DE4324057C2 - Hohlkörper für die Elektroinstallation - Google Patents
Hohlkörper für die ElektroinstallationInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Hohlkörper für die Elektroinstallation, bestehend
aus einem Unterbringungsraum für elektrische Einrichtungen, wie Leuchten, Dosen,
Klemmen od. dgl., und mit Haltemitteln zu seinem Festlegen an der einen Platte einer
mit Dämm-Material gefüllten, durch wenigstens zwei beabstandete Platten gebildeten
Hohlwand, insbesondere auch an unteren Platten einer abgehängten Decke mit darüber
befindlichem Dämm-Material.
Bei der Erstellung von Bauten tritt das Problem auf, in dem dabei benutzten Werkstoff
Hohlkörper anzuordnen, in denen Einrichtungen, wie Decken-Leuchten od. dgl.,
unterzubringen sind (DE 37 18 379 A1). So gibt es bei der Betonbauinstallation
sogenannte Eingießtöpfe, die in aller Regel aus einem metallischen Werkstoff gefertigt
sind (DE 43 12 661 C2). Ein solcher Eingießtopf ist ein einseitig geschlossener,
hohlzylindrischer Körper, der auf seiner dem Beton zugekehrten Seite durch einen
Deckel verschlossen werden kann. Ein solcher Eingießtopf bleibt in dem Beton, und er
nimmt die wesentlichen Teile einer Leuchte od. dgl. und bei Bedarf auch einen
Transformator hierfür auf. Derartige Eingießtöpfe sind nicht nur teuer, sondern sie
können auch nur bei der Betonbauinstallation eingesetzt werden.
Bei der Betonbauinstallation ist ferner bereits vorgeschlagen, den Hohlkörper aus
einem einseitig geschlossenen, hohlzylindrischen Rückteil bestehen zu lassen, dessen
vordere Öffnung durch einen Frontteil verschließbar ist, wobei ein und derselbe
Rückteil mit einem von mehreren vorhandenen,
unterschiedlich gestalteten und/oder bestückten Frontteilen verbindbar ist. Dabei ist jeder dieser Frontteile an einer Betonbauschalung befestigbar. Ein solcher Hohlkörper kann dann nicht benutzt werden, wenn es - wie im vorliegenden Falle - darum geht, ihn in dem Zwischenraum zwischen zwei Wänden unterzubringen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Wände des Hohlraumes senkrecht oder waagerecht angeordnet sind. Der vorgeschlagene Hohlkörper für die Betonbauinstallation kann beispielsweise nicht eingesetzt werden in Verbindung mit einer abgehängten Decke. Hier fehlt die Betonbauschalung, an der der Frontteil des Hohlkörpers der bekannten Ausführungsform befestigt werden kann. Darüber hinaus kann der Rückteil bei der abgehängten Decke auch nicht eingegossen werden, vielmehr ist dieser Raum mit Dämm-Material gefüllt. Insgesamt fehlen also Möglichkeiten, um den Hohlkörper für die Elektroinstallation in dem Raum zwischen zwei Begrenzungen einer Hohlwand unterzubringen.
unterschiedlich gestalteten und/oder bestückten Frontteilen verbindbar ist. Dabei ist jeder dieser Frontteile an einer Betonbauschalung befestigbar. Ein solcher Hohlkörper kann dann nicht benutzt werden, wenn es - wie im vorliegenden Falle - darum geht, ihn in dem Zwischenraum zwischen zwei Wänden unterzubringen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Wände des Hohlraumes senkrecht oder waagerecht angeordnet sind. Der vorgeschlagene Hohlkörper für die Betonbauinstallation kann beispielsweise nicht eingesetzt werden in Verbindung mit einer abgehängten Decke. Hier fehlt die Betonbauschalung, an der der Frontteil des Hohlkörpers der bekannten Ausführungsform befestigt werden kann. Darüber hinaus kann der Rückteil bei der abgehängten Decke auch nicht eingegossen werden, vielmehr ist dieser Raum mit Dämm-Material gefüllt. Insgesamt fehlen also Möglichkeiten, um den Hohlkörper für die Elektroinstallation in dem Raum zwischen zwei Begrenzungen einer Hohlwand unterzubringen.
Hier setzt die Erfindung ein. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hohlkörper für die
Elektroinstallation zu schaffen, der auch dann eingesetzt werden kann, wenn er in dem
von zwei Begrenzungen festgelegten Hohlraum einer Hohlwand untergebracht werden
soll. Dabei soll ein solcher Hohlkörper nicht nur in wirtschaftlicher Weise hergestellt
werden können, sondern seine Einbringung in den Hohlraum der Hohlwand soll auch
montagemäßig einfach sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß die Kombination folgender
Merkmale vorgeschlagen, wobei
der Hohlkörper einen Rückteil aufweist, der den Unterbringungsraum wenigstens teilweise begrenzt, und der Rückteil einen Montagering aufweist, mit dem der Hohlkörper im Bereich der Begrenzungswand des Durchbruches der Platte der Hohlwand festgelegt ist,
und der Rückteil des Hohlkörpers oder diesem zugeordnete Teile derart zusammendrückbar sind, dass ihr Durchmesser denjenigen eines Durchbruches der Platte der Hohlwand unterschreitet,
während der Rückteil durch den Durchbruch der Platte der Hohlwand hindurch unter Schaffung eines Freiraumes im Dämm-Material in die Hohlwand einschiebbar ist,
wobei der Rückteil oder dessen zugeordnete Teile des Hohlkörpers nach dem Hindurchführen durch den Durchbruch der Platte der Hohlwand in ihre den Durchmesser des Durchbruches überschreitende und dabei den Freiraum im Dämm-Material aufrechterhaltende Endlage zurückkehren,
während durch die untere Öffnung des Montageringes hindurch wahlweise eine elektrische Einrichtung, wie eine Lampe, eine Klemme, eine Dose od. dgl. in den Unterbringungsraum des Rückteiles einbringbar ist, und die jeweils eingebrachte Einrichtung im Bereich der Platte festlegbar ist.
