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DE4324057C2 - Hohlkörper für die Elektroinstallation - Google Patents

Hohlkörper für die Elektroinstallation

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Publication number
DE4324057C2
DE4324057C2 DE4324057A DE4324057A DE4324057C2 DE 4324057 C2 DE4324057 C2 DE 4324057C2 DE 4324057 A DE4324057 A DE 4324057A DE 4324057 A DE4324057 A DE 4324057A DE 4324057 C2 DE4324057 C2 DE 4324057C2
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DE
Germany
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hollow body
electrical installation
installation according
mounting ring
opening
Prior art date
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DE4324057A
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DE4324057A1 (de
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Peter Debie
Reinhard Schloeter
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Kaiser GmbH and Co KG
Original Assignee
Kaiser GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Kaiser GmbH and Co KG filed Critical Kaiser GmbH and Co KG
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Publication of DE4324057A1 publication Critical patent/DE4324057A1/de
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Publication of DE4324057C2 publication Critical patent/DE4324057C2/de
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V25/00Safety devices structurally associated with lighting devices
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B9/00Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
    • E04B9/006Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation with means for hanging lighting fixtures or other appliances to the framework of the ceiling
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S8/00Lighting devices intended for fixed installation
    • F21S8/02Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters
    • F21S8/026Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters intended to be recessed in a ceiling or like overhead structure, e.g. suspended ceiling
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/02Wall, ceiling, or floor bases; Fixing pendants or arms to the bases
    • F21V21/04Recessed bases
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/12Distribution boxes; Connection or junction boxes for flush mounting
    • H02G3/123Distribution boxes; Connection or junction boxes for flush mounting in thin walls

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  • Structural Engineering (AREA)
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  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Hohlkörper für die Elektroinstallation, bestehend aus einem Unterbringungsraum für elektrische Einrichtungen, wie Leuchten, Dosen, Klemmen od. dgl., und mit Haltemitteln zu seinem Festlegen an der einen Platte einer mit Dämm-Material gefüllten, durch wenigstens zwei beabstandete Platten gebildeten Hohlwand, insbesondere auch an unteren Platten einer abgehängten Decke mit darüber befindlichem Dämm-Material.
Bei der Erstellung von Bauten tritt das Problem auf, in dem dabei benutzten Werkstoff Hohlkörper anzuordnen, in denen Einrichtungen, wie Decken-Leuchten od. dgl., unterzubringen sind (DE 37 18 379 A1). So gibt es bei der Betonbauinstallation sogenannte Eingießtöpfe, die in aller Regel aus einem metallischen Werkstoff gefertigt sind (DE 43 12 661 C2). Ein solcher Eingießtopf ist ein einseitig geschlossener, hohlzylindrischer Körper, der auf seiner dem Beton zugekehrten Seite durch einen Deckel verschlossen werden kann. Ein solcher Eingießtopf bleibt in dem Beton, und er nimmt die wesentlichen Teile einer Leuchte od. dgl. und bei Bedarf auch einen Transformator hierfür auf. Derartige Eingießtöpfe sind nicht nur teuer, sondern sie können auch nur bei der Betonbauinstallation eingesetzt werden.
Bei der Betonbauinstallation ist ferner bereits vorgeschlagen, den Hohlkörper aus einem einseitig geschlossenen, hohlzylindrischen Rückteil bestehen zu lassen, dessen vordere Öffnung durch einen Frontteil verschließbar ist, wobei ein und derselbe Rückteil mit einem von mehreren vorhandenen,
unterschiedlich gestalteten und/oder bestückten Frontteilen verbindbar ist. Dabei ist jeder dieser Frontteile an einer Betonbauschalung befestigbar. Ein solcher Hohlkörper kann dann nicht benutzt werden, wenn es - wie im vorliegenden Falle - darum geht, ihn in dem Zwischenraum zwischen zwei Wänden unterzubringen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Wände des Hohlraumes senkrecht oder waagerecht angeordnet sind. Der vorgeschlagene Hohlkörper für die Betonbauinstallation kann beispielsweise nicht eingesetzt werden in Verbindung mit einer abgehängten Decke. Hier fehlt die Betonbauschalung, an der der Frontteil des Hohlkörpers der bekannten Ausführungsform befestigt werden kann. Darüber hinaus kann der Rückteil bei der abgehängten Decke auch nicht eingegossen werden, vielmehr ist dieser Raum mit Dämm-Material gefüllt. Insgesamt fehlen also Möglichkeiten, um den Hohlkörper für die Elektroinstallation in dem Raum zwischen zwei Begrenzungen einer Hohlwand unterzubringen.
