwirkende Doppelsteppstichgreifer 20 mit
doppelter Drehzahl gegenüber der Armwelle 6 umläuft.
Der zur Verminderung der von den rotierenden und oszillierenden Massen
des Nadelstangen- und des Fadengeberantriebes 12, 15 ausgehenden
Massenkräfte vorgesehene Massenausgleichsmechanismus enthält in
bekannter Weise eine an der Nadelstangenkurbel 7 ausgebildete erste
Ausgleichsmasse 21. Diese dient der Kompensation der rotierenden
Massen des Nadelstangen- und des Fadengeberantriebes 12, 15, d. h. der
Nadelstangenkurbel 7, des Kurbelzapfens 8 und der rotierenden Anteile
des Lenkers 9 und des Fadengeberhebels 13.
Innerhalb des Armes 3 ist auf der Armwelle 6 mit Hilfe eines
Klemmringes 22 ein Exzenter 23 befestigt. Auf dem Exzenter 23 ist
mittels eines Nadellagers 24 eine Exzenterstange 25 gelagert, die über
ein weiteres Nadellager 26, eine Hülse 27, eine Unterlagscheibe 28 und
eine Schraube 29 mit einer Platte 30 gelenkig verbunden ist. Die
Platte 30 ist auf einem an der Gehäusewand befestigten Bolzen 31
schwenkbar gelagert und weist ein Langloch 32 auf, durch das die
Armwelle 6 hindurch verläuft.
Wie in Fig. 4 schematisch verdeutlicht, bilden der Exzenter 23, die
Exzenterstange 25 und die als Schwinge wirkende Platte 30 ein
Viergelenkgetriebe 33, wobei der Exzenter 23 die Funktion einer Kurbel
erfüllt, deren wirksame Länge der Größe der Exzentrizität entspricht.
Hierbei wird die vorgenannte Schwinge dieses Viergelenkgetriebes 33
eigentlich nur von dem zwischen der Schraube 29 und dem Bolzen 31
liegenden Abschnitt der Platte 30 gebildet, der in Fig. 4 durch die
mit 34 bezeichnete Strichpunktlinie gekennzeichnet ist.
An dem dem Bolzen 31 gegenüberliegenden Ende der Platte 30 ist die
zweite Ausgleichsmasse 35 des Massenausgleichsmechanismus befestigt,
die sich aus zwei Teilmassen 35a, 35b zusammensetzt. Die Platte 30
bildet für die zweite Ausgleichsmasse 35 einen Kurbelarm, dessen
Längsachse durch die zwischen dem Schwerpunkt der zweiten
Ausgleichsmasse 35 und dem Bolzen 31 verlaufende Strichpunktlinie 36
gekennzeichnet ist. Wie aus Fig. 4 hervorgeht, verläuft die Längsachse
36 dieses Kurbelarmes der Platte 30 im wesentlichen horizontal, so daß
die bogenförmige Bewegungsbahn der zweiten Ausgleichsmasse 35
demzufolge im wesentlichen vertikal und damit im wesentlichen parallel
zur Bewegungsbahn der Nadelstange 10 verläuft. Dabei ist die mittlere
Stellung der Exzenterstange 25 derart gewählt, daß sie unter einem
Winkel von im wesentlichen 120° gegenüber der Nadelstangenkurbel 7
voreilt.
Auf der Greiferwelle 19 ist die dritte Ausgleichsmasse 37 des
Massenausgleichsmechanismus befestigt. Die Ausrichtung der dritten
Ausgleichsmasse 37 ist derart, daß sich ihr Schwerpunkt bei den beiden
Totpunktslagen der Nadelstangenkurbel 7 in Höhe der Greiferwelle 19
auf der Bedienungsseite der Nähmaschine befindet.
Alternativ oder ergänzend zu der vorstehend beschriebenen dritten
Ausgleichsmasse 37 kann an dem auf der Greiferwelle 19 befestigten
Greiferkörper 38 des Doppelsteppstichgreifers 20 eine Ausgleichsmasse
39 befestigt sein, die entweder allein oder gemeinsam mit der
Ausgleichsmasse 37 die dritte Ausgleichsmasse des
Massenausgleichsmechanismus bildet.
Zum Ausgleich der vom Exzenter 23 ausgehenden rotierenden Massenkraft
dient eine am Klemmring 22 ausgebildete Ausgleichsmasse 40, die
gegenüber dem Exzenter 23 um 180° verdreht angeordnet ist.
Bei laufender Nähmaschine treibt die Armwelle 6 über den
Geradschubkurbeltrieb 12 die Nadelstange 10 und über die
Kurbelschwinge 15 den Fadengeberhebel 13 an. Wie schon erwähnt, werden
die hierbei von der Nadelstangenkurbel 7, dem Kurbelzapfen 8 und den
rotierenden Anteilen des Lenkers 9 und des Fadengeberhebels 13
verursachten rotierenden Massenkräfte durch die erste Ausgleichsmasse
21 kompensiert.