der Hohlkörper einen Rückteil aufweist, der den Unterbringungsraum wenigstens teilweise begrenzt, und der Rückteil einen Montagering aufweist, mit dem der Hohlkörper im Bereich der Begrenzungswand des Durchbruches der Platte der Hohlwand festgelegt ist,
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während der Rückteil durch den Durchbruch der Platte der Hohlwand hindurch unter Schaffung eines Freiraumes im Dämm-Material in die Hohlwand einschiebbar ist,
wobei der Rückteil oder dessen zugeordnete Teile des Hohlkörpers nach dem Hindurchführen durch den Durchbruch der Platte der Hohlwand in ihre den Durchmesser des Durchbruches überschreitende und dabei den Freiraum im Dämm-Material aufrechterhaltende Endlage zurückkehren,
während durch die untere Öffnung des Montageringes hindurch wahlweise eine elektrische Einrichtung, wie eine Lampe, eine Klemme, eine Dose od. dgl. in den Unterbringungsraum des Rückteiles einbringbar ist, und die jeweils eingebrachte Einrichtung im Bereich der Platte festlegbar ist.
Der erfindungsgemäß ausgebildete Hohlkörper für die Elektroinstallation zeichnet sich
also gegenüber dem Bekannten dadurch aus, dass entweder der Rückteil des
Hohlkörper als Ganzes oder Teile desselben so zusammengedrückt werden können,
dass sie durch den vorher in der Platte erzeugten Durchbruch hindurchgeführt werden
können. Bei diesem Durchschieben des Hohlkörpers durch den Durchbruch der Platte
wird das über dem Durchbruch liegende Dämm-Material bereichsweise verdrängt. Es
entsteht oberhalb des Durchbruches der Platte im Dämm-Material ein Freiraum. Der
Freiraum wird nach vollständigem Einschieben des Rückteiles aufrechterhalten. Dabei
hat die erfindungsgemäße Ausbildung des Hohlkörpers für die Elektroinstallation den
Vorteil, dass der in die Hohlwand eingeschobene Rückteil einen Unterbringungsraum
für ein vom Benutzer einzusetzendes elektrisches Gerät bildet. Durch den Montagering
wird der in die Hohlwand eingeschobene Rückteil des Hohlkörpers lagegesichert.
Die Erfindung lässt sich in mehreren Ausführungsformen verwirklichen. Nach einer
ersten Ausführungsform der Erfindung bildet der Rückteil des Hohlkörpers mit dem
Montagering eine Baueinheit, mit der ein in unterschiedliche Durchmesserlagen
überführbarer, schirmartiger Oberteil verbindbar ist.
Dabei empfiehlt es sich, dass der Montagering an seiner oberen Stirnfläche wenigstens
zwei Verlängerungen aufweist, deren abgeknickte Enden einen Mittelteil aufweisen,
mit dem der schirmförmige Oberteil verbindbar ist.
Es empfiehlt sich, dass der schirmförmige Oberteil ein Mittelstück aufweist, an den
sich nach unterschiedlichen Richtungen weisende, abbiegbare Flügel anschließen.
Die Anzahl der abbiegbaren Flügel, die einem Mittelstück des schirmartigen Oberteils
zugeordnet sind, kann variieren.
Zur Vereinfachung der Fertigung empfiehlt es sich, die abbiegbaren Flügel
untereinander gleich zu gestalten, und sie mit ihrem rückwärtigen Ende jeweils in das
Mittelstück einmünden zu lassen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der
schirmförmige Oberteil insgesamt vier Flügel aufweist, die jeweils um 90° versetzt
zueinander angeordnet sind, und die mit dem Mittelstück eine einstückige Baueinheit
bilden. Diese Baueinheit kann aus einem der in der Elektroindustrie gebräuchlichen
Werkstoffe, insbesondere Kunststoffe, hergestellt sein.
Zur Herstellung einer lösbaren Verbindung mit dem Rückteil weist nach einem
weiteren Vorschlag der Erfindung das Mittelstück des schirmförmigen Oberteiles
Halterasten auf, die mit dem Mittelteil des Rückteiles verrastet werden können. Es
genügt im Normalfall, dass zwei solcher Halterasten vorhanden sind, die diametral
gegenüberliegend am Mittelstück des schirmförmigen Oberteiles angeordnet sind.
Diese Haltestücke hintergreifen mit ihren Halterasten Bereiche des Mittelteiles des
Rückteiles des Hohlkörpers.
