DE4322989C2 - Bügelschloß, insbesondere Langbügelschloß - Google Patents
Bügelschloß, insbesondere LangbügelschloßInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bügelschloß, insbesondere Lang
bügelschloß, mit einem Schloßkörper und einem Schließbügel,
wobei dieser Schließbügel in einer Schließstellung an
beiden Schenkelendabschnitten mit dem Schloßkörper
verbunden ist, und zwar in der Weise, daß mindestens ein
Schenkelendabschnitt in eine Schenkelaufnahme des
Schloßkörpers eintaucht und darin durch einen innerhalb
des Schloßkörpers untergebrachten Schließriegel ver
riegelt ist, während in einer Öffnungsstellung dieser
Schenkelendabschnitt aus der Schenkelaufnahme zurück
gezogen ist,
wobei weiter innerhalb eines Schloßkörpergehäuses des
Schloßkörpers mindestens ein Formstück untergebracht
ist, welches eine Aufnahmekammer für den Schenkelendab
schnitt oder/und Führungsmittel für den Schließriegel
oder/und einen Aufnahmeraum für eine Betätigungsein
richtung und Sperreinrichtung des Schließriegels
umfaßt,
und wobei das Formstück aus einem verletzungsgefährdeten
Material, insbesondere Kunststoff, hergestellt ist.
Ein solches Langbügelschloß ist beispielsweise aus der
DE 38 15 584 C1 bekannt. Dabei ist das Formstück
beispielsweise aus Zinkdruckguß hergestellt, einem relativ
weichen und deshalb verletzungsgefährdeten, aber immer noch
verhältnismäßig schweren Material, welches das Gewicht des
Bügelschlosses erhöht.
In der DE 38 15 584 C1 ist die Anweisung gegeben, die Sicher
heitsfunktion dem Schloßkörpergehäuse zuzuweisen und die Form
stücke ohne Rücksicht auf die Sicherheitsfunktion in einfacher
Weise aus leicht formbarem Material herzustellen.
Aus der US 4 888 967 ist es bekannt, an dem Bügelschenkel
eingang eines Schloßkörpergehäuses einen Einführungsstutzen
anzuschweißen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bügelschloß
der eingangs bezeichneten Art anzugeben, bei welchem noch
eine größere Wahlfreiheit für die Auswahl des zur
Herstellung des Formstücks bestimmten Materials besteht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß das Form
stück mit Armierungsmitteln versehen ist, welche den Zugriff
zu dem Schenkelendabschnitt oder/und zu dem Schließriegel
oder/und zu der Betätigungseinrichtung erschweren oder/und
das Ausreißen des Schenkelendabschnitts aus der Schenkelauf
nahme oder/und das Ausheben des Schenkelendabschnitts aus
dem Eingriff mit dem Schließriegel verhindern.
Die Erfindung ist in Verbindung mit den früher in Betracht
gezogenen Formstücken aus Zinkdruckguß grundsätzlich anwend
bar. Darüber hinaus kann sie auch dann angewandt werden,
wenn das Formstück aus anderen wohlfeilen, leicht verarbeit
baren und insbesondere leichten Werkstoffen hergestellt
wird, insbesondere aus Kunststoff.
Die Armierungsmittel können grundsätzlich in beliebiger Form
angebracht oder in die Formkörper auch eingebracht werden.
Die Lage und Anordnung der Armierungsmittel gegenüber dem
Formkörper wird je nach Konstruktion des Bügelschlosses so
gewählt, daß mechanische Einwirkungen, die zur unbefugten
Öffnung des Schlosses führen können, erschwert oder unter
bunden werden. Damit wird die Schutzfunktion, welche bisher
zu einem wesentlichen Teil durch das Schloßkörpergehäuse
erfüllt wurde, wenigstens zum Teil auf die Armierungsmittel
übertragen, so daß entweder die Schutzfunktion insgesamt
erhöht wird oder bei gleichbleibender Schutzfunktion die
Anforderungen an Material oder Bearbeitung des Schloßkörper
gehäuses reduziert werden können.
Im einzelnen kann die von den Armierungsmitteln ausgehende
Schutzfunktion auf einer Erschwerung des Zugangs zu dem
Eingerichte durch Anbohren beruhen und ferner auf einer
Erschwerung des gewaltsamen Öffnens durch verschiedenste
Krafteinwirkungen auf den Bügel, das Schloßkörpergehäuse und
insbesondere gleichzeitige Krafteinwirkungen auf Schloß
körpergehäuse und Bügel.
Die Armierungsmittel können eine obere Armierungsplatte
umfassen, welche auf der schließbügelnahen Seite des
Schließriegels gelegen ist. Hierdurch wird insbesondere
ein Schutz gegen Anbohren von oben gewährleistet. Weiterhin
kann durch diese obere Armierungsplatte der Schutz gegen
Ausreißen erhöht werden.
Weiterhin ist es möglich, daß die Armierungsmittel eine
untere Armierungsplatte aufweisen, welche auf der schließ
bügelfernen Seite des Schließriegels gelegen ist. Hierdurch
wird insbesondere ein Schutz gegen Anbohren von unten
gewährleistet.
Die Schutzfunktionen der oberen oder/und unteren Armierungs
platten lassen sich noch verbessern, wenn die Armierungs
platten rund um den jeweiligen Schenkelendabschnitt ange
ordnet sind, d. h. wenn mindestens eine der oberen und
unteren Armierungsplatten eine Durchtrittsöffnung für den
Schenkelendabschnitt aufweist.
Eine weitere Vervollständigung der Armierung ist in der
Weise möglich, daß die Armierungsmittel mindestens eine
schließbügelparallele Armierungsplatte aufweisen.