Hier setzt die Erfindung ein. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hohlkörper für die Elektroinstallation zu schaffen, der auch dann eingesetzt werden kann, wenn er in dem von zwei Begrenzungen festgelegten Hohlraum einer Hohlwand untergebracht werden soll. Dabei soll ein solcher Hohlkörper nicht nur in wirtschaftlicher Weise hergestellt werden können, sondern seine Einbringung in den Hohlraum der Hohlwand soll auch montagemäßig einfach sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß die Kombination folgender Merkmale vorgeschlagen, wobei
der Hohlkörper einen Rückteil aufweist, der den Unterbringungsraum wenigstens teilweise begrenzt, und der Rückteil einen Montagering aufweist, mit dem der Hohlkörper im Bereich der Begrenzungswand des Durchbruches der Platte der Hohlwand festgelegt ist,
und der Rückteil des Hohlkörpers oder diesem zugeordnete Teile derart zusammendrückbar sind, dass ihr Durchmesser denjenigen eines Durchbruches der Platte der Hohlwand unterschreitet,
während der Rückteil durch den Durchbruch der Platte der Hohlwand hindurch unter Schaffung eines Freiraumes im Dämm-Material in die Hohlwand einschiebbar ist,
wobei der Rückteil oder dessen zugeordnete Teile des Hohlkörpers nach dem Hindurchführen durch den Durchbruch der Platte der Hohlwand in ihre den Durchmesser des Durchbruches überschreitende und dabei den Freiraum im Dämm-Material aufrechterhaltende Endlage zurückkehren,
während durch die untere Öffnung des Montageringes hindurch wahlweise eine elektrische Einrichtung, wie eine Lampe, eine Klemme, eine Dose od. dgl. in den Unterbringungsraum des Rückteiles einbringbar ist, und die jeweils eingebrachte Einrichtung im Bereich der Platte festlegbar ist.
Der erfindungsgemäß ausgebildete Hohlkörper für die Elektroinstallation zeichnet sich also gegenüber dem Bekannten dadurch aus, dass entweder der Rückteil des Hohlkörper als Ganzes oder Teile desselben so zusammengedrückt werden können, dass sie durch den vorher in der Platte erzeugten Durchbruch hindurchgeführt werden können. Bei diesem Durchschieben des Hohlkörpers durch den Durchbruch der Platte wird das über dem Durchbruch liegende Dämm-Material bereichsweise verdrängt. Es entsteht oberhalb des Durchbruches der Platte im Dämm-Material ein Freiraum. Der Freiraum wird nach vollständigem Einschieben des Rückteiles aufrechterhalten. Dabei hat die erfindungsgemäße Ausbildung des Hohlkörpers für die Elektroinstallation den Vorteil, dass der in die Hohlwand eingeschobene Rückteil einen Unterbringungsraum für ein vom Benutzer einzusetzendes elektrisches Gerät bildet. Durch den Montagering wird der in die Hohlwand eingeschobene Rückteil des Hohlkörpers lagegesichert.
Die Erfindung lässt sich in mehreren Ausführungsformen verwirklichen. Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung bildet der Rückteil des Hohlkörpers mit dem Montagering eine Baueinheit, mit der ein in unterschiedliche Durchmesserlagen überführbarer, schirmartiger Oberteil verbindbar ist.
Dabei empfiehlt es sich, dass der Montagering an seiner oberen Stirnfläche wenigstens zwei Verlängerungen aufweist, deren abgeknickte Enden einen Mittelteil aufweisen, mit dem der schirmförmige Oberteil verbindbar ist.
Es empfiehlt sich, dass der schirmförmige Oberteil ein Mittelstück aufweist, an den sich nach unterschiedlichen Richtungen weisende, abbiegbare Flügel anschließen.
Die Anzahl der abbiegbaren Flügel, die einem Mittelstück des schirmartigen Oberteils zugeordnet sind, kann variieren.
Zur Vereinfachung der Fertigung empfiehlt es sich, die abbiegbaren Flügel untereinander gleich zu gestalten, und sie mit ihrem rückwärtigen Ende jeweils in das Mittelstück einmünden zu lassen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der schirmförmige Oberteil insgesamt vier Flügel aufweist, die jeweils um 90° versetzt zueinander angeordnet sind, und die mit dem Mittelstück eine einstückige Baueinheit bilden. Diese Baueinheit kann aus einem der in der Elektroindustrie gebräuchlichen Werkstoffe, insbesondere Kunststoffe, hergestellt sein.
Zur Herstellung einer lösbaren Verbindung mit dem Rückteil weist nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung das Mittelstück des schirmförmigen Oberteiles Halterasten auf, die mit dem Mittelteil des Rückteiles verrastet werden können. Es genügt im Normalfall, dass zwei solcher Halterasten vorhanden sind, die diametral gegenüberliegend am Mittelstück des schirmförmigen Oberteiles angeordnet sind. Diese Haltestücke hintergreifen mit ihren Halterasten Bereiche des Mittelteiles des Rückteiles des Hohlkörpers.