Die aus dem Rückteil und dem Montagering bestehende Baueinheit kann
unterschiedlich gestaltete Mittel aufweisen, um an der abgehängten Decke befestigt zu
werden. Nach einem ersten Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass an der
Stirnfläche des Montageringes zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen
angeordnet sind, die an ihrer Innenseite jeweils einen einseitig offenen Dom
aufweisen, dessen Hohlraum der Unterbringung einer Betätigungsschraube für eine
Haltelasche dient. Diese Haltelasche kann auf dem Schaft der Betätigungsschraube
unterschiedliche Lagen einnehmen. Beispielsweise kann sie eine unwirksame
Ruhelage haben, aus der sie durch Betätigen der Betätigungsschraube in die wirksame
Lage überführt werden kann. In dieser liegt sie an der Innenseite der Platte an. Da die
Länge des Schaftes der Betätigungsschraube lang gewählt ist, kann eine Anpassung an
unterschiedliche Wandstärken aufweisende Platten erfolgen.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung sind zwar an der Stirnseite
des Montageringes wiederum zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen
angeordnet. Jede dieser Verlängerungen hat jedoch eine Schlitzleiste. In einen der
Schlitze dieser Schlitzreihe kann dann eine Haltelasche eines Halters eingreifen. Das
vordere Ende des Halters liegt in der Wirklage an der Innenfläche der Platte an. In
diesem Falle empfiehlt es sich, dass der Halter an seinem vorderen Ende zwei die
Seitenkanten der Verlängerung umfassende Führungsarme aufweist. Bei dieser
Befestigungsart sind somit als Spannhaken wirkende Halter vorhanden, die der
Plattenbefestigung des Hohlkörpers dienen.
Auch bei dieser Ausführungsform gehen die Verlängerungen des Montageringes
wieder in einen Mittelteil über, mit dem der schon erwähnte, schirmförmig gestaltete
Oberteil lösbar verbunden werden kann.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird dagegen auf einen solchen
schirmförmigen Oberteil verzichtet. Statt dessen werden Bereiche der Verlängerungen
selbst als zusammendrückbare Teile ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform der
Erfindung sind an der Stirnfläche des Montageringes zwei diametral
gegenüberliegende Verlängerungen angeordnet, die jeweils einen nach außen und nach
oben abgeknickten Bereich aufweisen, der seinerseits in ein in Richtung auf den
Montagering nach unten abgeknicktes Ende übergeht. An sich ist der gegenseitige
Abstand der freien Enden der abgeknickten Teile der Verlängerung größer als der des
Durchmessers des Durchbruches der Platte. Auf der anderen Seite kann dieser
gegenseitige Abstand der Enden der Verlängerung des Montageringes so verkleinert
werden, dass er den Durchmesser des Durchbruches der Platte unterschreitet. Dies
geschieht in einfacher Weise dadurch, dass beim Einschieben der aus Montagering
und Rückteil bestehenden Baueinheit Bereiche der abgeknickten Enden mit den
Begrenzungswandungen des Durchbruches in Wirkverbindung treten. Beim weiteren
Einschieben dieser Baueinheit werden dann die beiden Verlängerungen mit ihren
Abwinklungen einander so genähert, dass ein Hindurchführen durch den Durchbruch
der Platte möglich ist. Sobald das Durchführen durch den Durchbruch erfolgt ist, wird
die in den Verlängerungen geweckte Kraft ausgenutzt, um die Verlängerungen des
Rückteiles wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückzubringen. Bei dem erwähnten
Einschieben der Baueinheit in den Hohlraum der Hohlwand erfolgt die Bildung eines
Freiraumes im Dämm-Material, denn dieses wird bereichsweise durch die
abgeknickten Enden der Verlängerungen verschoben.
Nach einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers ist dieser
als Einrollkörper ausgebildet. Ein solcher Einrollkörper besteht aus einem zunächst
plattenförmigen, metallischen, federnden Werkstoff. Ein solcher plattenförmiger
Grundkörper kann dann aufgerollt werden derart, dass er etwa einen hohlzylindrischen
Grundkörper bildet, dessen Durchmesser durch äußere Krafteinwirkung verändert
werden kann. Dies bedeutet, dass der Einrollkörper derart zusammengedrückt werden
kann, dass sein Durchmesser denjenigen des Durchbruches der Platte unterschreitet. In
dieser Lage kann somit der Einrollkörper durch den Durchbruch der Platte
hindurchgeschoben werden, und dabei, wie gewollt, Teile des Dämm-Materials in dem
Hohlraum der Hohlwand zurückdrücken und einen Freiraum bilden. Nach dem
Hindurchführen des Rollkörpers durch den Durchbruch der Platte kann sich dieser
aufgrund seiner federnden Eigenschaften wieder ausdehnen, so dass er mit seiner
unteren Stirnfläche mit der Innenseite der Platte in Wirkverbindung kommt. Ein
Zurückführen des Einrollkörpers durch den Durchbruch der Platte hindurch nach
außen ist nicht möglich.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Einrollkörper mit dem Montagering eine Baueinheit bildet. Bei dieser Baueinheit ist
vorgesehen, den Einrollkörper mit dem Montagering über einen kurzen,
streifenförmigen Verbinder zusammenzufassen.
Ferner empfiehlt es sich, das eine Ende des Einrollkörpers Haken aufweisen zu lassen,
die Seitenkanten des anderen Endes des Einrollkörpers nach dem Einrollen
übergreifen. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln ein Zusammenhalt des
eingerollten Körpers herbeigeführt werden.
Die aus Montagering und Einrollkörper bestehende Baueinheit wird wiederum mittels
Betätigungsschrauben und diesen zugeordnete Haltelasche an der Innenseite der Platte
festgelegt.