Wenn der Schließriegel im wesentlichen parallel zur
Schließbügelebene und senkrecht zu dem in die Schenkel
aufnahme eingebrachten Schenkelendabschnitt geführt ist und
in Verriegelungsstellung unter Eingriff in eine Riegelauf
nahme des Schenkelendabschnitts den Schenkelendabschnitt
kreuzt, so wird empfohlen, die mindestens eine schließbügel
parallele Armierungsplatte angrenzend an eine von dem
Schenkelendabschnitt ferne Rückenfläche des Schließriegels
anzuordnen. Es hat sich nämlich gezeigt, daß gerade dieser
Bereich besonders gefährdet ist.
Eine weitere Verbesserung der Armierungsfunktion kann
dadurch erreicht werden, daß die schließbügelparallele
Armierungsplatte einstückig zusammenhängend mit wenigstens
einer der beiden oberen und unteren Armierungsplatten her
gestellt ist. Auch diese Gestaltung wird nicht nur die
Positionierung der einzelnen Armierungsteile erleichtert,
sondern überdies deren Sicherungsfunktion noch weiter
erhöht. Beste Ergebnisse stellen sich dann ein, wenn die
beiden oberen und unteren Armierungsplatten zusammen mit der
schließbügelparallelen Armierungsplatte als ein einstückiger
U-Bügel ausgebildet sind. Dabei ergibt sich nun die Möglich
keit, daß mindestens eine der oberen und unteren Armierungs
platten in einen Schlitz des Formstücks eingesetzt ist und
daß ggf. auch die schließbügelparallele Armierungsplatte in
einer Ausnehmung des Formstücks aufgenommen ist. Auf diese
Weise ist die Armierung insgesamt den zu sichernden Teilen
am nächsten und die Armierungsfunktion ist damit am besten
wahrgenommen. Die Montage des Schlosses gestaltet sich
besonders einfach, weil auf diese Weise der bzw. die
Armierungsteile mit dem Formstück zusammen vormontiert
werden können, bevor die so vormontierte Einheit in das
Schloßkörpergehäuse eingesetzt wird. Man kann durch
entsprechende Formabstimmung und -bemessung erreichen, daß
mindestens eine der oberen und unteren Armierungsplatten
quer zur Schließbügelebene durch Anstoß an mindestens einer
Seitenwand des Schloßkörpergehäuses lagegesichert ist.
Die Sicherungsfunktion kann weiter dadurch erhöht werden,
daß die Durchtrittsöffnung mindestens einer der oberen
und unteren Armierungsplatten dem Querschnitt des
Schenkelendabschnitts des Schließbügels mit geringem Spiel
angepaßt ist.
Ein besonderer Effekt als Folge der zusammenhängenden,
insbesondere einstückigen Ausgestaltung von schließbügel
paralleler Armierungsplatte einerseits und oberer oder/und
unterer Armierungsplatte andererseits ist folgender: Wenn
der Schließriegel sich in Schließstellung befindet und die
Durchtrittsöffnung mindestens der oberen oder/und der
unteren Öffnungsplatte von dem Schenkelendabschnitt durch
setzt ist, so ist ein Aushebeln des Schließriegels aus der
Riegelaufnahme des jeweiligen Schenkelendabschnitts allein
durch das Zusammenwirken von Riegelendabschnitt und
Armierung erschwert, ohne daß besondere Verstärkungen in
dem Formstück selbst oder/und in dem Schloßkörpergehäuse
vorgesehen werden müssen.
Die Sicherung gegen Aushebeln kann dann auch noch dadurch
verbessert werden, daß der Schließriegel mit einer im
wesentlichen planen Rückenfläche an der schließbügelparal
lelen Armierungsplatte anliegt, so daß die Flächenpressung
gegen die Armierung vergrößert und damit eine Verformung der
Armierung noch unwahrscheinlicher gemacht wird.
Hat man durch die vorstehend erwähnte U-förmige Zusammen
fassung von oberer und unterer Armierungsplatte und bügel
paralleler Armierungsplatte einen dreiseitigen Schutz
erreicht, so bleibt noch eine offene Flanke, nämlich dort,
wo der U-Bügel in Richtung der Längserstreckung des Schloß
körpers offen ist. Auch diese Flanke kann noch geschützt
werden dadurch, daß die Armierung eine zur Längserstreckung
des Schloßkörpers zwischen den beiden Schenkelendabschnitten
im wesentlichen orthogonale Armierungsplatte aufweist. Dabei
ist es denkbar, daß die orthogonale Armierungsplatte an
einem U-Bügel angeordnet ist, welcher von einer oberen
Armierungsplatte, einer unteren Armierungsplatte und einer
schließbügelparallelen Armierungsplatte gebildet ist, und
zwar etwa in der Weise, daß die orthogonale Armierungsplatte
mit je einer Positionierungsfahne in je einer Positionie
rungskerbe der oberen und der unteren Armierungsplatte und
mit einer weiteren Positionierungsfahne in einem Durchbruch
der schließbügelparallelen Armierungsplatte fixiert ist.
Diese Fahnen lassen wiederum eine einfache Montage zu, wobei
nach einmal erfolgter Einführung der Fahnen in die Positio
nierungskerben bzw. den Durchbruch eine Ablösung der ortho
gonalen Armierungsplatte dann nicht mehr möglich ist, wenn
das Formstück mit den Armierungsteilen einmal in das Schloß
körpergehäuse eingeführt ist.
In der Aufnahmekammer des Formstücks kann ein Riegelsteu
erungsglied vorgesehen sein, welches unter Federdruck
stehend an dem eingetauchten Schenkelendabschnitt anliegt
und bei Rückzug des Schenkelendabschnitts aus der Aufnahme
kammer nach vorangehendem Rückzug des Schließriegels aus
einer Eingriffsstellung gegenüber dem Schenkelendabschnitt
in eine Außereingriffsstellung von einer Riegelfreigabe
stellung in eine Riegelbeeinflussungsstellung tritt, in der
es die Rückkehr des Schließriegels in seine Eingriffs
stellung verhindert. Eine derartige Konstruktion ist mit all
ihren Vorteilen bereits in der DE-PS 38 15 584 beschrieben.