Die aus dem Rückteil und dem Montagering bestehende Baueinheit kann unterschiedlich gestaltete Mittel aufweisen, um an der abgehängten Decke befestigt zu werden. Nach einem ersten Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass an der Stirnfläche des Montageringes zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen angeordnet sind, die an ihrer Innenseite jeweils einen einseitig offenen Dom aufweisen, dessen Hohlraum der Unterbringung einer Betätigungsschraube für eine Haltelasche dient. Diese Haltelasche kann auf dem Schaft der Betätigungsschraube unterschiedliche Lagen einnehmen. Beispielsweise kann sie eine unwirksame Ruhelage haben, aus der sie durch Betätigen der Betätigungsschraube in die wirksame Lage überführt werden kann. In dieser liegt sie an der Innenseite der Platte an. Da die Länge des Schaftes der Betätigungsschraube lang gewählt ist, kann eine Anpassung an unterschiedliche Wandstärken aufweisende Platten erfolgen.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung sind zwar an der Stirnseite des Montageringes wiederum zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen angeordnet. Jede dieser Verlängerungen hat jedoch eine Schlitzleiste. In einen der Schlitze dieser Schlitzreihe kann dann eine Haltelasche eines Halters eingreifen. Das vordere Ende des Halters liegt in der Wirklage an der Innenfläche der Platte an. In diesem Falle empfiehlt es sich, dass der Halter an seinem vorderen Ende zwei die Seitenkanten der Verlängerung umfassende Führungsarme aufweist. Bei dieser Befestigungsart sind somit als Spannhaken wirkende Halter vorhanden, die der Plattenbefestigung des Hohlkörpers dienen.
Auch bei dieser Ausführungsform gehen die Verlängerungen des Montageringes wieder in einen Mittelteil über, mit dem der schon erwähnte, schirmförmig gestaltete Oberteil lösbar verbunden werden kann.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird dagegen auf einen solchen schirmförmigen Oberteil verzichtet. Statt dessen werden Bereiche der Verlängerungen selbst als zusammendrückbare Teile ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung sind an der Stirnfläche des Montageringes zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen angeordnet, die jeweils einen nach außen und nach oben abgeknickten Bereich aufweisen, der seinerseits in ein in Richtung auf den Montagering nach unten abgeknicktes Ende übergeht. An sich ist der gegenseitige Abstand der freien Enden der abgeknickten Teile der Verlängerung größer als der des Durchmessers des Durchbruches der Platte. Auf der anderen Seite kann dieser gegenseitige Abstand der Enden der Verlängerung des Montageringes so verkleinert werden, dass er den Durchmesser des Durchbruches der Platte unterschreitet. Dies geschieht in einfacher Weise dadurch, dass beim Einschieben der aus Montagering und Rückteil bestehenden Baueinheit Bereiche der abgeknickten Enden mit den Begrenzungswandungen des Durchbruches in Wirkverbindung treten. Beim weiteren Einschieben dieser Baueinheit werden dann die beiden Verlängerungen mit ihren Abwinklungen einander so genähert, dass ein Hindurchführen durch den Durchbruch der Platte möglich ist. Sobald das Durchführen durch den Durchbruch erfolgt ist, wird die in den Verlängerungen geweckte Kraft ausgenutzt, um die Verlängerungen des Rückteiles wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückzubringen. Bei dem erwähnten Einschieben der Baueinheit in den Hohlraum der Hohlwand erfolgt die Bildung eines Freiraumes im Dämm-Material, denn dieses wird bereichsweise durch die abgeknickten Enden der Verlängerungen verschoben.
Nach einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers ist dieser als Einrollkörper ausgebildet. Ein solcher Einrollkörper besteht aus einem zunächst plattenförmigen, metallischen, federnden Werkstoff. Ein solcher plattenförmiger Grundkörper kann dann aufgerollt werden derart, dass er etwa einen hohlzylindrischen Grundkörper bildet, dessen Durchmesser durch äußere Krafteinwirkung verändert werden kann. Dies bedeutet, dass der Einrollkörper derart zusammengedrückt werden kann, dass sein Durchmesser denjenigen des Durchbruches der Platte unterschreitet. In dieser Lage kann somit der Einrollkörper durch den Durchbruch der Platte hindurchgeschoben werden, und dabei, wie gewollt, Teile des Dämm-Materials in dem Hohlraum der Hohlwand zurückdrücken und einen Freiraum bilden. Nach dem Hindurchführen des Rollkörpers durch den Durchbruch der Platte kann sich dieser aufgrund seiner federnden Eigenschaften wieder ausdehnen, so dass er mit seiner unteren Stirnfläche mit der Innenseite der Platte in Wirkverbindung kommt. Ein Zurückführen des Einrollkörpers durch den Durchbruch der Platte hindurch nach außen ist nicht möglich.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Einrollkörper mit dem Montagering eine Baueinheit bildet. Bei dieser Baueinheit ist vorgesehen, den Einrollkörper mit dem Montagering über einen kurzen, streifenförmigen Verbinder zusammenzufassen.
Ferner empfiehlt es sich, das eine Ende des Einrollkörpers Haken aufweisen zu lassen, die Seitenkanten des anderen Endes des Einrollkörpers nach dem Einrollen übergreifen. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln ein Zusammenhalt des eingerollten Körpers herbeigeführt werden.
Die aus Montagering und Einrollkörper bestehende Baueinheit wird wiederum mittels Betätigungsschrauben und diesen zugeordnete Haltelasche an der Innenseite der Platte festgelegt.