In den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt,
und zwar zeigen:
Fig. 1 in explosionsartiger Darstellung eine erste Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation, vor dem
Zusammenfügen der Einzelteile,
Fig. 2 teilweise im Schnitt, teilweise in Ansicht und teilweise weggebrochen,
die erste Ausführungsform des Hohlkörpers für die Elektroinstallation
nach dem Zusammenfügen der Einzelteile und zu Beginn des
Einschiebens in den Durchbruch einer Platte,
Fig. 3 ebenfalls in Seitenansicht, teilweise im Schnitt und teilweise
weggebrochen, den Endzustand des in den Hohlraum der Hohlwand
eingeschobenen Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach der Fig. 1,
wobei in der rechten Seite des Hohlkörpers die Haltelasche in ihrer
unwirksamen, auf der linken Seite dagegen in ihrer wirksamen Lage
wiedergegeben ist,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für
die Elektroinstallation, vor dem Zusammenfügen der Einzelteile,
Fig. 5 teilweise in Ansicht, teilweise im Schnitt und teilweise weggebrochen,
die zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für
die Elektroinstallation nach dem Zusammenbau und zu Beginn des
Durchführens durch den Durchbruch einer Platte,
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung, teilweise im Schnitt und
teilweise in Seitenansicht und weggebrochen, bei der Endlage des
Hohlkörpers, wobei die beiden Haltelaschen in ihrer wirksamen Lage
dargestellt sind,
Fig. 7 in schaubildlicher Darstellung eine dritte Ausführungsform eines
Hohlkörpers für die Elektroinstallation,
Fig. 8 in verkleinertem Maßstab, teilweise in Ansicht, teilweise im Schnitt und
teilweise weggebrochen, die Ausführungsform des Hohlkörpers für die
Elektroinstallation nach Fig. 7, zu Beginn des Einbringens in den
Durchbruch der Platte,
Fig. 9 einen der Fig. 8 entsprechenden Schnitt, teilweise in Ansicht und
teilweise weggebrochen, jedoch nach Erreichen der Endlage des
Hohlkörpers für die Elektroinstallation innerhalb des Hohlraumes der
Hohlwand,
Fig. 10 in Draufsicht den Ausgangszustand einer vierten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation,
Fig. 11 die vierte Ausführungsform des Hohlkörpers für die Elektroinstallation
nach der Fig. 10, jedoch nach dem Überführen der Einzelteile in ihre
Vorbereitungslage zum Einführen in den Durchbruch einer Platte,
wobei letztere teilweise im Schnitt und teilweise in Ansicht und
teilweise weggebrochen wiedergegeben ist, und
Fig. 12 teilweise im Schnitt, teilweise weggebrochen und teilweise in Ansicht
und in vergrößertem Maßstab die vierte Ausführungsform des
Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach den Fig. 10 und 11 in der
Endlage innerhalb des Hohlraumes der Hohlwand.
Es sei zunächst erwähnt, dass in den Figuren der Zeichnungen nur diejenigen Teile
eines Hohlkörpers für die Elektroinstallation dargestellt sind, welche für das
Verständnis der Erfindung Bedeutung haben. So ist insbesondere die zweite Platte, die
im Abstand von der gezeigten liegt, fortgelassen. Der Abstand zwischen diesen beiden
Platten kann unterschiedlich bemessen sein. Es können dabei die Wände bzw. Platten
sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Anordnung vorgesehen sein. Bei den
gezeichneten Ausführungsbeispielen ist zugrundegelegt, dass es sich bei der Platte um
eine sogenannte abgehängte Decke handelt. Der Hohlraum zwischen den zwei
Begrenzungen ist komplett mit einem Dämm-Material ausgefüllt. Dieses Dämm-
Material liegt daher auch über einen in der Decke anzubringenden Durchbruch, durch
den der Hohlkörper für die Elektroinstallation eingebracht werden soll. In dem
Hohlraum der Hohlwand können auch elektrische Leitungen oder Kabel verlegt sein.
Das Dämm-Material kann eine an sich bekannte Ausbildung haben, so dass auf die
Angabe von Einzelheiten verzichtet werden kann. Das gleiche gilt für die in dem
Hohlkörper unterzubringenden elektrischen Teile, die fortgelassen sind. Alle in den
Zeichnungen nicht dargestellten Einrichtungen können eine an sich bekannte
Ausbildung haben.
In der Fig. 1 der Zeichnungen ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation wiedergegeben. Dieser
Hohlkörper ist als Ganzes mit 10 bezeichnet. Dieser Hohlkörper hat einen Rückteil 11
und einen Montagering 12. Wie die Fig. 1 erkennen lässt, sind Rückteil 11 und
Montagering 12 zu einer Baueinheit zusammengefasst. Der Montagering ist ein
hohlzylindrischer Körper, dessen Umfangsfläche mit 13 bezeichnet ist. An seinem
unteren Ende ist ein nach außen vorspringender, umlaufender Flansch 15 vorgesehen.
Auf der dem Flansch gegenüberliegenden Stirnfläche 14 des Montageringes 12 sind
zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen 16 vorgesehen, die den
Unterbringungsraum 44 begrenzen. Jede der beiden Verlängerungen hat an der
Innenseite liegend einen Dom 23, der nach außen hin offen ist. In dem nicht näher
bezeichneten Hohlraum des Domes ist eine Betätigungsschraube 24 untergebracht, die
mit einer Haltelasche 25 in grundsätzlich bekannter Weise zusammenwirkt. Dies
bedeutet, dass die Haltelasche 25 durch Betätigen der Schraube 24 in unterschiedliche
Lagen überführt werden kann. Unter diesen Lagen befindet sich eine unwirksame und
eine wirksame.