Auf diese Patentschrift wird zur weiteren Offenbarung ver
wiesen. Es genügt hier, in Erinnerung zu rufen, daß durch
ein solches Riegelsteuerungsglied zum einen das Zurückziehen
des Schenkelendabschnitts aus dem Schloßkörper erleichtert
werden kann, indem man bereits nach einer sehr kurzen, ggf.
durch Federkraft bewirkten Austauchbewegung des Schenkelend
abschnitts die Einwirkung auf das Schließwerk beenden kann,
ohne daß das weitere Austauchen gehemmt wird. Zum anderen
wird erreicht, daß beim erneuten Eintauchen des Schenkel
endabschnitts in die Aufnahme der Schließriegel zunächst
durch das Riegelsteuerungsglied in der Außereingriffsstel
lung gehalten ist, so daß das erneute Eintauchen des
Schenkelendabschnitts in die Aufnahme nicht durch die Not
wendigkeit erschwert ist, den Schließriegel vorübergehend in
seine Außereingriffsstellung zu verschieben.
Das Riegelsteuerungsglied kann dabei als eine Riegelsteue
rungshülse ausgebildet sein, welche an einem Ende für den
Eintritt des Schenkelendabschnitts offen und an dem anderen
Ende mit einem Stützglied versehen ist, wobei dieses Stütz
glied in der Riegelfreigabestellung des hülsenförmigen
Riegelsteuerungsglieds mit einer Gegenstütze des Schloßkör
pergehäuses oder/und mit einer Armierung des Schloßkörper
gehäuses zusammenwirkt. Es wird auf diese Weise eine
zusätzliche Abstützung des Schenkelendabschnitts über das
Riegelsteuerungsglied an dem Schloßkörpergehäuse und ggf.
auch an der Armierung, also insbesondere an einer unteren
Armierungsplatte, erreicht. Dies ist von hohem Wert im Falle
eines Versuchs unbefugter Schloßaufbrechung durch gegen
seitige Abstandsveränderung oder Verdrillung der Schließ
bügelschenkel. Das Stützglied kann dabei als ein Stützbolzen
und die Gegenstütze als eine Durchtrittsöffnung für den
Stützbolzen ausgebildet sein.
Das Schloßkörpergehäuse kann als ein rohrförmiges Gehäuse
ausgebildet sein, welches in der Schließstellung von
Schenkelendabschnitt zu Schenkelendabschnitt verläuft. Das
Schießkörpergehäuse übernimmt dann zwar in seinem Mittel
abschnitt alle Spreizkräfte, die auf den Schließbügel aus
geübt werden; entscheidend ist jedoch, daß an der Eingriffs
stelle zwischen Schenkelendabschnitten und Schloßgehäuse die
kritischen Kraftübertragungsstellen durch die Armierung
geschützt sind.
Wie schon in der DE 38 15 584 C1 beschrieben, kann vorge
sehen sein, daß das Formstück durch formschlüssige Anlage an
der Umfangsfläche des rohrförmigen Schloßkörpergehäuses
gegen Verdrehung in diesem gesichert ist und daß das Form
stück ferner durch Verstiftung oder dergleichen gegen
Längsverschiebung in dem Schloßkörpergehäuse gesichert ist.
Der Erfindungsvorschlag ist insbesondere dann anwendbar,
wenn die Schenkelendabschnitte beider Schenkel des Schließ
bügels im wesentlichen gleich und zum Einstecken in je eine
Schenkelaufnahme des Schloßkörpers ausgebildet sind. Aus
Gründen der Herstellungsökonomie ist es vorteilhaft, wenn in
dem Schloßkörpergehäuse zwei vorzugsweise identische Form
stücke eingesetzt sind. Dabei können die Formstücke zwischen
sich einen Aufnahmeraum für ein schlüsselbetätigtes Schließ
werk, insbesondere einen Schließzylinder, aufnehmen und
von diesem Schließwerk aus kann je ein Schließriegel für die
Schenkelendabschnitte beider Schenkel des Schließbügels
betätigbar sein.
Die Abstützung des Riegelsteuerungsglieds in seiner Riegel
freigabestellung am Schloßkörper oder an der Armierung ist
ein wesentlicher Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung,
der auch dann Bedeutung hat, wenn von dem Prinzip der
Armierung nicht Gebrauch gemacht wird. Bezüglich des Stands der
Technik ist zu bemerken, daß aus der GB 22 43 866 A ein Bügel
schloß bekannt ist, bei dem der Bügel im geschlossenen Zustand
mit seinen Schenkelenden Öffnungen des Schloßkörpergehäuses
durchgreift.
Ist ein Riegelsteuerungsglied vorhanden, so besteht eine
bevorzugte Ausführung darin, daß das Riegelsteuerungsglied
hülsenförmig ausgebildet ist, mit einer Eintrittsöffnung an
einem Ende und mit einem Stützbolzen am gegenüberliegenden
Ende, und daß als Gegenstütze für diesen Stützbolzen eine
Ausnehmung oder Durchbrechung in dem Schloßkörper
vorgesehen ist.
Der Stützbolzen kann dabei gegenüber dem hülsenförmigen
Riegelsteuerungsglied verjüngt sein und es kann im
Übergangsbereich zur Verjüngung eine auf das Riegelsteue
rungsglied einwirkende Schraubendruckfeder untergebracht
werden, welche das Riegelsteuerungsglied umschließt und sich
am Schloßkörper im Umgebungsbereich der Ausnehmung oder
Durchbrechung abstützt.
Die Armierungsteile können aus gehärtetem Stahlblech
hergestellt sein.