In den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 in explosionsartiger Darstellung eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation, vor dem Zusammenfügen der Einzelteile,
Fig. 2 teilweise im Schnitt, teilweise in Ansicht und teilweise weggebrochen, die erste Ausführungsform des Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach dem Zusammenfügen der Einzelteile und zu Beginn des Einschiebens in den Durchbruch einer Platte,
Fig. 3 ebenfalls in Seitenansicht, teilweise im Schnitt und teilweise weggebrochen, den Endzustand des in den Hohlraum der Hohlwand eingeschobenen Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach der Fig. 1, wobei in der rechten Seite des Hohlkörpers die Haltelasche in ihrer unwirksamen, auf der linken Seite dagegen in ihrer wirksamen Lage wiedergegeben ist,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation, vor dem Zusammenfügen der Einzelteile,
Fig. 5 teilweise in Ansicht, teilweise im Schnitt und teilweise weggebrochen, die zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach dem Zusammenbau und zu Beginn des Durchführens durch den Durchbruch einer Platte,
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung, teilweise im Schnitt und teilweise in Seitenansicht und weggebrochen, bei der Endlage des Hohlkörpers, wobei die beiden Haltelaschen in ihrer wirksamen Lage dargestellt sind,
Fig. 7 in schaubildlicher Darstellung eine dritte Ausführungsform eines Hohlkörpers für die Elektroinstallation,
Fig. 8 in verkleinertem Maßstab, teilweise in Ansicht, teilweise im Schnitt und teilweise weggebrochen, die Ausführungsform des Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach Fig. 7, zu Beginn des Einbringens in den Durchbruch der Platte,
Fig. 9 einen der Fig. 8 entsprechenden Schnitt, teilweise in Ansicht und teilweise weggebrochen, jedoch nach Erreichen der Endlage des Hohlkörpers für die Elektroinstallation innerhalb des Hohlraumes der Hohlwand,
Fig. 10 in Draufsicht den Ausgangszustand einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation,
Fig. 11 die vierte Ausführungsform des Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach der Fig. 10, jedoch nach dem Überführen der Einzelteile in ihre Vorbereitungslage zum Einführen in den Durchbruch einer Platte, wobei letztere teilweise im Schnitt und teilweise in Ansicht und teilweise weggebrochen wiedergegeben ist, und
Fig. 12 teilweise im Schnitt, teilweise weggebrochen und teilweise in Ansicht und in vergrößertem Maßstab die vierte Ausführungsform des Hohlkörpers für die Elektroinstallation nach den Fig. 10 und 11 in der Endlage innerhalb des Hohlraumes der Hohlwand.
Es sei zunächst erwähnt, dass in den Figuren der Zeichnungen nur diejenigen Teile eines Hohlkörpers für die Elektroinstallation dargestellt sind, welche für das Verständnis der Erfindung Bedeutung haben. So ist insbesondere die zweite Platte, die im Abstand von der gezeigten liegt, fortgelassen. Der Abstand zwischen diesen beiden Platten kann unterschiedlich bemessen sein. Es können dabei die Wände bzw. Platten sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Anordnung vorgesehen sein. Bei den gezeichneten Ausführungsbeispielen ist zugrundegelegt, dass es sich bei der Platte um eine sogenannte abgehängte Decke handelt. Der Hohlraum zwischen den zwei Begrenzungen ist komplett mit einem Dämm-Material ausgefüllt. Dieses Dämm- Material liegt daher auch über einen in der Decke anzubringenden Durchbruch, durch den der Hohlkörper für die Elektroinstallation eingebracht werden soll. In dem Hohlraum der Hohlwand können auch elektrische Leitungen oder Kabel verlegt sein. Das Dämm-Material kann eine an sich bekannte Ausbildung haben, so dass auf die Angabe von Einzelheiten verzichtet werden kann. Das gleiche gilt für die in dem Hohlkörper unterzubringenden elektrischen Teile, die fortgelassen sind. Alle in den Zeichnungen nicht dargestellten Einrichtungen können eine an sich bekannte Ausbildung haben.
In der Fig. 1 der Zeichnungen ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation wiedergegeben. Dieser Hohlkörper ist als Ganzes mit 10 bezeichnet. Dieser Hohlkörper hat einen Rückteil 11 und einen Montagering 12. Wie die Fig. 1 erkennen lässt, sind Rückteil 11 und Montagering 12 zu einer Baueinheit zusammengefasst. Der Montagering ist ein hohlzylindrischer Körper, dessen Umfangsfläche mit 13 bezeichnet ist. An seinem unteren Ende ist ein nach außen vorspringender, umlaufender Flansch 15 vorgesehen. Auf der dem Flansch gegenüberliegenden Stirnfläche 14 des Montageringes 12 sind zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen 16 vorgesehen, die den Unterbringungsraum 44 begrenzen. Jede der beiden Verlängerungen hat an der Innenseite liegend einen Dom 23, der nach außen hin offen ist. In dem nicht näher bezeichneten Hohlraum des Domes ist eine Betätigungsschraube 24 untergebracht, die mit einer Haltelasche 25 in grundsätzlich bekannter Weise zusammenwirkt. Dies bedeutet, dass die Haltelasche 25 durch Betätigen der Schraube 24 in unterschiedliche Lagen überführt werden kann. Unter diesen Lagen befindet sich eine unwirksame und eine wirksame.