Zu dem Hohlkörper 10 gehört auch ein generell mit 19 bezeichneter, schirmförmiger
Oberteil, der im Sinne des in Fig. 1 eingezeichneten Pfeils mit dem Rückteil 11
verbunden werden kann. Um dieses zu ermöglichen, sind die oberen Enden der
Verlängerung 16 jeweils mit einem abgeknickten Ende 17 versehen. Diese
abgeknickten Enden 17 laufen in einen kreisförmigen Mittelteil 18 über. Dieser
Mittelteil 18 wird zum Verbinden mit dem schirmförmigen Oberteil 19 herangezogen.
Zu diesem Zweck hat der schirmförmige Oberteil Halterasten 22, die ihm angeformt
sind, und die mit ihren nicht näher bezeichneten Haken hinter Bereiche des Mittelteiles
18 des Rückteiles 11 greifen.
Im gewählten Ausführungsbeispiel weist der schirmförmige Oberteil 19 ein
Mittelstück 21 auf, an das sich nach unterschiedlichen Richtungen weisende,
abbiegbare Flügel 20 anschließen. Im gewählten Ausführungsbeispiel sind diese Flügel
20 untereinander gleichgestaltet, und sie münden mit ihrem rückwärtigen Ende jeweils
in das Mittelstück 21 ein, das an seiner Unterseite die schon erwähnten Halterasten hat.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel hat der schirmförmige Oberteil 19 insgesamt
vier Flügel 20, die jeweils um 90° versetzt zueinander angeordnet sind, und die mit
dem Mittelstück 21 eine einstückige Baueinheit bilden, die aus einem in der
Elektroindustrie gebräuchlichen Werkstoffe hergestellt ist. In den Fig. 2 und 3 der
Zeichnung ist der schirmförmige Oberteil 19 mit dem Rückteil 11 lösbar verbunden.
Die Fig. 2 zeigt eine abgehängte Decke 26, in der mit einem bekannten Werkzeug ein
im Querschnitt kreisförmiger Durchbruch 27 erzeugt ist. Dabei ist ein solches
Werkzeug benutzt, dass ein Versenk 28 an der vorderen Seite des Durchbruches
entsteht.
Der Hohlraum der Hohlwand ist mit einem grundsätzlich bekannten Dämm-Material
29 ausgefüllt. Der Einfachheit halber ist, wie schon erwähnt, die zweite Begrenzung
des Hohlraumes, also die obere, nicht mit dargestellt.
Die Fig. 2 der Zeichnung zeigt die Ausgangslage beim Einschieben des Hohlkörpers
für die Elektroinstallation in den Durchbruch 27 der Decke 26. Daraus ist ersichtlich,
dass beim Einschieben in den Durchbruch 27 dieser Decke die Flügel 20 des
schirmförmigen Oberteiles 19 mit Kanten des Durchbruches in Wirkverbindung treten.
Bei Kraftausübung im Sinne des Einschiebens in den Durchbruch können die Flügel
nach innen ausweichen und haben letzthin so Deinen Durchmesser, dass dieser den des
Durchbruches 27 der Decke 26 unterschreitet. Bei dem Einschieben des Hohlkörpers
für die Elektroinstallation 10 durch den Durchbruch 27 der Decke 26 hindurch wird
das darüberliegende Dämm-Material bereichsweise verschoben, wie dies in der Fig. 3
der Zeichnung schematisch angegeben ist. Es entsteht dann zwischen der Decke 26
und der Unterseite des Dämm-Materials 29 ein Freiraum 30. Dieser Freiraum wird
aufrechterhalten, und zwar dadurch, dass die abbiegbaren Flügel 20 des
schirmförmigen Oberteils 19 in ihre ursprüngliche, in der Fig. 3 wiedergegebene Lage
zurückkehren. Der Raum zwischen den beiden Verlängerungen des Hohlkörpers ist der
Unterbringungsraum für ein elektrisches Gerät od. dgl. In der Fig. 3 ist ersichtlich, dass
der Flansch 15 des Montageringes 12 in dem Versenk 28 untergebracht ist. Die im
Montagering gelagerten Betätigungsschrauben sind frei zugänglich, weil ihre Köpfe
nach unten zeigen. In der rechten Hälfte der Fig. 3 der Zeichnung befindet sich die
dortige Haltelasche 25 in ihrer unwirksamen Lage. Dagegen ist sie auf der rechten
Seite der gleichen Fig. 3 in ihre wirksame Lage überführt. In dieser kommt sie mit der
Innenseite der Decke 26 in Wirkverbindung.
In den Fig. 4 bis 6 der Zeichnungen ist ein zweites Ausführungsbeispiel des
Hohlkörpers für die Elektroinstallation wiedergegeben. Dies unterscheidet sich von
dem bisher Geschilderten, nur durch eine andere Anordnung und Ausbildung der
Mittel zum Festlegen des Hohlkörpers an der Decke 26. Bei dieser Ausführungsform
sind an der Stirnfläche 14 des Montageringes 12 wiederum zwei diametral
gegenüberliegende Verlängerungen 16 angeordnet. Jede dieser Verlängerungen 16 hat
nunmehr eine Schlitzreihe 31, das heißt, es sind in Längsrichtung der Verlängerung
liegend hintereinander zahlreiche Schlitze vorgesehen, die in ihrer Gesamtheit die
Schlitzreihe 31 bilden. Zu dieser Schlitzreihe gehört nun jeweils ein generell mit 32
bezeichneter Halter, bei dem es sich beispielsweise um einen einstückigen,
plattenförmigen Körper handeln kann, der an seinem einen Ende in der Mitte liegend
eine Haltelasche 33 aufweist. An diesem Ende hat der Halter 32 auch Führungsarme
45, die die Verlängerung 16 in der in Fig. 4 dargestellten Weise umgreifen. Der Halter
32 bildet jeweils einen Spannhaken für die Deckenbefestigung. Das heißt, in
Abhängigkeit von der Wandstärke der Decke 26 kann der Halter 32 entlang der
Verlängerung 16 verschoben werden, bis er in Anlage an der Innenseite der Decke 26
kommt, dies ist die in der Fig. 6 dargestellte Wirklage. Der Halter 32 wird dadurch
gesichert, dass seine Haltelasche 33 jeweils in einen der Schlitze der Schlitzreihe 31
eingreift.