Die beiliegenden Figuren erläutern die Figuren anhand eines
Ausführungsbeispiels; es stellen dar:
Fig. 1 einen Schloßkörper, teilweise in Längsschnitt
und mit den Schenkelendabschnitten eines
U-förmigen Schließbügels;
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt nach Linie III-III der Fig. 2;
Fig. 4 ein Detail entsprechend dem Schnitt III-III der
Fig. 2;
Fig. 5 als Einzelheit einen U-förmigen Armierungsbügel;
Fig. 6 eine ergänzende Armierungsplatte zu diesem
Armierungsbügel;
Fig. 7 eine Draufsicht in Pfeilrichtung VII der Fig. 6;
Fig. 8 eine Ansicht des Armierungsbügels in Pfeilrichtung
VIII der Fig. 5;
Fig. 9 eine Ansicht des Armierungsbügels in Pfeilrichtung
IX der Fig. 5;
Fig. 9a eine Ansicht entsprechend Fig. 9 mit eingesetzter
ergänzender Armierungsplatte und
Fig. 10 eine Draufsicht zu Fig. 8 in Pfeilrichtung X.
In den Fig. 1 und 2 ist der Schloßkörper ganz allgemein
mit 10 bezeichnet, und die beiden Schenkelendabschnitte des
Schließbügels sind mit 12 bezeichnet. Diese Schenkelendab
schnitte sind U-förmig miteinander verbunden (nicht
dargestellt).
Der Schloßkörper besteht aus einem nach unten offenen U-
förmigen Rohrkörpergehäuse 10a, das unten durch eine
Bodenplatte 10b abgedeckt ist. Innerhalb des Schloßkörper
gehäuses 10a, 10b sind zwei Formstücke 13 von untereinander
gleicher Form seitenvertauscht untergebracht, so wie in der
DE 38 15 584 C1 im einzelnen beschrieben. Diese Formstücke
13 sind in das Schloßkörpergehäuse 10a, 10b von entgegenge
setzten Seiten her eingeschoben und durch Sicherungsstifte
10c gesichert, welche die Bodenplatte 10b durchdringen und
in das jeweilige Formstück 13 eingepreßt sind. Zwischen den
einander zugekehrten Enden der Formstücke ist ein Schließ
werk in Form eines Schließzylinders untergebracht, das mit
14 bezeichnet ist. In jedem der Formstücke 13 ist eine
Aufnahmekammer 13a ausgebildet, jeweils im Bereich
einer ganz allgemein mit 10d bezeichneten Schenkelaufnahme
des Schloßkörpergehäuses 10a, 10b. In die Aufnahmekammer 13a
kann der jeweilige Schenkelendabschnitt 12 eintauchen.
In Fig. 1 und 2 ist dargestellt, daß die Schenkelendab
schnitte 12 in ihrer, insbesondere aus Fig. 1 erkennbaren,
Stellung durch Schließriegel 16 gesichert sind. Diese
Schließriegel 16 greifen in der verriegelten Stellung gemäß
Fig. 1 und 2 in Riegelaufnahmen 18 der Schenkelendab
schnitte 12 ein, so daß die Schenkelendabschnitte 12 aus den
Aufnahmekammern 13a nicht zurückgezogen werden können. Die
Schließriegel 16 sind dabei in Schließriegelführungen 13b
der Formstücke 13 geführt. Zum Zurückziehen der Schließ
riegel 16 aus der in Fig. 1 und 2 gezeigten Riegelein
griffsstellung (Eingriff in die Riegelaufnahme 18 des
Schenkelendabschnitts 12) sind die Schließriegel 16 mit
leiterartigen Zahnstangen 16a verbunden. Diese Zahnstangen
stehen im Eingriff mit einem Zahnkranz 14a des Schließwerks
14. Über den Aufbau des Schließwerks im einzelnen sei wieder
auf die DE 38 15 584 C1 verwiesen. Hier genügt es festzu
stellen, daß nach Schlüsselstecken in das Schließwerk 14 der
Zahnkranz 14a gedreht werden kann, so daß die Zahnstangen
16a aus den Riegelaufnahmen 18 zurückgezogen werden, und
danach die Schenkelendabschnitte 12 aus den Aufnahmekammern
13a zurückgezogen werden können.
Hier setzt nun eine Besonderheit ein, die an sich auch schon
in der DE 38 15 584 C1 beschrieben ist: Wenn die Schenkel
endabschnitte 12 aus den Aufnahmekammern 13a zurückgezogen
werden, so gleiten unter der Wirkung von Schraubendruck
federn Riegelsteuerhülsen 22 nach oben. Diese Riegelsteuer
hülsen 22 nehmen in der Verriegelungsstellung gemäß Fig. 1
die unteren Enden der Schenkelendabschnitt 12 auf. Es ist
denkbar, daß die Schraubendruckfedern 20 so stark sind, daß
sie nach einem Zurückziehen der Schließriegel 16 aus den
Riegelaufnahmen 18 selbsttätig die Schenkelendabschnitte 12
nach auswärts außerhalb der Aufnahmekammern 13a verschieben.
Wenn nun die Riegelsteuerhülsen 22 bei zurückgezogenen
Schließriegeln 16 nach aufwärts verschoben werden, so legen
sie sich vor die Enden 16b der Schließriegel 16, so daß
diese unter der Wirkung der auf die Schließriegel 16 ein
wirkenden Schraubendruckfedern 24 nicht in die Riegelein
griffsstellung zurückkehren können, wenn der Riegel weiter aus
gezogen wird. Es ist deshalb bereits nach einer gering
fügigen Anhebung der Riegelsteuerhülsen 22 durch die
Schraubendruckfedern 20 nicht mehr notwendig, den Zahnkranz
14a durch entsprechende Verdrehung des Schließwerks 14
zurückgezogen zu halten, da die Schließriegel 16 durch
Anlage an den Riegelsteuerhülsen 22 ohnehin nicht mehr in
die Riegeleingriffsstellung zurückkehren können und deshalb
auch das weitere Ausziehen der Schenkelendabschnitte 12
nicht behindern können. Zur Vorbereitung des Wiederein
führens der Schenkelendabschnitte 12 in die Aufnahmekammern
13a ist eine Dreheinwirkung auf den gesteckten Schlüssel des
Schließwerks 14 nicht notwendig, da die Schließriegel 16
nach wie vor an den nach oben verschobenen Riegelsteuer
hülsen 22 anstoßen und erst dann wieder in die Riegelein
griffsstellung übergehen können, wenn durch vollständiges
Einschieben der Schenkelendabschnitte 12 in die Aufnahmekam
mern 13a die Riegelsteuerhülsen 22 soweit nach unten ver
schoben sind, daß die Schließriegel 16 über die oberen Enden
der Riegelsteuerhülsen 22 hinweg in die Riegeleingriffsstel
lung schnappen können.