Zu dem Hohlkörper 10 gehört auch ein generell mit 19 bezeichneter, schirmförmiger Oberteil, der im Sinne des in Fig. 1 eingezeichneten Pfeils mit dem Rückteil 11 verbunden werden kann. Um dieses zu ermöglichen, sind die oberen Enden der Verlängerung 16 jeweils mit einem abgeknickten Ende 17 versehen. Diese abgeknickten Enden 17 laufen in einen kreisförmigen Mittelteil 18 über. Dieser Mittelteil 18 wird zum Verbinden mit dem schirmförmigen Oberteil 19 herangezogen. Zu diesem Zweck hat der schirmförmige Oberteil Halterasten 22, die ihm angeformt sind, und die mit ihren nicht näher bezeichneten Haken hinter Bereiche des Mittelteiles 18 des Rückteiles 11 greifen.
Im gewählten Ausführungsbeispiel weist der schirmförmige Oberteil 19 ein Mittelstück 21 auf, an das sich nach unterschiedlichen Richtungen weisende, abbiegbare Flügel 20 anschließen. Im gewählten Ausführungsbeispiel sind diese Flügel 20 untereinander gleichgestaltet, und sie münden mit ihrem rückwärtigen Ende jeweils in das Mittelstück 21 ein, das an seiner Unterseite die schon erwähnten Halterasten hat.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel hat der schirmförmige Oberteil 19 insgesamt vier Flügel 20, die jeweils um 90° versetzt zueinander angeordnet sind, und die mit dem Mittelstück 21 eine einstückige Baueinheit bilden, die aus einem in der Elektroindustrie gebräuchlichen Werkstoffe hergestellt ist. In den Fig. 2 und 3 der Zeichnung ist der schirmförmige Oberteil 19 mit dem Rückteil 11 lösbar verbunden.
Die Fig. 2 zeigt eine abgehängte Decke 26, in der mit einem bekannten Werkzeug ein im Querschnitt kreisförmiger Durchbruch 27 erzeugt ist. Dabei ist ein solches Werkzeug benutzt, dass ein Versenk 28 an der vorderen Seite des Durchbruches entsteht.
Der Hohlraum der Hohlwand ist mit einem grundsätzlich bekannten Dämm-Material 29 ausgefüllt. Der Einfachheit halber ist, wie schon erwähnt, die zweite Begrenzung des Hohlraumes, also die obere, nicht mit dargestellt.
Die Fig. 2 der Zeichnung zeigt die Ausgangslage beim Einschieben des Hohlkörpers für die Elektroinstallation in den Durchbruch 27 der Decke 26. Daraus ist ersichtlich, dass beim Einschieben in den Durchbruch 27 dieser Decke die Flügel 20 des schirmförmigen Oberteiles 19 mit Kanten des Durchbruches in Wirkverbindung treten. Bei Kraftausübung im Sinne des Einschiebens in den Durchbruch können die Flügel nach innen ausweichen und haben letzthin so Deinen Durchmesser, dass dieser den des Durchbruches 27 der Decke 26 unterschreitet. Bei dem Einschieben des Hohlkörpers für die Elektroinstallation 10 durch den Durchbruch 27 der Decke 26 hindurch wird das darüberliegende Dämm-Material bereichsweise verschoben, wie dies in der Fig. 3 der Zeichnung schematisch angegeben ist. Es entsteht dann zwischen der Decke 26 und der Unterseite des Dämm-Materials 29 ein Freiraum 30. Dieser Freiraum wird aufrechterhalten, und zwar dadurch, dass die abbiegbaren Flügel 20 des schirmförmigen Oberteils 19 in ihre ursprüngliche, in der Fig. 3 wiedergegebene Lage zurückkehren. Der Raum zwischen den beiden Verlängerungen des Hohlkörpers ist der Unterbringungsraum für ein elektrisches Gerät od. dgl. In der Fig. 3 ist ersichtlich, dass der Flansch 15 des Montageringes 12 in dem Versenk 28 untergebracht ist. Die im Montagering gelagerten Betätigungsschrauben sind frei zugänglich, weil ihre Köpfe nach unten zeigen. In der rechten Hälfte der Fig. 3 der Zeichnung befindet sich die dortige Haltelasche 25 in ihrer unwirksamen Lage. Dagegen ist sie auf der rechten Seite der gleichen Fig. 3 in ihre wirksame Lage überführt. In dieser kommt sie mit der Innenseite der Decke 26 in Wirkverbindung.