Im übrigen erfolgt das Einschieben des Hohlkörpers 10 für die Elektroinstallation nach
den Fig. 4 bis 6 in der geschilderten Art und Weise der ersten Ausführungsform nach
den Fig. 1 bis 3.
Bei der Ausführungsform des Hohlkörpers 10 nach den Fig. 7 bis 9 ist auf die
Verwendung eines schirmförmigen Oberteiles 19 verzichtet. Statt dessen erhalten die
beiden Verlängerungen 16 in ihrem oberen Bereich eine andere Gestaltung, die
wiederum eine Lageveränderung zulässt. Im einzelnen gilt dazu folgendes: Wie die
Fig. 7 der Zeichnung erkennen lässt, sind bei dieser Ausführungsform wiederum an der
Stirnfläche 14 des Montageringes 12 zwei diametral gegenüberliegende
Verlängerungen 16 angeordnet, die nun jeweils einen nach außen und nach oben
abgeknickten Bereich 35 haben. Dieser geht seinerseits in ein in Richtung auf den
Montagering 12 nach unten abgeknicktes vorderes Ende 36 über. Wenn man einen
solchen Hohlkörper für die Elektroinstallation durch den Durchbruch 27 der Decke 26
hindurch in den Hohlraum der Hohlwand einbringen will, dann bringt man diesen in
die in Fig. 8 dargestellte Lage. Dabei kommen die Außenseiten der abgeknickten
Enden 36 mit den Begrenzungsrandungen des Durchbruches 27 der Decke 26 in
Wirkverbindung. Wenn man nun auf diesen Hohlkörper eine Kraft im Sinne des
Einbringens in den Durchbruch 27 ausübt, dann können die biegbar gehaltenen
Verlängerungen 16 nach innen ausweichen, und zwar soweit, bis die vordersten Enden
der abgeknickten Bereiche 36 in den Durchbruch 27 eingeschoben werden. Sobald die
abgeknickten Enden 36 durch den Durchbruch 27 hindurchgeführt sind, dann wird die
in ihnen geweckte Kraft frei, und sie können sich wieder ausdehnen. Dieser Zustand ist
in der Fig. 9 wiedergegeben. Daraus ist auch ersichtlich, dass beim Einführen dieses
Hohlkörpers wiederum ein Freiraum geschaffen wird; das Dämm-Material ist also
verdrängt. Die Befestigung der Ausführungsform des Hohlkörpers nach den Fig. 7 bis
9 geschieht wiederum mit Hilfe von Betätigungsschrauben 24, durch die Haltelaschen
25 in ihre wirksame oder unwirksame Lage überführt werden können, wobei in der
rechten Seite der Fig. 9 die unwirksame und in der linken Seite der gleichen Figur die
wirksame Lage der Haltelasche dargestellt ist.
In den Fig. 10 bis 12 der Zeichnungen ist ein viertes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation wiedergegeben. Diese
nunmehr mit 37 bezeichnete Ausführungsform hat nach der Herstellung zunächst die
in der Fig. 10 wiedergegebene Lage, d. h., der Rückteil 11 besteht aus einem streifen-
bzw. blattförmigen Grundkörper 39 der aus einem elastischen Werkstoff gefertigt ist.
An der einen der längeren Stirnseiten dieses blattförmigen Grundkörpers ist etwa in
der Mitte liegend ein Verbinder 38 vorgesehen, der eine Verbindung zu dem
Montagering 12 darstellt, der seinerseits die in den vorangegangenen
Ausführungsbeispielen dargestellte Ausbildung hat. Der plattenförmige Grundkörper
39 des Hohlkörpers 11 kann nun in die in der Fig. 11 wiedergegebene Lage überführt
werden, d. h., der Hohlkörper ist als Rollkörper 37 ausgebildet. Der Durchmesser
dieses Rollkörpers 37 kann variiert werden, und zwar auch so, dass er den
Durchmesser des Durchbruches 27 der Decke 26 unterschreitet. In dieser Lage kann er
somit durch den Durchbruch 27 hindurch in den Hohlraum der Hohlwand
eingeschoben werden. Dies geschieht wiederum durch Verdrängung von Teilen des
Dämm-Materials 29 und unter Bildung eines Freiraumes 30, so wie dies in der Fig. 12
dargestellt ist. Dort ist auch zu ersehen, dass sich der Einrollkörper 37 nach dem
Durchführen durch den Durchbruch 27 wieder ausgedehnt hat und nun einen
Durchmesser aufweist, der wesentlich größer ist, als der des Durchbruches 27 der
Decke 26. Dies bedeutet, dass die untere Stirnfläche des Einrollkörpers 37 auf der
Innenseite der Decke 26 ruht. Um beim Durchmesserverändern des Einrollkörpers 37
eine gute Führung für die Enden 40 zu erhalten, ist das eine Ende mit Haken 41
versehen, die die Stirnfläche des anderen Endes übergreifen können. Darüber hinaus
ist aus den Fig. 10 und 12 zu ersehen, dass der Einrollkörper neben einem
kreisförmigen Durchbruch 43 auch im Querschnitt rechteckige Durchbrüche aufweist.