Der Geradschubkurbeltrieb 12 und die Kurbelschwinge 15 erzeugen ferner
in bekannter Weise oszillierende Massenkräfte erster und weiterer
höherer Ordnungen, wobei jedoch für einen praxisgerechten
Massenausgleich nur die oszillierenden Massenkräfte 1. und 2. Ordnung
von Bedeutung sind.
In den Diagrammen der Fig. 5 und 6 zeigen die durchgezogenen Linien
SK1 und SG1 das Ausmaß der am Kopf 4 und an der Grundplatte 1
auftretenden Vibrationen bei einer normal ausgestatteten
Doppelsteppstichnähmaschine, bei der der Massenausgleichsmechanismus
nur die Ausgleichsmasse 21 enthält, so daß sich die oszillierenden
Massenkräfte 1. und vor allem 2. Ordnung ungehindert auswirken können.
Im einzelnen zeigt die Linie SK1 die am Kopf 4 gemessene
Schwinggeschwindigkeit als Maß der dort auftretenden vertikalen
Vibrationen. In gleicher Weise zeigt die Linie SG1 die an der
Grundplatte 1 gemessene Schwinggeschwindigkeit als Maß der dort
auftretenden vertikalen Vibrationen. Die Schwinggeschwindigkeiten sind
jeweils über der Drehzahl U der Nähmaschine in min-1 aufgetragen.
Die Diagramme zeigen ferner drei ausgeprägte Schwingungsspitzen, die
durch Resonanzverhalten zustandekommen. Aufgrund des Schwinggabel-
Effektes des C-förmigen Nähmaschinengehäuses hat die Nähmaschine eine
ganz bestimmte Eigenresonanz, die beim Ausführungsbeispiel bei 2200 Hz
liegt und einer Drehzahl von 13.200 mm-1 entspricht. Bei dieser
Drehzahl würde eine maximale Resonanz auftreten. Während eine solch
hohe Drehzahl bei Nähmaschinen völlig praxisfremd ist und
dementsprechend nicht berücksichtigt zu werden braucht, treten jedoch
durch verschiedene Oberschwingungen der Erregerkräfte zu dieser
Eigenresonanzfrequenz innerhalb des normalen Drehzahlspektrums der
Nähmaschine weitere Resonanzstellen auf, die sich allerdings schwächer
auswirken als die direkt erregte Eigenresonanz.
So erzeugen die ungedämpften oszillierenden Massenkräfte 2. Ordnung
bei der halben Resonanzdrehzahl, d. h. bei 6.600 min-1 eine immer noch
sehr ausgeprägte Resonanzstelle, die sowohl am Kopf 4 als auch an der
Grundplatte 1 zu starken Vibrationen und Schallabstrahlungen führt.
Eine zweite Resonanzstelle liegt bei einem Drittel der
Eigenresonanzfrequenz, d. h. bei 4.400 min-1, wobei diese
Resonanzstelle durch die oszillierenden Massenkräfte 3. Ordnung
hervorgerufen wird. Eine dritte Resonanzstelle liegt bei 1.900 min-1
und ist durch die Resonanz der Maschinenlagerung in einem nicht
dargestellten Tischgestell verursacht.
Die Armwelle 6 treibt über das Viergelenkgetriebe 33 die im Arm 3
untergebrachte zweite Ausgleichsmasse 35 an, die im Takt der
Nadelstangenbewegung eine zu dieser im wesentlichen gegenläufige
bogenförmige Hin- und Herbewegung ausführt und damit die vom
Geradschubkurbeltrieb 12 und der Kurbelschwinge 15 verursachten
oszillierenden Massenkräfte 1. Ordnung deutlich verringert. Das Ausmaß
dieser Verringerung ist in den Diagrammen anhand der gestrichelten
Linien SK2 und SG2 erkennbar. Die zweite Ausgleichsmasse 35 bewirkt
gemäß der Linie SK2 eine über dem gesamten Drehzahlbereich wirksame
Absenkung der vertikalen Schwingungen am Kopf 4 und darüber hinaus
eine deutliche Verringerung der Schwingungsspitzen bei allen drei
Resonanzstellen. An der Grundplatte 1 bewirkt die zweite
Ausgleichsmasse 35 gemäß Linie SG2 dagegen nur einen vollkommenen
Abbau der durch die Resonanz der Maschinenlagerung verursachten
Schwingungsspitze und eine spürbare Verringerung der Schwingungsspitze
an der Resonanzstelle bei 6.600 min-1.
Die beiden Diagramme machen deutlich, daß die zweite Ausgleichsmasse
35 die an der Resonanzstelle bei 6.600 min-1 auftretenden
Schwingungsspitzen am Kopf 4 und an der Grundplatte 1 allein nicht
ausreichend verringern kann. Um dies zu erreichen, bedarf es
tatsächlich der Verwendung der mit doppelter Drehzahl gegenüber der
Armwelle 6 umlaufenden dritten Ausgleichsmasse 37 bzw. 39. Diese
bewirkt gemäß den Punktlinien SK3 und SG3 sowohl an der Grundplatte 1
als auch am Kopf 4 eine solch starke Abflachung der Schwingungsspitze
an der Resonanzstelle bei 6.600 min-1, daß sie nicht mehr störend in
Erscheinung tritt.