In den Fig. 4 bis 6 der Zeichnungen ist ein zweites Ausführungsbeispiel des Hohlkörpers für die Elektroinstallation wiedergegeben. Dies unterscheidet sich von dem bisher Geschilderten, nur durch eine andere Anordnung und Ausbildung der Mittel zum Festlegen des Hohlkörpers an der Decke 26. Bei dieser Ausführungsform sind an der Stirnfläche 14 des Montageringes 12 wiederum zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen 16 angeordnet. Jede dieser Verlängerungen 16 hat nunmehr eine Schlitzreihe 31, das heißt, es sind in Längsrichtung der Verlängerung liegend hintereinander zahlreiche Schlitze vorgesehen, die in ihrer Gesamtheit die Schlitzreihe 31 bilden. Zu dieser Schlitzreihe gehört nun jeweils ein generell mit 32 bezeichneter Halter, bei dem es sich beispielsweise um einen einstückigen, plattenförmigen Körper handeln kann, der an seinem einen Ende in der Mitte liegend eine Haltelasche 33 aufweist. An diesem Ende hat der Halter 32 auch Führungsarme 45, die die Verlängerung 16 in der in Fig. 4 dargestellten Weise umgreifen. Der Halter 32 bildet jeweils einen Spannhaken für die Deckenbefestigung. Das heißt, in Abhängigkeit von der Wandstärke der Decke 26 kann der Halter 32 entlang der Verlängerung 16 verschoben werden, bis er in Anlage an der Innenseite der Decke 26 kommt, dies ist die in der Fig. 6 dargestellte Wirklage. Der Halter 32 wird dadurch gesichert, dass seine Haltelasche 33 jeweils in einen der Schlitze der Schlitzreihe 31 eingreift.
Im übrigen erfolgt das Einschieben des Hohlkörpers 10 für die Elektroinstallation nach den Fig. 4 bis 6 in der geschilderten Art und Weise der ersten Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3.
Bei der Ausführungsform des Hohlkörpers 10 nach den Fig. 7 bis 9 ist auf die Verwendung eines schirmförmigen Oberteiles 19 verzichtet. Statt dessen erhalten die beiden Verlängerungen 16 in ihrem oberen Bereich eine andere Gestaltung, die wiederum eine Lageveränderung zulässt. Im einzelnen gilt dazu folgendes: Wie die Fig. 7 der Zeichnung erkennen lässt, sind bei dieser Ausführungsform wiederum an der Stirnfläche 14 des Montageringes 12 zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen 16 angeordnet, die nun jeweils einen nach außen und nach oben abgeknickten Bereich 35 haben. Dieser geht seinerseits in ein in Richtung auf den Montagering 12 nach unten abgeknicktes vorderes Ende 36 über. Wenn man einen solchen Hohlkörper für die Elektroinstallation durch den Durchbruch 27 der Decke 26 hindurch in den Hohlraum der Hohlwand einbringen will, dann bringt man diesen in die in Fig. 8 dargestellte Lage. Dabei kommen die Außenseiten der abgeknickten Enden 36 mit den Begrenzungsrandungen des Durchbruches 27 der Decke 26 in Wirkverbindung. Wenn man nun auf diesen Hohlkörper eine Kraft im Sinne des Einbringens in den Durchbruch 27 ausübt, dann können die biegbar gehaltenen Verlängerungen 16 nach innen ausweichen, und zwar soweit, bis die vordersten Enden der abgeknickten Bereiche 36 in den Durchbruch 27 eingeschoben werden. Sobald die abgeknickten Enden 36 durch den Durchbruch 27 hindurchgeführt sind, dann wird die in ihnen geweckte Kraft frei, und sie können sich wieder ausdehnen. Dieser Zustand ist in der Fig. 9 wiedergegeben. Daraus ist auch ersichtlich, dass beim Einführen dieses Hohlkörpers wiederum ein Freiraum geschaffen wird; das Dämm-Material ist also verdrängt. Die Befestigung der Ausführungsform des Hohlkörpers nach den Fig. 7 bis 9 geschieht wiederum mit Hilfe von Betätigungsschrauben 24, durch die Haltelaschen 25 in ihre wirksame oder unwirksame Lage überführt werden können, wobei in der rechten Seite der Fig. 9 die unwirksame und in der linken Seite der gleichen Figur die wirksame Lage der Haltelasche dargestellt ist.