Wenn die Schließriegel 16 in die Riegeleingriffsstellung
gemäß Fig. 2 unter der Wirkung der Schraubendruckfedern 24
geschnappt sind, und nur dann, kann der in das Schließwerk
14 gesteckte Schlüssel abgezogen werden. Damit ist sicherge
stellt, daß ein Schlüsselabzug erst dann möglich ist, wenn
sich die Schließriegel 16 in der Riegeleingriffsstellung
befinden. Es ist also Sicherheit dafür geboten, daß der
Benutzer den Schlüssel erst dann abziehen kann, wenn sicher
gestellt ist, daß die Schenkelendabschnitte 12 tatsächlich
verriegelt sind.
Die Formstücke 13 mit den Aufnahmekammern 13a, den Schließ
riegelführungen 13b und den Aufnahmeflächen 13c für das
Schließwerk 14 sind aus Kunststoff gespritzt oder gegossen.
Damit ist der Schließkörper insgesamt leicht, was für das
Mitführen des Schließbügels, insbesondere auf einem Fahrrad,
von Bedeutung ist.
Es stehen für die Herstellung der Formstücke 13 hochfeste
Kunststoffe zur Verfügung. Gleichwohl ist nicht auszu
schließen, daß bei Anlegen von hohen Kräften an den Schließ
bügel oder zwischen Schließbügel und Schloßkörper Verfor
mungen eintreten, die entweder direkt oder mittelbar zu
einer unbefugten Lösung der Schenkelendabschnitte 12 aus den
Aufnahmekammern 13a führen.
Hier setzen nun die erfindungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen
ein.
Wie aus den Fig. 1 bis 4 zu ersehen, ist der jeweilige
Formkörper 13 im Bereich seiner Aufnahmekammer 13a durch
einen U-Bügel 26 armiert, welcher insbesondere aus den
Fig. 3 und 4 gut zu erkennen ist. Der U-Bügel 26 besteht
aus einer oberen Armierungsplatte 26a, einer unteren
Armierungsplatte 26b und einer bügelparallelen Armierungs
platte 26c, die einstückig zusammenhängen. Die obere und die
untere Armierungsplatte 26a bzw. 26b sind in Schlitze
13e, 13f des Formstücks 13 eingeschoben, während die bügel
parallele Armierungsplatte 26c in eine reliefartige Ausneh
mung 13g des Formstücks 13 eingelegt ist. Wie aus Fig. 3
ersichtlich, ist der U-Bügel 26 innerhalb des Formstücks 13
durch Anlage seiner Endflächen an den Seitenwänden des
Schloßkörpergehäuses 10a gesichert.
Wie aus Fig. 1 und 2 zu ersehen, ist der U-Bügel 26 durch
eine weitere Armierung 28 abgeschlossen. In den Fig. 5
bis 10 ist der Zusammenbau des U-Bügels 26 mit der Armie
rungsplatte 28 im einzelnen dargestellt. Man erkennt an den
Armierungsplatten 26a und 26b Positionierungskerben 26a1 und
26b1, in welche Positionierungsfahnen 28a1 und 28b1 einge
steckt werden können, während eine weitere Positionierungs
fahne 28c1 in einen Positionierungsschlitz 26c1 der Armie
rungswand 26c eingesteckt wird.
Der Zusammenbau des U-förmigen Armierungsteils 26 und der
Armierungswand 28 mit dem jeweiligen Formstück 13 erfolgt,
bevor dieses in das Schloßkörpergehäuse 10a, 10b eingeschoben
und dort durch den Sicherungsstift 10c verriegelt wird. Dann
sind alle Armierungsteile 26 und 28 durch das Schloßkörper
gehäuse 10a, 10b einerseits und das in dieses eingepaßte
Formstück 13 andererseits unlösbar positioniert.
Man erkennt aus Fig. 1 und 3 weiterhin, daß die Riegel
steuerhülse 22 an ihrem in diesen Figuren unteren Ende
einen Stützbolzen 22a aufweist, welcher in eine Durch
brechung 10b1 des Bodenteils 10b des Schloßkörpergehäuses
10a, 10b eintaucht, wenn der jeweilige Schenkelendabschnitt
12 völlig in die Aufnahmekammer 13a eingetaucht und dort
durch den Schließriegel 16 verriegelt ist.
Die soweit beschriebene Konstruktion zeichnet sich durch
hohe Aufbrechsicherheit aus.