Für alle Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die
Elektroinstallation gilt, dass durch die Öffnung des an der Decke befestigten
Montageringes hindurch ein an sich bekanntes elektrisches Installationsgerät oder ein
anderes elektrisches Gerät, wie z. B. eine Halogenlampe, eingeführt werden kann.
Diese elektrische Einrichtung findet in dem Unterbringungsraum 44 des jeweiligen
Hohlkörpers Platz. Die Ausbildung des Hohlkörpers für die Elektroinstallation ist
dabei so gewählt, dass ein Freiraum 30 unterhalb des Dämm-Materials entsteht. Das
heißt, es wird durch die gewollte Ausbildung dafür gesorgt, dass das Dämm-Material
nicht in direktem Kontakt mit dem im Unterbringungsraum 44 befindlichen
elektrischen Gerät kommt.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind
noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Dies gilt
insbesondere für die Anzahl und die Anordnung der Verlängerungen, die dem
Montagering zugeordnet sind. Es können beispielsweise auch mehr als zwei solcher
Verlängerungen ein und demselben Montagering zugeordnet sein. Auch kann die
Anzahl und die Ausbildung der abbiegbaren Flügel des schirmförmigen Oberteiles
abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen gewählt werden. Dabei
besteht ferner die Möglichkeit, auch die Haltemittel zwischen dem schirmförmigen
Oberteil 19 und dem Rückteil 11 zu verändern.
10
Hohlkörper
11
Rückteil
12
Montagering
13
Umfangsfläche (von
12
)
14
Stirnfläche (von
12
)
15
Flansch (von
12
)
16
Verlängerung (an
14
)
17
abgeknicktes Ende (von
16
)
18
Mittelteil
19
schirmförmiger Oberteil (von
10
)
20
abbiegbare Flügel (von
19
)
21
Mittelstück (von
19
)
22
Halterast (von
19
)
23
Dom (an
15
u.
12
)
24
Betätigungsschraube
25
Haltelasche
26
Decke
27
Durchbruch (in
26
)
28
Versenk (in
26
)
29
Dämm-Material
30
Freiraum (in
29
)
31
Schlitzreihe (in
16
)
32
Halter
33
Haltelasche (von
32
)
34
Öffnung (von
12
)
35
abgeknicktes Ende (zweite Ausfertigung)
36
freies Ende (von
35
)
37
Einrollkörper (
Fig.
10-12
)
38
Verbinder (zwischen
12
u.
37
)
39
blattförmiger Grundkörper (von
37
)
40
Ende (von
39
)
41
Haken (an
39
)
42
Durchbrechung (in
39
)
43
Kreisförmiger Durchbruch (in
33
)
44
Unterbringungsraum (von
10
)
Claims (16)
1. Hohlkörper für die Elektroinstallation, bestehend aus einem
Unterbringungsraum für elektrische Einrichtungen, wie
Leuchten, Dosen, Klemmen od. dgl., und mit Haltemitteln zu
seinem Festlegen an der einen Platte (26) einer mit Dämm-
Material (29) gefüllten, durch wenigstens zwei beabstandete
Platten gebildeten Hohlwand,
insbesondere auch an unteren Platten (26) einer abgehängten Decke mit darüber befindlichem Dämm-Material (29),
wobei der Hohlkörper (10) einen Rückteil (11) aufweist, der den Unterbringungsraum (44) wenigstens teilweise begrenzt, und der Rückteil (11) einen Montagering (12) aufweist, mit dem der Hohlkörper (10) im Bereich der Begrenzungswand des Durchbruches (27) der Platte (26) der Hohlwand festgelegt ist,
und der Rückteil (11) des Hohlkörpers (10) oder diesem zugeordnete Teile (19) derart zusammendrückbar sind, daß ihr Durchmesser denjenigen eines Durchbruches (27) der Platte (26) der Hohlwand unterschreitet,
während der Rückteil (11) durch den Durchbruch (27) der Platte (26) der Hohlwand hindurch unter Schaffung eines Freiraumes (30) im Dämm-Material (29) in die Hohlwand einschiebbar ist,
wobei der Rückteil (11) oder dessen zugeordnete Teile (19) des Hohlkörpers nach dem Hindurchführen durch den Durchbruch (27) der Platte (26) der Hohlwand in ihre den Durchmesser des Durchbruches (27) überschreitende und dabei den Freiraum (30) im Dämm-Material (29) aufrechterhaltende Endlage zurückkehren,
während durch die untere Öffnung (34) des Montageringes (12) hindurch wahlweise eine elektrische Einrichtung, wie eine Lampe, eine Klemme, eine Dose od. dgl. in den Unterbringungsraum (44) des Rückteiles (11) einbringbar ist, und die jeweils eingebrachte Einrichtung im Bereich der Platte (26) festlegbar ist.