In den Fig. 10 bis 12 der Zeichnungen ist ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation wiedergegeben. Diese nunmehr mit 37 bezeichnete Ausführungsform hat nach der Herstellung zunächst die in der Fig. 10 wiedergegebene Lage, d. h., der Rückteil 11 besteht aus einem streifen- bzw. blattförmigen Grundkörper 39 der aus einem elastischen Werkstoff gefertigt ist. An der einen der längeren Stirnseiten dieses blattförmigen Grundkörpers ist etwa in der Mitte liegend ein Verbinder 38 vorgesehen, der eine Verbindung zu dem Montagering 12 darstellt, der seinerseits die in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen dargestellte Ausbildung hat. Der plattenförmige Grundkörper 39 des Hohlkörpers 11 kann nun in die in der Fig. 11 wiedergegebene Lage überführt werden, d. h., der Hohlkörper ist als Rollkörper 37 ausgebildet. Der Durchmesser dieses Rollkörpers 37 kann variiert werden, und zwar auch so, dass er den Durchmesser des Durchbruches 27 der Decke 26 unterschreitet. In dieser Lage kann er somit durch den Durchbruch 27 hindurch in den Hohlraum der Hohlwand eingeschoben werden. Dies geschieht wiederum durch Verdrängung von Teilen des Dämm-Materials 29 und unter Bildung eines Freiraumes 30, so wie dies in der Fig. 12 dargestellt ist. Dort ist auch zu ersehen, dass sich der Einrollkörper 37 nach dem Durchführen durch den Durchbruch 27 wieder ausgedehnt hat und nun einen Durchmesser aufweist, der wesentlich größer ist, als der des Durchbruches 27 der Decke 26. Dies bedeutet, dass die untere Stirnfläche des Einrollkörpers 37 auf der Innenseite der Decke 26 ruht. Um beim Durchmesserverändern des Einrollkörpers 37 eine gute Führung für die Enden 40 zu erhalten, ist das eine Ende mit Haken 41 versehen, die die Stirnfläche des anderen Endes übergreifen können. Darüber hinaus ist aus den Fig. 10 und 12 zu ersehen, dass der Einrollkörper neben einem kreisförmigen Durchbruch 43 auch im Querschnitt rechteckige Durchbrüche aufweist.
Für alle Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Hohlkörpers für die Elektroinstallation gilt, dass durch die Öffnung des an der Decke befestigten Montageringes hindurch ein an sich bekanntes elektrisches Installationsgerät oder ein anderes elektrisches Gerät, wie z. B. eine Halogenlampe, eingeführt werden kann. Diese elektrische Einrichtung findet in dem Unterbringungsraum 44 des jeweiligen Hohlkörpers Platz. Die Ausbildung des Hohlkörpers für die Elektroinstallation ist dabei so gewählt, dass ein Freiraum 30 unterhalb des Dämm-Materials entsteht. Das heißt, es wird durch die gewollte Ausbildung dafür gesorgt, dass das Dämm-Material nicht in direktem Kontakt mit dem im Unterbringungsraum 44 befindlichen elektrischen Gerät kommt.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Dies gilt insbesondere für die Anzahl und die Anordnung der Verlängerungen, die dem Montagering zugeordnet sind. Es können beispielsweise auch mehr als zwei solcher Verlängerungen ein und demselben Montagering zugeordnet sein. Auch kann die Anzahl und die Ausbildung der abbiegbaren Flügel des schirmförmigen Oberteiles abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen gewählt werden. Dabei besteht ferner die Möglichkeit, auch die Haltemittel zwischen dem schirmförmigen Oberteil 19 und dem Rückteil 11 zu verändern.
Bezugszeichenliste
10
Hohlkörper
11
Rückteil
12
Montagering
13
Umfangsfläche (von
12
)
14
Stirnfläche (von
12
)
15
Flansch (von
12
)
16
Verlängerung (an
14
)
17
abgeknicktes Ende (von
16
)
18
Mittelteil
19
schirmförmiger Oberteil (von
10
)
20
abbiegbare Flügel (von
19
)
21
Mittelstück (von
19
)
22
Halterast (von
19
)
23
Dom (an
15
u.
12
)
24
Betätigungsschraube
25
Haltelasche
26
Decke
27
Durchbruch (in
26
)
28
Versenk (in
26
)
29
Dämm-Material
30
Freiraum (in
29
)
31
Schlitzreihe (in
16
)
32
Halter
33
Haltelasche (von
32
)
34
Öffnung (von
12
)
35
abgeknicktes Ende (zweite Ausfertigung)
36
freies Ende (von
35
)
37
Einrollkörper (
Fig.
10-12
)
38
Verbinder (zwischen
12
u.