Zum einen ist durch die vorzugsweise aus gehärtetem
Stahlblech hergestellten Armierungsplatten 26a, 26b, 26c und
28 eine hohe Sicherung gegen Anbohren zum Zwecke des
Manipulierens innerhalb des Schloßeingerichtes geboten.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich daraus, daß - wie insbe
sondere aus Fig. 3 zu ersehen - einerseits der Schenkel
endabschnitt 12 annähernd querschnittskomplementär in eine
Öffnung 26a3 der Armierungsplatte 26a und andererseits die
Riegelsteuerhülse 22 annähernd querschnittskomplementär in
eine Öffnung 26b3 der Armierungsplatte 26b eintaucht. Dieser
Vorteil ist insbesondere aus Fig. 3 zu ersehen. Bei einem
Auszugsversuch auf den Schenkelendabschnitt 12 in Pfeilricht
ung D der Fig. 3 könnte durch Nockenwirkung zwischen der
Riegelaufnahme 18 und der Umfangsfläche des Schließriegels
16 der Schließriegel 16 in Fig. 3 nach rechts gedrückt
werden in Richtung Eingriffsaufhebung zwischen dem
Schenkelendabschnitt 12 und dem Riegel 16. Dies wird durch
den U-Bügel 26 verhindert, da dieser nicht nach rechts
ausweichen kann infolge des unmittelbaren Eingriffs des
Schenkelendabschnitts 12 und der Öffnung 26a3 der Armie
rungsplatte 26a einerseits und infolge des - über die
Riegelsteuerhülse 22 mittelbaren - Eingriffs des Schenkel
endabschnitts 12 in die Öffnung 26b3 der unteren Armierungs
platte 26b. Dabei ist hilfreich, daß der Schließriegel 16
mit einer Abflachung 16d und somit mit geringer Flächen
pressung an der Armierungsplatte anliegt. Auch ein Versuch,
den Schenkelendabschnitt 12 in der Aufnahmekammer 13a zu
verdrillen - eine solche Verdrillung könnte beispielsweise
durch Verwindung des Schließbügels um seine Hochachse (siehe
H in Fig. 1) eingeleitet werden -, kann nicht zu einer
Eingriffslösung zwischen dem Schenkelendabschnitt 12 und dem
Schließriegel 16 führen, weil erneut der Schließriegel 16
durch den U-Bügel 26c gegen ein Ausweichen nach rechts in
Fig. 3 und damit gegen ein Ausheben aus der Riegelaufnahme
18 gesichert ist. Schließlich sichert die obere Armierungs
platte 26a den Schenkelendabschnitt 12 auch gegen ein
direktes Ausreißen aus dem Schloßkörpergehäuse 10a, 10b,
indem durch die Armierungsplatte 26a eine geringe Flächen
pressung gegenüber der oberen Begrenzungswand des Schloß
körpergehäuses 10a, 10b erzielt wird.
Aufbruchsversuche können auch nach der Methode gestartet
werden, die beiden Schenkelendabschnitte 12 gemäß Fig. 1
voneinander abzuspreizen und damit die Schenkelendabschnitte
12 aus den Aufnahmekammern 13a auszureißen. Dem wirkt zum
einen der U-Bügel 26 entgegen, der mit seinen Armierungs
platten 26a, 26b verhältnismäßig großflächig an den Schlitz
begrenzungen der Schlitze 13e und 13f anliegt, so daß ein
Aufbrechen der Aufnahmekammern 13a weniger zu befürchten ist
und damit ein gewisser seitlicher Halt durch die bereits bei
10c gegen Ausziehen gesicherten Formstücke 13 an dem Schloß
körpergehäuse 10a, 10b gewährleistet ist. Diese Sicherungs
maßnahme kann noch dadurch verbessert werden, daß eine
unmittelbare Sicherung der U-Bügel oder/und der Armierungs
platte 28 an dem Schloßkörpergehäuse 10a, 10b vorgenommen
wird.
Ein sehr großer Beitrag zur Sicherung der Schenkelendab
schnitte 12 gegen Abspreizen voneinander ist dadurch gewähr
leistet, daß die Steuerhülsen 22 mit ihren Stützbolzen 22a
in der eingetauchten und verriegelten Stellung in die Durch
brechungen 10b1 der Bodenplatte 10b des Schloßkörpergehäuses
10a, 10b eingreifen, so daß die durch solches Abspreizen
erzeugten Zugkräfte auf das Schloßkörpergehäuse 10a, 10b
sowohl in dessen obere Wand als auch in dessen untere Wand
10b eingeleitet werden. Dabei empfiehlt es sich, so wie in
Fig. 3 dargestellt und in Abweichung von der bekannten
Ausführungsform nach der DE 38 15 584 C1, das Schloßkörper
gehäuse 10a, 10b auf seinem Umfang geschlossen und insbe
sondere einstückig etwa als gezogenes oder geschweißtes Rohr
auszubilden.
Claims (30)
1. Bügelschloß, insbesondere Langbügelschloß, mit einem
Schloßkörper (10) und einem Schließbügel (12-12),
wobei dieser Schließbügel (12-12) in einer Schließstel lung an beiden Schenkelendabschnitten (12) mit dem Schloßkörper (10) verbunden ist und zwar in der Weise, daß mindestens ein Schenkelendabschnitt (12) in eine Schenkelaufnahme (10d) des Schloßkörpers (10) eintaucht und darin durch einen innerhalb des Schloßkörpers (10) untergebrachten Schließriegel (16) verriegelt ist, während in einer Öffnungsstellung dieser Schenkelendab schnitt (12) aus der Schenkelaufnahme (10d) zurück gezogen ist,
wobei weiter innerhalb eines Schloßkörpergehäuses (10a, 10b) des Schloßkörpers (10) mindestens ein Formstück (13) untergebracht ist, welches eine Aufnahmekammer (13a) für den Schenkelendabschnitt (12) oder/und Füh rungsmittel (13b) für den Schließriegel (16) oder/und einen Aufnahmeraum (13c) für eine Betätigungseinrichtung und Sperreinrichtung (14) des Schließriegels (16) umfaßt,
und wobei das Formstück (13) aus einem verletzungsge fährdeten Material, insbesondere Kunststoff, hergestellt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Formstück (13) mit Armierungsmitteln (26, 28) versehen ist, welche den Zugriff zu dem Schenkelend abschnitt (12) oder/und zu dem Schließriegel (16) oder/ und zu der Betätigungseinrichtung (14) erschweren oder/und das Ausreißen des Schenkelendabschnitts (12) aus der Schenkelaufnahme (10d) oder/und das Ausheben des Schenkelendabschnitts (12) aus dem Eingriff mit dem Schließriegel (16) verhindern.