insbesondere auch an unteren Platten (26) einer abgehängten Decke mit darüber befindlichem Dämm-Material (29),
wobei der Hohlkörper (10) einen Rückteil (11) aufweist, der den Unterbringungsraum (44) wenigstens teilweise begrenzt, und der Rückteil (11) einen Montagering (12) aufweist, mit dem der Hohlkörper (10) im Bereich der Begrenzungswand des Durchbruches (27) der Platte (26) der Hohlwand festgelegt ist,
und der Rückteil (11) des Hohlkörpers (10) oder diesem zugeordnete Teile (19) derart zusammendrückbar sind, daß ihr Durchmesser denjenigen eines Durchbruches (27) der Platte (26) der Hohlwand unterschreitet,
während der Rückteil (11) durch den Durchbruch (27) der Platte (26) der Hohlwand hindurch unter Schaffung eines Freiraumes (30) im Dämm-Material (29) in die Hohlwand einschiebbar ist,
wobei der Rückteil (11) oder dessen zugeordnete Teile (19) des Hohlkörpers nach dem Hindurchführen durch den Durchbruch (27) der Platte (26) der Hohlwand in ihre den Durchmesser des Durchbruches (27) überschreitende und dabei den Freiraum (30) im Dämm-Material (29) aufrechterhaltende Endlage zurückkehren,
während durch die untere Öffnung (34) des Montageringes (12) hindurch wahlweise eine elektrische Einrichtung, wie eine Lampe, eine Klemme, eine Dose od. dgl. in den Unterbringungsraum (44) des Rückteiles (11) einbringbar ist, und die jeweils eingebrachte Einrichtung im Bereich der Platte (26) festlegbar ist.
2. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rückteil (11) des
Hohlkörpers (10) mit dem Montagering (12) eine Baueinheit
bildet, mit der ein in unterschiedliche Durchmesserlagen
überführbarer, schirmartiger Oberteil (19) verbindbar ist.
(Fig. 1-6)
3. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß der Montagering (12)
an seiner einen Stirnfläche (14) wenigstens zwei
Verlängerungen (16) aufweist, deren abgeknickt Enden
(17) einen Mittelteil (18) aufweisen, mit dem der
schirmförmige Oberteil (19) verbindbar ist. (Fig. 1-6)
4. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach den Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der schirmförmige
Oberteil (19) ein Mittelstück (21) aufweist, an das sich
nach unterschiedlichen Richtungen weisende, abbiegbare
Flügel (29) anschließen. (Fig. 1-6)
5. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel (20) untereinander
gleichgestaltet sind und mit ihren rückwärtigen Enden in
das Mittelstück (21) einmünden. (Fig. 1-6)
6. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 4 und
5, dadurch gekennzeichnet, daß der schirmförmige Oberteil
(19) insgesamt vier Flügel (20) aufweist, die jeweils um
90° versetzt zueinander angeordnet sind und mit dem
Mittelstück (21) eine einstückige Baueinheit bilden (Fig. 1-
6)
7. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach einem oder
mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Mittelstück (21) des
schirmförmigen Oberteils (19) Halterasten (22) aufweist,
die mit dem Mittelteil (18) des Rückteiles (11) verrastbar
sind. (Fig. 1-6)
8. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach einem oder
mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche (14) des
Montageringes (12) zwei diametral gegenüberliegende
Verlängerungen (16) angeordnet sind, die an ihrer
Innenseite jeweils einen einseitig offenen Dom (23)
aufweisen, dessen Hohlraum der Unterbringung einer
Betätigungsschraube (24) für eine Haltelasche (25) dient.
(Fig. 1-3)
9. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach einem oder
mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche (14) des
Montageringes (12) zwei diametral gegenüberliegende
Verlängerungen (16) angeordnet sind, die jeweils eine
Schlitzreihe (31) aufweisen, und daß in einem der Schlitze
dieser Schlitzreihe (31) jeweils eine Haltelasche (33) eines
Halters (32) eingreift, deren vorderes Ende in der Wirklage
an der Innenfläche der Decke (26) anliegt. (Fig. 4-6)
10. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (32) an seinem
vorderen Ende zwei die Seitenkanten der Verlängerung
(16) umfassende Führungsarme (45) aufweist. (Fig. 4)
11. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche (14) des
Montageringes (12) zwei diametral gegenüberliegende
Verlängerungen (16) angeordnet sind, die jeweils einen
nach außen und nach oben geknickten Bereich (35)
aufweisen, der seinerseits in ein in Richtung auf den
Montagering (12) nach unten abgeknicktes Ende (36)
übergeht. (Fig. 7-9)
12. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rückteil des Hohlkörpers
(10) als Einrollkörper (37) ausgebildet ist. (Fig. 10-12)
13. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1 und
12, dadurch gekennzeichnet, daß der aus einem
plattenförmigen, metallischen Werkstoff hergestellte
Rückteil zu dem Einrollkörper (37) umformbar ist, und daß
dieser Einrollkörper durchmessermäßig veränderbar ist,
derart, daß er in seiner einen Lage durch den Durchbruch
(27) der Platte (26) hindurchführbar ist, während er in
seiner anderen Endlage einen den Durchmesser dieses
Durchbruches (27) überschreitenden Durchmesser aufweist.
(Fig. 10-12)
14. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach den
Ansprüchen 1, 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einrollkörper (37) mit dem Montagering (12) zu einer
Baueinheit vereinigt ist. (Fig. 10-12)
15. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einrollkörper (37) mit
dem Montagering (12) über einen Verbinder (38) zu der
Baueinheit zusammengefaßt ist. (Fig. 10-12)
16. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach den
Ansprüchen 1 und 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das eine Ende (40) des Einrollkörpers (37) Haken (41)
aufweist, die Seitenkanten des anderen Endes des
Einrollkörpers (37) übergreifen.
(Fig. 10-12)
Priority Applications (1)
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