37
)
39
blattförmiger Grundkörper (von
37
)
40
Ende (von
39
)
41
Haken (an
39
)
42
Durchbrechung (in
39
)
43
Kreisförmiger Durchbruch (in
33
)
44
Unterbringungsraum (von
10
)

Claims (16)

1. Hohlkörper für die Elektroinstallation, bestehend aus einem Unterbringungsraum für elektrische Einrichtungen, wie Leuchten, Dosen, Klemmen od. dgl., und mit Haltemitteln zu seinem Festlegen an der einen Platte (26) einer mit Dämm- Material (29) gefüllten, durch wenigstens zwei beabstandete Platten gebildeten Hohlwand,
insbesondere auch an unteren Platten (26) einer abgehängten Decke mit darüber befindlichem Dämm-Material (29),
wobei der Hohlkörper (10) einen Rückteil (11) aufweist, der den Unterbringungsraum (44) wenigstens teilweise begrenzt, und der Rückteil (11) einen Montagering (12) aufweist, mit dem der Hohlkörper (10) im Bereich der Begrenzungswand des Durchbruches (27) der Platte (26) der Hohlwand festgelegt ist,
und der Rückteil (11) des Hohlkörpers (10) oder diesem zugeordnete Teile (19) derart zusammendrückbar sind, daß ihr Durchmesser denjenigen eines Durchbruches (27) der Platte (26) der Hohlwand unterschreitet,
während der Rückteil (11) durch den Durchbruch (27) der Platte (26) der Hohlwand hindurch unter Schaffung eines Freiraumes (30) im Dämm-Material (29) in die Hohlwand einschiebbar ist,
wobei der Rückteil (11) oder dessen zugeordnete Teile (19) des Hohlkörpers nach dem Hindurchführen durch den Durchbruch (27) der Platte (26) der Hohlwand in ihre den Durchmesser des Durchbruches (27) überschreitende und dabei den Freiraum (30) im Dämm-Material (29) aufrechterhaltende Endlage zurückkehren,
während durch die untere Öffnung (34) des Montageringes (12) hindurch wahlweise eine elektrische Einrichtung, wie eine Lampe, eine Klemme, eine Dose od. dgl. in den Unterbringungsraum (44) des Rückteiles (11) einbringbar ist, und die jeweils eingebrachte Einrichtung im Bereich der Platte (26) festlegbar ist.
2. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückteil (11) des Hohlkörpers (10) mit dem Montagering (12) eine Baueinheit bildet, mit der ein in unterschiedliche Durchmesserlagen überführbarer, schirmartiger Oberteil (19) verbindbar ist. (Fig. 1-6)
3. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Montagering (12) an seiner einen Stirnfläche (14) wenigstens zwei Verlängerungen (16) aufweist, deren abgeknickt Enden (17) einen Mittelteil (18) aufweisen, mit dem der schirmförmige Oberteil (19) verbindbar ist. (Fig. 1-6)
4. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach den Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der schirmförmige Oberteil (19) ein Mittelstück (21) aufweist, an das sich nach unterschiedlichen Richtungen weisende, abbiegbare Flügel (29) anschließen. (Fig. 1-6)
5. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel (20) untereinander gleichgestaltet sind und mit ihren rückwärtigen Enden in das Mittelstück (21) einmünden. (Fig. 1-6)
6. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der schirmförmige Oberteil (19) insgesamt vier Flügel (20) aufweist, die jeweils um 90° versetzt zueinander angeordnet sind und mit dem Mittelstück (21) eine einstückige Baueinheit bilden (Fig. 1-­ 6)
7. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelstück (21) des schirmförmigen Oberteils (19) Halterasten (22) aufweist, die mit dem Mittelteil (18) des Rückteiles (11) verrastbar sind. (Fig. 1-6)
8. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche (14) des Montageringes (12) zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen (16) angeordnet sind, die an ihrer Innenseite jeweils einen einseitig offenen Dom (23) aufweisen, dessen Hohlraum der Unterbringung einer Betätigungsschraube (24) für eine Haltelasche (25) dient. (Fig. 1-3)
9. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche (14) des Montageringes (12) zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen (16) angeordnet sind, die jeweils eine Schlitzreihe (31) aufweisen, und daß in einem der Schlitze dieser Schlitzreihe (31) jeweils eine Haltelasche (33) eines Halters (32) eingreift, deren vorderes Ende in der Wirklage an der Innenfläche der Decke (26) anliegt. (Fig. 4-6)
10. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (32) an seinem vorderen Ende zwei die Seitenkanten der Verlängerung (16) umfassende Führungsarme (45) aufweist. (Fig. 4)
11. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnfläche (14) des Montageringes (12) zwei diametral gegenüberliegende Verlängerungen (16) angeordnet sind, die jeweils einen nach außen und nach oben geknickten Bereich (35) aufweisen, der seinerseits in ein in Richtung auf den Montagering (12) nach unten abgeknicktes Ende (36) übergeht. (Fig. 7-9)
12. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückteil des Hohlkörpers (10) als Einrollkörper (37) ausgebildet ist. (Fig. 10-12)
13. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 1 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der aus einem plattenförmigen, metallischen Werkstoff hergestellte Rückteil zu dem Einrollkörper (37) umformbar ist, und daß dieser Einrollkörper durchmessermäßig veränderbar ist, derart, daß er in seiner einen Lage durch den Durchbruch (27) der Platte (26) hindurchführbar ist, während er in seiner anderen Endlage einen den Durchmesser dieses Durchbruches (27) überschreitenden Durchmesser aufweist. (Fig. 10-12)
14. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach den Ansprüchen 1, 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Einrollkörper (37) mit dem Montagering (12) zu einer Baueinheit vereinigt ist. (Fig. 10-12)
15. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Einrollkörper (37) mit dem Montagering (12) über einen Verbinder (38) zu der Baueinheit zusammengefaßt ist. (Fig. 10-12)
16. Hohlkörper für die Elektroinstallation nach den Ansprüchen 1 und 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende (40) des Einrollkörpers (37) Haken (41) aufweist, die Seitenkanten des anderen Endes des Einrollkörpers (37) übergreifen. (Fig. 10-12)
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