Die zweite und dritte Ausgleichsmasse 35 und 37 bzw. 39 bewirken also
gemeinsam, daß die von den oszillierenden Massenkräften 1. und 2.
Ordnung verursachten Vibrationen des Maschinengehäuses über dem
gesamten Drehzahlbereich der Nähmaschine deutlich vermindert werden.
Jedoch bringt auch jede einzelne dieser Ausgleichsmassen bereits einen
brauchbaren Teilerfolg, indem die zweite Ausgleichsmasse 35 - wie
schon erwähnt - im wesentlichen eine über den gesamten Drehzahlbereich
wirksame Verringerung der vertikalen Schwingungen bringt, während die
dritte Ausgleichsmasse 37 bzw. 39 in erster Linie nur eine
Verringerung der höchsten Schwingungsspitze bewirkt, die an der
Resonanzstelle bei 6.600 min-1 auftritt.
Claims (7)
1. Nähmaschine mit einem aus einer Grundplatte, einem Ständer und
einem in einen Kopf auslaufenden Arm bestehenden Gehäuse, einer
im Arm gelagerten Armwelle, die zum Antrieb einer hin- und
hergehenden Nadelstange sowie eines Fadengebers dient, einer in
der Grundplatte gelagerten im Verhältnis 2 : 1 gegenüber der
Armwelle angetriebenen Greiferwelle für einen
Doppelsteppstichgreifer und mit einem
Massenausgleichsmechanismus, der eine erste Ausgleichsmasse zur
Kompensation der rotierenden Massen des Nadelstangen- und
Fadengeberantriebes, eine zweite Ausgleichsmasse zur
Kompensation der oszillierenden Massenkräfte 1. Ordnung und eine
dritte im Verhältnis 2 : 1 zur Armwelle rotierend angetriebene
Ausgleichsmasse zur Kompensation der oszillierenden Massenkräfte
2. Ordnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite
Ausgleichsmasse (35) innerhalb des Armes (3) angeordnet und
durch ein zur Armwelle (6) synchron angetriebenes
Viergelenkgetriebe (33) schwingend antreibbar und die dritte
Ausgleichsmasse (37; 39) innerhalb der Grundplatte (1)
angeordnet und mit der Greiferwelle (19) antriebsmäßig verbunden
ist.
2. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
dritte Ausgleichsmasse (37) unmittelbar auf der Greiferwelle
(19) befestigt ist.
3. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
dritte Ausgleichsmasse (39) am Greiferkörper (38) des
Doppelsteppstichgreifers (20) angeordnet ist.
4. Nähmaschine nach Anspruch 1 oder 2 bzw. 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Viergelenkgetriebe (33) einen auf der
Armwelle (6) befestigten Exzenter (23), eine Exzenterstange (25)
und eine am Arm (3) drehbar gelagerte Schwinge (30) umfaßt und
daß die zweite Ausgleichsmasse (35) an einem Ende der Schwinge
(30) befestigt ist und somit eine kreisbogenförmige
Bewegungsbahn beschreibt, die im wesentlichen parallel zur
Bewegungsbahn der Nadelstange (10) verläuft.
5. Nähmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwinge von einer Platte (30) gebildet ist, die für den
Durchtritt der Armwelle (6) ein Langloch (32) aufweist.
6. Nähmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Exzenter (23) eine dessen Unwucht kompensierende
Ausgleichsmasse (40) zugeordnet ist.
7. Nähmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausgleichsmasse (40) Bestandteil eines zur Befestigung des
Exzenters (23) dienenden Klemmringes (22) ist.
Priority Applications (1)
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Country Status (1)
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4004892A1 (de) * | 1990-02-16 | 1991-08-22 | Duerkopp Adler Ag | Naehmaschine mit einem schwingungsentkoppler |
| EP2037031A1 (de) | 2007-09-14 | 2009-03-18 | Vyzkumny ustav textilnich stroju Liberec, a.s. | Vorrichtung zur Reduktion von Nähmaschinenvibrationen |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2802437A (en) * | 1954-07-14 | 1957-08-13 | White Sewing Machine Corp | Needle bar dynamic balancer |
-
1993
- 1993-07-27 DE DE19934325116 patent/DE4325116C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2802437A (en) * | 1954-07-14 | 1957-08-13 | White Sewing Machine Corp | Needle bar dynamic balancer |
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| EP2037031A1 (de) | 2007-09-14 | 2009-03-18 | Vyzkumny ustav textilnich stroju Liberec, a.s. | Vorrichtung zur Reduktion von Nähmaschinenvibrationen |
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