wobei dieser Schließbügel (12-12) in einer Schließstel lung an beiden Schenkelendabschnitten (12) mit dem Schloßkörper (10) verbunden ist und zwar in der Weise, daß mindestens ein Schenkelendabschnitt (12) in eine Schenkelaufnahme (10d) des Schloßkörpers (10) eintaucht und darin durch einen innerhalb des Schloßkörpers (10) untergebrachten Schließriegel (16) verriegelt ist, während in einer Öffnungsstellung dieser Schenkelendab schnitt (12) aus der Schenkelaufnahme (10d) zurück gezogen ist,
wobei weiter innerhalb eines Schloßkörpergehäuses (10a, 10b) des Schloßkörpers (10) mindestens ein Formstück (13) untergebracht ist, welches eine Aufnahmekammer (13a) für den Schenkelendabschnitt (12) oder/und Füh rungsmittel (13b) für den Schließriegel (16) oder/und einen Aufnahmeraum (13c) für eine Betätigungseinrichtung und Sperreinrichtung (14) des Schließriegels (16) umfaßt,
und wobei das Formstück (13) aus einem verletzungsge fährdeten Material, insbesondere Kunststoff, hergestellt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Formstück (13) mit Armierungsmitteln (26, 28) versehen ist, welche den Zugriff zu dem Schenkelend abschnitt (12) oder/und zu dem Schließriegel (16) oder/ und zu der Betätigungseinrichtung (14) erschweren oder/und das Ausreißen des Schenkelendabschnitts (12) aus der Schenkelaufnahme (10d) oder/und das Ausheben des Schenkelendabschnitts (12) aus dem Eingriff mit dem Schließriegel (16) verhindern.
2. Bügelschloß nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Armierungsmittel (26, 28) eine obere Armierungs
platte (26a) umfassen, welche auf der schließbügelnahen
Seite des Schließriegels (16) gelegen ist.
3. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Armierungsmittel (26, 28) eine untere Armierungs
platte (26b) aufweisen, welche auf der schließbügel
fernen Seite des Schließriegels (16) gelegen ist.
4. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der oberen (26a) und unteren (26b)
Armierungsplatten (26a, 26b) eine Durchtrittsöffnung
(26a3, 26b3) für den Schenkelendabschnitt (12) aufweist.
5. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Armierungsmittel (26, 28) mindestens eine
schließbügelparallele Armierungsplatte (26c) aufweisen.
6. Bügelschloß nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schließriegel (16) im wesentlichen parallel zur
Schließbügelebene und senkrecht zu dem in die Schenkel
aufnahme (10d) eingetauchten Schenkelendabschnitt (12)
geführt ist und in Verriegelungsstellung unter Eingriff
in eine Riegelaufnahme (18) des Schenkelendabschnitts
(12) den Schenkelendabschnitt (12) kreuzt und daß die
schließbügelparallele Armierungsplatte (26c) angrenzend
an eine dem Schenkelendabschnitt (12) ferne Rückenfläche
(16d) des Schließriegels (16) angeordnet ist.
7. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schließbügelparallele Armierungsplatte (26c)
einstückig zusammenhängend mit wenigstens einer der
beiden oberen (26a) und unteren (26b) Armierungsplatten
(26a, 26b) hergestellt ist.
8. Bügelschloß nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden oberen (26a) und unteren (26b) Armie
rungsplatten (26a, 26b) zusammen mit der schließbügel
parallelen Armierungsplatte (26c) als ein einstückiger
U-Bügel (26) ausgebildet sind.
9. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 2-8,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der oberen (26a) und unteren (26b)
Armierungsplatten (26a, 26b) in einen Schlitz (13e, 13f)
des Formstücks (13) eingesetzt ist.
10. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 5-9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schließbügelparallele Armierungsplatte (26c) in
einer Ausnehmung (13g) des Formstücks (13) aufgenommen
ist.
11. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 5-10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schließbügelparallele Armierungsplatte (26c) an
einer zugehörigen Seitenwand des Schloßkörpergehäuses
(10a, 10b) anliegt.
12. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 2-11,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der oberen (26a) und unteren (26b)
Armierungsplatten (26a, 26b) quer zur Schließbügelebene
durch Anstoß an mindestens einer Seitenwand des Schloß
körpergehäuses (10a, 10b) lagegesichert ist.
13. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 4-12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchtrittsöffnung (26a3, 26b3) mindestens einer
der oberen (26a) und unteren (26b) Armierungsplatten
(26a, 26b) dem Querschnitt des Schenkelendabschnitts (12)
des Schließbügels (12-12) mit geringem Spiel angepaßt ist.
14. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 6-13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schließriegel (16) mit einer im wesentlichen
planen Rückenfläche (16d) an der schließbügelparallelen
Armierungsplatte (26c) anliegt.
15. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 1-14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Armierung eine zur Längserstreckung des
Schloßkörpers (10) zwischen den beiden Schenkelendab
schnitten (12) im wesentlichen orthogonale Armierungs
platte (28) aufweist.
16. Bügelschloß nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die orthogonale Armierungsplatte (28) an einem U-
Bügel (26) angeordnet ist, welcher von einer oberen
Armierungsplatte (26a), einer unteren Armierungsplatte
(26b) und einer schließbügelparallelen Armierungsplatte
(26c) gebildet ist.
17. Bügelschloß nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die orthogonale Armierungsplatte (28) mit je einer
Positionierungsfahne (28a1, 28b1) in je einer Positionie
rungskerbe (26a1, 26b1) der oberen (26a) und der unteren
(26b) Armierungsplatte (26a, 26b) und mit einer weiteren
Positionierungsfahne (28c1) in einem Durchbruch (26c1)
der schließbügelparallelen Armierungsplatte (26c)
fixiert ist.
18. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 1-17,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Armierungsplatte (26a, 26b, 26c)
unmittelbar an dem Schloßkörpergehäuse (10a, 10b) fixiert
ist.
19. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 1-18,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Aufnahmekammer (13a) des Formstücks (13) ein
Riegelsteuerungsglied (22) vorgesehen ist, welches unter
Federdruck (20) stehend an dem eingetauchten Schenkel
endabschnitt (12) anliegt und bei Rückzug des Schenkel
endabschnitts (12) aus der Aufnahmekammer (13a) nach
vorangehendem Rückzug des Schließriegels (16) aus einer
Eingriffsstellung gegenüber dem Schenkelendabschnitt
(12) in eine Außereingriffsstellung von einer Riegel
freigabestellung in eine Riegelbeeinflussungsstellung
tritt, in der es die Rückkehr des Schließriegels (16) in
seine Eingriffsstellung verhindert.
20. Bügelschloß nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Riegelsteuerungsglied (22) als eine Riegel
steuerungshülse (22) ausgebildet ist, welche an einem
Ende für den Eintritt des Schenkelendabschnitts (12)
offen und an dem anderen Ende mit einem Stützglied (22a)
versehen ist, wobei dieses Stützglied (22a) in der
Riegelfreigabestellung des hülsenförmigen Riegel
steuerungsglieds (22) mit einer Gegenstütze (10b1) des
Schloßkörpergehäuses (10a, 10b) oder/und mit einer
Armierung des Schloßkörpergehäuses (10a, 10b)
zusammenwirkt.
21. Bügelschloß nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stützglied (22a) als ein Stützbolzen (22a) und
die Gegenstütze (10b1) als eine Durchtrittsöffnung
(10b1) für den Stützbolzen (22a) ausgebildet sind.
22. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 1-21,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schloßkörpergehäuse (10a, 10b) als ein rohr
förmiges Gehäuse ausgebildet ist, welches in der
Schließstellung von Schenkelendabschnitt (12) zu
Schenkelendabschnitt (12) verläuft.
23. Bügelschloß nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schloßkörpergehäuse (10a, 10b) mit annähernd
Rechtecksquerschnitt ausgeführt ist.
24. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 22 und 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Formstück (13) durch formschlüssige Anlage an
der Umfangsfläche des rohrförmigen Schloßkörpergehäuses
(10a, 10b) gegen Verdrehung in diesem gesichert ist und
daß das Formstück (13) ferner durch Verstiftung (bei
10c) oder dergleichen gegen Längsverschiebung in dem
Schloßkörpergehäuse (10a, 10b) gesichert ist.
25. Bügelschloß nach einem der Ansprüche 1-24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkelendabschnitte (12) beider Schenkel des
Schließbügels (12-12) im wesentlichen gleich und zum
Einstecken in je eine Schenkelaufnahme (10d) des Schloß
körpers (10) ausgebildet sind.
26. Bügelschloß nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Schloßkörpergehäuse (10a, 10b) zwei vorzugs
weise identische Formstücke (13) eingesetzt sind.
27. Bügelschloß nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Formstücke (13) zwischen sich einen
Aufnahmeraum (13c) für ein schlüsselbetätigtes Schließ
werk (14), insbesondere einen Schließzylinder (14),
aufnehmen und daß von diesem Schließwerk (14) aus je ein
Schließriegel (16) für die Schenkelendabschnitte (12)
beider Schenkel des Schließbügels (12-12) betätigbar
ist.
28. Bügelschloß, insbesondere Langbügelschloß, mit einem
Schloßkörper (10) und einem Schließbügel (12-12), wobei
dieser Schließbügel (12-12) in einer Schließstellung an
beiden Schenkelendabschnitten (12) mit dem Schloßkörper
(10) verbunden ist und zwar in der Weise, daß mindestens
ein Schenkelendabschnitt (12) in eine Schenkelaufnahme
(10d) des Schloßkörpers (10) eintaucht und darin durch
einen innerhalb des Schloßkörpers (10) untergebrachten
Schließriegel (16) verriegelt ist, während in einer
Öffnungsstellung dieser Schenkelendabschnitt (12) aus
der Schenkelaufnahme (10d) zurückgezogen ist,
und wobei in der Schenkelaufnahme (10d) ein Riegel
steuerungsglied (22) untergebracht ist, welches unter
Federdruck (20) stehend an dem eingetauchten Schenkel
endabschnitt (12) anliegt und bei Zurückziehen des
Schenkelendabschnitts (12) aus der Schenkelaufnahme
(10d) nach vorangehendem Zurückziehen des Schließriegels
(16) aus einer Riegeleingriffsstellung gegenüber dem
Schenkelendabschnitt (12) in eine Außereingriffsstellung
von einer Riegelfreigabestellung in eine Riegelbeein
flussungsstellung tritt, in der es die Rückkehr des
Schließriegels (16) in seine Riegeleingriffsstellung
insbesondere unter einem auf den Schließriegel (16) ein
wirkenden Federdruck (24) verhindert,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Riegelsteuerungsglied (22) in der Riegelfrei
gabestellung mit einem Stützglied (22a) in Eingriff mit
einer Gegenstütze (10b1) an dem Schloßkörper (10) steht.
29. Bügelschloß nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Riegelsteuerungsglied (22) hülsenförmig ausge
bildet ist mit einer Eintrittsöffnung an einem Ende und
mit einem Stützbolzen (22a) am gegenüber liegenden Ende
und daß als Gegenstütze für diesen Stützbolzen (22a)
eine Ausnehmung oder Durchbrechung (10b1) in dem Schloß
körper (10) vorgesehen ist.
30. Bügelschloß nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stützbolzen (22a) gegenüber dem hülsenförmigen
Riegelsteuerungsglied (22) verjüngt ist und daß im
Übergangsbereich eine auf das Riegelsteuerungsglied (22)
einwirkende Schraubendruckfeder (20) vorgesehen ist,
welche das Riegelsteuerungsglied (22) umschließt und
sich am Schloßkörper (10) im Umgebungsbereich der Aus
nehmung oder Durchbrechung (10b1) abstützt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934322989 DE4322989C2 (de) | 1993-07-09 | 1993-07-09 | Bügelschloß, insbesondere Langbügelschloß |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Publications (2)
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| DE4322989A1 DE4322989A1 (de) | 1995-01-12 |
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